Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1844 (Jahrgang 5, nr. 1-89)

1844-11-08 / nr. 89

. 398 b. Naturrect, Staatsrecht, Völkerrecht. ec. Encyklopädie der Kameral-Wissenschaften, Natio­­nal-Oekonomie, Staatsrechnungs-Wissenschaft, ms recht. d. Staatswintdschaftslehne, Finanz- Wissenschaft. e. Politik und Polizei. f. Statistik oder Staatenkunde. g. Siebenbürgisches Staatsrecht. h. Ungrisches und sächsisches Privatrecht. — ungri­­scher und sachsischer Civilproceß. 1.­­Römisches Recht und Kirchenrecht. k. Siebenbürgische Rechtsgeschichte und Diplomatik. 1 Strafrecht und Strafproceß. m. Ungrischer Geschäftsstyl und parlamentarische Re­­defrist. Insoweit jedoch, zufolge derer für die sächsische Nation bestehender Regulativ-Vorschriften, für jede nicht systemi­­sirte Ausgabe vorher die höhere Be­nehmigung der hohen Staats-Regierung nachgesucht werden muß, und somit denn auch Betreff derer zur Errichtung und zum ferneren fe­­sten Bestand der beantragten neuen Lehranstalt erforder­­lichen Kosten aus der National-Cassa die höchste Bewilli­­gung eingeholt werden mußte, — hat bei alle den bis zur Ungeduld heißen Wünschen der gesammten Nation — jene Anstalt in das Leben treten zu sehen, nicht früher zu deren Errichtung geschritten werden können­ und dürfen. Mittelst hohem Gubernial-Dekret vom 40. August v. I. Zahl 8623 erfolgte endlich die so sehnlich erwartete Be­­willigung der diesfalls nachgesuchten Kosten, und somit wurde denn auch ungeräumt daran gegangen, alle Vorbe­­reitungen dazu einzuleiten, damit die neue Lehranstalt mit dem beginnenden Schuljahre möge in das Leben tre­­ten können. Vor allem aber war es diesem Ober-Con­­sistorium angelegen, die für die Lehranstalt geeigneten Lehrer aufzufinden, und nach den sorgfältigsten Erwägun­­gen sind denn auch die hier anwesenden hochgelehrten Herrn Gottfried Müller, Joseph Zimmermann, Heinrich Schmidt und Friedrich Hann zu wirklichen Professoren dieser Lehranstalt berufen, und aus denen für den juridi­­schen Lehrkurs vorbezeichneten Wissenschaften: Herrn Professor Gottfried Müller a. Juristisch politische Encyklopädie und juristisch po­­litische Literatur-Geschichte. b. Naturrecht, Staatsrecht und Völkerrecht. ce. Römisches Recht. d. Kirchenrecht, Strafrecht und Strafproceß. Dann Herrn Professor Joseph Zimmermann a. Siebenbürgische Rechtsgeschichte und Diplomatik. b Siebenbürgisches Staatsrecht. ce. Ungrisches Privatrecht und ungrischer Civilproceß.­­ Sächsisches Privatrecht und sächsischer Civilproceß. Ferner Herrn Professor Heinrich Schmidt a. Encyklopädie der Kameral-Wissenschaft, National- Oekonomie, Staatswirthschaftslehre. b. Finanz-Wissenschaft, Oesterreichisches und. Sieben­­bürgisches Bergrecht. c., Politik und Polizei. d. Statistik oder Staatenkunde. Und Herrn Professor Friedrich Hann a. Ungrischer Sprach-Unterricht. 4 b. Ungrischer Geschäftsstyl. d. Ungrische parlamentarische Beredsamkeit. d. Staats-Rechnungswissenschaft zum öffentlichen Vortrage zugewiesen worden. Als ein für diese Lehranstalt aber noch weiter ganz besonders er­­freuliches Ergebniß bin ich so glücklich ferner eröffnen zu können, daß der wegen seiner längst rühmlichst anerkann­­ten patriotischen Gesinnungen und Bestrebungen unter uns hoch geachtete Mitbürger Herr Feldkriegs-Secretär Joseph Benigni von Mildenberg sich in freundlicher und­ zuvor­­kommender Weise erhob­en, außer denen, durch die­ vorbe­­nannten ordentlichen Herrn Professoren vorzutragenden Rechts-Wissenschaften, auch das Deftreichische Privatrecht, nebst Civilproceß, sowie auch Deftreichisches Strafrecht, Wechselrecht und My­richts-Ordnung an dieser Lehranstalt, in gleichfalls zweijährigem Lehrkurse, ohne Anspruch auf eine ausgemessene Besoldung, öffent­­lic vortragen zu wollen; und in Erwägung — daß, wenn auch die eben bezeichneten Rechte nicht gerade aus­­drücklich und strenge zu dem gleichsam obligaten wissen­­schaftlichen Cyklus eines Siebenbürgischen Juristen gerech­­net werden, doch anerkannt werden muß, daß die Kennt­­niß jener Rechte für jeden nach erweiterter und höherer Bildung strebenden Juristen von wesentlichem Vortheil, namentlich aber für jene Jünglinge, welche nach vollen­­deten Bildungsstudien nicht nur im Schooße der sächsischen Nation, oder einer sonstigen inländischen Amtsstelle ihr Fortkommen suchen, sondern auch außerhalb dieses Landes im östreichischen Staate dienstliche Anstellungen zu erwer­­ben trachten wollen, gerade nothwendig ist,­­ verdient solches großmüthige Anerbieten des Herrn Feldkriegs-Se­­kretärs die vollste Anerkennung, und ich schäße mich glük­­lich diese dankbare Anerkennung hier öffentlich auszusprechen. So ausgerüstet soll denn die neu errichtete juridische Lehranstalt, die nach dem Sinne, in dem dieselbe von der Nation begründet worden, für die Zukunft der Nation Segen bringen möge, von heute an in Wirksamkeit tre­­s

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