Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1860 (Jahrgang 7, nr. 26-49)
1860-02-25 / nr. 46
(Die einzelne Nummer Eoftet 3 Nr, 8, 49.) Abendblatt as Pester Lloyd. Samstag, 25. Februar. Nr. AG. Pest, 1860. || Eine im Reichegefegblatt publizirte Berordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen und der Polizei vom 11. Februar 1860, trifft folgende nachträgliche Bestimmungen wegen Vollzug des Waffenpatentes vom 24. Oktober 1852: 1. Waffen und Munitionssendungen müssen sowohl im Staatsgebiete, als bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von und nach dem Auslande, unter nachstehenden Modifikationen und Aufrechthaltung der im §. 7 der Vollzugsvortschrift den Gemerbetreibenden eingeräumten Begünstigung , statt der bisherigen Waffenwaffe mit Waffen- oder Munitionsgeleitscheinen begleitet sein. — 2. Zur Erlangung eines Waffenoder Munitionsgeleitscheines genügt die mündliche Anmeldung, und es werden zur Ausstellung derselben die mit der £oralpolizei betrauten landesfürstlichen Behörden (landesfürstliche Polizeibehörden , Bezirks- und Stuhlzicherämter) ernächtigt, welche jedoch bei vorkommenden Anständen und Bedenken die Weisungen der vorgefegten Behörde einzuholen haben. — 3. Bei bloßen Uebertragungen von Waffen oder Munition aus einem Orte des Linlandes in einen andern, mit welchen sein Wechsel in der Person des Befikers verbunden ist, wie z. B. bei Mebersiedlungen , Reparatursversendungen , genügen von der Ortsbehörde innirte Zertifikate des Waffenbefssers. — 4. Bei Gewerbe- und Handeltreibenden, Frachtern und drachtunternehmungen können die von denselben unterfertigten, und von der im 8. 2 bezeichneten Behörde amtlich vidirten Brachtbriefe oder Versendungsfarten als amtlich genehmigte Seleitscheine gelten. — 5. Als Munition sind bei Beisendungen anzusehen: Schießund Sprengpulver, Schießbaummwolle, Aähnliche erplodirende Stoffe, die zum Sprengen und Zünden vorbereiteten Hohlkugeln und berlet Projektile. — 6. Bei Pulverfrachten aus den Pulvermerken in die Arabischen Magazine, dann aus den legteren an die Licenzirten Pulververschleißer, endlich bei Transporten des Sprengpulsers an die Bergwerksbefiger und Bauunternehmer, genügen die von der Ortsbehörde vidirten Lieferscheine oder Zertifikate der Pulvererzeuger, solche die von E. f. Zeugsartillerieposten bestätigten Vierfehlersbücher und Zahlungsdokumente zur Legitimation. 7. Die Bestimmungen des 5. 8 der Bollzugsfehrtst Haben auch auf die Waffen- und Munitionsgeleitscheine Anwendung zu finden. — 8. Bei Ein- und Durchfuhrssendungen sind die Waffen- oder Munitionsgeleitscheine von dem Eintrittsgoffamte der zollamtlichen Ausfertigung für die bezüglichen Waffen- oder Munitionstransporte anzuschließen. “ Im „Protestans egyh. lap" Iefen wir : „Die Peter ungarische Gemeinde Augszburger Konfession hat in ihrem am 17. 5. M. abgehaltenen ungewöhnlic zahlreich besuchten Konvente nach Verlesung der die Durchführung des kaiserlichen Patentes vom 1. September und der Ministerialverordnung vom 2. September urgivenden Verordnung des NKulturministers vom 10. Jänner Folgendes beschlossen : „In allgemeiner und ausnahmsloser Uebereinstimmung hat diese Versammlung auch neuestens beschloffen, daß sie an den am 7. Dezember 1859 gefaßten Beschlag auch fernerhin standhaft festhält, — und sie Fan sich auch nach dem vom 10. Jänner 1860 batirten Kultusministerialerlaß nicht der duch Ministerialverordnung vom 2. September 1859 anbefohlenen Kirchenorganisation fügen." Im demselben Sinne lautet auch der einstimmig gefaßte Beschluß des am 20. d. ah. haltenen Konventes der deutschen Gemeinde Angsth. Bekenntnisses. Politische A Rundschau, 25. Februar. Das NRundschreiben Billault’s an die Präfekten soll duch ein RundsGreiben des Justzministers ergänzt worden sein, welches den französischen Gerichtshöfen die Richtung vorzeichnet, die sie in bestimmten angegebenen Fällen einzuschlagen haben, und ihrer Aufmerksamkeit insbesondere alle Publilikationen empfiehlt, die sich zu Gunsten der zeitlichen Macht des Papstes aussprechen. — Gleichzeitig wird aus Paris berichtet : Der Kaiser hat an Herrn Gladfione ein Schreiben gerichtet, in welchem er dem Schabkanzler zu der trefflichen finanziellen Auseinandersehung, die verselbe iminterhause vortrug, Glüd wünscht, — An Derichten aus Italien liegen uns heute vor . Aus Mailand wird gefähiehen : In einer Unterredung mit dem Kommandanten und dem Generalstabe der Nationalgarde regte Graf Basour denselben die Nothwendigkeit an’s Herz, die Organisation jenes Thedes dieser Miliz zu beschleunigen, der zur Mobilisirung bestimmt sei. Die ‚„‚ombardia‘ meldet , einige Lieferanten des französischen Heeres hätten sehr dringende außerordentliche Aufträge erhalten. Der venetianische Dichter Aleardi wird vom Wahlfomus der Società nazionale italiana zum Parlamentssandidaten für Mailand vorgeschlagen. Der Bischof von Modena hat die Einweihung der Fahnen vermeigert. " Aus Bologna vom 21. wird der , Deft. 3." geschrieben : Man ist hier vor einigen Tagen einer weitverzweigten Besfchwerung auf die Spur gekommen, welche eine Wiederherstellung der legitimen Regierung bezweckte. Die Fäden gingen von hiesigen Kleinfalen aus und verzweigten sich selbst bis in das Modenesische. Nicht nur das Land voll, sondern auch ein nicht unbedeutender Theil der Städtebewohner war geivonnen worden. Der Plan war, bei eventuellem und fest erwartetem Vemüden der päpstlichen Truppen sich in Masfen zu erheben und mit Energie die Zerstörung der jegigen Negierungsmaschine zu unterfrügen. Die Derschwörung wurde entdbekt und man nahm zahlreiche Verhaftungen vor. Daß überhaupt die Zahl der politisch Verhafteten nicht gering sein muß, beweist Der Umstand, daß wegen Ueberfüllung der hiesigen Befängnisse gegen 250 politisch Kompromittirte nach Ferrara abgeführt und im dortigen Kastell untergebracht wurden. Unter denselben befinden sich viele Priester ; die Mehrzahl derselben gehört jedoch den einflußreichsten Familien des Landes an, welche ihre Ergebenheit für den Papst mit den Berluste ihrer Freiheit büßen. Ueberhaupt wird hier jede Bewegung mit der größten Strenge niedergehalten, und ein unbedachtsames Wort, der leifeste Berdacht genügt, um den Verlust der Freiheit nach sich zu ziehen. So wurde in derrara ein Domherr verhaftet und der gerichtlichen Prozedur übergeben, weil er einen Privatbrief vom Bischof von Ancona erhalten hatte, in welchem sich dieser über das dem Papste angethane Unrecht befragte. Dieses genügte, und der siebzigjährige Oreis schmachtet schon fett zwölf Tagen im Gefängnisse. An den hiesigen Befestigungen wir Tag und Nacht gearbeitet, und es sind dieselben bereits so weit vorgeschritten, bag in Kurzem zur Armirung der errieteten Werke geschritten werden kann. Zu diesen Behufe werden übermorgen 170 Stück Positionsgeschüse hier erwartet ; mehrere Batterien sind bereits hier angelangt und gegen die Grenze dirigirt worden. Man hält hier einen baldigen blutigen Zusammenstoß für unausweichlich, und bereitet sich auf denselben vor. Der Bischofer. Segur sagt in seinem jüngst erschienenen Schriftchen „Le Pape” über der Exkommunisation; !