Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)
1852-02-23 / nr. 31
152 v.J ins Leben"getreten sind,ist für die Verpflichtetin nunmehr ein Unterricht erschienen,wie dieselben die für die Grundentlastung schuldigen Renten und Kapitalien zu bezahlen haben.Jedemselben sind alle Modalitäten der Zahlung klar und erschöpfend entwickelt-sodaß dksi Betreffenden kein zweifel über die Art,wiesie sich in dieser für ihre Interessen so wichtigen Angelegenheit zu benehmen haben, übrig bleiben kann. Es wird diese Zahlung von den f. f. Steuerämtern eingehoben. Was vorerst die jährlichen Renten betrifft, so sind Dieselben mit der Grundsteuer in den üblichen Steuerterminen vorhinein zu entrichten. Ein Nachstand wird nicht geduldet und nöthigen Jaus durch jene Zwängsmittel eingetrieben, welche für die Eintreibung der Öamndsteuer gewüglich vorgeschrieben sind. Gesuche um Srchterstrebung sind nur im Falle von Elementarschäden und wenn überhaupt nach den Steuergelegen eine Steuerabschreibung stattfindet, zulässig. Die Entspeidung über derlei Gesuche steht der Grundentlastungsfonds - Direktion zu. Bezüglich der Kapitalseinzahlungen sind den Verpflichteten alle nur möglichen Erleichterungen gewährt. Alle Kapitalien (und Kapitalsrefte) unter 10 fl. EM. müsen binnen zwei Jahren bezahlt werden. Bleiapitalien (und Kapitalsrefte) welche 10 fl. EM. betragen oder Diesen Betrag übersteigen, müffen sammt Zinsen (Rente) nach Ablauf einer einjährigen Feist durch regelmäßige jährliche Einzahlungen längstens innerhalb 20 Jahren vollständig getilgt werden. Diese Tilgung hat auf folgende Art zu geschehen: Sind die Kapitalien (und Kapitalbreite), welche den Betrag von LO fl. übersteigen, nicht von Durch 10 ohne Wert theilbar, so müssen sie binnen der gedachten einjährigen Srift auf zehn abgerunstet, d. h. , muß der Betrag an Gulden und Sprengern, welcher nach der Theilung des Kapitals (Guldenbetrages) durch 10 übrig bleibt, baar eingezahlt werden. Ledrigens können die Verpflichteten binnen dieser Frist von einem Jahre auch größere Zahlungen auf Abschlag von dem Kapitale leisten, wenn nur der hiernach übrig bleibende Beitrag desselben auf Zehn abgerunder it. Wenn Died geschehen, so kann die Berichtigung dieses Kapitals Cover Kapitaldreffes auf zweierlei Art erfolgen. Entweder der Verpflichtete zahlt 20 Jahre hindurch den 20. Theil des Entlastungskapitals, welches er nach Ablauf der mehr erwähnten einjährigen Zunft noch schuldet, und zugleich der Sproc. Zinsen (Rente), von jenem Betrage Desselven, welcher am Schlusse jedes abgelaufenen Verwaltungsjahres noch verblieb. In diesem Falle vermindern sich also jährlich die Zinsen nach der Maß der in jedem Verwaltungsjahre geleisteten Kapitalsadsplagszahlungen. Nach 20 Jahren ist die ganze Schuld getilgt, oder Das Entlastungskapital wird samit den davon bis zur gänzlichen Tilgung entfallenden Zinsen in mehrere gleiche Jahresraten umgewandelt, durch Derenzahlung sich der Verpflichtete nach Verlauf mehrerer OÖ, 10, 15, 20 Jahre vor Kapital und Renten befreien kann. Diese unveränderlichen Jahresraten werden Annuitäten oder Amortisationsrenten genannt. Die Tilgung der Entlastungsschuld duch Annuitäten hängt von der Wahl des Verpflichteten ab. Wägtt er nun, was ihm vom 1. November 1851 an frei steht, diese Tilgungsart, so hat er bei dem bezüglichen Steueramte mündlich zu begehren, daß seine Kapitalschuld sammt Interessen vom Beginne des nächsten Verwaltungsjahres an im eine Zahlung von 5, 10, 15 oder 20 jährlich zu zahlenden Annuitäten umgewandelt werde, Wer binnen der einjährigen Frist die Zahlungsart mittelst Annuitäten nicht wählt, muß vom nächsten Verwaltungsjahre an seine Schuld nach der ersten angegebenen Art tilgen. Aber auch demjenigen Berz pfligteten, welcher seine Entlatungssguld auf die erste Art zu tilgen hat, ist gestattet, innerhalb der ersten 15 Jahre, wann immer zu bes gehren, Daß vom Anfange des nächsten Verwaltungsjahres sein Kapitalsrest sammt Satzweilen in Annuitäten umgewandelt werde. Doc kann er dan nur eine solche Annuität begehren, die Höchstens so viele Jahre beträgt, als ihm bei der feiteren Tilgungsart Noch zu Gute kommen. Den Verpflichteten steht er endlich an noch frei, ihre Kapitalschuld an den Entlastungsfond durch Dritte Personen mittelst Einlösung abzustatten. Wünscht nun jemand eine vorräthige Panrschaft feuchtbringend anzulegen, so bietet ei ihm Hiefür in der kostenfreien Uebernahme des Entlastungskapitals Die beste Gelegeneit dar. Einigt er si diesfand mit den DVerpflichteten, so haben sie unmittelbar bei dem bezüglichen Steueramte die Anzeige hievon friftlich zu machen und zu bitten, ed möge der Entlastungsfond seine Forderung jammt dem b derselben gejeglich zustehenden bücherlichen Vorzugsrechte an den Einlöser durch Cession übertragen vier oder der andere von ihnen hat sich bei dem Steueramte anzumelden und das Zahlungsbüchel, dan das Geld fammt einem Gegenscheine (Erlagsscheine) über Das septere beizubringen. Das Steueramt händigt darüber der ‘Bartei ein amtliches Recepifie ein. Langt man die von der Direktion des Entlastungsfondes ausgefertigte Gesjion bei dem Steueramte ein, so hat dasselbe das Zahlungsbücher sammt der Eesjion gegen Rücknahme des Recepifies dem Gesjionär auszuhändigen. „oft. E.) Wien, am 13. Februar. Die auch nur oberflächliche Betrachtung der Verhältnisse der ehemaligen Seeverwaltung in Defterrei führte leicht zur Niederzeugung, daß dieselbe in seiner Beziehung haltbar war, sondern zur Förderung der wichtigen Interessen des Weltverkehrs einer durchgreifenden Umgestaltung, ward, bedurfte. Es bildet das Seewesen einen durchaus selbstständigen und nach Ageschlossenheit naturnotiwendig strebenden Zweig der staatlichen Enteickklung, deöselben muß daher auf der Grundlage der Einheit stattfinden. An diesem Geiste der Einheit gebrach es jedoch mehr oder minder sämmtlichen Bestimmungen und Anordnungen, welche zur Regelung des Seenwesens erflossen waren. ALS Beweis für diese der Pruris entnommene Behauptung mögen folgende thatsächliche Umstände dienen: Sanitätspflege die hatten Ichiedene Punkte der Begutachtung von Stimmungen den sich so In der Handhabung der Seer mannigfache Verschiedeneiten, so abweichende Gebräuche eingeschlichen, hab mancher fremde Seefahrer, der ver in demselsben Staate gelandet zu haben glauben mochte. Dieselbe Unregelmäßigkeit und Ungleichartigkeit waltete bezüglich wen, ten genau Gefegentwurf der Entrichtung der Gebühr ai Verordnung hinzutreten mußte, um im Jahre 1845 für das Küstenland festgestellte Tonnengebühr auf es einen auf das Seewesen bezüglichen so unterlag er der die Unterbehörden zu Rathe zogen, bis der Gegenstand schließlich sogar an das Generalkommando zu Agram geleitet wurde. Die nautischen Ber wurden von Referenten entworfen, die außerdem noch mit zu befassen hatten. Die technischen Theile eines solchen Gefeges wurden den Baubehörden, welche nicht immer in der Lage waren, die Eigenthümlichkeit von Marinehaus Seewesensch wurzelten namentlich in zwei Umständen, für's Erste in der Zersplitterung der betreffenden Geschäftsgegenstände geleinerheit der Monarchie cas Plter Kraft. Die wichtigsten Schritte den Grund Wien,14.Februar.Wie wir aus einer nachträglich eingelaufenen telegraphischen Depesche ersehen,ist,vorausgesetzt,daß diese neuerliche Mittheilung verläßlicher ist,als die erste berichtigte,der Grundsatz der geheinen Abstimmung,welche die progressiv-radikale Partei in England mit großer Entschiedenheit verlangt,nicht in dem von der Regierung vorbereiteten Gesetzesentwurf bezüglich der Wahlreform aufgenommen worden.Es ist dieser Einstand von bedeutender Wichtigkeit,da die geheinte Abstimmung jedenfalls einen Angelpunkt aller Bestrebungen derklieformpartei bildet;es ist ihr in gewisser Beziehung sogar weniger an der Erweiterung des Wahlrechtes gelegen,und solange jene Form eerilibstimmung nicht gewählt wird,dürfte sie schiierlich unterlassen, ihre Agitationen bis zur Erreichung des Zieles fortzufegen. Um die Zähigkeit eines solchen Bestrebens zu verstehen, Nöthen, ich englische auf eigenthümer des Landes, sich mehr oder weniger willig ihren Wünschen, namentlich, vetteteten Sieben ein Ende machte, größtentheils Aristofratie elegt, wieder Berfassungswesen aristofratiicgenten der Konservativen Deshalb Hat ist er von legte Zeit wesentlich seinen unmittelbaren Einfluß aufführte, in dem Mans in diesem Betrachte schmerzlich empfundenen Abgange der Einheit des Gesammtreiches, da bedeutende Küstenstredden einer gänzlich abweichenden Verfassung und Verwaltung Sie werden legen, unterstellt waren. Nunmehr ist Die Eine festgestellt und verbürgt; nunmehr äußerte sich auch die Seeverwaltung geändlich zu reformiren mit verstärkfucht zu erklären. Sie erkennen die Schwierigkeiten Das großen Grunddie Leitung der Wahlen zum Unterhause; allein desto größer war ihre mittelbare Einwirkung. „Die von ihnen abhängenden fügten es, daß 1833 den sogenannten ver: nur solche Mitglieder in das Unterhaus gelangten, welche des Schuges und der Gunst der großen Grundeigenthümer sich erfreuten, englische ihr sich abspiegelnde Konservatismus jederzeit großes Gewicht auf die Beibehaltung der öffentlichen Abstimmung allerdings läge sich nicht in Abrede stellen, daß diese Methode auch Die Korruption waltete mit eiserner Stirne und der Stimmenlauf warb mit einer überraschenden Rücsichtelosigkeit betrieben. Wie die Dinge fegt stehen, wäre es offenbar unrecht, das Verhalder Selbstwohl eben so gut ein , so daß Die dem Die Organisirung erst alle Seefüften ehe österreichischen Seefüfte berührte, nicht fürzllih eine ausgestattet , der Monarchie auszudehnen. Galt Die englischen Zustände für vor Augen Gebrechen und der ist, vorzubereiten, drei bis vier Gubernien, welche ihrerseits wieder verjegiedenartigsten Geschäftszweigen zu nennen, zur Feststellung überwiesen. Des so bewandten Dingen und namentlich nautischen Unterrichts Hinzugerechnet, Marine gezeichneten Be diesen Zweig hüten, die Mangelhaftigkeit des Eonnte von einem Aufblühen der in der That der auss Füllenbevölkerung Oesterreichs ihm vor dem Verdorren zu die große Unzukömmlichkeiten im Gefolge faum die Rede sein, einheitlichen Leitung Naturanlagen, die der nicht verfehlen dieser Richtung bereits geschehen, zu fördern und zu einer Achtung gebietenden Entfaltung seiner Marine zu im in womit die um vormaligen Prinzipe. Die Lords, biesem alle die Neformbill find in wie sie neuestend angebahnt sidh und es bedurfte Organisation des blos aus Gründen derselben; im Jahre und für's Zweite hatten Die in dem auch Prosperität Oesterreichs beruhte bis auf Zwar Die und österreichischen zu halten. Pächter so kam die