Kirchliche Blätter, 1920 (Jahrgang 12, nr. 1-52)
1920-09-18 / nr. 39
«k Yitke · Bezugspreis: Inland: Sanzj. K33 °—, Halbj. K 16'50 Ausland: x Sanzj. Mt. 33 °—, Halbi. 16:50 aus der ev. Landeskirche ME. „hm in Siebenbürgen Snfertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Betitzeile Fostet bei einmaligen h « » " » IUIMMWMWWMEv.woklikuschristsin dir Glanlinggknosskunun-Stande Einrückenmauers—.veim Erscheint jeden Sonnabend XI. Jahrgang Nunmeer Hermannstadt, 25. September 1920 Beren Aufträgen Nachlaß. Inhalt: Erlas betr. die Verschiebung des Ordinationstermines im Oktober. — Rundschreiben betr. die Auszahlung der Zuschüsse und Unterstgungen an die Angestellten der Landeztirche. — Rundschreiben betr. die Erhöhung der ärztlichen Untersuchungstate bei Pensionierungsgesuchen. — Rundschreiben betr. die Zulassung von „Lesebuch der frohen Jugend von 8. H. Hienreich, 2. und 3. Teil”. — Deutscher Ferienhochsculfurs in Hermannstadt. (Schlup.) — Nachrichten. — Unsere Zeitschriften. — Anzeigen. 3. 3938. 1920. Erlaß an alle Bezirksdechanten betreffend die Verschiebung des Ordinationstermines im Oktober. Ich ersuche die Herren Dechanten, etwaige Ordinanden, die zum Oktobertermin sich melden, sofort zu verständigen, daß die Ordination diesmal Mittwoch den 13. Oktober stattfindet und die Ordinanden sich demnach am 12. Oktober vorzustellen haben. a Be Hermannstadt, 20. September 1920. Der Bischof der evang. Landeskirche A. B. in Siebenbürgen, D. Fr. Veutsch m. p. an säntliche Bezirksdekanate, Bezirksfonsistorien und Presbyterien betreffend die Auszahlung der Zuschüsse und Unterstüßungen an die Angestellten der Landestirge. Im Zusammenhang mit dem h. a. an die Bezirksfonsistorien gerichteten Erlaß vom 18. August 1920 3. 3520. 1920 wird bezüglich der Anweisung der hinkünftig fällig werdenden Zuschüffe und Untertügungen Nachstehendes eröffnet. Die Gehaltszuschüffe und Dienstzulagen für die Pfarrer werden wie bisher so auch fünfzighin monatlicm Vorhinein duch das Kassaamt den Bezirksdefanaten angewiesen werden; dabei aber werden Die Bezirksdefanate auf den h. a. Erla vom 14. August 1920 3. 3114. 1920 bezüglich der rechtzeitigen Anmeldung etwaiger Veränderungen (Nundschreiben vom 13. September 1910 3. 3240. 1910; Kirchl. Blätter 1910, ©. 640) zur genauen Beachtung hingewiesen. Die Gehaltszuschüsse und Dienstzulagen für die übrigen Angestellten werden monatlich den Bezirkskonsistorien auf Grund der diesbezüglich in die dem h. a. Erlaß vom 18. August 1920 3. 3500. 1920 beigelegte Tabelle eingetragenen Daten angemiesen werden. Die etwa sich ergebenden Beränderungen gegen den Bormsnat, Bemüdung in eine Höhere Gehaltzstufe, Stellenwechsel usw. sind jedesmal rechtzeitig von den Bezirkskonsistorien in einem abgesonderten Bericht vorzulegen. . Die Kriegsunterstügungen für sämtliche Angestellte sind monatlich rechtzeitig von den Bezirkskonsistorien, wie dieses auch bisher geschehen ist, behufs Slüsfigmachung mit Vorlagebericht und Ausweis hieramts anzusuchen. Hiebei wird es wohl genügen, wenn jedesmal nur die sich ergebenden Veränderungen gegen den Boronat im Ausweis nachgewiesen werden; dabei wird allerdings unumgänglich notwendig sein, daß die Bezirkskonsistorien auf Grund der mit den k. a. Erlässen vom 18. August 1920 3. 3500. 1920 und vom 14. August 1920 3. 3114. 1920 gesendeten Tabellen, aus welchen die Höhe der monatlichen Kriegsunterftügung für die Pfarrer und Lehrer zu entnehmen ist, ein genaues Verzeichnis fi anlegen, die eintretenden Veränderungen bei Vorrüdung in höhere Gehaltsstufen (Nundichreiben vom 19. Februar 1918 3. 895. 1918; Kirchl. Blätter 1918, S. 86) oder aus irgendeinem andern Grund in dieser Berzeichung eintragen, um dann den monatlichen Bedarf an Kriegsunterfrügung im richtigen Ausmaß bei dem Landeskonsistorium anzusuchen. Die Familien- und Kleiderzulagen sind ebenfalls, wie das bisher geschehen ist, vierteljährlich mit Ber riht und Ausweis rechtzeitig beim Landeskonsistorium anzusuchen, wobei, unter der Voraussebung, daß die Bezirkskonsistorien auch diesbezüglich genaue Berzeichnisse angelegt haben und diese entsprechend ergänzen, ebenfalls nur die sich ergebenden Veränderungen gegen das vorige Vierteljahr genau anzırgeben sind. Bezüglich der Gymnasialorte wird ausdrücklich bemerkt, daß sämtliche Zuschüsse und Unterftügungen für die in den Gymnasialorten Angestellten abgesondert zugesendet werden, und zwar an die Preöbbyterien der Gymnasialorte, die die etwa sichergebenden Veränderungen gegen den Vormonat rechtzeitig dem Landeskonsistorium anzumelden haben. RE