Pester Lloyd - Abendblatt, November 1858 (Jahrgang 5, nr. 251-274)

1858-11-26 / nr. 271

freitag,26»;lkovemb. Nr.271. Pest, 1858. bendblattlses Pesters Lloyd * Oestern nach 12 Uhr Mittags sind Ihre M­az­ietäten und das allerhöchte Neifegefolge mittelst Nordbahn von Brünn in Wien angelommen und sofort in die f. E. Hofburg gefahren. Am selben Tage ist Herr Erzherzog Er­nst von Prag angelommen, um sich heute nach Per­­fen zu begeben. Se. Kaif, Hoheit Herr et Josef ist von Prag nach Deutschland ab­­gereift, " Gr. E. Noftolische Majestät haben zehn Sträflingen der männlichen und sechs Sträuflingen der weiblichen Abtheilung des Provinzialstrafhauses in Prag die restliche Strafe allergnädigst zu erlassen geruht. Politische Rundschau, 26. November, Frant­­zei, seine G­egenwart und Zukunft, hat soeben zu zwei offiziellen Sundgebungen Anlag gegeben. Das " Dresdner Spurnal", as Organ der fährt* den Regierung, wirft sich als Schußgredner desselben­ auf: Es findet es „an der Zeit”, frühere Vorhersagungen der deutschen Tages­presse, über die gegenwärtige Regierung Grant reich „mit der Gegenwart zu vergleichen.” "Zu diesem­­­wede resümirt es jene Prophezeiungen. „Sie zieh­en, sagt es, bald dahin, daß die gegenwärtigen Zustände in Frankreich unhaltbar geworden seien, bald dahin, daß Diese Negierung Europa be­­droht und ein gefährliches Uebergewicht erlangen möchte.“ Die Entgegnung, welche das , Dresdner Journal” diesen V­orhersa­­gungen nun zu Theil werden läßt, seht dahin, einerseits mit einem Nachblide auf die Sullregierung die Stärke nachzumelsen, welche der gegenwärtigen Herrschaft in Frankreich innewohnt, andererseits zu zeigen, wie unbegründet die Besorgnisse vor einem Medergewichte Stanfreichs in der Entscheidung der euro­­päaschen Angelegenheiten sind. Die „Wiener Ztg" erklärt Diese Kundge­­bung als die „bemerkensunwerthefte Th­atsache", die „ihre Bedeutung vorzüglich dur den Zeitpunkt, in­ welchem sie hervortritt", erhält. Dieser Thatsache und ihrer Bedeutung gegenüber, fährt die „Wien. Ztg,” fort, scheint uns, wir gestehen es offen, die Trage nach dem Werte der Argumente, welche das n Dresdner Journal’ uns vorführt, eine fast gleichgiltige zu sein. Nur­ eines dieser Argumente und zwar das fette, glau­­ben wir nicht mit absolutem Stillschweigen übergehen zu sol­­len. „Es ist unverkennbar”, äußert sich das , Dresdner Jour­­nal”, „daß das auffällige und auflösliche Bestreben eines Theiles der deutschen Tagespresse, die öffentliche Meinung ge­gen die französische Nepierung und das jegt ín Frankreich berrfdende Negierungssysten einzunehmen, mit anderen Bestre­­bungen desselben Theiles der Tagespresse Hand in Hand gebt. Es ist eine eigenthümliche Fügung der Umstände, daß der An­­fang dieser­­ Angriffe gegen die französische Regierung und ihr System in dieselbe Zeit fällt, wo in Deutschland in Folge anderer davon unabhängiger Verhältnisse die Hoffnungen auf Her­­stellung des K­onstitutionalismus nach englischem Muster sich plöß­­(d) gehoben haben.” — Diese Konjektur kommt uns als eine ganz ungerechtfertigte vor. Ueber die preußischen Wahlen liegt uns vom­ gestrigen Datum ein neu: Telegramm vor : es waren gestern in Berlin ungefähr 250 Wahlen bek­­annt. Darunter ungefähr­­­, altministeriell, Sämmi­­cce Minister wurden gewählt, — Durch einen franzö­­­­sischen Sendling sol jüngst daselbst angefragt worden sein, ob eine Werbung des Prinzen Napol­leon um die Hand der in der Gesellsccaft des Kö­­nigs und der Königin befindlichen Prinzessin Alexan­­drine von Preußen eine günstige Aufnahme zu gewär­­tigen habe. Unsere sonstigen Berichte aus Deutsch­­land rasfen wir furt : Ant Hann­­over verwarf die erste Kammer auch bei der dritten Berathung der Gerichtsverfassung den Antrag des Lustiz­­an die Amtsgerichtskompeten; auf 300 Thaler fest­­zustellen. Bezeichnend für die Mecklenburg’sche Ritters­­chaft und ihre Auffassung über die Pflichten der Land­e­s­vertretung is folgender Vorgang, der sich am 20. b. zu Malin ereignete: Bei einer Versammlung zu Rothenmoor, auf dem Gute des Landraths von Maltzahn-Rothenmoor, ward es jüngst für „KRebserei” erklärt, wenn Unk­te mit £ ue­thberamern in einer Kirche zusammenkommen. In Bezie­­hung auf dieses „Regelgericht” stellte nun der Ritter Manede auf Duggenkoppel den Antrag , die Landtagsversammlung wolle an die Landesherren die Bitte richten, sie möchten die Lehrer und Prediger ermahnen, sich ihren Beruf, die Nächstenliebe zu lehren und zu verbreiten, recht angelegen sein Waffen und sich jeglicher Betheiligung an unduldsamen Bestrebungen enthalten.” Dieser Antrag gab einem Ritter Pogge auf Saehik Veran­­lassung, sie darüber zu äußern, welchen Unwillen die Versamm­­lung in Rothenmoor im ganzen Lande und im benachbarten Preußen hervorgerufen habe. Endlich wurde aber beschlossen, die Sache auf fi beruhen zu lassen. Als dies geschehen, A­ls folgende merkwürdige Debatte, Henr’ Pogge erklärte : „Ich hab­e mich verpflichtet, der hoggansehnlichen Landes­­versammlung die Anzeige zu machen, daß mir so eben Herr­n Plüssow-Bomwalz wegen meiner vorhin gemachten Aeußerung eine Forderung des Herrn Bige-Landmarschalls Baron 9. Malta­h­n (Sohn des Landraths Maltzahn-Rothen­­moor, bei dem die strenge richtende Versammlung stattgefunden, 9. Red.) Überbracht Hat, ich habe In meinem Leben schon einmal ein Duell gehabt, bin in Folge befsen durch Hohe Sustiz­­kanzlei in Güstrow zu 5 Monaten Festungsstrafe verurtheilt und habe meine Strafe mit einem fünfwöchentlichen Festungs­­arrest verbüßt. Ich habe Damals das Wort gegeben, keine Duelle wieder anzunehmen und erkläre es hier öffentlich, daß ich die gestellte Forderung nicht annehme. Dagegen die Herren, welche mich gefordert und mir die Forderung gebracht haben , bei der Justizkanzlei belangen werde , ich fordere aber die hohe Ver­sammlung auf , es auszusprechen, daß es für Unrecht gehalten wird, und mit dem Amte eines Landmarschalls, der auf Ord­­nung während des Landtages sehen soll, unvereinbar­­t, wenn er einem mieclenburgischen Landstand wegen seiner in der Ver­­sammlung gesprochenen Worte, wodurch er etwas Gemeinnügiges zu thun glaubt, mit Pistolen oder sonstigen Waffen zu Leibe sehen will.” Herr v. Plüssomw-Kowalz: „Herr Vogge hat nur den ersten Theil gesagt. Ich bin im Auftrage des Hrn. Vize-Randmarschalls Barons v. Malkahn, zu Hrn. Wosge ge­­fangen und habe ihn gefragt im Namen jenes Herrn, ob Pogge das Rothenmann’sche Haus habe beleidigen wollen, sonst möge er es erklären vor der Versammlung ; thue er dies nicht, so solle er ihn im Namen des Hrn. Baron v. Malkahn fordern . Hr. Pogge habe sich geweigert, die verlangte Erklärung zu ge­ben, und da habe er ihm denn gesagt, daß er sich betrage wie ein Soundsfott.” (Crose und allgemeine Entrüstung.) Herr Pogge erklärt : „Ich habe vorhin den Namen des Herrn Landrath 9, Malyahn nicht genannt, die Werfen desselben Fan nicht identifiziert werden mit feinem Gute und man ihn nicht verantwortlich machen für das was in Nothenmoor­­ gesprochen. 94 habe deshalb auch Niemand beleidigt und fonn auch keine |

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