Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1935. október (82. évfolyam, 223-249. szám)

1935-10-01 / 223. szám

WESTER LLOYD • 4 • Dienstag, 1. Oktober 1935 f agjatoJer idealste Dauerbrandofen tür Inländische Kehlen 2-achfichtige M ,,REKORD“ it\®| _ Preis ab Pengő 60.— Ä'SH 1-schächtige „R E K O R D“ ab Pengő 410.— dfeSpi ins Jlaua gestellt und montiert. «|pljgp|ga5QK Auf dem Gebiete der Holzverfeuemng führt der weltberühmte ‘l—i-jy TBPyiP Dauerbrandofen űr »Cr fl I H Preis ab 70.- P 1337 f Preisliste sendet gratis und franko: BJ C D C ft Ofen- und Herdfabrik, VI., Vif n nos n E ID Bba Ire csAszAr-ut 39. (Ecke Hajós-u cca) noch nicht bekannt. An der Kundgebung werden, über 10 Millionen Mitglieder teUnehmen. In bisher nidht be­kanntem Ausmaße wird auch der Rundfunk in den Dienst dieser Kundgebung gestellt werden. Auf den Hauptplätzeii der Dörfer und Städte werden Lautsprecher aufgestellt, um die Reden zu übertragen. Man erwartet vor allem eine große Kundgebung Mussolinis für seine Politik in Ostafrika. i j Baldwin beim Köinig. London, 30. September. (Inf.) Der König, der Ende der vorigen Woche aus Schottland nach London zurückgekehrt war, empfing heute Ministerpräsident Baldwin zum. Vor­trag über die außenpolitische Lage. Die Unterredung dauerte nahezu eine Stunde. Wie verlautet, nimmt der König sehr lebhaften Anteil an der Entwicklung der italienisch-abessinischen Krise. Grandi im Foreign Office. London, 30. September. (Inf.) Der italienische Botschafter Grandi hatte heute im Foreign Office eine Unterredung mit lei­tenden Beamten, die über eine halbe Stunde währte. Ob der Botschafter dabei auch mit dem Außenmini­fiter Sir Samuel Hoare gesprochen hat, ist nicht be­kannt geworden. Französische Frontkämpfer für 'die lateinische Solidarität. Rom, 30. September. (Stefani.) Ministerpräsident Mussolini empfing heute den Sekretär der Französischen Nationalen Front, Charles Torchut. Torohut nst auch Präsident der Ver­einigung ehemaliger Frontoffiziere. Im Namen beider Vereinigungen überreichte Torchut dem Duce eine Resolution, die in scharf antienglischen und anti­deutschen Ausdrücken das Recht Italiens auf Kolonien und die Solidarität Frankreichs mit seiner lateinischen Schwester betont. < ^ Vom Tage» )ie Folgen der Annullierung der Wahl im-iiBezirk Budapest-Süd. Das Urteil des Verwaltungsgerichts über die Wahl m Bezirk Budapest-Süd hat ivor allem selbstverständlich íeuwahlen in diesem Bezirke zur Folge. Esi w'ird das ;anze (Wahlverfahren von der Kandidierung (Empfehl­ung) bis zum Skrutinium wiederholt wenden müssen, iber auch für den Präsidenten der Wahlkommission, len Rechtsanwalt Dr. Eugen Verebéig, der ;m Ver­­retung des hauptstädtischen Munizipalausscbussos Mit­lied des Oberhauses und lebenslängliches Mitglied der lauptstädtischen Stadtrepräsentanz ist, ist die Aimullie­­ung nicht ohne Folgen geblieben. Das Urteil hat nämlich las aktive und passive Wahlrecht Dr. Verebélys und der leiden Kommissionsmitglieder Zsellér und Jeszensz-.ky für in Jahr suspendiert. Zsellér und Jeszenszky verlieren lur ihre Mitgliedschaft in der Stadtrepräsentanz, l)r. Ve­­ebély aber, einer der prominentesten und intrajisiigen­­esten Angehörigen der Partei Dr. Karl Wolffs, wird so­wohl seine Mitgliedschaft im Oberhause als auch seinen ebenslänglichen Sitz im Munizipalausschuß verlieren. )as steht in der neuen Geschichte der ungarischen Kon­titution ohne Präzedenz da und so wird es schon aus liesem Grunde nicht uninteressant sein, diesem Fall läherzu treten. , Im Stadthaus wird man vorerst die Zustellung des Jrteils abwarten und erst dann hiezu Stellung nehmen. Vie diese Stellungnahme ausfalien wird, darüber kann ;ein Zweifel obwalten. Die Dr. Verebély betreffende Ent­­cheidung des Urteils erfolgte nämlich' auf Grund des t 128 des Wahlgesetzes, wonach das aktive und passive Vahlrecht desjenigen, dessen Handlung die Aonulllie­­ung einer Wahl zur Folge hatte, für die Dauer von löchstens fünf Jahren zu suspendieren ist. Im Sinne des i 23 des G.-A. XVIII : 1930 können aber Stadtrepräsen­­anten zu lebenslänglichen Mitgliedern des Munizipal­­insschusses nur gewählt werden, bezw. als solche fun­­jieren, wenn sie nicht in eine Lage geraten, in -der sie licht zu Stadtrepräsentanten gewählt werden könnten, dieser Fall ist nun bei Dr. Verebély, der sein Wahlrecht ’erloren hat, eingetreten. Fraglich wäre lediglich, ob er ücht nach Erlöschen der Strafe wiedergewäblt werden lönnte. Vorläufig scheint auch das nicht der Fall zu ein, weil die für lebenslängliche Mitglieder der Stadt­­epräsentanz festgesetzte Zahl komplett ist. Nacti dem rüheren hauptstädtischen Gesetz betrug die Zahl dieser itadtrepräsentanten 30, das neue hauptstädtische Gesetz über hat dese Zahl auf 21 reduziert. Die veiteren neun Sitze können daher, wenn sie lurch Tod oder aus anderen Gründen vakant venden, nicht mehr zur Besetzung gelangeni. Dr. Verebély hat also für lange Zeit hinaus keine Aussicht, sich als lebenslänglicher Stadtrepräsentant zu betätigen. Da ferner § 3 des G.-A, XXIL1926 (Öberhausgesebz) be­sagt, daß Personen, die zu Reichstagsübgeortdnetesn nicht gewählt werden können (und die« gilt_für_ Dr, Verebély, da er ja sein passives Wahlrecht für ein Jahr verloren bat), auch nicht Mitglieder des Oberhauses sein können, ist es evident, daß Dr. Verebély seine Mitgliedschaft im Otoerhause verliert, schon weil nach einer anderen Be­stimmung des erwähnten Gesetzes die öberhausmitglied­­schaft erlischt, wenn während ihrer Dauer ein Grund auf­taucht, demzufolge ein Oberhausmitglied im Sinne des früher zitierten Paragraphen nicht dazu gewählt werden könnte. Dafür ist übrigens auch die weitere gesetzliche Bestimmung maßgebend, wonach nicht Mitglied des Ober­hauses sein kann, wer nicht ^Mitglied der ihn delegieren­den Körperschaft ist. An die (Stelle Dr. Verebélys wird in das Oberhaus das auf der Liste gewählte folgende Ersatzmitglied Johann Bozenhardt einberufen werden, 'Die Vorbereitungen für die- Neuwahl im Siiidlbezirk haben bereits mit voller Kraft eingesetzt. Die Christlich­soziale Wirtschaftspartei (Wolff) wird, wie wir 'hören, mit unveränderter Liste, also mit Dr. Karl Wolff als Listenführer, in den Kampf ziehen. Die übrigen Parteien dürften diesem Beispiel folgen, mit Ausnahme der ver­einigten Christlichen Opposition und Nationallegitimisti­­schen Volkspartei, die Dr. Nikolaus Griger an die Spitze ihrer Liste setzen (dürften. Der Strafprozeß gegen den Abgeordneten Andaházy-Kasnya. In der Ortschaft Endröd des Eleker Wahlbezirks 'hat sich, wie noch erinnerlich sein dürfte, anläßlich der Wahlkampagne im Februar ein tragischer Zwischenfall ereignet, wobei sieben Personen ums Leben gekommen sind. Die Staatsanwaltschaft in Gyula hat wegen, dieses Zwischenfalles gegen den Reich,stag,sabgeordneten Anda­házy-Kasnya die Anklage wegen Aufreizung erhoben, und zwar mit der Begründung, daß er es war, der das Publi­kum einer aufgelösten Volksversammlung zum Wider­stand gegen dis behördlichen Verfügungen aufgereizt hatte, der dann letzten Endes zum unheilvollen Konflikt der Bevölkerung von Endröd mit der Gendarmerie führte. Das ImniUnitätsrecht des Abgeordneten Andaházy- Kasnya wurde seinerzeit suspendiert und so konnte das Verfahren gegen ihn durchgeführt, beziehungsweise die Schlußverhandlung anberaumt werden. Die Schlußver­handlung beginnt morgen vor dem Gerichtshof tin Gyula. Aus den Komitaten. Der Munizipalausschuß des Komitats Zemplén hielt heute eine feierliche Versammlung ab, in der im Beisein des Justiizministers Dr. Lázár und des Staatssekretärs Dr. Tomcsányi der neuernannte Obergespan Dr. Stefan, Fáy installiert wurde, ln seiner Antrittsrede betonte ObeT- gespian Dr. Fáy, daß er vor allém gegen sich selbst das strengste Maß änwenden Und weder verwandtschaftliche nooh sonstige Beziehungen .berücksichtigen werde. Er er­klärte, daß er die Wahrung des konfessionellen Friedens als eine seiner wiohtigsteh At if gaben betrachte und nicht zugebeo werde, daß man zwischen Staatsbürgern naeh ihrer Zugehörigkeit zu dieser oder jener Konfession un­terscheide. Mittags wurde zu Ehren des neuen Ober­gespans ein Bankett yeranstaltet, in dessen Verlauf auch Justizniimister Dr. Lázár das Wort nahm. Er betonte in seinem Trinkspruch, daß er von der Regierung deshalb nach Sátoraljaújhely entsendet worden sei, um auch damit den Beweis zu liefern, mit welchem Vertrauen sie der Tätigkeit des neuen Obergespans entgegensehe und wie hoch sie die Autonomie schätze, mit der Hand in Hand sie alle aktuellen Probleme der Verwaltung zu lösen wünsche. Der Mun iz ipa lausschuß des Baranyaer Komitats hielt heute seine Herbstversaimmlung ab, in der das Porträt des früheren Otoergespans enthüllt wurde. Die Versamm­lung nahm sodann die Neuwahlen für d e vakant gewor­denen Posten vor. Die Memeler Landfagswahlen. Memel, 30. September. (DiN'B.) Die Wahlkrei&koniniission trat 'heute mittag zu einer längeren Sitzung zusammen, um sich zunächst darüber schlüssig zu werden, was mit der Neuwahl in dem Bezirk Jugwlschen werden soll- In Jugnaten, einem Ort in diesem Bezirk, hatten, wie bereits gemeldet, Bauern die (Wahlurne zertrümmert und 'die WahLzettel verstreut. Die Wahlkreiskommission beschloß, die Wahl für un­gültig zu erklären und Neuwahlen schon auf den 6. Ok­tober anznberaumen. Es wurde weiterhin 'beschlossen, den Wahlbezirk in die Orte Jugnaten und Vischen zu teilen und mindestens 85 Wahlzellen aufzustellen. Am 6. Ok­tober wild hier also von 3 bis 20 Uhr nochmals gewählt. Tilsit, 30. September. (DNB.) Die bereits gemeldete Besetzung des Magistrats in Memel durch die litauische Staatsschutz­polizei am Vorabend des Wahltages ist darauf zurück­zuführen, daß litauisoherseits vom Magistrat verlangt wor­den war, er solle für cnei- bis vierhundert Personen, die in der Zeit vom 1. bis 27. September eingebürgert worden waren, Stimmscheine, ausstellen. Der Magistrat vertrat demgegenüber den Standpunkt, daß diese Personen die Voraussetzung für die Einbürgerung nicht erfüllten uni daß die Berufung des Direktoriums auf § 34 des Wahl­gesetzes unzulässig sei, da die betreffenden Personen erst nach Abschluß der Wählerliste, beziehungsweise nach -Ablauf der Einspruchsfrist in, 'den Besitz vom Memelpässen gelangt .seien. Der Magistrat hat deshalb in zwei Sitzungen diese Anträge abgelehnt. Darauf erteilte die Wahlkreis­kommission dem Magistrat die Weisung, diese Bescheini­gungen auszustellen. Der Magistrat lehnte diese Weisung ab, da sie im Gesetz keine Stütze finde und die Wahl­­k reiskam mission zur Erteilung van Anweisungen nicht berechtigt sei. Daraufhin besetzte Landesdirektor Any sas zusammen mit .Landésrat Oselies mit Hilfe der politischen Polizei den Magistrat, enthob den Wählbureauleiter Anysas asisistenten Buttkus 'Seines Amtes und erkläre ihn für verhaftet. Oselies w'ies ein Schreiben des Direktoriums vor, wonach er zum Kommissär für die Erledigung der iWaiblgeschäfte bestellt worden sei, Alsdann stellte je® die erwähnten drei- bis vierhundert Stimmscheine aus, auf Grund deren die betreffenden Personen unbehindert an der Wähl teilneben können. Memel, 30. September. (DN'B.) Die Memelwahl ist in den meisten Bezirken beendet. Die Wahllokale in Memel wurden zwar um 18 Uhr geschlossen, doch war die Zahl der noch in den Vor­­räumen und auf ider Straße Wartenden so groß, daß der Vorsitzende dér Wabl'kommiission anordnen mußte, die Vorräume und die Höfe als mit zum 'Wahllokal gehörig zu betrachten und alle dort befindlichen Personen abzu­fertigen. In einzelnen Wahllokalen beläuift sich (die Zahl der noch Wartenden nach Hunderten. Aus dem Memelgebiet selbst gehen die Mitteilungen über die Wahlbeteiligung ebenfalls sehr spärlich ein. Um 20 U'hr lagen erst etwa ein halbes Dutzend Mitteilungen vor. Die Wahlbeteiligung beträgt danach 96 bis 100 Prozent. In Memel selbst ist der Wahlakt bis 20 Uhr erst in einem Wahlbezirk abgeschlossen. Hier ist die Wahlbetei­ligung ebenfalls recht groß. Von 1972 haben 1844 Wähler ihr Wahlrecht ausgeübt. Darunter befinden sich 125, die nach Auffassung ider „Einheitsliste“ zu Unrecht einge­tragen sind und gegen deren Wahlrecht die „Einheitsliste1* Einspruch erhoben hat. Bezeichnend für die unsinnige Wahlmethode und die Hilflosigkeit Ider Wahlvorsteher ist es, daß ausländische Journalisten in zwei Memeler Wahl­lokalen eine Stunde nach Abschluß der Wahl an die Wahlvorsteher berantraten und sie fragten, ob denn die noch draußen stehenden Wahlberechtigten nicht ebenfalls noch herein könnten. Die Wahlvorsteher, die vorher das Hereinlassen der Leute, die noch vor 18 U’hr zur Wahl er­schienen waren, abgelehnt hatten, taten den ausländischen Journalisten sehr erstaunt und erklärten dann, selbstver­ständlich könnten die Draußenstehenden auch noch wählen. Genf, 30. September. (iDNB.) Wie verlautet, hat der Vertreter der Wahr­heit der memelländischen 'Bevölkerung, Schulrat Meyer, heute an die 'Delegationen der Signatarmächte der Memel­konvention Telegramme gerichtet, in denen darauf auf­merksam gemacht wird, daß der bisherige Verlauf der Wahl im Memelgebiet die Undurchführbarkeit verschie­dener wichtiger Bestimmungen des Wahlgesetzes erwiesen halbe und daß die ordnungsmäßige 'Durchführung der Wahl überdies durch die Fälschung der von der einseitig 'zusammengesetzten Wa hlk reisk omnii ssi on auisgegebenen Stimmzettelblocks sowie durch verschiedene Terrormaß­nahmen und Schikanen der Wähler seitens der litauischen Polizei und einzelner Stimmibezirksvorsitzender gefährdet sei. 'Es wird die Sich'ersteluimg einer yerfassungsmäßgen Wahl verlangt. / Königsberg, 30. September-. (DNB.) Der Führer traf heute gegen 17 Uhr, vom Truppenübungsplatz Stablack kommend, an der Stadt­­grenze in Königsberg ein. In seiner Begleitung waren der Reichskriegsminister und der Chef dér Armee sowie eine große Anzahl von Offizieren. Der heranwachsenden Jugend reicht man morgens ein Gläschen natürliches „Franz-Josef "-Bitter wasser, das in­folge seiner magen-, darm- und blutreinigenden Wirkung bei Mädchen und Knaben recht beachtenswerte Erfolge er­zielt. In den Kinderkliniken wird das Franz-Josef-Wasser schon bei den kleinen, meistens zäh verstopften Kranken angewendet. GROSSBRITANNIEN. Die Arbeiterpartei für Sanktionen. London, 30. September. (Inf.) iDer Parteitag der Arbeiterpartei in Brighton begann mit einer Rode des Vorsitzenden Robinson, der bereits zu dem Hauptpunkt der Tagesordnung, der Sanktionsfrage, (Stellung nahm und dabei betonte, daß die Arbeiterpartei nötigenfalls auch die Anwendung von Ge­walt gegen Italien unterstützen würde. Gleichzeitig unter­strich der Redner aber auch, daß die Partei keinen Krieg gegen Italien wünsche, und daß dein Völkerbund sehr viele andere Mittel zur (Verfügung stünden, ehe er zu den Waffen zu greifen brauche. Die Arbeiterpartei wünsche die Aufrechterhaltung des Friedens, trete aber auch für die Aufrcchterhaltung des Völkerbundes ein, der sich selbst auifgeben würde, wenn er in dieser Krise versage. Die Tatsache, daß England und andere Länder in der Ver­gangenheit sich durch Raubzüge bereichert haben, sei kein Grund, heute noch Raubzüge unter Anwendung von Ge­walt zu führen. Abschließend sagte Robinson, die Partei verstehe und achte die Motive derjenigen, die aus morali­schen Beweggründen heraus gegen einen Krieg seien, sie könne aber diese Ansichten nicht teilen. Die Kämpfe gegen die Aufrührer an der indischen Grenze. London, 30. September. (Inf.) Die Meldung, wonach die Zusamemnziehung erheblicher Streitkräfte an der Nordwestgrenze Indiens zur Befriedung dér aufrührerischer iSiämme geführt haben soll, hat sich als verfrüht erwiesen. Nach hier eingetToffe­­nen Meldungen aus Simla ist eine Gruppe britischer Trup­pen am Nahakki-Paß in einen Hinterhalt geraten. Dabei wurden auf englischer Seite 130 Mann, darunter zwei europäische Offiziere getötet. Nähere Einzelheiten über dieses (Gefecht, das schon vor zehn Tagen stattgefunden hat, -werden nicht foekanntgegeben. Augenscheinlich ist jetzt von englischer 'Seite eine umfangreiche 'Säuberungs­aktion eingesetzt worden. FRANKREICH. Verhandlung des Prozesses wegen des Marseiller Attentats. Paris, 30. September. (U. T.-K.-'B.) Le Jour meldet aus Aix en Provence, daß die Verhandlung in Angelegenheit des Attentats auf König Alexander am 15. November beginnen wird. Die Staatsanwaltschaft wird die Anklage in erster Linie gegen Kralj, Raics und Pospisil, sodann gegen Kvaternik und Pospisil wegen verbrecherischer Verschwörung erheben, die drei Erstgenannten werden sich auch wegen Beihilfe zum Mord und Benutzung falscher Pässe zu (verantworten

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