Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1861 (Jahrgang 8, nr. 225-251)
1861-10-18 / nr. 240
cstrittig-18.(!1)ktabee» (Die einzelne Nummer Toftet 4 fr. ő. 35.) Bet, 1861. Az. 2 AO. im größten Mafstabe in || Gestern abends um halb 9 Uhr versammelte sich eine Anzahl junger Leute vor dem Hotel zum „Erzherzog Stephan“, wo Herr v. Kanpy abgestiegen war, um eine Dermonstration zu veranstalten, die jedoch durch das augenblidliche Einschreiten des f. f. Militärs, das sechs Schüffe abfeuterte, verhindert wurde. Es wurden drei Verhaftungen vorgenommen. Wie wir hören, befand sich Herr 9. Kapy um Diese Zeit nicht in seiner Wohnung. Wien, 17. Oktober. Der Herr Taverninus, Georg 9. Majlath, verweilt seit einigen Tagen hier, nachdem er, wie mir versichert wird, kurze Zeit in Pest gewesen. Die Eindrücke, die er über die dortige Stimmung und Haltung mitgenommen, scheinen sehr ernster Natur zu sein, denn, wenn nicht Alles trägt, haben sie in ihm iden Entschluß zur Reife gebracht, seinen hohen Wirkungspreis nicht wieder zu betreten. Es ist dies wohl schon vor Wochen berichtet worden, fest aber ist der Moment nahe,ge wo die Meldung zur Thatsache werden sol. Heberhaupt spricht Alfes dafür, dab die ungarische Angelegenheit in der nächsten Zeit eine Wendung erfährt: zum Beffern oder zum Schlimmern ? wer vermag das Hern beizufagen, bei den zahlreichen Faktoren, welche die Entfleidung influenziren. Se. Majestät trifft, übermorgen, Sonnabend, hier ein, — da werden die Dinge wohl bald eine definitive Form gewinnen. In der ungarischen Hofkanzlei fand heute Vormittag eine längere Berathung statt, ob da wohl an die vor wenigen Tagen hieber gelangte Repräsentation der königl. Statthalterei gegen das von Seite der Militärbehörde ausgegangene Verbot in Sachen der beiden ungarischen Theater, zur Sprache gekommen? — Soeben erfahre ich, daß Herr 9. Kapy gestern in der Hofkanzlei seinen Diensteid abgelegt. Z Agram, 16. Oktober. Unsere Obergespane sind dur das Hofdikasterium im schriftlichen Wege soeben nach Wien berufen worden, um an den dort abzuhaltenden wichtigen Konferenzen Theil zu nehmen, und sind bereits dahin abgereift. In maßgebenden Kreisen vermuthet man, das diese plösliche Berufung mit der Einführung der Komitatssenrien im Zusammenhange steht. Der Umstand, daß sich unsere gestern nach Agram zurüdgeführte Landtagsdeputation von Wien nach Pest begeben, hat hier einen sehr günstigen Eindruck gemacht, weil man davon die allgemein so sehr gewünschte Verständigung mit der Nachbarnation sehnlichst erwartet, und die durch die leibensaftlichen Auslafungen einiger Landtagsdeputirten eingetretene Spannung zu beseitigen glaubt. Soviel ich hier die öffentliche Meinung kenne, ist dieselbe in diesem Momente dem Wiederanfällfie an Ungarn geneigter als je und die nächsten Landtagsfigingen im November werden sicherlich eine erfreuliche Speenklärung in dieser Hinsicht zu Tage bringen. Ich Brauche Ihnen wohl nit die Gründe für diese Geneigtheit näher auseinanderzufegen. Man hat glücklicherweise die Tragweite der vom Ministerium Schmerling eingeleiteten Manöver gezuflimmen. Wenn jegt im Landtage die Wiederanfchlußfrage de novo zur Diskussion gelangen würde, so kann Sie Ihr Berichterflatter versichern, das ein ganz anderes Resultat zu Tage treten würde, als dies beider noch formelandie Obergefpäne ergangen At : 3. 14,789. reirath erlaffenen Hofdefrei Wien, stadt sehr gern sohaft haben und und Ew. Hochgeboren melde nach dem es handelnden Führer — 2. das vom ist. u. f. wm. Indem auf allerhöchsten Befehl an den königlich ungarischen Statthalte24. November 3. 360, war verordnet, das die neuernannten Obergespane den Eio nach der von den ältesten Seiten an in gefeglicher Uebung gewesenen Formel in den Kommissionen abzulegen verpflichbiete Verpflichtung auch in dem 6. Punkt der damals unter allerhöchster Betätigung erlassenen Obergespansinstruktionen ansprüchlich enthalten is, Eivesformel allen Obergespanen, damit sie sich daran halten, mitgetheift wurde , bin ich genöthigt, Ew. Hochgeboren aufzufordern, Sie mögen mir gefähgst und daß man hiezu nichts sie Die sogleich die mittbetlen , in welcher Weise Sie dieser Pflicht entsprochen haben, und insofern die vorgeschriebene Formel bei der Eidesablegung nicht beibehalten worden wäre, fecteten Sie in ganzer Ausdehnung die Formel, bei Ihrer Eivesablegung benügt wurde. 14. Oktober 1861. Graf Anton Forgach: Der Wiener Korrespondent des „Stürgöng“ m weiß' son einem Uebereinkommen zwischen det Rumänen und Sudesen Siebenbürgens zu berichten; er schreibt : jene unserer fähhsishen Brüder in Siebenbürgen, die nicht unsere Brüder sein wollen, haben ein pactum conventum mit gemwisten rumänischen Führern geschlossen, die gleichfalls glauben, daß eine leichte Sache sei den Ungar zu brauche, als den entschiedenen guten Willen. Die Grundlage dieser Vereinbarung sol jene Territorialfrage sein, die die man in Hermannliebt. Es wurde festgestellt, die Sachsen jenen Theil des sogenannten Sachsenlandes, das in größerer Masse beisammen wohnen, ungarische Nation, daß der zukünftigen walachischen Wortwopfschaft oder wie das Territorium sonst beißen wird, übergeben werden; — mit welchem Rechte, ist natürlich eine Überflüssige Frage, nachdem nach der Auffasung getwiffer Herren und gemwiffer Kreise die ungarische átrone, der ungarische Boden, das ungarische Gefég, das ungarische Bewußtsein, die ungarische Geschichte, Alles „vogelfrei“ Bei dieser Vereinbarung es nämlich getrieben sein, das die fächlichen Oberämter Rumänen übergeben wurden. Als Entgegnung dieser Tre unddie Rumänen versprochen — ich meine bie unterin jenen Bertrebungen unterfragen werden, daß geswhsse deutsche Ortschaften, welche außerhalb des Sachsenlandes liegen, diesem anneftrt unbedingte Herrschaft der deutschen Sprache auf sächsischem Boden nicht stören, d. h. die auf sächlischem Boden daß wohnen, aufopfern werden. Das ist aber nur ein reines Detail jenes großen Planug frühzeitig erkannt, und Szene gad soll gefeßten werden, nicht dazu angethan, Wiener Regierung tet foeben sind; — die Walachen anzuregen die Steuer-Eintreibungsevelationen sind sicherle um das Bolt für vor wenigen Monaten der Fall gewesen. — Bezeichnend für sie jene zahlreichen Rumänen, theilung des begraben, , 3b. Tan.”, folgendes Schreiben 1. daß die bezüglich Tendenzen ber ber Eidesunsere Situation ist die Mitthetdaß von Seite des Grafen For sie die Sacsen v. 3., und wo weg, nur der Knopf, zu dem unsere walachischen Brüder fi den neuen Rod anschaffen wollen. Der neue Rod aber wäre nichts Anderes und nicht Geringeres, als die rumänische Woiwodschaft, welche 3 Millionen Seelen in sich raffen würde. Im Sinne dieses Planes geldhab es, das im Hunyader und Niederalbenfer Komitate rumänische Obergespane verlangt wurden, im Sinne dieses Planes geschaben, daß Zaránd den Wiederanschluß an Siebenbürgen verlangte. Zarand wäre nämlich der Kanal, durch welchen der rumänische Gedanke von Siebenbürgen sich nach Ungarn ergießen würde, Zarandwäre das Bindemittel, durch welches die siebenbürgische Rumänen- Maja mit den Rumänen Ungarns in den Stomitaten Arad, Bihar, Rraffs u. |. w. in Verbindung gebracht würde “. So würde mit einem Kaiserschnitte die rumäanische Metwodschaft arrondirt sein, deren Seelenzahl, wie ich bemerkte, ungefähr drei Millionen betragen würde. Der Lugoser Beschluß bezüglich der rumänischen Syrache war in dem entwickelten Plane die dierte Mine, die gegen uns angezündet wurde. Man muß gestehen, das die Diversion sehr gesdjicht war, weil sie sowohl die ungarische Regierung als auch die ungarische Nation in Verwirrung bringen konnte, indem sie ss auf die Einstimmung des ungarischen Reichstages beriefen, als sie zur Ausführung eines auf nit ungarischem Boden ausgelochten Planes schritten. Der Leser kann die Lift leicht erratben. Wenn die Regierung das Gefes nicht vertheidigt, und zugibt, daß die rumänischen Brüder die Erklärung des Reichstages (des Nationalitäten-Komites) als eine geieglich abgeschlossene Konzession annehmen, dann haben sie nicht nur in Bezug auf ihre Nationalität einen Vortheil errungen, sondern sie haben gleichzeitig ihren Bundesgenossen gedient, indem sie in das Prinzip der Gefeglichkeit, welches die ungarische Nation vertheidigt, Breide gelegt haben. Wenn aber die Regierung, auf der Basis des Gefeges stehend, gegen den ungefeglichen Beschluß Verwahrung einlegte; dann ist das Wehgeschrei fertig, daß der Ungar die Brudernationen unterdrücken will, daß die Versprechungen des Reichstages Leere Worte sind u. s. w. Die Regierung kann indeß,, obgleich sie Har die im Hintergrunde stehende Verleumdung erblicht , nichts Anderes thun, als was ihr die Pflicht befiehlt , sich verwahren gegen den ungefeglichen Beschluß. Die „Korunf“ berichtet, ist an das Gubernium in Klausenburg ein Reskript gelangt, durch welches es aufgefordert wird, die Namensliste der Königlichen Beamten nach Wien zu senden.Ein Karlsburger Korrespondent desselben Blattes stellt in Abrede, daß im dortigen Arsenal irgend melde Vorbereitungen zur Aufnahme des Landtags gemacht werden. Politische Rundschau, 18. Oktober. Man schreibt aus Warschau vom 14. d.: Auf Grund der (von ung gestern mitgetheilten. D. R.) Proklamationen des Statthalters wurde folgende Berordnung bekannt gemacht : Kraft der Proflamation Str. Erzell. des fünft. Stattalters des Königreichs und der derselben beigefügten Vorsschriften Über den Kriegszustand wird Folgendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht: 1. Alle Versammlungen von mehr als 3 Personen auf Straßen und Plägen sind untertant. 2. Alle Hausthore und Thlren müssen des Abends um 9 Uhr gerschlossen sein. 3. Wenn irgendeine Ruhestörung oder ein Alarm vorkommt, so darf Niemand aus dem Hause auf die Straße gehen; wer sich nicht innerhalb seiner Wohnung befindet, ist verpflichtet, in das erste ihm bekannte Haus einzutreten. Bei dergleichen Vorfällen müssen die Hausthüren unverzüglich geschlofsen werden, damit sich die Nähestörer nicht in den Häusern verbergen können. 4. Alle Versammlungen im Seuerfall, sowie das Stehenbleiben beim Vorüberziehen des Militärs und bei ähnlichen Vorfällen wird verboten, um die Thätigkeit der Militärkommando’s nicht zu hemmen und Berwirrungen zu vermeiden. 5. Das Verbot, ohne Genehmigung der Polizei Anzeigen oder Plakate irgendwelcher Art angerieben oder umherzutragen, wird erneuert, 6. Cbenfo wird das Verbot, von der gewöhnlichen Kleidung abweichende Reider, Anzüge und Magen, solche emblematische Abzeichen an tragen, neu eingeschärft, 7. Ebenso das Verbot, Stöde mit verborgener Waffe und mit Blei ausgegoffenem Hand- -