Temesvarer Zeitung, Januar 1927 (Jahrgang 77, nr. 1-18)

1927-01-01 / nr. 1

45 < = 4 x "> : ; 7 ER - » * - gi -­­ is . 361 Asociati unii pentru cultura si literatura poporului roman SEB­ER. ASTRAL,­­ SIBIU |­ur? Berupepe ei we M nat: 4 SIULDUN saue Temesvarer Zeit Die wirtschaftliche und politische Frage der mitteleuropäischen Staaten. Der Weg­ zur Schaffung eines Donau-Locarnos­ und einer Wirtschaft Enterte. AL 18. "Von Aurel Cosma junior "Dattor der wirtschaftlichen und­ politischen Wissenschaften, . Temesper, :31.. Dezember. „Sie politische „amd wirtschaftliche Krise, "uter „welcher. Heute Mitteleuropa leidet, kann einzig und ‚allein durch ein enger zusammengefaßtes, intimes * Reben der Staaten dieses Teiles unseres Kontinents "behoben werden. In politischer Hinsicht tritt die Not­­* wendigkeit der Gründung eines „Donau: Leocarne“ in den Vordergrund, was aber tie­rwirtschaftlichen Verhältnisse anbelangt, so wäre es „angezeigt, eine „Wirtsc­haftliche Entente“ „eau gr­anden, wie: ich diese ge­ in HEINEN Fama: Beu­te, En Nichte anderes als die Aufstellung eines obliga­­torischen Schiedsgerietes (arbitral obliga­­toire) und eine gegenseitige Hilfeleistung (affilterice mutuelle) zwischen den mitteleuropäischen ""Etnäten. „ Alle Nachfolgestaaten der gewesenen Oesterreich: = “Ungarischen Monarchie, und zwar Italien, Oesterr­eich, die­­ Tschechoslowakei, Polen, Slawien und Rumänien, müßten den Weg zu einer „Konferenz­ dieser Staaten ebnen, zwei“ Unterfertigung ein­es Locarno ähnlichen Waktes. Selbstverständlich mit einigen eventuell sehr wesentlichen Abweichun­­gen­, welche für die Applizierung des Locarno-Grund­­s 1308 Hinsichtlich der heutigen Lage Mitteleuropas als notwendig erscheinen. Hauptzweck wäre, die Be­­­seitigung des Krieges mittels eines obligatorischen­­ Schiedsgerichtes, das berufen wäre, jeden zwischen den sicherwähnten sieben Staaten eventuell vorfallenden Konflikt auf friedlichen Wege zu schlichten. Folglich erscheint“die Ausstellung einer " perma­­nenten Verfehbnung-Kommission­­­(comis= ion be "tonesl­ation) und eines S­­­ie­dsg­e­ richte (tribunnal Derbitrat) als unerläßlich. Ge­­fördert wäre dieses Verfahren zur friedlichen Er­­­pledigung der internationalen Konflikte, durch ein Garantiesystem, das zugleich die Sanktion der Arbi­­trage-Institution und den Grundstein der gegenseiti­­gen Hilfeleistung bilden würde, wobei die Donau­­ - Staaten das Arbitrage-Shitem aus dem Locarno: "Vertrag übernehmen könnten. Was wieder die Garan­­tien anbelangt, so glaube ich,­­ es wäre heller, das Donau-Locarno auf die gegenseitige Hilfeleistung zu gründen, an welchem nur die den Vertrag unter­­zeichnenden Staaten teilnehmen sollen. * Da hätten wir den wichtigsten Unterschied zwi­­schen dem Vertrag von Locarno und dem Donau- -Vertrag. Im Locarno-System ist die Garantie abge­­s­öndert­ von der Arbitrage. Sie ist auch von solchen 5% Staaten abhängig, (England und Italien), die daran x > k ein­­ direktes Interesse befigen. Im Donau - Vertrag hingegen, müßte die Garantie mit dem Arbitrace- Sytem gegeben sein, demnach durch die Vermittelung der gegenseitigen Hilfeleistung nur seitens jener Staaten, die sich verpflichten, ihre Differenzen im Wiege des Sciedsgerichtes zu schlichten. Der Ausgangspunkt des Donau­-Vertrages wäre also wohlverstanden die Anerkennung und Aufrecht­­erhaltung des durch die Friedensverträge geschaffenen Status quos. Jedweder Angriff gegen die bestehenden Grenzen muß durch die gegenseitige Hilfeleistung im Keime erstickt werden. Sollte ein an den Vertrag teil­­nehmender Staat zu den Waffen greifen und dadurch die Ruhe Mitteleuropas­ gefährden, oder die Grenzen eines anderen Staates angreifen, ohne en eventuellen Konflikt, den er an einem­ anderen Staate haben den“ gestraft andersi­ Staaten v­erpflichte­n­­ 'griffenen Staat. Hilfe zu' en. Diese gegenseit­ge­­n muß automatisch aktionieren. Sie muß­ auch als Sanktion in dem 50 l­ Anwendung finden, als einer der Signatar-Staaten­­ dem Arbitrageverfahren nicht unterwirft, oder sich weigern würde, das Urteil desselben durchzuführen. Ich möchte noch einen Umstand verfühten. Der Vertrag von Locarno weist nämlich eine große Lüde auf, auf welche ich übrigens in einem anderen meiner Werke hingewiesen habe; eine Lü­de, die bei der Aus­­­­arbeitung eines Donau-Vertrages vermieden werden mußte. Es ist die Rede von dem Unterschiede zwischen flagranter und nichtflagranter Schädigung . (violation) der Grenzen. Im Falle­­ einer flagranten Schädigung, das heißt, wenn die den Vertrag unterzeichneten­­ Staaten feststellen, daß­ die Schädigung der Grenzen den Akt einer nicht provozierten Agressivität bildet, so sind die Staaten verpflichtet, jenem sofort Hilfe zu leisten, wegen' wel­­chen Staat'die Beschädigung gerichtet ist; folglich wird die Hilfeleistung in diesem Falle a­ut­om­a­t­is­c angewendet. Natur, wird mit aber die Schädigung nichtflagranter die Sache dem Völkerbundrat unter­­worfen. „Nachdem dort jedes Mitglied das­ Vetorecht besitzt, könnte ein einziger Staat durch Nichtaner­­kennung der an die Funktion der gegen­ 7 verhindern und somit Den­­ken. So ist es sehr schwer, zwi­­schen“ Flagranter u und 5 nichtflagrafter : 5 Schädigung Einen, Unterschuld, ‚Ai. ‚machen. „Infolgedessen scheint das, ganze, „af, dem­­ Lago Magiore ausgerichtete diplomatische Gebäude auf Sand gebaut zu sein, weil ja das System der Garantien uns eine bedenk­­liche Lücke zeigt. Diese Lücken müssen die Nachfolge­­staaten der vormaligen Monarchie vermeiden, die einmal an die Ma­ßarbeitung eines­­ Donau:Bers­trages schreiten. Kurzum, wenn wir ein solides Donau- Locarno haben wollen, „dann müssen die daran teil­­nehmenden Staaten bezüglich der automatischen An­­wendung der gegenseitigen Hilfeleistung darin über­­einkommen, so oft der Status quo beschä­­digt erscheint, diese Hilfeleistung gleich zur Aktivität werden zu lassen, ohne einen Unterschied zwischen flagranter und micht, flagranter Beschädigung zu machen, denn nur“ N kann Bin tatsächlich "und richtig wirksames "Go foftem geschaffen werden. Ben zum ein Donau-Locarno imstande wäre, „das politische Mißvertrauen und die , die­ auch heute zwischen­­ den Nachfolgestaaten­­ "Monarchie in die Erscheinung treten, zu beseitigen, so wäre eine „Wirtschaftliche Entente“ in der Lage, viels dem­­ Wirtschaftsleben Mitteleuropas schädliche Krisen 31 beilen. Dem politischen Uebereinkommen muß das wirtscaftlich auf dem Fuße folgen, das sich auf einen breiten Handels­vertrag zwischen sämtlichen Nachfolgestaaten und auf eine­­ ganze Reihe freundschaftlicher­­ Be­­ziehungen zwischen allen Handelskammern, Banken und Industrieunternehmungen der verschiedenen mit­­teleuropäischen Staaten stoßen müßte. Die Produk­­tion­ dieser Länder muß mit dem Konsum ins Gleich­­gewicht gestellt werden und müßte, zweck einer größeren wirtschaftlichen Entfaltung die Verteilung der produktiven Arbeit gemäß der Fähigkeit, der "Spezialisiereng und der Rohstoffe eines je Staates een angewendet werden. Wohlgemerkt, in einem mit em ihre Ausfuhrgebühren herabseßen, zu dem Minimum, das die eigene Produktion noch­­zu ertragen ermag, ohne dadurch den freien Aus­­tausch und die Zollunion einzuführen. Alle diese Maß­­nahmen könnten werden­ in ein Donau-Vertrag wirtschaftlichen Das wären im allgemeinen jene Richtlinien, auf Grund welcher die politische und wirtschaftliche Krise Mitteleuropas beseitigt werden könnte. it, Er ee ul ein onau-Locarne“ a JUR , Ww ir gen ich "Bs AU 3 RB, sollen sämtlich Ungartt,­­Jugo­­feitigen Hilfeleif ' Kriege "die Wege 2 sen, inne verzeichneten i ; wenn Lebt­efagten müssen die verschiedenen Staaten auch bis festgelegt und geregelt 952325 Politische Neujahr. Von Karl Hell. Temeswar, 31. Dezember Wenn der Satz, daß es in der Politik sein Vor­­aussehen, wohl aber­ ein Voraussehen gibt, gelten darf, so kann aus allem dem, was im Jahre 1926 auf dem zwischenstaatlich politischen Gebiete in Europa teils geschehen, teils verhütet worden ist, gefolgert werden, daß das Jahr 1927 der Festigung der Verständigungsidee und „der Verhinderung von bewaffneten Konflikten dienen wird. Der Konflikt Italiens mit Frankreich und Jugoslawien, der Staatsstreich­ in Litauen und das Fehlurteil des französischen Kriegsgerichtes in Landau arellt zwar mißtönig in den Ausklang des Jahres 1926 hinein und machte die Hoffnung zu Schanden, daß­ »die Völker­­ Europas das Neujahr mit einem Friedens­­oral begrüßen werden, doch zu ernsten Besorgnissen geben diese Ereignisse seine Veranlassung: zum Kriege wird es­ nicht kommen groß aller Scharf­­macherei. Die Verschiebungen im Verhältnis der einzelnen Länder Europas­­ unter­einander und der Kampf gegen den in den Siegländern noch immer mächtigen Militarismus­­ vollzieht sich bei weitem nicht so rasch und reibungslos, als es den Völkern vom Herzen erwünscht wäre. Doch kann mit Hinweis auf die politischen Ereignisse im Jahre 1926 mit - - _ - |

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