Kaschauer Zeitung, April-Juni 1880 (Jahrgang 42, nr. 38-75)
1880-06-03 / nr. 64
| 7 i zb 3 kiE] s 3 b 5 . ; DEN £ XLI. Jahrgang 1880. - Pränumerations-Bedingnisse Redactions- und HLXxpediktions-Bureau auf die „Kaschauer Zeitung“ allein (ohne Wochenbeilage) : Kaschau, Hauptgasse Nr. 60. Pränumeration, Inserate und Einichal mit Bollversendung 6 fl. 60 i 5. W. Ganzjährig für Kaschau : Ganzjährig für Kaschau: 5 fl.— tr. Tl. — fr. mit Postversendung 8 fl. 60 kr. ös. 28. Halbjährig „, „ en.‘ 5, 31.300. , DABEI undae nen Safe EAT Lagas NON 8 fl. 50 kr. | A h 7 STEN ME DET 1 f. 25 fr. 0 A TE 69 TE, [abe ; ferner nehmen auch alle Posian- | Vierteljährig , 7 10890: gy | . EHEN IN8 7 fr is : n x stalten und Buchhandlungen Brämmeration an. FME 00448 fn H 4 an sa 4 Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag. &legjelen minden kedden, ecsötörtökön és szombaton. Unfrankirte Briefe am die Redaktion werden nicht angenommen. Annonyme Briefe werden nicht berücksichtigt. 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Die erste betrifft Montenegro, die zweite die griechische Grenzregulirung, die dritte die Reformen in Armenien. Uebrigens soll der ausführliche Inhalt der Note von den Botschaftern der Signatarmächte in Konstantinopel selbst festgestellt werden. — Nachdem nunmehr auch Rußland der Berliner Nachkonferenz seine Zustimmung gegeben hat, so ist der Zusammentritt derselben demnächst zu erwarten. In Konstantinopel dauern die V Palast-Intriguen fort. Die Vorschläge des Ministerrabes werden zurückgewiesen, und die Einflüße einzelner Persönlichkeiten machen sich bei dem Sultan in entgegengesetzer Richtung geltend. Die preußische Kircenvorlage wird allem Anscheine nach zurückgezogen werden, weil derselben von allen Seiten Opposition gemacht wird. Fürst Bismarc wird wahrscheinlich den Kulturkampf mit der Kurie erneut aufnehmen müssen. Die liberalen Blätter Frankreichs sind voll Schadenfreude über Bismards Fiasko ; sein Angebot an die Kurie sei erbärmlich und kleinlich. — Die Drohung der Communisten mit einer neuen Demonstration erfüllte sich nicht. Die Regierung spielte das Provenire und ließ den Bastilleplan und die Gräber der Communard'3 mit frischen Kränzen und Blumen schmücken. In Folge der getroffenen strengen Maßregeln der Regierung zur Verhinderung der Excessen hat der Pariser Gemeinderath beantragt, das Polizei- Budget zu verweigern. Die Regierung wird jedoch dem Gemeinderath dieses Budget oetroyben. In Folge einer Mißhandlung und körperlicher Besezung des Sohnes vom Grafen Rochefort durch Polizeiorgane, hat Rochefort (Vater) dem Polizei-Präfecten eine Herausforderung zugesendet. Man spricht, daß Lepterer das Duell angenommen hat. Nr. 64. eee äh eee um Aus dem Abgeordnetenhause. Am 29. Mai wurden in beiden Häusern des Reichstages Sitzungen gehalten. Im Oberhause wurden einige Gefege promulgirt. Im Abgeordnetenhause wurde zuerst der Gefeßentwurf über die der Regalpflicht nicht unterstehenden Dampfmühlen erledigt, und der an die Finanz- Commission zurükgewiesene 81 in der Fassung der Rechts- Commission angenommen. Sodann wurde vom Abgeordneten Moriz Jökai eine Interpellation zur Sicherung der Preßfreiheit eingebracht, welche sofort durch den Justizminister Theodor Pauler in der beruhigendsten Weise beantwortet wurde. Die Interpellation sprach die Besorgniß aus, daß durch das neue Einführungsgeseß zum Strafgeseße, namentlich durch den neu eingeschalteten Paragraph die Bestimmung enthalten sei, daß nur hinsichtlich des Verfassers, Herausgebers, Redakteurs und Druckers das Achtundvierziger Preßgesetz (Ges.A. 1848—18) maßgebend bleibe, während für die Verantwortlichkeit aller Uebungen, namentlich der Leßer, der Verschleißer und der Inhaber öffentlicher Lese-Locale die Verfügungen des neuen Strafgeseßes maßgebend werden sollen. Durch diese stufenweise Verantwortlichkeit würde die Gerichtszuständigkeit der am Preß-Delikte Betheiligten im Unklaren gelassen, indem der Verfasser, Redakteur, Herausgeber und Buchhändler vor das Schwurgericht, der Austräger, Verschleißer und Leher aber vor das ordentliche Gericht belangt werden sollen. Da nach dem 48-ger Geseke die an der Verbreitung betheiligten Factoren nur dann zur Verantwortung gezogen werden dürfen, wenn die höheren Factoren nicht auffindbar sind, wenn ferner das ordentliche Preßgericht den Inhalt der betreffenden Druckwerke für strafbar erklärt hat, und hinsichtlich der Verbreiter der Dosis nachgewiesen ist, so richtet der Interpellant (Moriz Jökai) an den Justizminister die Aufforderung, er möge erklären, ob er den dritten in diesem Sinne interpretirt, und darüber Aufklärung 8 ertheilen, welches Gericht für das objective Verfahren competent sein wird, wenn der im 862 erwähnte Fall eintritt, daß der Verfasser unauffindbar, oder sich im Auslande befindet, und ob die Vernichtung des Druckwerkes angeordnet werden kann? Justizminister Pauler ertheilte in längerer Auseinanderlegung die Auskunft, daß das im Achtundvierziger Gefege aufgestellte Prinzip der stufenweisen und ausschließlichen Verantwortlichkeit durch das neue Gefeß keinen Abbruch erleide. Demnach in erster Reihe der Verfasser verantwortlich, und nur wenn er nicht aufgefunden werden kann, übergeht die Verantwortlichkeit auf den Herausgeber, dann den Drucker u. 1. w. Bei den Zeitungen verhalte er sich eben so. Das Gefe erklärt Denjenigen für strafbar, welcher irgend ein verurtheiltes Druckkerk veröffentlicht ; es sagt, daß der Buchhändler solche Werke verlaufen darf, welche nicht verurtheilt sind. Bezüglich der in der Interpellation gestellten Frage über das objective Verfahren erkläre er (Pauler), daß dasselbe in Ungarn keine solche Anwendung finde, wie in Oesterreich, woselbst ein Druckwert confiscirt und vernichtet werden darf, selbst in dem Falle, wenn Personen vorhanden sind, welche zur Verantwortung gezogen werden können, während in Ungarn ein Vorgehen gegen eine Druckschrift erst dann Platz greifen kann, wenn keine Person zu finden ist, welche zur Verantwortung gezogen werden könnte. Hinsichtlich der Beurtheilung der Competenz sei nur das zur Cognition berufene Gericht competent. Die Antwort des Justizministers wurde vom Hause zur Kenntniß genommen, doch sind die Wünsche nach einem organischen Preßgeseße, welches die bestehenden Mängel in radikaler Weise zu beseitigen im Stande wäre, hiedurch nicht befriedigt. In der Sißung vom 31. Mai gab der Finanzminister als Beantwortung einer Interpellation die Versicherung, daß im kommenden Herbste bei der Revision der Stempelund Gebührengefeße, die vor dem Jahre 1873 bestandene Skala für die Gebühren, welche bei der Uebertragung des Eigenthumsrechtes von Immobilien zu entrichten waren, wieder hergestellt werden soll. — Kärmän ergeht sich in 90besterhebungen über die fruchtbare Thätigkeit des jedigen Finanzministers. — Alexander Mariassy legte den Bericht der Finanz-Commission vor, nach welchem die ersten 2 Paragraphe des zur Verstaatlichung der Theißbahn bezüglichen Gesezentwurfes nach Beschluß des Hauses abgeändert werden sollen. Sodann gelangte der Gesetzentwurf über die Dampfmühlen und der Vertrag mit Deutschland über die Legalisirung von Urkunden zur dritten Lesung. Am Schlusse der Sitzung beantwortete Ministerpräsident Tipa die Interpellation Bafay’s betreff der Expropriationen in Szegedin. Koloman Tipa nimmt seinen Bruder, den kön. Commissär Ludwig Tipa, in Schuß. Die Commissäre müssen die Geduld verlieren, wenn sie es mit überspannten Forderungen, oder gar mit Betrunkenen zu thun haben. Die Örpropriationspreise wurden nach den bei Käufen und Verkäufen vor der Ueberschwemmung gebräuchlichen Preisen festgefegt. Die Beseitigung von provisorischen Bauten sei keine Ungerechtigkeit, weil die Lizenz nur für den provisorischen Bau ausgestellt wurde. 3. Ferner kam zur Verlesung das am 14. Mai aufgenommene Protocol des Bau-Comites und der auf das=.selbe bezügliche Magistratsbeschluß über die beabsichtigte Regulirung der Amselgasse; ferner das Gesuch des Ludwig Schmiedt um käufliche Ueberlassung eines Theiles des in der Bräuhausgasse befindlichen Holzplabes. Bezüglich der Regulirung der Amselgasse wurde der vom Bau-Comits vorgelegte Plan genehmigt. Die Acten wurden zur Grecutirung an den Magistrat gewiesen. In Betreff des Schmiedt’schen Gesuches hingegen, wurde der Magistrat beauftragt über den Kaufpreis mit dem Gesuchsteller nach Bernehmung des Bau-Gemités einig zu werden und das zu Stande gebrachte Uebereinkommen der Repräsentanz vorzulegen. Schreibung genehmigt. Diesem Gegenstande anschließend, wurde auf Antrag des Repräsentanten Rudolph Maurer beschlossen dem Bau Comité aufzutragen . Dasselbe soll einen auf das ganze städtische Gebiet bezüglichen ständigen Regulirungs- und Verschönerungs-Plan je eher ausarbeiten und der Repräsentanz vorlegen. ) 4. Betreff Abschreibung der bei Johann Trohan uneinbringlich gewordenen Zinsen von 13 fl. 80 fl. wurde in Folge des Magistratsbeschlusses die beantragte Abbetreffeinschränkung der Anzweisung 5. Ueber den Antrag von Vorschüssen zu Gunsten der städt. Beamten wurde beschlossen, Niemanden einen Vorschuß zu bewilligen, bevor derselbe den bei ihm etwa aushaftenden früheren Vorschuß zurückzahlte. ? 6. Das Gesuch des Cancellisten Johann Saristrát um einen Vorschuß von 200 fl. wurde abgewiesen. Bei der am 1.1.M. fortgesegten Generalversammlung wurde nach Authentiscirung des Protokolls über die Tags vorher stattgehabte Situng der Timks'sche Antrag, wozu nach dem Andenken des Vaters des großen Patrioten Ludwig Kossuth ein Kranz zu widmen wäre, verhandelt. Der Antrag wurde mit etwa 2-3 Stimmenmehrheit abgelehnt. Hiernach wurde erledigt : Das Gesuch des Diurnisten Stefan Petrik, um demselben die nöthigen Cur-Auflagen zu gewähren.sten 20 Die Generalversammlung genehmigte zu seinen Gunst. Dem Obernotär Eduard Szerenyi wurde eine Unterstüßung von 200 fl. bewilligt. Das Gesuch des Protocollisten Johann Ju 65, wegen Gewährung einer Remuneration wurde abgewiesen. Zu Gunsten des minderjährigen Julius Bartsch wurde beschlossen, dem Bürgermeister aufzutragen , daß das Gesuch des Bartsch, um die Erstrefung des Erziehungsbeitrags, bei Austheilung von Unterstüßungen aus dem Armenfonde vorzüglich zu berücksichtigen sei. Das Gesuch des Karl Mihályi, um nachträgliche Ausfolgung von Holz-Deputat, wurde von der Generalversammlung, da Bittsteller mit seinen Ansprüchen gegen die Stadtgemeinde auch höheren Ort5 schon einmal abgewiesen wurde, verweigernd erledigt. Ueber die Zuschrift des kön. Schulinspectors, im Interesse der Errichtung einer Gewerbeschule für Kunsttischlerei und Kunstschlosserei, wurde nach längerer Debatte der Magistratsbeschluß angenommen, wornach sich die Stadtgemeinde für bereit erklärt, der Errichtung einer solchen Schule, wenn dieselbe von Seite der Regierung bewerkstelligt wird, mit Beiträgen in Holzmaterialien beizzutreten. Die zur Deckung der Besoldung der Feldhüter unterbreitete Proposition, wurde angenommen. Laut dieser wird für das laufende Jahr auf die Eigenthümer von Grundftäden ein Steuerzuschlag von 20 °, ausgeworfen. Für das nächste Jahr hingegen wird die Haltung von Feldhütern ausschließlich den Privateigenthümern obliegen. In Folge einer Zuschrift des Budapester Hauptstädtischen Municipiums wurde beschlossen, im Interesse behufs Förderung der vaterländischen bildenden Künste, gleichfalls eine Petition an den Landtag zu richten. Endlich wurde noch der Antrag des Finanz-Comite's betreff Zurückzahlung von Darlehen aus der Waisencasse angenommen, laut welchem der Zinsfuß auf 6*, herabgeseßt wurde und die Tilgung auf 30 Jahre berechnet zu erfolgen habe; ferner wurde das Diplom des Thierarzten Josef Sztoflaß publicirt; und zur Authentication des Brotocolls der nächste Samstag anberaumt ; zur Authentieirung hingegen die Repräsentanten Relay, Strasser, Pochöatko, Krusoczky, Kukovsky und Messo beauftragt , woru nach die Generalversammlung aufgehoben wurde. (K.) ist ; ; Generalversammlung der Repräsentanz der kön. Freistadt Kaschau. (Abgehalten am 31. Mai und 1. Juni I. I.) Bei dieser Generalversammlung präsidirte Obergespan Emerich von Darvas. Nach Eröffnung der Sißung machte Repräsentant Joseph Timko den Antrag, das Municipium wolle aus Anlaß der Enthüllung des Grabmonumentes, welches in Dabas dem Vater des großen Patrioten Ludwig Kossuth geseßt wurde und am 13. Juni feierlichst eingeweiht werden wird, einen Kranz verehren. Wurde an die Tagesordnung der nächsten Sikßung gewiesen. Zum Programm der Generalversammlung übergehend, wurden folgende Gegenstände verhandelt: 1. Wurde der Bericht des Bürgermeisters Theodor Münster über den Verlauf des Jahres 1879 verlesen. Derselbe wurde zur Kenntniß genommen. Unter einem wurde auch der Beschluß gefaßt, dem Bürgermeister für den gewissenhaften Eifer bei Zusammenstellung dieser Arbeit die Anerkennung des Municipiums auszusprechen. 2. Ein Erlaß des Ministeriums für öffentliche Arbeit und Communication, im Interesse der am rechten Hernad- Ufer auszuführenden Befestigungs-Arbeiten der Kaschau- Oderberger Eisenbahngesellschaft, gelangte zur Verlesung. Die Ansichten über diesen Gegenstand waren verschieden. Endlich drang der Magistratsbeschluß durch, wornach zur Untersuchung der auszuführenden Befestigungsarbeiten und zur Antragstellung eine Commission entsendet wurde. Derselben wurde auf Antrag des Repräsentanten Deil die Weisung gegeben, daß selbe die Interessen der Stadt gehörig vor Augen halten möge. Die Commission besteht unter dem Präsidium des Repräsentanten Eugen Clavács aus folgenden Mitgliedern der Repräsentanz : Joseph Szakkay, Franz Rozlay, Robert Relay und Joseph Lang. Kaschau, Donnerstag 3. Juni. am