Temesvarer Zeitung, September 1940 (Jahrgang 90, nr. 198-221)

1940-09-01 / nr. 197 (198)

+ N k- er 24 a A­­ =. H! 4­5 . EN x A 5 F a Neue Temesvarer Zeitung Abonamente: Lunar 90 Lei, pe 6 luni 500 Lei, un an VUL Lei. — Pentru strainatate 150 Lei pe luna.­­ Wau inmanare la Ti­misoara lunar 10 Lei mai mult. Un exemplar wel 4. Gonntag,­den 1. September 1940 Folge 197. - 89. Jahrgang. Redactor responsabil Si director: AVALBERT SCHIFF Redactia: TIMISOARA 1. Piata Libertata 2. (Tel. 14-17.) Administratia: L. Str. Eminescu 2. (Telefon 14-65). Tipografia: Telefon 14-64 en die - IM dem Wiener Schiedsspruch Achsenmächte garantie neue Grenze Rumän­ iagen — Options- Räumung und Lebergabe des Ungarn zugesprochenen Gebietes in. 14 recht der rumänischen Staatsbürger — Sicherung der Rechte des Deuts­­chtums in Rumänien und Ungarn — Die Deutschen des an Ungarn fallenden Gebietes können ins Reich umsiedeln Sofortige Abrüstung und Wiederaum­ normalen Lebens in Rumänien Wien, 31. Außtait, (R.) DNB meldet. Die V­erhandlungen, w welche die ER der beiden „Achsenstaaten mit den bevollmächtigten Regierungsbea­uftragten Rumäniens und Ungarns geführt 74 eben, ren zu einem­ S­iedsspruch der Achsenmächte, welcher ims Goldenen Saat des Schlosses Belvedere zu Wien Freitag­nachmittag 3 Uhr gefällt wurde. Der Schiedsspruch erfolgte auf Wunsch der un­­garischen und der rumänischen Regierung, nachdem ei­ne unmit­­tbare Verständigung unter den Interessen­­ten sich als unmöglich erwiesen hat. Der Schiedsspruch hat Ungarn ein ca. 5.000 Quadratkilometer umfassendes Ge­­b­et mit den nördlichen Teilen Siebenbürgens, Klau­senburg und den drei Steiler Komitaten zugesprochen. Nach dem Schiedsspruch erfolgte ein Noten­wechsel zwischen den beiden Außenministern der Achsenmächte und dem rumänischen Außenminister. In ihrer an Rumänien gerichteten Note garantie­­ren das Deutsche Reich und Italien die Integrität u­nd territoriale Unverlegbarkeit des rumänischen Staa­­tes. Die rumänische Regierung hat in ihrer an die Ach­senmächte gerichteten Note diese Garantie ang­e­­nommen. Der offizielle Text des Schiedsspruchs Wi­en, 31. August. (R.) DNB meldet: Die rumänische und die ungarische Regierung richteten und die deutsche Reichsregierung eine Zuschrift, in welcher sie die Achsenmächte ersuchten, die schwebende Frage des rumänischen Gebietsabtrittes an Ungarn durch einen Schiedsspruch zu lösen. Auf Grund dieses Ansuchens und der im Namen der rumänischen und der ungarischen Regie­­rung abgegebenen Erklärung, wonach Rumänien und Un­­garn den Schiedsspruch für sie als bindend und verpflichtend anerkennen, erbrachten der deutsche Reichsaußenminister und der italienische Außenminister rumänischen Außenminister garischen Außenminister, Graf M­anoil­escu und dem in­ Cs­aky, in ihrer Eigen­­schaft als Schiedsrichter folgenden Schiedsspruch: 1. Die endgültige Grenzlinie, welche Rumänien von Ungarn trennt, entspricht der Linie, welche auf der beige­­schlossenen geographischen Karte eingezeichnet wurde. Ein gemischter rumänisch-ungarischer Aus­­sc<­3 wird an Ort und Stelle die genauen Einzelarbeiten der Grenzziehung besorgen. 2. Das Ungarn zugesprochene rumänische Gebiet wird von den rumänischen Truppen binnen fünf­­zehn Tagen evakuiert und Ungarn in gu­­­ter Ordnung übergeben Die verschiedenen Phasen dr Evakuierung und der Uebernahme durch die unga­­r Bbehörden, sowie die Modalitäten des Verfah- worden re6“zritig von einem gemischten ru­­wissischen naarischen Musiknf bestimmt werden. Die rumänische und die ungarische Regierung sorgt dafür, daß die Evakuierung und die Besetzung der betreffenden Gebiete in kompletter Ordnung in­­ sich gehe.­n. Alle rumänischen Staatsbürger, die am heu­tigen Tage auf den an Ungsen abgetretenen Gebiete ihre Zustän­­digkeit haben, erwerben o­hne jede andere Forma­­lität das ungarische Bürgerrecht. Sie sind indessen befugt, binnen 6 Monaten für das rumä­­nische Bürgerrecht zu optieren. Diejenigen Personen, die von diesem Optionsrecht Gebrauch machen wollen, können das an Ungarn abgetretene Gebiet in einem zusäßlichen Termin von einem Jahr verlassen und werden von Rumä­­­en aufgenommen. Diese können auch ihre mobilen Güter unbehindert stundhm­en, sowie ihr immobiles Vermögen bis zum Augenblick der Abreise nach Rumänien liquidieren. Den E-158 des liquidierten Vermögens können sie auch unbe­­hindert mit sich aehmen. Wenn die Liquidierung des immo­­bilen Vermögens nicht gelingt, bezahlt ihnen der ungarische Notenwechsel über die Wien. 31. August. (R.) Stefani meldet: Italien und das Deutsche Reich erteilen Rumänien in der Form eines Notenwechsels eine Garrantie, in bezug auf die Integrität und Unverlegbarkeit seiner Grenzen. Der italienische Außenminister, Graf Ciano richtete an den rumänischen Außenminister Manoilesc­u folgen­­des Schreiben: Exzellenz! Im Namen und im Aufl.g der 77 habe ich die Ehre Ihnen folgende WMn­d­sun­g zu machen: Staat innen „Güter, Ungarn Griös für die zurückgehaltenen wird alle Angelegenheiten in bezug auf die Vermögensübertragung der Optanten für Rumänien in­­ großzügiger Weise regeln. 4. Die rumänischen Staatsbürger­­ ungarischer Rasse, die auf dem Gebiet wohnen (zuständig sind), welches im­­ Jahre 1919 von Ungarn an Rumänien abgetreten wurde und die im Sinne des gegenwärtigen Schiedsspruchs in Rumänien bleiben, haben ebenfalls das Recht, binnen 6 Monaten für das­ unga­­rische Bürgerrecht zu optieren. Die im Artikel 3­ niedergelegten Grundlage sind auch für die Transferierung der ungarischen Optanten und ihres Vermögens­­ gültig. 5. Die ungarische Regierung verpflichtet sich feierlich, die zu ungarischen Staatsbürgern gewordenen Rassen­­rumänen als vollkommen gleichberechtigt anzuerkennen und zu behandeln; anderseits übernimmt auch die rumänische Regierung die feierliche Verpflichtung ihren Staatsangehörigen ungarischer Rasse, die auch weiterhin in Rumänien verbl­iben, die gleichen Rechte wie den 6. Die aus der Uebertragung der Sohyllogebiete­­ sich er­­gebenden Teilfragen werden im Wege von direkten Verhandlungen zwischen Rumänien und Ungarn .. Sollten bei der Durchführung der Bestimmungen Gs: Schiedesp­uchs Schwierigkeiten, oder Zweifel auf= tauchen, so streben­ die ungarische und die rumänische Regie­­­­rung eine direkte Verständigung an. Wenn so eine Verstän­­digung nicht erzielt werden kann, dann wird der Streit­­fall den Achsenmächten vorgelegt und diese erbrin­­gen dann die endgültige Lösung. Garantie der Grenzen Italien und das I Denische Reich übernehmen mit dem die Garantie für die Integrität » Empfange Sie, Exzellenz den Ausdruch meiner ganz besonderen se­in u bezeichnet: Graf Bia­no. Der rumänische Augenminister, Mihail­­ Manoi lesen, richtete an Graf Ciano ein Antwortsc­hrei­ben, 1: welchem er mitteilt, daß die rumänische Regie­ von Ribbentrop Graf Cia­no, I, 1. 11" an: die italienische nach einer neuerlichen Rücksprache mit dem r “Tchen Regierung heutigen Tage und die Unviersehbarkeit des­­ Staates. |­­ , ens hme des TER EREUEN 9925. . Epe |

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