Pester Lloyd, Oktober 1858 (Jahrgang 5, nr. 224-250)

1858-10-01 / nr. 224

et a Fir beehren und unsere p. t. Herren Abonnenten aufmerksam zu machen, daß mit erstem October ein neues Abonnement beginnt. Die Beträge sind in transicten Briefen einzusenden an die Expedition: « ET EEE: \ — : er Der englisch-chinesische Vertrag. * Der Aufforderung der­ „Times“ ist Oentlige gethan worden, die englische Regierung. hat­­ sich.. endlich dazu her­­beigelassen, die auf eine­ harte Probe gestellte Ungedulde des englischen Volkes, und zwar namentlich des englischen Han­­delsstandes, dadurch­ zu befriedigen, dass sie den am 26. Juni zu Tientsin unterzeich­ieten Veitrag, wenn auch nicht seinem Wortlaute, so doch seinen wesentlichsten Bestimmungen nach unter­ Aufzählung des Inhalts der einzelnen 56 Artikel den Londoner Zeitungen zur Veröffentlichung mitgetheilt hat. Wie viel Die Engländer den zähen Asiaten abgezwungen haben, läßt sich jetz seinem­ ganzen Umfange nach ziemlich rar übersehen. Wir stellen, dem uns vorliegenden amtli­­chen Abriffe folgend, die Hauptpunkte der Webereinkunft zusammen : _ . » Der an der Spitze stehende Artikel bestätigt den Vertrag von Nanking vom Jahre 1842,hebt hingegen den zu demselben gehörigen Supplemitarvertrag,sowie die bisher gültigen allgemeinen Handelsregulationen auf.Zunächst folgt dann eine Reihe von Bestimmungen über den diploma­­tischen Verkehr zwischen den beiden Nationen.Eine ständige britische Gesandtschaft wird in China errichtet.Der britische Gesandte gesidhrt mit seinem Gesandtschaftspersonal, seiner Familie und Dienerschaft in Peking,und der Kaiser von China ernennt einen seiner Staatssekretäre oder einen sonstigen hohen Beamten,um entweder mündlich oder schriftlich auf dem Fuße vollkommener Gleichheit«in»Geschäftsverkehr mit ihm zu­­ treten.Für die Befördertung der Korrespondenzen und für die Verwendung besonderer Gesandtschaftskauriere sind Vorkehrun­­gen gerwffen.Ein Vertreter China’s geht nach London und erfreut sich dort derselben Rechte,wie der Vertreter Großbri­­tanniens in Peking.Es steht England frei,Konsulna China zu ernetnen,die in allen dem britische handel erschlossenen Häfen residiren dü­rfen.Der offizielle Rang und die Stellung, welche sie den chinesischen Behörden gegenüber einnehmen soll­ten,sind in dem Verträge festgestellt.Das Christen­thum wird geduldet,und die Christen werden geschützt.Es gilt dieses sowohl von Katholiken,wie von Protestanten. Im Innern des Landes ist den Fremden eine weit freiere Bewegung gestattet, als bisher. Der britische Unterthan kann, wenn er sich mit einem von seinem Konsul ausgefertigten und von den inesischen Kofalbehörden insirten Paffe verficht, ganz China durch Schtweifen, sei es in Geschäften oder zu seinem Ber­­gnagen. Nur die Mannschaften von Schiffen sind einer grö­­beren Beschränkung hinsichtlich der freien Bewegung unterwor­­fen. In Bezug auf sie werden die Konsuln im Verein mit den­­Ortsbehörden die geeignet scheinenden Anordnungen treffen. Die Erlaubnis, das Land nach allen Richtungen ungehindert zu durchziehen, ist auch keine so ganz unbegrenzte. Zum min­­desten werden feine Päffe ausgestellt, die auf Nanjing oder überhaupt auf irgend,­eine in den Händen der Aufständischen befindliche Stadt baufen. Auch in anderen Bestimmungen des Vertrages macht sich die Wirkung­ der großen Kinesischen Rebellion fühlbar. So soi allerdings die große Woasserstrafe des Yantsekiang den briti­­schen Kaufleuten erschlossen werden. Vorläufig aber hat diese Gabe no keinen Werth. Der Vertrag besagt nämlich, daß in Anbetracht des zerrütteten Zustandes der Landschaften, durch­­ welche der Yantsekiang seine Bluten ergießt, zuperderst nur ein Hafen des Stromes, nämlich Tfehin Kiang, dem Handel eröff­­net werden sol, und auch Dieser erst ein Jahr nach Unterzeich­­nung des Vertrages. Nach Wiederherstellung des Friedens sol­­len britische­ Handelsschiffe bis nach Hantow hinaufsegeln, aber nur nach höchstens Drei Häfen hin Handel treiben dürfen. Was dies für Häfen sind, darüber wird ss der britische Gesandte mit dem chinesichen Staatssekretär einigen. Man sieht, die Sache steht noch im weiten Felde. Anders verhält es ,sich mit den Häfen New Tiwimwang, Tang Tseho, Tat Wan (auf For­­mosa), Zido Thon LiSwato) und Kiang Tseho (auf Hainan), die den Engländern erschlossen werden. Britische Unterthanen haben das Recht, sich daselbst niederzulassen und Grundbesib zu erwerben. Es steht ihnen frei, Chinesen in irgend­einer­ Weise zur Arbeit zu verwenden, wofern Die Beschäftigung Feine geseb­­widrige i­. Um das Miethen von Boten zum Transport von Gütern oder Passagieren kümmert sich die chinesische Re­gierung nit. Es ft. Dies ‚vielmehr Lediglich Sache der der treffenden­­ Privatpersonen. Die Zahl der Bote ist nicht bes­c hränzt, und kein Monopol wird gestattet. Schmuggelhandel wird nach dem Gefebe bestraft. Streitigkeiten zwischen britischen Unterthanen in Bezug auf Eigenthums- oder persönliche Nechte fallen unter die Ge­richtskarfett der britischen Behörden. Macht sich ein Chinese eines Verbrechens gegen einen britischen Unterthan schuldig, so wird­ er von den inesischen Behörden nach chinesischem Rechte bestraft. Begeht hingegen ein Engländer in China ein Vers­brechen, so ist der englische Konsul oder ein anderer eng­­lischer Beamter sein Richter und bestraft ihn nach engli­­schem Rechte. Wird ein britisches Handelsschiff in den chinesischen Ge­wässern von Seeräubern geplündert, so bemühen sich die chine­­wischen. Gestrandeten britischen Schiffen wird in allen chinesi­­shen Häfen Beistand geleistet, und der Mannschaft­­ werden wi­­b­igenfalls die Mittel­ gegeben, um zur nächsten Konsularstation zu gelangen. Chinesische Verbrecher, die sich nach Hongkong oder an Bord eines englischen Schiffes oder in Häuser von Engländern geflüchtet haben, werden auf Verlangen der ine­sischen Behörden ausgeliefert. Für die Bezahlung von Gel­­dern, die ein Chinese einem Engländer oder ein Engländer einem Chinesen­ schuldet, wird von den beiderseitigen Behörden möglichst Sorge getragen. Die von Chinesen in Hongkong ge­­machten Schulden müssen in den an Ort und Stelle existiren­­den Gerichtshöfen eingefragt werden. Balld der Schuldner flüchtig wird und fachliches oder persönliches Vermögen auf dem chinesischen Gebiete besißt, so haben die chinesischen Behörden im Einvernehmen mit dem­ britischen Konsul zu sehen, Daß der Gläubiger zu seinem Recht komme. Britische Untertanen zahlen auf jede ein- oder aus­­geführte Waare den im Tarif vorgeschriebenen 300, aber in feinem Sale sollen sie andere oder höhere Zölle als die Untere­thanen anderer fremden Nationen entrichten. Einfuhrzölle sind bei der Landung, Ausfuhrzöle bei der Beschiffung der Waa­­ren als zahlbar anzusehen. Der durch den X. Artikel des Vertrages von Nanjing festgesebte Tarif wird von einer in Shanghai zusammentretenden Kommission britischer und chine­­sischer Offiziere revidiet werden, so daß der revidirte Tarif unmittelbar nach der Ratifizirung des Vertrages in Kraft tre­ten kann. Der Oberinspektor (Superintendent) der Zölle wird dem Konsul in jedem Hafen eine Anzahl Normalmaße und Gewichte überliefern, um für Gleichmäßigkeit in diesem Punkt zu sorgen. Britischen Kauffahrteischiffen steht es frei, £ ootfen zu miethen, um sich von ihnen in irgend­einen der offenen Häfen steuern, und, nach Entrichtung aller­­ gefeblichen Zölle und Abgaben, wieder hinaus geleiten zu lassen. Der Ober­­aufseher der Zölle hat einen oder mehrere Zollbeamten abzuord­­nen, um jedes britische Kauffahrteischiff, wenn es vor einem der offenen Häfen anlangt, zu bewachen. Sie bleiben entwe­­der in einem eigenen Bot oder begeben sich zur Beobachtung an Bord des britischen Kauffahrers . Beteiligung und Aus­­gaben erhalten sie vom Zollamt, und sie haben seinen Anspruch auf Trinkgelder (fees) vom Chiffer oder Konsignationsempfän­­ger (consignee), A Schiffspapiere, D Verladungsscheine sc. sind dem Konsul 24 Stunden nach Ankunft einzuhändigen und binnen weiterer 24 Stunden sind volle Ausweise über das Schiff an den Ober- 30llaufseher zu berichten ; im Bau­ einer Unterlassung wird jer der Tag Sälumniß mit einer Geldbuße von 50 Taels bestraft. Der Gesammtbetrag der Buße darf jedoch die Summe von 200 Taels nicht übersteigen. Der Schiffer ist für die Nichtigkeit der Deklarirungen verantwortlich; für eine falsche Deklarirung kann er einer Geldbuße von­ 500 Taels unterworfen werden, aber er kann ein Beziehen binnen 24 Stunden berichtigen, und zahlt dann seine Buße. Wenn der britische Kaufmann mit dem chi­­nesischen Beamten über den Werth von Waaren, die einem ad valorem­ Zoll unterworfen sind, nicht einig werden kann, so­ zieht jeder von beiden Theilen zwei oder drei Kaufleute zu Mathe, und der höchste Preis, den einer der Kaufleute für Die Waare zu geben geneigt wäre, wird als Werth derselben an­­genommen. Britische Kaufleute. Die eine Waare in einen, der offenen Häfen importirt und verzollt haben, können Dieselbe unter­ gewissen Regulirungen ohne weitere Zollentrichtung wie­der erparbiren. Die chinesischen Hafenbehörden ergreifen die ihnen angemessen­ erscheinenden Vorsichtsmaßregeln, damit der Staatseinnahme kein Eintrag durch Betrug oder Schmuggel se­hehe. Britische Kauffahrer dürfen sich nach Feinem andern als den oben erklärten Hafen begeben , nicht ungefeblich ein­laufen noch einen heimlichen Handel längs der Küste treiben. Fahrzeuge, welche diese Bestimmung verleben, sind sammt ihrer Ladung der Konfissation durch die chinesische Regierung unter­­worfen. Wenn ein britischer Kauffahrer ih mit Schmuggeln abgibt, so­ verfällt seine Ladung der Konfisfation seitens der chinesischen Behörden , das Schiff selbst kann des Rechtes fer­­ner Handel zu treiben beraubt und, sobald seine Rechnungen in Ordnung sind, wegger­iesen werden. Sämmtliche amtliche Schriftstüre, welche britische Diplo­­matische oder Konsularagenten an chinesische Behörden richten, werden Hinfort in englischer Sprache geschrieben. V­orläufig wird ihnen eine chinesische Lieberfebung beigelegt werden. Wenn aber der englische Urteil und die chinesische Hebezgebung dem Sinne nach von­einander abweichen, so betrachtet die englische Negie­­rung den in der englischen Sprache enthaltenen Sinn als die richtige Auslegung. Diese Bestimmung findet auch auf den Var­trag von Loientfin Anwendung, und man kann es den Englän­­dern wahrhaftig nicht verübeln, daß sie sich auf solche Weise gegen etwaige spätere Winkelzüge ihrer geriebenen Mitkontra­­henten sicher zu stellen suchen. Dem Artikel, welcher diese Bestimmung enthält, folgt einer, der sehr charakteristisch für das bisherige Verhältniß zwischen Chinesen und Europäern ist. Es ist der, welcher ver­­fügt, daß hinfort in seinem amtlichen Ainesischen Erlaffe das­­ Schriftzeijen, das so viel wie Barbar bedeutet, in Anwendung ı filhen Behörden nach Kräften. Die Piraten zur Strafe zu­­ auf die britische Regierung oder britische Unterthanen gebraucht bringen und die Wiedererstattung des geraubten Gutes zu leer­­ werden darf. Englische Kriegsschiffe, die nicht in feindlicher Absicht kommen, oder Die in der Verfolgung von Seeräubern begrif­­fen sind, dürfen in alle chinesischen Häfen einlaufen. Sie kön­­nen si dort mit ihrem Bedarf jeder Art versehen und nöt­i­­genfalls Ausbesserungen vornehmen. England und China werden gemeinschaftliche Schritte zur Unterdrückung der Seeräuberei thun. Die britische Regierung wird sich aller der Barthetle err freuen. Die der Kaiser von China irgend­einer anderen Nation gewährt. Die Ratifikationen des Vertrages werden binnen einem Jahre, vom Tage der Unterzeichnung an gerechnet, aus­­gewechselt. Ein Separatartikel bestimmt, daß die Behörden der Pro­­vinz Kanton 2,000,000 Zahle als Entfe­digung für die Ber­­ünfte, welche britische Untertanen in Kanton erlitten, und die gleiche Summe zur Bestreitung der Kriegskosten an den Ver­­treter Großbritanniens in China zu entrichten haben. Die bri­­tischen Streitkräfte bleiben so lange in Kanton, bis die vorge­­nannte Summe vollständig gezahlt it. So weit die Bestimmungen des Vertrages; man muf zugeben, die Westmächte haben einen Sieg errungen, der zu den­ darauf verwendeten Anstrengungen im günstigsten Verhältnisse steht. Hoffen wir, mag auch die Thaten den Versprechungen des Vertrages entsprechen. = Wien, 29. September. Der Verlauf­der Sü­dbahn hat zu zahllosen Gerüchten Anlaß gegeben, unter Anderem wurde der „Köln. 319." von dem Projekte geschrieben, sämmtliche Bahnen in zwei große Grup­pen zu theilen, je nachdem die betreffenden Linien am rech­ten oder linken Donauufer liegen 5; ich kann Ihnen jedoch mit Bestimmtheit versichern, dag dies Projekt pure Phans­tasie ist, welcher, im Momente wenigstens, jede Grundlage fehlt. Mehr Wahrscheinlichkett hat ein anderes Projekt, welches simmliche Bahnen in drei Grup­­pe en theilt, nämlic: in die fünfwestliche, mit der italienischen, fünlichen, Orient-, Kärnthner und Z Tiroler Bahn, in die fünfftliche, mit­ dem Komplexe der Theiß- und der fün­ftlihen Staatsbahn und in die nord­­ostswestliche, mit der Nordbahn, Westbahn, nördli­­chen und östlichen Staatsbahn und ven galizischen Bahnen. Diese Eintheilung würde, abgesehen von den Dorfheilen, welche sie in administrativer Beziehung bietet, eine bedeu­­tende Ersparung der Verwaltungskorten zur Folge haben, und die Bahnen sehr zweckmäßig arrondiren. Die Staats­­bahngesellschaft wurde mit der­­ Nordobahn, Westbahn, und den galizischen fusionirt — wogegen sie die ungarische fünöstliche­ Linie ihrer Bahn an die Theißbahngesellschaft überlassen würde. Sie haben unlängst der Schwierigkeit erwähnt, für das neue, aus der Fusion der Eüpd-, Orient-, italienischen, Kärnthner und Tiroler Bahn entstandenen Bahnunterneh­­men einen Leiter zu gewinnen. Daß die Regierung auf die Wahl eines Einheimischen dringen wird, scheint begreif­­lich ; weniger einleuchtend scheint der Grund, aus wel­­chem man die Wahl eines Inländers abgeleitet hat , weil nämlich die nothbwendigerweise größere A­nzah­l von ausländ­schen Beamten bie­ten Unternehmens durch den Leiter gewissermaßen ein G­ez­gengerich­t erhalten müse. Wir sehen nicht ein, worin denn Die Not­bwenpigfett liegt, eine größere Anzahl von Ausländern bei der Verwaltung der neuen Un­­ternehmung zu employiren, da ja gerade für suborbinirtere Stellen Oesterreich die Nothwendigkeit sich von auswärts zu refrutiren noch weniger hat, als für leitende. Was die Lesteren betrifft, so haben wir allerdings an sol­chen zwar feinen zu großen Ueberfluß, allein wir haben daran genug, um mit Beruhigung eine Auswahl treffen zu können : E­th, Sch—fr, Ir—ie, Sh— dt, Männer, die jest fon an der Seite der größten Bahnverwaltun­­gen stehen. Wie Sie wissen, hat die oberungarische Eisenbahngesellschaft jüngst die Konzession zu den Vorarbeiten für eine son­der Über B.­Gyarmath u. s. w. zu führende Bahn erhalten­­; doch ist sie hiedurch durchaus­ in sein neues oder günstigere­s Stadium getreten. Die Gesellschaft hat eben nur die ihr gefeglich nicht wohl zu verweigern­de Befugniß erhalten, „ihre Stu­­dien auf einer andern als von bisher untersuchten Linien fortzufegen, d. h. eine andere Variante zu versuchen.” Durch eine solche Konzession ist der definitiven Entscheidung der Regierung über die Zulässigkeit der Ausführung einer sol­­chen tupid­en Linie nicht im Mindesten vorgegriffen. Zwischen der Konzession zu den Borarbeiten um der Konzession zum Bau­e liegt ein himmelgroßer Unter­­schied, wie Sie am besten aus dem Wortlaute des Eisen­­bahnkonzessionsgefäßes ersehen werden, werfen bezü­gliche Be­stimmungen ich Ihnen hier anführe­­­n§. 2. Die Bewilligung zu den Borarbeiten Bauten im Einvernehmen Bahnweses mit Gewerbe und öffentliche dem Ministerium des Innern und dem Armeeoberkommando zu; die Konzession der B­a­­hi­ne­anlage wird von Gr. Tf. f. Apostolischen Majestät erteilt. Durch die Bewilligung zu den Vorarbeiten einer Eisenbahn erhält der Konzessionswerker b Io 8 das Recht, auf seine Kosten die V­orerhebungen der gung für treffenden Gesellschaften, sondern ist, welche zu der zur Geldflemme bei. die fünftige Ausführung diese Bewilli­­erhält der Konzessionswerber Dagegen weder ein Bor vet auf die Konzession der fraglichen Ofsenbah­n, ein fonfliges ausschliefliches Befugnis." Nach den Erfahrungen der Iegten zwei Jahre kann man aber versichert sein, daß die Negierung bei Ertheilung von Konzessionen für den Bau neuer Linien mit aller Ni­­gorosität vorgehen, und hierbei Insbesondere auf bereits er­­worbene Rechte bestehender Bahnunternehmungen Rücksicht nehmen wird, deren Schuß bei nicht nur im Sintereffe­­n siel höherem Maße In jenem des Stanterchages geboten ist, welcher für das Er­­trägniß der konzesfionirten Linien einzustehen hat. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, daß es die Salzeisenbahn umso mehr in Betracht ziehen wird, als nicht nur der Erfolg der genannten Bahn ein sehr z­weifelhafter ist, sondern der Bau verselben auch eine Lebensfrage. einer zweiten bereits bestehenden Bahn affizirt, die sich bisher so lebenskräftig entwicklt hat, und durch die neue Konzession zum größten Nachtheile ver­­rsammtheit nicht Theiseisenbahn projektirten Safe-%inte in einem solchen Verhältnisse steht. Unter allen größeren Bahnprojekten ver­legten zwei Jahre ist die Theißbahn die einzige, die bisher ihrem Programme treu geblieben, die bisher nicht nur seine einzige Meile ihrer Fongefftonirten Linien, fallen ließ, sondern in der kurzen Zeit von Dritthalb Jahren 60 Meilen Bahn dem Betriebe übergeben Dazu haben wird, und, außer ihren ursprünglich Fongeffionirten Linien, neue 28 Mei­­len (Szigether Bahn) in ihr Nek einbezogen hat. ES kann also mit Zuversicht angenommen werden, daß die Regierung diesen Umstand in ihrer weiteren Ent­­wickklung gehemmt würde. _Y. Mien, 29. September. Seit die G­eldnoth nicht so em­pfindlich, als der Fal ist. Der Grund dieser Eh­epeinung liegt auf der Hand. Einerseits ist heute Micaeli, an welchem Tage große Summen an Haus- und Gemwölbzinsen gezahlt werden. Diese Gelder werden wohl später zumeist wieder Fruchtbringend angelegt, allein momen­­tan bleiben sie dem Verzehr entzogen und da die dadurch entstandene Lade nicht unempfindlich ist, unwesentlich kommt die Uebernahme der Kreditlose von Eesten der Substribenten, so wie der um diese Zeit gewöhnlich stärkere Geldbedurf der Spekulation, und da man überdies noch Bankrestriktionen fürchtet, so sind wohl Gründe genug vorhanden, noch die um für den morgenden Ultimo einen noch fühlbareren Geldmangel zur befürchten. Die­­ Verwaltungsräthe der Orientbahnge­sellschaft sowie der sombardischen Eiser­bahngesellschaft VETT­a­mm­lungen einberufen, der Aktionäre werden verwährt General abgeschlossenen Konventionen zu erlangen, an den Mann Linien dieses neuen Unternehmens. Es werben die Zustimmung mit der Rothschild’schen Gesellschaft Beide­­ General­­versammlungen werden sicherlich seinen Anstand nehmen, die Beschlüsfe des Verwaltungsrathes gut zu heißen und wer­­den für ihre Ak­ien Prioritäten nehmen, die jedenfalls zu bringen sein werden, wie die entwertbes­ten Orientbahnaktien. Ab­in ich frage, was jenen Aftio­­nären, die in dem guten Glauben, mit ihrem ein nationales Unternehmen gefördert zu haben, mit dieser Ent­­schädigung gedient ist, wenn die ursprünglich projektirten zur Ausführung kommen. Neuere Nachrichten bestätigen meine früheren Mitthei­­lungen über die Repartition ver Ätzten Aktien emittirt. Davon hat der Lombarden­ für 80 Millionen neue sich das Haus Nothschild 30 Millionen reservirt. Von dem Neft entfallen 15 Millionen für französische und englische Häuser, und 20 Millionen für die Den Wiener eher steht dem Ministerium $. 4. projeltirten Aktionäre an worden, für Handel, Eisen­bahn vorzunehmen. Durch zu auf dem e8 heute und gestern der Kreditanstalt sind langer so trägt hiesigen Plage nur noch der lie­­ber definitiven Entscheidung über den um Zeit war Banfiers fie Beitritt nicht des 15. Milkionen refervirt Notizen * In Malta feiert man­ alljährlich am 8. September den Jahrestag der denswürdign Schlacht der Malteserrit­­ter gegen die Türken im Jahre 1565. Das Andenken an diesen Steg, der den Abzug der Türken zur Folge hatte, wird haupt­­sächlich in Cíttá Bíttortola , einer jenseits des großen Hafens gelege­­nen Dorstadt, durch die gewöhnlichen Beleuchtungen,, Feuerwerfe, Mettrennen und Regatten gefeiert. Soliman der Große hatte den Rittern, welche mehrere türkische Schiffe gelagert, den Untergang geschworen. Am 19. Mai erfehlenen die Türken unter dem Oberbe­­fehl von Mustapha Pascha mit zweihundert Schiffen und dreißigtau­­send Mann erlefener Truppen im südwestlichen Hafen von Malta, La Balette, der damalige Großmeister, hatte dieser Macht nur 700 Ritter, etwa 100 Mann besoldeter Truppen, die Soldaten der Galeeren, dann die­ Bewohner der Stadt und der Insel, im Ganzen höchstens 8500 Mann, entgegenzustellen. Keiner der europäischen Für­­sten bot ihm Hilfreiche Hand; Papst Pius IV. allein fehldte ein Farges Almosen von zehntausend Thalern. Die Heine Garnison der zuerst bedrohten Rettung St. Elmo hielt sich mit bewunderungswürdiger Tapferkeit bis zum 22. Suni, und erst nachdem von den 300 Rittern und 1300 Soldaten der­iegte Mann gefallen war, konnten die Ungläubigen einziehen, Mustapha Palida hatte von Steg theuer ertauft; 8000 Türken hatten an den Wällen des Forts ihren Tod gefunden, rasend über diesen Berlust ,ei­er die verwundeten und todten Feinde entseglich verstümmeln, und die Lei­­chen Ins Meer werfen, La Balette übte Wiedervergeltungsrecht aus, ließ alle türkischen Gefangenen erwürgen und ihre blutenden Köpfe aus den Kanonen ins feindliche Lager schießen. Unterdessen hatte sich der Renegat Ulubgi-Ali mit 6 Galeeren und neunhundert Mann Lan­­dungstruppen, und der berüchtigte Korsar Dragut von Tripoli mit 20 Schiffen und zweitausend Mann zur türkischen Flotte geschlagen. Später erschien noch Haffen, Pascha von Algier, mit zweitausend fünfhundert Mann, und nun m wurden die Ritter an verfällebenen Punk­ten, aber vergeblich, angegriffen.­­ Mustapha Pascha sah endlich ein, daß diese Leute nur Öreg Hunger zu bezwingen seien, aber mit Schweden gewahrte er, daß selbst nur noch für 25 Tage Proviiant hatte, und das seine Munitio­­­nen auf die Neige gingen. Die Belagerung noch lange fortzufegen war unmöglich , unverrichteter Sache nach Konstantinopel zurückzu­­führen, war­­ sein Todesurtheil ! In bdieser Bedrängniß beschloß er, mit 4000 Mann einen Handstreik auf die im Innern der Insel ge­­legene Hauptstadt Citis Notabile­ (Città Becchia) zu versuchen ; mit einigen Hunderten ihrer Beiwohner, die er als Gefangene nach Kon­­santinopel bringen würde, hoffte er, den Zorn des Großherrn zu beschwichtigen. Bei der Nachricht vom Anmarsche der Türken, am 31. August ergriffen alle Bewohner der Stadt, sogar Frauen und Kinder bi" Waffen, und zwangen den Feind zum N­üdzug. Endlich am 7. Juni landete bei Melleha, im Nordwesten der Sinsel, die schon so lange versprochene spanische Hilfsflotte unter dem Eicekönig von Stellen, Don Garcia von Toledo, Jegt ergriff Bestü­rzung das türk­ische Heer s: Alles flüchtete auf die Schiffe, und die siegreichen Banner der Ritter flatterten wieder von den Thürmen von S. Elmo Wüthend Über diesen Schimpf, und bange vor dem Schiefab­, das ihn in Konstantinopel erwartete, ref Mustapha das Heer noch ein­­mal ausschiffen und wagte am 8. September die regte entscheidende Schlacht, wo er gänzlich geschlagen wurde ; zweimal fiel er in der Ber­­wirrung der Flucht, vom Pferde und nur nur ein Wunder entging er der Gefangenschaft. Den folgenden Tag sichtete Die türkische Flotte die Anfer. Der Orden war gerettet! Im ffolgenden Jahre legte La­en den Grundstein zu der regigen Hauptstadt, die seinen Mar­men trägt. * Der Großherzog von Baden hat zum Andenken an die Naturforscherversammlung eine Medaille für sämmt­­liche Mitglieder und Thronnehmer prägen lasfen. Dieselbe trägt auf dem Avers das Brustbild des Crofbherzogs von Bolt und auf dem Revers einen Erdglobus, umgeben von Sonne, Mond und Sternen, nebst einem geschlungenen Bande, worauf si die Worte befinden : „Die Sorschung führt zu Gott.“ Die Umschrift lautet : „Die 34. Versammlung bdeutscher Naturforscher und Aerzte zu Karlsruhe im September 1858." Das Ganze ist nach den Sintentionen des Groß­­herzogs vom Münzmedailleur Balbach ausgeführt. Die „Karlsruher Zeitung“ widmet den scheidenden Mitgliedern der Naturforscherver­­sammlung seinen Nachruf, aus welchem wir folgende Stelle hervorheben wollen : „Die hier versammelten Aerzte und Naturforscher Deutsch­­lands haben es gefühlt, daß die Wissenschaft um ihrer selbst willen geehrt werde, daß man Feine Knrechtsdienste von ihr verlange, sondern sie ehre als die Erzieherin des Volkes zu geistiger Freiheit und sittic­­her Würde , ja, sie haben gefühlt, daß hier in den Beziehungen zrif­­fen Fürst und Bolt, zwischen Fürstent­um und Wissenschaft jene Wärme des Familtenlebens walte, von melcher einer der edelsten Männer deutscher Wissenschaft, Dahlmann, sagt, daß sie ein eigentli­­cher Vorzug der echten Wionarchie fe. Darum haben sie sich wohl gefühlt im persönlichen Verkehr mit den Trägern fürstlicher Würde, Und wo von oben die Wissenschaft in solcher Weise geehrt und geachtet wird, da theilt sich Dieser Geist auch den andern Kreisen der Bereit­­schaft mit, und bewirkt, daß die Wissenschaft in ihren Vertretern als ein Gemeingut der Nationalität ernannt und geehrt wird.“ * Die Rumänen griechischer Konfession haben in Reipzig enen neuen Betsaaal errichtet, welcher vergangenen Sonntag er­­ötet wurde. Die neue, sehr kostbar ausgestattete Kapelle macht auf Seden einen wohlthuenden Eindruck, wozu die seltönen Bilder, der Zahl nach 27, nicht wenig beitragen. Die größte Pracht konzentrirt sich auf die Wand mit den drei Thüren (Xionostasis) , welche die Kirche vom Raume des Altars scheidet und das umwesentlichste Kenn­­zeichen des griechischen Kirchenbaues ist.­­ Dem bonatischen Kometen ergeht es doch nicht besser als allen seinen Vorgängern. Auch er muß an irgend einem Ungeil Schuld sein. In Proßnig (Mähren) beschuldigen ich aber­­gläubische Seelen, daß er den unter den Kindern baselbst so heftig grafirenden Scharlach veranlaßt habe. * Dieser Tage wurden zwei Herren an der Kontrole des Opern­­hauses in Berlin mit ihren Billets zurücke­wiesen, da dieselben nicht für diese Borstelung galten. Sie hatten die Billets auf der Straße von einem Unbekannten getauft und für jedes einen Thaler bezahlt. Nachdem sie anderweite Billets an der Kaffe getauft hatten und ein­­­ waren, entdeckten sie in einer Ro­ge des zweiten Ranges den erläufer der falsc­hen Billets und veranlaßten im ersten Zwischenafte seine Verhaftung. * Rettungsstyl! Karl Heinzen druckk in seinem „Pio­­nier” einen Artikel der „Newyorker Staatszeitung” ab, in welchem er mit folgender Blumenlese schmeichelhafter Ausdrü­cke überschlittet wird: „der blutige Heingen“, „verhöhnter Hansmwurst“, „lterarischer Schmer­­bauch”, „blutiger Balstaff“, „Mebgerhund” , „trauriger Pudel“, „Der größte Grobian, der ungehobeltste , widerlichste Bursche in den Verei­­nigten Staaten” , „Holzbauergröße” , „dieses deutsche Krokodil, dessen Inneres, wie alle Welt weiß, blos aus einem großen Rachen und einem großen Magen besteht”, „dieser alte Giftmis eher aus der Grand­­straße” , „literarischer Bandit”, „Normal-Saumagen,“ “ Da Karl Heinzen bekanntlich auch gern mit Kraftausrdliden um sich wirft, so scheint das Obige die natürliche Folge eines zarten Verhältnisses zwis­­scn grobem Klo und grobem Keil zu sein. * Dieser Tage wurde — wie bie , Bob." meldet — der Kauf­­vertrag betreffe der Domäne Brandets an der Adler unterzeich­­net. Dieselbe übergeht aus dem Besis des Herrn Grafen Anton Baldfein in jenen des belgischen Fürsten Camaran- Chi­­may, die Kauffillingesumme beträgt 382,000 fl. EM. Im Sabre Er war der Schäßungswerth dieser Domäne 213,500 fl. EM. gewesen. * Sa­ber , Gazette Medicale” is ein langer, aber interessanter Bericht des Dr. Bartoletti über die Hef­tin Bengazt zu lesen. Derselbe verdient in seiner ganzen Länge Aufnahme in deutsche medi­­zinische Blätter. Für das große Publikum dürfte es wichtig sein, zu erfahren, daß er auf eine schlagende Weise darthut, das die Seuche in einem Araberlager, nahe bei Bengazi, von­ selbst entstanden und von nirgendwo hergebracht worden ist, weil nirgendwo die Pest im Innern Afrifa’s ernfi­rt noch in den legten Jahren ernft­rt hat. Dar­gegen herrscht sest fünf Jahren in Bengazi und an der Küste von Neuafrika das größte Elend, da Mangel an Regen alle Vegetation zerstört und die Menschen ohne Nahrung buchstäblich des Hungers ster­­ben. Hinsichtlich der Verbreitung ist zu bemerken, daß die Seuche zwar etwas nachläßt, aber an vielen anderen Punkten der Küste eben­­falls herrscht, weil die Flüchtlinge sie dorthin verbreitet haben. Die Pet könnte in­so­fern als eine Folge des Mangels einer gehörigen un angesehen werden. Wo Bäume sind, gibt’s Regen in üffe, * Man schreibt aus Neapel: Der als tragischer Dichter rühmlich bet­­aunt­ gilt in Neapel allgemein für einen Settatore (mit dem bösen Blid behaftet) und wird deshalb, wegen seines angeblich Un­­glück bringenden Einflusses möglichst vermieden. Nun geschah es, das beim Einsturze des Tunnels unter Riffofaleone gerade das Haus ein­­­­­ gnano (Cefare della Valle — Herzog fiel, in bem der Duca eingezogen, raffte und begreiflicher Weise Zusammentreffen sein Haus an, ihm hierauf eine Wohnung vermiethen ; der Advokat Starace allein Rn­hr­be­ge urtheile zu tragen, und bot ihm Wenige Tage, nahe der Ton weg, bietes es für manche englischen Gesellíschaft : „Ein am Mr. Alfredo Bigan — schreibt man aus London — einem un­serer tüchtigsten, beliebtesten und in jeder­ster Schauspieler. Er war nicht lange daselbst, da erhielten seine Eltern von den Vorstehern der Anstalt die Anzeige, weil die Eltern ihrer anderen Zöglinge es fried — Monarchin, und als Fingerzeig für hochnasige Familienhäupter, * Statistik der englischen "verschiedenen Privatanstalten Brauen, außerdem betru­gen 429,986 8. im 3. 1854 Chier es 3199 nige, verausgabt verpflegt der Beziehung achtungsunwerthe­­in einem Erziehungsinsti­­tu. behalten, nicht gerne sehen, daß die Knaben in Gesellschaft eines Schauspielerkindes erzogen werden. Dem Vater blieb nichts Anderes übrig als sein Kind wo anders unterzubringen. Die Königin aber, die von dieser albernen Kündigung gehört hatte, so erzählt man­­ an Mr. Wigan einen eigenhändigen Brief, um ihn für die Bernirtheit, die ihn nothwendig tränsen mußte, mit einigen eben­so vernünftigen als theilnehmenden Worten zu ent­­schädigen ist das Ganze nicht eine mäßige Erfindung, dann wird Mr. Wigan den Königl. Brief wohl zu Ehren der Irrenanstalten. Nach stet­­en Ausweisen gab es im vorigen Sabre in England und Dane männliche und 2183 weibliche Srefinnige , die auf eigene Kosten in 10,539 männli und 12,927 weibliche Irrfinnige, die auf Gemeindekosten erhalten hay­fen mußten; 2394 männliche und 3103 weibliche Kranke dieser Art, die bei ihren Angehörigen Iehten. Somit betrug die Ge­sammtzahl der Irren 33.641, darunter 15.428 Männer und 18,213 in England und Wales während 1856 , gegen 396,791­8, im 3. 1855, gegen 389,728­8, ift natürlich nur von Armenhäusern die Rede) b. h. im Durchschnitt 68­8 d wöchentlich ver Kopf. — In Schottland gab selbigen Jahre im darauffolgenden 3683 und im vorigen Jahre 3856 Srrfin­­g Bon bent zuerst „Ihe Constitution of Man, Objects”, deffen Verfaffer George trug. den verößentli : oonsidered in Bel Pe der kürzlich verstorbene englische Phrenologe für Veranstaltung einer außerordentlich so entzüct, daß er Ausgabe Sorge und im Ganzen nur­­90,500 Exemplare des erwähnten Wertes gedruct,, dazu kommen noch eine starre amerikanische Auflage und Nederregungen in’s Deutsche, Französische und Sch­wedische, von Beati­­tute , dem der Duca * Charakteristisch im Jahre 1855 war wohnte. Niemand von seinen Eltern selt ihnen nicht möglich in England nicht weniger Die Verpflegstoften hatten. Combe­­ fft, war aber ist der Glaube als 1828 wollte den Hausherrn an in Irland im mohlfeilen der Umstände jeit mehr als noch die Settatura durch je bekräftigt, fortivuchernde Schäden if Folgendes in Brighton untergebracht worden, für deren Erhaltung im vorigen den Knaben länger ein Mr. Henderson veröffentlichen — Im Ganzen 74035 im Sabre wurden 5. Sabre bet fi die Gemet rar un­sen Diese fand eine sehr große Verbreitung. | | x Zur Situation. Die Stimmung der SJournale läßt darauf schließen, die no nen Klee Regentschaftsfrage das Rolf lebhaft beschäftiget und Dlatte „Preffe" gendem entnehmen , wird im einer Die destern unserem wonach der Prinz von Preußen vor seiner Abreise dem Könige eine die Ein­­ießung der Negentschaft anordnende Staatsarte zur Unter­­fertigung zugeschieft , der bestätiget, der wir die betreffenden Stellen in Bol­­die Parteien zugegangene uns vorliegenden baf in Aufregung erhält. Privatmittheilung, preu Korrespondenzg a MEZ EEETTTNT

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