Siebenbürger Wochenblatt, 1840 (Jahrgang 4, nr. 1-104)
1840-04-27 / nr. 34
. . Kronstadt,den.April Mitallergnädigster Bewilligung. Siebenbürgen. Kronstadt, 25. April, Dem bei Gelegenheit der allerhöchsten Geburtstagfeier Sr. Majestät des Kaisers ausgeructen Militär haben der hiesige Stadt-Distrikts- Oberrichter Herr Johann Georg von Trautchensfeld und der Herr Stephan D. Cservenvodal, Richter der griechischen Handelscompagnie, ersterer 30 fl. EM. und legterer .10 fl. EM. zur Vertheilung an die Mannschaft verabreichen Lassen. — Der Winter scheint ung heuer durchaus nicht verlaffen zu wollen, es ist seit einigen Tager wieder Falt, und heute Nacht fiel beinahe Hand hoher Schnee. Mediafh. In dem drei Stunden von hier entfernten Dorfe Bogaltfch Brad am 16. d. M. Feuer ab, und binnen zwei Stunden sind 23 Häuser durch das wüthende Element zerstört worden. Ungarn. . Breßburg Am 26. d. M. m wurde in der ges mischten Reichstagsfisung folgendes allergnädigstes Königl. Rescript hinsichtlich der gefekslichen Redefreiheit verlesen: Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, Apostolischer König von Ungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, von Galizien und Lodomerien, König der Lombardei, Veredigs und Slyriens, Erzherzog von Oesterreich 72c. 2c. 2c., Durchlauchtigster Erzherzog, Brielgeliebter Oheim, Hochwürdigste, Hochswürdige, Ehrenhafte, Achtbare und Hochmögende, auch Hochmögende und Vortreffliche und Edle, Weise und Umsichtige, Vielgeliebte und Getreue! Was Wir einst feierlich zusagten, daß Wir Unser vielgeliebtes Ungarn, und die dazu gehörigen Theile nach den Geregen und althertümmlichen Gebräuchen regieren m wollen, das wollen Wir Laut Unserer Gerechtigkeit und Unserm feiten Vorfaße beständig beobachten. Nachdem Wir daher vernahmen, daß über die öffentliche Redefreiheit eine Besorgniß entstanden, welche eine Ursache der Verzögerung des Landtags sei, wollen Wir Euer Liebden und Euch Getreuen hiermit gnädig erklären, welche Gesinnung Wir hegen, um Beweise zur geben, wie aufrichtig Unser Wunsch it, die Nechte des Königs und des Randes, welche innigst verbunden sind, fortdauernd umverlegt zu erhalten. Wir wollen, daß die geiegliche öffentliche Redefreiheit, welche von der althergebrachten Konstitution selbst befraigt wird, sowohl den Yurisdictionen selbst, als auch jenen Individuen, welchen selbe gebührt, ungeschmählert und vollkommen aufrecht erhalten werde; dagegen brachte es Unsere strenge Regierungspflicht mit sich, daß Wir gegen solche Individuen, welche die Grenzen der gusten Ordnung mit, einer feindseligen Licenz überschriteten haben, im gehörigen Rechtswege von den betreffenden Gerichtsbehörden amtshandeln ließen. Som Wir imnigst überzeugt sind, daß die Wolfahrt des Landes, und selbst die Fundamentalgefege, am meisten dadurch), gefährdet werden, wenn die gefeliche Inderpendenz des Gerichts angetastet wird, so verachten Wir es für eine der wichtigsten Negierungspflichten, fürzus sorgen, daß jene gefetliche Independenz nicht beeinträchtigt werde; somit müssen Wir allc in Anbetracht der gegen gedachte Imdividuen gefällten Urtheilssprüche, diese gelegmäßige Autorität der Gerichtsbehörden aufrechterhalten. — Da Wir indessen bloß des öffentlichen Wohles wegen Strenge handhaben, und geneigter sind, zur gehörigen Zeit zu verzeihen, statt Rache zu üben, so wollen Wir Em. Liebchen und Euch Getreue laut der Allerhöchst bewiesenen Huld und Gnade versichern, daß Wir auch dießfandung immer gleich bleiben werden. Denen Wir übrigens mit Unserer Ef. Huld und Gnade fortwährend gewogen verbleiben. Gegeben in Unserer Kaiserl. Residenzstadt Wien in Oesterreich, den 24. März 1840. In der am 24. d. M. abgehaltenen Reichstagsteigung der Ständetafel wurden über ein an die hohe Magnatentafel in Betreff der Bürgerrechte der Suden abzusendendes Nunciumb die Berathung gepflogen. In derselben Sigung wurde ferner ein Repräsenstationsentwurf in demselben Sinne, und schloßfich andy der Gefegentwurf darüber folgendermaßen berathen und beschlossen: Hinsichtlich der jüdischen Glaubensgenossen wird verordnet: $. 1. Die Toleranztate wird abgeschafft: $. 2. Unter der heiligen Krone Ungarns werst