Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1850 (Jahrgang 60, nr. 1-102)

1850-04-22 / nr. 64

pfer"bringt"die Nachricht,daß der Papst am­ 12.d.«seinen Einzug in Rom hielt. Die Explosion einer Petarde hinter dem Palais des Fürsten. Chigi verursachte einige Vertürzung. In dem Zimmer des Majordomus wurden Flaschen mit Brennflüsigkeiten entdeckt. Mehrere Beamtenentlassungen haben stattgefunden., Aus Hewefch, 13. Die Theiß ist auf eine be­drohliche Weise in stetem Steigen begriffen; das abgehende Eis hat schon früher einmal 8000 Stämme der vereinigten Salz: Transports, Kontrahenten weggeriffen und verschwemmt, wobei sich Eid und Stäm­­me derart aufchoppten, daß unsere ohndieß sehr s­chwach construirte Hochbrücke fast mitgerisfen worden wäre; und man fürchtet jegt Calas mitäten anderer Art, O­­rheifregulirung zu und komme dein Reich. Die unaufhörlichen Komitatsagitationen, welche bei uns in Mewejih — die adeligen Maffen­ zunehmend verwilderten, und viele Häupter rufmrieten, haben freilich Iyon in koruthischer Zeit aufgehört, allein sie bilden noch immer den Gegenstand zärtlicher Erinnerung Solkher, welche in dem gegenseitigen Hinausjagen aus dem Gigungssaal des Komitats, in blutigen Sclägereien, und kleinischem Parteikriege die edelsten Interessen und Garantien Ungarns verwirklicht sahen. Auch in das Matrachal und an die Ufer der Theiß gelangten deshalb die Gerüchte von den V Bestrebungen der Altkonservativen, und erwärmten manche Hoffnung, die an eine Galvanisirung des Gestorbenen noch immer hoffen. Die legten Nachrichten machten jedoch die Freude der alten Komitatswirthschaft wieder flille. In den Weingärten und auf den Feldern wird fleiig gearbeitet. Die Wintersaaten erholen sich frisch, und versprechen reiche Ernte. — Unter aaderer und ehrlicher Distriktsoberge: fpan Eduard v. Kappi führt ein tüchtiges und gerechtes Regiment, Ungarn brauche solche Männer, Damit Das BolE in der Wirklichkeit den Unterschied finden kann, welcher die alte und neue Justiz und Verwaltungsprocedur trennt. Man glaube ja nicht, daß das Volk nit mit­ Erfolg und Dankbarkeit die bessere Zeit erkennen wird, welche ed von der feudalen Gerechtigkeits­­spendung der einst nur matt Kontrollirten Herrn Ober: und Unter­­stupfrichter befreite. — Damit jedoch die Dinge vorwärts gehen, sollte die niedere Geistlichkeit nicht minder ihre edle Pflicht der Aufk­ärung wie der Beamte Gerechtigkeit, üben. “ Unser Volf it gut und wenn es auch die Revolution als eine dunkle träumerische Lage in­ sein orientalisches Gemach aufgenommen, so­lt es leicht für die neue Ord­­nung der Dinge zu gewinnen, weil er die alten, tyrannen gedemis­chige, und die Gerechtigkeit wieder in des Kaisers Namen gehandgab­ fiege. Man kann daher nicht­ genug gese­ngliche Behandlung gegen das Volk anrathen. April, Ausland, Deutschland. In München gelangte der Wedsel- Ausfluß der zweiten Kammer mit der Berathung der deutschen Wechsel- Dronung zum Schlafe. Gleich den Vorhergehenden warten an die unweitern Art. 84 bis zum Sc­hiffe unverändert angenommen, so, daß der Tert der Wechsel-Dronung ohne Abände­­rung angenommen ist. Berlin, 12. April. Der „Staatsanzeiger“ meldet, er verlaufe, da Severas Willen ohne Zusimmung der preußiscen Regierung das­ Commando der schleswig-holsteinischen Truppen Übernommen habe. Im Falle der­ Befläri­­gung werde gerichtliche Untersuchung eingeign­et werden. Berlin, 15. April. Heute war M­inisterrath,, die Regierung beschloß die aufhebene en bloc Annahme der Unionsverfassung zu acceptiren. Manteuffel­ ist sofort nach Erfurt abgereist. Erfurt, 12. April. Ratomwig erklärt, mißverstanden worden zu sein. Die Union soll dies zu Kriegen gegen teutsche Staaten nur berechtigt sein, dagegen die Verpflichtung zur Übieinahme an Kriegen des milleren Buntes übernehmen. Das Recht ver Unten zn Kriegen für eigene Sateretten mit fremden Mächten bleibt ungeschmälert. Dresden, 5. April. En­tih haben die Budgetberutfungen im der zweiten Kammer begonnen, bezeichnend baturd, daß man das Ausgabeburger des Miniserium des Innern quer in Angriff genommen, um gegen das „Bier­­regieren“ seine Lanze zu bredden. Das Gesammtpostulat beträgt 597,495 Ribir., worunter 21,687 Ribir. transitorisch ; für die verfloffene Finanzperiode werden zusammen nur 552 979 Ribtr. 2 Gr. 9 Pf. vereiligt werden, mit­­hin verm­ehrt sich dieser Zweig um 44,515 R­ibtr. 20 Gr. 8 Pf. Diese Er­­scheinung verantsete Nemwiger, in der allgemeinen Debatte darauf hinzumelsen, wie zwar immer Regierung und­ Ausschußberichte ih­m­ der Versicherung er­gangen hätten, es seien die möglichsten Ersparnisse gemacht worden, nichts teilo­­s weniger aber die Bedürfnisse fets gemwanfenz; hauptsächlichen Grund dafür hide man in den Beschränkungen des self - government der Gemeinden zu suhen. Nach einer Bemerkung des Ministers find aber auch von der neuen Gemeindeordnung, welche im Zusammenhange mit der Wahlreform in Aussicht Ride, seine erheblichen Ersparnisse zu erwarten. Das­ ist sehr glaublich, denn nach den Erfahrungen der legten Jahre wird das polizestaatliche System jeden­­falls mehr cultivirs als vernachläsigt werden. tritt wollen es die frenge Son­­derung der Justy von der Verwaltung an in unserer Valianz ein, dann werden wir erleben, daß die Durchführung jenes unter den „Boitswünschen“ oft gefundenen Princips das Ausgabeburget um noch viel erheblichere Summen belassen wird; denn alle tie­rahlreiihen Arbeiten wilde bislang je Patrimoni­­alger­ätsverwalter amtshalber, d. h. umsonst zu verrichten haben, fallen dann Hängen, zu weite der Staat, bezahlen muß. Wenn mit Beziehung auf diese bevorste­hende Reorganisation des Verwaltungsmeiens die Position von 70.004 Napir, für die vier Mistelinfangen (Kreisdireitionen) mit der Erwartung ver­­willigt wurde, daß ein Wegfall dieser Regierungsorgane bevorstehen erde, Ich dürfte Died in das Gebiet der Jaufionen gehören, wenn nicht der Selbständige seit ter Oomeinten bezüglich der Verwaltung ihrer Innern Angelegenheiten bes­­deutendere Soncessionen gemacht werden, als nach jener ministeriellen Arußerung zu erwarten­­ steht. Wer die praktische Yanthabung unsrer Kräfteordnung fennt, wire wissen, wie dies Zeit und gute Kräfte oft über Dutsquilien vergeudet wer­­den. Da eine Schulterung tiefer Ueberlänse gehört nicht selber. In der Position für das Ministerium nebh Kanzlei waren 53,207 Rebir. gefordert, und davon wurden nur 800 Ribir. abgemindert. In dem Postciate selbst seh­e ich gegen das der­legten Periode eine Emsparung von 125 NRiblr. 26 Gr. 8 Pf. heraus, Stuttgart, 9. April. Dem Vernehmen nach hantelte er fi bei der z­­eiten Sıpung der Ber­afsungsrevisionscommißäre um die Frage, ob Ein­­ert Zweikammersystem. Eine besti­mmte Absgliefung der Frage sod wo nicht erfolgt sein, . Darmstadt,ll.Ausil.Johann Stauff ist in Erledigung des Göelch­­schtn ProHsed zu legen sowie einer Zuchthausstrafe verurtheilt­. Weimar,29s.9)März.In­ diesen Tatzen ist das du­rch die neue Gerichtsverfassu­n­g nochi­endig ges­oroene neue Kom­m­eteilss Ges­etz surbü­rgerliche Rechtestreitigkeiten­ veröffentlicht worden.DER-ideenr­­i­sk­an­ti)sehrivchtige Beriinderun­gen­ fü­r dass Verfahren. Von den Zuftzämtern (Einzelrichtern) sallen Eünftig alle geringfügigen und minderwichtigen Nechtsstreitigkeiten, nach dem hierfür bereits bestehenden summarispen Verfahren, verhandelt werden. Zu den geringfügigen Sachen gehören jedoch nunmerr alle diejenigen, deren (­häß)arer Ge­­genstand 25 Ihle, nicge erreicht, zu den minder wichtigen, deren Ge­­genstand 100 Thlr. nicht erreicht, während bisher alle Sachen unter­ 45 Thlr. geringfügig, unter 50 Ile, minder wichtig waren. Für alle Sachen über 100 Thfr., so­­wie überhaupt für alle Streitigkeiten, denen nicht ausdrücklich ein anderer Gerichtsstand zugewiesen ist, sind die Kreisgerichte die ordentlichen Gerichte erster Instand. Bei Sachen unter 5 Ile, Werth findet bei den Einzelrichtern ein rein mü­ndliches Verfahren ohne weitere Appellation Start. Appellationen gegen Er­­kenntnsse der Einzelrichter, sobald die Beschwerdesumme 235 Thlr. nicht erreicht, gehen an die Kriegsgerichte. An das Appellationsgericht ge­­langen dagegen alle Berufungen gegen Erkenntnisse der Eingelrichter und der Kreisgerichte, sobald die Beschwerdesumme 25 Tplr. mindestend erreicht. Die ganze freiwillige Gerichtsbarkeit,­ namentlich das Grund-, Soberheben­ und Privilegienwesen kommt in die Hände der Justtzämter. Gegen die Erfennemiffe des Appellationsgerichts ist­ eine DOberberufung an das DOber-Appellartionsgericht in Jena nur zulässig in allen beim Appellationsgerichte verhandelten Nid­rigkeitssachen, sowie dann, wenn das­­ Appellationsgericht da erstinstanzliche Erfenntnig abgeändert hat. Diese Bestimmungen gelten nur bis zu­ der vehheißenen netten Civil: gen g 3 yeiß Prozegordnung, Zürich, 8. Sprt. Her dringt man nun energisch Ben­tın Blüchlingen darauf, Daß Re Papiere beibringen, Savtion fielen, o­er ten Ganton vers nn ae ehe nennen eenienntnnene

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