Pester Lloyd - Abendblatt, Juli 1856 (Jahrgang 3, nr. 150-176)

1856-07-01 / nr. 150

ÄquiectOJ wird geschrieben: Dem Vernehmen nach ist hier ein Projekt in Ausfü­hrung begriffen,welches durch Musterausstellung von Gewerbsproduktetcunqukttterzeugnissen,dann auch Durch Ankauf und Export ver See im Wege der Auktionsverkäufe nach englischem Muster, bem bete mischen Gewerbfleiße Unterftügung zuführen sei. Herr Alois Wuest von Bellberg steht au­f der Seite des Unternehmens. Bor Kurzem wurde in den Zeitungen berichtet, daß mehrere Industrielle, darunter vor Allem die Leidenzeugfabrikanten durch die Ungunst der gegenwärtigen Handels- und Gemwerbsverhältnisse d­­eranlaßt fanden, eine petition an die Hohe Regierung um Mor­difikation des Holltarifes zu richten, hat eine ruhige­ Erwägung der gegenwärtigen Verhältnisse, welche nichts weiter als die gewöhnlichen Begleiter jeder Nebergangsperiode sind, die genannten Industriellen bewogen, von ihrem Borhaben wieder ulleben. Br Yo $. Finanzministerium hat zwei Zentner, Wie man vernimmt, als annehmbares Gepässübergeh­­t, bei Uebersiedlungsreifen der Staatsbeamten auf Eisenbahnen und Dampfsc­iffen, wenn die Befreiung von Amtswegen ohne Gewinn erfolgte, folgende Gesciehtsmengen paf­­firt: für einen lebigen Beamten einen Zentner, für einen verehlichten einen und einen halben Rentner , 5 , ; für einen verehlichten und mit mehr als zwei Kinder versehenen Beamten Dem Bernehmen nach wird die Filiale der priv. öfter. Nationalba­nt zu Ratbach morgen den 1. Sult b. 9. eröffnet werden. ‚Siliale zu Fiume wird im Laufe der nächsten Woche sattfinden. Das neue Gewerbegefeb an die betreffenden Behörden und Korporationen versendet­ werden­ der entgegen­gefechten politisáét Tidhtug zu und verfolgte auch in religiter Beziehung eine pietistische Nichtung. In seinem Hause fanden Bußübungen­ und Sattelungen statt, nicht odestom weniger behandelte er feine Mündel mit furchtbarer Härte, trat mit Polizeivigilanten in Verbindung, um Nachforschungen über das Leben und Treiben seiner Mündel, namentlich bei Otto, anfrelen zu haffen, scheute fi selbst nicht, hierfür die bedeutende Summe von 440 Thalern zu Herausgaben, bot sogar dem Polizeilieute­­nant Greiff Geld an, wenn er sich die Herbeisschaffung von Beweisen gegen iéle Mün­­del recht angelegen sein lassen würde. Schließlich hebt die Anklage noch hervor, dag die Beschuldigungen­ des Angeklagten in Bezug auf seine Mündel im greifsten Wider­­spruche mit den Zeugnissen zahlreicher Personen ständen, denen dieselben zur Aufsicht und Erziehung übergeben worden wären. Diese hatten nur Gutes Über ihren Charak­­ter befundet und namentlich gegen ihre Ehrlichkeit nichts einzumenden vermocht. Das Geb­ot verurtheilt den Angeklagten zu dritthalbjähriger­ Gefängnis­­und 500 Thalern Geldstrafe. 30. Juni. Heute Mittags hat in der Kapelle­ der päpstlichen Nuntiatur die Trauung des Fürsten Richard Metternich, F. Gesand­­ten am FE. fährlichen Hofe mit der Komtesse Sándor im Beisein des gesamm­­ten hohen Adels der Residenz, diplomatischen Korps stattgefunden, eines großen Theile des Der junge Fü­rst Su­rbey,welcher bekanntlich bei Gelegenheit der­ Friedenskonferenzen nach Paris gereist war,ist vor einigen­ Tagen­ von"dort hier angekommen und hat nach einer bei Sr.Majestät dem«Kaiser-ge­­­habten Audienz die Rückreise nach Paris angetreten. " . «­­Die Eröffnung der betreffenden wir sicherem Vernehmen nach ehestens * Wien, des Grafen Biel und , Ein interessanter Prozeß. * Ein Prozeß, reich an skandalösen Enthüllungen, ward vor wenigen Tagen in Berlin, gegen den Privatdozenten­ der juristischen Fakultät da­­selsst, Dr. Schmidt, geführt. Im einem längeren Berichte über venselden gibt die „N. 3." folgenden Auszug aus­­ der­ Anklage : Im Jahre 1838 verstarb hierselbst der Holzhändler B. mit Hinterlassung­ einer Witwe und zweier Kinder, Chor namens Agnes und Otto, im Alter von 6 und 4 Jahren. Die Witwe B. brachte bald darauf den Ahr bereits sett Längerer Zeit bek­­annten Angeklagten Schmidt, „der in seinen jüngeren Jahren von ihr ein möblirtes Dimmer abgemiethet hatte und sich für sie ungemein Interessirte, als P Vormund ihrer Kinder in­ Borseh lag. Das Vormundschaftsgericht bestätigte ihn als solchen. Im Jahr 1840 verstarb auch die Witwe B­ unt der Angeklagte brachte nach dem Tode derselben die Kinder bei verschiedenen Leuten unter. Im Juni 1844, nachdem er sich von seiner ersten Frau, mit der er seit 1840 verheirathet gewesen, hatte scheiden lassen und sich mit seiner jeßigen Frau verheirathet hatte, nahm er seine Mündel ins Haus, um selbst ihre Erziehung zu leiten. Bereits im Mai 1845 stelte der Angeklagte beim Gerichte den Antrag, die Agnes B. ihres verderbten Charakters wegen in die Erziehungsanstalt für verwahrloste Kinder aufnehmen zu lassen, weil dieselbe, wie er jet angegeben hat, Ungerüchtigkeiten getrieben haben sol. Er hatte sich darüber auch Atteste verschafft, auf Grund deren denn auch das Gericht die Aufnahme der Agnes B. in Die gedachte An­­stalt genehmigte. Otto B. blieb bis Mitte November 1847 in der Behausung des An­geklagten ,­ wurde aber um­ diese Zeit von ihm wiederum bei frem­den Leuten unterge­­bracht. Agnes B. blieb bis zu ihrer im Jahre 1851 erfolgten Einsegnung in der An­­stalt, zu welcher Zeit Übrigens reglementsmäßig die Entlassung erfolgen muß. Der Angeklagte nahm sie wiederum bei sich auf. Um dieselbe Zeit fiel den beiden Kindern eine Erbschaft von 10.000 Tha­­lern zu, wovon der Angeklagte seine Mündel in Kenntnis zu fegen nicht für gut fand. Aussicht auf diese Erbschaft hatten die Geschwister B. übrigens, wie wir gleich vorweg bemerken wollen, bereits zu der Zeit, als der Angeklagte die Bormundschaft über sie übernahm. Agnes B. blieb bis zum Februar 1855 im Hause des Angeklagten, wäh­­rend Otto Anzmwitchen bei einem Gärtner in die Lehre gebracht worden war. Im Fe­bruar 1855 machte der Angeklagte dem­ Holtzerlieutenant: Oretff Die Anzeige, bag er von seinen Mündeln in der Zeit, wo diese in seinem Hause gewesen seien , nach und nach um die Summe von 34000 Thlr. bestohlen worden sei. Agnes sollte die eigentliche Diebin gewesen sein, Otto meist nur als Hehler Dabei mitgewirkt, ihn indeß auch um Heinere Summen bestohlen haben. Zum Beweise seiner Angaben überreichte der An­­geklagte ein von der Agnes ange­blich freimü­ltig niedergef­riehenes B­ez­­enntniß, worin auch erwähnt war, das Angeklagter sie wegen der Diebstähle bereits mehrfach gezüchtigt habe. Greiff stellte Beerc­en in der Gage an, veriot es indeß den Angeklagten an den Kriminal - Kommissarius Pol, dem gegenüber dere selbe in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau die Beschuldigung gegen seine Miündel wiederholte. Agnes B. wurde dem­­and in­folge dieser Denunciation verhaftet und zur Untersuchung gezogen. Die Resultate dieser Untersuchung bildeten die Grundlage des gegenwärtigen Prozesses. Agnes B. widerrief ihr schriftliches Bekenntni als ein der Zwang erpreßtes und Otto B. bestritt bis auf einige Höchst geringfügige Beruntreuungen gegen seinen Vormund gleichfalls Die ihm zur fast gelegten Berbrechen. Selbst­behufs­feststellung des objektiven Ihntbestandes waren die Angaben des Angeklagten in der Baruntersu­­chung gegen seine Mündel höcst seltsamer Art. Er behauptete stets nur, daß er in einem Zeitraum von mehreren Jahren, während der Zeit, Daß seine Mündel bei ihm bewesen seien, um 3—4000 Thlr, bestohlen sei, konnte aber weder Die Zeit der einzelnen Diebstähle, die Beträge detselben, noch die Art und Weise ihrer Verübung angeben. Seine Auslofung In dieser Beziehung war nur eine ganz allgemeine. Unter solchen Umständen war natürlich an Erhebung einer Anklage gegen die Geschteifter B. nicht zu denken und Agnes wurde der Haft entlassen, während nunmehr gegen den Vlnge­­kragten und seine Ehefrau eine gerichtliche Baruntersuchung wegen willentlich falscher Denunciation eingeleitet wurde.­­ Findet nun die Anklage es schon im Höchten Grade unwahrsceinlich, daß Kinder von so zartem Alter Diebstähle von solchem Belange so lange Zeit hindurch unbemerkt verüben konnten, so itelt sie ferner die Behauptung auf, der Angeklagte habe nach den angestellten Ermittelungen gar nicht so viel Geld beseffen, daß ihm eine Summe der gedachten Art gestohlen werden konnte. Er hat kein­ver­mögen, bezieht als Privatdocent sein Gehalt, sondern ist nur auf die Honorare für seine Kollegien und für Privatunterricht angeriefen. Nach der von der Durfturtaffe der Universität ertheilten Auskunft hat derselbe in einer Reihe von Jahren nur 760 Thaler Kollegiengelder ausgezahlt erhalten. Hierzu kamen einige ihm hin und wieder vom Kultusminister bewilligte Nemune­­rationen und die Honorare für Privatunterricht. Es ist nun aber keineswegs ermittelt worden, daß die Geschmitter B. ungewöhnlich hohe Summen verausgabt hätten. „Der Angeklagte behauptet zwar, daß sie das gestohlene Heh­ere Konrantgeld vernascht, größere Summen verferenzt und Papiergeld von höheren Beträgen vernichtet hätten, Indeß fehlte £ 8 dazu an allen Belegen und Beweisen. Die Art und Weise, wie der Angeklagte zu dem Resultate kam, bestohlen zu sein, ist eigenthümlich,. Er behauptete nämlich, jährliich im Durchschnitt 1600 Thaler verdient und nur 800 Thaler verbraucht zu haben, so daß er nach diesem Krempel in 5 Jahren hätte 4000 Thaler sparen müssen. Da er nun aber nichts übrig behalten, so müsse er Darum bestohlen sein und die Gesch­wister B., welche bei­ ihm gewohnt, seien die Diebe... Als­ Motiv der Denunciation bezeichnet die Anklage medialich Habsucht. Schon bei Uebernahme der Vormundschaft wußte der Angeklagte, daß­ den Geschich­tern B. dereinst von Seiten Ihres Großvaters eine bedeutende Erbfgaft zufalfen würde, was denn auch in der That eingetreten ist. Um eben diese Zeit nahm der Angeklagte die Kinder wieder zu ih, liquiderte und erhielt im Laufe der Zeit die nicht unbeträchtliche Summe von 1500 Thalern aus ihrem Vermögen gezahlt. Er wider­­leste sich demnächst auch den mehrfachen Bersuchen ber Agnes B. aus dem Hause zu kommen, unter allerlei V­orwänden. Agnes m wolte Lehrerin werden, er duldete es nicht und sie wurde seltdem wie eine Magd im Hause gehalten; dann trat sie mit dem Wunsche auf, Diakonissin zu were­den. Aber auch das gab der Angeklagte nicht zu, weil sie dazu nicht moralische Fertig­­fett genug besigen sollte. Offenbar beabsichtigte der Angeklagte — fo folgerte die An­­age — durch die von ihm fingirten Diebstähle unter dem Rechtstitel Des Erlages aus dem Vermögen der Kinder sich einen bedeutenden gefegwidrigen Gewinn verschaffen zu wollen. Diese Vermitthung findet ihre Betätigung in einer Regierung des Angeklagten zu den Kriminalfommisfortus Pie, die dahin geht, es [ege ihm eigentlich nichts an der Besü­hlung der Kinder, sondern er wolle zufrieden sein, wenn er vom Vormund­­schaftsgericht die ihm von seinen Mündeln ent­wendeten 4000 Thaler erregt bekäme. — Die Anklage liefert ferner eine Charakteristik des Angeklagten. Dana­mar­ verfehlte in den Jahren 1848 und 1849 ein eifriger Demokrat, wandte sich dann aber­­röglich Börsen- und Handelsnachrichten. * Meft, 1. Juli. Bezüglich der abgeh­altenen deutschen V­ollmärkte dürfte folgendes Resume von Interesse sein. Der erste Markt nach dem vergleichsweise ungünstig ausgefallenen Breslauer, der Posener, Lit zwar noch unter dem Drude Des erstgenannten. Doch war der Abschlag nur ein unbedeutender ; der darauf folgende in Landsberg stellte schon für gutnaturige und schön gewaschene Wollen eine Erhöhung von 6—10 Thlr. pr. Bir. heraus; dieselben Preiserhöhungen waren bei den glei­­zeitig abgehaltenen Märkten von Leipzig und Dresden vorherrschend; der Stettiner Markt hatte einen ähnlichen Verlauf ; ebenso die um diese Zeit abgehaltenen Heineren deutschen Märkte von Stralsund, Lübeck, Ros­tock und Neubrandenburg, denn überall wurden gute Wollen in glei­­chem Maße gewürdigt, und nur die vernachlässigten mußten wohlfeiler verkauft werden. — Als aber der große Berliner Markt mit seinem­ bedeutenden Quantum von über 100.000 Ztr. eröffnet wurde, da zeigte fidve deutlich, wie groß der Bedarf von Wollen ist, denn innerhalb Dreier Tage wurden über 60.000 Ztr. aus dem Markt genommen , nicht zu gedenken der namhaf­­ten Posten, welche noch später auf den Lagern der Händler verkauft­­ wor­­den sind. — Der rapide Geschäftsgang in Berlin zeigt, Daß der Be­gehr bei Wellen nicht­­ befriedigt ist, und Daß der Standpunkt Des Berfehre innerhalb einiger Wocen Derselbe günstige sein wird, wie kurz vor den Märkten, denn das Tuch­­geschäft ist ein jeher befriedigendes. Der Abfas nach Italien, der Schweiz, dem Orient und Gid-Amerifa war sehr lebhaft, und noch liegen­ große Bestellun­­gen in den meisten Fabrikstädten Deutschlands vor, welche zu effektuiven sind. Das rohe Produkt aber fehlte bis ganz kurz vor dem Markt überall, und selbst in England reichten die Kolonialwellen nicht ganz aus, weil auch deutsche Käufer bei den dortigen Auktionen statt Tonfurb­ren. Die nachte Auktion in London lást schon deswegen einen guten Ausfall erwarten, meisl die enge­­­li­chen Händler und Fabrikanten auf den Kontinentalmärkten sich wenig be­­theiligt hatten und sicherlich die bedeutendsten Käufer sein werden, und so müs­­sen denn die Kontinentalläufer zu ihrem heimischen Produkte zurückkehren und späterhin Das bis seht vernachlässigte wieder aufsuchen. Die „Offd. Post“ bringt in ihrer Sonntagenummer einen Vorschlag, ‚die schwebende Brage der Entschädigung der Donaudampf- Schifffah­rta-Gesellschaft für den Wegfall ihres Privilegiums betreffend. Die wesentliche Pointe liegt darin: „Der Staat möge der Gesell­­schaft die Garantie eines Minimalerträgnisses­ gewähren, welches aus dem Durchschnitte dreier Jahresbelangen (aus den recten sieben Jahren ausgewählt) herauszurechnen Tünne, ähnlich der Berechnungsart, in der sich der Staat die Ablösung der Bahnen nach dreißig Jahren des Betriebes bort­behält. — Dem Bernegmen nach sol in Mailand demnächst eine Eskompteraffe nach dem Muster der Wiener Eskompteanstalt errichtet werden. Das Anlage- Kapital ist auf 10 Millionen live austriache festgefebt und soll im Wege der Subskription auf Aktien zu 200­2­ zusammengebracht werden. In zu diesem 3wed niedergefehtes Kumite wird die nöthigen Schritte bei der Behörde einlei­­­­­­­­­­ten, ‚und es wird der Veröffentlichung der Statuten vemnächst entgegen­­gesehen. Es liegen abermals Bestätigungen vor, daß die königlich preußische Regierung fortfährt, flaife Getreidebezüge aus Ungarn und anderen Kronländern Oesterreichs zu machen; bei der am 27. Juni irr genommenen Beruofung des Alois Fürs v. Kaunich’schen Ansehens sind folgende Partialnummern : 1000 fl, zur Noüdzahlung gezogen worden ; vom Anlehen der Jahre 1837 und 1838 Nr. 28, 52, 63, 70, 110,114, 124; vom Anlehen des Jahres 1841 Nr. 37, 46, 49, 57, 95, 105, 170, 174, 176, 204, 206, 211, 259, 260, 268, 307. * Wien, 30. Juni, Bei ziemlich belebtem BVerfehre, trat in den Kur­­sen an der heutigen Börse seine wesentliche Veränderung ein. Im Allgemei­­nen behauptete er eine sehr feste Stimmung, namentlich in Nord-, Staate­­bahn- und Kreditaktien. 1854er Lose fliegen in Folge der morgigen Ziehung um /,—?/,pCt. Auch ungarische und galizische Grundentlastungsobligationen waren sehr beliebt, und. '/,90t. Höher bezahlt. » Nationalanlehen 85'/, und 5%, Met. 83 °%. Für Bankaktien berrste eine ettrag regere Nachfrage zu besseren Streifen. Westbahnaktien mit 110!), ges­­ucht, von biesen Aktien werden täglich, belangreiche Posten vom Markte genom­men. Ostbahnaktien 112, Theisbahnaktien 105 —Y/,. Geld am Anfange etwas knapp, nur am Schluffe etwas­­ leichter zu haben, und Prolongationen konnten leichter effektuirt werden, als während der sebhten Monate. In Devisen Feine besondere Beränderung; Komptanten etwas fester. Gold 61. , Silber 2%. Hamburkas Juni.Diskonto7V spCt.Getreidemarkt. Weizenloko und ab auswärts stille aber festgehalten,und sin­d An erbieten fürh gering.Noggenfester.Oelloko2972,pr.Herbst 277­ g,Kaffe­estille. Verantwortlicher Redakteur:Kaerkißkircher—. f A «­­ |­­ : Schnellpressendrvs von Emil Mü­ller,Servu­mplath.t.-Verlag der P­eter Lippdeefellschard

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