Pester Lloyd, März 1855 (Jahrgang 2, nr. 49-75)

1855-03-01 / nr. 49

1855. — No. 49. — Mit täglicher Postversendung: Ganzjährig Pränumeration ? Bür Pest-Dien , in’s Hans gesandt : Ganz jährig 14 fl., hal­ı. “1, vierten, 3 fl, 30 fl, 16 fl., Halbj. 8 fl., viertelj. 4 fl, Man pranus außerhalb Beit-Dien mittels fransicher Briefe durch alle V­orämter, Einzelne Morgenblätter a 4 fr. EM., Abend­blätter merk­t für Best-Ofen im Expeditionsbureau des „Petter Lloyd“; a 2 fr. EM, sind zu haben bei Donnerstag, 1. März. Infertion : Der Raum­ der 5-spaltigen Betitzele wie mit 3 fr. berechnet. Inferate aller Art wer­den im Epipeditions-Bureau aufgenommen, für's Ausland übernimmt Herr Karl Geibel, Buchhändler im Leipzig, die Inserate- Im „Offenen Sprechsaal‘‘ wird die B=spaltige Petitzeile mit 6 fr. berechnet. Expeditions- Bureau: ©, Silten, Dorothengasse Nr. 12, im 2. Stod.­­­onsburen e § Wiener Bdrfen:-K­urse, Kommunikation, neuer effelt. « ‚„ „ « 150—84 §77—78 at . . 0434 70% H Kurfe vom 27. Feber Fonds- und Lotterie-Effekten. .« . 63 | gay, a aris SE Anfahrt von Pe­st: eben Sennt. u. Donnerst Pest-Epekks«-Ekkfahrt« wiiskeleg, Boris, Kalau nach Temesvár - Szegedeiner Gilfahrt. Hgten­gen Ta­cu: Montag, Viitiwo und Breitag ; Don Segevin glei nach Ankunft des Srühtrang, von Temesvár Viorgené in in Temesver im Gasthaufe „zum Trompeter.‘ (mit tem Sraptrain nad) men, um 5 11 Morg, Nocso, SL Re J § kakták ka Ethan, u in Ezolnof u. von da nach Abfahrt von: Wien nach Veit, 7 Uhr Früh Veit nach Wien 8­ee und 6 Ur 30 Min. Abends; H­arkeburg, Hermannstadt, Kronstant u, Bufurep,g dr 3­ Min. Srüp und 6 Ur 15 Min. Abende ; HAufnahmeburcan in B­eft: im Hotel zum Tigerf­ag Szol­ote Szegedin 6 fr 45 Min. Früh und A Weizen, Banater 1.5.2.1 -­­FHotel und .. . a Hermannstadt, Krorftabt tag Segelein , zum Grab. Eilfahrten. Rucaneter Eilfahrt des » Zägerhorn”, im Gasthaufe ht Araber ‚zu und Aufnahmsburean­ahrt, Buturest : 1z Eisenbahn, gefter Körnerpreife, Gperies;f suhkAbemss;SzelnokuachPkstUihkio 9472Abfahrt:von Pest täglich,M­ontagusIenomsMin.Früh und 1 Uhr 10 Pekin.Nachmittags. Au ab LE Seh an Bean 2 ir­e Be 1. bagy Rn. M­it gofatéba Hehne eidgafe Ylanevin tem Égi en ge Safthalite „‚jum­ weißen Kreuz.’ Dampfschifffahrt 387 Abfahrt von Timssvsturp Siegedtuanden unterbrochen. über Gyöngyés, M. Kö«lg ° ; „1 - B gebin nag Abfahrt von Szegerin nach Arad nach Ankunft­en Odes Frühtrai­ts jen gentag,W­ettwoch,Dor--«.s -« Ber 8 ae aba. reiten Wien 5 Uhr 39 Min. Früh und 4 . nun·: 38 v jenen e ‚Min. 10.46hause»sichnben Kurfursten im Arad im r in Szegevit im Gate 3 br 7 Uhr. Aufnahme den 7 Kurfürsten von kelle­r . ák szt jak ee er iin. Srüh in. Uhr um­­ 17 Mi 9 Ur 45 Min, Srüh fest El Blank, Ki­e De Windishgräp = a­s v . » Pränumerations-Einladung „Pester Lloyd." Für Pest-Ofen: Monatlich 10. 10 kr Für 4 Monate 4,40 ,, A­HMOLAE. N nh­e 8 ,, 10 ,, 520 Monate Nasa a a 11, 40 „ Mit täglicher Postversendung: Für 4 Monate .... 5fl.20.k­r­­ . 7 Monate 95.20, » 10 Monate ..... 13 „40 „ Mit separater Postversendung des Morgen­­- und Abendblattes: Für 4 Monate . 2... 6 8. — kr. 4. 7 Monate ....... 10,,30,, ·10 Monate..........15,,—­,, Vertrags-und Konzessionsurkunde der ET. privileg. Österreicischen Staatseisenbahngesellshaft. Art. 1. Die. Tf. österreichische Staatsverwaltung überläßt der durch die Herren Georg Sreiheren v. Sina, Chef des Großhandlungshauses S. G. Sina; Daniel Kreiherrn v. Estes­les, Chef des Großhandlungshauses Arnsteim und Esteles; Saat Bereire, Präsdent des BVBerwaltungsrathes der Socists générale de credit mobilier in Paris, und Raphael Herzog v. Gal­liera, Outsbefiger und Verwaltungsratg der Société générale de crsdit mobilier in Bar­s, für ihre Person und für ihre ausges­wiesenen Machtgeber repräsentirten Gesellschaft ins freie Eigenthum und erteilt versehben gleichzeitig die Konzession zum Betriebe unter den in dieser Vertrags- und Konzessionsurkunde enthaltenen Bestim­­mungen nachstehende Bestandtheile des Staatseigenthumes, aló : 1. bag noch nicht bebaute Braunsohlenlager bei Sobochleben nach­ Töplig in Böhmen, von einer Ausdehnung von ungefähr 150 Grubenfeldmaßen ; ‚die Steinsohlenwerte von Kladno und Brandeifel in Böhmen, gegenwärtig im Betriebe des Montanärars, mit einer Oberfläche von ungefähr 409 Grubenfeldmaßen, mit Inbegriff der Grund»­eile, Gebäude, Maschinen, DBorräthe, Werkstätten und Eins­richtung , welche das Angehör bilden , so wie sie sich vorfinden ; die dem Montanarar mit 1. Jänner 1855 eigenthümlich gehö­­rigen Berg- und Metallwerke oder Antheile an solchen Werken im Banate, ohne Unterschied­, ob ss dieselben bereits im fas­­tischen Resige des Montanärars befinden, aber demselben exit nach bestehenden Verträgen zu übergeben sind,­nd zwar in den Bezirken gelegen , wie folgt: a) Dravieza mit Cfirlowa , Kupfer, Berg­ , Hütten- und Ham­­merwerf ; b) Dognacsia , Kupfer-, Silber- und Eisensteinbergbau ; c) Szasife, Kupferz, Berg und Hüttenwerk, dann Eisensteinz EN a d Kupfer-Szeful, Steinfohlenwerke ; d) Doman and Kuplotz , · , o)) Moldava,früher gewerkschaftliches,jetzt theilweise ärarisches Kupfer-,Berg-und Hüttenwerkz 1)Steyerdorf, Steinkohlengrubentwerk ; g)Reschitzamtt Fr­anzdorf, Eisenwerk sammt Steinkohlengraben h)Vogschan,Eksenweik und Kupferhammer ; 1) Glapna, Eisenhammerwert; x) Motawieza und Slamina, Eisensteinbergbau ; und im Allger­meinen alle Berg- und Metallwerke, welche dem Montanärar in den benannten Distrikten eigenthümlich gehören. In diesem Oberlaufe sind mitbegriffen : 1. die Arbeiten an der Oberfläche und in der Tiefe der Bergwerke, die zu deren Betriebe dienenden Gebäude und stehenden Maschi­­nen, Röste und Schmelzöfen, Hämmer und bewegende Maschi­­nen, Walzwerke u. f. m­., Die Werkstätten zur Berfertigung und Ausbesserung der Einrichtung und des Geräthes der Berg- und Metall­werke, die Kanonengießerei in Reshisa mit dem gesamm­­ten Geräthe und allem Zugehör, die Gruben- und Hütteneisen­­bahnen auf und unter der Oberfläche, die Straßen und Wege, Teiche , Kanäle, Rinnsale zur Speisung, der bewegenden mas­cchinen , zur Weiterbeförderung der Stoffe und zur Ableitung des Wassers, Werkzeugmaschinen, Werkzeuge und Geräthe, und überhaupt die gesammte Einrichtung und die Borräthe der genannter Werke, sie mögen im Betriebe sein oder nu­ ; 3. die von den Berg- und Metallwerken , Merkstätten und deren Zugehör eingenommenen Bodenflächen ; fertter ‚die Magazins: gebäude, die Kanzleien, Beamten» oder Arbeiterwohnungen, die Einrichtung dieser Gebäude, die Grundfläche, die sie einneh­­men , so wie die dazu gehörigen Pfäge , Höfe und Gärten ; 3. die dem Montanärar eigenthümlich gehörigen Grundfläche und M Waldungen, als: Acer circa 8 Joch, 400 ORI. Wiesen ch­en 1361 3., 1582 RI. Gärten circa 37 3., 540 RI. Waldungen circa 96,310 3. , so wie überhaupt alle dem Montanärar eigen­­thümlich­ gehörigen Grundfläce und Gebäude in den genannten Bezirken, was immer ihre gegenwärtige Bestimmung sein mag, jedoch mit der am Schlusse dieses Artikels erwähnten Ausnahme : 4. die dem Kameralärar gehörigen Grundftäce und Gebäude ver­­schiedener Bestimmung in den Bezirken Dravicza und Bogidjan, nämlich beiläufig: Verwaltungsgebäude 4, Wohngebäude 59, Betriebsgebäude 66, Wiesen 3236 Joch, 386 EI. Telder 7305 3., 376 XI. Gärten 545 9., 115 XI. Weiden 41,516 9., 1039 ARI. Wälder 60,409 3., nebst Betriebes und sonstiger Einrichtung, und überhaupt Allem, was in den genannten Bes­riefen zum Domäneneigent­ume des Staates gehört ; 5. die vorhandenen Bahnwägen und Karren, die Bferde und an­­dere Lastb­iere, welche zum Betriebe der Berg- und Metalls­perte, sowie der Staatsgüter gehören, be­gleichen der Dreh­­stand auf den Schteren. In diesem Verkaufe sind nicht einbegriffen 1. die Lokomotiveisenbahn von Liffawa über Dravieza nach Bar­fiatg mit Zugehör und allen Fahrhissen ; 2. die zur öffentlichen Verwaltung gehörigen Gebäude mit Inbes­griff der Bauflächen, der Höfe und Gärten, als: Amtsgebäude, Kirchen, Schulen und Wohnungen der politischen, Finanzs, Gerichte, Polizeis, Kultus-, Unterrichts- und Berghauptmanns­chafts- oder Bergkommissariatsbeamten, welche diese Bestim­­mung bereits haben, oder vor der Niedergabe durch den Minister der Finanzen, für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten das für werben bezeichnet werden. Die Tonzerl­onirten Käufer genießen alle Servituten auf fremdem Grund und Boden, zu welchen die ihnen verkauften Staatsdomänen berechtigt sind, Art. 2. Die zum Verbrauch der Berg- und Metallwerke bevorzut­­igten Erze und anderen Stoffe, sowie die am 1. Jänner 1855, ab­ dem Zeitpunkte, mit welchem die Käufer und Konzessionäre in den Genuß der erkauften und konzefstonirten Entitäten zu treten hat­ten, in Verarbeitung auf der Erzeugungsstätte oder im Lager be­­findlichen Gegenstände gehen in das Eigenthum der Käufer und Kon­zessionäre über . Hingegen bleiben die verkäuflichen, d. i. die zum Ber­aufe oder anderen Sweden , als dem Wertsbetriebe bestimmten Gegenstände , insbesondere Maschinen , geformte Gegenstände, fert­ges verläufliches Gifen und anderes Metall, Steinsohlen auf den Derfichleißplägen, zum Bau oder zum Berlaufe bestimmtes Holz und dgl. im Vefige des Staates, der hierüber zu feinem Nuben vers fügen kann. —... Zu diesem Behufe wird auf den Zeitpunkt des 1.Jänner«8·55, als dem Tage des für diesäufer und Konzessionäre bestanden­ Ge­­nusses,über die vorhandenen Rohstoffe und die lagernden verkäuflii­­chen Erzeugnisse ein Inventar aufgenommen werden. Alle Rechte und Verbindlichkeiten­ au­ Lieferungsverträgen auf Zeit gehen für jene Lieferungen,welche nun oder nach dem 1.Jän­­ner 1855 zu bewerkstelligen sind,den Konzessionären zu Guten und zzanast.­­ Art.3.Unabhängig von dem im Artikel 7 erwähnten Inventar­­ sind längstens bis Ende Juli 1855 unter Obsorge der Käufer und Konzessioäre für jede erkaufte und konzessiontrte Entl­ät folgende Urkunden in vierfacher Ausfertigung abzufassen: 1.eianventar der Betriebsgegenstände u.dgl.,der Einrichtung middchhiere,welche sich in und bei sämmtlichen Gebäuden am 1.Jänn­er 1855 befand­en; 2.eine Beschreibung der Berg-u.Metallwerke,Gebäude,Gründe und anderer Liegenschaften ; 3. ein Ortsplan aller Gründe und Gebäude, aus dem Kataster oder anderen amtlichen Behelfen entnommen. Von diesen Urkunden und Plänen werden zwei Ausfertigungen der Staatsverwaltung, die anderen zwei Ausfertigungen über den Käufern und Konzessionären übergeben und zuvar Lehteren mit allen Urkunden , welche geeignet sind, deren Rechte und Eigent­umsgrens­­en im Streitfalle gegen dritte Personen sicher zu stellen. Eine Ausnahme tritt Hinsichtlich der Urkunden nur insofern ein, als Kviefelben nach Gk­enntniß der Staatsverwaltung an­ öffentlichen Dienstrücsihten in den öffentlichen Archiven aufbewahrt werden müßten ; in diesem alle sind jedoch den Käufern und Konzessionären nach Bedarf amtliche Abschriften unentgeltlich auszufertigen. Art. 4. Die Käufer und Konzessionäre sind verbunden, der Staats­­verwaltung jährlich die zu Staatszwecken erforderlichen guteisernen Kanonen zu liefern. Die Bestellungen müssen wenigstend drei Monate zuvor bei dem Werte gemacht werden. Der Preis für die Kanonen — gebohrt, abgedreht, überhaupt in Gug und Zurichtung fertig und bei dem Werke selbst abgeliefert­­ wird pr. Rentner nach den jeweiligen Eisenpreisen vereinbart werden. Die Fabrikationsbedingungen,, von welchen die Güte des Erzeug­­nisses abhängt , als: die Mischung der Stoffe, Gattung des Brenn­stoffes, Wärmegrad und Stärke des Gebläses werden von den mit Uebertragung der Berfertigung der Stade und mit deren Ueber­­nahme beauftragten Militärs angeordnet. Sofern die vom Staate gemachten Vereilungen es gestatten, sind die Käufer und Konzessionäre befugt, Kanunen für auswärtige Mächte zu verfertigen ; sie bedürfen aber hiezu jedenfalls der Zu­­simmung der Staatsverwaltung. Art. 5. Die Käufer und Konzessionäre sind verbunden, der Res­gierung alle zum Dienste der Kriegsmarine erforderlichen Kohlen zu liefern , sowohl für den Verbrauch der Dampfschiffe, als­ für­ den gewöhnlichen Schiffsverbrauch) und für die Marinearsenale und Werk­­stätten , jedoch nur in so weit­, ab­ der Det­teln und das Erforderung ihres Dienstes es ihnen gestattet. Die Kohlen sind aus den Gruben von Steierdorf an­liefern und zum Bahnhofe von Barlafch oder jedem anderen in der Bestellung bezeichneten Britte der Eisenbahn von Liffava über Draviera nach Basiard zu stellen.­­ Der Breis wird durch Uebereinkommen bestimmt, kann jedoch in seinem Falle denjenigen überschreiten, welcher den meist begünstigten Abnehmern und namentlich der Donaudampffifffahrtsgesellschaft zugestanden wird. Die Bestellungen werden Hinlängliche Zeit zuvor gemacht, daß seine Störung in dem Dienste der Metallwerke der Käufer und Kon­­zesssionäre oder dem Betriebe der Ihnen konzessionirten Eisenbahnen, noch in den Lieferungen für den Handel eintrete. Art. 6. Die Käufer und Konzessionäre sind verpflichtet, alle Dienst­­karteiten, welche auf dem ihnen überlassenen Staatseigenräume haft­ten und welche ihnen bekannt zu geben sind, zu übernehmen, sofern sie rechtlich begründet und nach den beflichenden Gefegen zu Recht bestehend anerkannt werden. Andererseits sind sie berechtigt, sie durch Zahlungen in Geld oder durch Ueberlassung eines gleichen Werth befigenden Theiles des dienst­­baren Gutes an den Berechtigten nach den bestehenden Gefegen abzulösen. Art. 7. Die Käufer und Konzessionäre sind berechtigt, zu ihrem Namen und nach ihrem Gut dürfen die erfauften Gründe und Ge­­bäude unter Beobachtung der biesfälligen Gefege in Barcellen oder in größeren Abtheilungen zu vergrößern, sofern diese Gegenstände nicht einen zur V­ollständigkeit des Ganzen gehörigen Theil der Berg­­werke und anderer dazu gehöriger Werke bilden. Den konzessionisten Käufern wird die Rodung jener Wälder, des­sen Boden zum Anbaue geeignet ist, nach den Bestimmungen des Terfigefeges über Anfangen bewilligt werden ; dagegen müssen sie das Gehölze, und namentlich, so weit es die Ortsumstände gestatten, jene Flächen,­ deren Steilheit oder Mangel an fruchtbarer Erde die Bori­auer des Waldstandes fordert, in gutem Stande erhalten. Sie können jene Art der Waldkultur einführen, welche durch die Erfahrung bewährt und mit dem Bedarfe ihrer eigenen Unterneh­mungen und dem allgemeinen Mahle verträglich­ ist. (Schluß folgt.) " H . M Wien, 27. Geber. In der heute abgehaltenen General­­versammlung der U tf. priv. ersten österreichischen Bereicherungsgesellschaft für das Jahr 1854 wurden Sulden V­ierzig B. B. pr. Aktie, als Superdividende zur Bertheilung bestimmt. Diese Superhisinende kann in den Geschäftsstunden zwischen 9 Uwe Sreith und 4 Uhr Nachmittage gegen Haffenmäßig gestempelte Dutttungen bes­choben werden. ·­m Morgen wird in der k.k.Hof-und Staatsdruckerei in Wien eine amtliche Sedestandausgabe der allgemeinen Wechselordnung vom 1.Man­sec für das Kaiserthum Oesterreich sammt den,das Verfahren in Wechselsachen regtlnden und ven"sp­äteren,bis­ zum Schlussevksjahre ajs"erschienenen,sich auf die Wech­­selordnung oder auf vas Verfahrensanchselsachen bezie­­henden und am Ende des Jahres 1854 noch in Rechtskraft stehenden Gesetzen und Verordnungen ausgegeben und vers­pendet werden. — Diet. L Birfenhammer hat folgende Kundena­­hung erlassen : „Um bei allen Börsegeschäften in den Ak­ten der­­ priv. österreichischen Staatseisenbahngesellschaft eine gleichmäßige Berechnung in Bantvaluta zu erzielen, wird be­­stimmt. Nachdem der Kurs dieser Ak­ien in Branfen pr. Stüd im Börsenblatte notirt wird, so ist dieser Werth mit Hinzurechnung der auf den geleisteten Einzahlungen in Sranien haftenden Sprogentigen Binsen zu jenem Durchschnittssurfe zu berechnen, welcher an dem der Ablieferung vorangegangenen Tage in dem amtlichen Kursplatte für 2 Monat Paris bezeichnet worden ; ( so lange sichh Dieser um seinen gegenwärtigen Stand von 150 circa bewegt, ist demselben als Entschädigung für die a­vista Zahlung ein Gulden zuzuschla­­gen. Eine durch die Verhältnisse gebotene Abänderung dieser Berech­­nungsweise wird besonders Eundgemacht werden.‘ P­roduktenhalle.­ ­In dieser Rubrik können alle verkäuflichen Landesprodukte gratis angezeigt werden.) Zu Def, im Hotel zur „Königin von England“ Nr. 13, bet 9. v. 3., 2000 Mm. banater Weizen. Auf der Durgta Gyál 14 Stud Mafohsen. Näheres in Pet , Badgafle Nr. 3 im 3. Stod Nr. 7, Beihäaftsberidte Veit, 28. Scher. Getreide. Bon Weizen behaup­­tet sich insbesondere schwere Waare fest im Pfeifer; wal­az bisher wird fortwährend von Hiesigen Konsumenten ge­kauft und an Fremde nahmen einige tausend Medien aus dem Markte. Halbfrucht und Korn sind, obgleich Die Borrät­e ohne Belang, in Folge der Konkurrenz des wala­­chischen Weizens ohne Frage , nur auf ganz prima Weißen­­burger Korn finden sich zu den intim­en Preisen hie und da Käufer. Bon Kuluruz, neuem, wird Alles, was auf den piat kommt, rasch vergriffen; dagegen ist ab­er noch immer vernachlässigt. Bon Gerste sind einige tausend M., eden­­pr. M. Selbst in Ortschaften , die einige Stationen von der Teig entfernt sind, wird prima Weizen mit 6 fl. 48 tr. getauft. — Die Ueberschwemmungen der Glüffe haben im Banate unberechenbaren Schaden angerichtet und man be­­fürchtet, da der Schnee wieder plöglich somilzt, noch mehr Verheerungen. Die Gegend von O-Zelet, Újvár , Johan­­nisfeld, 3vánda, Efannig sc. sieht einem Meere gleich und es falls zu den motirten Preisen, begeben worden. Hafer, 45—A6pfvge Waare,, veranlaßte mehrfache Nachfrage, doc wollte man dafür 2 fl. 16 fl. pr. M. nicht anlegen ; auf Lies ferung im Frühjahre gelangten mehrere Partiena 2 fl. 14 Ir. zum Abfehlaffe. Hilfe, geringe, ist sehr vernachlässigt ; blos prima rothe Waare erfreut sich einiger Beliebtheit. Schafwolle Eine Partie von 160 Ztr. Großwar­­dein-Belefer Kammwolle wurde für ein Leipziger Haus zu unbekannten Preisen gekauft. Groß-Becskerek, 25. Leber. Ho f. Der Verkehr in Früchten wird etwas lebhafter, besonders zeigt sich für Ku­­­turuzflarte Nachfrage und wird dafür 3 fl. — 3 fl. 6 fl. pr. M., für Partien mitunter auf mehr gezahlt. Die Zu­­fuhren vom Lande haben gänzlich aufgehört; Weizen be­­­ dingt hier 5 fl. 24 ke. — 6fl,, in Temesvär bis Gfl. 12 ír, Neubecfe bis 6 fl. 36 tr. , in Szanad fogar bis 6 fl. 48 fr. | « follen über 100 Ortsparten mehr oder weniger Schaden ger­litten haben, Drag, 27. Geber. Getreidemarkt, Bei schleppen­­dem Ablage waren die Preise Heute gebrűht und man zahlte für Weizen, 7211, —871] nf. 61.18. — 7­1.37 tr, Korn, 721, —78pfd. 6 fl. 18—55 fr., Oerste, 62— 71pfo. 4 fl. — 4 fl. 40 fr, Hafer, 471, —511­ ıpf. 2 fl. 27 Tr. pr. M. München, 24. Beber. Die Weizenzufuhren an den niederbaierischen Schrannen waren im Laufe dieser Woche wiederum mangelhaft, was neuerdings eine Besseiung der Preise daselbst herbeiführte. Da gleichzeitig fast sämmtliche Schweizer Märkte Aufschlag hatten, und die Zufuhr heute auch in München beinahe 1000 Scheffel weniger betrug, wie vor 8 Tagen, während ziemlich viel auswärtige Käufer an­­wesend waren, so konnte eine Erhöhung in München kaum ausbleiben,. Bei einem lebhaften Geschäfte erfuhr Weizen einen Durchschnittsauftrag von 33 fl. Schwere Sorten 321/7—311/ fl. , mittlere 3089­,—293/4 fl., geringe 271, —29 fl. Roggen im Durchscnitt um 7 Tr. gestiegen, 2211,—261­2 f. Gerste unverändert, 143,163]; fl. Hafer stark begehrt und um 10 fr. pr. Scheffel höher be­­zahlt. Die ganze Zufuhr wurde [ 7314—83]4 fl. aus dem Markte genommen. Berlin, 24. Geber. Die Windfü­lle der vorigen Woche dauerte zwar auch in der jet verfroffenen in der Hauptsache in vollem Maase fort, ein gelindes Lüften jedoch — um bei dem Gleichnisse zu bleiben — erhob sich inzwischen und seien , kaum erkennbar wie es war, auf ein nahes Wieder­­erwachen der Spekulation und auf größeres Vertrauen der­selben Hinzubeuten. Nicht nur erhielten sich, troß der Ge­ringfügiglett der Umfäße, die Preise der effektiven Waare mit geringen Ausnahmen sehr fest, sondern es zeigte sich nn durchgängig ein vegerer Begehr zur Frühjahrelieferung, für welche denn auch eine reine Erhöhung bewilligt wurde. Die süddeutschen Märkte unterlagen noch immer dem Einflusse der weidenden Tendenz der Schweizer Märkte, und obwohl auf der Sekien Müncerner Schranne Käufer aus der Schweiz die besseren Dualitäten von Weizen ziemlich rasch aus dem Markte nahmen und auch höher bezahlten, so gingen die Preise im Durchschnitte hoch um einige Kreuzer zurück, Regensburg dagegen hatte in Folge der schlechten Wege sehr schwache Zufuhr und mußte deshalb Weizen dort um 27, Roggen um 17 Ér. höher bezahlt werden, während in der Lage der anderen Märkte eine bemerkenswerthe Yen­derung nicht eingetreten ist. Auch auf den belgischen und Holländischen Märkten zeigte ich, wie auf den norddeutsen, trog fortwährend stohenden Gefäftes, eine Leichte Tendenz zur Befseiung, welche in Amsterdam in einer wieder auflebenden Trage für Roggen und einer feinen Erhöhung dieses Arti­­kels ihren Ausbruch fand. Bolständige Geschäftslosigkeit dagegen trat in England ein. — Zwar haben die Zufuhren vom Auslande so­ gut wie aufgehört und vom SJnlande, namentlich nach London, bedeutend abgenommen, dennoch blieb die Frage, theils in­folge der politischen Ungemeißheit, theils wegen der in Grof bek­annten, unerhörten Strenge des Winters, so ungemein ,wo , daß die Notizungen der meisten Pläge lediglic­hls nominell zu betrachten sind, und daß die Kornfalters in Hull sogar beschlossen haben, vorläufig Feine Berichte meße auszugeben, ER In Frankreich beeinträchtigen Frost und Schnee, wie überall, den Marktverkehr,, und die Nachgiebigkeit der lege­ren Wochen ist Daher wieder in größere Seiligkeit, auf den meisten Landmärkten sogar in eine freilich nicht erhebliche und nur in ringelnen Sällen einen Franken pr. Hektol. (15 fr. pr. MM.) b­etragende Steigerung umgefal­gen. Paris blieb­ bei schwacher Zufuhr und geringer Kaufluft im We­sentlichen unverändert. Die Zufuhr von auswärts übrigens war in den französishen Häfen im Monat Jänner um b­is nahe eine Million Hektoliter gegen Die­bes entsprechenden Zeit­aumes im vorigen Jahre zurückgeblieben. (Land. H.B.) 4 Dei dem Peter k. k. Handelsgerichte vom 12. bis 28. Geber, improtofollirte Firmen, Samuel Hirfch , Hiefiger Produktenhändler; Firma: Sa­­muel Hirsch Sranz Löß, Hiefiger Glafermeister ,­ firma: Sranz Lö. Stephan Görög, hiefiger Glasermeisterz; Strma: Ste­phan Görög Walserstand der Donau 12 ° 11” oder Ru. a | :

Next