Pester Lloyd - Abendblatt, November 1858 (Jahrgang 5, nr. 251-274)
1858-11-26 / nr. 271
freitag,26»;lkovemb. Nr.271. Pest, 1858. bendblattlses Pesters Lloyd * Oestern nach 12 Uhr Mittags sind Ihre Mazietäten und das allerhöchte Neifegefolge mittelst Nordbahn von Brünn in Wien angelommen und sofort in die f. E. Hofburg gefahren. Am selben Tage ist Herr Erzherzog Ernst von Prag angelommen, um sich heute nach Perfen zu begeben. Se. Kaif, Hoheit Herr et Josef ist von Prag nach Deutschland abgereift, " Gr. E. Noftolische Majestät haben zehn Sträflingen der männlichen und sechs Sträuflingen der weiblichen Abtheilung des Provinzialstrafhauses in Prag die restliche Strafe allergnädigst zu erlassen geruht. Politische Rundschau, 26. November, Frantzei, seine Gegenwart und Zukunft, hat soeben zu zwei offiziellen Sundgebungen Anlag gegeben. Das " Dresdner Spurnal", as Organ der fährt* den Regierung, wirft sich als Schußgredner desselben auf: Es findet es „an der Zeit”, frühere Vorhersagungen der deutschen Tagespresse, über die gegenwärtige Regierung Grant reich „mit der Gegenwart zu vergleichen.” "Zu diesemwede resümirt es jene Prophezeiungen. „Sie ziehen, sagt es, bald dahin, daß die gegenwärtigen Zustände in Frankreich unhaltbar geworden seien, bald dahin, daß Diese Negierung Europa bedroht und ein gefährliches Uebergewicht erlangen möchte.“ Die Entgegnung, welche das , Dresdner Journal” diesen Vorhersagungen nun zu Theil werden läßt, seht dahin, einerseits mit einem Nachblide auf die Sullregierung die Stärke nachzumelsen, welche der gegenwärtigen Herrschaft in Frankreich innewohnt, andererseits zu zeigen, wie unbegründet die Besorgnisse vor einem Medergewichte Stanfreichs in der Entscheidung der europäaschen Angelegenheiten sind. Die „Wiener Ztg" erklärt Diese Kundgebung als die „bemerkensunwerthefte Thatsache", die „ihre Bedeutung vorzüglich dur den Zeitpunkt, in welchem sie hervortritt", erhält. Dieser Thatsache und ihrer Bedeutung gegenüber, fährt die „Wien. Ztg,” fort, scheint uns, wir gestehen es offen, die Trage nach dem Werte der Argumente, welche das n Dresdner Journal’ uns vorführt, eine fast gleichgiltige zu sein. Nur eines dieser Argumente und zwar das fette, glauben wir nicht mit absolutem Stillschweigen übergehen zu sollen. „Es ist unverkennbar”, äußert sich das , Dresdner Journal”, „daß das auffällige und auflösliche Bestreben eines Theiles der deutschen Tagespresse, die öffentliche Meinung gegen die französische Nepierung und das jegt ín Frankreich berrfdende Negierungssysten einzunehmen, mit anderen Bestrebungen desselben Theiles der Tagespresse Hand in Hand gebt. Es ist eine eigenthümliche Fügung der Umstände, daß der Anfang dieser Angriffe gegen die französische Regierung und ihr System in dieselbe Zeit fällt, wo in Deutschland in Folge anderer davon unabhängiger Verhältnisse die Hoffnungen auf Herstellung des Konstitutionalismus nach englischem Muster sich plöß(d) gehoben haben.” — Diese Konjektur kommt uns als eine ganz ungerechtfertigte vor. Ueber die preußischen Wahlen liegt uns vom gestrigen Datum ein neu: Telegramm vor : es waren gestern in Berlin ungefähr 250 Wahlen bekannt. Darunter ungefähr, altministeriell, Sämmicce Minister wurden gewählt, — Durch einen französischen Sendling sol jüngst daselbst angefragt worden sein, ob eine Werbung des Prinzen Napolleon um die Hand der in der Gesellsccaft des Königs und der Königin befindlichen Prinzessin Alexandrine von Preußen eine günstige Aufnahme zu gewärtigen habe. Unsere sonstigen Berichte aus Deutschland rasfen wir furt : Ant Hannover verwarf die erste Kammer auch bei der dritten Berathung der Gerichtsverfassung den Antrag des Lustizan die Amtsgerichtskompeten; auf 300 Thaler festzustellen. Bezeichnend für die Mecklenburg’sche Ritterschaft und ihre Auffassung über die Pflichten der Landesvertretung is folgender Vorgang, der sich am 20. b. zu Malin ereignete: Bei einer Versammlung zu Rothenmoor, auf dem Gute des Landraths von Maltzahn-Rothenmoor, ward es jüngst für „KRebserei” erklärt, wenn Unkte mit £ uethberamern in einer Kirche zusammenkommen. In Beziehung auf dieses „Regelgericht” stellte nun der Ritter Manede auf Duggenkoppel den Antrag , die Landtagsversammlung wolle an die Landesherren die Bitte richten, sie möchten die Lehrer und Prediger ermahnen, sich ihren Beruf, die Nächstenliebe zu lehren und zu verbreiten, recht angelegen sein Waffen und sich jeglicher Betheiligung an unduldsamen Bestrebungen enthalten.” Dieser Antrag gab einem Ritter Pogge auf Saehik Veranlassung, sie darüber zu äußern, welchen Unwillen die Versammlung in Rothenmoor im ganzen Lande und im benachbarten Preußen hervorgerufen habe. Endlich wurde aber beschlossen, die Sache auf fi beruhen zu lassen. Als dies geschehen, Als folgende merkwürdige Debatte, Henr’ Pogge erklärte : „Ich habe mich verpflichtet, der hoggansehnlichen Landesversammlung die Anzeige zu machen, daß mir so eben Herrn Plüssow-Bomwalz wegen meiner vorhin gemachten Aeußerung eine Forderung des Herrn Bige-Landmarschalls Baron 9. Maltahn (Sohn des Landraths Maltzahn-Rothenmoor, bei dem die strenge richtende Versammlung stattgefunden, 9. Red.) Überbracht Hat, ich habe In meinem Leben schon einmal ein Duell gehabt, bin in Folge befsen durch Hohe Sustizkanzlei in Güstrow zu 5 Monaten Festungsstrafe verurtheilt und habe meine Strafe mit einem fünfwöchentlichen Festungsarrest verbüßt. Ich habe Damals das Wort gegeben, keine Duelle wieder anzunehmen und erkläre es hier öffentlich, daß ich die gestellte Forderung nicht annehme. Dagegen die Herren, welche mich gefordert und mir die Forderung gebracht haben , bei der Justizkanzlei belangen werde , ich fordere aber die hohe Versammlung auf , es auszusprechen, daß es für Unrecht gehalten wird, und mit dem Amte eines Landmarschalls, der auf Ordnung während des Landtages sehen soll, unvereinbart, wenn er einem mieclenburgischen Landstand wegen seiner in der Versammlung gesprochenen Worte, wodurch er etwas Gemeinnügiges zu thun glaubt, mit Pistolen oder sonstigen Waffen zu Leibe sehen will.” Herr v. Plüssomw-Kowalz: „Herr Vogge hat nur den ersten Theil gesagt. Ich bin im Auftrage des Hrn. Vize-Randmarschalls Barons v. Malkahn, zu Hrn. Wosge gefangen und habe ihn gefragt im Namen jenes Herrn, ob Pogge das Rothenmann’sche Haus habe beleidigen wollen, sonst möge er es erklären vor der Versammlung ; thue er dies nicht, so solle er ihn im Namen des Hrn. Baron v. Malkahn fordern . Hr. Pogge habe sich geweigert, die verlangte Erklärung zu geben, und da habe er ihm denn gesagt, daß er sich betrage wie ein Soundsfott.” (Crose und allgemeine Entrüstung.) Herr Pogge erklärt : „Ich habe vorhin den Namen des Herrn Landrath 9, Malyahn nicht genannt, die Werfen desselben Fan nicht identifiziert werden mit feinem Gute und man ihn nicht verantwortlich machen für das was in Nothenmoor gesprochen. 94 habe deshalb auch Niemand beleidigt und fonn auch keine |