Siebenbürger Wochenblatt, 1847 (Jahrgang 11, nr. 1-104)
1847-04-22 / nr. 32
Siebenbürger Wochenblatt. Fast allergnädigster Bewilligung. — em. Kronstadt, 22. April “Vo. 32 Oesterreichische Monarchie. Siebenbürgen. Landtagsnachrichten. . (44. Sigung Schluß.) Ein Freiherr und Reg. stimmt im wesentlichen dem Antrag des Gr. F. T. bei, da er mit den Grundträgen ‚der Gerechtigkeit, Bestimmtheit und gegenseitigen Billigkeit viel mehr übereinstimme, als jener, der system. Deputation. Ein Beifiger der E. Tafel spricht sich ebenfalls mit wenigen Abweichungen dafür aus. Ein Zarander.Abg. stimmt ihm bei, so wie ein andrer Beifiger der, Tafel. Der Zar an der Döberg. fügt dem Antrag einen wenig, ‚wesentlichen Zufaß bei. Der eine Hermannstädter Abg. Ed wäre seine en. a den in Verhandlung stehenden. 10 Gesetartifel im Sinne seiner. Instenation zu erklären, wie er sich ‚auf den 1. und 2. Gefeßartifel erklärt ‚habe, denn seine Instruktion, jege diese in genauen Zusammenzhang, und, seine Sender hätten in der, Vorauslegung, die. Stände, würden. bei Bestimmung. Der Urbarial beände den Vorschlag der foftem. Deputation annehmen, darnach auch die Instruction in Betreff des A. Gestegartikels „über die Frohndienste ertheilt. Er. ‚stimme daher mit Vergnügen für Erleichterung der Frohndienste, und den Diedfalls ‚gestellten Antrag. Da, man, aber aus den Debatten für. das. Insleben treten dieser edlen Absicht wenig Hoffnung. schöpfen Fanne, und, die, Seffiongbestände ‘nach einem, geringern Maße bestimmt worden seien, als im, Deputationsoperat, und diese Bestimmungen, mit seiner Instruktion nicht im Einklang stünden, so sehen er, sich in die Stellung verseßt, bezüglich der Frohns dienste, die Bestimmungen des Deputationsoperateg ‚auszunehmen und hebe bies diejenigen namentlich ‚heraus, worüber er einige Bemerkungen zu machen habe. Die im 4. .$. bezüglich der entferntern Unterthanen zu leistenden Arbeit angegebne Zeit des Kommens und Gebens solle nicht nach Stunden, sondern nach Meilen und zwar 4000 Klaftern ‚auf die Meile bezeichnnet werden, damit diegbetreffende Behörde die zwischen Grundherr und Unterthan entstehenden ‚ Uneinigkeiten desto sicherer entscheiden könne.. Der..5. $. fer als zur Urbarial-Gesichtspflege, gehörig wegzulassen. Der Bestimmung im 10. $:.Wo von der Ablösung der ganzen jährlichen Weifung die Rede sei, flimme er nach dem Vorschlag der fortem. Deputation bei, weil er, überzeugt sei daß das durch, wenn,die Kommission den Unterthanen bestimmte Bedingungen‘stelle, unter denen sie nach dem festgefeßten Maßstabe ihre Dienste ablösen konnten, Die Unterthanen ‚nicht nur eine Erleichterung erhalten, sondern, auch die Vorgeltungsart mit ihnen, gefeglich werde. Diese feine Rede bitte er dem Protokoll einzuverleiben. (Die Abgeordneten der übrigen fühl.n Kreise stimmten alle bei.) Ein Gr. und Regalist antwortet weitläuftig auf die gegen seinen Antrag vorgebrachten Einwürfe, und schließt mit den Worten, daß er die Entscheidung der Stände darüber ruhig abwarte. Ein Abg. von Szgamosellivar erklärt im wesentlichen, daß seine Sender ebenfalls das‚Deputationsoperat annähmen, ‚mit,;dem Beifügen, es sollten'die hausbesitenden Inquilinen, blos 12 e jährlich dienen; ‚denjenigen, aber, welche feine Häuser hätten, verlaßne Sessionen angeboten und falls sie solche nicht annähmen, ı zu 12tägiger Arbeit verhalten werden usw. Ein Abg. von Zilah spricht sich ebenfalls im allgemeinen für das Deputationsoperat mit unwesentlichen Zusagen aus. Ziele: Enunciation.. Ein Abg. von Elisabethstadt stimmt in ziemlich gleicher Weise, wieder vorige Redner. Viele :Enunciation. Ein Hunyader Abg.: Die Ablösung der Frohndienz ste nehme er nicht an, man solle, dies: der “freien ‚Uebereinkunft überlaffen. Ein Maroschwärbärhelyer Abg.: Alle Frohndienste sollten mit: 4 St. Vieh gesthan, und die Ablösung dem Belieben des Grundherrn überlaffen werden... Viele: Enunciation. Ein Abg. von Unteralba:will die Bestimmung der Dienste nach der Ausdehnung der Sessionen, für die Hausbefigenden Ingquilinen 18 Tage, von denen ohne Häuser aber nichts. Den 3. $. betreffend wünschten seine Sender, die Frohns dienste sollten «mit 4: St. Vieh gethan werden. Den 4—9. $..unterstoße, sei durchweg ‚ und. den 10.8. mit der Abänderung, daß es im Belieben der von entferntern Orten zur Arbeit kommenden Frohnbauern stehn solle, ihre ganzjährige Leistung, und zwar einen Tag Handarbeit zu. 12 mit dem Vieh zu 48 fr. EM. gerechnet, in der Art abzulösen, daß sie den Werth des ganzjährigen Dienstes in Silbermünze am ersten Tage des Jahres auf einmahl erlegen sollten. Der eine Abg.