G. A. Seyler: Wappen der deutschen Souveraine und Lande

Hohenzollern, das Haus III, Abschnitt: Die Markgrafen von Brandenburg

Nach dera Tode des fränkischen Markgrafen Georg friedrich (1603) kam als neues Wappen das von Jä­gerndorf hinzu: in Gr. drei (zn 2, 1 oder 1, 2 geordnete) abgewendete lt Jagdhörner mit g. Beschläge und Ver­schnürung. Dieses Wappenbild bekam jetzt den Platz des Blutfeldes, und die unterste Reihe des Schildes ist geordnet: 16. Jägerndorf, 17. Zollern, 18. Ruppin. Diesen Schild mit den auf unserer Taf. 121 in Teil JH abgebildeten drei Helmen gibt eine Holzschnitzerei aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts, ehemals im Be­sitze des Ueh. Rats Warnecke, welche dieser im Herold für 1887 als Beilage zu Nr. 10 veröffentlicht hat 1). Die nämliche Darst Hung sehen wir auf einem Taler des Kur­fürsten Joachim Friedrich vom J. 1605. Wir beschränken uns auf die Wiedergabe des Schildes (Taf. 3 Nr. 1). Dieses Deue Wappenbild war in jeder Hinsicht ein Notbehelf: gerade wegen der schwankenden Besitzverhält­nisse warde die Vertretung von Jägerndorf als besonders wichtig angesehen, das schon vorher aufgenommene Wap­pen von Schlesien war daher nicht ausreichend und ein Sonderwappen hatten die alten Fürsten nicht geführt. Es wurde daher dieses nene Namenwappen geschaffen und demselben das von den Herrschern Brandenburgs stets so horh geschätzte Regalienfeld außerhalb der Reihenfolge eingeräumt. Schon unter den nächsten Herrschern wurde es durch ein nach schlesischem Wappenbrauche geschaffenes ständiges \\ appenbild verdrängt. Ein Sohn des Kurfürsten Joachim Friedrich, der am 16. Dez. 1577 geb. ältere Johann Georg M. v. B., er­hielt von seinem Vater 1606 das Fürstentum Jägerndorf, wurde 1Ö1<; Herrenmeister des Johanniterordens, f 2. März 1624 zu Leutschau in Siebenbürgen. Er führte (z. B. auf einem Tahr v. 1611) den in Teil III Taf 122 abgebilde­ten zwölffeldigen Schild mit drei Holmen. Joh au li Sigmund geb 8. Nov. 1572, folgte 1608 seinem Vater Joachim Friedrich, erhält 1618 Preußen, f 23. Dezbr. 1619. Durch den Tod des Herzogs Johann Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg am 25. März 1609 entstand ein langwieriger Erbfolgestreit an dem auch Kurbrandenburg beteiligt war. Als Haupterben betrach­teten sich die Nachkommen der beiden ältesten Schwe­strn des verstorbenen Herzogs: a. Marie Eleonore f 1608, verm. mit Albrecht Fried­rich Herzog von Preußen; deren Tochter Anna verm. mit Johann Sigmund Kurfürsten von Brandenburg. b. Anna t 1632 verm. mit dem Pfalzgrafen Philipp Ludwig zu Neuburg f 1614; deren Sohn Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm f 1653 Kurbrandtnburg schloß mit Pfalz-Neuburg 1614 einen Vortrag, nach welchem Kleve, Mark und Ravensberg an den Kurfürsten, Jülich, Berg und Ravenstein an Pfaiz-Nenburg kam. Der Kurfürst führte den Titel: Markgr. zu Brand., d. h. R. R. Erzkämmerti und Kurfürst, in Preußen, zu Jülich, Kleve, Berg, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, auch in Schlesien zu Croßen und Jägerndorf Herzog, Burggr. zu Nürnberg, Fürst zu Rügen, Graf zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein. Schon am 4. Mai 1CC9 brachte der geb. Rat v. Kot­teritz bei dem Kurfürsten in Anregung, „dass zum wei­nigiten die Briefe, die hienunter in die Gülicbsche Lande von hinnen abgeheD, hinfurder auch mit derselben Lande Insignien möchten vormerket werden." Am 7. Juni 1609 berichtete der Geheime Rat wegen der notwendigen Aenderungen des kurfürstlichen Wappens: es seien mindestens 24 unterschiedliche Schilde und Fel­dierungen notwendig und man habe die sechs hauptsäch-lichsten Helme behalten müssen. Eines jeden Fürsten­tums u. Landes Praecedenz solle justo modo in Acht ge­nommen und vor allen Dingen die eigentümliche Lande nicht denen noch in Anwartung schwebenden vorgezogen werden. Wir geben das Wappen des Kurfürsten nach den „Acta betr. das Königl. Wappen Vol. II" (Taf. 4). Der »Schild ist in vier Reihen geteilt, mit einem in der Mitte der zweiten Reihe aufliegenden b. Herzschild, darin das g. Kurszepter. Die oberste Reihe ist in 7 Plätze gespalten 6. 4. 2. 1. 3. 5. 7. 1. Markgrafschaft Brandenburg: in W. ein nach rechts schauender r. Adler mit g. KleeBtengeln auf den Flügeln. 2. Herzogtum Preußen: in W. ein Xt Adler mit g. Kleestengeln auf den Flügeln und g. Halskrone. 3. Herzogtum Jülich: in G. ein nach rechts ge­kehrter Xt Löwe mit r. Zunge, s. Zähnen und Krallen. 4. Herzogtum Kleve: in R. auf w. Schildchen ein g. Lilienhaspel. 5. Herzogtum Berg: in W. ein b.-gekrönter r. Löwe mit, b. Klauen. 6. Burggraftum Nürnberg: innerhalb r. w. ge­stückten Randes in G. ein Xt Löwe mit r. Zunge und Krone. 7. Herzogtum Stettin: in B. ein (g.-gekrönter) nach rechts blickender r. Greif, dessen Vorderfüße und Krallen g. sind. In der zweiten Reihe 4 sichtbare Plätze (der mittlere Platz durch den Herzschild verdeckt): 10. 8. 9. ll. 8. Pommern: in W. ein r. Greif mit g. Flügeln u. XX Vorderfüßen. 9. Cassuben: in G. ein Xt Greif. 10. Wenden: in W. ein von E. u. Gr. dreimal links­schräg geteilter Greif. 11. Herrschaft Stargard: in W. ein von Gr. u. R. dreimal rechtsschräg geteilter Greif. Die dritte Reihe ist in 5 Plätze gespalten: 15.13. 12. 14. 16. 12. Fürstentum Croßen: in G. ein Xt Adler mit s. Halbmond und Kreuzlein auf der Brust, ohne Kleesteng» 1. 13. Fürstentum Jägerndorf: in G. ein Xt Adler ohne Kleestengel, auf dessen Brust ein g. oder s. Jagd­horn. 14. Fürstentum Rügen (Feld nicht geteilt): in G. ein aus sieben Stufen bestehender r. Giebel, aus dessen oberstem Viereck ein r.-gekrönter Xt Löwe wächst. 15. Fürstentum Barth: in G. ein Xt Greif mit w. Flügeln. 16. Grafschaft Mark: in G. ein in drei Reihen w. r. geschachter Balken. Die vierte Reihe ist in 5 Plätze gespalten: 20. 18. 17. 19 21. 17. Grafschaft Usedom: geteilt, oben in R. ein aus der Teilungslinie wachsender w. Greif, unten g. b. in vier Reihen gesebacht. 18. Grafschaft Gutzkow: in G. ein schwebendes r. Andreaskreuz, von vier r. Rosen bewinkelt. 19. Grafschaft Ruppin: in R. ein w. Adler. 20. Grafschaft Hohenzollern: w. Xt qoadrierr. 21. Regalien: rot. Ein Taler des Kurfürsten Johann Sigmund vom J. 1611 zeigt eine wesentlich andere Anordnung: der Schild ist in 5 Reihen geteilt und in 5 Plätze gespalten; den mittleren Platz der zwePen Reihe nimmt der Herzschild ein, die Spitze des Schildes bildet den r. Schildest'oß. Es bleiben somit 24 Plätze, vier mehr als in dem vorigen Anfriße; neu eingerückt sind: Grafschaft Ravensberg: in S. drei r. Sparren. Herrschaft Wolgast: in R. ein w. Seegreif. 1) In den erläuternden Worten a. a. 0. S. 122 wird der Adler von Preußen falschlich als der von Krossen bezeichnet.

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