Pester Lloyd - Abendblatt, Dezember 1859 (Jahrgang 6, nr. 266-289)

1859-12-03 / nr. 268

ss W;ks = T­EZTY (Die einzelne Nummer Toftet 3 Er, 6. 3.) GET men Ins­. —Gamstag, 3. Dezemb. Nr. 265. Pest, 1859. $£ Der zum UT, Gesandten am Tatferl. ruffi­schen Hofe ernannte Graf Thun hat bereits seine Kreditive erhalten und dürfte sich, — nach Angabe der „Deferr. Big", — Sonntag auf seinen Posten nach Petersburg begeben. Yitif dhe Pause bis zum Zusammentritt fe 8 dürfte verhältnismäßig bedeutsamen Nade fid allenthalben zum diplomati­­schen Kampfe. Jeder versucht sein Möglichstes, um fieg­­reich aus demselben hervorzutreten; allein Sowenale und mit ihnen die Leser werden sich näher in den nächsten Wochen in Geduld üben und mit auf die nahe Zukunft, auf den Kongreß und aufmerksam zu machen, greß werde nur einen berathenden Charakter haben und seine Beschlüsse würden nicht erekatorisi­hend erklärt. Die Leute, welche dergleichen Sonderbarkeiten glauben, verwechseln dem „‚Pays’’ zufolge Pention mit der Ausführung von Kongreßbeschlüssen, ersteres absolut zu verstehen wäre, europäische Recht beseitigt ; auf die Innern Angelegenheiten hätte die Restauration­­ismus mit Gewalt befettigen dürfen, und Prinzips sei Oesterreich getadelt­­ worden, als es zu seinen Beschwerden gegen Piemont auch das dortige konstitutionelle System reihnete, verh­ältnisse seien die Beschlässe des Kongresses auch Europa torifchen Charakter absprechen erobere. Schließlich 1856 hin vor dem des romanhaften Die es sich aber um Territor­ial­­handle, erxefutorish, sein Land in Betreff Es weil das eine innere Trage sei, Styungen sind geheim, und fet wohl aber es zu Stande gekommen einsehen wolle, fet au Mar, daß bas seine Territorialveränderung ohne Europa’s Beistimmung statt­­finden werde, Nedrigens seien die Kongreßbeschlüffe obliga­­torisch für Die Scheilnehmer ; wenn also z. B. die Annoration verworfen würde, so müsse Piemont sie noth­wendig aufgeben. Würde sie dagegen ganz oder theilweise zugelassen, so würden sicherlich auf die, welche den Kongreßbeschlüffen ben erefu­­, nicht zulasfen, bag nun einer der abgefegten Fürsten sein Hauptvergehen in einer Über wieder mit Waffengewalt die Hoffnung aus, fet.­gehen wie ein Kompromiß zwischen den Mächten unter­einander und zugleich mit den Rumänen An sonstigen Nachrichten sind eingelaufen : In Paris fand am 27. November Emil v. Straf­­Preßprozese Do hören solle darf ja hier,­­reibt ein Pariser Korrespondent der „N. 3”, überhaupt in den Zeitungen nicht berichtet werden, mag Kommentirung aus welcher, freilich im Widerspruch gegen Girardin’s frühere Er­restorationen, Unverträglichkeit des Bonapartismus mit der bürgerlichen Freiheit hervorgehe. Das Schriften (Napo­­leon III. und Europa) ist dieser Tage von Brüsfel aus gehindert versandt worden. Eine Verurtheilung in Paris wäre also nicht viel mehr als eine Bindikation der Regierungs- Prinzipien, welche rückwärts die Geschichte umzugestalten, und den Öffentlichen Geist auch auf diesem Gebiet zu verfrüppeln bezwehen. Bergebliches Bemühen ! Der Drud, welcher auf der Pfesse lastet, war schon mehrmals dem Styl günstiger, als den Charakteren. So bildet sich auch gegenwärtig in Trank­­reich eine stylistische Feinheit der Opposition aus, eine unan­­tastbare Rüstung der Spee, welche der Regierung immer größere Verlegenheit bereitet. Aus Kopenhagen schreibt man einem nordbeut­­fen Blatte: Man fängt hier an, wegen des Londoner Protokolls vom 8. Mai 1852 (betreffend die Int­e­­grität der Monarchie und die Ordnung der Erb­­folge) Besorgnisse zu hegen., Diplomatische Berichte mel­­den nämlich, dab in der Breslauer Zusammen­kunft auch die bdeutsch-dänissche Sache berührt worden ist. Als Rußland nämlich wiederholt Die Aufhebung geriisser ein­­zelner Bestimmungen des Pariser Traktates von 1856 in An­­regung brachte, wies Preußen — das Übrigens, wie auch die dänischen Berichte lagen, bei den Breslauer Verhandlungen immer das­nteresse Englands im Auge behielt — auf die traurige Störung hin, melde die Schleswig-Holsteinische Trage, trot aller Bemühungen Preußens, erhalten habe. Der preu­­ßische Minister des Auswärtigen gab namentlich zu bedenken, ob nur das Londoner Protokoll einer Revision mindestens eben so bedürftig wäre, wie der Pariser Vertrag von 1856. Rußland ließ hierauf, heißt es in dem diplomatischen Berichte weiter, das Thema von der Revision der Verträge fallen und man einigte sich nunmehr dahin, das der nächste Kongreß über­­haupt nur mit den Angelegenheiten Italiens sich befassen solle. Dänemark wäre Jonach für diesmal allerdings der Gefahr entronnen; aber, fragt man sich hier, wird nicht vielletájt Rußland, dem an einer Revision des Vertrages von 1856 offenbar so viel gelegen ft, schlieflich doch Das Londoner Pro­­tofon dafür in den Kauf geben? England dürfte auf das­selbe wohl auch nicht mehr viel halten, denn es scheint nach" gerade über die traurige Rolle, welche es in dieser Sache ge­­spielt hat, einigermaßen aufgeklärt worden zu sein, und von den zunächst Betheiligten haben die holsteinischen Stände, der deutsche Bund und der Sohn des Herzogs von Augustenburg, wie bekannt, dem Londoner Protokolle überhaupt niemals ihre Zustimmung gegeben. Der Mangel der Sanktion des deut­­schen Bundes ist ein Faktum, das unter den jenigen V­erhält­­nissen eine erhöhte Bedeutung gewinnt. Der Berunch des Amtmanns Rottewitz, ein neues Minister­ium zu bilden, ist vorläufig gescheitert. Aus der legten Strupfdtinaftgung wird der „Tem. tg.“ nachträglich mitgetheilt : Da wie bekannt durch Staats­beamte Berrath und Intriguen aller Art begangen wurden, und solche Beamten noch gegenwärtig im Staatsdienste sind, ist die Strupfihtina der Ansicht, daß diese für die Nation nie wohlwind­end gesinnt sein werden. Wird bet­loffen, dem Fürsten zu erklären, daß diese Beamten das Vertrauen der Nation nicht besigen, Daher sie an Nationalan­­gelegenheiten nicht theilnehmen können. Es wird beschlafen, daß jene Individuen, welche wegen bekannter (2?) Medertretun­­gen fi in die Festung und von da nach der Türkei geflüchtet haben, auf seinen Tal mehr ins Vaterland zurückkehren dür­­fen, damit diese Ausweisung zum allgemeinen Beispiel diene. — Es wurde die Liquidation der Staatsrechnungen vom Jahre 1842 bis 1858 fortgefegt und der Antrag der Kommission hierüber angenommen. Diesem zufolge muß die Vergütung der Ausgaben, welche zum Umsturz der gelegmä­­ßigen Regierung im Jahre 1842 gemacht wurden, von allen Seiten geleistet werden, die solchen gefördert haben und Wut­­fohttsch dabei unterflügten. Die späteren Ausgaben bis zum Jahre 1858 haben die Senatoren und Minister, welche diese Ausgaben gutgeheißen haben, au erregen. Wolitische Nundschau, merde auf dem Kongresse richten sein; man­ wüstet finden insgesammt absurd und dem jung Enthülungen sich begnügen müssen, blos es auf auf einen die Fürsten dem unter Der nicht Sebald spricht a­m 3. Dezember, an des verfähloffenen Thüren Artikel des gesunden Menschen verstande Memorial de Sainte-Helene in Wahrheit das „Pays von 1860 nicht mit Gewalt beziehe wieder eben recht gewandten Die­ßer statt, die widerspre­­Kongres­­ber Er war­­diese Versuche sein, für ganz es begreiflich, Untersuchungsrichterz wir, feine­r Wir haben heute imperialistischen „Pay 3" die Voraussebung, der das Prinzip der Nichtinter­­Wenn so wäre damit das ganze sich nur eines Landes. (0 . B. in Spanien ben Konftitutiona­­in Folge desselben der Donaufürstenthümer , wo so besteht, Kon­­une | |

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