Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1843 (Jahrgang 4, nr. 2-100)

1843-05-23 / nr. 41

175 Er prüfte mich in den wissenschaftlichen Gegenstän­­den , in welchen im damals unterrichtet wurde, namentlich in der Geschichte und Mathematik. Ich mußte in französischer­ Sprache mit ihm reden, dann 308 er aus der Tasche Lafontaine's Fabeln, von de­­nen ich eine überseßte. Zufällig war es gerade: eine solche , die ich beim Informator eingeübt hatte und die mir geläufig war. Dies sagte ich, als er meine Fertigkeit lobte. Sein ernstes Angesicht erheiterte sich, er streichelte mir sanft die Wangen und feßte hinzu : „„So ists recht, lieber Friß , nur immer ehrlich und aufrichtig! Wolle nie scheinen, was Du nicht bist , sei stets mehr, als Du scheinst.“ Diese Ermahnung hat auf mich einen unauslöschlichen Eindruck gemacht und Verstellung und Lügen sind mir von Kindesbeinen an zuwider gewesen und geblieben.“ (Sortsehung folgt.) Strafe für Verdienste. (Fortsehung.) Dieser Antrag wird gewiß nie den gewünschten­­ Erfolg haben, und einen sc­­wachen oder vielmehr keinen Schuß gegen den höhern Einfluß gewähren, während es außer allem Zweifel liegt, daß derselbe wirklich, schädliche Wirkungen hervorbringen werde, und mehr als eine Schattenseite habe. Denn offen gesprochen , gegen wen ist dieser sogenannte volks­­thümliche Antrag gerichtet ? Wer soll dadurch im Dienste des Diaterlands beschränkt werden? Ohne Zweifel soll Individuen (wenn wir nicht unbedingt über alle Wahlen der Jurisdictionen den Stab bre­­chen wollen), welche, durch­ ihren trefflichen Geist, ihr feuriges Gefühl , ihren vorzüglichen Eifer und ihre Auszeichnung in zweckmäßiger Behandlung der Angelegenheiten ihrer Jurisdiction oder des Vater­­landes vor andern hervorsichend , das achtungsvolle Vertrauen des versammelten Adels im höchsten Maße genießen. Und diese soll man von der Ver­­waltung der allgemeinen Angelegenheiten ausschließen ? Diese soll man von den Bedienstungen der Regie­­rung absperren , man soll ihnen den Standpunkt verschließen , auf welchem sie so ausgezeichnet für die Beglühung des Vaterlandes , für die Hebung der bestehenden Gebrechen wirken können ? Das wäre doch , ich wage es zu sagen , gerade so viel, als wenn man zu Arbeiten, welche nur bei dem hellsten Lichte zweckmäßig" vollbracht werden können , das Sonnenlicht vermiede, und auf das ungewisse Däm­­merlicht des Mondes warten­ wollte. — Und liebe Freunde­­ gestehen wir nur aufrichtig, wenn es irgend einer Regierung des Orients oder Occidentes­­ einfiele, eine Verordnung folgenden Inhalts zu erlassen : „Je­­der, der das Vertrauen des Volks zu erlangen strebt, dessen Achtung besißt , dessen Angelegenheiten­ zur allgemeinen Zufriedenheit leitet, mag er sich auch noch durch so viele Fähigkeiten und Eifer auszeichnen, soll für bestimmte Jahre , oder­ für immer von Re­­gierungs = Anstellungen ausgeschlossen bleiben,“ — würde nicht eine solche Akase, ein solcher Hattischer if zahlreichen Tadel und Geringschäßung, und nur wenig Lob „und Anpreisung ‚zu erwarten haben ? — Und siehe da, wir selbst sprechen eigenmächtig das Ana­­them über diejenigen aus, welche durch ihre zahl­­reichen Diestleistungen und ihre auf dem Felde der Geseßgebung sich erworbenen Verdienste den größten Anspruch auf Auszeichnung erworben haben, und für die Zukunft die schönsten Hoffnungen erregen! In der That, wir müssen nothwendig glauben, daß diejenigen, welche einen solchen Antrag machen, un­­terfragen und anpreisen , dafür halten, die Zahl der Capacitäten zur tüchtigen Landtagsvertretung in un­­serm Lande sei übergroß, und die Quelle unserer Ge­­brechen in einem Ueberreichthum an Genies und einer Art von geistiger Ueberspannung suchen. Oder viel­­leicht nehmen sie Oxenstierna's bekannten Ausspruch gar zu buchstäblich : Non vides, fili! quantilla Sapientia mundus regitur? (Siehst du denn nicht, lieber Sohn ! mit was für einem geringen Quantum Weisheit die Welt regiert wird ?) 3 * * Wenn wir nun weiter betrachten, welche widrige Verhältnisse dieser Gegensaß zwischen den Betrauten des Volks und den Beamten der Regierung hervor­­ruft, so muß es nothwendig unsere Erwägung auf sic ziehen, daß derlei­ Verbotsmaßregeln nur da auftauchten, nur da in Antrag gebracht wurden, wo die Aufgeregtheit der Nation den höchsten Punkt er­­reicht hatte. Die Stände Frankreichs waren seit dem %. 1614 nicht mehr zusammengetreten, und hatten seit jener Zeit die Wünsche des Volkes nicht mehr am Throne niederlegen können. Die Parlamente, stolz auf Rechte der Art, wie sie uns das Thron und Nation gleich entfräftende Gefes 31. 222 zu unserm Unglücke gegeben hatte , standen dem Hofe immer troßig entgegen; die Preßfreiheit, welche Malesherbes vor Kurzem gegeben , hatte die Ge­­müther zwar heftig erhißt, aber noch keineswegs aufgeklärt; die Nationalversammlung im Drange

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