Pester Lloyd - Abendblatt, November 1861 (Jahrgang 8, nr. 252-277)

1861-11-08 / nr. 257

Stimme­ und sagte unter andernt­erscheide mit betrübtem Herzen­ nicht von Beamten,sondern von theuren,treuen Freunden,die ihm mit Rath und That in schweren­ Zeiten beistanden,und nur dies Eine tröste ihn,daß die Zeit nicht ferneist,wo sie,von besserer Hoffnuung beseelt,die Verwal­­­ung zum Besten unseres theueren Baterlandes wieder über­­nehmen würden. Zahllose Eliens wurden ihr für diese Neue zu Tell. Hierauf kam er in ihre Mitte, und zog mit ihnen unter den Klängen vaterländischer Welten vor das Rathhaug ; dort wurden abermals Reden gehalten, u. a. vom DBizegespan Batthyányi, Stuhlrichter Tormay u und Buznasz feierlich mit entblößtem Haupte wurde das , Szózat" gesan­­gen und die Fabeln verbrannt. Am Gamstag , Pen 9,, will der täpfische Magistrat dem Betr­ieb­ des Komi­­tats­­ ebenfalls folgen. In der gestern abgehaltenen Generalversammlung der Preßburger Stadtrepräsentang wurde von derselben der Beschlug ihrer Auflösung gefaßt, in­folge dessen auf der Stadt­­magistrat als integrirender Theil zu fungiren aufhört. Behufs der Verwaltung werden prosisorische Nusshüffe für die Dauer von 15 Tagen eingefebt. Das Beregber Komitat bat gleichfalls, trog bei Rundfahrerbeng des Hofkanzlers vom 27. Oktober, seine schon vor längerer Zeit auf den 4. 9. einberufene Generalkongre­­gation abgehalten ; dieselbe warb jedoch bald durch Andro­­hung von Gewaltmaßregeln aufgelöst. In der nur kurzen Zeit, die­­hr zu Gebote fand , sprach sie folgende Be­­ec aus: Indem die Komitatstromretilion Das die Komitatenerfun­gen verbietende Rundschreiben weder seinem Inhalt, noch sei­­ner Form nach für geieglich anerkennen kann, legt sie dasselbe achtungsvoll der Seite und geht nur bei Gewalt meichend auseinander 5 den Beamten wird aufgetragen, in ihrer Ange tbotigkeit eben so fleißig zu sein, wie bisher ; sollte aber auch die nächste auf den 2. Dezember 1. 9. anberaumte Kongrrga­­tion gewaltsam verhindert werden, so sol sowohl die omi­­tatskommission als auch der Beamtenkörper seine Wirksamk­eit einstellen, derart jedoch, daß nag dem Aufhüren der Gewalt­­maßregeln jeder Beamte, als auf drei Monate gewählt, seine amtliche Thätigkeit wieder aufnehme und fortlege. Das Neoograder Komitat hat am 4. 9. seine feste Generalkongregation gehalten und zufolge des bekann­­ten Verbotes aller Komitatsversammlungen hat somwohl die K­omittatskommission, als auch der Beamtenförder abgedankt. Damit die Verwaltung zum Nachtheil der Bevölkerung nicht ganz MN’s Stoden gerathte, wurden dieselben Verfügungen ge­troffen, wie in anderen Komitaten, in denen der Beamten­­körper abdanfte, und gemeisfen Beamten das Weiterfungiren in ihren Acmtern aufgetragen. Die vom 4. b. angefangen an die Komitatsbehörde einlaufenden Briefe hat bei Raftelan zu übernehmen und unerbrodgen dem Archivar zur Aufbewah­­rung zu übergeben ; die Das Grundbuchamt betreffenden Zu­­schriften aber übernimmt der Brotofolführer. Neu ist der Beschluß d­ieses Komitates, den Protest gegen jene Verordnung des Hofkanzlers, der melde die Abhaltung der Komitats­­versammlungen verboten wurde,­­nach dem Beispiel von 1823 vor dem FWatyner Domkapitel, als einem locus credibilis, abzugeben. Außerdem wurde beschlossen, die nachstehende Kund­­machung drucen und durch die Sicherheitsfommissäre an die Komitatsbevölkerung vertheilen zu lassen . An die Bewohner des Neograder Komitates ! Die Ge­sammtheit dieses K­omitates hat es in ihrem Aufruf vom 10. Jänner I. 9. ausgesprogen, daß die im Stute der durch einen gefrönten König sanktionirten Geseche von 1848, das Wohl der Komitasbewohner ohne Nachsicht auf Geburt, Rang und Religionsperichtedenheit, nach den Grundlagen der Gleich­­heit und Gerechtigkeit durch die Komitatskommission und durch die Beamten, welche sie dem 16. ©.­A. von 1848 gemäß selbst wählte, zu befördern wünsche. Auch fest spricht sie es offen aus, daß die Komitatskommission und der Beamtenkör­­per , — indem nicht nur die faktische Gewalt Die Helligkeit der Grieche von 1848 nicht wieder herstellte, sondern auch von der Komitatsjurisdiktion die Anordnung solcher Verfügungen und solcher Besteuerungen gefordert wird, hinsichtlich welcher sie nicht im Stande ist, den für die Komittatsbewohner dar­­aus entspringenden Druck abzuwenden und die Beranttwort treten, bis nicht die Konstitution vollständig wieder hergestellt wird. Die Komitatskommission und der Beamtenkörper baufen aber besonders deshalb ab, weil 1. durch eine a­­bh.­ärts erfassene und herabgelangte Verordnung die Abhaltung der Komitateversammlungen ver­­boten wurde; 2. weil mit Militärgewalt, und folglich ohne Einwilligung des Komitates, solche Steuern eingetrieben wer­­den, welche nicht von der ungarischen Gesekgebung ausge­­scrieben wurden; 3. weil, wenn die ausgeschriebene, gefeg­­lte Domestiialsteuer eingehoben würde, die Benifferung eine dospelte Last zu tragen hätte, was die Komitatskommission und der Beamtenkörper mit ihrem Genissen nicht in Ueberein­­stimmung bringen könnten, und 4. weil unseren Gesehen und besonders dem 4 G.A. von 1827 gemäß nur unter Mittwir­­kung und Einwilligung der Nation über das Blut der Na­tion verfügt und eine Rekrutenstellung vorgenommen werden darf, nun wurde aber auch der Reichstag mit militärischer Gewalt aufgelöst. Bei all dem glaubt jedoch die Komitatsjurisdiktion, daß die Bevölkerung und Die Vorgefesten derselben auch bis sich das Schidsal unseres Vaterlandes günstiger gestalten wird, Alles thun werden, damit die Ordnung und die öffentliche Stierheit der Personen und des Eigenthums aufrecht und heilig bewahrt werden, und wir Alle auf diese Art jen­er ge­­ieglichen Freiheit und jener bürgerlichen Rechte gleichmäßig würdig seien, mit welchen der Reichstag von 1848 alle Be­­wohner des Vaterlandes beglückte. Die Sicherheitskommis­­säre wurden beauftragt, gegen alle Bösewichter und Ruhen­d­­ver­kräftig aufzutreten. Die Gemeindeausf­üffe werden hie­­mit von ihrer Amtsthätigkeit dispensirt , da es ich jedoch herausstellte, dab das Wirken dieser Ausfüffe beiliam fet, so wird den Gemeinden die Neubildung bieser. Ausfcüffe empfoh­­len, An unseren Gefegen festhalten ; denselben gehorchhen ; in ihm­ , was mit unseren patriotischen Ueberzeugungen in iderfprache steht 5 unsere wechselseitigen Rechte achten 5 unser schönes und herrliches Diaterland Ungarn über Alles lieben, und in all dem einträchtig übereinsti­mmen: das sei unsere Aufgabe, das sei unser Iofungswort. Gegeben aus unserer zu Balaffa-Gyarmath am 4. No­­vember 1861 abgehaltenen Generalkongregation. Als Diese Beschlüsse gefaßt waren, trat der Tf. £. Ma­­jor Ludwig Müller in Begleitung eines Gendarmen in den Situngssaal, und forderte Die Antwesenden in Deutscher Syrache zum Auseinandergelben auf: "Dem Wunsche der Ber­­sammelten gemäß, daß ihnen die Aufforderung in ungarischer Sprache mitgetheilt werde, wurde Dieselbe von dem er­wähn­­ten Gendarmen mit ungarischen Worten wiederholt, worauf die Anwesenden mit der Erklärung, daß sie nicht beabsichti­­gen, sich der bewaffneten­­ Gewalt zu unwiderlegen, das Syözat anstimmten und den Saal verließen. Das N­effript an den Frontischen Land­tag ist abgegangen. So viel der „Pr.” Über den Inhalt des Neffriptes bekannt ist, denkt die Regierung nur daran, auf alle Forderungen des Froatischen Landtags einzugehen. Die Regierung sol sich im Gegentheile mit dem Gedanken sollfommen vertraut gemacht haben, Den Froatischen Landtag aufzulösen und neue Wahlen auszuschreiben, falls der gegen­­wärtige Landtag die Befceidung des Meldheratha abermals ablehnen sollte. Aus Wien vom 7. 9. berichtet die „Park, Rorr," : Se. E Hoheit Herr Erzherzog Karl Kup­wig it ge­stern Abends von Berlin, ref. Dresden, Hier angefom­­men und wurde heute von Sr. Majestät empfangen. — Der Herr GML. Ludwig von Stanfovits, welcher zum Gouverneur Stebenbürgens designirt sein sol, hatte heute Audienz bei Sr. Majestät dem Kaiser. — Heute sind zehn in Disponibilität gewesene Beamte von hier nach Netz abgegangen, um bei der Statthalterei in Aktivität zu treten. Aus Lemberg wird demselben Blatt geschrieben : Am 3. b. überreichte eine Deputation der Streitflacht Hofeit auf sich zu nehmen, — den Beschluß gefaßt haben, für | Stanislaw das Ehrenbürgerdiplom nebst einer Adreffe dem­­ 9 lange von ihrer gelesmäßigen Amts­wirksamkeit zurkdzus ! Abgeordneten Dr. Smolta, Die Adreffe hebt Die Be j

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