Siebenbürger Bote, Januar-Juni 1852 (Jahrgang 62, nr. 1-103)

1852-02-14 / nr. 26

- III-»Da Erscheintböh­mtli0«csd, Uputathwo GIteitag Indsamstg.sostet für das Halbe Jahr 4 fl., das Vierteljahr 2 fl., den Monat 40 fl. Mit Postversendung halbjährig 5 fl., vierteljährig 2 fl. 40 fl. Germannstadt in 14. Februar, Siebenbürger Bote. N 1852. Stuferate aller Art werde in­ der von Hoc­hmeister’sche Buchhandlung angenommen. Das einmalige Einrüden einer einspaltigen Petitzeile Tofet 3 ff., für eine zweite und dritte Wiederholung 2.e.mM. , , Amtlicher Theil. Am 7.Februar­ 1852 ist in der k.k. Hor- und Staatsbruderei in Wien das X. Stück des allgemeinen Reichsgefeg- und Regierungs­­­blattes, und zwar in sämmtlichen Ausgaben ausgegeben und versen­­det worden. «­­­Dasselbe enthält unter Nr.37:«Die Ministerialerklärung des Asteriums deannekn vom 4.Jänner 1852,Ivelche geen et die gleichlautende Eckläkung der königlich bayerischen Regierun­t Münch m 17.Jänner 1852 ausge­­wechselt wurde und womit zwischen beiden Negierungen die gegenseitige Aufhebung des Rückeksatzes der Kosten für Requisitionen­ festgesegt wikv, welche­ ein Staat an den anvemin civilgerichtlichen A­elegenheiten in Beziehung auf unvermögliche Parteien so­wie bei strafrechtlichen oder polizeilichen Untersuchungen richtet. Ii Nr. 38. Die Verordnung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und­ öffentliche Bauten vom 26. Jänner 1852, über die Bemessung der Postrittgelder für den 1. Semester 1852. Nr. 39. Das kaiserliche Patent vom 2. Februar 1852, wodurch die Nekrutirung mit einer Kapitulationsdauer von 8 Jahren auch auf das Königreich Dalmatien ausgedehnt wird. Nichtamtlicher T­eil. Hermann abt, 13. Februar. Wie man vernimmt, wird sich die vollzätsiige fädisti­one Umioeri auid einfach Der Beförderung de­s hr Iationagrafen­ Franz v. Salmen’ zum Rath beim obersten Ges­eihtes und Gaflationshofe nicht versammeln. 3 Hermannstadt, 12. Februar. Der Voranschlag für das in der nächsten Zeit zu errichtende sädtische Spital ist von dem städtischen In­genieur vorgelegt worden. Die Kosten dieses Baues sollen hiernach auf 100.000 fl. EM. verantlagt feindt II I­ ä$ 3 Inland. Wien,3.Febr.Die.Oest.Corresp.«schreibt:Wenn es wahr «ist,daß jeder lebendige und fruchtbare deanke,versteh auf guße posi­­tive Interessen und wahrhafte Bedürfsiisse der Völker stützt,früher oder­­ später durch die ihm inwohnende MachtsZar Entwicklun­g und Gestal­­tung durchdringen muß, so gilt dies unzweifelhaft als von der Idee, welche Oesterreich in neuer Zeit ergriffen hat, und mit unbeugsamer Beharrlichkeit ungeachtet zahlreicher Hindernisse durchzuführen bemüht ist, nämlich der Anbahnung und Gründung einer großen mitteleuropäis­cchen Zoll- und Handelsunion. [8& ist darüber so viel gesagt worden, daß man die publizistische Kontroverse im dieser Beziehung beinahe für abgeschlossen ansehen könnte, wären nicht die Gegner eben unaufhörlich tätig, durch neue oder zum Weberdruß wiederholte, mühsam zusammen­­gefühte Einwürfe die Ausführung zu erschweren. Man darf sich jedoch hierüber volständig beruhigen. Kleine partikularistische Interessen wer­­den unter seiner Bedingung im Stande sein, den Ausschlag zu geben, wenn es sich um große und nothwendige­­­rganisationen handelt. Der handelspolitische Gedanke Oesterreichs ist aber nicht etwa bloß eine wills­kürliche theoretisch-phantastische Aufstellung. Indem er einerseits den wohl verstandenen Bedürfnissen der W­ölfer Deutschlands und Oesterreichs­­ehnung trägt, fußt er zugleich auf positiver Grundlage, nämlich auf dem 19. Artikel der bdeutschen Bundesafte, wornach die Bundesglieder on bei ihrer ersten Zusammentretung in Frankfurt wegen des Hand­els und­­ Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schifffahrt nach Anleitung der auf dem Wiener Kongresse angenommenen Grundlage in Berathung hätten treten sollen. Obschon diese fundamentale Bestimmung damals nicht zur Aus­­führung gelangte, so kann sie doch keineswegs als aufgehoben betrachtet werden. Die Verpflichtung der Bundesglieder, Über gemeinsame und zusammengreifende Maßregeln in Zol- und Handelssachen si zu vers­­tändigen, währt ununterbrochen fort. Die Grundlage des deutschen Zollverein d­­ann daher, vermöge einer konsequenten und im Bundess Prinzipe wurzelnden Anschauung nur als ein Entwicklungsglied der Deutschland und Desterreich gemeinsamen Aufgabe angesehen werden. In diesem Sinne hat sich Desterreich in seinen Staatss­risten fortwähs­­end geäußert. Unter diesem Vorbehalte verfügt er dem Zollvereine weder Anerkennung noch wohlmeinende Förderung. Allein es ist eben so konsequent als angemessen, daß es diesen Verein nicht als ein Mittel gelten lassen kann und darf, der eventuellen Zolleinigung Oesterreich und Deutschlands unübersteigliche Hindernisse zu bereiten. Solche Aufs­as und solches Benehmen bewegen sich auf der Linie der­ strengs­en Loyalität und der gewissenhaftesten Beachtung thatsächlich vorhan­­dener Verhältnisse, ohne dem höhern Prinzipe Abbruch zu thun, dessen allseitigen. Segen verheißende Berwirklichung Oesterreich sich zur Les­bensaufgabe gemacht hat. Wien, 6. Februar. Das von dem bekannten Epicalfedernfabrik­­anten, Hrn. Blaiweiß, für Se. Maj. den Kaiser angefertigte Feldbett, war heute zur Besichtigung für Jedermann ausgestellt und wird morgen durch den Babriföbefiger an den a. h. Hof übergeben werden. ie Blädhe des­ Bettes besteht aus­ den neuen Spiralfedern des Hrn. Plais weiß und sind diese mit einer eleganten Leffelcc­rdede umgeben. Für die sonst üblichen Tragbäander sind breite gelbe Bänder mit dem E - Adler und der Kaiserkrone angebracht. Das Bett ist sehr bequem, weich und fan zusammen­­gelegt werden, so daß es nur einen sehr Heinen Raum einnimmmt. — Das hd. Handelsministerium hat die sämmtlichen Handelstam­­­mern zur Reugerung aufgefordert, ob den Bedürfnissen des Umtrages in, Stan­ds und Industriepapieren,­ besonders mit Hinbli­­uf die Koma­mission der, Grundentlastungs-Obligationen in den­ wichtigen Handels- und Gewerbeplägen der Srontän ‚in genügender und in welcher‘* Weise entsprechen sei. —Zu der deutschen Ausgabe des Neic­gesetzblattes mime lage der k.k.Staatsdruckerei ein doppeltes Repertorium erschienen,­wo­­von das erste ein alphabetisches,das zweite ein chronologisches b­-«s zeichniß der Gesetze des abgelaufenen sahkeo 1851 enthält. «—Die Verordnung,daß in Dee Heimatscheine auch zur Reife im Kronlande nur dann alle Reifedokumente benügt werden dürfen, wenn sie von politischen oder Polizeibehörden vidirt sind, tritt im Erz­herzogthume Desterreich mit 4. März in Wirfsam fest, damit Diejenigen, die sich mit einem nicht vidirten Heimatscheine außer ihrer Heimat­ aufs halten in die Lage gefegt werden, die vorgeschriebenen Widk­ung verans­tassen zu­ können. — Die „öfter. Core.” schreibt : Mehrere Nachrichten von Bedeu­­tung sind im Laufe der legten Tage von verschiedenen Punkten des Welttheils hier eingetroffen. «« Die wichtigste scheint der Sturz des mächtigen Großveziers derh. Pforte,Reschid Pascha,dessen Wirksamkeit bereits mehrere Jahre Notq und wie bekann­t,vorzugsweise auf die westlichen Mächte sich Zütz n­amentlich konnte man das Foreigneofsice in London als den eigentl«­lichen bestimmenden Leiter der Politik der Pforte betrachten.—Acs Lord«. Palmerton eines Tages über gewisse Reformvorschläge,welche diesetz. Organiation der Türkei betrafen,imerpellirt war»,stellte er derm«sein« keineswegs in Abrede,sondern bemerkte nur,daß die Art derselben sich nicht zur öffentlichen Mittheilung im Parlamente eigne.Diese Thats­­ache ist sprechend genug m­Häßt über den überwiegenden­ Anfluß,den­ Englandvortauch in innere Fragen geübt,keinenswhristlob walten. Es ist nicht uunwahrscheinlich,daß die in Konstantinopel getroffene Ver­­änderung­ und die Ernennung des Rauf Pascha zum Großvezier als Zeichen und Anfangspunkt einer unabhängigeren Stellung der Pforte angesehen­ werden könne.­­­­Vointeresse ist es ebenfalls,die im britischen Kabinett geschehene Darlegung der Motive zu erfahren,welche nach Lord John Russel Er­läuterungen die Entlassung Lord Palsnetstoff’s herbeigeführ­t haben sollen. Diese sei,so lautet die telegraphische Depesche,erfolgt,weil der ehe­­malige britische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, ohne zuvor die Krone (9) zu konsultiren —d. h. wohl eigenmäc­htig — den Staats­­streich vom 2. Dezemb. ». 3. gebilligt habe. Wenn diese Mittheilung richtig ist, so wird Hierdurch eine aus mannigfachen Gründen herrührende Spannung zwischen den beiden « . , › -

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