Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)

1847-02-25 / nr. 16

also­­ 98 dann darüber berathen,jetzt aber auf die Tagesfrage übergehen.c Lärmender Zuruf:jetzt,jetzt!) Der zweite Maroscher Abg.ek­lärt:Dascan­ge Warten sei eine unangenehme Saxhy 65 Jahre seien mehr als hinreichend.Der Haremstexker Angst mit dem Antrag von Unteralba zufrieden. Einige fordern Enunciation. Präsident, was solle er enunck­en. Auf dem vori­­gen Landtag­ hätten die Stände nach langer Debatte die Commission verworfen; wie solle er sie fest an die Tagesordnung geben, bevor man sich mit dem Stand der Sache gehörig bekannt gemacht habe. Der vorige Haremszefer Abg. Se. Majestät hätten mittelst f. Re­­fcript verordnet, «ed solle die Sache wegen dem Szefler Militär verhandelt und hinausgesendet werden, der vo­­rige Landtag aber habe sie zur­ vorzugsweisen Verhande­lung bestimmt. Drei Regalisten erklären: Die Sekler Angelegenheit stehe mit der Tagesfrage in Verbindung; einer. .besonders kann nicht begreifen, warum man in einer so wichtigen Sache nicht eine Kommission niederl­iegen solle ? An diesen­ richtet der, Präsident die Frage, warum sei fi nicht zuerst mit­ den Acten­ des ‚vorigen Landtags bekannt mache,­­ worauf dieser­ antwortete, weil die Sache schon während drei Landtagen unerledigt geblieben sei.­­ Ein­ Negalist beschwerte sich, daß die Stände die Szeklerangelegenheit nicht mit der nöthigen Begeisterung unterfragten, worauf der Fogarascher Abg. antwortete, Daß Die Kandtagsprotokolle das Gegentheil bewiesen, und wenn die Bemühungen der Stände von seinem Erfolg gewesen seien, läge dies außer dem Bes reich ihrer Wirksamkeit. Der Abg. von Unteralba aber meinte, die­­ Begeisterung sei sehr schön, wo und wenn sie an der Zeit sei. Endlich erklärte der Präsident zu mehrmalen, daß er die Bestimmung der Stefferangele­­genheit zur Tagesordnung nicht so verstehe, daß deßhalb das Urbar beseitigt werden solle, und schließt die De­­batte über diesen Gegenstand mit der Erklärung, es möchten die Stände vorzerst sich hierüber berathen; der Abg. von Häromizel oder eines andern Szeklerfreijes werde ihm dann das Ergebniß der vorläufigen Bera­­rathung melden und dessen Einreihung verlangen. Hierauf begann die Berathung über den bestimm­­ten Punkt des Urbarialoperats. Der eine Abg. von SInnerszolhof: nach seiner Ins firuction müsse er noch vor Regelung des Urbars Die Erfüllung eines Verlangens seiner Sender beantragen, daß nämlich sämmtliche den Urbarialbeziehungen unter­­worfene Gemarkungen­ des ganzen Landes mit Abson­­derung der­ Allodialgründe von­ den Colonicaturen ver>­refsen, die­ Urbarialleistungen geregelt und nach Fest­­legung der­­ diesfälligen Grundlage auch bis dahin, bis solche gehörig ausgearbeitet werden künnten, provisorisch ein zeitweiliges Urbar eingeführt werden solle, oder mit andern Worten: die Refigesverhältnisse welche er als mit dem Urbar genau verbunden ansehe, sollten sowohl in Beziehung auf Staat, als auch auf Staatswirths­­chaft und Berfaffung vor dem Urbar geregelt werden. Er unterflagte den Antrag mit folgenden Gründen: Wenn das Urbar sich blos auf die Regelung der Ver­­hältnisse zwöischen Grundherr und Unterthan erstrece, sei es eine einseitige Palliativmaßregel und ermiege eben­so wenig­ Aufmerksamkeit als Besorgniß. Der Grun­dbesit werde als mächtiges constitutionelles Element in jedem ausgebildeten contitutionellen Staate vertreten, sei mit dem Urbar in enger Verbindung und fordre in seinen Verhältnissen eine zweimäßige Regelung, um so mehr, weil er dermalen selbst beim Adel in constitutioneller, wie in öconomischer Beziehung blos eine Fiction von Geieg und Beritrecht sei, eine blos auf Selbsttäuschung ‚beruhende Institution der freien Benügung des Eigen­­thums, denn stehe es ihm frei, mehr als die Hälfte oder Zweidrittheile seines Grundbefiges zu benügen ? Es seien im Baterlande Befigthümer vorhanden, von denen man ohne genaues Nachforschen nicht einmal fan­gen fünne wem file. gehörten, denn sie seien weder Al­­lodiatur, noch könne sie der Unterthan als Golonicatur betrachten, sondern er zahlt davon unbestimmt nach Be­­lieben seines Grundherrn die Abgaben und sie könnten ihm, blod nach des Grundherrn Gutachten weggenommen werden, wo er sodann, wenn er sein Kapital oder was er Darauf verwendet habe, womit er seine Wirthschaft betrieben und in erträglichem Zustande gelebt und man einen Theil des­ Kapitals der Nationalökonomie ausges­macht habe, in einem Zustande der gänzlichen Entblößung aller Mittel zur Betreibung einer Wirthschaft aufgezehrt habe, zum Bettler werde. Dies verursache die schlechte Einrictung, welche dem Bolfe in Bezug auf sich selbst auf seinen Grundherrn und das Baterland Theilnahme Iosigfeit einflöße; eine weitere Folge v dieser schlechten Einrichtung sei die Indolenz, womit er seine Geschäfte betreibe, die Armuth, mit welcher er kämpfe und die Enti­ischung, in der er lebe. Wie nachtheilig für den Frohnbauern die Grausamkeit des Grundherrn sei, wenn er über seine­ Kräfte und Verbindlichkeit ungerechterweise bedrückt­ werde, eben­so nachtheilig sei für ihr auch das Patronat des Grundherrn; denn auch da sei er nie im reinen, ob er­ als Zoll seiner Dankbarkeit oder als Frohn­­dienst die ungezählten Nobottage leiste. Diese Einrich­­tung habe sowohl den Grundherrn als auch den Frohn­­bauer an die unentgeltliche Arbeit gewöhnt, welche so­ dann Abnahme­ des Fleißes zur Folge gehabt­ habe. Der Redner fährt fort: Siebenbürgen ist seit acht Jahrs­hunderten ein constitutionelles Land, wenn wir aber­ die Zusammenstellung seiner constitutionellen Bestandtheile ohne Vorurtheil untersuchen, so finden wir die­ Lebend­­fraft weder im einem gesunden Organismus, noch im Einklang­­ seiner Bestandtheile. Ich will Niemandem eine Aeigerniß, geben, aber ich betrachte Siebenbürgen bezüglich seines constitutionellen Lebens als einen dahin­­weifenden Körper, welcher wegen seinen Krankheitssto­ff sein inneres Leben nicht zu erkräftigen vermag, und nur Äußerlich dann und wann eine transhafte Erscheinung blicfen läßt, wofür ich den Grund blos darin finde, daß der größte Theil unsrer Institutionen sich überlebt hat. Denn wenn ich unsre Innstitutionen betrachte, so finde ich Einrichtungen des Mittelalters, melde mehr

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