Arader Zeitung, Januar-Juni 1925 (Jahrgang 6, nr. 2-68)
1925-01-08 / nr. 2
3: Bezundbereic:, A rar jeden Donnerstag und für die ärmere Bepölke- Sonntag ganzjährig 150 ° — Jung mögentlich nur H. Antevika 1, Dollar. Samstag : ganzjährig: 90 sonst. Ausland 250.— Lei. - || Lei. Einzelnummer 2 Lei. we Der Bezunsvpreis ist im vorhinein zu bezahlen. "227 Folge 2. „ s + " Arad, u Yin > ENTE a a: Biblioteca. ASTRA‘ „Ib StBNU = | f Politisches und volkswirtschaftliches Organ . (2-m EIERFEIB Schriftleitung und Verwaltung : : Str. Soarelui (Zoltangasse) Nr. 7. Schriftleiter Nik. Bitto. Vertreter für Amerika: NIE. JOST, P. D. Bor 2233 Station A. Elizabeth (New-Ziersey). VEREISEIT BEFEITHBEB AM RAD, Donnerstag, den 8. Jänner 1928. i ..„Anzeigenpreiß: 2 Der einspaltige Raum 1 Zentimeter hoch 15= L. Kleine _ Anzeigen das Wort 2.= Leu, fett gedruckte Wörter werden doppelt gerechnet. Bei mehrmaliger le zd Jah»res anzeigen Nachlaß. Anzeigen werden in allen Annontenerveditionn angenommen u sind im vorhinein zu bezahlen WW lige Ausgabe) 5. Jahrgang Die Ortsnamen. EN 30 macht worden. em“ "ist die Frage durchaus nur vom Chauvinismus . Was ist natürlicher, als daß in jedem Schriftstück die Ortsnamen in derjenigen Form angewendt: ie sie eben d b derjenigen Sprache, | Bee iMepein Me fie eben der Gehruncenergnung 7 ‚ “in der das Schriftstück abgefaßt ist, vorschreibt ! Sehen wir ung ein wenig nach den tatsächlichen Verhältnissen um. In den meisten Ländern hat jeder Ort nur einen, meist in langsamer historischer, Entwicklung 5 entstandenen Namen, der ganz akteseing, ob er ursprang (--ß==.) Eine Zeitungsnachricht wußte kürzlich zu melden, daß das Innenministerium an alle Präfekten der angeschlossenen Gebiete eine Verordnung geschuht Habe, wonach die Namen aller Gemeinden einer Überprüfung unterzogen werden sollen, natürlich nur zu dem Zwecke, um historisch unrichtige, unlogische und Verwirrung stiftende Benennungen durch „entsprechende“ zu erseßen. Es wird hiemit eine alte Wunde von neuem aufgerissen und wir wollen, gleich von Anfang an erklären, daß wir uns weder mit einer, Vergewaltigung unserer deutschen Ortsnamen im amtlichen Gebrauch, noch mit einer Einmischung der Staatsgewalt in dem Gebrauch im „Privatleben ““ abfinden werden. Wenn verlautet, daß diese Verordnung nur Ordnungszwecke verfolge, und angeblich in gewissen Fällen sogar die Wiederherstellung eines verdunkelten deutschen, oder madjarischen Namens möglich sein soll — so glauben wir das einfach nicht, das ist ein Leim, auf den wir niemals kriechen und den sich hoffentlich auch das Ausland nicht über die Augen reichen läßt. Wir haben leider schon genug Erfahrung, um uns eine recht lebhafte Vorstellung von der Meinung und Auffassung der maßgebenden Politiker auch in dieser Frage bilden zu können. Wir können da vier Gruppen Unterscheiden. Die erste, sehr kleine Gruppe enthält jene wenigen, der gebildeten Männer, die uns und die Sache kennen, gerecht denken und uns wohlgesinnt sind, eine zweite, ebenfalls kleine Gruppe enthält diejenigen Politiker, die aus irgend einem Motiv Wohlwollen zeigen, „aber nicht durch Bachfenntnis + beschwert sind... Dann kommt die schon ‚bedeutend größere Gruppe, die die Minderheitenprobleme und die jeweilige Sache mehr oder weniger gut kennen, sich aber nicht zu einem vorurteilslosen, gerechten Standpunkt aufschwingen können und uns aus Prinzipien übelgesinnt sind u. schließlich die große Masse derer, welche ohne Sachkenntnis und ohne Nachdenken jedem nationalistisch gefärbten Hornruf Folge reisten. Man sieht also, daß wir eigentlich nur auf die erste kleine Gruppe rechnen können. Die dritte ist unverbesserlich, für die zweite und vierte aber kann durch Aufklärung manches geleistet werden. Aufklärung tut aber auch für unsere Reihennot, weil der einfache Mann bei den sich täglich widersprechenden neuen Gesehen, Berordnungen und Willkürakten der kleinsten Potentaten meist gar nicht weiß, was eigentlich rechtens ist. ) Die Frage der Ortsnamen hat gewiß eine Seite, wo die behördliche Regierung erwünscht ist. Es ist gut, wenn eine richtige Schreibung der Ortsnamen in irgend einem 2. amtlichen Verzeichnis festgelegt wird und wenn etwa die Art, wie gleichlautende Ortsnamen durch Zusate zu unterscheiden sind, geregelt wird — weiter aber ist eine, dea Einmischung nicht vonnöten. Zu einen „Pro- - 7 sich Lateinisch, weltisch, slavisch, germanisch oder sonstwie “Tautete, den Sprachgeschen des betreffenden bewohnenden Volkes angepaßt ist. Für die großen, allbekannten Städte 7 is sich in vielen Sprachen Nebenformen herausgebildet, die sich den betreffenden Sprachen besser einfügen, diese Namen werden in der ganzen Welt mit Selbstverständlichkeit gebraucht. (Z. B. Venedig für Venezia, Londres für London, Naple, Neapel für Napoli.) Spricht en man französisch, sagt man eben „Londres“ und spricht , man italienisch, heißt es „Londra“. An diesen Ummand ebenso wenig Anstoß, wie etwa an : 5 "Jungen nimmt man | = 1 den Bezeichnungen der Länder und Staaten, die doch auch ee WERE 3; » ; EE jeder .Sprache anders lauten. 3 ve In den Grenzgebieten Westeuropas von Calais bis Genf gibt es nur wenige Orte, die zwei vollkommen verscchiedene Namen haben. Die meisten haben nur je eine -, - deutsche (oder flämische) und eine französische Form des= . - selben Namens, die in der Aussprache oft vollkommen - gleichleuten (Brüssel- Bruxelles, Mühlhausen-Muhlhouse,er - Genf-Geneve usw.) Viele Orte haben nur eine Form, wobei höchstens die Orthographie etwas abweicht ;so ist 28 nicht einmal den Franzosen je eingefallen, die alte deutsche Stadt Straßburg umzubenennen, sie leisten sich bloß das Vergnügen, sie „Strasbourg“ zu schreibe. Und es wird selbstverständlich im deutschen Text der deutsche und im französischen Text der französische Ortsname gesbraucht. Ein „Problem“ gibt es dort nicht. Es ist daher für den Westländer und den ihm nachstrebenden Bukarester gar nicht so leicht, sich ein klares Bild des „Problems“ zu machen. Bei uns hat fast jeder Ort mindestens drei historische Namen, deutsch, rumänisch, ungarisch. Oft sind alle drei Namen nur Umformungen desselben Grundwortes, wie z .B. Mediasch, Medias, Medgyesch, oft stimmen zwei überein,s der dritte stammt von einer andern Wurzel, oft auch sind alle drei vollkommen verschieden, überall aber sind diese drei Namen historisch geworden und leben im Sprachgebrauch. Diese Tatsache ist vor allem von jedem festzuhalten, der sich in dieser Sache ein Urteil erlauben wil. Die Ortsnamen können nicht wie die staatlichen Hoheitszeichen, Landesfarben, Uniformen des Militärs usw. einfach durch Staatsakte umgetauscht werden, sie sind älter und lebenskräftiger als die Staaten u. bilden ein lebendiges Sprachgut, das der Einwirkung durch Behörden Kraft der Naturgelde entzogen ist. Willkürliche Verfügungen, die diese Sachlage versegnen, können viel Unzufriedenheit und Schaden stiften. Er die Geschichte wird ‚ erreichen. VS über sie hinwegschreiten und "el week werden sie nicht . Es war ein schwarzer Tux me nur für die Deutscen, sondern K, für den Baron Banfiy als Minister auf de, „kam, sich durch. Bernies damaligen Minderheit "un mänen :Siebenbürgens, als der wachjarische Erzchauvinist aseligen Gedankengebrauches der des rbeeren zu exmalen ringen. " Die 5 Paragraphen des AV. G.A. von 1898 , sehen freilich ganz harmlos aus, mit seinem Wort heißt es da, daß die Ortsnamen magyg” < sein müßten, oder , daß der Gebrauch der anderen,g” wird nur ausgesprochen, daß <A den Namen haben dürfe, da iertmens dem Innenminister zustehen verboten sei. Es xt nur einen amtsizefistellung dieses Naaß ein amtliches Verzeichnis hierüber anzulegen se a und daß in amtlichen FOTB nur dieser amtliche Name gebraucht werden ürfe i . 3 Wie die Durchführung dieses „harmlosen“ Gesches ausgesehen hat, „ist noch in frischer Erinnerung — wir haben es nicht vergessen und hoffen, daß auch das Siebenbürger Rumänentum es nicht vergessen hat und daß es nicht zugegeben wird, daß die Bukarester Regierung nun den Sporn Baussys folgt, politischer Klugheit und Reife und hat alle deutschen Her für den damaligen Regierungsrat eingenommen, als dieNr. 6. vom 27. Januar 1919 klar und bündig aussprach „Die Ortsnamen werden in der betreffenden Sprache jeArt. 4 aus 1898 wird aufgehoben“ Dies ist auch der heutige Re ! Es war eine Tat größter , dent Siebenbürgens mit freudiger Genugtuung erfüllt und sei im Art.5 seines, allerersten Dekretes (Amtsblatt der Nation angewendet. Das Gesetz über die Ortsnamen, im ungarischen Text den ungarischen treiben, wir unverbrüchlich festhalten wollen: Szustand, an dem also im deutschen Text den deutschen, in: rumänuischen Text den rumänischen. Es ist also auch vollkommen, geseßwidrig, wenn, wie wir leider manchmal feststellen müssen) in amtlichen Verlautbarungen in deutscher Sprache der romänische Ortsname geseßt wird. Darauf. hinzielende Anordnungen von Notären, Stuhlrichtern, Subpräfekten und Präfekten oder wenn immer, entbehren der geießlichen I Leider ist infolge der vielen kleinen Übergriffe und Schikanen von Seiten verantwortungsloser Organe die Bevölkerung heute so eingeschüchtert, daß es hie und da vorkommt, daß selbst ein Kaufmann in einer deutschen Anzeige in einer deutschen Zeitung den rumänischen Ortsnamen segen lätt, oder irgend ein anderer, unberatener Staatsbürger, der an irgend eine Behörde ein Gesuch in . seiner Muttersprache richtet, denkt, jer müsse wenigstens den Ortsnamen in „der Staatssprache“ schreiben. Das ist ganz falsch! Das war nicht einmal zur Zeit des Bauffyischen Geheges vorgeschrieben ! Heute ist dieses Gesetz aber aufgehoben und wir dürfen nicht selbt durch solche Ungeschiclichkeiten den Gegnern Wasser auf die Wiähle Nie werden wir die deute aufgeben! Das Recht darauf hat hundertjähriger Arbeit in diesem Lau Namen gehören dem heiligen Schape den Ortsnamen unser Volk in viel» de erworbener Deutschen Sprache Diese an und über sie verfügt keine Regierung auf Erden. Gott hat die Naturgefäße geschrieben, nach denen Sprachen entstehen sich wandeln und vergehen, und nur wer in tiefer Ehrfurcht sie gemüht hat diese Gesche“ zu ergründen und wem Gott, das Genie dem gegeben hat, der darf in Dehmat einen Stein am Dombau der Sprache beitragen. Eine Regierung aber, die heute zustande kommt, um morgen durch irgend ein Ereignis gestürzt zu werden, muß von solch hohen und reinen Dingen die Hände lassen (S.d. Tagblatt.) 4 NEUESTE NACHRICHTEN. Sie wünschen . .. „Cuvantul“ veranstaltete anläßlich der Weihnachtstage eine Anfrage, die an viele Personen des öffentlichen Lebens unseres Landes u. zumal an Politiker gerichtet ist. Das Blatt möchte wissen, was man dem Vaterlande zu Weihnachten wünsche ? Von anderen Ausführungen heben wir als recht bedeutungsvoll hervor den Weihnachtswunsch des Abg. Rudolf Brandsch, welcher folgendes ausführt : „I< wünsche dem Vaterlande innere Festigung. Eine wesentliche Bedingung derselben ist, daß die Regierung die Probleme genau kenne, welche zu lösen sind“ Dieses Ziel läßt sich nicht durch äußere Unifizierung,sondern nur durch geistige Ausgleichung erreichen. Innere Einheit ist umso dringender notwendig, je mehr die äußere politische Lage des Staates gefährdet ist. Schließlich wünsche ich, es möge unser Staat sich immer mehr zu einem Rechtsstaat ausstalten.“ A Von anderen interessanten Ausführungen, die dem ZA Lande unter den Weihnachtsbaum gelegt,wurden sein folgende mitgeteilt : | x Argetoianu wünscht dem Vaterlande, die Regierung möge nicht mehr lügen. Minister Constantinescu erwiedert mit dem Wunsche : „Verstand der Opposition.“ Inkulep, Minister für Reparabien : „Fester innerer und äußerer Friede.“ Dr. Anahelescu, Unterrichtsminister : „Kultur, möglichst viel Kultur“. Kriegsminister Mardarescu; Höhe der Zeit, welche wir erleben.“ Handelskammerpräsident, Dr. Cercez : „Möglichst wenig Worte, dafür viel und geordnete Arbeit.“ Der Bürgermeister Bukarest,Dr. Costinescu, wünscht der Kapitale zu Weihnachten möglichst viel Schnee. Dr. Lupu glaubt, daß das beste Geschenk für Rumänien die Entfernung der Liberalen aus dem Regime sein werde. „Menschen auf der Die Studenten für die Minderheitsrechte der Rumänen in Bulgarien. Bukarest. Eine Gruppe rumänischer Studenten veröffentlicht einen offenen Brief an den bulgarischen Ministerpräsidenten Zankoff, der bekanntlich in Bukarest weilte und fordert ihn auf, der Lage der rumänischen Minorität "in Bulgarien “ größere Aufmerksamkeit zuzuwenden und ihre Rechtestellung im Sinne der Minderheitsbestimmungen des Friedensvertrageszu lösen. Mehr als 100.000 Rumänen in der Timorgegend, die sich seit jeher als loyale Bürger des bulgarischen Staates zeigten, hätten keinen Schulunterricht in ihrer Muttersprache und würden auch sonst von den bulgarischen Behörden drangsaliert. Hingegen habe die bulgarische Minderheit bei uns zahlreiche eigene Volksund Mittelschulen. Wenn Bulgarien den Rumänen in der Timorgegend nicht sofort rumänische Schulen bewillige, würden sich die Studenten für die Schließung der bulgarischen Eulen in Rumänien einsezen. (Vergessen scheinen jedoch die Herrn Studenten zu haben, daß im heutigen Großrumänien auch Minderheiten wohnen, mit welchen man nicht besser verfährt, als die Bulgaren es mit den dort lebenden Rumänen tun. Wir verurteilen selbstverständlich das bulgarische Vorgehen ebenso, wie wir das rumänische verurteilen und sind der Meinung, daß man die Minderheitsbestimmungen des Friedensvertrages auch bei uns beachten müßte, dann hätte man auch mehr Recht, die Einhaltung derselben auch von anderen Staaten zu fordern. Die Schriftl. Franzeses Nuli über die Rechte der Minderheiten. Der durch seine kluge und weitleliende Auffassung des Minderheitenproblems und seine Aufsehen erregenden Werte über den Wiederaufbau Europas bekannte, "gewesene