Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1919. Dezember (Jahrgang 46, nr. 13998-14019)

1919-12-03 / nr. 13998

«S.Ms Wzvctttwoch Weis­em­ 3.—.Dezembeugto-« NHZM Ieganen nur einigermaßen im Reinenisk,kann den Vor­­wurf des Strebens nach einem Föderativstaat gegen unser Krosramm nie erheben.Sowohl Professor Jorga als auch in»Patria«sind in einem großen grundsätzlichen Irrtum Wange­n-Die Staatssouveränität erschöpft sich ausschließlich d­em Rechte der Gesetz-und Verfassunggebung.Nur,wenn Heses’Rech­t au­f Teile des Staatsgebietes oder gewisse Bev Zlkerungsgruppen übergeht kann von einer Uebertragung kr Souveränität’von einem,,Staat im Staate«ge­­stochen­»­werden.Die Staatsrechtslehre geht sogar so weit, In sie selbst in der Uebertragung der Souveränität nur in eine Teilung oder Preisgabe der Hoheitsrechte des­taates sieht, wenn es nicht in der Macht des Staates i gt, diese übertragene Souveränität nach Belieben jederzeit jeder zurü­czunehmen. Nie aber kann ein juristisch Klar­enfender vom „Staat im Staate” oder von Webertragung , Souveränität sprechen, wenn seine Rechte und Organe x Gereggebung bestehen oder gefordert werden. Im deutschen­utonomiegeseß, das als sechstes W­olfsgeiet am 27. Januar 3. in Ungarn Gefegeskraft erhalten hat, ist etwas ges­chaffen worden, was allerdings einen „Staat im Staate” deuten könnte. Im ersten Paragraphen dieses Gesehes wird Berüdlich gesagt, daß die in Ungarn wohnenden ungari­­cn Staatsbürger deutscher Zunge eine einheitliche Nation­­en, die ihr Selbstbestimmungsrecht im Wege der im ejeß umschriebenen Selbstverwaltung ausübt. Dem deutschen offe gebührt nach Artikel drei des Gefeges, sowohl Hin­­htlich der Geietgebung als auch der Verwaltung das Recht­e vollständigen Selbstverwaltung. Die autonomen Angele­­herten werden nach­ Punkt vier und Fünf durch die utsche Nationalversammlung und die gemeinsamen durch­­ ungarländischen Reichstag erledigt. Al­s Regierungsor­­te aber stehen an der Seite der deutschen Station das utsche Ministerium und die deutschen Gubernien. In diesem Wege sind dem ungarländischen deutschen Wolfe unzweideutig Ratsrechte zuerkannt worden. Im Wahlprogramm der sutschen in Großrumänien hingegen ist nicht ein blaffer Zimmer derartiger Forderungen enthalten. Wir wünschen „­ die Anerkennung des Rechtes, uns als Wolfsgemein­­art außerhalb des Rahmens der Staatsverwaltung frei und hindert, organiieren zu können. Unser Wunsch i­­alfe­ht, ein staatsrechtlicher Faktor zu sein, sondern bloß die hte einer juristischen Person al Wolfsgemeinschaft zu­ließen. 3 ist dies dasselbe Recht, das den Kirchen als gantiation der Glaubensgenossen überall zuerkannt wird, wo daß darin eine Verlegung der Staatssouveränität oder­­ nur eine Gefährdung der Staatsinteressen gesehen wird. Der Recht auf Organisation greift nicht nur im die Ge­­gebung nicht ein, sondern näht auch die allgemeine poli­­che Verwaltung vollständig umberührt. Wir wissen genau, 3 Die Verheißungen von Karlsburg nicht ein Zugeständnis Den Zeitgeist oder die augenblicklichen politischen Ber­­tnitje bedeuten, sondern, daß sie, gegründet auf den Jahrungen im ungarischen Staate, Menschheitsrechte allen ‚gehörigen , der Minderheitsvölker zuerkennen wollen. So es denn auch selbstverständlich, daß wir das Recht auf e Organisation nicht an ein bestimmtes Gebiet ‚Fnü­pfen, denn auf alle Angehörigen des deutschen Bolfes aus­­men sollen. Auch der erste Punkt des dritten Abschnittes Karlsburger Beischlüffe übrigens spricht von dem Recht 3 Volkes auf Vertretung in den geießgebenden Körper­­tei und der Regierung im Verhältnis der Zahl der ihm gehörenden Individuen. Also auf hier wird­ aus­­üdlich von der gesamten Bolfsgemeinschaft mit Einschluß der seiner Glieder gesprochen. .So it es denn selbst­­ständlich, daß wir gleichzeitig mit der Ausdehnung der Isjamfeit‘ der Karlsburger Beschlüsse auf das gesamte atzgebiet auch die Zusammenfassung aller auf diesem biete lebenden‘ Bollsangehörigen münd­en. "Professor Jorga erhebt besonderen Einwand gegen un­­: Forderung der möglichsten nationalen Abgrenzung der emaltungsgebiete. Wir sind der Ansicht, daß die Ber­­eichung d­ieses Wunsches geradezu im­nteresse einer imden Staatepolitis liegt, weil nur auf diese Weise Die­sionalitätenfrage auf ein eng umgrenztes Gebiet be­­äuft werden kann. So hat denn auch eine Verordnung siebenbürgischen Regierungsrates diesen Standpunkt ein= dommen ıumd im Amtsblatt vom 10. Januar d. h. Die icht ausgesprochen, „die einzelnen, zusammenwohnenden fionen nach Möglichkeit in nationalen Bezirken zu ver­­egen. „Wir befinden uns in dieser Frage also nicht­­ in Uebereinstimmung mit den Grundlagen der Karls­­ev. Beischlüsse, sondern auch mit den verordnungsmäßig jenen Absichten der siebenbürgischen Regierung. Die ional umgrenzten Verwaltungsgebiete werden selbstver­­lich­t ohne jede geießgeberische Gewalt bleiben und sind 3 Zwsschenstufen der allgemeinen politischen Verwaltung.­­ Beamten Dieser Munizipien aber werden entsprechend­e Bevölkerungszahl gleichmäßig Rumänen, deutsche oder gehörige anderer Nationen sein. Die Befürchtungen Pro­ 3r Zorgas können also lediglich in Mißverständnissen­­ Begründung finden. Besondere Bedenken hat Professor Jorga auch "gegen "Forderung des nationalen­ Katasters erhoben. Vor der sübung des Wahlrechtes handelt es sich tatsächlich um­­ Betätigung des Hauptstaatsbürgerrechtes. Wenn die Asburger Beischlüsse den Grundtag vertreten, daß Die nderheitswölfer des rumänischen Staates ihrer Bolfs­­chi entspregend an den geießgebenden Körperschaf­­und an der Regierung Anteil haben sollen, so muß 4 die Form dazu gefunden werden, um alle Angehörigen Minderheitswölfer wirklich zusammenzufallen. Das Bei­­­ Mährens und der­­ Bukowina Haben gezeigt, daß die Haffung des nationalen Landesfatasters den einzigen wirts­ch­fsamen Ausweg zur Vermeidung Des Busammen­­jes ‚der B Wolfsleidenschaften und gleichzeitig zur Befrie­­ung der vornehmsten Ansprüche der Minderheitspölfer entet. Weder in Währen noch in der Bukowina aber­ die Einführung des nationalen Katasters zur Gefähr­­ig­ des Staatsinteresses oder gar zur Schaffung einer besonderen nationalen Souveränität geführt. Gerade Die Rumänen der Bulowina sind Zeugen dafür, daß das Katasterwahlrecht die Ansprüche der Minderheitsvölker am sichersten befriedigt und am ehesten geeignet ist, den­­ natio­­nalen Frieden zu gewährleisten. Brofeffjor Zorga macht uns­­chließlich den Vorwurf, wir strebten die Schaffung ‚eines besonderen Rechtes, eines be­­sonderen Wirtschaftsgebietes und einer‘­ besonderen Kom­­mandosprache an. Der Punkt zwölf unseres Wahlprogramms spricht den Wunsch aus. Die neu angeschlossenen Landesteile möchten ihre bisherige Rechtsordnung noch für längere Zeit behalten und die Einrichtungen,‘ die sich bewährt ‚haben, dauernd bewahren. Diese Forderung bedeutet selbstverständ­­lich nicht den Wunsch nach Schaffung eines besonderen deutschen Rechtes, sondern drückt nur das Verlangen nach Rücksichtnahme auf die gegenwärtig bestehende allgemeine Rechtsordnung Mu unserem Landesteile, also gleichmäßig für Deutsche und alle übrigen Volksangehörigen, aus. Die Ueberführung bestehender Rechtsverhältnisse in eine neue Rechtsordnung­ kann ohne außerordentliche Gefährdung der Interessen der Bevölkerung nicht durchgeführt werden. Wir erinnern nur daran, daß in Siebenbürgen noch heute das österreichische Privatrecht in Geltung ist, troßdem die Union mit­ Ungarn bereits vor mehr als 50 Jahren durchgeführt wurde. Dasselbe gilt für die­ Wirtschaftsverhältnisse. darf nicht außeracht gelassen werden, daß es für die sieben­­bürgische Landw­irtschaft im allgemeinen nicht gleichgiltig it, wann und hinter welchen Bedingungen das siebenbürgische »Banatcha·l­len.«Zudem in unserer letzten Sonn­­tagnummer unter diesem Titel veröffentlichten Temesvarer Bericht wird unsndchänit geteilt daß die«Deutsche Autonomistenpartei««noch im September beschlossen hatte,sich an den Wahlen­­ ni­ch­t zu beteiligen. Grundlinien einer gemeinsamen Arbeit festgulegen, werden folgende fünf Abgeordnete gewählt: Baida-Boevod (Rumäniische Nationalpartei Siebenbürgens) ; Pan Halipa (bessarabische Bauernpartei) ; Iorgu Toma (demokratische Unionisten der Bulowina); 3. Mihalache (Bauern­partei Altenmäniens) und D. Munteanu-Ramnic (Nationaldemokraten). Unter den Unterschriften heben wir hervor: Ion Imenlet, U. &. Enza, Basile Goldis,­ 3. Manin, I. Niftor, PB. Halipa, N. Iorga und U. Baida- Boevod. Dieser parlamentarische Block sol die Forderun­­gen der verschiedenen Parteien zu einem einheitlichen Pro­­gramm ausgestalten, auf dem Die neue Negierung fußen soll. Große Sorge macht der politischen Deffentlichkeit Ru­­mäniens die Ententenote, Über deren Inhalt noch geheim s nngvolles Dunkel Herrscht. Zar hat eine Bukarester Zeitung den angeblichen Tert der legten Note veröffentlicht, aber da die Entente selbst wer Rote einen geheimen Charakter gege­­ben hat, so ist es verständlich, daß deren Veröffentlichung überall und besonders in Diplomatenkreisen einen peinlichen Eindruck hervorgerufen hat Am Freitag Übergab die en­­mantische Vertretung in Paris dem Obersten Rate die Ant­­wort auf die Note. Auch der Inhalt dieser Antwortnote ist nicht veröffentlicht worden, doch wird in unterrichteten Kreisen allgemein behauptet,­ daß die Antwort in versöhn­­liem Sinne abgefaßt je, um­ dem neuen Parlament und der neuen Regierung die Entscheidungen zu erleichtern. && gibt sogar Optimisten, die nicht nur auf eine Hinausschie­­bung der gestellten Entscheidung steift, sondern sogar anf un­igen wen­de „eine neue Besprechung in Paris, in legter Stunde hoffen. ‚Imperiumsgebiet mit dem altrumänischen vereinigt wird.“ H Ungarn. Die neue ungarische Regierung unter dem I RXorfik Karl Hußars wurde von den Verbündeten ge­­billigt, was Clerk im Namen des Obersten Rates dem neuen Ministerpräsidenten in einer Note mitteilte. Die Verbün­­deten sind daher bereit, 618 zum Zusammentritt der Natio­­nalversammlung, aus deren Schoße eine legale Regierung nach dem Willen des Volkes Hervorgeben , mit Hußar zu verhandeln. Hußar wird zunächst die Neuwahlen in Ungarn leiten und die Friedensverhandlungen mit der Ver­­bündeten beginnen. Es. Die siebenbürgische Landwirtschaft kann von ihrer altr­­mä­­nischen Wettbetwerberin sehen im nächsten Erntejahr sc­hwer geschädigt, ja vernichtet werden, wenn ihr ni­ Zeit ge­­lassen und Gelegenheit geboten wird, ihre Wirtschaftsweise den neuen V­erhältnissen anzupassen und ihren Bedürfnissen entsprechend umzugestalten. All dieses sind nicht „Interessen des sächsischen oder deutschen Volkes, sondern allgemeine Interessen der Bevölkerung der neuangegliederten Gebiete infolgedessen mittelbar auch Interessen des Staates. Bezüglich des­ Gebrauches der Muttersprache bei den militärischen, Or­­ganisationen aber spricht der Punkt sieben unseres Wahl­­programmes bloß den Wunsch aus, die deutsche­ Mutter­­sprache der Militärdienstleistenden möge im Interesse der Landesverteidigung volle Berückichtigung finden. Die deutsche Kommandosprache fordern wir Damit nicht im entferntesten, sondern unwünschen nur, Daß unser Recht auf die Deutsche Muttersprache auch in der Armee nicht ganz auf Beracht gelassen erde. Dies sind Feststellungen, die durch ihre Unzweideutigkeit jedes weitere Mißverständnis unmöglich machen. Das Wahlprogramm it in allen jenen Teilen ein organischer Aufbau auf den in den Karlburger Beschlüffen verfündeten Grundlagen. Die „P­atria“ ist in einem großen Irrtum befangen, wenn sie die Karlburger Beichlüffe in Gegensab zu unserem Wahlprogramm teilt. Auch wenn man unsere im Wahlprogramm gesuchte Form der V­er­­wirklichung der Karlsburger Beschlüsfe, nicht in allen Tei­­len für richtig Hält, so muß man doch zngeben, daß die Beschlüffe der rumänischen Nationalversammlung bloß poli­­tische Grundlage verfünden, eine politische Verheißung bedeu­­ten, nicht aber fonfreie Formen zur Verwirklichung der Min­­derheitsrechte enthalten. Unser Wahlprogramm ist ein Ber­­uft, die Grundsäche von Karlsburg in einheitlicher K­on­­zeption zu verwirklichen,­­sie in eine bestimmte, gesebgeberische Form zu bringen.­­So kann es denn vom Standpunkt des politischen Gegner verfehlt und ungr­wecmäßig sein, nie aber eine Abänderung oder gar eine Ausspielung der Karls­­burger Beschlüsse bedeuten. Professor Jorga hat das rich­­tige Wort gesprochen. Unser Wahlprogramm hat den Vorzug, aufrichtig, ehrlich und Har zu sein. Die weitere Erörterung in der­ Breite umd Der geießgebenden Versammlung wird zeigen, daß wir in ehrlichem Streben den Weg des fried­­lichen Ausgleiches suchen und in der Befriedigung unserer Interessen mittelbar wieder nur dem Staat und­­ seinen Interessen dienen­­ wollen. Der Vorwurf, wir suchten als Bundesgenossen Mächte von augen, fan das deutsche Wolf in Rumänien von allen nichtrumänischen Nationen im Lande wohl am w­enigsten treffen. Unser Interesse und unsere ganze politische Erfahrung lassen uns ehrlich den Weg zum Staate suchen. Wir hoffen zuversichtlich, daß die rumä­­nische Staatspolitik den Wert der treuen Staatsbürgerschaft des Deutschen Volkes in Rumänigi Hat erkennen, und den gerechten Ausgleich der gegensäßlichen Interessen mit allen Mitteln fordern w­­rd. » · Des nenenngerische Kabinett seht sich aus folgenden Mitgliedern zusammenIarlhnpar-Pkästvium; Beniczky—Janere­;Daller—Kaltnszsui binßky—Landwirtschaft;Heinrich-Kunde« quer—­»Gesundheitspflege;Samson—sensetesf; Friedrich-—-Lande-verteidigte an Blond-Natio­­nalitätenzkoraugls-Finanzen. Zeutschland und diesuteutr.Die»Ti­es«erfährt aus Paris,daß der Frie den Vertrag mit Deutschland noch nicht in Kraft treten kann,da die deutsche Regierung das der Verträge beigefügte Protokoll nicht unterzeichnen wir Italien.Es bestätigt sich,daß der italienische Minister dessen sein,2ittonk,abgedantt hat Während die italienische Agenturen bis jetzt einelb­stiärung über den Rücktritt TittonisIegeben haben,melden deutsche Quellem daßswischen Tittoni und dem Ministerpräsidetten sitzt Meinungsverschiedenheiten bezüglich der auswärtigen Politik De­en Während Nitti bereit ist, darin einige BZuge- Bändnisse zu machen, vertritt Tittoni einen unbeugsamen Standpunkt. ·­­In Stelle Tittonis wurde Scialolazinu Minister dessen Betueluannt.­­" Frohbrimmm Die englische Regierung gewährte der Insel Malta eine Selbstverwaltung,indes stehen Bewohnern dieser Insel die volle Verantwortung für die Kontrolle der örtlichen Angelegenheiten überetrug.Dieser Beschluß der englischen Regierung wurde von der gesösten Bevölkerung Maltas mit großer Zufriedenheit aufgegossen . Politische Hebersicht, Großrumänien. Die seit der Parlamentseröffnung bestehende Absicht, eine parlamentarische Mehrheit durch Buammenschunk der neuen Parteien zu bilden, ist verwirk­­licht worden. Unter den beiden Losungsworten : Ablehnung "der politischen Zusammenarbeit mit den alten Parlaments­­uppen und Wahrung der Hauptinteressen Großenmannens, ot ft ein Blod gebildet, dessen Zusammenlegung und Aufgabe aus folgendem Protokoll erfährlich sind : Die un­­terzeichneten Vertreter nachstehender Parteien: Ru­m­ä­­nische Nationalpartei Griechenbürgens, Bauernpartei Bessarabiens demok­rati­­ve Unionisten der Bulowina Bauern Be7re in Altrumänien und Nationaldemo­­raten — erachten es für notwendig einen parla­­mentarischen Block zu bilden, um ein gemein­schaftliches Aktionsprogramm zu verwirklichen. Um hie­r Auszug aus der Berordnung Nr. 21 und 25 (dexbeflerte). 1. Als Webertreter werden betrachtet: a) Diejenigen, welche, ohne böse Absicht, in­ öffentlichen Lokalen, Bahnhöfen, Eisenbahnen, auf der Straße zc. wahre oder erfundene Nachrichten oder Meinungen betreffs Kriegs­­operationen, Situationen und Dislotation der Truppen, militärische Verfügungen oder Sachen betreff3 der rumä­­nischen Armee verbreiten, kolportieren oder bestätigen. 2. Diese Uebertretungen werden von der Militär­­an­waltschaft gerichtet und abgeurteilt, in der ersten und legten Instanz mit Koffer bis­­ zu einem Jahr und einer Geldstrafe bis zu 2000 Xei. · .,» Wenn eine der oben angeführten Uebertretungen zum Einede der Spionage oder des Berrates ausgeführt worden sind, werden im Sinne der bestehenden Kriegsgesede abgeurteilt­­ e Völkerfriede — annnftssrendn (Dr.h.s—t.)Wir stehen nochttes drinnen im Weks den.Die neuen Verhältnisse,unter desen wik nun schon seit Jahreiseist stehem zeigennochtein klares sild Nen­­te gelungen erfolgenswiy doch der rechte segllegt vor Musikquabseits,wennqnch nicht unbemekkt,so doch noch unbegangemsloch leiten nicht allgemeine Menschheitsge­­danten den Rang der werbenden Verhältnisse, noch ist üben such drüben die nationale Anspeistung oft allein die Duelle der schaffenden Kräfte, und die Menschheitsrechte kommen dabei zu Satz. Jawohl, jene Rechte, die wir nicht entbehre­n tönnen, ohne daß der natürliche Entwickungsgang nicht er­­­heblich gestört werde. Allgemeine Menschheitsgebarten haben das Kriegsende herbeigeführt; sie waren es, die allein imstande waren, die gewaltigsten Kräfte im heißesten Daseinstampfe erlahmen­­ lassen, in Lüsste es ER­de eine feierli­c · gg es Pet gr an N ud — t «

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