Temesvarer Zeitung, Januar 1927 (Jahrgang 77, nr. 1-18)
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45 < = 4 x "> : ; 7 ER - » * - gi - is . 361 Asociati unii pentru cultura si literatura poporului roman SEBER. ASTRAL, SIBIU |ur? Berupepe ei we M nat: 4 SIULDUN saue Temesvarer Zeit Die wirtschaftliche und politische Frage der mitteleuropäischen Staaten. Der Weg zur Schaffung eines Donau-Locarnos und einer Wirtschaft Enterte. AL 18. "Von Aurel Cosma junior "Dattor der wirtschaftlichen und politischen Wissenschaften, . Temesper, :31.. Dezember. „Sie politische „amd wirtschaftliche Krise, "uter „welcher. Heute Mitteleuropa leidet, kann einzig und ‚allein durch ein enger zusammengefaßtes, intimes * Reben der Staaten dieses Teiles unseres Kontinents "behoben werden. In politischer Hinsicht tritt die Not* wendigkeit der Gründung eines „Donau: Leocarne“ in den Vordergrund, was aber tierwirtschaftlichen Verhältnisse anbelangt, so wäre es „angezeigt, eine „Wirtschaftliche Entente“ „eau granden, wie: ich diese ge in HEINEN Fama: Beute, En Nichte anderes als die Aufstellung eines obligatorischen Schiedsgerietes (arbitral obligatoire) und eine gegenseitige Hilfeleistung (affilterice mutuelle) zwischen den mitteleuropäischen ""Etnäten. „ Alle Nachfolgestaaten der gewesenen Oesterreich: = “Ungarischen Monarchie, und zwar Italien, Oesterreich, die Tschechoslowakei, Polen, Slawien und Rumänien, müßten den Weg zu einer „Konferenz dieser Staaten ebnen, zwei“ Unterfertigung eines Locarno ähnlichen Waktes. Selbstverständlich mit einigen eventuell sehr wesentlichen Abweichungen, welche für die Applizierung des Locarno-Grunds 1308 Hinsichtlich der heutigen Lage Mitteleuropas als notwendig erscheinen. Hauptzweck wäre, die Beseitigung des Krieges mittels eines obligatorischen Schiedsgerichtes, das berufen wäre, jeden zwischen den sicherwähnten sieben Staaten eventuell vorfallenden Konflikt auf friedlichen Wege zu schlichten. Folglich erscheint“die Ausstellung einer " permanenten Verfehbnung-Kommission(comis= ion be "toneslation) und eines Siedsge richte (tribunnal Derbitrat) als unerläßlich. Gefördert wäre dieses Verfahren zur friedlichen Erpledigung der internationalen Konflikte, durch ein Garantiesystem, das zugleich die Sanktion der Arbitrage-Institution und den Grundstein der gegenseitigen Hilfeleistung bilden würde, wobei die Donau - Staaten das Arbitrage-Shitem aus dem Locarno: "Vertrag übernehmen könnten. Was wieder die Garantien anbelangt, so glaube ich, es wäre heller, das Donau-Locarno auf die gegenseitige Hilfeleistung zu gründen, an welchem nur die den Vertrag unterzeichnenden Staaten teilnehmen sollen. * Da hätten wir den wichtigsten Unterschied zwischen dem Vertrag von Locarno und dem Donau- -Vertrag. Im Locarno-System ist die Garantie abgesöndert von der Arbitrage. Sie ist auch von solchen 5% Staaten abhängig, (England und Italien), die daran x > k ein direktes Interesse befigen. Im Donau - Vertrag hingegen, müßte die Garantie mit dem Arbitrace- Sytem gegeben sein, demnach durch die Vermittelung der gegenseitigen Hilfeleistung nur seitens jener Staaten, die sich verpflichten, ihre Differenzen im Wiege des Sciedsgerichtes zu schlichten. Der Ausgangspunkt des Donau-Vertrages wäre also wohlverstanden die Anerkennung und Aufrechterhaltung des durch die Friedensverträge geschaffenen Status quos. Jedweder Angriff gegen die bestehenden Grenzen muß durch die gegenseitige Hilfeleistung im Keime erstickt werden. Sollte ein an den Vertrag teilnehmender Staat zu den Waffen greifen und dadurch die Ruhe Mitteleuropas gefährden, oder die Grenzen eines anderen Staates angreifen, ohne en eventuellen Konflikt, den er an einem anderen Staate haben den“ gestraft andersi Staaten verpflichten 'griffenen Staat. Hilfe zu' en. Diese gegenseitgen muß automatisch aktionieren. Sie muß auch als Sanktion in dem 50 l Anwendung finden, als einer der Signatar-Staaten dem Arbitrageverfahren nicht unterwirft, oder sich weigern würde, das Urteil desselben durchzuführen. Ich möchte noch einen Umstand verfühten. Der Vertrag von Locarno weist nämlich eine große Lüde auf, auf welche ich übrigens in einem anderen meiner Werke hingewiesen habe; eine Lüde, die bei der Ausarbeitung eines Donau-Vertrages vermieden werden mußte. Es ist die Rede von dem Unterschiede zwischen flagranter und nichtflagranter Schädigung . (violation) der Grenzen. Im Falle einer flagranten Schädigung, das heißt, wenn die den Vertrag unterzeichneten Staaten feststellen, daß die Schädigung der Grenzen den Akt einer nicht provozierten Agressivität bildet, so sind die Staaten verpflichtet, jenem sofort Hilfe zu leisten, wegen' welchen Staat'die Beschädigung gerichtet ist; folglich wird die Hilfeleistung in diesem Falle automatisc angewendet. Natur, wird mit aber die Schädigung nichtflagranter die Sache dem Völkerbundrat unterworfen. „Nachdem dort jedes Mitglied das Vetorecht besitzt, könnte ein einziger Staat durch Nichtanerkennung der an die Funktion der gegen 7 verhindern und somit Denken. So ist es sehr schwer, zwischen“ Flagranter u und 5 nichtflagrafter : 5 Schädigung Einen, Unterschuld, ‚Ai. ‚machen. „Infolgedessen scheint das, ganze, „af, dem Lago Magiore ausgerichtete diplomatische Gebäude auf Sand gebaut zu sein, weil ja das System der Garantien uns eine bedenkliche Lücke zeigt. Diese Lücken müssen die Nachfolgestaaten der vormaligen Monarchie vermeiden, die einmal an die Maßarbeitung eines Donau:Berstrages schreiten. Kurzum, wenn wir ein solides Donau- Locarno haben wollen, „dann müssen die daran teilnehmenden Staaten bezüglich der automatischen Anwendung der gegenseitigen Hilfeleistung darin übereinkommen, so oft der Status quo beschädigt erscheint, diese Hilfeleistung gleich zur Aktivität werden zu lassen, ohne einen Unterschied zwischen flagranter und micht, flagranter Beschädigung zu machen, denn nur“ N kann Bin tatsächlich "und richtig wirksames "Go foftem geschaffen werden. Ben zum ein Donau-Locarno imstande wäre, „das politische Mißvertrauen und die , die auch heute zwischen den Nachfolgestaaten "Monarchie in die Erscheinung treten, zu beseitigen, so wäre eine „Wirtschaftliche Entente“ in der Lage, viels dem Wirtschaftsleben Mitteleuropas schädliche Krisen 31 beilen. Dem politischen Uebereinkommen muß das wirtscaftlich auf dem Fuße folgen, das sich auf einen breiten Handelsvertrag zwischen sämtlichen Nachfolgestaaten und auf eine ganze Reihe freundschaftlicher Beziehungen zwischen allen Handelskammern, Banken und Industrieunternehmungen der verschiedenen mitteleuropäischen Staaten stoßen müßte. Die Produktion dieser Länder muß mit dem Konsum ins Gleichgewicht gestellt werden und müßte, zweck einer größeren wirtschaftlichen Entfaltung die Verteilung der produktiven Arbeit gemäß der Fähigkeit, der "Spezialisiereng und der Rohstoffe eines je Staates een angewendet werden. Wohlgemerkt, in einem mit em ihre Ausfuhrgebühren herabseßen, zu dem Minimum, das die eigene Produktion nochzu ertragen ermag, ohne dadurch den freien Austausch und die Zollunion einzuführen. Alle diese Maßnahmen könnten werden in ein Donau-Vertrag wirtschaftlichen Das wären im allgemeinen jene Richtlinien, auf Grund welcher die politische und wirtschaftliche Krise Mitteleuropas beseitigt werden könnte. it, Er ee ul ein onau-Locarne“ a JUR , Ww ir gen ich "Bs AU 3 RB, sollen sämtlich Ungartt,Jugofeitigen Hilfeleif ' Kriege "die Wege 2 sen, inne verzeichneten i ; wenn Lebtefagten müssen die verschiedenen Staaten auch bis festgelegt und geregelt 952325 Politische Neujahr. Von Karl Hell. Temeswar, 31. Dezember Wenn der Satz, daß es in der Politik sein Voraussehen, wohl aber ein Voraussehen gibt, gelten darf, so kann aus allem dem, was im Jahre 1926 auf dem zwischenstaatlich politischen Gebiete in Europa teils geschehen, teils verhütet worden ist, gefolgert werden, daß das Jahr 1927 der Festigung der Verständigungsidee und „der Verhinderung von bewaffneten Konflikten dienen wird. Der Konflikt Italiens mit Frankreich und Jugoslawien, der Staatsstreich in Litauen und das Fehlurteil des französischen Kriegsgerichtes in Landau arellt zwar mißtönig in den Ausklang des Jahres 1926 hinein und machte die Hoffnung zu Schanden, daß »die Völker Europas das Neujahr mit einem Friedensoral begrüßen werden, doch zu ernsten Besorgnissen geben diese Ereignisse seine Veranlassung: zum Kriege wird es nicht kommen groß aller Scharfmacherei. Die Verschiebungen im Verhältnis der einzelnen Länder Europas untereinander und der Kampf gegen den in den Siegländern noch immer mächtigen Militarismus vollzieht sich bei weitem nicht so rasch und reibungslos, als es den Völkern vom Herzen erwünscht wäre. Doch kann mit Hinweis auf die politischen Ereignisse im Jahre 1926 mit - - _ - |