Kaschauer Zeitung, Oktober-Dezember 1877 (Jahrgang 39, nr. 114-151)

1877-11-22 / nr. 136

"XXL XXXIX. Jahrgang 1877. Pränumeration 3-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ allein g­anzjährig für Kaschau: 5 fl. — kr. ; mit Postversendung 6 fl. Salbjährig ,, „..2f.50t. 7 " 3 15m! „ 2 (ohne Wocen-Beilage): : Bierteljährig „ 2. Bei Zuferaten wird die fünfmal gespaltene Petitzeile oder deren Raum mit 5 kr. berechnet. — Inseratenstempel 30 kr. für jede Anzeige. Nr. 136. Redactions- und S­peditions- Bureau Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. Pränumeration, Inserate und Einschal­­Kaschau, Donnerstag 22. November. (KASSA-EPERJESI ERTESITÖ). Prännumeration35-Bedingnisse auf die „Kaschauer Zeitung“ und das ,,JUustr. Unterhaltungsblatt‘ WE M DW: tungen im „Offenen Sprechsaal“ werden daselbst St bis en ag fürn Reisen; | Ir = 2 ; DU­RG­ENEzT ES 2 3 > 3 bi. . * [/ . a „ „ in 8. " " e 7 " 50 te. ., j übernommen; ferner nehmen auch alle Postanstal­­t Si rterjänrng , „ MB! „ 4­21. 10 tr. „ Bei Inseraten, welche größeren Raum einnehmen und öfter eingeschaltet werden, wird ein entsprechender Nachlaß gewährt. ten und Buchhandlungen Pränumeration an. — Manuscripte werden in keinem Falle zurückgestellt, Preis einer einzelnen Nummer & lt; I ce Tr r gLgAApAyAF/yAs/s/“/s/s/ÄJ/Ä/F rr MA €. jeden Dienstag, Donnerstag und Megjelen Samflag. minden kedden, csötörtökön és szom­­baton. Unfrankirte Briefe­­ an die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht bezüsichtigt. Kalchauer Zeitung. Kundschaftsblatt für Kaschau und Eperies, Lokalblatt für Volks-, Haus- u. Landwirthischaft, Industrie u. geselliges Leben. Inseralien-Annahme in den Annoncen-Expeditionen von Haasenstein , Vogler in West und Wien ; ferner bei A. Oppelis, Rudolf Mosse und Gebr. Korabek in Wien, sowie bei G. L. Daube & Comp. in Srankfiuurt a. M. und deren General-Agenturen. Der Fall von Kars. Kein Zweifel mehr, Kars ist gefallen. Damit ist das Schdsal Armeniens besiegelt. Die Russen, welche ohnehin vor Erzerum eine dreifache Uebermacht concentrirt haben, werden nun auch die Belagerungstruppen von Kars vor diesem legten Bollwerk in Armenien marsiren, um Mukhtar Pascha und seine Armee zu erdrücken. Wir glauben nicht, daß Erzerum, dessen Festungswerke ohnehin sehr zweifelhaften Werth besitzen sollen, auf die Länge dem Angriff einer solchen Macht wird widerstehen können. Wenn Kars fallen konnte, kann Erzerum viel eher fallen. Wohl steht Mukhtar Pascha, der geniale Feldherr mit dem Reste seiner Armee heute noch schützend vor Erzerum ; wohl ist die Straße nach Trapezunt noch frei und die Truppenverstärkungen, welche aus Konstantinopel auf dem asiatischen Kriegsschauplat abgegangen sind, werden ungehindert zu Mukhtar stoßen können. Aber selbst dann wird diese Armee gegenüber der russischen Macht noch immer so schwach sein, daß es sehr fraglich er­­scheint, ob sie Erzerum auf die Dauer zu­m hüten im Stande sein wird. Die Russen werden es verniren und aushungern, wenn es ihren Sturmangriffen widerstehen sollte. Ihre Macht reicht hin, die armenische Festung von allen Seiten zu um­­schließen, daß keine Maus aus ihr entkommen kann. Damit wird die Russen vollzogen die vollständige Eroberung Armeniens durch sein. Und so schließt der Feldzug in Asien für die Russen mit einem Erfolge ab, wie ihn nag Zewin sein Mensa voraussehen, kein Mens< ahnen konnte. Wir glauben aber, daß Rußland seine Erfolge in Asien theurer zu stehen kommen werden, als ihm seine Niederlagen zu stehen gekommen wären. Vom Kriegsstauplane. Ts ist ein kriegshistorisch seltener Fall, daß eine von zwölf großen Forts und einer Citadella vertheidigte Festung nächlicherweise genommen wurde. Dieser nächtliche Kampf muß ein grausiger und regelloser gewesen sein. Ein Telegramm der „Daily News" aus Weren-Kalch vom 18. d., über die Einnahme von Kars meldet : General Lazareff bet­eiligte sich mit 40 Divisionen auf dem recten Flügel, griff das auf steiler Höhe gelegene Fort Hafiz Pashha an. General Graf Grabbe griff mit dem Grenadierregiment Mostan und einem Regiment der 39. Brigade Kauli Tabia, die Thürme von Hawari Tabia und die Zitadelle an, während eine von Ardahan ge­­kommene Brigade und ein anderes Grenadierregiment Moskau unter den Generälen Roop und Komaroff das Fort Inglis angriffen. Um halb 9 Uhr begann der Kampf im Zentrum. Graf Grabbe fiel beim Sturm auf Kauli Tabia an der Seite der Brigade ; Hauptmann Kwadmi>y drang um 11 Uhr in die Redoute ein ; die große Redoute Hoaune ergab sich früh Morgens, hierauf drei Thürme, die Zitadelle und das Fort Souwary wurden gleichzeitig nach dem Fort Kauli genommen, Fort Hafiz Pasha wurde ebenfalls gestürmt. Hierauf gegen Morgen Karadagh , die übrigen Forts von Tikmet-Aral­ wider­­standen bis 8 Uhr Morgens. 40 Bataillone versuchten sodann gegen Erzerum zu entfliehen, wurden aber durch russische Kavallerie aufgehalten und gefangen genommen, die ganze Festung sammt der Stadt mit 300 Kanonen und Munitionsvorräthen fielen in die Hände der Russen. Die Türken verloren 5000 Todte und Verwundete und 10.000 Gefangene nebst vielen Fahnen. Der Verlust der Russen beträgt circa 2700 Mann , schonten die friedlichen Bürger, Frauen und Kinder, die Russen­lieutenant Loris-Melikoff dirigirte die Schlacht, General- Groß­­fürst Mich­ael wohnte der Schlacht ebenfalls bei. Loris- Melikoff zog um 11 Uhr Vormittags in Kars ein. Der Rosalita-Paß. Wichtig ist die Nachricht, daß sich zwei russische Compagnien des 6000 Fuß hohen Rosalitapasses bes­täctigt haben. Dieser Balkanübergang liegt fünf Meilen westlich vom Scipkapasse und über ihn geht ein Karrenweg, welcher von Lowts<a über Trojan und Kalofer nach Philip­­popel führt. Die Russen halten nunmehr drei Balkanpässe be­­setzt, welche sie bei einem eventuellen Vordringen nach Ru­­melien bewußen können. Durch die Gewinnung des Rosalita­­passes haben die türkischen Positionen bei Schipra indirect an Widerstandskraft verloren. Die Montenegriner nahmen das Fort Volivrica von Antivari und raff­ten die Bastion Darrent. In Antivari wurde der größte Theil der Häuser durch das Bombardement eingeäschert. Im Hafen von m liegen keine türkischen Kriegsschiffe, ebenso wenig solche n Sitz legten Ein Telegramm aus Za­ra 19. b. meldet: Vorgestern vers 400 Türken die österreichische Grenze Plavnista und Hrin, zündeten ein Haus an, plünderten mehrere Häuser und trieben 46 Ochsen und ein Pferd weg. ——————— Municipal-Organisation der kön. Freistadt Kaschau. “. „(Aus dem ungarischen Original-Manuscript überseßt.) (Fortlesung.) Die Cassa. Nachdem diejenige Anordnung eingestellt wurde, nach welcher die von verschiedenen Quellen einfließenden Gelder in verschiedenen Cassen verwaltet wurden, und weiters bestimmt wurde, daß die Cassa sich ausschließlich nur mit der Geld­­manipulation beschäftige, demnach von der im engern Sinne genommenen Buchhaltung befreit werde, nahmen des Communal- Einkommens und wird behufs der Ein­­sonstiger Zahlungen, sowie betreffs der Ausfolgung der zu leistenden Zahlungen, mit einem Worte zum Behufe der gesammten Geldmanipulation, eine vereinigte Cassa bestehen. Die vereinigte Cassa zertheilt sich in zwei Abtheilungen, in die Cassa der Haussteuer und in die Waisencassa ; jeder dieser Abtheilungen wird eine abge­­sonderte Buchhaltung, Liquidatur und Kosten bestimmt. Das Personale besteht aus einem Cassier. Der Cassier als solcher, führt das Cassa- und Depositen-Buch, und ist der Hüter des Geldvorrathes. Als Hauptprinzip wird bemerkt : a) daß nur mit der Gegenfertigung der Buchhaltung versehene, durch den Bürgermeister, Magistrat oder Waisenstahl angewiesene und verbuchte Summen zu beheben und aus­­zuzahlen sind. Eine Ausnahme hievon bildet nur der Holzverkauf, über welchen diesbezügliche J Instructionen eingehend verfügen ; b) die Cassa-Bücher sind, nach den Abtheilungen der Cassen, abgesondert zu führen ; e) bei täglichem Schluffe, ist der in der Handcaffa vor­­kommende Cassavorrath in die Hauptcaffa welcher die Haus-Caffa täglich versehen wird, zu beponiren, von Es wird bemerkt, daß die ausführlichen Angaben ber­züglich der Manipulation, in der Instruction enthalten sind, sowie bezüglich der Manipulation der Waisengelder ist die in Waisenangelegenheiten bestehende Instruction Zahl III zu be­­achten und sind so für diese, wie für die Staatssteuer ein­­fließenden Gelder, in der Hauptcassa abgesonderte Abtheilungen zu bestimmen. Der Cassier­ist verpflichtet das Zweifache seines Jahres­­gehaltes, als Caution zu deponiren, oder die Commune in dieser Höhe sicherzustellen. Der Communal-Buchaltung und Liquidator obliegt die Offenhaltung der gesammten Communal-, Finanz- und B Ver­­mögens- Zustände, sowie auch die Controlle der Cassa Zu diesem Behufe­­­n­ ergänzen sie und halten offen fortwährend das Com­­munal-Inventar ; b) verfertigen den Entwurf des Budgets und unterbreiten die Jahressc lußrechnung ; e) bewerkstelligen die Vorschreibung; d) versehen mit ihrer Gegenfertigung, alle auf die be­­stellten Arbeiten bezughaltenden Preistarife ; e) macht die angewiesenen Einnahmen und Ausgaben flüssig ; f) verbuchen die flüßig gemachten Einnahmen und Ausgaben ; , ; ő S) untersuchen ziffermässig die behufs Anweisung zu unter­­breitenden Einnahms- und Ausgabs-Rechnungen' — untersuchen die Rechnungen ; — beaufsichtigen den Vollzug des Budgets und verfertigen die zeitweiligen Cassa-Rechnungsextracte und Monats-Ausweise ; h) verfügen und unterbreiten dem Magistrate die Aus­­weise über die Einkommen-Rücstände, hält offen die zur Zeit gebundenen Ausgaben und verfügen über deren Deckung. An der Spitze des Buchhaltung steht der Ober-Rech­­nungsführer , — welcher zugleich Chef und Director des Amtes ist ; — deren Personale sind: der Unter-Rechnun­gsführer und drei Liquidatore. Die Rechnungsführer beschäftigen sich mit den in sub a) b) ( d) g) h), — die Liquidatoren mit den in sub e) und f) Punkten angeführten Agenden. Bezüglich der Buchführung wird bemerkt: Die Liquidatoren führen nach den in der Cassa-Manipu­­lation vorkommenden Berechnungszweigen die Tage- und Liqui­­dations-Bücher. Der Rechnungsführer führt das Bestellungs-Buch, behuft Verbuchung der Monats-Abschlüsse das Hauptbuch, das Haupt­­tagebuch, in welchem der tägliche Abschluß zu verbuchen ist,­­ das Depositen-Buch und schließlich das bezüglich Offenhaltung der in den Cassen deponirten Schuldscheine geführte Schild­­scheinbuch. Die Rechnungsführer und Liquidatoren sind verpflichtet eine Caution in der zweifachen Höhe ihres Jahresgehaltes zu deponiren oder die Commune in derselben Höhe sicher­­zustellen. Die partiellen Instructionen, die Qualität und Ein­­theilung der Bücher, sowie auf Grund dieser die Eintheilung des Budgets und des Inventars, d. h. die Benennung und Anordnung der Hauptstufe, Titeln und Positionen, auf Grund derselben bearbeitet, werden sub */. beigefügt. (Fortsetzung folgt.) Lokal-Nac­hrichten. Generalversammlung des Abaujvarer Municipiums, (Original-Bericht.) Die für diesmal einberufene Generalversammlung des Abaujvarer Comitates begann ihre Sitzungen am 21. d. M. Die Municipalaussc­huß- Mitglieder erschienen in außer­­gewöhnlich großer Anzahl. (Diese Erscheinung hat ganz be­­stimmt auch ihre Veranlassung in dem Umstande, daß diese Generalversammlung mit dem gegenwärtigen Jahrmarkte zusammenfiel). Nach Zusammenkommen der Mitglieder eröffnete der in den Berathungssaal eingeladene und dort erschienene Herr Obergespan Emerich von Dar vas die Sitzung mit einem an die Mitglieder gerichteten Größe. Auf der Tagesordnung der Berathung war die Fest­­legung des Budgets für das nächste Jahr. Der sich auf diesen Gegenstand bezügliche Ministerial- Erlaß wurde dem vollen Inhalte nach, desgleichen auch der Bericht der Finanz-Commission, das von derselben ausge­­arbeitete Budget-Präliminare aber nur in den Endresultaten, verlesen, da dasselbe ohne dem im Drude veröffentlicht und unter den Mitgliedern ausgetheilt wurde. Ueber den Inhalt des Ministerial-Erlasses erging von Neuem eine sich sehr in die Länge ziehende Discussion, woran viele Mitglieder theilgenommen hatten. Von mehreren Seiten wurde der Erlaß einer Inkonsequenz beschuldigt. Ja es erhob sich sogar eine Stimme des Inhalts, als wenn die Regierung die Comitate- Administration absichtlich ad absurdum führen und auf diese Art der Autonomie dann den Gnadenstoß er­­theilen wollte. Characteristisch ist's jedesfalls, daß diese Richtung mit großem Beifalle aufgenommen wurde. Zu Ende der Discussion, welche sich hauptsächlich immer noch um den Punkt bewegte, ob den Stuhlrichtern das Centrum ihrer Thätigkeit anzuweisen sei oder ob die Bestimmung des Locals und die Aufstellung ihrer Kanzlei ihnen überlassen bleibe,­­ wurde dann der Bericht der Finanzcommission seinem vollen Inhalte nach angenommen und beschlossen, daß an das hohe Ministerium eine Petition gerichtet werde, in welcher um die Vermehrung für die Stuhlrichterbezirke­ von Kaschau, Szikpó, Göncz, Egerehát noch je eines Gehilfen, für den Füzerer Bezirk aber nur eines Kanzellisten gebeten wird. Auch das präliminirte Budget wurde an Ausgaben mit 67031 fl. festgesezt und beschlossen, daß der Entwurf in zwei Parien dem Ministerium vorzulegen sei.­­ Indem das ärzte versuchsweise, h. Ministerium die Abschaffung der Bezirks­­unter der Bedingung daß für die Obe­liegenheiten derselben Kreisärzte bei mäßigem Honorar ver­­wendet werden sollen, gestattete, wurde für die derart zu ver­­wendenden Kreisärzte 100 fl. festgesetzt. Hierauf wurde der Bericht der Verifich­ungscommission bezüglich der Wahlen der Municipalausschuß-Mitglieder ver­­lesen und das Verzeichniß der gewählten Mitglieder genehmigt und auf Anordnung des Ministeriums wird dasselbe unver­­züglich höheren Ortes vorgelegt. Bezüglich der Restauration wurde über den Ministerial- Erlaß berathen, worin dem Municipium zur Durchführung der Termin vom 15. December bis 15. Jänner anberaumt wird. Es wurde der Vorschlag der ständigen Commission an­­genommen und beschlossen, daß die Restauration vom 17. December angefangen vorgenommen werde. (Die Sitzung wird fortgesetzt.) — Der Oberungarische Museum-Verein hat mit Aücsicht auf die im kommenden Jahre in unserer Mitte tagende Generalversammlung der ungarischen historischen Ge­­sellschaft die anerkennenswerthe Anstalt getroffen, daß derselbe einige Herren ersuchte ihm willig die Hand zu bieten um durch Vorarbeiten die Thätigkeit der historischen Gesellschaft zu befördern. Diese Herren constituirten sich zu einem Ausschusse dessen Präses Hr. Edmund von Bárczay, Präses des MuseumsD Berennes, und Bice-Präses Hr. Johann von Korponay wurden. Zu Notaren erwählte man die Herren Bolkai und Martonfy. Der Ausschuß hielt am 18. J. M. eine Sißung, wobei einige Mitglieder sich erbötig machten die Durchsuchung von Archiven vornehmen zu wollen, so die Herren Martonfy, Bolkai, Franz Lukaschik, Jelenfi, Korponay, Szikay, Kaplarcsik, Julius Görög, Ladislaus Laptokay Professor aus Eperies, Andreas Puky, Victor Miskovsky, Gerzon Szinyey, Professor aus Sárospataki, Ernst Schaller, Freiherr von Radvansky. Letzterer Herr gedenkt über das Resultat seiner Thätigkeit auch Vorlesungen zu halten. — Se.­k. t. Apostolische Majestät geruhte der Kirchen-Gemeinde von Hernadpetri, helvetischer Confession, zur Herstellung­­ ihrer­ Schul- und­ Kirchenbaulichkeiten aus eigener Privatb­hatulte 100 fl. Beihilfe allergnädigst zu spenden

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