Kassa-Eperjesi Értesitő, Juni-Dezember 1855 (Jahrgang 17, nr. 1-58)

1855-09-19 / nr. 31

3. 5214 pr. 500­ ­ Amtliche Anzeigen. Kundmachung. Die k. k. Statthalterei = Abtheilung in Kaschau benüt­iget auf die Zeit vom 1. November 1855 bis Ende Oktober 1856 folgende Schreibpapier- Gattungen in beiläufig nachstehenden Mengen und zwar : Zur Sicherstellung dieses Bedarfes wird eine Konkurrenz mittelst schriftlicher Offerte eröffnet. Hierauf reflektirende Unternehmer haben längstens bis zum 14. Oktober 1855 ihre schriftlichen mit 15 kr. ge­­stempelten, mit dem unten bezeichneten Angelde oder der Quittung einer Aerariak­asse über den Erlag desselben vers­­ehenen Offerten, nebst dem Muster des zu liefernden Papiers und zwar drei Bogen von jeder offerirten Gattung bei x JA L SR KET Abtheilung in Kaschau zu überreichen, wo die Eröffnung der Offerten am 15. Oktober 1855 erfolgen wird. . 4 Die beigebrachten Muderbogen müssen gehörig bezeichnet und mit der Unterschrift des Unternehmers versehen sein, der verlangte Preis ist in Ziffern und Buchstaben und zwar für einen Nieß deutlich anzugeben. Das Angeld beträgt 5 Perzent der Summe, welche für die durch den Offerenten angebotene Papiermenge entfällt, und kann im Baren oder in öffentlichen, nach dem Tageskurse zu berechnenden Obligationen geleistet werden. Die Bedingungen der Lieferung sind folgende: 1. Der ausgewiesene Bedarf wird zum größten Theil e­in Maschinenpapier gewünscht, mit Büttenpapier soll nur der kleinere Theil des Bedarfes gehegt werden. Die Anbote können demnach in jeder Gattung auf Bütten- und Maschinenpapier lauten, nur muß jedenfalls bestimmt erklärt werden, welche Menge in Bütten­ und welche in Maschinenpapier geliefert werden will. Die k. t. Statthalterei = Abtheilung behält sich die Wahl vor, von einem Unternehmungslustigen entweder die ganze offerirte Papiermenge oder nur einen Theil hievon und zwar sowohl bezüglich der verschiedenen Papiergattungen als auch in Absicht auf die Menge jeder Gattung anzunehmen oder zurückzuweisen, daher auch Offerte, die blos auf einen­ Theil einer oder mehrerer Papiergattungen lauten, berücksichtiget werden. 3. Die nach der Wahl der k. k. Statthalterei = Abtheilung angenommenen Quantitäten sind vom 4. Novem­­ber 1855 angefangen, monatlich nach dem jeweiligen Bedarf auf Kosten des Unternehmers abzuliefern. 4. Die Qualität des abzuliefernden Papieres muß genau mit dem vom Lieferanten vorgelegten, von der k. k. Statthalterei = Abtheilung gewählten, hiernach bezeichneten und dem Lieferanten zukommenden Musterbogen überein­­stimmen. Sämmtliche Papiergattungen müssen aus Reinhadern und ohne Beimischung von fremden Stoffen, ohne künstliche Bleiche, haltbar und dauerhaft angefertiget und gut geleimt sein, wie auch die angegebene Höhe und Breite genau enthalten. 5. Der Ersteher der Lieferung hat das ob bezeichnete Angeld bis auf 10 Perzent der ganzen Lieferungssumm­e binnen 14 Tagen von der Verständigung der Annahme zu ergänzen, und auf diese Weise die Kaution für die über­­nommenen Verbindlichkeiten zu leisten. Den Offerenten, deren Anbote nicht angenommen wurden, wird das Angeld sogleich zurüc gestellt werden. Die Kaution bleibt bis zur gänzlichen Erfüllung des Vertrages in amtlicher Verwahrung. | | | | ||

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