Kirchliche Blätter, 1920 (Jahrgang 12, nr. 1-52)

1920-09-18 / nr. 39

«k Yitke · Bezugspreis: Inland: Sanzj. K33 °—, Halbj. K 16'50 Ausland: x Sanzj. Mt. 33 °—, Halbi. 16:50 aus der ev. Landeskirche ME. „hm in Siebenbürgen Snfertionspreis: Der Raum einer einspaltigen Betitzeile Fostet bei einmaligen h « »­­ " » IUIMMWMWWMEv.woklikuschristsin­ dir Glanl­inggknosskunun-Stande Einrückenmauers—.veim­­ Erscheint jeden Sonnabend XI. Jahrgang Nunmeer Hermannstadt, 25. September 1920 Beren Aufträgen Nachlaß. Inhalt: Erlas betr. die Verschiebung des Ordinationstermines im Oktober. — Rundschreiben betr. die Auszahlung der Zuschüsse und Unterst­gungen an die Angestellten der Landeztirche. — Rundschreiben betr. die Erhöhung der ärzt­­lichen Untersuchungstate bei Pensionierungsgesuchen. — Rundschreiben­­ betr. die Zulassung von „Lesebuch der frohen Jugend von 8. H. Hienreich, 2. und 3. Teil”. — Deutscher Ferienhochsculfurs in Hermannstadt. (Schlup.) — Nach­­richten. — Unsere Zeitschriften. — Anzeigen. 3. 3938. 1920. Erlaß an alle Bezirksdechanten betreffend die Verschiebung des Ordina­tionstermines im Oktober. Ich ersuche die Herren Dechanten, etwaige Ordinanden, die zum Oktobertermin sich melden, sofort zu verständigen, daß die Ordination diesmal Mittwoch den 13. Oktober stattfindet und die Ordinanden sich demnach am 12. Oktober vorzu­­stellen haben. a Be Hermannstadt, 20. September 1920. Der Bischof der evang. Landeskirche A. B. in Siebenbürgen, D. Fr. Veutsch m. p. an säntliche Bezirksdekanate, Bezirksfonsistorien und Presbyterien betreffend die Auszahlung der Zuschüsse und Unterstüßungen an die Angestellten der Landestirge. Im Zusammenhang mit dem h. a. an die Bezirks­­fonsistorien gerichteten Erlaß vom 18. August 1920 3. 3520. 1920 wird bezüglich der Anweisung der hinkünftig fällig werdenden Zuschüffe und Unter­­tügungen Nachstehendes eröffnet. Die Gehaltszuschüffe und Dienstzulagen für die Pfarrer werden wie bisher so auch fünfzighin monat­­li­cm Vorhinein duch das Kassaamt den Bezirks­­defanaten ange­wiesen werden; dabei aber werden Die Bezirksdefanate auf den h. a. Erla vom 14. August 1920 3. 3114. 1920 bezüglich der rechtzeitigen An­­meldung etwaiger Veränderungen (Nundschreiben vom 13. September 1910 3. 3240. 1910; Kirchl. Blätter 1910, ©. 640) zur genauen Beachtung hingewiesen. Die Gehaltszuschüsse und Dienstzulagen für die übrigen Angestellten werden monatlich den Bezirks­­konsistorien auf Grund der diesbezüglich in die dem h. a. Erlaß vom 18. August 1920 3. 3500. 1920 bei­­gelegte Tabelle eingetragenen Daten angemiesen werden. Die et­wa sich ergebenden Beränderungen gegen den Bormsnat, Bem­üdung in eine Höhere Gehaltzstufe, Stellenwechsel usw. sind jedesmal recht­­zeitig von den Bezirkskonsistorien in einem abgeson­­derten Bericht vorzulegen. . Die Kriegsunterstügungen für sämtliche Ange­­stellte sind monatlich rechtzeitig von den Bezirkskonsi­­storien, wie dieses auch bisher geschehen ist, behufs Slüsfigmachung mit Vorlagebericht und Ausweis hier­­amts anzusuchen. Hiebei wird es wohl genügen, wenn jedesmal nur die sich ergebenden Veränderungen gegen den Bor­onat im Ausweis nachge­wiesen werden; dabei wird­­ allerdings unumgänglich notwendig sein, daß die Bezirkskonsistorien auf Grund der mit den k. a. Erlässen vom 18. August 1920 3. 3500. 1920 und vom 14. August 1920 3. 3114. 1920 gesendeten Tabellen, aus welchen die Höhe der monatlichen Kriegs­­unterftügung für die Pfarrer und Lehrer zu entnehmen ist, ein genaues Verzeichnis fi anlegen, die eintre­­tenden Veränderungen bei V­orrüdung in höhere Ge­­haltsstufen (Nundichreiben vom 19. Februar 1918 3. 895. 1918; Kirch­l. Blätter 1918, S. 86) oder aus irgend­einem andern Grund in dieser Berzeichung eintragen, um dann den monatlichen Bedarf an Kriegs­­unterfrügung im richtigen Ausmaß bei dem Landes­­konsistorium anzusuchen. Die Familien- und Kleiderzulagen sind ebenfalls, wie das bisher geschehen ist, vierteljährlich mit Ber rih­t und Ausweis rechtzeitig beim Landeskonsistorium anzusuchen, wobei, unter der Voraussebung, daß die Bezirkskonsistorien auch diesbezüglich genaue Ber­­zeichnisse angelegt haben und diese entsprechend er­­gänzen, ebenfalls nur die sich ergebenden Veränder­­ungen gegen das vorige Vierteljahr genau anzır­­geben sind. Bezüglich der Gymnasialorte wird ausdrücklich bemerkt, daß sämtliche Zuschüsse und Unterftügungen für die in den Gymnasialorten Angestellten abgesondert zugesendet werden, und zwar an die Preöbbyterien der Gymnasialorte, die die etwa sich­ergebenden Verän­­derungen gegen den Vormonat rechtzeitig dem Landes­­konsistorium anzumelden haben. RE

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