Pester Lloyd, Juni 1857 (Jahrgang 4, nr. 125-146)

1857-06-03 / nr. 125

Die belgischen Ka­rhmerdebatten. Weit, 2. Juni. Das von dem belgischen Ministerium eingebrachte und am 27. in seinen­­ wesentlichsten Punkten soll der Abgeordnetenkam­­mer bereits genehmigte Gefeb, welches die Verwaltung per frommen Stiftungen aus den Händen der Ci­­vilbehörden in Diejenigen ver Geistlichkeit bringt, hat bekannt­ sich zu so heftigen Debatten Veranlassung gegeben, wie sie seit dem Jabre 1848 wohl kaum die parlamentarische Geschichte ir­­gend eines Landes aufzumeisen hat. Dreimal hat der Präfident sich im Laufe der mehrmorhentlichen Discussion genöthigt gesehen, die Tribunen räumen zu lassen, eine in Belgien unerhörte Mafz­regel , und troßvem ist es dahin gefommen,, daß selbst der päpstliche Nuntius von den draußen harrenden D­olfsmaffen in einer Wette infultirt ward, die von Confet­spräsidenten Graf Bilain XIV, nöthigte, durch eine sofortige offizielle Abbitte weis­teren ärgerlichen Eventualitäten vorzubeugen, um was es sich denn eigentlich bei einer Angelegenheit handelt, die alle Parteien des „constitutionellen Musterstaates” im eine eben­so furchtbare wie tiefgehende Aufregung verfest hat. In Belgien ist schon seit der napoleonischen Zeit, noch mehr seit 1830 die Verwaltung der frommen Stiftungen soll­­ständig säcularisirt und in den Händen der Em­ilbehörden cen­­tralisirt , so daß die religiösen Gesellschaften und die einzelnen Mitglieder des Klerus verfassungsmäßig mit der Vertheilung der den Armen bestimmten Almosen und Hilfleistungen gar nichts zu thun haben dürfen. Diese V­ertheilung bildet vielmehr einen rein staatlichen Dienstzweig, mit dem ausschließlich die Hospitals­institute und Wohlthätigkeitsbure nur betraut sind. Im Folge davon werden alle Schenkungen , welche Private an kirchliche Genossenschaften machen, von der Regierung annullirt; mindez­stens liegt es lediglich in der Hand der Iegteren, dieselben jeden Augenblick zu fa­hiren : alle, wenn immer zu Gunsten der Ar­­men hinterlassenen Vermächtnisse müssen von Rechts wegen der Administration der Spitäler und Wohlthätigkeitsbureaus verfas­­sen, die allein ermächtigt sind, darüber zu verfügen und deren­­­erwendung zu regeln. Dies Regime sol fest in seinen wesentlichsten Pumk­ten mor­difizirt, oder vielmehr geradeumweges umgestoßen werden. Das neue Gefett ermächtigt nämlich die Negierung einerseits, T­raft einer einfachen Ordonnanz jeder firhblichen Gemein jart ten Charakter einer Civilperson mit allen an diesem Titel haftenden Privilegien zu ertheilen, also au mit der Befugniß, Besis zu erwerben, Erbschaften anzutref­fen und Schndungen anzunehmen. Andererseits autorisirt Die ministerielle Vorlage die Privatleute, welche von Ar­­men Legate auslesen, zur Verwaltung vieler Güter nach eigenem Belieben Specialadministrationen zu ernennen. Um die Tragweite dieser beiden Bestimmungen ganz zu ermessen, muß man noch bewennen: einmal daß auf Grund der Bel­­gien verfassungsmäßig gesicherten Affreiationsfreiheit die Zahl der religiösen Genossenschaften dort in fortwährender starfer Zunahme begriffen ist; und zweiten 8. Daß, wie die Gegner behaupten, per Trost, Der Staat werde alljährlich von allen jenen „moralischen Personen“ und „Spezialverwaltungen” einen, von Kammern einzu­­reichenden Rechenschaftsbericht verlangen, ziemlich illusorisch er­­scheint, da die weltliche Controlle der in der „todten Hand” ruhen­­den Güter um so unmöglicher wird, je mehr das Prinzip ver , Herz fonificationen” und „Specialverwaltungen“ um sich greift, überdies auch die Prälaten, wie der Kardinal-Erzbischof von Mecheln es Schon fest gethan hat, die Einwürfe der Regierung, und in der Kammer die katholische Majorität die etwaigen Monita der Opposition bald kurz und trocken genug abspeisen würden. Was nur die Debatte anbetraf, sc­­hlug Frere als prinzipielles Amendement vor, eine große Enquete über die socialen Zustände des Landes zu veranstalten, den Nothstand und das Ellend officiell zu ergründen, nachzuforschen, was die bestehende Armenpflege zu wünschen übrig lasse, und darnach Mairegeln zu ergreifen. Das Ministerium erklärte aber, darin lediglich die Verwerfung der Vorlage zu erbliden, weshalb es die Kabinetsfrage stelle. Die Kammer verwarf mit 60 gegen 44 Stimmen die Enquete, alle 105 Mitglieder waren gegenwärtig, das 105. Mitglied, der Apostat Rovat fr felle, ein Nechtegelehrter, enthielt sich, weil er für die Enz­quete sei, aber das Kabinet am Leben erhalten wolle. Von dem Augenblicke an war das toch des Gefeges entschieden, und die Majorität wurde recht so hiltig, daß sie die Amendements des früheren liberalen Justizministers Te­­­ch eigentlich gar nicht discutiren wollte. Dieser beantragte nämlich statt der ent­­scheidenden Artikel 71 und 78, welche die Spezialstiftungen und Spezialverwaltungen enthalten, die Amenadements: Daß die Stifter und deren Familien sich bei der Verwaltung be­­i heiligen Fünnen, und mit berathender Stimme den betreffenden Situngen beimehrfen dürfen, dafern sie sich im Uebrigen von Anordnungen der Wohlthätigkeitsbureaus und H­ospizverwal­­tungen fügen; nur sollen die Dritten, welche sie in die Ver­­waltung mischen, stets an Zahl um Eins geringer sein als die Vertreter der Civilbehörde. . In den Hospizen sollen ferner die Stifter für sich und ihre Familien Betten oder Pläße reser­­viren künnen, und Personen ihrer Bekanntschaft einführen dürfen. Die Stifter von Almosenvertheilungen sollen das Recht haben, den Klerus mit diesem Amte betrauen zu lassen, Alles aber unter Kontrolle der Zivilbehörde. Bei der Abstimmung mard, wie unsere Zefer willen, das erste dieser Amenuements mit 61 gegen 4! Stimmen ver­­worfen, das zweite zurückgezogen und darauf Artikel 71 und 78 per Regierungsv­orlage mit 60 gegen 41 und 40 Stim­­men angenommen. Die Majorität hat also den eigent­­lichen Kern des neuen Geietes bereits gebilligt — ein Vorgehen, durch mas sich vie „Debats"zu folgenden Betrachtungen angeregt füh­­len : „Die Gefahren, welche auf niese Weise über Familieninteressen heraufbeschworen werden, sind eight ersichtli). Besonders siegt es auf’ner Hand, zu welchen Mißbräuchen die Bestimmung füh­­ren kann, die der Regierung das Recht einräumt, durch eine einfache Dirponnanz einer kirchlichen Gesellschaft den Charakter einer Civilperson zu ertheilen. Wer möchte behaupten, daß die Besorgnisse der Liberalen Partei chimärisch oder auch nur über­­trieben sind in einem Lande, wo ein großer Theil der Gesell­­schaft fi in nem Grave zu allen Brzeffen religiöser Reaction hinreifen laßt, daß neulich sogar einer der ersten ministeriellen Redner von Der Tribune herabrief : „es weht in Diesem Augen­­blicke ein Geist vor Unpulpsamkeit über Belgien”? Das ist in der That Belgien’s heutige Lage und sie erklärt eben­so wohl die Einbringung des neuen Geietes, als die heftigen Reclama­­tionen der Opposition, welche die Vorlage als eine Abdankung der legislativen zu Gunsten der Erecutiv-Gewalt bezeichnet und im Interesse der Krone wie in demjenigen des Landes die Folgen des zukünftigen Regime’s befragt, „wo man geplünderten Berz wandten wird mei malten Frönnen, es sei der König, rem sie ihren Ruin zuzuschreiben hätten und Der die Klöster auf Kosten der rechtmäßigen Erben bereichern wolle.“ Diese Worte des belgischen Deputirten Tebe­au enthalten, scheint ung, Die Ber­dammung des ganzen Gefetes, Kurz, wir wären in Berlegenz­heit, in Dieser, ihren principiellen Bestimmungen nach fest von der Kammer genehmigten Vorlage etwas anderes zu erbliden, als eine unsersichtige Concession des gegenwärtigen Kabinetts an die Leidenschaften der Partei, die er bald mehr, bald min­­der entschlossen vertritt, und an die Prätentionen einer Majori­­tät, die, wie Herr Lebeau sich ansprüht, noch ministerieller ist al das Ministerium !" M*y*r Großwardein, 28. Mai. Nach dem­­ bekannten Programme haben 33. MM. den 26. Mai Früh Gyula verlassen und nach geschehener Besichtigung der Köröser Regulirungsarbeiten die Allerhöchste Reife nach Großwardein fortgesebt. Die Regulirung der Körös dürfte hier eine gedrängte Detaillirung erfordern, um jenes ebenso großartige als gemeinnüßige Unternehmen, welches einen unberechenbaren Vortheil dem Lande gewährt, dem Leser anschaub­­­er zu machen. Die Berettyó (melde aus Siebenbürgen kommend das Nord- und Südbiharer Komitat Durchzieht). Die sogenannte Sebes- Kerée (ebenfalls aus Siebenbürgen kommend und Sübbuihar, Beles, Csanád vurchziehend),die Felete- Körős und weiße Körös, werden nur jene Arbeiten regulirt, und durch die Füh­­rung eines 13.000 Klafter langen Kanales und zweier kleineren Kanäle die von der Berettyó und weißen Körös entstehenden Stümpfe ausgetrocknet, wodurch ca. 840.000 904 kulturfähiger Boden ger­­wonnen wird. Dieses wahrhaft patriotische Unternehmen bewirkte ein Berein von Grundbefibern, und zwar von Gyula, Szarvas, Szalonta, De­­breczin, Körös-Jadány und Arad, welche durch unentgeltliche Leber- Waffung von ca. 5000 904 Grund (zur Führung der Kanäle), durch, Abflodung der Bäume, durch Abtragung ihrer auf den erwähnten Blüffen bestandenen Mühlen beinahe eine Million Gulden spferten. Die nöthigen Erdarbeiten werden um­so bereitwilliger von dem Land­­wolfe geleistet, da­ eben dieses zumeist bei Trodknlegung der Sümpfe an Grundbesiß ‚gewinnt. Die großartigen­­ Regulirungsarbeiten haben z. M. bei Do­­boz zu besichtigen geruht, wobei der Reiter des Unternehmens, Tf. FE, Statthaltereirath v. Dobrzangfy den A. 4. Herrschaften als Wegwesser diente, Se. Maj. der Kaiser geruhten fi Tobend über die geschehenen Arbeiten auszusprechen, und durfte dem erwähnten Herrn Statthaltereirathte auch Die Leitung der Stampfregulirungs­­arbeiten übertragen werden. Gegen zwei Uhr Nachmittags (26. Mai) erfolgte Die A. dh. Ankunft II. MM. in Großwardein, Der Bürgermeister der Stadt, Eugen 9. Toperezer, an der Spite des Magistrats und Gemeinde­­rathes, Die Geistlichkeit der Stadt erwarteten II. MM. an der Grenze des Stadtgebietes bei dem Triumphbogen, wo Ihre Menjestä­­ten die Nede des Bürgermeisters entgegenzunehmen und zu beant­­worten geruften. Unter dem Borrette der Banderien von Tenfe, Arad, Szathmar und jenen von Großmwardein erfolgte Der Einzug In die Stadt. Am Ende der Deutschen Wasse prangte ein im byzantinischen Style erbauter Triumphbogen, ein zweiter im gothischen Style am Ende der Großen Wasse, endlich ein dritter am Einfahrtsthore der bischöflichen­­ Residenz. Die Brüde über Die Körös war mit Fahnen, Blumen und Festons beloh­rt. Die Innungen, die Schuljugend und die Vertreter der i­. Gemeinde bildeten Spalter. Der Zug der Majestäten war von einem alle Stände umfassenden Enthusiasmus begleitet. In der bischöflichen Referenz erwarteten der 4. Klerus, der Arel, die Militär- und Zivilbehörden 53. MM., Allerhöchstwelche fi in die Domkirche begaben, wo Das Tedeum abgehalten wurde. Hierauf begaben sich 39. MM. in ihre Appartements, und sodann erfolgten die Aufwartungen bei Sr. Majestät dem Kaiser und Cercle bei 9. M. der Kaiserin, und es wurde den­­ Vertretern der Stadt Großwardein das Glack zu Theil, I. M. der Kaiserin eine H­ü­l­­digungsgab­eMlerunterthänigst überreichen zu dürfen, bestehend aus einem Betschämelteppich von rothem Sammt, in dessen Mitte das Bild des Patrones der Stadt, des b. Königs Ladislaus geft­ct ist. Um 9 Uhr Abends geruhten Ihre Majestäten die Beleuchtung der Stadt zu besichtigen, bei welcher Gelegenheit sowohl auf dem großen Pape, als auch auf dem nächst der Stadt gelegenen Kal­­sartenberge ein Feuerwerk abgebrannt wurde. Am nächsten Tage, 27. Mai, erfolgte die feierliche Grundsteinlegung des Bahn­hofes, welche Feierlichkeit leider Durch den eingetretenen Negen, wenn auch nicht gänzlich, doch aber zum Theile gestört wurde. Der Einweihungsokt wurde durch den hochhl. Herrn Bischof von Szanislo vollzogen. Während Seine Majestät der Kaiser die Behörden, das Kar­stell und öffentliche Spital zu besuchen geruhten, begaben sich Ihre Majestät Die Kaiserin in das Kloster der Ursulinerinen, und der glühten auch Die neuerrichtete Krippe und S Kinderbewahranstalt mit einem Allerhöchsten Besuche. — Nach erfolgter Rückkehr Ihrer Mar­jestäten geruhten Se. Majestät der Kaiser Die zahlreich versammelten Bittsteller in allgemeiner Audienz sorzulassen, und es gab wohl Tei­­lehen Wir zu, — nen­nen unser den Bittenden, der ohne Trost und Hoffnung zurückkehrte. Gegen 4 Uhr Nachmittags geruften Ihre Majestäten das auf der Wiese vor der Deutschen Gasse­ veranstaltete Rolfsfest zu be­sichtigen, Z­ausende von Menschen harrten dort bei ersehnten An­­tunft Ihrer Majestäten und ein endloses Essen erfholl, als Ihre Majestäten auf der festlich geschmücten Tribune erschienen, noch grö­­ßer aber womöglich war Der Jubel, als sich Ihre Majestäten unter das Bolt begaben, Trobdem mehr als 20.000 Menschen versam­­melt waren, welche sich zum Anblicke Ihrer Majestäten drängten, troß­­dem Feine Spaliere bestanden , öffnete das Volk stets ehrerbietig feine Reihen, um dem erhabenen N Kaiserpaare Raum zu geben. — So­wie die Ankunft war auch die Abfahrt Ihrer Majestäten ein­­ Triumphzug zu­ nennen, denn Tausende begleiteten den Wagen, der Ihre Majestäten führte. Die Feier des Tages beschlug ein glänzender Ball­pare im Stadthause, melden Ihre Majestäten in Begleitung des Durchlauch­­tigsten Herrn Erzherzog Generalgouverneurs zu besuchen geruhten, und zu dem mehr als 3000 Karten ausgegeben waren. — Am 28. erfolgte gegen 6 Uhr Früh die Allerhöchste Abreise nach Debretzin. Wir haben es hier unterlassen, ein detaillirte Beschreibung der Fest­­lichkeiten zu geben, welche an Eleganz und Cejdmach nichts zu wünschen übrig ließen, doch müssen wir erwähnen,­­wie er der Kommune zur schönsten Ehre gereicht, daß sie die Tausende von Fremden so gastfreundl­ch empfangen und beherbergt, und überall so musterhafte Dronung zu erhalten wußte. X. E3etnef, 1. Sunn. Einer der ansehnlichsten Eisen­­hütten-Komplere Ungarns, ver ver hiesigen „Konfors pia", st­­ürzlich in die Hände des unternehmenden Gewerken Karl Sárfány in Rosenau um den Kaufpreis von 150.000 Gulden EM. übergegangen. Derselbe umfaßt 2 Hochöfen nebst Hammerwerfen und viele Gruben am Hrävel, deren Neichthum notorisch­st. Der Verein, welcher ihn bisher besaß, bildete sie im Jahre 1833 dadurch, daß die­­ Gemäry’schen Eifen­werfe mittelst Auf­­nahme eines Theilhabers gewerkschaftlich wurden und später alle im G8enhefer Thale besinnlichen Gewerfen ihm beitraten. — Geldmangel und die Schwierigkeit, einen tüchtigen Werftleiter zu acquiriren, bewogen den Verein schon vor längerer Zeit, sich um einen Käufer seiner Hütten umzusehen. Als Konkurrenten des Herrn K. Sarfany­ waren die Her­­ren 9. Madaraffy und Herr G. Heinzelmann ein Augsburger Großhändler, der das Chrentowonaer Gußwerf beficht, aufgetre­­ten , doch trug, wie gesagt, Ersterer durch ein namhaft höheres Angebot von Sieg davon. — Seine Beamten sind bereits hier­­ eingetroffen. Vom afrikanischen Kriegsschauplane. k Der „Moniteur Algerien” vom 25. v. M. enthält be­­reits die offiziellen Depeschen über die ersten Operationen der französischen Expedition gegen Kabylien. Wir geben diese De­­peschen in Folgendem wieder : „Beld von El-Amiz, 21. Mai. Der Generalgouverneur Marschall N­andon ist den 17. in Tizt-Ongon angelangt. Am darauffolgenden Tage sind die drei Divisionen, welche das Expeditionskorps bilden, vorge­rückt und haben sich am linfen Ufer des Sebaou festgelegt, am Buße der Montreforts, durch welche sie die Anhö­hen der Bent Ratenserflimmen müssen, des mächtigsten und widerspenstigsten der unbezwungenen Kabylen- Stämme des Surjura. Die Division Renault campirt zu Stf-ou-Med­­dour. Weiter entfernt stehen die Divisionen Juffusun MacMahon. Die Situation der drei Lager Inmitten fruchtbarer Felder des von hohen Bergen dominirten Thales von Lebeou ist ausgezeichnet, und bietet den imposantesten Anblick dar. Die Truppen zeigen sich wie immer voll Unge­­stüm und Eifer. Zum Unglückk ist das Wetter den Operationen wenig günstig. Der von Zeit zu Zeit fallende Regen, so wie der dichte Nebel, der die Gipfel der Berge bedeckt, verhindern den General, dessen Haupt­­quartier sie inmitten der Division Yuffuf befindet, das Signal zum An­­griffe zu geben, welches von den Truppen mit aller Ungeduld erwar­­tet wird.” „Eine telegraphische Depesche aus dem Hauptquartier des Mar­­shalla Generalgouverneur vom 23. Mai war an diesem Tage dem Gouver­­nement zu Algier zugekommen, sie zeigt an, daß der Regen die ganze Nacht gedauert habe, und daß, obgleich für der am Morgen des 23. zu erfolgen­­den Angriff alle Dispositionen getroffen waren, der Zustand der Straßen dennoch eine Vertagung not­wendig machte. Der Gesundheitszustand war ausgezeichnet in allen drei Divisionen." Eine weitere Depesche spricht si gleichfalls dahin aus, daß die Erflimmung der Anhöhen der Beni-Raten in Folge des gefallenen Negens zur Unmöglichkeit geworden war. Man hoffte jedoch, daß ein sonniger Tag die Wege wieder festigen werde. Indessen wurde auch ohne Schwertstreich ein Erfolg davongetragen, indem die bisher feindlich gewesene Stadt Djemma- Saharivy das Zentrum der Bent Trasuffen (wie bereits gemel­­det) ihre Unterwerfung erklärte. Diejenigen Einwohner, welche die französische Herrschaft nicht anerkennen wollten, flüchteten in die Berge. Der Angriff auf die Bent-Raten erfolgte am 24. Die bereit im Abendblatte berührte Depesche über den Erfolg lautet ausführlicher : Heute (24) Morgens um 5 Uhr griffen wir die Bent-Raten von drei Seiten an. Trog der Schwierigkeiten des Terrain wurden fimmi­­(die tapfer vertheidigten Positionen rasch und energisch genommen, Bor 7 Uhr waren alle Höhen von uns gekrönt, Unser Verkuft ist wenig ber trächtlich. 2). » Zu dieser Depesche fügt der „Moniteur Algerien“ noch folgendes hinzu : , Dant der Energie und dem Ungetüm unserer braven Soldaten, Dant der guten Führung ihrer Chefs hat und dieser glänzende Erfolg nur Berluste gefoftet, welche im Bett­gleiche zur Wichtigkeit der erlangten Resultate und zur Schwie­­rigkeit der genommenen Positionen, nicht fühlbar genannt werden dürfen. Um 87­ Uhr hatten die Truppen schon ihre Bivouacs aufgeschlagen, die Vorposten reichten bereit bis Soufzel-Arba, dem Zentrum des feindlichen Gebietes. Die Absicht des Marschal-Generalgouverneur — folliert das amtliche Blatt — geht dahin , so lange auf den Feind einen harten Druck auszuüben, bis dessen Widerstandskraft vollkommen ge­­brochen ist. ‚­ Eityblatt Zink Peretre und bie,,Times“. Unter ihren mannigfac­hen Zuschriften veröffentlicht das vom 28. Mai einen an sie gerichteten Brief von M. 1S3faf Peretre, in welchem sich dieser bitter befragt, daß der aus Paris flüchtig gewordene M. Charles Thurneyff fen von der „Times“ mit dem Credit Mobilier in Zusammen­­hang gebracht worden sei. Er versichert mit Dem genannten Herrn nie in Geschäftsbeziehungen gestanden zu haben, geht­ ge­­nauer auf einige Familien-Verhältnisse des Xebreren ein, und spricht sich am Schluffe seines Schreibens folgendermaßen aus: „Es steht Jedermann vollkommen frei, sich über den Credit Mobiler, als Anstalt, seine Ansicht zu bilden, aber es ist ein, der englischen Presse unmürdiger­ Mißbrauch dieses Rechtes, diese Gesellschaft mit Ereignissen in Verbindungen zu bringen, die ihr ganz fremd sind, und sie in ihren Administrationen an­­zugreifen, sie vermöge der allgemeinen Achtung, in der sie stehen, m wenigstens auf einige Rücksichten Anspruc machen dürfen.“ Die „Limes“ bleibt, wie sich wohl wenden läßt, die Antwort nicht schuldig. Nachdem sie Herrn Pereire nachgewiesen hat, daß sie über die Beziehungen von M. Thurneyffen zu ihm und zum Credit Mobilier nicht mehr gesagt hat, als was Mr. Pereire in seinem Briefe selbst einräumt, äußert sie ihre An­­sit über ven Credit Mobilier — als Ensfalt — in folgenden Worten: „Was unsere mißliebigen Andeutungen Gnsi­­nuations­ gegen den Credit Mobilier betrifft, müssen wir unsere Ansichten Über diese Anstalt­ sehr unsollsommen ausgewrüct haben, wenn sie für blos mißliebige Andeutungen angesehen werden konnten. Wir mollten vielmehr so deutlich als nur im­­mer möglich sagen, Daß das Prinzip, auf dem die Anstalt fußt, nämlich einem Kapitalistenvereine zu gestatten, daß er die Unterz­nehmungen einer großen Nation zu monopolisiren und zu „regul­airen” unternehme, daß er als Schildwache vastehe, um das per­­­önliche Urtheil ver ganzen Geschäftswelt allein zu vertreten, und daß er als eine der Hauptpflichten jedes finanziellen Vereins dem Staate gegenüber proflamire, V­orschüffe an Spekulanten zu mar­chen, „um die Preise der Staatopfere auf ihrer Höhe zu erhal­­ten" — — wir wollten sagen, daß diese Grundfäße mit allen Lehren der Nationalökonomie im Widerspruche stehen, daß sie in den Vereinigten Staaten und in England früher schon mit re­­gelmäßig unglücklichem Erfolge versucht worden sind, und daß wenig Gründe zur Hoffnung berechtigen, daß die bißherigen Er­­fahrungslehren dur das­­ Beispiel des Credit Mobilier umge­­stoßen werden würden. Angeveutet wurde ferner, daß, da lebe­nerer sich die Pflichten einer Schildwache angemuft hat, vie­ler fentschaft auch eine gemisse Verantwortlichkeit in sich verspü­ren müsse, nicht eben für jedes finanzielle Unglück im Staate, aber doch für unglückliche Ereignisse, wie sie M. Place und M. Thurnepffen binnen 12 Monaten unter den Augen des Vereines betroffen haben.­­ Freie Bemerkungen dieser Art dürften Herrn Pereire viel­­leicht als ein Mißbrauch der Vorrechte der Presse,wie diese eben in Paris verstanden werden,erscheinen-aber er hat die Kritik herausgefordert,als er den Bericht des Credit Mobilier in den Londoner Blättern veröffentlichen ließ.Schließlich dürfte es für Herrn Pereire,in der eigenthümlichen Atmosphäre,in der er zu leben gewohnt ist,schwer feinzubegreifen,daß über die Politik und die Maßregeln des Credit Mobilier ungünstige Bemerkungen gemacht werden können,die nicht durch Eifersüch­­teleien und Gehässigkeiten diktirt seien.Unter englischen Gent­­lemen würde der Versuch eine Frage durch derartige Verdächti­­gungen zu beeinflussen, von vorne­herein ein mißlungener sein . M. Pereire jedoch ist ohne Zweifel in seine Vorstellungen fe­t­ gerannt. Die Unannehmlichkeiten, die „aus interessirten und eifersüchtigen Kritiken“ entstanden, bildeten ein hervorragendes Thema seines besten Berichtes. Beinahe müssen wir daher für ge ten, daß es von unserer Seite vergebene Mühe sein wird ihm zu versichern, daß unsere legten Mittheilungen,, welche die Berz­anlassung zu seiner obigen Zuschrift waren, uns von Personen zusamen, die nicht allein eine Stellung in der Finanzwelt bes fiben , sondern auch, wie allgemein geglaubt wird, jene hohe Achtung für M. Pereire hegen, die er, nach dem Zeugnisse Aller, Vermöge seines persönlichen Charakters und seines Wohl­­wollens auch vollkommen verdient.“ Peter Gerichtshalle. Ein Duell im Wuwinter. Der in unserem heutigen Abendblatte erwähnte Duellprozeß, welcher am 30. 9. M. vor den Schranken des hiesigen Landesge­­richtes zur Entscheidung kam, erregte in ungewöhnlich hohem Grade das Interesse der gebildeten Stände, und zwar aus mehrfachen Gründen : einmal trägt die That, welche das Gefeb als Berbrechen bezeichnet, ein vitterliches Geträge, das fehmn an und für sich geeig­­net ist ein­­ größeres Publikum anzuziehen, dann war es auch zum err­sten Male, daß ein Ähnlicher Tal vor den Schranfen des hiesigen Gerichtes verhandelt wurde, und endlich gehöten die Angekragten den gebildeten Ständen an. Das Publikum war auch aus den An­­gehörigen der feinen Gesellschaft zusammengefest, und so mancher Freund und Verwandte derjenigen, die vor den Schranken­ standen, folgte mit bangem Herzen dem Gange der Verhandlung, welche über das Schickal der Angeklagten zu entscheiden hatte. Dem unter solz­chen Umständen­ begreiflichen übermäßigen Andrange von Seite des Hublitums mußte Dadurch gefeuert werden, daß nur eine bestimmte, den Gerichtsloyalitäten angemessene Zahl von Zulaßfarten ausge­­theilt wurde. Den Anlaf zu dieser­ Verhandlung und der ihr vorangegan­­genen gerichtlichen Untersuchung gab der am 20. April I. 3. er­­folgte Tod des Gutschefsherd Ignak v. N., der im blühenden Alter von 30 Jahren dahingerafft ward. N. kam am 6. April I. 9. in Begleitung seines Schwagers im verwundeten Zustande,­­ er war,am rechten Borderam und am Unterleib, beschäbigt, nach Hause, und sagte seinen Angehörigen, daß er vom Pferde gestürzt sei und sich dabei verlegt habe. Er sah sich in­folge seines Zustandes genöthigl ich zu Bette, zu Iegen, ließ sogleich seinen Arzt Dr. 8, rufen, und gab auch diesem seine andere Ursache seiner­ Verwundung als die oben erwähnte man. Der Verlauf der Krankheit wird weiter unten erzählt werden. Hier genüge nur die Bemerkung, daß Ignat II. in Folge eines Rothlaufs und später dazu gekommenen Brandes am 20. April. Morgens 9 Uhr verschieden is. Noch am selben Tage verbreitete sich mit Blibesschnelle das Gerücht, das N. seines natürlichen Todes, sondern zu Folge einer in einem Zweitampfe erhaltenen Wunde gestorben sei. Als Mitpuellan­­ten bezeichnete man den hiesigen Aboptaten Joseph Ny. Die Veranlassung­ dieses Z­wek­ampfes erzählte man sich in einer Weise, welche die Wahrheit des Gerüchts nicht mehr bezweifeln ließ, und welche die Aufmerksamkeit des Strafgerichtes herausforderte. Der Leichnam des Ignap NI. wurde noch vor der Beerdigung obdu­­zirt und sowohl aus dieser Obduction, als aus den sofort eingelei­­teten gerichtlichen Vorerhebungen stellte er sich heraus, daß hier aller­­dings ein Zweikampf stattgefunden haben müsse., Es wurde D Joseph Ny. vor die Schranken eitirt und vernommen. Auch er stellte Das vorgefallene Duell nicht in Abrede und legte über die hierauf be­­züglichen Ereignisse ein umfassendes Geständnis ab. Die in seinem Geständnis genannten Sekundanten Joseph II. und Graf Paul R. wurden gleichfalls vernommen und legten ebenfalls ein mit, der Aus­­lage des Ny. ganz übereinstimmendes Geständnis ab. Die Aussage des Joseph Ny. lautet folgendermaßen: Am 1. April 1. 3. Abends nach dem Theater hatte er in Gesell­­schaft des Grafen Paul R., des Schriftstellers Alois D., Bernhardt V., Silvor U. und Ignab N. im Hotel zur Europa zu Nacht ger­­peist. Im Laufe des Gesprächs wurde Seitens des Ignak II. einer zwischen ihm und dem Sorenh Ny, noch vor mehreren Mona­­ten eingegangenen Wette erwähnt, wonach Ersterer behauptet hatte, daß im zweiten Alte des aus dem Französischen überlebten, und im­ Nationaltheater unter dem Titel „Gautier Margit" ihm­ mehrmals gegebenen Stüdes ein Bett vorkomme, wogegen er (Joseph Ny.) dies­­en Umstand bezweifelt hatte, seitdem jedoch — bemerkte N. — habe auch Joseph Ny. bereits zugestanden, daß das erwähnte Bett im be­­sagten Stüde wirklich vorkomme. Hierauf Äußerte Ny.: „erlauben Sie, Freund, die Sache verhält sich nicht so." „Was ich behaupte, steht,” ermiderte Ignab N. Joseph Ny. wiederholte. Daß es sich kei­­neswegs so verhalte. „Dies will so viel sagen, bag ich ein Lügner bin," bemerkte Ignab N. etwas erzürnt. „Das sagte ich nicht, rief Ny., ich bemerkte nur, daß sich die Sache nicht so verhält." „Das kommt auf eins heraus, rief wieder Ignat N. im erzürnten Tone, das ist ein woffenbares Lügenstrafen, was ich mir verbitte." „Wenn Sie in solchem Tone zu mir sprechen”, sagte Ny. bereits auch erz­zürnt, „so behaupte ich nun wiederholt steif und fest, daß ich wer habe." Nun machte Graf A. die Bemerkung, daß es ihm auch so vo k­omme, daß bei der ersten Aufführung des besagten Stückes ein Bett auf der Bühne gestanden, worauf sich Ny. bereit erklärte, auch mit ihm hierüber eine Wette einzugehen. „Um dann die verlorene Wette mit Grobheit zu bezahlen”, bemerkte wieder Ignab N., worauf Ny. fidh zu Diesem anwendend er­widerte, daß er zwar Die Sache schon auf ich beruhen hasfen wollte ; jecht aber fühle er sich aufgefordert den Beweis zu führen, wer von Beiden eigentlich grob gewesen sei. Synab N. fiel ihm hierauf mit dem Bemerken ins Wort, das My. Des andern Tags gegen Mittag kam Isidor U.zu Ny.und überbrachte demselben die Herausforderung dengnatz N. mit dem Bemerken,daß es ihm(dem U.)nicht gelang,den N.von diesem Schritte abzureden.Ny.konnte sich hierüber eines bitteren Lächelns nicht erwehren,—ich fühle mich verletzt,—dachte er bei sich und doch ist er derjenige,der­ herausfordert.Indeß sah er sich nach einigem Zögern moralisch gezwungen,die­ Herausforderung anzunehmen,und bat danrafen Paul R.ihm als Sekundant zur Seite zu stehen.»Freund,wir werden die Sache schon ausgleichen,«« bemerkte dieser.»Thuedas——sagte Ny—denn du weißt,daß ich selbst in dieser Sache nichts zu machen vermag.« Eine Ausgleichung konnte jedoch nicht erzielt werden,und da­­rin kam der Zweikampf zur festgesetzten Zeit,nämlich am 6.April in der N­—fchen­ Villa im Ofner Gebirge w­irklich zu Stande.Als Ny.mit seinem Sekundanten,dem Grafen R.,in einem Fiaker nach der besagten Villa fuhr,bemerkte er noch in einem schwermüthigen Tone,daß er doch ein­ unglücklicher Mensch sei,indem er sich mit einem Manne schlagen müsse,dem er nicht einmal zu zü­rnen vermag. Er hatte sich auch unterwegs vorgenommen,wenn­ es nur«m­öglich sei,dem Duell durch­ eine leichte Verwundung ein Ende zu machen. Mit dieser Absicht führte er bei Beginn des Kampfes zwei Hiebe ge­­gen den Arm seines Gegners,welcher jedoch beide Hiebe geschickt augparirte,woraus Ny.die Ueberzeugung schöpfte,daß sein Gegner ein besserer Fechter sei als er.Er schrieb es­ auch nu­r seiner Kalt­­­blütigkeit zu,daß es ihm gelang,zwei Hauptstreiche des Gegners zu parieren.Den dritten Streich vermochte er jedoch nicht abzuwehren, wodurch er an der Brust gestreift wurde.Die Sekundanten wollten hierauf­ dem Kampfe ein Ende machen und auch Ny. erklärte, mit dem bisherigen Resultate des Kampfes zufrieden zu sein. Ignak N. zu ihm gar nicht mehr weven solle, bag er ein grober Mensch sei u. f. w. Ny. geräth hierüber in Zorn und warf dem. Ignab N. vor, daß sein Benehmen nicht das eines gebildeten Menschen sei, und daß er sich mundere, wie er an diesem Zifhe Plab nehmen könne. „Auf d­iese­r Bemertung würde ich Sie mit einer Ohrfeige züchtigen, wenn dies meine Art wäre," sagte wieder N., worauf NH. die Antwort ertheilte: „ohrfeigen Sie Ihren Kutscher, aber nicht mich, Elender!" (nyomoruk­)! und mit diesem hatte Der Wortstreit sein Ende erreicht. Nach ungefähr 10 Minuten hat sich Sonab N. in Gesellschaft der beiden U. entfernt. NY. aber richtete an seine zurückgebliebenen Freunde die Frage, ob er sich bei Diesem Streite wohl gemäßigter hätte betragen künnen, als er geschah, was jene einstimmig bem­einten. .. jedoch foreirte Die Fortseßung mit dem Ausrufe, es sei noch Fein Blut getroffen. Sleich nach Beginn des zweiten Ganges erhielt jeder der Kämpfer einen Strei, N. auf den Borderarm und Ny. auf den Ellbogen. Lebterer Drang bis zu dem­ Knochen, weshalb Ny. sich außer Stand fühlte, den Kampf fortzuseßen. Als er den Arm herabließ, erhielt er von seinem Gegner noch zwei Hiebe, welche ihr am Gesicht unbedeutend verlegten. Es wurde hierauf von weiterem Blutvergiegen freiwillig abgestanden. Joseph Ny. reichte dem Ignaz N. mit den Worten, daß er ihm seinerseits verzeihe, Die Hand, melche jener, ohne etwas zu erwiddern annahm. Nach dem Verbinden seines Armes bemerkte N., daß er noch eine zweite Wunde am Unterleib habe, welche er damals bekommen haben mochte, als NY. nach erhal­­tener Wunde am Ellbogen seinen Arm finden ließ, bei welcher Eele­­genheit N., der gegen das Gesicht des Ny. zwei Hiebe nacheinander führte, in die GSäbelfolge seines Gegners gerannt sein mochte. Als NY. den Kampfplan verlieh, sprach er darüber seine Freude aus, daß das Duell gefahrlos durchgefochten sei. Seine Wunden waren in einigen Tagen zugeheilt. Der zweite Angeklagte,, fidor U., erzählt von Vorgang im Hotel „zur Europa” mit den Angaben des Joseph Ny. "ganz über­einstimmend. Was nach dem Wortstreite geschah, gibt derselbe fol­­gendermaßen an : Ms er in Begleitung seines Bruders Bernhard und des Ignaz NI. das besagte Gasthaus verließ, erwähnte Lechterer, er wisse nicht was zu thun, denn über Die ihm doch Ny. zugefügte Beleidigung sei­ er tief verlebt, worauf­ Isidor U. bemerkte, nicht My. habe ihn Gen Ignaz N.­, sondern dieser den Ny. beleidigt. Am andern Morgen seh Ignaz N. den Ysidor UM. Dur ein Billet zu fi bitten. Dieser Fam und erfuhr bei dieser Gelegenheit, das N. den Ny. bereits gefordert habe, Ersterer­­ bat­ den U. die Nolle des Sekundanten zu übernehmen. U. weigerte es anfangs, gab aber später den wiederholten Bitten des N. aus der Rücksicht Gehör, weil er durch seinen bekannten Einfluß auf das Gemüth des N. die Sache im gütlichen Wege beilegen zu können hoffte. Er ging allsogleich zu Ny., den er auch zum friedlichen Ausgleiche bereit fand. Am selben Tag kam U. mit dem Grafen­ NR. zusammen, welcher ihm mittheilte, Daß auch er von Seite des Ny. einen Aus­­gleichungsauftrag erhalten habe. Beide sind nun Darin übereinge­­nommen zur Erzielung eines gütlichen Vergleichs ihr Möglichstes thun zu wollen. Graf R. ging zu diesen Behufe zu N., welcher jedoch von einer Ausführung nichts wissen wollte. NR. mußte Tags darauf, von Pest abreisen, weshalb er mit 1. dahin übereinsam, die­ Sache bis zu seiner Rückkehr, bis wohin sie das Gemüth des N. zur As­ EEEEEEEEEEESSEESEEEERERSEESEEEEE Een Nochnuss die Ausstattung der Prinzen Royal. " In der Unterhausfisung "vom 29. Mai nahm Mr. Bowyer das Wort und stellte das Amengement, daß die Rente aufhöre zahlbar zu sein, wenn der Gemahl der Prinzen Royal den preußischen Thron besteigt. Schon die Ehre der preußischen Krone verlange, daß die Gemahlin des Königs nicht eine ausländische Pension beziehe. Unter den englischen Mittel: Hafen werde die jährliche Zahlung böses­ Blut machen. Auf allen Wahlbühnen werde es ein stehendes Thema sein. Man erinnere si, wie oft ein ähnlicher Vorwurf dem König der Belgier gemacht wurde, obgleich er bekannt genug war, daß er von der Summe, die er als Gemahl der Prinzeß Charlotte bes 30g, seinen Pfennig für sich selbst verwendete. Er habe sich indeß entschlossen, das Amendement dahin zu modifiziren, was die Pension mit der Thronbesteigung des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen suspendirt bleibe und in dem unglück­s­chen Fall, daß sie ihren Gemahl überlebt, wieder zahlbar werde. Diese Motion gab zur folgenden Debatte Anlaß. Der Schabkanzler geißelt den einlichen und schäbigen Geist, der das Amendement. kennzeichne und der so unenglisch als möglich sei. Eher könnte er eine Opposition gegen die A­usstattung überhaupt begreifen. Der ehrenwerthe Gentleman scheine zu­ hoff­fen, daß die Prinzen Royal während ihres Gemahls Lebzeiten ster­­ben werde. (Gelächer.) Habe man je im Privatleben von ähnli­­chen Arrangements gehört? Wünsche das Haus, da Englands erstgeborene Tochter ganz auf die Großmuth des preußischen Königs­­hauses angewiesen sei? Schon der Nationalstolz der ehrenunwerthen Gentlemen bürge ihm für seine große Majorität gegen die Motion. _—— EEE

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