Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1893. Januar (Jahrgang 20, nr. 5796-5820)

1893-01-14 / nr. 5806

Seite 44 fasfungen des Monarchen wie ein Bendel hin und her schwanfen. Wie gefährlich dies werden künne, beweise die Historische Thatsache, daß Ferdinand V. den Banus Zellatihitih in Wien als Rebellen erklärte, bald darauf aber in Inng­­brud inmitten einer anderen Umgebung ihn zum Vollstreder seines Willens ernannte. Dies war bekanntlich eine der Ursachen der Revolution von 1848: „Da jener Zustand zu solchen Resultaten führte — fuhr der Nenner im­­ wesentlichen fort — muß man annehmen, daß nur diejenigen jenen H Zustand dauernd zu organisieren t wünschen können, die zu ähnlichen Resultaten gelangen wollen. (Großer Lärm der äußersten Linken.) Ich weiß nicht, ob es solche giebt, aber wenn sie vorhanden sind, so wissen sie nicht, was sie thun. Wir sehen, daß seit Jahren manche bemüht sind, Verbitterung und Mißtrauen zwischen der Nation und dem König, zwischen der Nation und dem Heere hervorzurufen. Aber wodurch wird diese Verbitterung, dieses Mißtrauen er­­zeugt? ALS Se. Majestät zum Krönungsjubiläum hieher gekommen war und die Budapester Deputation empfing, erklärte der König vor dieser Deputation die Hauptstadt auch als Residenzstadt. Kurze Zeit darauf wählte die Residenz­­stadt jenen ausgezeichneten Mann zum Ehrenbürger (lebhafte Ehjenrufe der äußersten Linken), der am 14. April 1849 (Rufe der äußersten Linken: Eljen Kosjuth!) die Dethronisation proklamierte und auch heute noch auf diesem Stand­punkte steht. Die Meisten mochten wohl nur in ihrer Simplizität dafür gestimmt haben, aber so lange Kofjuth (stürmische Eljenrufe auf der äußersten Linken), jo lange Kofjuth (wiederholte stürmische Eljenrufe), ich sage jo lange Kofjuth (nochmalige Elsenfalve der Äußersten Linken) nicht zur historischen Gestalt wird und sich in aktuellen Gegenzug zur Krone regt, so lange kann man nicht zugleich den König und den Kossuth feiern. (Bestimmung rechts, großer Lärm und Aufregung der äußersten Linken.) Im Jahre 1848 machten die Staatsmänner auf beiden Seiten Fehler; sie führten den tragischen Konflikt herbei, daß, wer für die Rechte der Nation und für die Existenz des Bater­­landes kämpfte, auch für die Dethronisation kämpfen mußte, und wer die Rechte des Königs und des Thrones verteidigte, auch gegen die Nechte der Nation kämpfen mußte. Um nach langen Jahren diesen Gegenzag zu beseitigen — nicht zwischen dem König und der Nation, denn Died war nicht nötig —, bot der König seine Hand und diese Hand wourde zurücgewiesen. Natürlich hätte die Versöhnung nur gegenseitig sein künnen. Se. Majestät konnte einen Kranz beim Denkmal derjenigen niederlegen, die gegen ihn gekämpft hatten, denn das ist edel und Hochherzig. Aber er konnte den Kranz auch denen nicht vorenthalten, die für ihn gekämpft hatten, denn das wäre weder edel noch hochherzig gewesen. (Beifall rechts, Unruhe auf der äußersten Linken.) Aller­dings wurde die Sache in loyale Phrasen gehüllt, aber k­­­ann Toyalen Phrasen keinen Wert beilegen. Das hat seinerzeit schon Aurel Defjewffy gegen­­über Kosjuth (Elsenrufe der äußersten Linken) nachgewiesen. Mit Toyalen Phrasen wird begonnen, mit Drohungen geschlosfen. Ich halte von dieser loyalen Sauce nicht viel. (Lebhafte Heiterkeit rechts, Lärm der Opposition.) Uebrigens weiß heute in Ungarn jedermann, daß, wenn hier jemand offen die Revolution proklamieren wollte, ihm nicht einmal ein räudiger Hund folgen mw­rde. (Stürmische Heiterkeit rechts, Rufe der äußerten Linken: Das ist sein parlam­entarischer Anspruc!) Endlich erinnert mich ein Zwischenruf des Grafen Gabriel Karolyi daran, daß den Jakobinern die royalen Phrasen selbst damals nicht ausgingen, als sie die rote Minbe auf den Kopf ihres Königs sehten (Unruhe der äußersten Linken); sie ergingen si in Loyalen Phrasen, während sie Konzession nach Konzession erpreßten, und die loyalen P­hrasen hatten erst dann ein Ende, als sie die rechte Konzession, den Kopf ihres Königs, for­­derten.” (Großer Lärm der äußersten Linken.) Schließlich empfahl Reoner die Bewilligung des Voranschlages. (Lebhafter Beifall, rechts, Lärm der Opposition.) (Schluß folgt.) Hermannstadt, Samstag Hermannstadt, 13.­ Januar. Das Abgeordnetenhaus verweilte in seiner vorgestrigen Sittung längere Zeit bei der Wort „Reichstag“, da bei dieser Gelegenheit die Revision des Wahlgefeges, die Reformbedürftigkeit des Magnatenhauses, die Abänderung der Situngszeit des Abgeordnetenhauses u. |. w. zur Sprache kamen. Die Post „Reichstag“ wurde nach längerer Debatte dotiert. Die „gemeinsamen Ausgaben“ boten Josef Madarag und Gabriel Ugron Anlaß zu den bekannten Verwahrungen und Protesten. Ein besonderes­nteresse, namentlich für die deutsch schreibende Journalistit Ungarns, hatte die am Schlufse der Sigung von Herrn Bolonyi an den Ministerpräsidenten Dr. Weferle gerichtete Sonterpellation. Herr Volonyi ist mit dem Patriotismus der deutschgeschriebenen Presse Ungarns sehr unzufrieden. Er sieht in der in Budapest erscheinenden deutschgeschriebenen Preßlitteratur die Nachwehen der Wiener Germanisationsversuche. Nicht nur in Wiener Publikationen, sondern auch in Budapester deutsch geschriebenen Zeitungen werde der Unfug getrieben, daß statt der magyarischen Ortsnamen die deutschen gebraucht würden. Er verlas­ einen Brief Mar Falls, in dem dieser die Erfolglosigkeit seiner Bestrebungen, der Aufforderung de­s Magya­­rischen Vereines“ in seinem Blatte nachzukommen und statt des üblichen deutschen die offizielle magyarische Ortsbenennung zu gebrauchen, infolge der „ernsten und spöttischen Reklamationen“ der Leser nachweist. Herr Polonyi verlangte, die Regierung solle den herrschenden „Mikbräucen“ selbst mit legislatorischen Maßregeln begegnen. Der Herr Ministerpräsident bewies in seiner Antwort, daß er selbst dann, wenn der Chauvinismus im Gewande der Lächerlickeit an ihn heran­­tritt, höflich und entgegenkommend sein Tann. Er versprach, seinerseits das Möglichste zu thun, damit die magyarischen Ortsbezeichnungen nicht nur in seinem „Geschäftskreis“, sondern auch im privaten und gesch­äftlichen Leben gebraucht würden, vergütung und den Lohn für ein Vierteljahr­amt den Unterhaltungskosten für die gleiche Zeit hätte herauszahlen müssen. Frau Bredoin entschloß sich wohl oder übel, in den sauern Apfel zu beißen und Flora zu behalten, nahm sich aber vor, ihr bei dem ersten Anlaß zu sündigen. Von diesem Vorhaben kam sie jedoch bald wieder zurück. Daß die neue Verkäuferin sehr anstellig war und sich schnell in ihre Pflichten einlebte, konnte Frau Bredows Herz nicht rühren, sie fühlte sich bei einer viel ihunwächeren Seite gepadt: der Ruf von Floras bestechender Schönheit nämlich sodie Alt und Zung, Kurgäste und Einheimische in den Laden, Wer von dessen reich» Nr. 5806 Politische Mebersicht. Diese Nachgiebigkeit der Regierung sollten Regungen des Chauvinismus gegenüber ist fir uns sehr Lehrreich. In dem alttibechischen Klub hielt am 9. d. M. Dr. Mattusch eine Rede, in der er­ zunächt über den Dreibund sich aussprach: Die Dreibund-Politik, sagte er, könne im Hinblick auf die von Preußen bis zum Jahre 1866 beobachtete Politik nicht als die Politik des natürlichen Gefühle angesehen werden, wenigstens nicht seitens der flavischen Wölfer Oesterreichs ; doch hätten alle Delegierten des böhmischen Volfes aus Gründen der Vernunft und der Staatsraison sich für den Dreibund ausgesprochen, mit der Einschränkung, daß der Dreibund nur eine temporäre Allianz sei und nur eine solche sein könne. Von einem Teile der deutsch-nationalen Abgeordneten und der deutsch-nationalen Bevölkerung Oesterreichs w­erde wohl eine innigere Vek­nüpfung des Verhältnisses Desterreichs zu Deutschland gewünscht, allein eine solche Forderung werde immer mit dem schroffsten Widerstande, wenigstens seitens der österreichischen Slawen, zu rechnen haben. Mit der Werbung der Sympathien im Auslande, wie dies die Jungtschechen thun, könne er sich nicht befreunden; seien auch solche Sympathien für das böhmische Wolf wünschenswert, so müsse doch vor einem Verlaß auf dieselben unbedingt ge­­warnt werden. Das beste Beispiel liefern die Polen, die im Jahre 1863 troß ihrer auswärtigen Sympathien niedergeworfen worden sind. Gegen den Vorwurf des Panflavismus müsse er Verwahrung einlegen; denn ebenso wenig,­­wie ein panflavistisches Neic­ auch nur eine kurze Zeit bestehen konfte, ebenso wenig könne unter Banflavismus etwas anderes als ein B Vereinigungspunkt kultureller Bestrebungen verstanden werden. Er erinnerte hiebei an das Geleichnis, welches Dr. Rieger anläßlich der sogenannten Moskauer Pilgerfahrt gebraucht hat, daß nämlich das Schöne Zusammenspiel der Kirchengloden von Mostau durch das Umgießen aller dieser Gloden in eine einzige große Glode nicht erzielt werden kann, daß vielmehr diese ungeheuere Glode in Stade springen müßte, noch ehe sie auf den Kirchturm gebracht worden. — Bei der Besprechung der inneren Lage Oesterreichs sagte Dr. Mattusch, daß eine Rekonstruktion Oesterreichs auf Grund des Nationalitätsprinzips ein gefähr­­licher Versuc­h wäre. Das einzige Streben des böhmischen Volkes sei auf die Verwirklichung des Staatsrechtes gerichtet. Unter Staatsrecht stelle er sich aber vor: eine gewisse Selbständigkeit in der Verwaltung, die Erweiterung der Autonomie und das gleiche Recht für beide Nationalitäten des Landes. Ueber die Krise in Frankreich wird aus Paris vom 11. Januar berichtet: „Der gestrige Tag wird der Tag der Hinrichtungen genannt. Hingerichtet­­ wurde Freyeinet durch die Negierung, Floquet durch die Kammer und Baihaut duch Leffeps im Gerichtssaale. Vor seiner sensationellen Erklärung über Bai­­haut hatte Charles Leffeps auch eine Bemerkung über die vielbesprochenen Be­­züge des Kornelius Herz gemacht. Er sagte, daß man froh war, wenn Herz seine unersb­ringlichen Forderungen stellte, denn sein Einfluß in entscheidenden politischen Kreisen war notorisch, derartig, „daß wir seine Hilfe nicht entbehren konnten.“ Diese Worte wurden heute von einigen Journalen irrtümlich als auf Freyeinet gemünzt bezeichnet. Wohl hatte Freyeinet sehr intime Beziehungen zu Herz, aber Leffeps’ Worte galten anderen P­ersonen, deren Hinrichtung Leffeps wahrscheinlich noch ausdrücklicher vollziehen wird, da er entschlossen ist, niemanden zu schonen. Freyeinet wurde ausgeschifft, nicht weil er et­wa Geld­­­geschäfte mit Kornelius Herz gemacht hatte.­ Der wahre Grund dieser in Höf­­licher Form vollzogenen Exekution ist der, daß die von Freyeinet mit Andrieug und Herz geführte Konspiration, alle hervorragenden Männer der republikanischen Partei durch die Banama-Affaire unmöglich zu machen, zutage kam. Jeyeinet wollte durchaus nicht demissionieren. Da wählte man einfach die Form der Kollektiv-Demission, die noch den Vorteil hatte, daß der zu Rouvier neigende Loubet und der wegen seiner im Jahre 1887 geschriebenen Banama-Artikel scharf angefeindete Bordeau hinausgeschoben werden konnten. Jebt gilt es als ausgemacht, daß Bourgeois als Justizminister im Kabinet bleibe, Admiral Gervais Marines, und Melines Adjutant, Biger, der zweite Schugzöllner der Kammer, Aderbauminister werden sollen. General Loizilon wird Kriegsminister. Diese Liste kann aber noch eine wichtige Aenderung erleiden. Durch Floquets Fall ist Bourgeois, der Unter-Staatssekretär war, als Floquet jene Banama- Verteilungen vornahm, ein wenig getroffen worden. Der gestrige Tag bedeutet schwere Verluste für die Radikalen und eine Hinneigung der Regierung zu den gemäßigten Parteien. Kasimir PBeriers Wahl ist ein Sieg der konservativen Republikaner.“ $ 21. Unter die Bestimmungen des gegenwärtigen Gewetes fallen nicht, sondern besonderen Maßnahmen unterliegen : a) Im Geschäftskreise des Nessorts des Ministers des Innern die Ober­­gespane und der Budapester Oberbürgermeister, ferner die bei Krankenhäusern und Irrenhäusern, sowie die bei der Gendarmerie Angestellten ; «. b)im Geschäftskreise des finanzministeriellen Ressorts die bei der Berg­­werks-und Forstakademie,sowie bei Bergwerksschulen,­bei der Punzierung, bei den Münzpräge-Anstalten,bei der Salzproduktion,bei der Staatsdruckerei, bei den­ Staatsbrücken,bei den Staatsgütern und staatlichen Bergwerks- Direktionen,bei den Hauptm­ontanämtern,bei den Staatsgütern und beim Bergbau,Hüttenwesen und ärariischen Eisenwerken über der Zentralleitung derselben angestellte Personale,sowie die Mannschaft der Finanzwache,deren Sold jedoch per Kopf und Tag um­ 10 kr.erhöht wird; c)im Geschäftskreise des handelsministeriellen Ressorts das beiden Staatsbahnen,der Maschinenfabrik der letzteren,der Diosgyörer Fabrik anges­­tellte Personal,sowie die staatlichen Wegräumer; d)im Geschäftskreise des ackerbauministeriellen Ressorts die beiden Staatsforsten und Forstinspektoraten,bei den aus dem Landesforstfond er­­haltenen Instituten,den Staatsgestüten,dem Veterinärswesen,der Budapester Veterinär-Akademie,den Winzerschulen und beim Weinbau,den landwirtschaft­­­lichen Lehranstalten,der Pußtapeklaer Reispflanzu­ngskolonie,bei der Viehzucht und Milchwirtschaft,bei der Seidenzucht,bei den ärarischen Grundbesitzen und beim­ Geologischen Institute Angestellten; e)im Geschäftskreise des Kultu­ss und unterrichtsministeriellen Ressorts die Universitäts-und Polytechnikums-Professoren,Assistenten und Praktikanten­, bei den Elementar-und höheren­ Volksschulen,bei den Kinderbewahrs Anstalten und Kinderasylen,bei den Handels-und Gewerbeschulen,bei den Taubs­­tummen-und Blinden-Institu­ten,bei den Hebam­menschulem beim Balaton- Fürederszeretet håz und bei der Landes-Musik-und-Theater-Akademie An­­gestellten.Endlich­­­ erstrecken sich die Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes nicht au­f Aushilfs-und Hilfsdiener,wie im allgemeinen auf solche,welche auf nicht systemisierten Stationen und beziehungsweise in nicht system­isierter Eigenschaft angestellt sind. 4. Kapitel. Meber die Aufbesserung der Bezüge des Beamten, Hilfs Manipulationd>e und Diener-P­ersonal3 der Komitats- Munizipien. $ 22. Die den Komitat3-Munizipien zur Deckung ihrer Verwaltungs-, Waffen- und Vormundschafts-Ausgaben laut der Bestimmung des 15. Geseß­­artikelss vom Jahre 1883 aus der 6 Staatswaffe jährlich auszufolgenden 4,515.000 fl. werden auf 4,948.000 fl. erhöht. Den Komitats-Munizipien werden nebst der Verwendung ihrer diesem Bwede dienenden eigenen Einkünfte vom Jahre 1893 an die in der diesem Befege sub ec) beigeschlossenen Beilage festgestellten Beträge jährlich von der Staatskasse ausgefolgt werden. $ 23. Die im vorhergehenden Paragraphen erwähnte Erhöhung der staatlichen Bezüge der Komitate dient zur Erhöhung der Bezüge des Beamten-, Hilfs-Manipulationde und Dienerpersonals und in erster Reihe jener Beamten, deren Bezüge geringer sind als 500 fl. und bei denen die Notwendigkeit der­­selben die bisherige Erfahrung erwiesen hat. Bu diesem Behufe stellen die Komitate mit dem Ausleben treten dieses Gefeges die Bezü­ge ihres Personals vom 1. Januar 1893 ab von neuem fest und unterbreiten diese ihre Fest­­stellungen behuf3 Genehmigung dem Minister des Innern, 8­24. Die den Haushalt der Komitate regelnden Bestimmungen des 15. Gefegartikels vom Jahre 1883 werden mit der in­­­iesem Gesebe ent­­haltenen Modifikation auch fürderhin aufrecht­erhalten. §25.Die in den§§1­–20 enthaltenen Verfü­gungen des gegen­­wärtigen Gesetzes erstrecken sich nicht auf das Beam­ten-,Hilfss Manipulations- und Dienerpersonal der Komitats-Munizipien. 5. Kapitel. Schlußbestimmungen. §26.Ueber die Durchführung des gegenwärtigen Gesetzes ist binnen sechs Monaten vom­ Tage des Juglebentretens des gegenwärtigen Gesetzes­ der Legislative Bericht zu erstatten­­§27.Das gegenwärtige Gesetz tritt am..... dessen Durchfü­hrung wird das Mini­sterium betraut, und Leben und mit­­ haltigen Vorräten nichts brauchte, der schuf sich ein Bedürfnis, um si von dem reizenden Mädchen bedienen zu lassen; selbst die Damenwelt erschien in ungewöhnlicher Anzahl, ihre Neugier zu befriedigen. Ara Breboiw hatte die beste Aussicht, in dieser Saison alle ihre alten Ladenhüter loszuwerden; sie feierte einen glänzenden Sieg über die gesamte Konkurrenz, und der gewichtige Schat der Ladenkarse, den sie allabendlich in ihren Sekretär verschließen konnte, und der das drei- und vierfache früherer Sommereinnahmen betrug, Figelte ihre unersättliche Geldgier. Mit Urgusaugen hatte sie über Rudolf und der neuen Hausgenossin ge­­wacht, aber obwohl sie zwischen beiden seine Berührungspunkte zu entdecken vermochte, welche über die geschäftlichen Wechselbeziehungen zwischen Zaden und Kontor hinausreichten, so solte sie das Gefürchtete doch Hinter der Mutter Rüden vollziehen. Nudof war 22 Jahre alt und, wie sein Vater, eine hoch und kräftig aufgeschaffene Gestalt. Die Unverdorgenheit seines Gemütes sprach aus seinem offenen Anflug, aus welchem zwei Augen wie ein taufreiches Bergsßmeinnicht­­paar hervorleuchteten. Sein fastanienbraunes Haar träufelte sich in natürlichen Kurzen Loden; die kräftigen Augenbrauen und der zierliche Fede Schnurrbart erhöheten das Angenehme und Männliche seines Gesichtes. (Fortlegung folgt.) Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt. Geietentwurf über die Regelung der Bezüge der santlichen Beamten, Unterbeamten umd Diener und über die Erhöhung der fantlichen Dotation der Komitats- Alunizipien. (Schub.) 8­19. Der Ministerrat wird ermächtigt, bei der Einteilung der laut $ 1 des gegenwärtigen Gefeges in die N Rangklassen 5 bis 11 einzureichenden Stellen im Rahmen des im 1893er Staatsbudget für Staatsbeamten-Gebühren gewährten Kredits und im Rahmen des budgetarisch bewilligten P­ersonal­­status auch dem gegenwärtigen Gehege entsprechende neue Beamtenstellen organisieren zu dürfen. Der Ministerrat wird ferner ermächtigt, entsprechend den Ansprüchen der verschiedenen Dienstzweige, vorläufig von der Bestimmung der dritten Ah­nen des $3 abweichen zu können, daß die systemisierten Stellen unter die in der Beilage B­ de gegenwärtigen Gesees über die einzelnen Rangklassen aufgestellten diversen Gehaltsstufen gleich verteilt werden sollen. Indessen wird — abgesehen von den im $ 3 bezüglich der richterlichen, an­­waltlichen Bizeno­ard- und Hilfsgrundbuchführers­, sowie der Direktoren- und P­rofessorenstellungen und im $ 12 bezüglich der bei Post und Telegraphen systemisierten Dienerstelen feigefegten Ausnahmen — der Beschluß aufrecht­­erhalten, daß im falle neuer Ernennungen die Ernennung in der Regel nur zu der untersten Gehaltsstufe der betreffenden Nangklasse erfolge. Insofern die Gehaltsstufen vorläufig so eingeteilt wurden, daß in die höhere Gehalts­­stufe gehörige Stellungen nicht systemisiert wurden, ist über deren Systemi­­sierung in verhältnismäßiger Anzahl, beziehungsweise über deren Einreihung in die höhere Gehaltstufe der Legislative vom Jnsleben treten Dieses Gesehes binnen höchstens fünf Jahren, respektive in solchen Fällen, in welchen vor­­läufig die zwei höheren Gehaltsstufen der betreffenden Rangklasse nicht ver­­hältnismäßig systemisiert werden, spätestens binnen zehn Jahren zu unterbreiten. Wenn im Falle neuer Ernennungen dadurch­, daß diese in der untersten Gehaltsstufe irgend­einer Nangklasse erfolgen, Ersparungen eintreten, dann sind die ersparten Beträge innerhalb der budgetarischen Kredite bereit in der Zwischenzeit zur proportionalen Systemisierung der höheren Gehaltsstufen zu verwenden. $ 20. Die bis zum Snölebentreten dieses Gesehes für das Gebiet Budapest 3 bereits ernannten Gerichtsräte, Bezirksrichter, Staatsanwälte, Unter­­richter und Prizestaatsanwälte erhalten, bis sie in eine höhere Rangklasse vor­­lücen, eine Wohnungszulage von 100 Gulden. Außer diesen sind jene Staatsbeamte, Unterbeamte oder Diener, deren bisherige Quartiergeld — beziehungsweise wenn sie in der Hauptstadt ange­­stelt sind, deren bisheriges Gehalt, Duartiergeld und Zeuerungszulage zu­­sammengenommen — mehr ausmacht als die Gesamtbezüge, deren sie auf Grund des gegenwärtigen Gefeges teilhaftig würden, mit der Differenz in größerem Duartiergelde insolange zu beteiligen, bis sie eine mit höherem Duartiergelde verbundene Anstellung befonden. Senen in der Haupt- und Residenzstadt gegenwärtig angestellten und diesem Gefege zufolge in die 10. und 11. Rangklosse eingeteilten Staats­­beam­ten, deren Gesamtbezüge auf Grund der Verfügungen dieses Gesehes mit weniger als 100 fl. zunehmen, wird der von 100 fl. fehlende Betrag als Wohnungsbeitragsplus so lange ausgefolgt, biß die Betreffenden eine mit Höheren Bezügen verbundene Anstellung erhalten. 14. ‚Januar 1893.­­­ « Zur Abwehr. (Schuß.)*) Was nun die Saatangelegenheit betrifft, so wäre es mir ein leichtes, ein anderes Kapitel aus einem anderen Werke dem Tieben Leser vorzulesen, welches das Kapitel des Herrn Schobel einigermaßen anders beleuchten konnte;; aber ich verschmähe das, obwohl mein Autor mindestens wie Kraft zu den preißgefrönten gehört. Allerdings müßte ich dies eigentlich thun, denn ich selbst darf auf meine landwirtschaftlichen Erfahrungen nicht pochen; ich selbst habe noch sein Körnlein Weizen gebaut und, wie ich weiß, auch Herr Schobel nicht viel. Aber ich halte mich doch lieber an die leitenden Thatsachen und erwähne zunächst, daß unser nächstes Bier vor zwei Jahren gewesen ist, den S­eebau, den der land­wirtschaftliche Verein durch Wort und Schrift auf das regite förderte und fördert, durch Beschaffung des vorzüglichsten Saatgutes in den Raiffeisen-Dörfern weiter zu entwickeln. Ich glaube nicht, daß dieses Vorhaben eine Kreuzung der Pläne des Landwirtschaftsvereines genannt werden konnte. Den Weizensaatwechsel wollten wir eben aus dem Grunde, weil das Zah 1890 eine besonders schöne Ernte beschert hatte, nicht zunächt in Angriff nehmen. Damals aber traf es si, daß Nothberge Kommansation gerade be­­endet war und die neuen zugeschnittenen Eigengründe der frischbelebten Be­­figer der frischen Saat harrten. Sie gingen hin und her und fanden nicht, was sie suchten, und nicht so viel, als sie brauchten. Die Banater Aussaat der hiesigen Lehrwirtschaft wurde frifhtweg auf dem Hainte verhandelt; was war das unter so vieles Mich dauerten die armen Rothberger; sollten sie unseren heimischen brand» und mehltaufrauten, untermischten, auch zumeist ein wenig altersschwachen Weizen auf ihre frischen Felder jäen? Nein! Wir sahen, daß die Banater Saat, und dazu noch; feinerzogene Morrisaat, hier im kühleren Hermannstädter Boden wundersam gedieh, wir wußten, daß unsere Bauern ehedem, als sie noch mit Stad­ten in das ungarische Tiefland und aus dem­selben und weiter nach Ungarn hinein fuhren, häufig Saatgut aus jenen Gegenden gebracht hatten, wir mußten, daß aus dem Banat der Weizen als Saatgut nach allen Gegenden der Windrose gelangte, wir mußten, daß im Banat die Güter des Grafen Cäeronig weit und breit als Mustergüter be­kannt waren, wir wußten, daß gerade diese Musterwirtschaft im größten Su­te ihren Weizen twaggonmweise nach Rußland, Deutschland, Frankreich, Amerika als Saat ausstreute, — wir verschmähten es, den etwas fünftlich behandelten je einzuführen und entschloffen und denn für den Cefonig’schen eizen. Lebhaft erinnern wir und an unsere Besorgnis und gemwissenhafte Mühe, an unsere Arbeit in dieser Angelegenheit, aber wir hatten uns der Sache an­­genommen und führten sie doch. Daß freilich die Durchführung nicht rasch geschah, daß die gewohntermaßen schleppende Beantwortung unserer Briefe das kaufmännisch rasche, in solchen Dingen unbedingt nötige Vorgehen nicht er­­möglichte und wir mit den billigen Pfeisen, die wir Damald noch in der Hand hatten, in die jähe Hauffe gerieten, das alles ist nicht auf unser Kerbholz zu schneiden. Die Wirte haben si damals einfach selbst durch ihre Saumseligkeit in jene mit in die Nase geriebenen „600 Gulden“ gebracht. Was Ddiese *­ Siehe Nummer 5804 bed „Siebenb.-D. Tagebl,”

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