Kaschauer Zeitung, April-Juni 1880 (Jahrgang 42, nr. 38-75)

1880-06-03 / nr. 64

| 7 i zb 3 k­iE] s 3 b 5 . ; DEN £ XLI. Jahrgang 1880. - Pränumerations-Bedingnisse Redactions- und HLXxpediktions-Bureau auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochenbeilage) : Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. Pränumeration, Inserate und Einichal­ mit Bollversendung 6 fl. 60 i­ 5. W. Ganzjährig für Kaschau : Ganzjährig für Kaschau: 5 fl.— tr. Tl. — fr. mit Postversendung 8 fl. 60 kr. ös. 28. Halbjährig „, „ en.‘ 5, 31.300. , DABEI und­ae nen Safe EAT Lagas NON 8 fl. 50 kr. | A h 7 STEN ME DET 1 f­. 25 fr. 0 A TE 69 TE, [abe ; ferner nehmen auch alle Posian- | Vierteljährig , 7 10890: gy | . EHEN IN8 7 fr is : n x stalten und Buchhandlungen Bräm­meration an. FME 00448 fn H 4 an sa 4 Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. &legjelen minden kedden, ecsötörtökön és szom­­baton. Unfrankirte Briefe am die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. 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Die erste betrifft Montenegro, die zweite die griechische Grenzregulirung, die dritte die Reformen in Armenien. Uebrigens soll der ausführliche Inhalt der Note von den Botschaftern der Signatarmächte in Konstantinopel selbst festgestellt werden. — Nachdem nunmehr auch Rußland der Berliner Nachkonferenz seine Zustimmung gegeben hat, so ist der Zusammentritt derselben demnächst zu erwarten. In Konstantinopel dauern die V Palast-Intriguen fort. Die Vorschläge des Ministerr­ab­es werden zurückgewiesen, und die Einflüße einzelner Persönlichkeiten machen sich bei dem Sultan in entgegengesetzer Richtung geltend. Die preußische Kircenvorlage wird allem Anscheine nach zurückgezogen werden, weil derselben von allen Seiten Opposition gemacht wird. Fürst Bismarc wird wahrscheinlich den Kulturkampf mit der Kurie erneut auf­­nehmen müssen. Die liberalen Blätter Frankreichs sind voll Schaden­­freude über Bismards Fiasko ; sein Angebot an die Kurie sei erbärmlich und kleinlich. — Die Drohung der Commu­­nisten mit einer neuen Demonstration erfüllte sich nicht. Die Regierung spielte das Provenire und ließ den Bastille­­plan und die Gräber der Communard'3 mit frischen Kränzen und Blumen schmücken. In Folge der getroffenen strengen Maßregeln der Regierung zur Verhinderung der Excessen hat der Pariser Gemeinderath beantragt, das Polizei- Budget zu verweigern. Die Regierung wird jedoch dem­­ Gemeinderath dieses Budget oetroyb­en. In Folge einer Mißhandlung und körperlicher Bes­­ezung des Sohnes vom Grafen Rochefort durch Polizei­­organe, hat Rochefort (Vater) dem Polizei-Präfecten eine Herausforderung zugesendet. Man spricht, daß Lepterer das Duell angenommen hat. Nr. 64. eee äh eee um Aus dem Abgeordnetenhause. Am 29. Mai wurden in beiden Häusern des Reichs­­tages Sitzungen gehalten. Im Oberhause wurden einige Gefege promulgirt. Im Abgeordnetenhause wurde zuerst der Gefeßentwurf über die der Regalpflicht nicht unter­­stehenden Dampfmühlen erledigt, und der an die Finanz- Commission zurükgewiesene 8­1 in der Fassung der Rechts- Commission angenommen. Sodann wurde vom Abgeord­­­­neten Moriz Jökai eine Interpellation zur Sicherung der Preßfreiheit eingebracht, welche sofort durch den Justizminister Theodor Pauler in der beruhigendsten Weise beantwortet wurde. Die Interpellation sprach die Besorgniß aus, daß durch das neue Einführungsgeseß zum Straf­geseße, namentlich durch den neu eingeschalteten Para­­graph die Bestimmung enthalten sei, daß nur hinsichtlich des Verfassers, Herausgebers, Redakteurs und Druckers das Achtundvierziger Preßgesetz (Ges.­A. 1848—18) maßgebend bleibe,­­­ während für die Verantwort­­lichkeit aller Uebungen, namentlich der Leßer, der Ver­­schleißer und der Inhaber öffentlicher Lese-Locale die Ver­­fügungen des neuen Strafgeseßes maßgebend werden­­ sollen. Durch diese stufenweise Verantwortlichkeit würde die Gerichtszuständigkeit der am Preß-Delikte Betheiligten im Unklaren gelassen, indem der Verfasser, Redakteur, Heraus­­­geber und Buchhändler vor das Schwurgericht, der Austräger, Verschleißer und Leher aber vor das ordent­­liche Gericht belangt werden sollen. Da nach dem 48-ger Geseke die an der Verbreitung betheiligten Factoren nur dann zur Verantwortung gezogen werden dürfen, wenn die höheren Factoren nicht auffindbar sind,­­ wenn ferner das ordentliche Preßgericht den Inhalt der betreffenden Druckwerke für strafbar erklärt hat, und hinsichtlich der Verbreiter der Dos­is nachgewiesen ist, so richtet der Interpellant (Moriz Jökai) an den Justizminister die Aufforderung, er möge erklären, ob er den d­ritten in diesem Sinne interpretirt, und darüber Aufklärung 8 ertheilen, welches Gericht für das objective Verfah­­ren competent sein wird, wenn der im 8­62 erwähnte Fall eintritt, daß der Verfasser unauffindbar, oder sich im Auslande befindet, und ob die Vernichtung des Druck­­werkes angeordnet werden kann? Justizminister Pauler ertheilte in längerer Ausein­­anderlegung die Auskunft, daß das im Achtundvierziger Gefege aufgestellte Prinzip der stufenweisen und ausschließlichen Verantwortlichkeit durch das neue Gefeß keinen Abbruch erleide. Demnach in erster Reihe der Verfasser verantwortlich, und nur wenn er nicht aufgefunden werden kann, übergeht die Verantwortlichkeit auf den Herausgeber, dann den Drucker u. 1. w. Bei den Zeitungen verhalte er sich eben so. Das Gefe erklärt Denjenigen für strafbar, welcher irgend ein verurtheiltes Druckkerk ver­öffentlicht ; es sagt, daß der Buchhändler solche Werke verlaufen darf, welche nicht verurtheilt sind. Bezüglich der in der Interpellation gestellten Frage über das o­b­­jective Verfahren erkläre er (Pauler), daß dasselbe in Ungarn keine solche Anwendung finde, wie in Oester­­reich, woselbst ein Druckwert confiscirt und vernichtet werden darf, selbst in dem Falle, wenn Personen vor­­handen sind, welche zur Verantwortung gezogen werden können, während in Ungarn ein Vorgehen gegen eine Druckschrift erst dann Platz greifen kann, wenn keine Person zu finden ist, welche zur Verantwortung gezogen werden könnte. Hinsichtlich der Beurtheilung der Competenz sei nur das zur Cognition berufene Gericht competent. Die Antwort des Justizministers wurde vom Hause zur Kenntniß genommen, doch sind die Wünsche nach einem organischen Preßgeseße, welches die bestehenden Mängel in radikaler Weise zu beseitigen im Stande wäre, hiedurch nicht befriedigt. In der Sißung vom 31. Mai gab der Finanzminister als Beantwortung einer Interpellation die Versicherung, daß im kommenden Herbste bei der Revision der Stempel­­und Gebührengefeße, die vor dem Jahre 1873 bestandene Skala für die Gebühren, welche bei der Uebertragung des Eigenthumsrechtes von Immobilien zu entrichten waren, wieder hergestellt werden soll. — Kärmän ergeht sich in 90best­erhebungen über die fruchtbare Thätigkeit des jedigen Finanz­­ministers. — Alexander Mariassy legte den Bericht der Finanz-Commission vor, nach welchem die ersten 2 Para­­graphe des zur Verstaatlichung der Theißbahn bezüglichen Gesezentwurfes nach Beschluß des Hauses abgeändert werden sollen. Sodann gelangte der Gesetzentwurf über die Dampfmühlen und der Vertrag mit Deutschland über die Legalisirung von Urkunden zur dritten Lesung.­­ Am Schlusse der Sitzung beantwortete Ministerpräsident Tipa die Interpellation Bafay’s betreff der Expropriationen in Szegedin. Koloman Tipa nimmt seinen Bruder, den kön. Commissär Ludwig Tipa, in Schuß. Die Commissäre müssen die Geduld verlieren, wenn sie es mit überspannten Forde­­rungen, oder gar mit Betrunkenen zu thun haben. Die Örpropriationspreise wurden nach den bei Käufen und Ver­­käufen vor der Ueberschwemmung gebräuchlichen Preisen festgefegt. Die Beseitigung von provisorischen Bauten sei keine Ungerechtigkeit, weil die Lizenz nur für den provisorischen Bau ausgestellt wurde. 3. Ferner kam zur Verlesung das am 14. Mai auf­­genommene Protocol des Bau-Comites und der auf das=.­selbe bezügliche Magistratsbeschluß über die beabsichtigte Regulirung der Amselgasse; ferner das Gesuch des Ludwig Schmiedt um käufliche Ueberlassung eines Theiles des in der Bräuhausgasse befindlichen Holzplabes. Bezüglich der Regulirung der Amselgasse wurde der vom Bau-Comits vorgelegte Plan genehmigt. Die Acten wurden zur Grecutirung an den Magistrat gewiesen. In Betreff des Schmiedt’schen Gesuches hingegen, wurde der Magistrat beauftragt über den Kaufpreis mit dem Gesuchsteller nach Bernehmung des Bau-Gemités einig zu werden und das zu Stande gebrachte Ueberein­­kommen der Repräsentanz vorzulegen. Schreibung genehmigt.­­ Diesem Gegenstande anschließend, wurde auf Antrag des Repräsentanten Rudolph Maurer beschlossen dem Bau Comité aufzutragen . Dasselbe soll einen auf das ganze städtische Gebiet bezüglichen ständigen Regulirungs- und Verschönerungs-Plan je eher ausarbeiten und der Re­­präsentanz vorlegen. ) 4. Betreff Abschreibung der bei Johann Trohan un­­einbringlich gewordenen Zinsen von 13 fl. 80 fl. wurde in Folge des Magistratsbeschlusses die beantragte Ab­­betreff­einschränkung der Anz­weisung 5. Ueber den Antrag von Vorschüssen zu Gunsten der städt. Beamten wurde beschlossen, Niemanden einen Vorschuß zu bewilligen, bevor derselbe den bei ihm etwa aushaftenden früheren Vorschuß zurückzahlte. ? 6. Das Gesuch des Cancellisten Johann Saristrát um einen Vorschuß von 200 fl. wurde abgewiesen. Bei der am 1.1.M. fortgesegten Generalversammlung wurde nach Authentiscirung des Protokoll­s über die Tags vorher stattgehabte Situng der Timks'sche Antrag, wozu nach dem Andenken des Vaters des großen Patrioten Ludwig Kossuth ein Kranz zu widmen wäre, verhandelt. Der Antrag wurde mit etwa 2-­3 Stimmenmehrheit abgelehnt. Hiernach wurde erledigt : Das Gesuch des Diurnisten Stefan Petrik, um demselben die nöthigen Cur-Auflagen zu gewähren.­­sten 20 Die Generalversammlung genehmigte zu seinen Gun­­st. Dem Obernotär Eduard Szerenyi wurde eine Unterstüßung von 200 fl. bewilligt. Das Gesuch des Protocollisten Johann Ju­ 65, wegen Gewährung einer Remuneration wurde abgewiesen. Zu Gunsten des minderjährigen Julius Bartsch wurde beschlossen, dem Bürgermeister aufzutragen , daß das Gesuch des Bartsch, um die Erstrefung des Erziehungs­­beitrags, bei Austheilung von Unterstüßungen aus dem Armenfonde vorzüglich zu berücksichtigen sei. Das Gesuch des Karl Mihályi, um nachträgliche Aus­­folgung von Holz-Deputat, wurde von der Generalversamm­­lung, da Bittsteller mit seinen Ansprüchen gegen die Stadt­­gemeinde auch höheren Ort5 schon einmal abgewiesen wurde, verweigernd erledigt. Ueber die Zuschrift des kön. Schulinspectors, im In­­teresse der Errichtung einer Gewerbeschule für Kunsttisch­­lerei und Kunstschlosserei, wurde nach längerer Debatte der Magistratsbeschluß angenommen, wornach sich die Stadtgemeinde für bereit erklärt, der Errichtung einer solchen Schule, wenn dieselbe von Seite der Regierung bewerkstelligt wird, mit Beiträgen in Holzmaterialien beiz­zutreten. Die zur Deckung der Besoldung der Feldhüter unter­­breitete Proposition, wurde angenommen. Laut dieser wird für das laufende Jahr auf die Eigenthümer von Grundftäden ein Steuerzuschlag­­ von 20 °­, ausgeworfen. Für das nächste Jahr hingegen wird die Haltung von Feldhütern ausschließlich den Privat­­eigenthümern obliegen. In Folge einer Zuschrift des Budapester Haupt­­städtischen Municipiums wurde beschlossen, im Interesse behufs Förderung der vaterländischen bildenden Künste, gleichfalls eine Petition an den Landtag zu richten. Endlich wurde noch der Antrag des Finanz-Comite's betreff Zurückzahlung von Darlehen aus der Waisencasse angenommen, laut welchem der Zinsfuß auf 6*­, herab­­geseßt wurde und die Tilgung auf 30 Jahre berechnet zu erfolgen habe; ferner wurde das Diplom des Thier­­arzten Josef Sztoflaß publicirt; und zur Authentication des Brotocolls der nächste Samstag anberaumt ; zur Authentieirung hingegen die Repräsentanten Relay, Strasser, Pochöatko, Krusoczky, Kukovsky und Messo beauftragt , woru nach die Generalversammlung aufgehoben wurde. (K.) ist ; ;­­ Generalversammlung der Repräsentanz der kön. Frei­­stadt Kaschau. (Abgehalten am 31. Mai und 1. Juni I. I.) Bei dieser Generalversammlung präsidirte Obergespan Emerich von Darvas. Nach Eröffnung der Sißung machte Repräsentant Joseph Tim­ko den Antrag, das Municipium wolle aus Anlaß der Enthüllung des Grabmonumentes, welches in Dabas dem Vater des großen Patrioten Ludwig Kossuth geseßt wurde und am 13. Juni feierlichst eingeweiht wer­­den wird, einen Kranz verehren. Wurde an die Tagesordnung der nächsten Sikßung gewiesen. Zum Programm der Generalversammlung übergehend, wurden folgende Gegenstände verhandelt: 1. Wurde der Bericht des Bürgermeisters Theodor Münster über den Verlauf des Jahres 1879 verlesen. Derselbe wurde­­ zur Kenntniß genommen. Unter einem wurde auch der Beschluß gefaßt, dem Bürgermeister für den gewissenhaften Eifer bei Zusammenstellung dieser Ar­­beit die Anerkennung des Municipiums auszusprechen. 2. Ein Erlaß des Ministeriums für öffentliche Arbeit und Communication, im Interesse der am rechten Hernad- Ufer auszuführenden Befestigungs-Arbeiten der Kaschau- Oderberger Eisenbahngesellschaft, gelangte zur Verlesung. Die Ansichten über diesen Gegenstand waren verschieden. Endlich drang der Magistratsbeschluß durch, wornach zur Untersuchung der auszuführenden Befestigungsarbeiten und zur Antragstellung eine Commission entsendet wurde. Derselben wurde auf Antrag des Repräsentanten Deil die Weisung gegeben, daß selbe die Interessen der Stadt gehörig vor Augen halten möge. Die Commission besteht unter dem Präsidium des Repräsentanten Eugen Clavács aus folgenden Mitgliedern der Repräsentanz : Joseph Szakkay, Franz Rozlay, Robert Relay und Joseph Lang. Kaschau, Donnerstag 3. Juni. a­m

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