Siebenbürgisch-Deutsches Tageblatt, 1937. Mai (Jahrgang 64, nr. 19207-19228)
1937-05-23 / nr. 19222
EEE Tazele platite in numerar ord. Dir. Gen. RT.T. 22372/9277 Ram Allgemeine Volkszeitung für das Deutschtum in Striftleitung u. Verwaltung: Avram Iancu=(feilperrgasse 10, Lernsprecher: Schriftl. Nr. 11 u. 1%, Verw. Nr. 237, Bottscherkonto: in Rumänien Nr. 62.119, Oesterreich 4.590, Tschechoslomwater 501,114 Ungarn 3.474, ©. 9. ©. 7.598, Beutschland: Baut-Konto 77.211/22 Dresdner Bant, Berlin W. 56. Bezugspreis: für einen Monat IV Lei, mit Zustellung oder Boltversand 100 Lei, ins Ausland 135 Lei AußT“ Jr, 19222 Sibiu: Hermannstadt, Sonntag, 23. Mai 1937 64, Jahrgang Die günstige Lage Rumäniens Bresseerklärungen des Außenministers — Der Zwer des Besuches Reds — Entwielungsmöglichkeiten gegenüber Italien und Naßland BSufarest, 21. Mai. Außenminister Antonescu empfing gesternabend die Vertreter der in- und ausländischen Brefje, denen er über die innen- und außenpolitische Lage nachstehende Erklärungen abgab: „Bei meiner Abreise nach Genf, wo die politische Tätigkeit besonders lebhaft und interessant sein wird, wollte ich die gegenwärtige Lage des Landes darlegen, so wie ich sie selbst sehe, der ich Die wesentlichen Belange des Landes nach außen zu vertreten berufen sein. Rumänien ist ein Land, das glücklicherweise soziale Erschütterungen nicht kennt. Wenn auch vom politischen Gesichtspunkt aus die Kämpfe oftmals lebhaft sind, in sozialer und nationaler Hinsicht ist die Gejglossenheit Der Venölkerung des Landes vollkommen. Auf finanziellem Gebiet kann die Wiederaufrichtung der Öffentlichen und privaten Finanzen als abgeschlossen angesehen werden. Der zweite wirklich ausgeglichene Staatshaushalt liegt vor. Im Staatsschah sind Weberschüffe zu verzeichnen, im Ausland stehen bedeutende Beträge zur Verfügung. Die inneren schwebenden Schulden wurden liquidiert und die Radstände, die wir in verschiedenen Ländern hatten, wurden in so kurzer Zeit beglichen, daß Der Außenkredit des Landes endgültig gefestigt wurde. Die Erneuerung unserer Rüstungen, die das Hauptaugenmerk des Regierungschefs bildet, wird zum grohen Nuten des Randes sowie der Friedensund Konsolidierungsprolitit, die unser unverändertes Biel bleibt, nachprüflich und entschieden weiter betrieben. Unser Heer ist mit modernen technischen Mitteln ausgestattet, mehr noch. Diese Mittel sind auch für die Zukunft fur eine neugeordnete und zum Teil neu geschaffene Kriegsindustrie im Lande selbst gesichert. Die in dieser Hinsicht erzielten Ergebnisse können in dem lapidaren Sat zusammengefaßt werden: ie Sicherheit unserer Grenzen i Heute Durch unsere eigenen Mittel vollkommen ges währleistet. Am Land der Ordnung, der unerschütterlichen Gesclossenheit und der bewußten Waterlandsliebe, mit geordneten Finanzen und einem aufblühenden Wirtschaftsleben, mit einem gut vorbereiteten und ausgestatteten Heer, in Rumänien, das auf seine unzerstörbaren Bündnisbeziehungen zu Frankreich), Polen, der selbst fiel und voller Qudersicht bezüglich seiner Zukunft. Allein die entschiedene Arbeit für die innere Festlrgung eines Landes kann ihm verhelfen, die Grundlagen seines Ansehens im Ausland zu bauen. Angesichts dieser von mir aufgezeigten inneren Lage it es normal, daß die äußere Lage Rumäniens ebenfalls eine der günstigsten ist. Durch seine reale und geradlinige Politik, der seine gefestigten Bündnisse, (Fortlegung auf Seite 2) Die Gesehwidrigkeit und Rechtsbennung. Durch Die Union der Advokatenkammern (BZ) Der Kongreß der Union der Adpofatenkammern, zu dem bekanntlich u. a. auch sämtlichen, völfischen Minderheiten angehörigen Rechtsanwälten und überdies allen jenen rumänischen Rechtsanwälten, die das Rumänisierungsprojekt Sitvate Micescus ablehnten, der Zutritt verwehrt worden ist, hat in Abwesenheit eines Großteiles seiner stimmberechtigten Mitglieder einen Beschlußantrag angenommen, der folgendes enthält: „Die Advokatenfans mern werden eine völlig bodenständige Zusammenlegung haben.” Wenn der angenommene Beischlafantrag nur Diefen Ca enthalten war würde, wäre er für die völkischen Minderheiten tragbar, denn 8 unterliegt wohl seinem HBiweifel, daß Deutsche, Szekler und Ungarn zu den bodenständigen Bewohnern dieses Landes gehören und daher der gleichen Behandlung wie Die Angehörigen des rumänischen Volkes teilhaftig sind. Diese wölfischen Münnderheiten sind hierin dur, den Minderheiten- Jahre 1920 mit den, Mili- mußte, unsere Berfassung als und was die Rechtsanwälte im beterten abschliegen Staatsgrundgefeg, ‚bertrag, den Rumänien im sonderen anbelangt, doch das Organisationsgefeg der Rechtsanwälte in ihren Rechten sichergestellt worden, als gleichberechtigte freie Staatsbürger Rumäniens, in ihrer Bodenständigkeit dur nichts unterschieden von den Staatsbürgern rumänischen Blutes. Sie leisten dazu dem Staat Die gleichen Pflichten an Steuern und Militärdienst und haben das Kulturniveau Dieses Staates Durch ihre auf Hoher Entwicklungsstufe tei benden Kulturanstalten, die Volfswirtschaft Durch Hache entwickelte Handels- und Industrieunternehmungen mit hohen Steuerleistungen wesentlich bereichert. Diese Minderheiten sind aber nicht nur rechtlich bodenständig, sondern sie fühlen sich ihrer Heimat auch gefühlsmäßig zutiefst verbunden, und auch dem Gefühl Dieser Veriwurzelung mit Dem Heimatboden werden sie sich sein Recht entzeigen lassen, Da3 auf Diesem Boden auszuüben sie laut Historischer Nebellieferung, Gesek und Menschenrecht, voll bes vechtigt sind. Der Beschlußantrag fest jetoch Fort: „In Hinfi auf Die rumänische Zusammenlegung der Mepofatenkammern ist sofort an die Ueberprüfung der erfolgten Einschreibungen und Streichung jener zu gehen, die Die unwesentlichen Einschreibungsbedingungen für die Kammer nit erfüllen.” Diese Bedingungen sind für Die Anwärter in den Art. 7 und 8, jene für Die Rechtsanwälte in den Art. 1—5 des Organisationsgejeges vom 28. Dezember 1931 genau umschrieben. Dazu gehören Nachweise über die vorgeschriebenen Studien, Die Praxis als Anwärter und Die abgelegten Prüfungen, wie auch der Nachweis der Staatsbürgerschaft. Erfolgte und rechtskräftig gebliebene Einschreibungen können nicht Gegenstand einer Ueberprüfung bilden, wäre Dies. Doch ein Eingeständnis dessen, daß die Union der Rovafatenkammern seinerzeit bei der Ausstellung des Diplomes das Vorhandensein der Bedingungen nicht genaue Gzenz überprüft habe und möglicherweise ungejegliche Eineschreibungen dur das höchste Forum zugelassen und gebilligt worden wären. Andrerseits künnen wir uns seine Revision darstellen, die im Gegenzug zu der heutigen positiven Geießgebung stünde, es sei Denn, daß 48. im Strafverfahren festgestellt würde, daß Die Ausfolgung eines Piplomes infolge einer durch den Gesuchsteller oder andere Personen begangenen strafbaren Handlung (Urkundenfälsschung ujmw.) stattgefunden hätte, in welchem alle natürlich Die Annullierung Dieses Diplomes von der Strafinstanz von Amts wegen verfügt werden würde. Bölsig,undeutbar jedoch und Dager auch nicht zu erwarten ist eine Weiterprüfung auf der Grundlage, ob jemand Blutzrumäne ist oder nicht, und etwa eine Streichung ver lekteren — oder Erschwerung ihrer Einschreidung in der Zukunft, weil wir genau wissen, Dag der Staat eine nie wieder gutzumachende Teilung der Staatsbürger in Boll und Minderberechtigte, nie vornehmen oder zulassen wird, weil er Damit die Grundlage dieses Staates selbst und Wanfen bringen und dem von den Minderheiten abgelehnten Nevisionsgedanken wesentlich Borschud leisten würde. In dem Beschlußantrag wird endlich „die Union der Mdpoatenkammern ermächtigt, die zur Erreichung des Einvedes dienenden Durchführungsbestimmungen zu erlassen, die für alle Kammern, unter Androhung der Auflösung des Kammerausschusses, der die Durchführung verweigern sollte, verpflichtend sein sollen.“ Hierzu sei vorausgefhicht: wir glauben nit daran, daß es Kammerausschüsse geben wird, die eine exident ungewegliche Verfügung der Union einfach stillschweigend zur Kenntnis nehmen und durchführen werden, sind Doc gerade die Rechtsanwälte im Berein mit dem Niderstande dazu berufen, für die strenge Einhaltung und Wahrung der Gehege und des Rechtes einzutreten und im täglichen beruflichen Leben dafür zu kämpfen. Die Nehizanwälte, sei es in den Kammerausschüssen, sei es in dem Hauptausschuß der Union, die einer flagranten Berlegung und Uebertretung des Geieges zuungunsten und zum Schaden nir nur eines Klienten, sondern vieler tausend Angehöriger von, 5 Millionen starken, Volksminderheiten sich schuldig machen, oder einer solchen Verlegung und Uebertretung auch nur stillschweigend zustimmen würden, hätten das Net ein für allemal verwirkt, fürderhin noch vor Gericht oder im öffentlichen Leben für Recht und Gesäß einzutreten und zu plädieren oder sich über eine Rechsbeugung zu besäuweren. Gerade der Stand der Rechtsanwälte, der zumal im alten Königreich so gerne und oft als „corp select“ im Munde geführt wird, darf ji eine solche Einbuße seines beruflichen Ansehens nicht leisten, it er Doch dazu berufen, gegen jede N Rechtsverlegung aufzutreten, naturgemäß an dort, wo es si nit um einen bezahlten Prozeßt handelt. Und es werden si, so denken und erwarten wir, die Kammerausschüsse lieber auflösen lassen, bevor sie einen Erler- Zustand akzeptieren. Sleiches Recht und gleiche Arbeitsmöglichkeit sind in Vertrag und Gejeg, von Karlsburg ganz zu schweigen, allen Staatsbürgern dieses Landes garantiert. Wer an Die Rechte eines ganz großen Teiles von Staatsbürgern rührt undiese ganz oder auch nur zum Teile entreitet, rüttelt, wir wiederholen, an den Grundlagen, die zur Gründung Großrumäniens geführt haben, welche sind: Gleiches Recht auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens für alle mitwohnenden Bölfer. In der Presse ist es sreit dem Kongreß um Diese Frage stiller geworden, so daßs es fast den Anschein gewinnen konnte, as wäre mit der Abhaltung des Kongresses den radikalen Verfechtern der Rumänisierung der Adporatenkammern Genüge getan worden. Ein solcher Gegenstand durfte jedoch nie auf die Tagesordnung einer öffentlichen Versammlung gelegt werden, und so ist es Dringend erforderlich, dar die Union Der Movdatenkammern eindeutig der gesamten Dejffentlichkeit bekanntgebe, das nicht Daran gedacht wird, auf Grund des Beischlagantrages vom 9. Mai 1. 3. über Die Heute bestehenden geseklichen Grundlagen in den Advokatenkammern hinauszugehen, Damit Beruhigung eintrete und einer Dem Staate, ver Eintragt und dem Frieden unter seinen Böffern Schädlichen Erörterung Dieses Gegenstandes ein rasches Ende gejekt werde, . Eaveant conjufes! . SEE er er - RER A E ee