Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)

1845-05-30 / nr. 42

1­9 * sich minder für eine öffentliche Verhandlung eignen, und müssen daher vorkommenden Falles der Genanntschaft oder dem Bürgerausschusse das Recht vindiciren zu be­­stimmen, ob ein Gegenstand bei offenen oder verschlosse­­nen Schüren vorzunehmen sei, und die öffentliche Sigung in eine geheime zu verwandeln. Eben­so würden wir im Interesse des gebildeten Publikums und um stören­­dem Gedränge und Ueberfüllung des Raumes vorzubeu­­gen, den Zutritt auf die Gallerien oder sonstige dem Auditorium vorbehaltene Plätze nur gegen Einlasfarten gestatten. Endlich dürfte es sich wohl von selbst ver­­stehn, daß bei öffentlich abzuhaltenden Sigungen für ein Präsidium gesorgt sein müsse, das, mit ausreichender Vollmacht ausgerüstet, für die Ueberwachung des Audi­­toriums und Aufrechthaltung geieglicher Ordnung die nö­­thigen Garantien biete; denn nur unter dieser Bedin­­gung, will uns bedürfen, dürfen wir hoffen der Wohl:­thaten der Oeffentlichkeit theilhaftig zu werden. Berichtigende Anmerkungen zum Auflage „in Wein und Bier kein Alkohol!!“ (Satellit Nr. 28. 1845.) (Schluß.) Wir können es daher nur durch Gebrauch und Sitte, und einigermaßen durch den oben angedeuteten chemischen Unterschied beschönigen, aber nicht leugnen, daß wir im Wein und Bier immer auch verdünnten Alkohol mit­­trinken, und daß die Meidung des seßtern als Brannt­­wein bei gebildeten Menschen nicht so sehr auf der Ue­­berzeugung seiner größern Schädlichkeit beruht, als es vielmehr Sache eines geläutertern moralischen und physi­­schen Geschmacks ist.*)­­ sich der „reine Wein“ vom Alko­­hol unterscheidet, auch im Tsc­hai und Punst (wenn festerer mt Thee gemacht worden) enthalten wäre, wie wir unson­st in der Wiener Zeitung entnommen haben. Um nun aber einen Vergleich anstellen zu können, zwischen dem Alkoholgehalt des Weines und Bier­s, und jenem des Branntwein’s, müssen wir zuvor die gewöhn­­liche Stärke jedes dieser Getränke kennen. Der Erfah­­rung zufolge beträgt der­ mittlere Alkoholgehalt eines gu­­ten alten Weines 10 Pt, (in schwächern Weinen 8, in ‚ausgezeichneten 44 2) **) jener des Bier­s. 3 8; (schwächeres, hat nur 2 und vorzügliches 4 — 5 2) gu­­ter, verkäuflicher. Fruchtbranntwein hingegen hat gewöhn­­lich 35 3, (der Slibovi ist in der Regel stärker, und der Traber und Lagerbranntwein am stärksten.) Der­­selbe enthält daher nahe an 3 Wasser und + absoluten Alkohol. Da nun nach Professor Meißners Tabellen *­ 1 Maß Branntwein von 353 eben so viel Geist (­ab­­soluten Alkohol) enthält, als 32 Maß guter alter Wein, oder 124 Maß gutes Bier; so folgt daraus, daß ein mäßiger Weintrinker, der täglich 1+ Maß guten alten Wein trinkt, etwas mehr Geist oder Alkohol, als in ei­­nem halben Leitel gewöhnlichen Fruchtbranntweins und ein Biertrinker, der täglich 14 Maß gutes Bier trinkt, etwas weniger Geist, als in einem halben Seitel Frucht­­branntwein enthalten ist, zu sich nimmt. „Betrachtet man endlich die Sache von ökonomischer Seite, so findet man, daß nicht nur die Erzeugungsko­­sten dieser Getränke, sondern auch­ der Preis derselben in Ansehung ihres Alkoholgehaltes in keinem Verhältniß steht, wie leiteres in folgender tabellarischer Zusammen­­stellung mit einem Blick leicht zu ersehn ist. enthält eben soviel Alkohol als: sich auf Professor Liebig's neueste Analyse des Thee's und Kaffees gründet, vermöge welcher die diesen beiden ausländi­­schen Spezereien eigenthümliche Nahrhaftigkeit hauptsächlich auf einem in vegetabilischen Substanzen ungewöhnlich großen Gehalt an Stickstoff beruhen soll, welcher im Thee enthal­­ten sei? Sollten dann die Lebhaber dieser beiden geistigen Getränke den Genuß derselben m­it auch mit +dem scheinbar analogen Unterschied und mit Liebigs Autorität beschönigen wollen ? 8%) Nach Brandes, auf einem Normalalkohol von 0,825 sp. ©. berechneten und vom Fontenelle sehr vermehrten Tabelle enthalten die unverfälschten ausländischen Weine 18­­­ 20 Pzt Alkohol, guter alter Rheinwein 12010. JE 2) ©: P. Ti Meißners Chemie -B. 5:45 Anfang 12. und des:­sen Aräometrie 2. Theil, stickstoff­­die | Bet. in Geld. 1 Maß | Branntw. | a 35T | fl. 0 40 kt. | fl. 70kt. 82. im Wein 1 103 (mme 384 lamm 1,366 4 | Wein “8 eu 24 1 36 124 Bier | 8. „|, .42 2 [80 2) Nach der Versicherung des Ritters Gravelle, Arzt der fran­­zösischen und russischen Marine in Lissabon, enthalten die ang­esehendsten portugisischen Weine, als: Lissa, Sekt, Marsala Port, Matera und Capwein 1/4­­- 113 beigemischten Rum. Die Mitglieder der Nordamerikanischen Mäßigkeitsvereine würden daher um so inkonsequenter handeln, wenn sie, dieses wissend, doc solche Weinsorten genößen. Wie aber, (man erlaube mir diese Anmerfung) um doch Alles hierauf Bezug habende anzudeuten, wenn jene haltige Substanz, wodurch wo man dem Thee und Kaffee eine große Lobrede hält, aus einer Anreise

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