Pester Lloyd - Abendblatt, Februar 1860 (Jahrgang 7, nr. 26-49)

1860-02-25 / nr. 46

(Die einzelne Nummer Eoftet 3 Nr, 8, 49.) Abend­blatt as Pester Lloyd. Samstag, 25. Februar. Nr. AG. Pest, 1860. || Eine im Reichegefegblatt publizirte Berordnung der Ministerien des Innern, der Justiz, der Finanzen und der Polizei vom 11. Februar 1860, trifft folgende nach­­trägliche Bestimmungen wegen Vollzug des Waffen­­patentes vom 24. Oktober 1852: 1. Waffen und Munitionssendungen müssen sowohl im Staatsgebiete, als bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von und nach dem Auslande, unter nachstehenden Modifika­­tionen und Aufrechthaltung der im §. 7 der V­ollzugsvortschrift den Gemerbetreibenden eingeräumten Begünstigung , statt der bisherigen Waffenwaffe mit Waffen- oder Munitionsgeleit­­scheinen begleitet sein. — 2. Zur Erlangung eines Waffen­­oder Munitionsgeleitscheines genügt die mündliche Anmeldung, und es werden zur Ausstellung derselben die mit der £oral­­polizei betrauten landesfürstlichen Behörden (landesfürstliche Polizeibehörden , Bezirks- und Stuhlzicherämter) ernächtigt, welche jedoch­ bei vorkommenden Anständen und Bedenken die Weisungen der vorgefegten Behörde einzuholen haben. — 3. Bei bloßen Uebertragungen von Waffen oder Munition aus einem Orte des Linlandes in einen andern, mit welchen sein Wechsel in der Person des Befikers verbunden ist, wie z. B. bei Mebersiedlungen , Reparatursversendungen , genügen von der Orts­behörde innirte Zertifikate des Waffenbefssers. — 4. Bei Ge­werbe- und Handeltreibenden, Frachtern und dracht­­unternehmungen können die von denselben unterfertigten, und von der im 8. 2 bezeichneten Behörde amtlich vidirten Brachtbriefe oder Versendungsfarten als amtlich genehmigte Seleitscheine gel­­ten. — 5. Als Munition sind bei Beisendungen anzusehen: Schieß­­und Sprengpulver, Schießbaummwolle, Aähnliche erplodirende Stoffe, die zum Sprengen und Zünden vorbereiteten Hohlkugeln und berlet Projektile. — 6. Bei Pulverfrachten aus den Pulver­­merken in die Arab­ischen Magazine, dann aus den legteren an die Licenzirten Pulververschleißer, endlich bei Transporten des Sprengpulsers an die Bergwerksbefiger und Bauunter­­nehmer, genügen die von der Ortsbehörde vidirten Lieferscheine oder­ Zertifikate der Pulvererzeuger, solche die von E. f. Zeugs­­artillerieposten bestätigten Vierfehlersbücher und Zahlungsdoku­­mente zur Legitimation. 7. Die Bestimmungen des 5. 8 der Bollzugsfehrtst Haben auch auf die Waffen- und Munitions­­geleitscheine Anwendung zu finden. — 8. Bei Ein- und Durch­­fuhrssendungen sind die Waffen- oder Munitionsgeleitscheine von dem Eintrittsgoffamte der zollamtlichen Ausfertigung für die bezü­glichen Waffen- oder Munitionstransporte anzuschließen. “ Im „Protestans egyh. lap" Iefen wir : „Die Peter ungarische Gemeinde A­ug­sz­burger Konfession hat in ihrem am 17. 5. M. abgehaltenen ungewöhnlic zahlreich besuchten Kon­­vente nach V­erlesung der die Durchführung des kaiser­­lichen Patentes vom 1. September und der Mini­­sterialverordnung vom 2. September urgivenden Verord­­nung des NKulturministers vom 10. Jänner Folgendes beschlossen : „In allgemeiner und ausnahmsloser Ueber­­einstimmung hat diese Versammlung auch neuestens be­­schloffen, daß sie an den am 7. Dezember 1859 ge­­faßten Beschlag auch fernerhin standhaft festhält, — und sie Fan sich auch nach dem vom 10. Jänner 1860 ba­­tirten Kultusministerialerlaß nicht der duch Ministerial­­verordnung vom 2. September 1859 anbefohlenen Kir­­chenorganisation fügen." Im demselben Sinne lautet auch der einstimmig gefaßte Beschluß des am 20. d. ah­. haltenen Konventes der deutschen Gemeinde Angsth. Bekenntnisses. Politische A Rundschau, 25. Februar. Das NRundschreiben Billault’s an die Präfekten soll duch ein RundsGreiben des Justzministers ergänzt worden sein, welches den französischen Gerichtshöfen die Richtung vorzeichnet, die sie in bestimmten angegebenen Fällen einzuschlagen haben, und ihrer Aufmerksamk­eit insbesondere alle Publilikationen empfiehlt, die sich zu Gunsten der zeitlichen Macht des Papstes aussprechen. — Gleichzeitig wird aus Paris berichtet : Der Kaiser hat an Herrn Gladfione ein Schreiben gerichtet, in welchem er dem Schabkanzler zu der trefflichen finanziellen Auseinandersehung, die verselbe im­­­interhause vortrug, Glüd wünscht, — An Derichten aus Italien liegen uns heute vor . Aus Mailand wird gefähiehen : In einer Unter­­redung mit dem Kommandanten und dem Generalstabe der Nationalgarde regte Graf Bas­our denselben die Nothwen­­digkeit an’s Herz, die Organisation jenes Thed­es dieser Miliz zu beschleunigen, der zur Mobilisirung bestimmt sei. Die ‚„‚ombardia‘ meldet , einige Lieferanten des fran­­zösischen Heeres hätten sehr dringende außerordentliche Auf­­träge erhalten. Der venetianische Dichter Aleardi wird vom Wahlfomu­s der Società nazionale italiana zum Parla­­mentssandidaten für Mailand vorgeschlagen. Der Bischof von Mo­dena hat die Einweihung der Fahnen vermeigert. " Aus Bologna vom 21. wird der , Deft. 3." geschrie­­ben : Man ist hier vor einigen Tagen einer weitverzweigten Besfchwerung auf die Spur gekommen, welche eine Wiederherstellung der legitimen Regierung bezweckte. Die Fäden gingen von hiesigen Kleinfalen aus und verz­weig­­ten sich selbst bis in das Modenesische. Nicht nur das Land voll, sondern auch ein nicht unbedeutender Theil der Städte­­bewohner war geivonnen worden. Der Plan war, bei even­­tuellem und fest erwartetem Vem­üden der päpstlichen Trup­­pen sich in Masfen zu erheben und mit Energie die Zerstö­­rung der jegigen Negierungsmaschine zu unterfrügen. Die Derschwörung wurde entdbekt und man nahm zahlreiche Verhaf­­tungen vor. Daß überhaupt die Zahl der politisch Verhafteten nicht gering sein muß, beweist Der Umstand, daß wegen Ueber­­füllung der hiesigen Befängnisse gegen 250 politisch Kompromit­­tirte nach Ferrara abgeführt und im dortigen Kastell unterge­­bracht wurden. Unter denselben befinden sich viele Priester ; die Mehrzahl derselben gehört jedoch den einflußreichsten Familien des Landes an, welche ihre Ergebenheit für den Papst mit den Berluste ihrer Freiheit büßen. Ueberhaupt wird hier jede Bewegung mit der größten Strenge niedergehalten, und ein unbedachtsames Wort, der leifeste Berdacht genügt, um den Verlust der Freiheit nach sich zu ziehen. So wurde­­ in derrara ein Domherr verhaftet und der gerichtlichen Proze­­dur übergeben, weil er einen Privatbrief vom Bischof von Ancona erhalten hatte, in welchem sich dieser ü­ber das dem Papste angethane Unrecht befragte. Dieses genügte, und der siebzigjährige Oreis schmachtet schon fett zwölf Tagen im Gefängnisse. An den hiesigen Befestigungen wir Tag und Nacht gearbeitet, und es sind dieselben bereits so weit vorgeschritten, bag in Kurzem zur Armirung der errie­­teten Werke geschritten werden kann. Zu diesen Behufe wer­­den übermorgen 170 Stück Positionsgeschüse hier erwartet ; mehrere Batterien sind bereits hier angelangt und gegen die Grenze dirigirt worden. Man hält hier einen baldigen blu­­tigen Zusammenstoß für unaus­weichlich, und bereitet sich auf denselben vor. Der Bischofer. Segur sagt in seinem jüngst erschienenen Schriftchen „Le Pape” über der Ex­ko­m­­munisation; !

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