Pester Lloyd - reggeli kiadás, 1942. május (89. évfolyam, 98-121. szám)

1942-05-01 / 98. szám

2 SH scheinung’en des Elhos und der Gesit­tung handelt, die mit Gesetzen, mit ge­schriebenem Recht kaum zu fassen sind. Die Rechtsempfindung eines Vol­kes, seine Auffassung von Gerechtig­keit, Ehrlichkeit, Anständigkeit sind lief in Überlieferungen verankert, die in graue Vorzeiten zurück reichen. Diese natürliche Reohtsempfindung, die von den Denkern und Rechtsgelehrten des rationellen 17. und 18. Jahrhunderts vielleicht fälschlich als Naturrecht be­zeichnet und selbst von dem rationell­sten Juristen Grotius anerkannt wurde, ist im ungarischen Volke lebendig und wirksam. Ein Volk, das von so schweren Schicksalsschlägen getroffen, an einen der gefährdetesten Kreuzungspunkte von Klimaten und Historie gestellt wurde, konnte sich nur mit Hilfe einer hohen Gesittung erhalten, nur mit llilfe des festen Vertrauens auf Recht und Gerechtigkeit, auf Ehrlichkeit und Anständigkeit seinen Staat aus den Trümmern immer wieder erbauen. Auch das nationale Wunder der Auf­erstehung und des Wiederaufbaus Un­garns nach dem Weltkriege ist dieser inneren Gesittung zu verdanken sowie der Gewissenhaftigkeit, Ehrlichkeit und arbeitsfrohen Opferbereitschaft der Männer, denen die große Aufgabe zuteil ward: der Staatsmänner und der Beamten. Versuchung und Anfechtung können aber auch an die Beamten herantreten. Der ungarische Beamte hat mit fleckenlosem Schild die furcht­baren, entbehrungsvollen Jahre des Zusammenbruchs und der Inflation überstanden. Es wäre indessen töricht, zu leugnen, daß es einen gewissen Menschentypus gibt, der die überbiir­­dung der Ämter, die fast unüberseh­bare Kompliziertheit des Geschäfts­ganges auszubeuten trachtet und mit seinen dunklen verdächtigen Einflüs­sen eine Atmosphäre des Mißtrauens, der Unsicherheit verbreitet. Gegen diese Elemente richtet sich der Gesetzentwurf, der in der Freitag­sitzung des Abgeordnetenhauses zur Verabschiedung gelangt und der dem Richter die Mittel an die Hand gibt, die Schuldigen, ja sogar die Verdächtigen mit der ganzen Härte des Gesetzes zu treffen, ohne nach dem Wo he Schillers in die Sterne greifen und von dort das ewige Recht herunterholen zu müssen. Gesetz ist die konkrete Form des Rechts, das Recht ist der sichtbare, ma­terielle Teil der Sittlichkeit. Das Gesetz ist aber auch nur eine Form, die miß­braucht werden kann, indem man sie mit falschem Inhalt füllt. Der Richter, dem das neue Gesetz weitgehendes Be­strafungsrecht einräumt, wird den Fäl­scher des Gesetzes treffen. Er allein kann aber mit dem Gesetz in der Hand die Gefahr, die das Vertrauen in die soziale Gerechtigkeit bedroht, nicht bannen. Die Trägerin der Sittlichkeit, die ganze Gemeinschaft muß das ihre beitragen, sie muß selbst die Schuldi­gen finden und aus ihrer Mitte aus­schließen. Diese Gesittung ist in Un­garn stark und lebendig, sie schwang in allen Reden mit, die man während der Debatte im Abgeordnetenhause hörte. Wie auch die1 einzelnen Redner das Thema behandelten, pragmatisch oder dögmatisch, dialektisch oder empirisch, bewußt oder unbewußt brachten sie immer wieder die' jnnere zutiefst liegende alte Rechtsempfin­dung des ungarischen Volkes zum Aus­druck. Einzelne Erscheinungen, einzelne Delikte werden, sobald der Gesetzent­wurf in Kraft tritt, mit größerer Härte als bisher geahndet. Das Leben ist aber ein ununterbrochener, ewig wechseln­der Prozeß, cs bringt immer neue, sich tausendfach verändernde lirscheinun- PESTEB LLOYD FREITAG, Í. MAI 1942 gen zum Vorschein. Um alle diese Er­scheinungen strafrechtlich zu erfassen und für ihre Verfolgung zu sorgen, müßte sich die Gesetzgebung, wie der Justizminister treffend bemerkte, das ganze Jahr hindurch der Schaffung neuer Gesetze widmen. Darum ist es nunmehr die Pflicht der ganzen unga­rischen Gesellschaft, über die Reinheit des öffentlichen Lebens in allen Belan­gen zu wachen, denn nur mit ihrer Mithilfe wird der ungarische Staat seine volle Lebenskraft bewahren können, nur auf diesem Wege kann dem unga­rischen Volk sein ererbtes kristallreines Ethos bewahrt bleiben. Wichtige Verordnungen vor denl 42er Laudesaussckuß Staatlicbe Förderung der Wohnhausbauten für die Arbeiterschaft Erweiterung des Überprüfungsrechles der Nationalbauk bei der Wareneinfuhr — Steuerermäßigung für die von Wasserschäden heitngesuchlen Kleingrundbesitzer Wie bereits gemeldzt, wird der 42er Lan­desausschuß Dienstag, den 5. Mai, eine Sitzung abhaltcn, in der mehrere sozial wie wirtschaftlich wichtige Verordnungen zur Verhandlung gelinge». Aus dem In­halte dieser Verordn jngen veröffentlichen wir die folgenden Einzelheiten; Die Regierungsverc rdnung Z. 2110/1942 enthält .wichtige Best mmimgen zur Förde­rung des Baues von Wohnhäusern für die industrielle Arbeitei schaff. Zu diesem Zweck wird dér I.andes-Kreditgenossen­­schaft für Wohnung.bauten durch Ergän­zung der bezüglichen Gesetzesstelie das Recht erteilt, Handels-, Industrie- und Bergwerksunternehmt ngen, sowie ihren anerkannten Pension1 kassen für Errich­tung von Wohnhäusern für die Arbeiter­schaft Anleihen zu gewähren und auf Grund dieser Anleihen Obligationen her­auszugeben. Die Gewährung von Anleihen ist von der Genehmigung des Industrie­ministers abhängig, een Neubauten wird eine dreißigjährige Steuerfreiheit einge­räumt, sie sind ferne • von der Gemeinde­steuer und von der grundbücherlichen Ubertragungsgebühr befreit, auch wenn die neuen Wohnbauten von einem Arbeiter er­worben werden. Diese Steuer- und Gebüh­renfreiheit ist auch ;:u bewilligen, wenn die Neubauten aus den eigenen Mitteln der Unternehmung oder ihrer Pensionskasse ohne Inanspruchnahme einer Anleihe er­richtet werden. De- Staat gewährt zur Verbilligung der Mie e oder des Kauf­schillings, die durch die Arbeiter bezahlt w erden, eine Rückers attung von zwei Pro­zent, und zwar zwanzig Jahre hindurch 52 Prozent des Wert's der Baustelle und der Baukosten. In dem sehr interessanten Motivenberichl wird die große sozial: Bedeutung der Ver­ordnung hervorgehob:n und damit begrün­det, daß die Wohnungsbau ten mit der Zu­nahme dér Zahl de industriellen Arbeiter­schaft nicht Schritt 1 irllen, die zur Verfü­gung stehenden Wohnungen überfüllt und in schlechtem Zustau ie seien, den Lebens­verhältnissen der Arbeiterschaft nicht ent­sprechen. Um die Produktion weiter zu er­höhen, sei es demnt eh unbedingt nötig, Maßnahmen zu ergreifen, die die beste­hende Wohnungsnot neseitigen oder zumin­dest mildern, denn d -r infolge des Krieges herrschende Mangel an Baumaterial lasse eine rasche Lösung ccs Problems nicht zu. Die Obligationen z ir Deckung der Bau­kosten werden in eir ém Nominahvert von 50 Prozent der Baukosten, die Erwerbung der Baustelle mil inbegriffen, zu einem Kurse von .95 Prozent ausgegeben; sie werden in» zwanzig Jahren bei 5.5prozenti­­ger Verzinsung durch Annuitäten von 8.6 Prozent getilgt. Die Mieten werden mit Zu­stimmung des ständigen Ausschusses für Wchnungsbaulen festgeslellt. Um die Bau­ten zu beschleunigen, wurde der Zeitraum für die Steuer- und gebührenfreie Errich­tung der Wohnhäuser auf sechs Jahre be­schränkt. Der zweiprozentige Zuschuß des .Staates dient zur Verbilligung der Bauten und der Miete. Die Regierungsverordnung 2310/1942 M. E. erteilt der Nationalbank das Recht, bei der Wareneinfuhr die Parteien aufzu­fordern, entsprechende Aufklärungen und Daten vorzulegen und die Buchführung, sowie die Belege zu jeder Zeit entweder selbst oder durch die Geldinstitutszentrale untersuchen zu lassen, um festzuslellen, ob die Begleichung der Kaufpreise der vom Auslande eingeführten Waren den gültigen Vorschriften gemäß erfolgt sei und die An­gaben der Schuldner der Wahrheit ent­sprechen. Nach den bestehenden Rechts­normen stand bisher der Nationalbauk das Recht, eine Revision der Bücher bei sol­­schen Geschäften durchzuführen, nicht zu. Din Regierungsverordnung Z. 2300/1942 M. E. enthält Bestimmungen im Interesse der Erleichterung der Loge der von Was­serschäden betraffenen kleinen Besitze, die im Laufe der Durchführung der Boden­besitzreform zugeteilt wurden. Die Verord­nung setzt an die Stelle des einschlägigen Paragraphen, der diese Frage regelnden Regierungsverordnung Z. 2300/1942 M. E. die Bestimmung, daß diese Kategorie von Grundbesitzern eine Ermäßigung nach den ihnen zugetcillen Bodenbesitzen erhalten kann, che nach jeder erlassenen Quartal­­rate der Bodensteuer je 15 Prozent beträgt. Bei vollkommener Streichung der Boden­steuer beträgt demnach der Nachlaß der Jahresraten 00 Prozent. Schließlich gelangt ein Verordnungsent­­wurf vor den 42er Landesausschuß, der für die ans dem Landesfonds für Familien­schutz gewährten oder sonstigen staat­lichen, munizipalen oder Icommmtrden An­­leihen, die zum Wiederaufbau der durch Wasserschäden zerstörten Gebäude gedient haben und grundbiichertich einverleiht sind, bei der zwangsweisen Veräußerung solcher Objekte die bevorzugte Behandlung einräumt. „Hitler über den Reichsverweser • Ungarns*4 I » MTl meldet aus Szeged: Das in Szeged erscheinende Blatt Uj Nemzedék veröffentlicht in seiner Mitt­­wochnummer unter cem Titel „Hitler über den Reichsverweser Ungarns“ einen Leit­artikel, in dem es u. a. heißt: Führer und Reichskanzler Adolf Hitler hat in einer Sitzung les deutschen Reichs­tages auf die Hintergründe des Kampfes hingew-iesen, der nach dem Weltkrieg ge­gen die bolschewistische Seuche eingesetzt hat. Bedauerlicherweise war Ungarn eines jener Opfer, das die furchtbaren Monate der bolschewistischen Herrschaft erleiden mußte. Die Niederbrechung der bolschewi­stischen Herrschaft io Ungarn stellt nicht nur in ungarischer Beziehung einen Werl dar. Als Béla Kun im Jahre 1919 auf der Budaer Burg die rote Fahne hißte und auf den Plätzen von Budapest die Statuen Lenins, Engels’ und Marx errichten ließ, da schwebte auch die christliche Zivilisa­tion der westlichen Länder in Gefahr. Wenn wir das Buch der ungarischen Ge­schichte durchblättem und die großen Männer der ungarischen Geschichte be­trachten, dann beginnen wir die Reihe der Europa verteidigenden Heroen bei Johann Hunyadi, dem großen Reichsverweser, und schließen sie bei Nikolaus v. Horthy, unse­rem Reichsverweser ab. Die hohe Aner­kennung des Führers und Reichskanzlers des Deutschen Reiches hat eine in der Seele der europäischen Völker bereits zur Erkenntnis aewaedene Wahrheit ciusae-drückt. Es tat der ungarischen Nation außerordentlich wold, daß der geniale Führer des mächtigen deutschen Volkes sich so über unseren Führer geäußert hat. Seine anerkennenden Worte, die er auch vor der Weltöffentlichkeit sprach, besitzen historische Bedeutung. Komitat Csongrád votiert dem Ministerpräsidenten Kállay Vertrauen MIT meldet aus Szentes: In der Don­nerstag vormittag abgehaltenen Sitzung des Mun.izipalaussohusses des Komitats Cson­géiul teilte Obergespan Emmerich Molnár mit, daß Ministerpräsident Nikolaus v. Kállay an das Komitat eine Zuschrift ge­richtet habe,\ in der er um dessen Unter­stützung bittel. Der reformierte Seelsorger Béla Sebes­­igen betonle, es sei in der Geschichte des Komitats Csongräd noch niemals vonge­­konimen, daß das Komi tat jemandem Ver­trauen votiert hätte, dessen Tätigkeit es nur aus seinem Programm kenne. Es sei aber Pflicht des Komitats, dem Minister­präsidenten Kállay, der im Geiste weiland Julius Gömbös' wirke, im voraus Vertrauen zu votieren. Auf Antrag des Redners wurde beschlossen, an den Ministerpräsidenten ein Telegramm zu richten, in dem der Mu­nizipal aus schuß ihn seiner Anhänglichkeit versichert. Enthebung des Ministerpräsidenten Kállay vom Präsiden ten posteil des Berieselungsamtes Volle Anerkennung des Reichsverwesers MTI meldet: Se. Durchlaucht der Reichsverwesei* Ungarns geruhte das folgende Aller­höchste Handschreiben zu erlassen: Lieber Dr. Kállay! Auf Ihren Vor* schlag enthebe ich Sie von dem Präsi­­dentenposten des kgl. ung. Landcs- Bcricselnngsamles auf Ihr eigenes An­suchen und drücke Ihnen zugleich für die in diesem Amte entfaltete und vom Gesichtspunkte der Förderung der un­garischen Landwirtschaft außerordent­lich wichtige und erfolgreiche Tätig­keit meine volle Anerkennung aus. Budapest, am 30. April 1912. Géz. Horthy Gez. Nikolaus Kállay „Die Bolle Siebenbürgens“ Mil meldet aus Nagyvárad: Estilap beschäftigt sich in einem „Die Rolle Siebenbürgens“ betitelten Leitartikel mit dem Besuch, den Ministerpräsident Nikolaus v. Kállay in Kolozsvár abstáttele und schreibt u. a.: Der Besuch des Ministerpräsidenten Kál­lai) konnte die Siebenbürger davon über­zeugen, welche Bedeutung dieser Teil Un­garns in der Einheit des ungarischen Va­terlandes besitzt, er konnte die Siebenbür­ger aber auch von der Liebe überzeugen, die die Regierung Siebenbürgen entgegen­bringt, sowie von der Hilfsbereitschaft, mit der die Regierung bestrebt ist, die Versäumnisse der verflossenen Jahr­zehnte wiedergutzumachen. Die Wert­schätzung Siebenbürgens kommt auch darin zum Ausdruck, daß die Regierung ein Zehnjahresinvestitionsprogramm ausge­arbeitet hat. Seit der Rückgliederung hat die Regierung ungefähr MO Millionen für Investitionen und kulturelle Zwecke in Siebenbürgen verwendet. Daß sich bisher nur eine verhältnismäßig geringe Wirkung . dieser großen Investitionen zeigt, ist auf die Versäumnisse zurückzuführen, von de* neu Siebenbürgen in den beiden Jahr­zehnten der Fremdherrschaft so schwer betroffen wurde. Der Geist, in dem die Regierung die siebenbürgiseben Probleme lösen will, ist der Geist der Gerechtigkeit. Der Aufenthalt des Ministerpräsidenten in Kolozsvár war nicht nur rin Freudentag Siebenbürgens, sondern auch des ganzen Landes. Slarhe Beteiligung • bei (Seit Reiclissagswahion in Japan Tokio, 30. April (INR) In Japan wurden am Donnerstag Neuwahlen für i66 Reichstagssitze durch­geführt. Die Zahl der Stimmberechtigten beträgt etwa lő Millionen. Zwei Fünftel der Kandidaten sind durch die Thronstützungs­bewegung aufgestellt worden. Der Wahlkampf ist ruhig verlaufen, da alle Kandidaten in der Frage der Unter­stützung der außen- und innerpolitischen: Ziele der Regierung völlig übereinstimmen. Vor allen Wahllokalen herrschte starker Andrang. Bis zur Mittagszeit hatten nach Berichten aus denl einzelnen Präfekturen bereits etwa 55 Proz. aller Wahlberechtig­ten ihre Stimmen abgegeben. Dies läßt den Schluß zu, daß die Wahlbeteiligung dies­mal höher sein wird, als bei den früheren Reichstagswahlen. In politischen Kreisen wird erklärt, daß der Reichstag unabhängig vom Ausgang der Wahlen geschlossen mit der Regierung Zusammenarbeiten werde, um die Pro­bleme der Schaffung eines großostasiati­­schen Raumes zu lösen und den Krieg siegreich durchzuführen. Ministerpräsident Tojo wird am Samstag im Anschluß an die Verkündung der Wahl­ergebnisse eine Regierungserklärung zu den Wahlen über den Rundfunk abgeben. SCHWEDIN Manöver zur Verteidigung der Hauptstadt Stockholm, 30. April (INB) Die Überrumpelung der schwedi­schen Hauptstadt durch feindliche Streit­kräfte ist der Gegenstand eines großen Manövers, das vom Kommandanten des Stockholmer Militärbezirks für die Zeit vom 9. bis 20. Mai angesetzt wurde. Neben der Garnison, Einheiten der Luftwaffe und der Luftabwehr werden auch Formationen der Heimwehr, der Polizei, des zivilen Luftschutzes und die kommunalen Behör­den an den Manövern teilnehmen.

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