Temesvarer Zeitung, April 1938 (Jahrgang 88, nr. 73-95)

1938-04-01 / nr. 73

| Bezugspreis: Monatlich 90, Lei, halbjährlich 500 Lei, auf ein Jahr 900 Lei. -- Ausland 150 Lei monatlich. Für Zustellung ins Haus 10 Lei monatlich mehr. Einzelblatt 4 Lei. -- In Wien 30 Groschen. Freitag, 1. April 1938 86. Jahrgang — Folge 73 Hauptschriftleiter: Josef Gassner. Für die Schriftleitung verantwortlich:­A. Schiff. Schriftleitung (Tel. 14-17), Verwaltung (Tel.­14-65) und Druckerei (Tel. 14-69). Timișoara 'L., Piata-L C. Bratianu Die neue Regierung Einschlag eines Kronrates — Auflösung aller politischen Parteien — Auf­­bauende Arbeit auf Grundlage der neuen Verfassung Bucuresti, 31. März. Patriarch Miron Cristea wurde gestern nachmittags gleich nach der Abdankung der Regierung vom Herrscher mit der Bildung einer neuen Re­­gierung betraut, die noch um 6 Uhr vereidigt wurde. Die neue Regierung setz sich wie folgt zusammen: Ministerpräsident: Patriarch Miron C­rist­ea. Ackerbau- und Genossenschafts­wesen: Jonescu- Sisesti. Justiz: Bih­or Jamandi. Finanzen: Mircea Cancicov. Innenminister und interimistischer Gesundheits­­minister: Armand Calinescu. Außenminister: Petrescu-Co­muen­­gew, Gesandter in Berlin und Staatssekretär in der früheren gina EM 9 Al (Cluj, neu). ZECHE Tad­a Ca a „er Arbeitsminister: B­al­e­a (neu). Se | Verkehr und öffentliche Arbeiten: Ghelme­­geanu (neu­)­­ Industrie und Handel: Mitita Constanti­­nescen (nen). Nationale Verteidigung: General Argejanu (nen). rescu Luftfahrt und Marine: General Paul Teodo­­(gew. Staatssekretär). Nationale Erziehung und Kultus: Bischof Colan Als Unterstaatssekretäre gehören der neuen Regierung an: General Gl­aß im Ministerium für nationale Verteidi­­gung, M. Magureanu im Ministerpräsidium, Pfarrer Nae Popescu im Kultusministerium, und Professor V. Toni im Ministerium für nationale Erziehung. Vor der offiziellen Eidesleistung haben die Mitglieder der neuen Regierung einem Gottesdienst in der Patriarchal­­kirche beigewohnt. Die Hede des Patriarchen Bucuresti, 31. März: Als die Mitglieder der neuen Re­­gierung den feierlichen Eid geleistet hatten, hielt Partriarch Miron C ir­it­e­a folgende Ansprüche an den Herrscher­ i­e! . Die neue Regierung hat den Eid abgelegt. Die alten Mitglieder der abgedankten Regierung, die in die neue Re­­gierung eintraten, danken Ihnen in tiefer Verehrung für die Erneuerung Ihres hohen Vertrauens, welches Sie uns nun wieder bewiesen haben. Die neuen Mitglieder der Regierung danken. Ihnen mit dem aufrichtigen Gefühl tiefer Loyalität für die Auszeichnung, in die neue Regierung mit einbezogen zu sein. Und alle zusammen sprechen wir, im Geiste der wohl­­durchdachten Proklamation Eurer Majestät vom 10. Feber und nach den Grundsäßen des am 11. Feber von der ersten Regierung unter meinem Vorsitz erlassenen Manifestes zu regieren. Wir werden von dem reinen Gedanken geleitet sein, je­­den Rückfall in dem Staatsleben nach Möglichkeit mit allen Mitteln und unserer ganzen Arbeitskraft zu verhindern und täglich einen Schritt vorwärts auf dem Weg zur Festi­­gung des Landes und zur Zufriedenheit der Bürger dessel­­ben machen. Insbesondere ihre Direktiven, ihre einzigartige Ge­­wissenhaftigkeit und das Beispiel ihrer unermüdlichen Ar­­beit, wird uns allen und möge auch allen Dienern des Staates und allen Staatsbürgern ein leuchtendes Beispiel für die begeisterte Einordnung und Arbeit zur Festigung des­­ Landes sein. Ich bitte Gott den Allmächtigen, er möge Ihre Gesund­­heit, Ihre Energie, Ihr wertvolles und hochgeschäßtes Ver­­ständnis, Ihre seltenen Fähigkeiten als Monarch erhalten, damit Sie uns und den Kommenden ein guter Führer in der erfolgreichen Erfüllung unserer patriotischen Pflichten sein mögen. Die Antwort des Herrschers­­­­sprache des Ministerpräsidenten mit folgenden Worten: Eure Heiligkeit, Meine Herren! Ich begrüße diese neue Regierung, die heute zur Erfüllung ihrer Aufgabe mit einem neuen Rhythmus und mit neuen Gedanken auftritt, mit inniger Freude. Auf einer soliden Grundlage, der neuen Verfassung, sind Sie berufen, keine politische Funktion im alten Sinne des Wortes zu erfüllen, sondern nur an dem gleichen Pflug zu ziehen, mit dem eine neue Furche für den Fortschritt und die Förderung des Volkes gezogen werden soll. Ich bin überzeugt, daß Sie alle, woher Sie auch gekommen sein mögen, von den gleichen Absichten Bucuresti, 31. März. Gestern abends nach dem ersten Ministerrat der neuen Regierung, welcher im königlichen Palais stattgefunden hat, wurde folgendes Dekretgesetz ver­­öffentlicht: Angesichts des Vorschlages des Ministerpräsidenten, des Innenministers, Justizministers und Heeresministers,­­ ordnen wir im Sinne des Paragraphen 98 der Verfassung Folgendes an: Artikel 1: Alle gegenwärtig bestehenden­ Vereini­­gungen, Gruppen oder Parteien, welche die Propagie­­rung einer politischen Idee und deren Verwirklichung verfolgen, sind und bleiben aufgelöst. Artikel 2: Neue politischen Parteien oder Organi­­sationen können in Hinkunft nicht gegründet­­werden und dürfen nicht funktionieren, außer den Formen, welche ein diesbezüglich zu schaffendes­ Spezialgesäß festlegen wird. Artikel 3: Der Ministerpräsident, der Innenmi­­­nister, Justizminister und Heeresminister sind mit der Durchführung des gegenwärtigen Defretgewebes be­­auftragt. Buenretti, 30. März 1938. Carol, Ministerpräsident Miron, Patriarch von Rumänien. Es folgen sodann die Unterschriften des Iters, Justizministers und des Heeresministers. Innenminis­s­teiter sind und daß in der neuen Regierung eine vo­ll­kommene Einheit des Geistes und der Einsetzung eines K­ronrates Gleichzeitig mit diesem Dekretgeset wurde ein zweites Dekret über die Errichtung eines Kronrates erlassen. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind folgende: Artikel 1. Es wird ein Kronrat eingeseht, dessen Zusammensetzung und Funktion in dem gegenwärtigen Gesetz bestimmt wird RER.­­ Artikel 2. Die Mitglieder des Kronrates werden mit Königlichen Dekret ernannt.­ Sie werden aus den Reihen der gegenwärtigen und­­ gewesenen Würden­­trägern des Staates, der Kirche, der Armee und des königlichen Hofes, oder angesehener Persönlichkeiten durch .Se. Majestät ausgewählt. Ihre Anzahl ist u­n­­begrenzt. Artikel 3. Se Majestät der König beruft den Kron­­rat jedesmal ein, wenn seine Befragung in außeror­­dentlich wichtigen Staatsangelegenheiten für notwendig erachtet. Der Kronrat tagt in der königlichen Residenz, den Vorsit führt der König. Der Kronrat tritt allein, oder zusammen mit dem Ministerrat zusammen, nachdem, wie der König es bestimmt, Die Verhandlung je­gen des Kronrates werden protellarisch festgelegt. Die Protokolle werden in dem Archiv des königlichen Hofes aufbewahrt. Artikel 4. Die Mitglieder­ des Kronrates können­­­­­­­ ­ Auflösung aller politischen Parteien owe­ ge­ Arbeit herrschen wird. Indem­­ Ich Ihnen an die­sem­ Tag erfolgreiche Arbeit zum Naben des Landes wünsche, rufe ich aus: Also helfe uns Gott! - -

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