Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1881. Mai (Jahrgang 8, nr. 2240-2264)

1881-05-23 / nr. 2258

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Opelik, Rotter , C., H. Schalek, Pest A. V. Goldberger, Frankfurt a. M G. L. Daube & C. Insertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Garmondzeile kostet beim einmaligen Einraden 7 kr., das z­weitemal je 6 Kr., das drittemal je 5 fr. d. W. exclusive der Stempelgebühr von je 30 fr. Pramumerationen und Inserate 1881. Die Korruption im Großkoffer Komitate. (Eine Untersuchungsgeschichte.) Ein Gerichtspräsident unterschlägt einen ansehnlichen Betrag; der vom Justizministerium abgeordnete Untersuchungskommissär erscheint am Orte der That, suspendirt den Gerichtspräsidenten und läßt ihn dann­­­ abreisen. Die Geschichte macht eben jet die Rumde durch alle Blätter. Sie ist nicht nen. Sie hat sie fast ebenso mit dem bekannten Briegespan des Szörenyer Komitates Johann Bauß zugetragen. Die schreiendsten Mißbräuche waren geschehen, aber Bank amtirte ruhig in der bifagigen Weise fort. Eine ansehnliche Deputation unter der Führung des ’ As Sairten Generals Trajan Doda begab sich zu dem Minister des Innern ( Wo nan dv. Tipa und wies ihm die Mißbräuche des Vicegespans nach. Aber „Herr dv. Tipa behelligte “den von ihm selbst ernannten Vicegespan Bauß nicht im Mindesten, denn er war ja berufen, „die Staatsfeinde­ im Szörenyer Komitate zu bändigen, und Diejenigen, welche vor Herrn Tipa Klage über die Unterschlagung der Waifengelder Klage führten, waren ja eben jene „Staatefeinde“. Erst, nachdem die Spagen von allen Dächern die gräuliche Wirthschaft des Vice­­­gespans Pauß fangen, als Bauf seine Hand noch tiefer als in die Waffenkasse und andere Karsen gesteckt und Borsschliffe des Kommunikations- und Handelsministe­­­rim sowie die für das Denkmonument und die Türken gesammelten Beiträge unterschlagen hatte, da wurde Briegespan Pauß nicht etwa vom Amte sug­­­pendirt, sondern er wurde ihm nicht ganz geheuer; er fuhr nach Belt, machte den Ministern seine Aufwartung und bat um eine Unterstüßung aus dem Dispositionsfond um die Spuren seiner Thaten zu verwischen. Er erhielt wohl eine abschlägige Antwort, aber man nahm ihn nicht fest, sondern ließ ihn von Pest abreisen — in die Türkei, von wo er, unglück­­­licher Weise nach Rumänien gelangte, das ihn an Ungarn auslieferte. So hat und Johann von Asboth beiläufig — nur etwas ausführlicher — die Geschichte des ehrenwerthen Heren Pauß erzählt. Sit es denn im Großtoiler Komitate anders? Nein, nicht um ein Haar. Am 15. April 1881 veröffentlichten wir Beschwerden über Miß­­­bräuche des Bell-M­arktichelfener Stuhlrichters Maurer, welche so schreiend waren, daß in einem Rechtsstaate der Staatsanwalt, der Ober- und Vice­­gespan einen Wettlauf unternommen haben würden, um binnen 24 Stunden Licht in die schmugige Angelegenheit zu bringen und dem Ummesen zu steuern. &3 geschah nichts. Der Bell-Marktshhelm­er Stuhlrichter Maurer amtirte, durch seine Neugierde des Staatsanwaltes, Ober- und Vicegespanes behelligt, in seiner bisherigen Weise fort. Das veröffentlichten wir zwölf Tage Am­ter — am 27. April — eine neue Serie von Beugnissen über die verübten Mitbräuche, darunter auch einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Befehl des Stuhlrichters Maurer an das Ortsamt von Schaal, welcher den volumentarischen Beweis über die Unterschlagung des Staatsvermögens — nämlich der zum Straßenbau bestimmten Arbeits­­­kraft der Bevölkerung — zur Befriedigung des Holzbedarfes des Stuhl­­­richters erbrachte. Es geschah abermals nichts. Staatsanwalt, Ober und Vicegespan und sogar der Minister waren abermals so Höflich, den Stuhl­­­richter in seiner Amtswirksamkeit nicht zu belästigen. Der Stuhlrichter und seine Meitschuldigen blieben in Amt und Wirken und übten nach wie vor die volle Amtsgewalt aus. Die Leteren konnten Die Zeit und die schneidi­­­gen Mittel ihrer Amtsgewalt, die ihnen gelassen wurden, dazu benügen, um die Spuren ihrer Mißbräuche zu verwischen, die Kläger einzuschlichtern und neue Klagen zu ersuichen. Wenn ein gewöhnlicher Dieb die Zeugen seiner That von der belastenden Aussage abzureden versucht, wird er so­­­fort in Verwahrungshaft genommen. Der $ 151 lit. e) der hier giltigen Strafprozeßordnung vom 29. Juli 1853 schreibt die Verhaftung vor, „wenn nach den Umständen des Falles zu besorgen ist, daß Die Unter­­­suchung durch Verabredung des Beschuldigten mit anderen dabei Betheilig­­­ten, oder mit Zeugen, oder Durch Vernichtung der Spuren des Verbrechens vereitelt oder in anderer Weise erschwert werden könnte“, und $ 152 läßt die vorläufige Verwahrung in dem bezeichneten Falle schon in Folge einer Aufforderung des Staatsanwaltes zu. It nun Die Vereitlung oder Unter­­­suchung nicht in viel höherm Grade von einem, strafbarer Handlungen be­­­schuldigten, Beamten, in dessen Händen die scharfe Waffe der Amtsgewalt bleibt, als von einem unbedeutenden Dieb zu befü­rc­ten ? Der Stuhlrichter Maurer hat in der That die Amtsgewalt zur Ver­­­wirhung der Spuren seiner Mißbräuche neuerdings mißbraucht. So hat er am 30. April 1881 — drei Tage nach unserer zweiten und fünfzehn Tage nach unserer ersten Veröffentlichung — in seinem Stuhlrichterbezirke nach­­­stehenden, die deutsche Sprache ent jeglich mißhandelnden Amtsbefehl publi­­­eiren Tasjen : 8. 816/1881. An das Ortsamt in N. E3 wird diemit angeordnet beiliegende Warnung, allsogleich an einen öffentlichen, möglichst Zentral und vom Regen geschtigten Orte bei Verantwortung auszu­­­jegen, oder aber den Inwohnern vor der Kirche borzulegen und zu erklären. Marktichelten, am 30. April 1881. Marktichelter Stuhlrichteramt: Maurer. 3­­­816/1881. Barnung. Unterfertigtes Stuhlrichteramt Hat zur Kenntnig genommen, daß die Redaktion des „Tageblattes” wahrscheinlich wegen Mangel der berühmtern Korrespondenten und somit auch aus Mangel der werthvollern Artikeld-Gegenstände als Erlöser der Gemeindestraßenarbeitspflichtigen sich aufgedrungen hat. Die Bahr steht offen — die Duelle ist reich — von die zur Straßenarbeit sich noch immer nicht gewöhnen unwollenden — und in die Ohren der Straßenarbeitspflich­­­tigen sehr eflatant klingende Zeitungsartikel zu schmieden, welche aber zu wider­­­sprechen gar nicht noth­wendig ist, indem der befinmung die wahre Autention des Blattes nur zu gut bekannt ist, — und der Wiederspruch offenbar in dessen Firma selbst liegt! Es ist zu befürchten, daß indem Straßenarbeitspflichtige sich stitKend auf die Nedaction und dessen ähnlichen Correspodenten, — und dieselben als Erlöser von der Straßenarbeitspflicht betrachtend anlaß geben werden, zu einer der die bisherigen noch schärfern Zwangsmaßregeln, und Dieses Amt dahin Leiten werden, daß dasselbe pflichtgemäß nothgedrungen sein wird, eines Schönen Morgens eine Kompagnie Militär in die etwa renitente Gemeinde einmarschiren zu lassen. Der Nationalitäts- und persönlichkeit3 Neibungen, Deputirten­­­wahlvorbereitungen — dürfen wir die irre geleiteten ‚Straßenarbeitspflichtigen nicht zum Opfer und Gefahr aussehen. Wenn vielleicht „Tageblatt“ und ähnliche Mitgenossen das Stuhlrichteramt oder dessen beamten in den Rettungsartikeln berührt haben, so wird darauf nur so viel bemerkt, daß das Amt selbst, in welchem ich die Ehre­ habe, seit 16 Jahren tadellos zu befrem­den — unverleßbar ist, € 3 werden die Straßenarbeitspflichtigen der Gemeinde N. h­iemit erachtends, jedoch aber im gütlichen Wege aufgefordert, auch ferner Hin und zwar mit vollen und mit den bisherigen Zutrauen sich mit etwaigen V­esschwerden an die Nedacterre und dessen Correpedenten zu wenden, jedoch aber der diesseitigen Anordnungen ohne An­­­wendung der oben angeführten Zwangsmaßregeln um so pünktlicher und vedsicher nachformen, indem diese Nedacterris Gemüthlichkeiten nur blos Vorbereitungen zum Stimmen Erwerb für die an­­näherende Landtagsdeputirten-Wahl ist. M­arktichelf, am 30. April 1881. Bell-Marktichelfer Stuhlrichteramt: Maurer. Diese amtliche „Warnung“ wurde zuerst in Marktichelfen, am 5. Mai in Haidhag, am 8. Mai in Kleinschelfen vor der Ortskanzlei publicirt und in Urbegen ließ der­­­Ortsrichter sogar die Sturmglocke läuten, um die Ge­­­meindeinsassen um sich zu sammeln und ihnen die „Warnung“ vorzulesen und zu erklären. Das mitgetheilte amtliche Schriftstüd ist ebenso fonfus wie lächerlich. Aber es ist Die nicht allein. Denn man darf nicht vergessen, daß Der­­­jenige, welcher diese absurde Schreibübung Leistet, der amtsgewaltige Stuhl­­­richter ist, welcher allenfalls eine Kompagnie Soldaten requirirt, die auf die Einwohner fchiegen können. Eine Kompagnie Militär in der Hand eines Verbrechers! Wem graut nicht bei diesem Gedanken? Und Dieter Stuhlrichter charakterisirt sich selbst, wenn er es nicht für nothwendig findet, schwere, nicht aus der Luft gegriffene, sondern durch zahlreiche Zeugen und seine eigenen Dokumente bestätigte Anschuldigungen zu widerlegen! Er hat es auch­ Anderen abgegabt, wie die wohlfeile Verdächtigung mit der „Staats­­­feindlichkeit" ausgebeutet werden kann, und er gebraucht diese Waffe der Schnöden­­verdächtigung ohne Weiters, um seine Mitbräuche damit zu ver­­theidigen. Sehr bemerkenswerth ist die Drohung, eine Kompagnie Militär nöt­igenfalls in die Gemeinden einmarsc­iren zu lassen, um die Erfüllung der Straßenarbeitspflicht zu erzwingen. Bekanntlich sträubt sich die Be­­­völkerung nicht gegen die Erfüllung der Straßenarbeitspflicht, sondern nur gegen die mißbräuchliche Ausbeutung derselben.­ Jene Drohung kann daher auch nicht mit Grund auf die Erfüllung der Straßenarbeitspflicht bezogen erden. So unsinnig und lächerlich Die oben mitgetheilte „Warnung“ Des Stuhlrichters Maurer ist, so Hat sie doch eine Wirkung geü­bt und einige Leute eingeschüchtert. Ein Beweis mehr für die Wahrheit des Sabes, daß die Welt mit wenig Weisheit regiert wird. Der Stuhlrichter Maurer hat noc mehr gethan. Er hat als Un­­­tersuchungsrichter in seiner eigenen Angelegenheit fungirt und amtirt. Er erschien am 1. Mai in der Gemeinde Arbegen und nahm unvermuthet und verstohlen eine Untersuchung in seiner eigenen An­­­gelegenheit vor. Georg Schuler und neun andere Virilisten aus Arbegen hatten bei früherer Gelegenheit eine Klage gegen den Ortsrichter von Ar­­­begen angestrengt. Der Erstere erhielt man am 30. April folgende Vor­­­ladung : 795-1881. Idözes. *) A Bolya nagyselyki järässzolgabirdi hivatal r6szeröl Schuller Georg kis pap es kerelmezö tartöi Izidor Dopp Gerbegyi biro elleni ügyben, a nyomozäs toväbb folytatäsa vegett Majus ho | napjän del orära Bei da3 Gemeinde Haus in Ziwijchen der Gottesdienst Stunden nach möglichkeit megjelendsre felhivatik, magät alölirttnäl jelentven. Kelt Nagy Selyken Aprilis ho 30 napjän 1881. Maurer. Georg Schuller und Genossen wurden jedoch nicht in der Angele­­­genheit gegen Sidor Dopp, sondern in der Angelegenheit gegen den Stuf­­­richter Maurer von dem Stuhlrichter Maurer selbst vernommen. Doch lassen wir die Betheiligten selbst über diese klasfische Untersuchung berichten. Sie schreiben ung: 1. Am 30. April 1881 erhielt ich durch den Hann von Arbegen die beigeschloffene V­orladung des Stuhlrichters Maurer, in der von mir und neun anderen Bibilisten aus Arbegen gegen den Ifivor Dopp eingebrachten Klage am 1. Mai 1881 „bei das Gemeindehaus inzwischen der Gottesdienst- Stunden nach Möglichkeit" zu erscheinen. Hierauf schrieb ich auf den Zustellbogen, den der Hann mitbrachte, u sei morgen Sonntag und deshalb können wir die Vorladung nicht an­­­nehmen. Zrogbem ging ich am näc­hsten Morgen, am 1. Mai 1881, nachdem ich am vorhergegangenen Abend die mitklägerischen Bibdlisten aufgefordert hatte, sich in der Ortskanzlei einzufinden, in die Ortskanzlei. Dort fand ich den Stuhlrichter Maurer mit mo einem Herrn, den mir der Stuhlrichter auf meine Brage, ob ich die Ehre hätte, einen Herrn vom Großfeiler Kom­­mitatsamte vor mir zu sehen, als seinen Stiefsohn vorführte. Herr Stuhl­­­richter Maurer fügte hinzu, er habe seinen Stiefsohn gebeten, ihm heute als Schreiber behilflich zu sein, indem es viel zu schreiben geben würde. Nun war ich zu meiner großen Ueberraschung Zeuge der nachstehenden, durchaus nicht dem Gegenstande meiner Vorladung gewidmeten V­erhandtung. Webers haupt bin ich, ebensowenig die übrigen Klägerischen Virilisten, über den Gegenstand meiner Vorladung vom Stuhlrichter vernommen worden. Georg Schuller, Prediger in Arbegen. II. Am 1. Mai 1881 vor der Predigt war ich in der Ortskanzlei zu Arbegen Zeuge der nachstehenden, nicht dem Gegenstande meiner Vor­­­ladung, sondern ganz und gar den Beschwerden über die anläßlich des Baues 1­­­795/1881. Vorladung. Seitens des Bell- Dearktscheffener Stuhlrichteramtes werden Georg Schuler, Prediger, und die Genossen des Bittstellers aufgefordert, zur weiteren Fortlegung der ke un in der Angelegenheit Isidor Dopp, Richter in Arbegen, am 1. Wat „Bei das Gemeinde Haus in Zwischen der Gottesdienst Stunden nach Möglichkeit” zu ers­­teinen und sich beim Unterschriebenen zu melden. Marktschelten, 30. April 1881. Maurer. Seufffeto N. Sren bis in den Tod. Amerikanischer Roman, frei bearbeitet von M. dr. Wesßenthart, (67, Sortlegung.) „Nun also," sagt O’Sullivan, „ich habe hier eine Verwandte. Sie wohnt in der Stadt und hält einen Putmacherladen in Grandstreet. 6 ist seine Frau von Welt, aber er Hat nie ein besseres Geschöpf gelebt. Sie wirde gut mit Ihnen sein, und das ist es, was Sie brauchen. Sie würde „Ich Bitte um Verzeihung, aber darf ich fragen, was Sie vorhaben!“ „Ich Kann Französisch und Deutsch, Gesang und Klavierspiel lehren, erwidert sie in ängstlichem Ton. „Ich kann auch eine Gouvernantenstelle versehen." « O’Sullivan blickt mehr als Verzweifelnd darem »Ich glaube nicht,daß in New York große Nachfrage nach Gouver­­­nanten ist,und der Platz ist mit männlichen und weiblichen Sprach- und Musikfehrern überfült. Dann ist selbst unter den günstigsten Umständen Zeit nöthig, um Zöglinge zu erhalten! Ich habe an etwas Anderes gedacht r­ hält inne und briett sie forschend an — „aber sie werden e8 vielleicht für si nicht paffend finden ?" 2 „Sagen Sie mir, was es ist, besinnen Sie si nicht. Ich will Alles thun, Alles, was sicher und ehrbar ist, um mir meinen Unterhalt zu verdienen." „Ich bewundere Ihre Gesinnung — das ist der Weg, um weiter zu kommen. Aber wenn Sie mir die Bemerkung erlauben wollen, Sie sind stolz und —" Ein mattes Lächeln antwortet ihm. » »Ich bin nicht stolz in Bezug anarbeit.Versuchen Sikes nur! Und ich bin überzeugt,daß Alles,was­ Sie mir vorschlagen,gut ist.Was ites?« Sie bei si) wohnen lassen, sich um Sie umsehen und Ihnen Gesellschaft reisten, damit Sie nicht in dieser großen Stadt vor langer Weise sterben. Sie sünnen, wenn Sie wollen, Ihren Wunsch nach Zöglingen in die Zeitungen einladen lassen und haben mittlerweile ein Heim, ein Feines Einkommen und eine Beschäftigung, was in bedrängter Lage immer ein Segen zu nennen ist. Wenn es Ihnen recht ist, will ich nach dem Frühstück hingehen und hören, was sie sagt. Reine schlägt dankbar die Hände zusammen: „Das ist grade das Rechte, D, wie freundlich und wohldennend Sie sind! Was habe ich ge­­­than, um das zu verdienen? Wie kann ich Ihnen meine Dankbarkeit beweisen ?" · « Da sind wir »Alles was ich begehre,ist,daß Sie nur vertmuen, im Gasthof!« Reine wird in ein Zimmer geführt, wo sie Toilette machen kann. Dann kommt das Brühftüd, und wie sie dem freundlichen Der. O’Sullivan gegenüber ist, erinnert sie­ sich am jenes legte, vor fünf Monaten im Hotel eingenommene Frühstüd, und ihr Herz bebt vor Bitterkeit und Entrüstung. Wie grausam, wie mitlem­lo8 ist Longworth gewesen! Er hat sie zur Gattin begehrt, aber er hat jedem ihrer Worte mißtraut, jeder ihrer Handlungen die schlimmste Deutung beigelegt. Er hat sich geweigert, ihr zu glauben. Er hat Dinge zu ihr gejagt, die sie nie vergeben oder vergessen kann. Und an jenem selben Abend, da er sie mit Verachtung und Schmähung von sich gestoßen, hat sie ihm bei sich als edel, Hochherzig und gut gepriesen! Er war es auch gegen die ganze Welt, nur gegen sie allein konnte er rauh, ungerecht und mitleidlos sein! Unmittelbar nach dem Frühstüd bricht O’Sullivan auf und fährt nach Grandstreet zu der Bugwaaren-Niederlage von Jan Murphy. „Ich bin genommen, Sie um eine Gunst zu bitten, Mrs. Murphy,“ sagt O’Sullivan nach der ersten freundschaftlichen Begrüßung. „Ich möchte, daß Sie ein Lehrmädchen aufnehmen. Sie ist eine junge Französin, grade w­egs aus Paris, und Sie sollten mit beiden Händen nach diesem Antrag weh­men. „Ders. M. Murphy und die elegante und wielgesuchte junge Bari­erin, Fräulein Reine Landelle" — würde das in den Girfularen nicht ganz gut singen? Aber halt, ich vergesse — der Name darf nicht genannt werden, das ist ein großes Geheimniß, Frau Deurphy. Sie gehört zu einer der ersten Familien des Landes. Ihre Verwandten beigen ein schönes Vermögen, aber sie hat eine alte Hexe von Großmutter, mit der sich ein Heiliger nicht ver­­­tragen könnte, und das Ende vom Liede war, daß sie entflohen ist, wollte französisch Lehren und Menfilstunden geben — es gibt seine Sprache oder Wissenschaft, die sie nicht kennt. Da sage ich zu ihr: „Sehen Sie, ich habe eine Freundin und Landsmännin, Mrs. Murphy, die fon lange eine junge Französin von Geschmach und Eleganz aufzunehmen wünscht. Sie wird sich außerordentlich freuen, wenn sie Sie bekommen fan. Ich will sogleich zu ihr gehen.“ Und wa bin ich fest, und eine solche Gelegenheit wird sich Ihnen mie wieder bieten, so wahr Sie Mary Nunphy heißen. Ich will nicht selig werden, Mrs. Murphy, wenn das, was ich sage, nicht so wahr it, wie das Evangelium," betheuert D’Sullivan und beginnt darauf, so gut er es vermag, die Geschichte von Fräuleine Neine Landelle zu erzählen. Mrss. Murphy ist eine Frau von weichem Herzen. Sie bereichert D’Sullivan, daß sie ihm gern einen Gefallen erweise, daß Fräulein Lanvelle nicht­ von der Putmacherzunft versteht, ist wohl eine Schattenseite, „aber die französischen Damen haben ja immer den feinsten Bejchmad, fest überlegend Hinzu. Bis Mendemoiselle die Anfangsgründe des Geschäftes erlernt hat, wird es nicht thunlich sein, ihr ein Gehalt auszufegen. Dann kommt es zu einer Auseinanderfegung wegen des Kostgeldes zwischen den Beiden, welche der Frau Murphy die Bemerkung entlädt:­­­ „Das ist gewiß, Mr. O’Sullivan, Sie sind sein Kinder, und ich will mir die Zunge abbeißen, wenn ich nur die geringste Andeutung davon gegen irgend Jemand fallen Lasse." ie Ei Ei Sie reichen sich über ven Zahlu­rch die Hände, und D’Sullivan kehrt freubesteahlend über seinen Erfolg zu Meine zurück, Mrs. Murphy ist nur . Sie fie ® BE en ES % EURE ENTE er aut en ern a N­­­EN k

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