Temesvarer Zeitung, September 1940 (Jahrgang 90, nr. 198-221)
1940-09-01 / nr. 197 (198)
+ N k- er 24 a A =. H! 45 . EN x A 5 F a Neue Temesvarer Zeitung Abonamente: Lunar 90 Lei, pe 6 luni 500 Lei, un an VUL Lei. — Pentru strainatate 150 Lei pe luna. Wau inmanare la Timisoara lunar 10 Lei mai mult. Un exemplar wel 4. Gonntag,den 1. September 1940 Folge 197. - 89. Jahrgang. Redactor responsabil Si director: AVALBERT SCHIFF Redactia: TIMISOARA 1. Piata Libertata 2. (Tel. 14-17.) Administratia: L. Str. Eminescu 2. (Telefon 14-65). Tipografia: Telefon 14-64 en die - IM dem Wiener Schiedsspruch Achsenmächte garantie neue Grenze Rumän iagen — Options- Räumung und Lebergabe des Ungarn zugesprochenen Gebietes in. 14 recht der rumänischen Staatsbürger — Sicherung der Rechte des Deutschtums in Rumänien und Ungarn — Die Deutschen des an Ungarn fallenden Gebietes können ins Reich umsiedeln Sofortige Abrüstung und Wiederaum normalen Lebens in Rumänien Wien, 31. Außtait, (R.) DNB meldet. Die Verhandlungen, w welche die ER der beiden „Achsenstaaten mit den bevollmächtigten Regierungsbeauftragten Rumäniens und Ungarns geführt 74 eben, ren zu einem Siedsspruch der Achsenmächte, welcher ims Goldenen Saat des Schlosses Belvedere zu Wien Freitagnachmittag 3 Uhr gefällt wurde. Der Schiedsspruch erfolgte auf Wunsch der ungarischen und der rumänischen Regierung, nachdem eine unmittbare Verständigung unter den Interessenten sich als unmöglich erwiesen hat. Der Schiedsspruch hat Ungarn ein ca. 5.000 Quadratkilometer umfassendes Gebet mit den nördlichen Teilen Siebenbürgens, Klausenburg und den drei Steiler Komitaten zugesprochen. Nach dem Schiedsspruch erfolgte ein Notenwechsel zwischen den beiden Außenministern der Achsenmächte und dem rumänischen Außenminister. In ihrer an Rumänien gerichteten Note garantieren das Deutsche Reich und Italien die Integrität und territoriale Unverlegbarkeit des rumänischen Staates. Die rumänische Regierung hat in ihrer an die Achsenmächte gerichteten Note diese Garantie angenommen. Der offizielle Text des Schiedsspruchs Wien, 31. August. (R.) DNB meldet: Die rumänische und die ungarische Regierung richteten und die deutsche Reichsregierung eine Zuschrift, in welcher sie die Achsenmächte ersuchten, die schwebende Frage des rumänischen Gebietsabtrittes an Ungarn durch einen Schiedsspruch zu lösen. Auf Grund dieses Ansuchens und der im Namen der rumänischen und der ungarischen Regierung abgegebenen Erklärung, wonach Rumänien und Ungarn den Schiedsspruch für sie als bindend und verpflichtend anerkennen, erbrachten der deutsche Reichsaußenminister und der italienische Außenminister rumänischen Außenminister garischen Außenminister, Graf Manoilescu und dem in Csaky, in ihrer Eigenschaft als Schiedsrichter folgenden Schiedsspruch: 1. Die endgültige Grenzlinie, welche Rumänien von Ungarn trennt, entspricht der Linie, welche auf der beigeschlossenen geographischen Karte eingezeichnet wurde. Ein gemischter rumänisch-ungarischer Aussc<3 wird an Ort und Stelle die genauen Einzelarbeiten der Grenzziehung besorgen. 2. Das Ungarn zugesprochene rumänische Gebiet wird von den rumänischen Truppen binnen fünfzehn Tagen evakuiert und Ungarn in guter Ordnung übergeben Die verschiedenen Phasen dr Evakuierung und der Uebernahme durch die ungar Bbehörden, sowie die Modalitäten des Verfah- worden re6“zritig von einem gemischten ruwissischen naarischen Musiknf bestimmt werden. Die rumänische und die ungarische Regierung sorgt dafür, daß die Evakuierung und die Besetzung der betreffenden Gebiete in kompletter Ordnung in sich gehe.n. Alle rumänischen Staatsbürger, die am heutigen Tage auf den an Ungsen abgetretenen Gebiete ihre Zuständigkeit haben, erwerben ohne jede andere Formalität das ungarische Bürgerrecht. Sie sind indessen befugt, binnen 6 Monaten für das rumänische Bürgerrecht zu optieren. Diejenigen Personen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen wollen, können das an Ungarn abgetretene Gebiet in einem zusäßlichen Termin von einem Jahr verlassen und werden von Rumäen aufgenommen. Diese können auch ihre mobilen Güter unbehindert stundhmen, sowie ihr immobiles Vermögen bis zum Augenblick der Abreise nach Rumänien liquidieren. Den E-158 des liquidierten Vermögens können sie auch unbehindert mit sich aehmen. Wenn die Liquidierung des immobilen Vermögens nicht gelingt, bezahlt ihnen der ungarische Notenwechsel über die Wien. 31. August. (R.) Stefani meldet: Italien und das Deutsche Reich erteilen Rumänien in der Form eines Notenwechsels eine Garrantie, in bezug auf die Integrität und Unverlegbarkeit seiner Grenzen. Der italienische Außenminister, Graf Ciano richtete an den rumänischen Außenminister Manoilescu folgendes Schreiben: Exzellenz! Im Namen und im Aufl.g der 77 habe ich die Ehre Ihnen folgende WMndsung zu machen: Staat innen „Güter, Ungarn Griös für die zurückgehaltenen wird alle Angelegenheiten in bezug auf die Vermögensübertragung der Optanten für Rumänien in großzügiger Weise regeln. 4. Die rumänischen Staatsbürger ungarischer Rasse, die auf dem Gebiet wohnen (zuständig sind), welches im Jahre 1919 von Ungarn an Rumänien abgetreten wurde und die im Sinne des gegenwärtigen Schiedsspruchs in Rumänien bleiben, haben ebenfalls das Recht, binnen 6 Monaten für das ungarische Bürgerrecht zu optieren. Die im Artikel 3 niedergelegten Grundlage sind auch für die Transferierung der ungarischen Optanten und ihres Vermögens gültig. 5. Die ungarische Regierung verpflichtet sich feierlich, die zu ungarischen Staatsbürgern gewordenen Rassenrumänen als vollkommen gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln; anderseits übernimmt auch die rumänische Regierung die feierliche Verpflichtung ihren Staatsangehörigen ungarischer Rasse, die auch weiterhin in Rumänien verbliben, die gleichen Rechte wie den 6. Die aus der Uebertragung der Sohyllogebiete sich ergebenden Teilfragen werden im Wege von direkten Verhandlungen zwischen Rumänien und Ungarn .. Sollten bei der Durchführung der Bestimmungen Gs: Schiedespuchs Schwierigkeiten, oder Zweifel auf= tauchen, so streben die ungarische und die rumänische Regierung eine direkte Verständigung an. Wenn so eine Verständigung nicht erzielt werden kann, dann wird der Streitfall den Achsenmächten vorgelegt und diese erbringen dann die endgültige Lösung. Garantie der Grenzen Italien und das I Denische Reich übernehmen mit dem die Garantie für die Integrität » Empfange Sie, Exzellenz den Ausdruch meiner ganz besonderen sein u bezeichnet: Graf Biano. Der rumänische Augenminister, Mihail Manoi lesen, richtete an Graf Ciano ein Antwortschreiben, 1: welchem er mitteilt, daß die rumänische Regie von Ribbentrop Graf Ciano, I, 1. 11" an: die italienische nach einer neuerlichen Rücksprache mit dem r “Tchen Regierung heutigen Tage und die Unviersehbarkeit des Staates. | , ens hme des TER EREUEN 9925. . Epe |