ACTA HISTORICA - A MTA TÖRTÉNETTUDOMÁNYI FOLYÓIRATA TOM. 28 (1982)

28. kötet / 1-4. sz. - ETUDES - GYŐZŐ EMBER: Einnahmen und Ausgaben der Ungarischen Königlichen Kammer in dern Jahren 1555-1562

Einnahmen und Ausgaben der Ungarischen Königlichen Kammer in den Jahren 1555—1562 von GYŐZŐ EMBER Ein wichtiges Gebiet der Wirtschaftsgeschichte ist die Geschichte der Wirtschaftsführung der einzelnen Länder beziehungsweise Staaten. Dieses Gebiet der ungarischen Wirtschaftsgeschichte, vor allem in den Jahrhunderten vor dem 1848 beginnenden bürgerlichen Abschnitt, kennen wir nur sehr unvollständig. Besonders lückenhaft sind unsere durch Zahlen gestützten Kenntnisse der Entwicklung der Wirtschaftsführung des Landes. Von meinen Forschungen über die Geschichte der Wirtschaftsführung des ungarischen Staates im 16.—18. Jahrhundert fasse ich nur einen kleineren Teil der Ergebnisse zusammen, gleichsam als Beispiel für die zahlenmäßige Entwicklung der Geldeinnahmen und Ausgaben des Staates in acht aufeinanderfolgenden Jahren, in der Zeit von 1555—1562. Meine Wahl fiel gerade auf diese acht Jahre, weil aus jedem das Quellenmaterial erhalten geblieben ist, das für das zahlenmäßige Kennenlernen der Finanzgebarung von einmaligem Wert ist, nämlich die Jahresendabrechnungen der Schatzkammerbe­hörde, der Königlichen Kammer, die die Geldeinnahmen des Herrschers besorgte. Wir wissen, daß in den Jahrhunderten des Feudalismus die Wirtschaft des Staates der Wirtschaftsführung des Herrschers entsprach, daß die Einkünfte des Staates mit den Einkünften des Herrschers identisch waren. Vor 1526, zur Zeit der Herrscher aus dem Hause der Jagellonen, wurden die Einkünfte der ungarischen Könige von einer Person, vom Schatzmeister verwaltet, den dabei von ihm ausgewählte und bezahlte Männer unterstützten. Als 1526, nach der Schlacht von Mohács, Ferdinand I. aus dem Hause Habsburg — eine Zeitlang nur der eine — König des Landes wurde, richtete er, nach dem Vorbild in seinen anderen Ländern, zur Verwaltung seiner Einkünfte statt der Schatzmeisterei auch in Ungarn eine nach dem Kollegialsystem arbeitende Behörde, eine Kammer ein. Von da bis zum Jahre 1848 verwaltete die Königliche Kammer—zeitweilig auch zwei Kammern — die Einkünfte des Herrschers, das heißt die staatlichen Einkünfte, und lenkte die Wirtschaftsführung des Staates im ganzen Land. Eine andere Frage ist, wieweit die Kammer bei dieser Lenkung der Wirtschaftsführung selbständig handelte und wieweit sie anderen zentralen Behörden des fremden Königs untergeordnet war. Acta Historica Academiae Scientiarum Hungaricae, 28. 1982

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