Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1937. Mai (Jahrgang 64, nr. 19207-19228)

1937-05-23 / nr. 19222

EEE Tazele pla­­­tite in nume­­­rar ord. Dir. Gen. RT.T. 22372/9277 Ram Allgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Striftleitung u. Verwaltung: Avram Iancu=(feilper­rgasse 10, Lernsprecher: Schriftl. Nr. 11 u. 1%, Verw. Nr. 237, Bottscherkonto: in Rumänien Nr. 62.119, Oesterreich 4.590, Tschechoslomwater 501,114 Ungarn 3.474, ©. 9. ©. 7.598, Beutschland: Baut-Konto 77.211/22 Dresdner Bant, Berlin W. 56. Bezugspreis: für einen Monat IV Lei, mit Zustellung oder Boltversand 100 Lei, ins Ausland 135 Lei AußT“ Jr, 19222 Sibiu: Hermannstadt, Sonntag, 23. Mai 1937 64, Jahrgang Die günstige Lage Rumäniens Bresseerklärungen des Außenministers — Der Zwer des Besuches Reds — Ent­­­wielungsmöglichkeiten gegenüber Italien und Naßland BSufarest, 21. Mai. Außenminister Antonescu empfing gestern­­abend die Vertreter der in- und aus­­ländischen Brefje, denen er über die innen- und außen­­­politische Lage nachstehende Erklärungen abgab: „Bei meiner Abreise nach Genf, wo die p­olitische Tä­­­tigkeit besonders lebhaft und interessant sein wird, wollte ich die gegenwärtige Lage des Landes darlegen, so wie ich sie selbst sehe, der ich Die wesentlichen Be­­­lange des Landes nach außen zu vertreten berufen sein. Rumänien ist ein Land, das glücklicherweise soziale Er­­­schütterungen nicht kennt. Wenn auch vom politischen Gesichtspunkt aus die Kämpfe oftmals lebhaft sind, in sozialer und nationaler Hinsicht ist die Gejglossenheit Der Venölkerung des Landes vollkommen. Auf finanziellem Gebiet kann die Wiederaufrichtung der Öffentlichen und privaten Finanzen als abgeschlos­­­­sen angesehen werden. Der zweite wirklich ausgeglichene Staatshaushalt liegt vor. Im Staatsschah sind Weber­­­schüffe zu verzeichnen, im Ausland stehen bedeutende Beträge zur Verfügung. Die inneren schwebenden Schul­­­den wurden liquidiert und die Radstände, die wir in verschiedenen Ländern hatten, wurden in so kurzer Zeit beglichen, daß Der Außenkredit des Landes endgültig ge­­­festigt wurde. Die Erneuerung unserer Rüst­­ungen, die das Hauptaugenmerk des Regierungschefs bildet, wird zum grohen Nuten des Randes so­wie der Friedens­­­­­­und Konsolidierungsprolitit, die unser unverändertes Biel bleibt, nachprüflich und entschieden weiter betrie­­­ben. Unser Heer ist mit modernen technischen Mitteln ausgestattet, mehr noch. Diese Mittel sind auch für die Zukunft fur eine neugeordnete und zum Teil neu geschaffene Kriegsindustrie im Lande selbst gesichert. Die in dieser Hinsicht erzielten Ergebnisse können in dem lapidaren Sat zusammengefaßt werden: ie Sicherheit unserer Grenzen i­ Heute Durch unsere eigenen Mittel vollkommen ges währleistet. Am Land der Ordnung, der unerschütterlichen Gesclos­­­senheit und der bewußten W­aterlandsliebe, mit geordne­­­ten Finanzen und einem aufblühenden Wirtschaftsleben, mit einem gut vorbereiteten und ausgestatteten Heer, in Rumänien, das auf seine unzerstörbaren Bündnisbeziehun­­gen zu Frankreich), Polen, der selbst fiel und voller Qudersicht bezüglich seiner Zuk­­­unft.­ Allein die entschiedene Arbeit für die innere Festlr­­gung eines Landes kann ihm verhelfen, die Grundlagen seines Ansehens im Ausland zu bauen. Angesichts dieser von mir aufgezeigten inneren Lage it es normal, daß die äußere Lage Rumäniens ebenfalls eine der günstigsten ist. Durch seine reale und geradlinige Politik, der seine gefestigten Bündnisse, (Fortlegung auf Seite 2) Die Gesehwidrigkeit und Rechtsbennung. Durch Die Union der Advokatenkammern (BZ) Der Kongreß der Union der Adpofatenkam­­­mern, zu dem bekanntlich u. a. auch sämtlichen, völ­­­fischen Minderheiten angehörigen Rechtsanwälten und überdies allen jenen rumänischen Rechtsanwälten, die das­ Rumänisierungsprojekt Sitvate Micescus ablehn­­­ten, der Zutritt verwehrt worden ist, hat in Ab­we­­­senheit eines Großteiles seiner stimmbe­­­rechtigten Mitglieder einen Beschlußantrag an­­­genommen, der folgendes enthält: „Die Advokatenfans mern werden eine völlig bodenständige Zusammen­­­legung haben.” Wenn der angenommene Beischlafantrag nur Diefen Ca enthalten war w­ürde, wäre er für die völkischen Minderheiten tragbar, denn 8 unterliegt wohl seinem HBiweifel, daß Deutsche, Szekler und Ungarn zu den bodenständigen Bewohnern dieses Landes gehören und daher der gleichen Behandlung wie Die Angehöri­­­gen des rumänischen Volkes teilhaftig sind. Diese wöl­­­fischen Münnderheiten sind hierin dur, den Minderheiten- Jahre 1920 mit den, Mili- mußte, unsere Berfassung als und was die Rechtsanwälte im be­­­­­­­terten abschliegen Staatsgrundgefeg, ‚­­bertrag, den Rumänien im­­­ sonderen anbelangt, doch­ das Organisationsgefeg der Rechtsanwälte in ihren Rechten sichergestellt worden, als gleichberechtigte freie Staatsbü­rger Rumäniens, in­ ihrer Bodenständigkeit dur nichts unterschieden von den Staatsbürgern rumänischen Blutes. Sie leisten dazu dem Staat Die gleichen Pflichten an Steuern und Militärdienst und haben das Kulturniveau Dieses Staates Durch ihre auf Hoher Entwicklungsstufe tei benden Kulturanstalten, die Volfswirtschaft Durch Hache entwickelte Handels- und Industrieunternehmungen mit hohen Steuerleistungen wesentlich bereichert. Diese Minderheiten sind aber nicht nur recht­­­lich boden­­ständig, sondern sie fühlen sich ihrer Heimat auch gefühlsmäßig zutiefst verbun­­­den, und auch dem Gefühl Dieser V­eriwurze­­­lung mit Dem Heimatboden werden sie sich sein Recht entzeigen lassen, Da3 auf D­iesem Boden auszuüben sie laut Historischer Nebel­­­lieferung, Gesek und Menschenrecht, voll bes vechtigt sind. Der Beschlußantrag fest jetoch Fort: „In Hinfi­ auf Die rumänische Zusammenlegung der Mepofaten­­­kammern ist sofort an die Ueberprüfung der erfolgten Einschreibungen und Streichung jener zu gehen, die Die unwesentlichen Einschreibungsbedingungen für die Kam­­­mer nit erfüllen.” Diese Bedingungen sind für Die Anwärter in den Art. 7 und 8, jene für Die Rechts­­­an­wälte in den Art. 1—5 des Organisationsgejeges vom 28. Dezember 1931 genau umschrieben. Dazu gehören Nach­weise über die vorgeschriebenen Studien, Die Praxis als Anwärter und Die abgelegten Prüfungen, wie auch der Nachweis der Staatsbürgerschaft. Er­­­folgte und rechtskräftig gebliebene Ein­­­schreibungen können nicht Gegenstand einer Ueberprüfung bilden, wäre Dies. Doch ein Eingeständnis dessen, daß die Union der Rovafaten­­­kammern­­­ seinerzeit bei der Ausstellung des Diplomes das Vorhandensein der Bedingungen nicht genaue Gzenz überprüft habe und möglicherweise ungejegliche Eine­­schreibungen dur das höchste Forum zugelassen und gebilligt worden wären. Andrerseits künnen wir uns seine Revision darstellen, die im Gegenzug zu der heu­­­tigen positiven Geießgebung stünde, es sei Denn, daß 4­­8. im Strafverfahren festgestellt würde, daß Die Ausfolgung eines P­iplomes infolge einer durch den Gesuchsteller oder andere Personen begangenen straf­­­baren Handlung (Urkundenfälsschung ujmw.) stattgefunden hätte, in­­­ welchem alle natürlich Die Annullierung Dieses Diplomes von der Strafinstanz von Amts wegen verfügt werden würde. Bölsig,undeutbar jedoch und Dager auch nicht zu erwarten ist eine Weiterprüfung auf der Grundlage, ob jemand Blutzrumäne ist oder nicht, und etwa eine Streichung ver lekteren — oder Erschwerung ihrer Einschreidung in der Zukunft, weil wir genau wissen, Dag der Staat eine nie wieder gutzumachende Tei­­­lung der Staatsbürger in Boll und Min­­­d­erberechtigte, nie vornehmen oder zulassen wird, weil er Damit die Grundlage dieses Staates selbst und Wanfen bringen und dem von den Minderheiten abgelehnten Nevisions­­­gedanken wesentlich Borschud leisten wü­rde. In dem Beschlußantrag wird endlich „die Union der Mdpo­atenkammern ermächtigt, die zur Erreichung des Einvedes dienenden Durchführungsbestimmungen zu er­­­lassen, die für alle Kammern, unter Androhung der Auflösung des Kammerausschusses, der die Durch­­­führung verweigern sollte, verpflichtend sein sollen.“ Hierzu sei vorausgefhicht: wir glauben nit daran, daß es Kammerausschüsse geben wird, die eine exident ungewegliche Verfügung der Union einfach stillschwei­­­gend zur Kenntnis nehmen und durchführen werden, sind Doc gerade die Rechtsanwälte im Berein mit dem N­id­erstande dazu berufen, für die strenge Ein­­­haltung und Wahrung der Gehege und des Rechtes einzutreten und im täglichen beruflichen Leben dafür zu kämpfen. Die Nehizanwälte, sei es in den Kam­­­merausschüssen, sei es in dem Hauptausschuß der Union, die einer flagranten Berlegung und Uebertretung des Geieges zu­­ungunsten und zum Schaden nir nur eines Klienten, sondern vieler tausend Angehöriger von, 5 Millionen starken, Volksminderheiten sich schul­­­dig machen, oder einer solchen Verlegung und Ueber­­­tretung auch nur stillschweigend zustimmen würden, hätten das Net ein für allemal verwirkt, fürderhin noch vor Gericht oder im öffentlichen Leben für Recht und Gesäß einzutreten und zu plädieren oder sich über eine Rechsbeugung zu besäuweren. Gerade der Stand der­ Rechtsanwälte, der zumal im alten Königreich so gerne und oft als „corp select“ im Munde geführt wird, darf ji eine solche Einbuße seines beruflichen Ansehens nicht leisten, it er Doch dazu berufen, gegen jede N Rechtsverlegung aufzutreten, naturgemäß an dort, wo es si nit um einen bezahlten Prozeßt handelt. Und es werden si, so denken und erwarten wir, die Kammerausschüsse lieber auflösen lassen, be­­vor sie einen Erler- Zustand akzeptieren. Sleiches Recht und gleiche Arbeitsmöglichkeit sind in Vertrag und Gejeg, von Karlsburg ganz zu schweigen, allen Staatsbürgern dieses Landes garantiert. Wer an Die Rechte eines ganz großen Teiles von Staatsbürgern rührt und­­­­iese ganz oder auch nur zum Teile ent­­­reitet, rüttelt, wir­ wiederholen, an den Grundlagen, die zur Gründung Großrumäniens geführt haben, welche sind: Gleiches Recht auf allen Gebie­­ten des öffentlichen und privaten Le­­­bens für alle mitwohnenden Bölfer. In der Presse ist es sreit dem Kongreß um Diese Frage stiller geworden, so daßs es fast den Anschein gewinnen konnte, as wäre mit der Abhaltung des Kongresses den radikalen Verfechtern der Rumäni­­­sierung der Adporatenkammern Genüge getan worden. Ein solcher Gegenstand durfte jedoch nie auf die Tages­­­ordnung einer öffentlichen Versammlung gelegt wer­­­den, und so ist es Dringend erforderlich, dar die Union Der Mo­­­vd­atenkammern eindeutig der gesamten Dejf­­fentlichkeit bekanntgebe, das nicht Daran ge­­­dacht wird, auf Grund des Beischlagantrages vom 9. Mai 1. 3. ü­ber Die Heute bestehenden geseklichen Grundlagen in den Advokaten­­­kammern hinauszugehen, Damit Beruhigung eintrete und einer Dem Staate, ver Eintragt und dem Frieden unter seinen Böffern Schädlichen Erörterung Dieses Gegenstandes ein rasches Ende gejekt werde, . Eaveant conjufes! . SEE er er - RER A E ee

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