Pester Lloyd - esti kiadás, 1933. június (80. évfolyam, 123-145. szám)

1933-06-01 / 123. szám

iDonnerstag, T. Juni 1933 Die Ausführungen des Ministers wurden mit lebhaf­tem Beifall aufgenommen. In der hierauf folgenden Ab­stimmung wurde der Entwurf in erster Lesung genehmigt. Sodann folgte die Spezialdebatte. .Weiteres im Morgenblatt, Parlamentarisches Nachspiel zu den Vor' trägen der deutschen Nationalsozialisten Gregory und Oberwurzer. Für gestern waren in Budapest Vorträge von zwei führenden Wirtschaftspolitikem der reichsdeutschen na­tionalsozialistischen Partei, der Herren Freiherr v. Gre­­igorg und Herbert v. Oberwurzer, über die wirtschaftliche Annäherung zwischen Deutschland und Ungarn angesagt. Der erste Vortrag, der des Freiherrn v. Gregory, hielt isich in der Tat an das Thema, seine Ausführungen ließen En Sachlichkeit nichts zu wünschen übrig und wurden i— ebenso wie unlängst der Vortrag des Herrn v, Daitz — von der Zuhörerschaft mit der gebührenden höflichen Aufmerksamkeit entgegengenommen. Nicht das gleiche [kann vom Vortrage des Herrn v. Oberwurzer ausgesagt werden. Dieser Herr hielt eine nationalsozialistische Propagandarede, die sich zumeist abseits vom Thema der ungarisch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen ‘hielt und eher geeignet war, den Eindruck einer parteipolitischen Agi­tationskundgebung zu machen. Diese Rede hatte dann in der 'Nachtsitzung des Abge­ordnetenhauses ein parlamentarisches Nachspiel, indem der Abgeordnete Bajcsi-Zsilinszky in der Debatte über den Tagesordnungsantrag des Präsidenten auf sie zu sprechen kam. Uber diesen Teil der Sitzung berichten wir im fol­genden: Abgeordneter Bajcsi-Zsilinszky: Soeben erhalte ich die Mitteilung, daß heute abend Im Saale der Musikakademie reichsdeutsdhe National­sozialisten Vorträge gehalten haben, von denen angekün­digt war, daß sie ausschließlich wirtschaftspolitische Fra­gen behandeln würden. Nun höre ich aber, daß zwar einer der Vortragenden, Freiherr v. Gregory, in der Tat sich auf Wirtsohaftsfragen beschränkt, der zweite Redner, ein Herr v. Oberwurze, jedoch Ausführungen von ausge­sprochener politischer Agitationstendenz zum Besten ge­geben hat. Wir alle wissen, daß heute in Ungarn politische Versammlungen, nicht bloß für die Opposition, sondern auch für die Regierungsanhänger, verboten sind. Und so darf ich das hohe Haus fragen, ob es unter solchen Um­ständen zulässig ist, daß Emissäre einer ausländischen Partei hier in einer politischen Versammlung eine po­litische Agitation entfalten? Nach meinen Informationen waren in dieser Versammlung zumeist hier lebende Reichs­deutsche anwesend, und die Stimmung der ganzen Ver­anstaltung gelangte in dem Geiste „Heil Hitler“ zum Aus­druck. Ich muß gegen dergleichen stärkste Verwahrung Einlegen. Es geht nicht an, daß die ungarische Gastfreund­schaft auf solche Art mißbraucht wird. Es weilen zurzeit ausländische Journalisten zu ihrem Kongreß in unserer Mitte, darunter auch solche, die aus uns gegenüber nicht eben freundschaftlich gesinnten Ländern gekommen sind. Dennoch haben diese Herren, wie ich hoffe, keinen Grund, die Art und Weise zu bemängeln, wie ihnen die Gast­freundschaft geboten wurde. Die ungarische Nation weiß, iwas sie ihren Gästen schuldet; aber die Gastfreundschaft kann nicht so weit gehen, daß wir es zulassen, daß Leute aus einem Lande, die dem Ungartum gegenüber wirt­schaftspolitisch, aber auch vom Standpunkte der Minder­heitenpolitik nicht eben freundschaftlich gesinnt sind, in Vertretung ihrer Partei zu uns kommen und hier ihre Propaganda entfalten. Ich darf daran erinnern, daß an­läßlich der rumänischen Protestversammlung in Torda die deutsche Minderheit Rumäniens, die immer aus Berlin Ihre Weisungen erhält, gegen die ungarische Sache Stel­lung genommen hat. Und auch darauf muß ich verweisen, daß die faszistische Partei Italiens, die so oft in der nach­drücklichsten Weise für Ungarn Stellung genommen hat und deren Führer in allen internationalen Fragen für Un­garn und die ungarische Revision eingetreten ist, daß, wie gesagt, diese faszistische Partei Italiens es sich dennoch nie beifallen ließ, eine Propagandaversammlung in Buda­pest zu veranstalten. Ich lege schärfsten Protest gegen ein solches Vor­gehen ein und erwarte von der Regierung, daß sie der­artige Aktionen ein für allemal abstellen wird. Wenn wir in der deutschen Frage Stellung zu nehmen haben, Bo können wir das bloß auf einem Wege tun, indem wir uns an die Seite der Österreicher stellen. Und wenn die Österreicher in ihrem Lande keine nationalsozialisti­sche Propaganda dulden, dann können wir in Ungarn eine solche noch viel weniger zulassen. Es ist denn doch eine ganz unmögliche Sach, daß wir, die parlamentari­schen Vertreter der Opposition, nicht in der Lage sind, in unseren Wahlbezirken Wählerversammlungen abzu­halten, gleichzeitig aber eine fremde politische Partei hier Proipagandasitzungen organisieren kann. Nochmals be­tone ich, daß auch die geehrte Gegenseite uns darin be­hilflich sein sollte, die Regierung davon zu überzeugen, daß es nicht angeht, derartige Aktionen auoh weiterhin zu dulden, daß vielmehr diesen Aktionen in kürzester Zeit in der entschiedensten und schärfsten Form ein Ende bereitet werden muß. Damit schloß Abgeordneter Bajcsi-Zsilinszky seine Ausführungen, über die im Sinne der Geschäftsordnung eine Beschlußfassung sich erübrigte. Es folgten dann noch Interpellationen der Abgeord­neten Dinnich, Herczeg, Gallasz und Kun, sowie eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Anton Somssich an den Kultusminister, eine weitere der Abgeordneten Osväth und Andaházy-Kasnya an den Minister des In­ • 3 • PESTER LLOYD nem und eine des Abgeordneten' Aladár Erdélyi an den Honvédminister. In den Bericht unseres Morgenblattes über die gestrige Sitzung des Abgeordnetenhauses hat sich in einen Passus der Rede des Kultusministers Dr. Höman ein sinnstören­der Druckfehler eingeschlichen. Der Minister sagte richtig: „Um nur ein einziges Moment zu erwähnen, hat das Budget gegenwärtig statt 160.000 vor einigen Jahren nur mehr 30.000 Pengő zur Förderung der Literatur übrig.“ Die Angabe von Í60 bezw. 30 Millionen Pengő ist natür­lich irrtümlich. Der Viermächtepakt. London, 1. Juni. Nach einer Meldung des römischen Korrespondenten der Times haben der englische, der französische und der deutsche Botschafter gestern abend den Staatssekretär für Auswärtiges Suvich besucht, um mit ihm den endgültigen 'Text des Viermächtepaktes und die Einzelheiten der Para­phierung zu besprechen. Wie der diplomatische Korrespondent des Daily Tele­graph meldet, haben die Sachverständigen der vier Mächte auf Wunsch Roms und Berlins am Text weitere Änderun­gen vorgenommen, besonders bezüglich der Artikel 10, 16 und 19 der Vöikerbundsatzungen. Die Modifikationen be­treffen vor allem die Anwendung des Artikels 19. Der Waffenstillstand zwischen China und Japan. Tokio, 31. Mai. (Bud. Korr.) Nach amtlichen japanischen Angaben ist im Waffenstillstand zwischen China und Japan eine neutrale Zone festgelegt worden. Im Norden wird diese Zone von der Großen Mauer, im Süden von der Bahn­linie Peking—Tientsin bis zur Küste und der Bahnlinie Peking—Seijuan nach Westen begrenzt. Die chinesischen Freiwilligen werden aus dieser Zone entfernt. Der Ver­kehr auf der Eisenbahnlinie Peking—Schanhaikwan ward unverzüglich wieder aufgenommen. M Die Spannung zwischen Österreich und Deutschland. Wien, T. Juni. Die Wiener Zeitung bemerkt zu dem gestrigen Mi­­nislerratsbeschluß über die deutsche Grenzsperre: Manche werden mit der ersten Antwort, die die Regierung der deutschen Reichsregierung erteilt hat, nicht recht einver­standen sein. Wir halten die Antwort für sehr glücklich, weil sie elegant und nobel, weil sie eine echt österreichi­sche Geste ist, eine Gegenwehr, die dem österreichischen Charakter entspricht und die für den großen deutschen Bruder an der Spree beschämend ist. Daß wir uns durch nichts auf die Knie zwingen lassen, hat unsere Regierung in den letzten Tagen deutlich dokumentiert. Wien, 1. Juni. (U. T.-K.-B.) Zur gestrigen politischen Aktion der Wiener Polizei erfährt die Wiener Zeitung von infor­mierter Seite: Was die Aktion der Staatsexekulive gegen die Kommunisten betrifft, so war gestern der Stichtag, an dem die Notverordnung in Kraft trat, womit der Kom­munistischen Partei jede Art von Tätigkeit behördlich verboten wurde. Die ganze Tätigkeit der Kommunstischen Partei bestand in der Propagierung von Flugschriften. Deshalb wurde in den kommunistischen Buchhandlungen Nachschau gehalten und kommunistische Bücher, Propa­gandaschriften und Broschüren beschlagnahmt. Dieses Material füllte zwei große Lastautos. Was die Nationalsozialisten betrifft, so wurde ihrer aufrührerischen und staatsfeindlichen Tätigkeit durch die Staatsexekutive dadurch engegengetreten, daß im Laufe des Tages in den verschiedenen Zentren der Bewegung Hausdurchsuchungen vorgenommen wurden. Solche wur­den vorgenommen in allen Bezirkssekretariaten, in den SA-Kasernen und bei einer Reibe von Einzelpersonen und Führern, soweit sie nicht durch Immunität geschützt sind. Im ganzen wurde bei zwölf Führern Nachschau ge­halten. Ferner wurden über 150.000 Flugblätter der Na­tionalsozialistischen Partei beschlagnahmt, davon über 100.000 in Neunkirchen und 50.000 in Wien. Diese Flug­blätter verunglimpfen die Bundesregierung wegen der Maßnahmen zum Schutze des Fremdenverkehrs und sind mit den entsprechenden Karikaturen versehen. Auch in Krems wurden sehr beträchtliche Mengen von Flug­schriften beschlagnahmt. Wien, 1. Juni. Zu Ehren des Präsidenten der Nachrichtenagentur United Preß Bickel, der aus Anlaß des Internationalen Handelskammertages in Wien weilt, gab gestern General­direktor Dr. Bing einen Empfang, dem auch der unga­rische Gesandte Nelky beiwohnte. Bundeskanzler Dr. Dollfuß erklärte in einer An­sprache, daß die nach dem Kriege so stark hervortretende klassenmäßige Auffassung der Gesellschaft und Wirtschaft stark im Abklingen begriffen sei, und in diesem Sinne könne auch das Problem des Marxismus in Österreich als geklärt betrachtet werden. Als neues Problem komme nun die Übertreibung des Nationalismus in Betracht. Beim österreichischen Nationalsozialismus handle es sich nicht um eine bodenständige österreichische Bewegung. Sie habe durch die Art und Weise ihrer politischen Betätigung viel dazu beigetragen, im österreichischen Volke starke Gegenwirkung auszulösen und so das österreichische Na­tionalbewußtsein zu stärken. Österreichs Aufgabe sei es, im Zentrum Europas als unabhängiger Staat seine Ge­schichte weiter zu entwickeln, wirtschaftspoilitisch und staatspolitisch seine Eigenart zu wahren und damit zur Befriedung Mitteleuropas und damit ganz Europas beizu­tragen. In dieser Politik fortzufahren, sei die öster­reichische Regierung absolut entschlossen. Wien, 1. Juni. Wie die Reichspost erfährt, wurde heute in ganz Niederösterreich bei nationalsozialistischen Führern in Parteilokalen und Parteihäusern eingehende Nachschau gehalten. In Breitenfurth wurden in Braunen Häusern 1 .vorgefunden: 10 Gewehre, 2000 Schuß Infanterkmuni- Jetzt bin ich endlich im Bilde nichts wirkt so sicher und milde als Hunyadi János, das natürliche Bitterwasser! Ich trinke es morgens auf nüchternem Magen und kann voller Überzeugung sagen: „Hunyadi János ist das idealste verläßlichste Mittel bei Stuhlverstopfung, Darmträgheit und allen anderen Leiden* die auf Störungen der Verdauungsorgane, des Stoffwechsels, der Nierensekretion und der Drüsenfunktion beruhen. „Hunyadi János“ ist mir daher zur Erhaltung meiner Gesundheit zum unentbehrlichen Hausmittel geworden.“ tion, davon 850 Schuß gegurtete Maschinengewehrmuni» tion, 25 Dumdumgeschosse, 18 Beilpicken, 10 Bajonette, 4 Stahlhelme, 23 Feldspaten, eine Handgranate, eia Kilogramm Sprengpulver, zwei Kilogramm Schwarz­pulver sowie Zündschnüre für Handgranaten. Telegramm unseres Korrespondenten. Wien, 1. Juni. Um künftige Demonstrationen, wie sie sich in den letzten Tagen wiederholt ereignet haben, zu verhindern und die Ruhe und Ordnung in Innsbruck aufrecht zu erhalten, hat die Landesregierung scharfe Maßnahmen getroffen und die folgende Kundmachung erlassen: 1. Die öffent­lichen Sicherheitsorgane sind angeweisen, gegen jede Art von Demonstranten mit allen Mitteln vorzugehen. 2. Ge­gen die Schuldigen wird mit den strengsten Strafen vor* gegangen. Ausländer, die an solchen Demontralionen be­teiligt sind, werden unverzüglich abgeschafft und über die Grenze gestellt. 3. Die Haustore sind im Gemeinde­gebiet von Innsbruck um 20 Uhr zu schließen. Die Haus­­haltungsvorstär.de sind verpflichtet, Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr um 20 Uhr zu Hause zu hal­ten. 4. Gaststätten und Kaffeehäuser sind um 23 Uhr zu schließen. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafen bi* zu 200 Schilling und Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Diese Verordnung tritt heute in Kraft. Berlin, 1. Juni. (Bud. Korr.) Wie verlautet, hat die deutsche Gesandt­schaft in Wien wegen der beim Reichstagsabgcor dueten Habicht vorgenommenen Haussuchung protestiert. Ha­bicht ist bekanntlich Presseattaöhé der deutschen Gesandt-' Schaft in Wien und man sieht deutscherseits in der Haus* suchung eine Verletzung der Exterritorialität. Die Vorgänge in Deutschland. Dr. Brüning bei Hitler. Berlin, 1. Juni. (Conti.) Der Reichskanzler empfing nach Blätter» meldungen den Führer des Zentrums Dr. Brüning zu einer politischen Aussprache, Das landwirtschaftliche Entschuldungsgesetz. Berlin, 1. Juni. (Bud. Korr.) Der Inhalt des Gesetzes zur Entschul­dung der Landwirtschaft wurde heute bekanntgegeben, und zwar zunächst in einer amtlichen Erläuterung, in der es v. a. heißt: Die Entschuldung soll die Voraussetzungen für eine allmähliche Zurückführung bis auf die Grenze der Mündel­sicherheit schaffen. Die Festsetzung der Mündelsicher­heitsgrenze, die im allgemeinen zwei Drittel des Grund­stückwertes beträgt, ist den Durchführungsvorschriften überlassen. Das im Gesetz vorgesehene Entschuldungsverfahren erfolgt in zwei Abschnitten. Im ersten Abschnitt besteht die Möglichkeit einer Kapitalkürzung nicht. Ist die Entschul­dung so nicht durchführbar, so kann das Verfahren in den zweiten Abschnitt übergeleitet ■werden, in dem die Möglichkeit von Kapitalkürzungen im Wege des Zwangs­vergleiches besteht und für dessen Dauer ein besonderer Vollstreckungsschutz gilt. Die Entschuldung soll von Entschuld ungsstellen in Zusammenhang mit den Amtsgerichten durchgeführt wer­den. Entschudungsstelle kann eine öffentliche oder untéi Staatsaufsicht stehende Kreditanstalt, eine unter Deckung ihrer genossenschaftlichen Zentralkasse arbeitende land­­wirschaftliche Genossenschaft oder eine sonstige Kredit­­einrichtung oder gemeinnützige Sieddungsgesellschaft sein. Dem Schuldner ist es überlassen, sich unter den zuge­­lcssenen Instituten eine Entschuldungsstelle zu suchen. Bringt er die Bereiterklärung eines geeigneten Kredit­instituts bei, so hat das Amtsgericht dieses Institut zu be­stellen. Die Entschuldungsstelle hat zunächt zu versuchen, ohne einen Zwangsvergleich auszukommen. Gläubiger der nicht durch eine mündelsichere Hypothek gesicherten Forderungen, soweit sie am 13. Juli 1931 bestanden, müssen sich folgende Eingriffe gefallen lassen: a) Herabsetzung des Zinssatzes auf 4V2 v. H. (In den ersten drei Jahren erhält der Gläubiger ein weiteres Hundert vom Reich.) b) Umwandlung der Forderung in eine unkündbare Tilgungsforderung. Die jährliche Tilgung kann zwischen V* und 5 v. H. vereinbart werden. Im Streitfälle erfolgt die Festsetzung durch das Amtsgericht zwischen 1/z und 2 v. H. c) Die Tilgungsraten waren an die Entschuldungs­stelle gezahlt, die dem Gläubiger das Kapital anszahlt, so­bald die Tilgung beendet ist. Forderungen, die nach dem 12. Juli 1931 entstanden sind, werden bar ausgezahlt. Im Wege des Zwangsvergleiches sollen alle Forde­rungen, die nicht durch eine mündelsichere Hypothek ge­sichert sind, bis auf die Hälfte gekürzt werden, Roggen­­und Sachwertschulden ebenfalls. Die Gläubiger erhalten in diesem Falle als Ersatz Reichsschuldbuchforderungen. Die Entschuldungsstellen erhalten für jedes Entschul­dungsverfahren als Unkostenzuschuß aus der Reichskasse eine Pauschalvergütung, die sich nach der Größe des ent­schuldeten Betriebes richtet, außerdem einen einmaligen Risikozuschlag. Die für Barauszahlung erforderlichen Be­träge .werden in Form von verzinslichen Schatzanweisun­gen in Höhe von 300 Millionen Reichsmark der Renten­bankkreditanstalt zur Verfügung gestellt, die diese Mittel an die Entschuldungsstellen ohne jede Verteuerung weiter­zuleiten hat. Das Gesetz sieht weiter die Möglichkeit einer Ent­schuldung durch Landabgabe durch den Betriebsinha­­i«' von

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