Transsilvania - Beiblatt zum Siebenbürger Boten, 1845 (Jahrgang 6, nr. 6-103)
1845-09-16 / nr. 73
315 machen und vielleicht den Mitgliedern zur Vorbereitung von Sipung zu Sikung Zeitfrist lassen zu können, wiec dentlic blos drei Sigungen stattfinden, welche umso ungehöriger erscheint, weil, wenn blos die Resultate der seit dem Jahr 1843 herwärts gehaltenen Confluxe gezählt und erwogen werden, außer der Schlichtung der Privat-Prozesse, darunter wenig gesetgeberische Maßregeln und ausgeführte Beschlüsse zu finden sind, welche durch die der sächsischen Nation unmittelbar verschafften reellen Vortheile für die verursachten Kosten nur einigen Erlag böten; denn alle die schönen Verbesserungen, welche die Universität im 3. 4843 durch eine Commission entworfen hat, sind nuß- und werthlos im Archiv liegen geblieben. Warum gehn die gerichtlichen Berathungen in der Universität nicht so ordentlich, so ruhig, besonnen und leidenschaftslos vor sich wie in der kön. Gerichtstafel zu M. Vasarhely, wie überall in der Welt, wo fachwissenschaftlich und in jeder Hinsicht gebildete Männer zusammenfigen und berathen. Kommt es ganz allein daher, weil es hier keine Zuhörerschaft gibt wie in der kön. Gerichtstafel zu M. Vasarhely? Haben wohl die Sachsen nicht die geringste Anlage und Naturgabe, um es wenigstens in den Sälen, wo man über Recht, Gerechtigkeit, Verfassung, Geses und Volkswohl entscheidet, einen ordentlichen, geregelten Discord zu führen, wo Einer hübst nach dem Andern spricht, und jeder dem Andern das Wort läßt? Kein Billiger verlangt hiemit unter den jetzigen Verhältnissen kunstgerechte Reden, nenn das wäre ungerecht, allein eine gesprächsweise Erörterung der öffentlichen Angelegenheiten mit Regel, Ordnung und Würde, diese muß jeder Freund der Sachsen wünschen. Dieses sind die Sachsen troß ihres geringen Gemeinsinnes zu leisten im Stande. Höre man all keine eigentlichen Reden, wie sie sonst in fortgeschrittenen Versammlungen den Hauptbestandtheil der Verhandlungen ausmachen. Nur das ist unerläßlich daß, wenn die Erklärungen der Mitglieder in der Regel kurz, schmucklos lediglich auf den gerade vorliegenden Gegenstand eingehend sein, und länger fortgefegte Zwiegespräche zwischen den hauptsächlichsten Wortführern der entgegengefegten Meinungen stattfinden sollen, in der Versammlung ein gewisses Maß des Ernstes, der männlichen Besonnenheit, Selbstbeherrschung, Urtheilsreife und ruhiger Erfahrung herrsche und den Verhandlungen Klarheit und Haltung gebe. Warum sollte man sich anfangs nicht an die Regel binden, daß.. sich die Sprecher immer zuerst melden, und nur nach der schriftlich verzeichneten Reihenfolge in der Meldung: das Wort nehmen müssen; und daß, wer außerhalb der Reihe in der Meldung, einem Andern in die Rede fällt, jedesmal zur Ordnung und zum Schweigen verwiesen werde? — Der Erfolg mag lehren, ob wir noch hundert Jahre haben und brauchen werden, um in unseren Versammlungen eine vernünftige Ordnung einzuhalten, wie dies sonst überall unter Gebildeten als Nothwendigkeit angesehen wird. 56. „Die Cursus an eine löbl. Universität zu expediren ist eines Herrn Gonsulis Beruf communicato tamen Consilio Duo Judici regio." Die Bevölkerung der sächsischen Gefängnisse am Schluß des zweiten Jahrviertels 1845. Gortießung, 3. Bittung. Die 24 Gefangenen, welche zu Ende des ersten Jahresviertel vorkommen und unter diesen zwei Sachsen Diebe, aus Mettersdorf und Petersdorf, im Alter von 27 und 30 Jahren, dann 2 Säesinnen aus der Bistrnger Vorstadt, wegen Abtreibung der Leibesfrucht, 40 und 38 Jahre alt und 4 Zigeuner, Pferdedieb, aus Tekkendorf, 20 Jahr alt, aus dem ersten Jahresviertel erscheinen sämmtlich auch in der Tabelle des gegenwärtigen Jahresviertels, und sind während desselben noch mit 6 Gefangenen vermehrt worden. Deutsche. 5 Diebe aus Petersdorf, 3 über 30, 4 über 20 und 4 über 50 Jahr alt. 3 sind weibl. Geschlechts. Walachen. 4 Straßenräuber 20 Jahr alt, aus der Bittriger Vorstadt. Im ersten und zweiten Quartal sind abgeurtheilt worden ihrer 40, nämlich 5 zu zwei und vierjähriger Festungsstrafe in St. Usvar und vierteljährigen Prügeln, 4 zu heimischem Arrest, 3 abgeschoben, 4 freigesprochen. In Untersuchung stehen noch ihrer 8, von den übrigen 12 sehen 6 der hohen Entscheidung entgegen und sind zum Theil gegen Kaution außer Haft, 4 bestehen ihre Strafe und 2 sind entwichen. 3. Mühlbach. Im zweiten Jahresviertel wurde kein Beschuldigter eingebracht. Von den 26 Gefangenen, welche in der vorigen Tabelle aufgeführt waren, erscheinen in der Tabelle für das zweite Viertel des 1. 3. no 24 aufge: