Pester Lloyd - esti kiadás, 1933. június (80. évfolyam, 123-145. szám)
1933-06-01 / 123. szám
iDonnerstag, T. Juni 1933 Die Ausführungen des Ministers wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen. In der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Entwurf in erster Lesung genehmigt. Sodann folgte die Spezialdebatte. .Weiteres im Morgenblatt, Parlamentarisches Nachspiel zu den Vor' trägen der deutschen Nationalsozialisten Gregory und Oberwurzer. Für gestern waren in Budapest Vorträge von zwei führenden Wirtschaftspolitikem der reichsdeutschen nationalsozialistischen Partei, der Herren Freiherr v. Greigorg und Herbert v. Oberwurzer, über die wirtschaftliche Annäherung zwischen Deutschland und Ungarn angesagt. Der erste Vortrag, der des Freiherrn v. Gregory, hielt isich in der Tat an das Thema, seine Ausführungen ließen En Sachlichkeit nichts zu wünschen übrig und wurden i— ebenso wie unlängst der Vortrag des Herrn v, Daitz — von der Zuhörerschaft mit der gebührenden höflichen Aufmerksamkeit entgegengenommen. Nicht das gleiche [kann vom Vortrage des Herrn v. Oberwurzer ausgesagt werden. Dieser Herr hielt eine nationalsozialistische Propagandarede, die sich zumeist abseits vom Thema der ungarisch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen ‘hielt und eher geeignet war, den Eindruck einer parteipolitischen Agitationskundgebung zu machen. Diese Rede hatte dann in der 'Nachtsitzung des Abgeordnetenhauses ein parlamentarisches Nachspiel, indem der Abgeordnete Bajcsi-Zsilinszky in der Debatte über den Tagesordnungsantrag des Präsidenten auf sie zu sprechen kam. Uber diesen Teil der Sitzung berichten wir im folgenden: Abgeordneter Bajcsi-Zsilinszky: Soeben erhalte ich die Mitteilung, daß heute abend Im Saale der Musikakademie reichsdeutsdhe Nationalsozialisten Vorträge gehalten haben, von denen angekündigt war, daß sie ausschließlich wirtschaftspolitische Fragen behandeln würden. Nun höre ich aber, daß zwar einer der Vortragenden, Freiherr v. Gregory, in der Tat sich auf Wirtsohaftsfragen beschränkt, der zweite Redner, ein Herr v. Oberwurze, jedoch Ausführungen von ausgesprochener politischer Agitationstendenz zum Besten gegeben hat. Wir alle wissen, daß heute in Ungarn politische Versammlungen, nicht bloß für die Opposition, sondern auch für die Regierungsanhänger, verboten sind. Und so darf ich das hohe Haus fragen, ob es unter solchen Umständen zulässig ist, daß Emissäre einer ausländischen Partei hier in einer politischen Versammlung eine politische Agitation entfalten? Nach meinen Informationen waren in dieser Versammlung zumeist hier lebende Reichsdeutsche anwesend, und die Stimmung der ganzen Veranstaltung gelangte in dem Geiste „Heil Hitler“ zum Ausdruck. Ich muß gegen dergleichen stärkste Verwahrung Einlegen. Es geht nicht an, daß die ungarische Gastfreundschaft auf solche Art mißbraucht wird. Es weilen zurzeit ausländische Journalisten zu ihrem Kongreß in unserer Mitte, darunter auch solche, die aus uns gegenüber nicht eben freundschaftlich gesinnten Ländern gekommen sind. Dennoch haben diese Herren, wie ich hoffe, keinen Grund, die Art und Weise zu bemängeln, wie ihnen die Gastfreundschaft geboten wurde. Die ungarische Nation weiß, iwas sie ihren Gästen schuldet; aber die Gastfreundschaft kann nicht so weit gehen, daß wir es zulassen, daß Leute aus einem Lande, die dem Ungartum gegenüber wirtschaftspolitisch, aber auch vom Standpunkte der Minderheitenpolitik nicht eben freundschaftlich gesinnt sind, in Vertretung ihrer Partei zu uns kommen und hier ihre Propaganda entfalten. Ich darf daran erinnern, daß anläßlich der rumänischen Protestversammlung in Torda die deutsche Minderheit Rumäniens, die immer aus Berlin Ihre Weisungen erhält, gegen die ungarische Sache Stellung genommen hat. Und auch darauf muß ich verweisen, daß die faszistische Partei Italiens, die so oft in der nachdrücklichsten Weise für Ungarn Stellung genommen hat und deren Führer in allen internationalen Fragen für Ungarn und die ungarische Revision eingetreten ist, daß, wie gesagt, diese faszistische Partei Italiens es sich dennoch nie beifallen ließ, eine Propagandaversammlung in Budapest zu veranstalten. Ich lege schärfsten Protest gegen ein solches Vorgehen ein und erwarte von der Regierung, daß sie derartige Aktionen ein für allemal abstellen wird. Wenn wir in der deutschen Frage Stellung zu nehmen haben, Bo können wir das bloß auf einem Wege tun, indem wir uns an die Seite der Österreicher stellen. Und wenn die Österreicher in ihrem Lande keine nationalsozialistische Propaganda dulden, dann können wir in Ungarn eine solche noch viel weniger zulassen. Es ist denn doch eine ganz unmögliche Sach, daß wir, die parlamentarischen Vertreter der Opposition, nicht in der Lage sind, in unseren Wahlbezirken Wählerversammlungen abzuhalten, gleichzeitig aber eine fremde politische Partei hier Proipagandasitzungen organisieren kann. Nochmals betone ich, daß auch die geehrte Gegenseite uns darin behilflich sein sollte, die Regierung davon zu überzeugen, daß es nicht angeht, derartige Aktionen auoh weiterhin zu dulden, daß vielmehr diesen Aktionen in kürzester Zeit in der entschiedensten und schärfsten Form ein Ende bereitet werden muß. Damit schloß Abgeordneter Bajcsi-Zsilinszky seine Ausführungen, über die im Sinne der Geschäftsordnung eine Beschlußfassung sich erübrigte. Es folgten dann noch Interpellationen der Abgeordneten Dinnich, Herczeg, Gallasz und Kun, sowie eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Anton Somssich an den Kultusminister, eine weitere der Abgeordneten Osväth und Andaházy-Kasnya an den Minister des In • 3 • PESTER LLOYD nem und eine des Abgeordneten' Aladár Erdélyi an den Honvédminister. In den Bericht unseres Morgenblattes über die gestrige Sitzung des Abgeordnetenhauses hat sich in einen Passus der Rede des Kultusministers Dr. Höman ein sinnstörender Druckfehler eingeschlichen. Der Minister sagte richtig: „Um nur ein einziges Moment zu erwähnen, hat das Budget gegenwärtig statt 160.000 vor einigen Jahren nur mehr 30.000 Pengő zur Förderung der Literatur übrig.“ Die Angabe von Í60 bezw. 30 Millionen Pengő ist natürlich irrtümlich. Der Viermächtepakt. London, 1. Juni. Nach einer Meldung des römischen Korrespondenten der Times haben der englische, der französische und der deutsche Botschafter gestern abend den Staatssekretär für Auswärtiges Suvich besucht, um mit ihm den endgültigen 'Text des Viermächtepaktes und die Einzelheiten der Paraphierung zu besprechen. Wie der diplomatische Korrespondent des Daily Telegraph meldet, haben die Sachverständigen der vier Mächte auf Wunsch Roms und Berlins am Text weitere Änderungen vorgenommen, besonders bezüglich der Artikel 10, 16 und 19 der Vöikerbundsatzungen. Die Modifikationen betreffen vor allem die Anwendung des Artikels 19. Der Waffenstillstand zwischen China und Japan. Tokio, 31. Mai. (Bud. Korr.) Nach amtlichen japanischen Angaben ist im Waffenstillstand zwischen China und Japan eine neutrale Zone festgelegt worden. Im Norden wird diese Zone von der Großen Mauer, im Süden von der Bahnlinie Peking—Tientsin bis zur Küste und der Bahnlinie Peking—Seijuan nach Westen begrenzt. Die chinesischen Freiwilligen werden aus dieser Zone entfernt. Der Verkehr auf der Eisenbahnlinie Peking—Schanhaikwan ward unverzüglich wieder aufgenommen. M Die Spannung zwischen Österreich und Deutschland. Wien, T. Juni. Die Wiener Zeitung bemerkt zu dem gestrigen Minislerratsbeschluß über die deutsche Grenzsperre: Manche werden mit der ersten Antwort, die die Regierung der deutschen Reichsregierung erteilt hat, nicht recht einverstanden sein. Wir halten die Antwort für sehr glücklich, weil sie elegant und nobel, weil sie eine echt österreichische Geste ist, eine Gegenwehr, die dem österreichischen Charakter entspricht und die für den großen deutschen Bruder an der Spree beschämend ist. Daß wir uns durch nichts auf die Knie zwingen lassen, hat unsere Regierung in den letzten Tagen deutlich dokumentiert. Wien, 1. Juni. (U. T.-K.-B.) Zur gestrigen politischen Aktion der Wiener Polizei erfährt die Wiener Zeitung von informierter Seite: Was die Aktion der Staatsexekulive gegen die Kommunisten betrifft, so war gestern der Stichtag, an dem die Notverordnung in Kraft trat, womit der Kommunistischen Partei jede Art von Tätigkeit behördlich verboten wurde. Die ganze Tätigkeit der Kommunstischen Partei bestand in der Propagierung von Flugschriften. Deshalb wurde in den kommunistischen Buchhandlungen Nachschau gehalten und kommunistische Bücher, Propagandaschriften und Broschüren beschlagnahmt. Dieses Material füllte zwei große Lastautos. Was die Nationalsozialisten betrifft, so wurde ihrer aufrührerischen und staatsfeindlichen Tätigkeit durch die Staatsexekutive dadurch engegengetreten, daß im Laufe des Tages in den verschiedenen Zentren der Bewegung Hausdurchsuchungen vorgenommen wurden. Solche wurden vorgenommen in allen Bezirkssekretariaten, in den SA-Kasernen und bei einer Reibe von Einzelpersonen und Führern, soweit sie nicht durch Immunität geschützt sind. Im ganzen wurde bei zwölf Führern Nachschau gehalten. Ferner wurden über 150.000 Flugblätter der Nationalsozialistischen Partei beschlagnahmt, davon über 100.000 in Neunkirchen und 50.000 in Wien. Diese Flugblätter verunglimpfen die Bundesregierung wegen der Maßnahmen zum Schutze des Fremdenverkehrs und sind mit den entsprechenden Karikaturen versehen. Auch in Krems wurden sehr beträchtliche Mengen von Flugschriften beschlagnahmt. Wien, 1. Juni. Zu Ehren des Präsidenten der Nachrichtenagentur United Preß Bickel, der aus Anlaß des Internationalen Handelskammertages in Wien weilt, gab gestern Generaldirektor Dr. Bing einen Empfang, dem auch der ungarische Gesandte Nelky beiwohnte. Bundeskanzler Dr. Dollfuß erklärte in einer Ansprache, daß die nach dem Kriege so stark hervortretende klassenmäßige Auffassung der Gesellschaft und Wirtschaft stark im Abklingen begriffen sei, und in diesem Sinne könne auch das Problem des Marxismus in Österreich als geklärt betrachtet werden. Als neues Problem komme nun die Übertreibung des Nationalismus in Betracht. Beim österreichischen Nationalsozialismus handle es sich nicht um eine bodenständige österreichische Bewegung. Sie habe durch die Art und Weise ihrer politischen Betätigung viel dazu beigetragen, im österreichischen Volke starke Gegenwirkung auszulösen und so das österreichische Nationalbewußtsein zu stärken. Österreichs Aufgabe sei es, im Zentrum Europas als unabhängiger Staat seine Geschichte weiter zu entwickeln, wirtschaftspoilitisch und staatspolitisch seine Eigenart zu wahren und damit zur Befriedung Mitteleuropas und damit ganz Europas beizutragen. In dieser Politik fortzufahren, sei die österreichische Regierung absolut entschlossen. Wien, 1. Juni. Wie die Reichspost erfährt, wurde heute in ganz Niederösterreich bei nationalsozialistischen Führern in Parteilokalen und Parteihäusern eingehende Nachschau gehalten. In Breitenfurth wurden in Braunen Häusern 1 .vorgefunden: 10 Gewehre, 2000 Schuß Infanterkmuni- Jetzt bin ich endlich im Bilde nichts wirkt so sicher und milde als Hunyadi János, das natürliche Bitterwasser! Ich trinke es morgens auf nüchternem Magen und kann voller Überzeugung sagen: „Hunyadi János ist das idealste verläßlichste Mittel bei Stuhlverstopfung, Darmträgheit und allen anderen Leiden* die auf Störungen der Verdauungsorgane, des Stoffwechsels, der Nierensekretion und der Drüsenfunktion beruhen. „Hunyadi János“ ist mir daher zur Erhaltung meiner Gesundheit zum unentbehrlichen Hausmittel geworden.“ tion, davon 850 Schuß gegurtete Maschinengewehrmuni» tion, 25 Dumdumgeschosse, 18 Beilpicken, 10 Bajonette, 4 Stahlhelme, 23 Feldspaten, eine Handgranate, eia Kilogramm Sprengpulver, zwei Kilogramm Schwarzpulver sowie Zündschnüre für Handgranaten. Telegramm unseres Korrespondenten. Wien, 1. Juni. Um künftige Demonstrationen, wie sie sich in den letzten Tagen wiederholt ereignet haben, zu verhindern und die Ruhe und Ordnung in Innsbruck aufrecht zu erhalten, hat die Landesregierung scharfe Maßnahmen getroffen und die folgende Kundmachung erlassen: 1. Die öffentlichen Sicherheitsorgane sind angeweisen, gegen jede Art von Demonstranten mit allen Mitteln vorzugehen. 2. Gegen die Schuldigen wird mit den strengsten Strafen vor* gegangen. Ausländer, die an solchen Demontralionen beteiligt sind, werden unverzüglich abgeschafft und über die Grenze gestellt. 3. Die Haustore sind im Gemeindegebiet von Innsbruck um 20 Uhr zu schließen. Die Haushaltungsvorstär.de sind verpflichtet, Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr um 20 Uhr zu Hause zu halten. 4. Gaststätten und Kaffeehäuser sind um 23 Uhr zu schließen. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafen bi* zu 200 Schilling und Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Diese Verordnung tritt heute in Kraft. Berlin, 1. Juni. (Bud. Korr.) Wie verlautet, hat die deutsche Gesandtschaft in Wien wegen der beim Reichstagsabgcor dueten Habicht vorgenommenen Haussuchung protestiert. Habicht ist bekanntlich Presseattaöhé der deutschen Gesandt-' Schaft in Wien und man sieht deutscherseits in der Haus* suchung eine Verletzung der Exterritorialität. Die Vorgänge in Deutschland. Dr. Brüning bei Hitler. Berlin, 1. Juni. (Conti.) Der Reichskanzler empfing nach Blätter» meldungen den Führer des Zentrums Dr. Brüning zu einer politischen Aussprache, Das landwirtschaftliche Entschuldungsgesetz. Berlin, 1. Juni. (Bud. Korr.) Der Inhalt des Gesetzes zur Entschuldung der Landwirtschaft wurde heute bekanntgegeben, und zwar zunächst in einer amtlichen Erläuterung, in der es v. a. heißt: Die Entschuldung soll die Voraussetzungen für eine allmähliche Zurückführung bis auf die Grenze der Mündelsicherheit schaffen. Die Festsetzung der Mündelsicherheitsgrenze, die im allgemeinen zwei Drittel des Grundstückwertes beträgt, ist den Durchführungsvorschriften überlassen. Das im Gesetz vorgesehene Entschuldungsverfahren erfolgt in zwei Abschnitten. Im ersten Abschnitt besteht die Möglichkeit einer Kapitalkürzung nicht. Ist die Entschuldung so nicht durchführbar, so kann das Verfahren in den zweiten Abschnitt übergeleitet ■werden, in dem die Möglichkeit von Kapitalkürzungen im Wege des Zwangsvergleiches besteht und für dessen Dauer ein besonderer Vollstreckungsschutz gilt. Die Entschuldung soll von Entschuld ungsstellen in Zusammenhang mit den Amtsgerichten durchgeführt werden. Entschudungsstelle kann eine öffentliche oder untéi Staatsaufsicht stehende Kreditanstalt, eine unter Deckung ihrer genossenschaftlichen Zentralkasse arbeitende landwirschaftliche Genossenschaft oder eine sonstige Krediteinrichtung oder gemeinnützige Sieddungsgesellschaft sein. Dem Schuldner ist es überlassen, sich unter den zugelcssenen Instituten eine Entschuldungsstelle zu suchen. Bringt er die Bereiterklärung eines geeigneten Kreditinstituts bei, so hat das Amtsgericht dieses Institut zu bestellen. Die Entschuldungsstelle hat zunächt zu versuchen, ohne einen Zwangsvergleich auszukommen. Gläubiger der nicht durch eine mündelsichere Hypothek gesicherten Forderungen, soweit sie am 13. Juli 1931 bestanden, müssen sich folgende Eingriffe gefallen lassen: a) Herabsetzung des Zinssatzes auf 4V2 v. H. (In den ersten drei Jahren erhält der Gläubiger ein weiteres Hundert vom Reich.) b) Umwandlung der Forderung in eine unkündbare Tilgungsforderung. Die jährliche Tilgung kann zwischen V* und 5 v. H. vereinbart werden. Im Streitfälle erfolgt die Festsetzung durch das Amtsgericht zwischen 1/z und 2 v. H. c) Die Tilgungsraten waren an die Entschuldungsstelle gezahlt, die dem Gläubiger das Kapital anszahlt, sobald die Tilgung beendet ist. Forderungen, die nach dem 12. Juli 1931 entstanden sind, werden bar ausgezahlt. Im Wege des Zwangsvergleiches sollen alle Forderungen, die nicht durch eine mündelsichere Hypothek gesichert sind, bis auf die Hälfte gekürzt werden, Roggenund Sachwertschulden ebenfalls. Die Gläubiger erhalten in diesem Falle als Ersatz Reichsschuldbuchforderungen. Die Entschuldungsstellen erhalten für jedes Entschuldungsverfahren als Unkostenzuschuß aus der Reichskasse eine Pauschalvergütung, die sich nach der Größe des entschuldeten Betriebes richtet, außerdem einen einmaligen Risikozuschlag. Die für Barauszahlung erforderlichen Beträge .werden in Form von verzinslichen Schatzanweisungen in Höhe von 300 Millionen Reichsmark der Rentenbankkreditanstalt zur Verfügung gestellt, die diese Mittel an die Entschuldungsstellen ohne jede Verteuerung weiterzuleiten hat. Das Gesetz sieht weiter die Möglichkeit einer Entschuldung durch Landabgabe durch den Betriebsinhai«' von