Kaschauer Zeitung, Oktober-Dezember 1877 (Jahrgang 39, nr. 114-151)

1877-10-18 / nr. 121

XXXIX. Jahrgang 1877. Er, zeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. Megjelen minden kedden, esötörtökön és szom­­baton, Unfrankirte Briefe an die Redaktion werden nicht angenommen. A­nonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. Brännumerations-Bedingnifje (KASSA-EPERJESI KRTESITO). Bedactions- und Impeditions- Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Manuscripte werden in keinem Falle zuzugestellt. Preis einer einzelnen Nummer 6 kr. Inseraten-Annah­me Pränuumeration38-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochen-Beilage) : EWR naar 4 „­ auf die „Kaschauer Zeitung“ und das , illustr. Unterhaltungsblatt“ 8: re für Kaschau : ? ja = ne mit Postversendung : g Hr In 8. W. he wg EE ia eg ein 3 1 by 4 NE ki für Kaschau : N 3 2 hg ; mit Postversendung & a 2 A 5. W vierteljährig S 5. 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In diesen kalten, trogenen Ziffern bietet er uns aber ein ebenso exactes wie glänzendes Bild der Begeisterung, welche die französische Nation für die Sache der Freiheit und des Rechtes erfüllt. Die Resultate des Wahl­­ganges am 14. b. haben es Europa wieder­­ einmal demonstrirt, daß die Franzosen von heute die Enkel jener Kämpfer der Freiheit sind, welche deren stolzes Banner zuerst in der alten Welt, in der Wiege der Autokratie, aufgepflanzt haben; daß sie die Nachkommen jener Franzosen sind, welche in hundert Schlachten für die Freiheit ihr Blut versprigt haben; daß sie die Söhne jenes Frankreichs sind, das beinahe schon seit einem Jahrhundert den Kampf um die Freiheit kämpft, und dessen politisce Reife Bürge dafür, daß es das Reich der Freiheit in seinen Gauen an­dauernd begründen wird. Die Kammerwahlen in Frankreich. Das erste bekannt gewordene Resultat der Wahlen ver­­kündete den Sieg Grevy's mit 12.871 gegen 5878 Stimmen. Das zweite betraf den Regierungs - Candidaten Tou­card mit 6325 gegen den Republikaner Forge mit 5285 Stimmen, ferner Gamboletta mit 13,812 gegen Perron mit 1617 Stimmen, den Republikaner Denfert mit 10,944 gegen 5636 Stimmen, den Republikaner Br­es­ley mit 10,000, den Republikaner D­u­prat mit 12,800 gegen 3000 Stimmen, den Republikaner C­as­se mit 9000, den Republikaner Farcy mit 10,936 gegen 9500 Stimmen. Grevy wurde an in Dole gewählt; ferner wählte republikanisc Versailles. In Lyon wurde Bonnet- Duverdier gewählt. Telegrafische Berichte. Petersburg, 15. October. (Offiziell aus Karajal vom 14. b.) Die Russen, die rücziehenden Truppen verfolgend, belegten am 5. d. Kisilteppe, vor den Dörfern Gubbotan, Chadiwali, sowie Groß-Jagny. Am 13. b. Morgens griffen die Türken glößlich eine russische Redoute an, welche von einem Bataillon vertheidigt war, wurden jedoch durch herbeieilende 3 Bataillone Verstärkung zurücgewiesen und in die Flucht ges­­agt ; die Türken hinterließen 100 Todte, drei türkische Offiziere wurden gefangen; der Verlust der Russen übersteigt nicht 100 Todte und Verwundete; diese That war in Wahrheit sehr glänzend ausgeführt worden. Bukarest, 15. October. Die russische Regierung be­­willigt 23 Millionen für die Transportmittel- Vermehrung auf den südrussischen Eisenbahnen. S­chumla, 15. October. Der Capitän eines Privat­­dampfers, welcher gestern in Varna eintraf, brachte die Nacht nicht, daß die Russen vorige Woche oberhalb Sulina eine schwimmende Batterie errichteten und die von den Bewohnern schon früher geräumte Stadt Samstag, Sonntag und Montag bombardirten. Der Schaden soll bedeutend sein. Die türkischen, mit s<weren Geschoßen armirten drei Landbatterien erwiderten energisch, doch vermochten sie nicht die gegen die Einsicht ges­pelte russische Batterie zum Schweigen bringen. Das vor Sulina kreuzende türkische Gescwader griff in den Kampf nicht ein, ein recognoszirendes türkisches Kanonenboot wurde von feindlichen Torpedos in die Luft gesprengt, wobei 17 Matrosen umkamen. Gorni-Stud­en, 15. October. Meldung der „Times“ : Der russische Parlamentär M­akojeff unterhandelte mit O­s­man Pascha über eine Waffenruhe, jedoch resultatlos. London, 16. October. Englische Blätter erhalten die Nachricht, daß die Russen nicht allein das Nikolai-Fort, sondern alle ihre Positionen im Schipka-Paß unterminirt haben, so daß im Falle einer Erstürmung durch die Türken für diese die Gefahr einer furchtbaren Katastrophe bestehe. Konstantinopel, 15. October. Chefket Pascha unter gestrigem Datum hier Ein aus Plevna von eingelangtes Tele­­gramm meldet . Die türkische Kavallerie machte einen Angriff auf fünf Bataillone russischer Infanterie und ein Regiment Kosaken, welche in der Nähe von Lutlische (?) 2000 Schafe und 2000 Rinder zusammengetrieben hatten ; nach mehrstündigem Kampfe wurden die Russen mit einem Verlust von 150 Todten und zahlreichen Verwundeten in die Flucht geschlagen ; sie ließen das gesammte Vieh zurück, von dem ein Theil bereits nach Plevna gebracht wurde. Neuestes. [Die Kammerwahlen in Frankreich. Paris, 16. October. „Temps“ meldet: Von 516 Gewählten sind 317 Republikaner, 99 Bonapartisten,­­ 45 ‚Monargisten, 44 Legitimisten und 11 Orleanisten. — Bon­­tour wurde mit 8116 Stimmen gegen Chair (Radikaler) mit 7372 Stimmen gewählt. DIEHRRLKTEIENE Nr. 121. Paris, 16. October. Das „„Journal des Débats“ ist mit dem W­ahlresultat absolut zufrieden. Der Sieg der Republikaner sei gesichert, als sich dem Nationalwillen der Regierung bleibe nichts übrig, zu beugen und auf ihre unsinnige und sträfliche Campagne zu verzichten. Ein Ministerium Fourton könne nicht einen einzigen Tag mehr mit der Majori­­tät leben. Paris, den Boulevards 15. October. Gestern Abends bewegte sich auf und im lateinischen Viertel eine ungeheure Bollsmenge. Man hörte Rufe: Es lebe die Republik­ und kamen namentlich vor dem Redaktionsgebäude des „Figaro“ Drängereien vor. Die Polizei zerstreute die Menge und ließ die Straße säubern. Keinerlei ernste Unordnung ist vorgefallen. Kriegsscourier, Petersburg, 16. October. Ein offizielles Telegramm von der Kaukasus-Armee meldet: Gestern wurde ein großer Sieg über Mukhtar Pascha errungen, viele (wie viele ?) Kanonen wurden erbeutet und Gefangene gemacht, die Türken wurden von der Straße abgedrängt ; andere Einzelheiten fehlen. (Warten wir die türkischen Nachrichten ab. =­ Die Red.) ——— Kaschau, Donnerstag 18. October, Municipal: Organisation der kön. Freistadt Kaschau. (Aus dem ungarischen Original-Manuscript Übersetzt.) (Bortregung.) 17. Derjenige, der mitlerweile seine Qualification zum Mitgliede verliert, hört auf Mitglied des Ausschusses zu sein, die Stelle, sowie auch die der mittlerweile gestorbenen und abgedankten Mitglieder, werden durch denjenigen Bezirk am Ende eines jeden Jahres besetzt, durch welchen er gewählt wurde. (70. 42. 8. 29.) 18. Der Bürgermeister, Ober - Stadthauptmann, die Magistrats-Räthe, Notare, der Anwalt, Ober-Ingenieur, Ober- Buchhalter, Archivar, Waisenstuhl-Präses, Reisiger und Waisen- Vormund haben bei der General-Versammlung Siß- und Stimmrecht, wenn sie aulf keine Ausstoß-Mitglieder sind. (70. 42. 8. 47.) 19. Die General-Versammlungen müssen gewöhnlich in der ersten Woche eines jeden Monates abgehalten werden. Die Revision der vorjährigen Rechnungen muß alljährlich im Monate April und die Bestimmung des Budgets des künftigen Jahres, alljährlich im Monate October, in der General- Versammlung verhandelt werden. Wenn der Obergespan, der Ausschuß (mit Beschluß der ordentlichen General-Versammlung), der Bürgermeister es für nothwendig findet, kann eine außerordentliche General-Ver­­sammlung so oft abgehalten werden, wie oft es die Umstände erheischen. Der Bürgermeister ist verpflichtet den Tag der General- Versammlung, sowie auch das Verzeichniß der zur Verhandlung kommenden Gegenstände, 24 Stunden vor der Versammlung regelrecht zu veröffentlichen. (70. 42. 8. 42.) 20. In den Bereich des Wirkungskreises der General Versammlung gehören folgende Angelegenheiten : a) Schaffung der Statuten; b) Bildung der Gemein-Verwaltungs- und Wahl Bezirke; ce) die Vornahme der Mairegel über die Municipal Kommunicationen, Gemein-Werke und Bauten; d) nebst Einvernahme der betreffenden Organe, die Vornahme der Maßregel über das Austrocknen und Abstechen der für die Gesundheit nachtheiligen Sümpfe und Moräste, über Pflanzungen, über die Schaffung eines Canalisirings­­und sonst hier einschlagenden Systems ; e) sorgt für den außerordentlich nothwendigen Modus, bezüglich der Beseitigung der Mängel, der Sanitäts-Zustände; f) veröffentlicht die Diplome der niederlassenden Aerzte und Hebamen; verfügt über die Verweigerung der ärztlichen Praxis, zufolge der Mängel des Diploms. (1876. XIV, G.­­A. 8. 159.) In den sub d) e) und f) angeführten Sanitäts-An­ge­­legenheiten entscheidet die General-V­ersammlung nach voran­­gegangener Erhörung des Ober-Physicus oder Sanitäts-Aus­­schusses. (1876. G.­A. XIV. 8. 160.) g) Anleihen ; h) Organisiring und Veräußerung des Radical-Ver­­mögens. Für die Manipulation und Veräußerung des Radical- Vermögens, dienen folgende Regel : 1. Das über das mobile und immobile Vermögen der Stadt, sowie auch der unter der Aufsicht der Stadt befind­­lichen Institute aufgenommene, und immer offenbar gehaltene Inventar ist der Jahres-Schlußrechnung beizuschließen. 2. Das Radical-Vermögen der Stadt ist unverlegbar aufregt zu erhalten, in ausnahmsweisen Fällen kann dessen Veräußerung, wesentliche Umänderung oder Vertheilung, die Corporation der Repräsentanz nur bei der zu diesem Behufe inzwischen 8 Tagen mit Beschluß anberaumten und veröffent­­lichten General-Versammlung, vermittelst einer zu veranlassenden namentlichen Abstimmung mit allgemeiner Stimmenmehrheit der gesammten Mitglieder und mit Aufrechterhaltung des Gut­­achtens seitens des Ministers des Innern entscheiden. Des­­gleichen gilt auch für das Radical-Vermögen der unter der Aufsicht der städtischen Behörde stehenden In­stitute. (1871. G.-A. XVII. 8. 103. — 1875. G.-A. XXXV. 8. 1.) 3. Die Einkommen der Stadt, welche bisher zur De>ung der Auslagen der Stadt dienten, werden auch weiterhin zu diesem Zwecke verwendet. (1871, G.­A. XVII. 104,) 4. Bezüglich des immobilen Vermögens der Stadt wird das Verpachtungs-System bestimmt. Demzufolge wird die Verpachtung im Wege einer öffentlichen Licitation ver­­anstaltet z­u dessen ungeachtet aber in solchem Falle, wenn es das Interesse der städtischen Dotation erheischt, kann der Pacht nach Ablauf der Pachtfrist, mit Beseitigung der Licitation, dem früheren Pächter verlängert, oder die Verpachtung aus freier Hand angeordnet werden; der in diesem Sinne gefaßte Beschluß muß veröffentlicht werden, gegen welchen ein jeder in den Bund der Stadt angehörige Steuer zahlende, von der Veröffentlichung am gerechnet binnen 8 Tagen, im Wege des Magistrates einzugehen berechtigt seine Appellata ist. Ueber die Appellata entscheidet der Minister des Innern. Bis zum Ab­­laufe des Stägigen Termins, oder wenn eine Appellata einge­­geben wurde, bis zur Erledigung derselben, können solche Ver­schlüsse nicht vollzogen werden. (1875. G.A. XXXV. 8. 4.) 5. Die im Sinne des 2. Punktes zu schlüsse, müssen im Wege eines Zeitungsblattes schaffenden Be­­in der Stadt regelrecht veröffentlicht werden, gegen welche ein jeder in den Bund der Stadt angehörige Steuerzahlende binnen 30 Tagen, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Minister des Innern recurriren kann. Dergleichen Beschlüsse können nur nach ministerieller Genehmigung vollstret werden. 6. Bis bezüglich der Aufrechterhaltung der Wälder ein allgemeines neues Geheg nicht gebracht wird, ist die Stadt verpflichtet, für den die Aufrechterhaltung der Wälder sichernden Manipulations-Modus Sorge zu tragen; diesbezüglich wird ein sonstiges Statut verfügen. i) Die Bestimmung des Budgets, sowie die Revision der Schlußrechnung; j) die Wahl der Beamten, der stabilen Facverifica­­tions- und Beurtheilungcommission des stabilen Fach- und Gemeinverwaltungs-Ausschusses und einzelner Deputationen, sowie auch die Vertretung des durch den Obergespan suspen­­dirten Bürgermeisters. (1876, G.­A. VII. 8. 4.) k) die Controlle, die Enthebung der Verantwortung, Suspendirung der Beamte, sowie die Anordnung der Dis­­ciplinar-Untersuchung. (1876. VII. 8. 2.) 1) die Regelung, Erhöhung oder Verminderung der Besoldung der Beamte, des Hilfs- und Manipulations-Personals ; m) die Stiftung neuer Aemter und Stellen, oder Abschaffung des frühern ; n) die Revision der unter der Manipulation oder Aufsicht des Municipiums stehenden Cassen, sowie die dies­­bezüglichen Relationen ; 0) die Erledigung zweiter Instanz der von Seite des Bürgermeisters, des Magistrates und der Stadthauptmannschaft vorgelegten oder appellirten Angelegenheiten, insoferne diese sich auf die­ Dotationen, Vermögen und Oeconomie der Stadt beziehen ; p) die Ausübung des Petitions- und Correspon­­dirungs-Rechtes ; q) Verhandlung der Vorschläge ; r) Ausübung des Repräsentations-Rechtes ; 8) Bestimmung der Gemeinde-Steuer ; 1) Stipulirung oder Auflösung wichtiger Verträge ; u) Aufrechterhaltung, Umänderung oder Vernichtung der geschichtlichen oder Kunstmonumente; v) gibt die Zustimmung auf Grund des Gutachtens des Bürgermeisters für die über 4 Wochen gewünschte Ferien­­zeit der Beamte ; ; z) alle diejenigen Angelegenheiten, welche das eine oder andere Gese oder Municipalstatut ausschließlich der General-Versammlung hinweist. (70. 42. 8. 43., die 88. 271. 18. $. 22. d) $. 26. e) f). 21. Derjenige Beschluß, welcher sich : 3) auf die Bestimmung des Budgets; ő b) auf die Veräußerung oder Aquirirung des immo­­bilen Vermögens ; e) auf die Anleihen ; d) auf die Stipalirung oder Auflösung der im Budget nicht erwähnten wichtigen Verträge und Hebung der Gemein-Werke ; e) auf die Shftemiscrung neuer Aemter, oder Auflösung der bestehenden, auf die Pensionirung der Beamte beziehen ; er 2

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