Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1851 (Jahrgang 61, nr. 1-103)

1851-03-26 / nr. 49

Wien,19.März.Die heutige ostderrische Post bespricht die Auf­­regung,welche die angeblichen Forderungen Oesterreichs,einige feste Plätze Sardiniens,namentlich Fenistrelle,d’Erilles,Alessandria und sogar Genua militärisch zu besetzen bei dem piemontesischen Publikum und beiden an vier Kammern hervorgebracht hätten­.Alle von der geschätzten Redaktion an solche Eventualitäten geknüpfter­ Betrachtungen zerfallen jedoch m­it den unrichtigen Voraussetzungen,das­ir versichern können,daß das kaiserliche Cabinet solche Forderun­gen an die·königl. sardinische Regierun­g nicht gestellt hat. · —Gestern!)Nachmittags ist auf ausdrücklichen Befehl Sr.Maj. des Kaisers der He.Med.Doktor Oppolzer,mittelst Separattrains ,nach Pest zu Sr.Ercellenz dem Herrn FML.Baron Wohlgemuth abgereist. · —Der Herr Handelsminister hat die Petition der Grazeran­­delsiam­mertvegen Erbauung einer Eisenbahn von Köflach nach­ Graz auf Stamskosten dahin erledigt,daß die Herstellung dieser Zweigbahn der Privatindustrie überlassen werden müss.Die genannte Icammer hat m­itbeschlossen­,beim Handelsministerium um die Untersuchung die­­­ser Bahnstrecke durch Staatsingenieure und das Recht der ErproPriationi bittlich einzuschreiten. — Der „Uoyd“ meldet: In Drenovee (Kroatien) ist kürzlih eine schauderhafte Mordthat verübt worden. Der grauköpfige Span (eine Art Wirthchafts-Schaffer) der Toplider Herrschaft verliebte sich in das Weib eines Bauers, und miethete einen Menschen, um ihren Mann tödten zu lassen: Der gedungene Mörder überfiel den­ Bauer _in seiner Stube, freute ihn Aiche in die Augen, schnürte ihm Die Sehle mit einem Stricte zu, und würgte ihn buchstäblich zu Tode. Al er noch einige Lebenszeichen an ihm bemerkte, führte er mit einem Schlägel mehrere Schläge nach seinem Haupte, bis der Unglückliche todt zusam­­menfanf. Beide Uebelthäter sind bereits verhaftet, haben ihre Verbre­­chen eingestanden und jeden ihrer verdienten Strafe entgegen. Wien, 19. März. Das „Journal des Debats“ vom 15. enthält einige Mittheilungen über Die Alrbeiten der zweiten Kommission Der Dresdener Konferenz. „Die zweite Commission” — heißt es in dem be­­treffenden Vortitel — „hat der Konferenz jeden folgende fünf Proposi­­tionen vorgelegt, wodurch dem constitutionellen System mehrerer Staa­­ten ein harter Stoß verlegt wird. Diese Propositionen sind: 1) Alle Mitglieder des Bundes verpflichten sich alle seit 1848 in Die Verfassun­­gn ihrer Länder eingeführten Dispositionen oder Die, welche die Verf­assungen Dieser­­ Länder betreffen und die mit der Bundesverfassung oder dem monarchischen Princip unvereinbar sind, abzuschaffen. 2) In allen Fällen, wo sich ein Konflikt zwischen Dem Souverain und den­­ Ständen seines Landes sowohl über die Auslegung, als Anwendung der Verfassung erheben wird, werden die Stände ebenso wohl, als auch der Souverain das Recht haben, die abschwebende Frage dem Bundes­­tage vorzulegen, welcher durch seine­­Vermittelung interveniren, oder der über die Frage entweder selbst oder durch das Organ einer Schiedege­­richte entscheiden wird. 3) Jede allgemeine Verweigerung des Steuer­­votums Seitens der Stände wird als ein Widerstandsact der Unter­thanen gegen die Negierung betrachtet und in dieser Beziehung dem rtitel 25 der Wiener Akte vom 15. Mai 1820 gemäß, verfahren werden. 4) Die souverainen Fürsten können in seiner rt von den Ständen ihrer Länder in der Erfüllung der Pflichten oder in der Aus­­­­führung der Afte, die aus der Bundesverfassung hervorgehen, gehindert werden. 5) Wenn in den in den Xrtifern 25, 26 und 28 der Wiener Afte bezeichneten Fällen die bewaffnete Intervention des Bundes in einem ideutichen Staat für nöthig erachtet wird, so wird der Bund sich Aufklärung über die Ursachen der Unordnungen zu verschaffen suchen, und wird, falls diese Unordnungen in der Verfassung oder den Gehegen des Landes ihren Ursprung haben, dieselben sofort modificiren.“ — Das „Journal des Debats“ sagt hierauf weiter, daß die Kom­­mission in ihrem Bericht die wahre Tragweite des ersten Vorschlages auseinander gelegt habe. Derselbe habe zum Zweck die Abschaffung der von der Y vom 29. Dezember 1848 votirten Grundgefege. — „Die Commission“ — fährt das „Journal des Debats” hierauf fort — „erklärt außer­­dem, daß sie die Veröffentlichung neuer Gefege als unnüg betrachte, und daß es hinreiche, Die Bundesafte und die Wiener Afte zu verbes­­sern und zu r­evidiren. — Diese Dispositionen der Commission scheinen der von dem König von Würtemberg erhobenen Stage, welcher neben der Bundesgewalt eine Repräsentantenkammer des deutschen Volkes ha­­ben möchte, wenig günstig zu sein. Die Commission wird mit der Vor­­lage ihres Berichts über diese Zusammenlesung, deren Erfolg zweifels­haft ist, nicht lange zögern, obgleich dieselbe auf den Swiug des Königs von Sachen zählen Fan, der in dieser Angelegenheit mit den Königen von Baiern, Hannover und Martemberg stimmen wird.” — Ueber Die Plenarfigung vom 23. gibt das „Journal des Debats” ebenfalls einen längeren Bericht. Der Fürst von Schwarzenberg hätte bei Dieser Ge­­­egenheit am Ende seiner Rede folgende Erklärung abgegeben: „Die kaiserliche Regierung behält sich das Recht vor, später im Verein mit Preußen alle Beischlüsse zu fallen, welche­ es für näglich Halten wird, Nationalversammlung in Frankfurt a. M. in der Sigung falls die übrigen Negierungen in der Lösung der vorgelegten Fragen nicht einig werden sollten.“ — Am Schuffe ihres Artikels fügen die „Debate,” daß seit dem 25. Bebrum Oesterreich eine neue­­ Boneession gemacht habe, indem es sich bereit erklärt, der neuen Gentralerecutivger­walt zwei neue Stimmen zu bewilligen, welche an die,­leinen Staaten vergeben werden würden. (Wand.) — 19. März. Die englische Note über die Frage des Eintritts von Gesammtösterreich in den deutschen Bund, so­wie eine neue fran­­zösische Note. In derselben Angelegenheit sind bereits vom Ministerium des Auswärtigen beantwortet worden. Wien, 19. Mär. Den „Hamb. Nache.“ wird von hier mitges­t­eilt, das Fürst Schwarzenberg es vorziehen solle, statt die legten Er­­öffnungen des preußischen Cabinetes schriftlich zu beantworten, aber­­mals persönlich mit Hrn. von Manteuffel zu Fonferiren. Die Einla­­dung hiezu wäre schon nach Berlin abgegangen. ""­Eine gräßliche"in Lisowice,Strher Kreises,Verübte Mordthat berichtet man aus Stryj am S.d.M.Der verabschiedeterenadier Semko Kuszhna lebte zu Lisowice m­it seinem Weibe wegen ihres nun­moralischen Lebenswandels durchT Jahre im häuslichen Unfrieden. Nachdem dieses Weib verschieden­e Kräutertränke fruchtlos angewendet hatte, um ihrem Mann geneigtere Gesinnungen einzuflößen, faßte sie mit ihrer Tante seit längerer Zeit den Entschluß, ihrem Mann das Leben zu nehmen. Hierzu hatte sie den Sohn ihrer Tante Dm­ytro Fuszyna gedungen. Am 18. Jänner I. 3, als Semio Fuszyna auf dem Ofen geschlafen hatte, wurde im mittelst­einer Hade der Hals bis zur Wirbelsäule eingehauen, sodann erhielt er noch vier Hiebe auf den Kopf, zwei mit der Schneide und zwei mit dem Nahtheil der Hade, von welchen die legieren den Schädel zerschmettert haben und­ tödtlich waren. An seiner rechten van sind Merkmale der geleisteten Gegen­­mehr, und dürften durch ein Messer zugefügt worden sein. Nach der verübten That, durch welche die drei schlafenden unmündigen Kinder des Ermordeten aufgeweht wurden, wurde die Leiche in die Sammern geschafrt, daselbst d­urch sechs Tage gehalten, und sodann in einen Mist­­haufen vergraben, wo die Leiche verbleiben sollte, um bei höherem Wassenstand des Flusses im denselben geworfen zu werden. Indem im Laufe der Zeit immer mehr Verdacht der bösen That vorkam, gelang es den Schwestern des Ermordeten, dessen Weib zum Geständniß zu stimmen, und den mit der Verscharrung der Leiche anzuzeigen, wo dier­selbe nach sechs Wochen noch in einem Zustand eggefunden wurde, um die erforderlichen gerichtärztlichen Aufschlüsse zu geben. ‚Müglig, 8. May. Im Wanderer Pr. 107 seien wir in einem Artikel, dag im Jahre 1847 der Wiener Thierflingverein ein Regie­rungsdekret erwirkt habe, nach welchem jede auffallende, öffentlich Her­­gerung erregende Thierquälerei als ein Polizeivergehen anzusehen, und als solches zu bestrafen sei. Die Kundmachung desselben würde in unserer Gegend um so wünschenswerther sein, da seit alten Zeiten bei den Randleuten die barbarische Sitte des Schöpfeföpfens sich bis auf jegt noch erhalten hat. 8 wird nämlich von den im Orte befindlichen jungen Leuten zur Zeit der Kirchweih ein Schaf auf einer Bank ange­­bunden, mit Blumen, Bändern ıc. geschmüht, und im Dorfe bei Musik umher getragen. Dann schließen dieselben einen Kreid um ihr armes Opfer, tanzen unter Singen und Geberden mit Säbeln in den Händen unber, und hauen diesem zuerst den Schwanz ab, dann den Kopf, Hals 26, die das arme Thier unter den füürchterlichsten Schmerzen sein Leben endet, ja er suchen Diese Menschen eine Freude darin, recht viel Grau­­samkeit zu entwickln. Und doch ist unseres MWissens noch bis jeßt weder von der Geistlichkeit, noch den Behörden etwas gethan worden,, wodurch man einem Wolfsvergnügen steuert, welches den Stempel der höchsten Rohheit aus der heidnischen Vorzeit an sich trägt. Beit, 18. März. Eines der tüchtigsten Glieder und Führer der vormärzlichen Oppositionspartei in Siebenbürgen, der E. J. Kämmerer, Graf Johann Bethlen sen., ist gestern hier, in­folge einer langwieri­­gen Krankheit, gestorben. Er war im Jahre 1791 geboren. Die fes­ten Feldzüge gegen Napoleon machte er als Offizier mit, nach der Re­­stauration aber verließ er die Armee und erhielt die Stelle eines Ser­­retairs der siebenbürgischen Hofkanzlei. Später­­ er sich in sein­e ·­nistri. Als die Opposition gegen das damalige Gouverneutzent immer m­ehr erstarkte,verließ auch Bethlen sein Tuskulum und erklärte in ei­­ner ehe­n Darin zu Klausenburg das oberste Gubernium für ungeweglich, da die Mitglieder desselben nicht, wie es die Konstitution verlangte, vom Landtage gewählt wurden. Ex schlug vor, dem Gu­­bernium den Gehorsam zu versagen und eine Adresse Sr. Majestät we­­­­gen augenblldlicher Einberufung des Landtags zu unterbreiten. Dieser Borschlag wurde nicht nur vom Klausenburger, sondern auch dem meis­­ten Somitaten Siebenbürgend angenommen. Bethlen ward Führer der Oppositionspartei, die Verordnungen des Guberniums wurden gar nicht beachtet. Er übersiedelte nach Staufenburg, in seinem Hause ver­­sammelten sich die Gesinnungsgenossen, er leitete die Bewegung auch in den übrigen Distrikten, die stets bei ihm Rath holten. Sein Einfluß war am mächtigsten in den Jahren 1832—1833, als die Unzufriedens Vaterland, nach Siebenbürgen zurück und wohnte i ' «

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