Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1862 (Jahrgang 9, nr. 1-25)

1862-01-14 / nr. 10

IF ’­­ 4 fi Gesu Maria am See von Perlo und Auletta wurde vernichtet. Es wurden 26 i getödtet und 18 gefangen. — Nachricten aus Neapel melden, daß der General famarmora die feierliche Demolirung der alten Zitadelle unter dem Beifall des Wolfes, in welches dabei die Mara­­niello- und Garibaldisymme fang, in Angriff neh­­men ließ. Aus Petersburg bringt der „Nord" eine interessante Mittheilung über eine Audienz, die der Nes­­tor der Dorgater U­niversität, Professor Br­ab Te, beim Grafen gehabt. Der Korrespondent schreibt : Herr 2. Braose, welchen eine Krankheit am Gehen verhinderte, er­st zum Koffer tragen. Sei Majestät dankte ihm huldreicht für das tastvolle Benehmen, wodurch er in Dorpat die Ruhe aufrecht­erhalten hatte, und drückte die Absicht­ aus, ihm die Leitung des Unterrichtsministeriums zu überlassen. Herr v. Bradfe lehnte ungefähr mit nachstehenden Worten ab : „Eie Majestät sehen, wie ich durch Alter und Krankheit gebeugt­ bin, indessen würde ich seinen Augenbild anstehen, die kurze Bett, die ich noch leben sol, dahinzugeben, wenn ich meinem Vaterland wüslich werden könnte. Xedteres scheint mir nicht möglich zu sein. Erstens bin ich ein Deut­­scher und das ist gegenwärtig in Rußland seine Empfehlung. Dann bin ich Protestant, 9. b. Igg tann bei meinem festen Glauben an Gott, die ewigen Rechte der Vernunft nicht ver­­fennen; diese Grundsälle werden aber nicht allgemein aner­­kannt und mein Gewissen verbietet mir, andere Grund­­züge­ anzunehmen.” Aufgefordert , seine Ansichten über die­­ Organisation der Universitäten darzulegen , sprach ft Herr 9. Bradfe folgendermaßen aus : „Das beste Mittel um unsere Jugend in Ordnung zu halten wäre vielleicht, ihr so­ vitel Freiheit als möglich einzuräumen. Was einmal be­­steht hat auch einen Grund mar um es besteht, und eine gute Verwaltung muß die dur­ die Zeit geheiligten Gebräuche achten, während sie zugleich dem Fortschritt Die. Thür. öffnet. Ich, gestehe, daß Ich.nicht so dachte, als ich Die Rettung der Dorpater Universität übernahm, aber allmälig lernte ich jene alten Freiheiten lieben, welche, oberflächlich betrachtet, "wie Narrheiten aussehen. Ich glaube fest beser als irgend Jer­mand die Universitätsjugend zu fennen, in welche man bei EM. so verleumbdet hat, und ig bin überzeugt, was E. M. gerade unter ihr die treuesten und­ uneigenmäßigsten Diener finden wird“. Herr v. Bradfe ist zum Präsidenten des Ko­­mitee s für Nevision der Universitätsstatuten ernannt worden, man darf daher die Sache unserer Jugend für gewonnen ansehen. Das­ Urth­eil über Bialobrzesti wird nun seinem polen Wortlaute nach mitgetheilt und lautet: Allerhöchste. Bestätigung der kriegsrechtlichen Angele­­genheit des Anton Bialobrzesti, Prälat-Archidrafon des Darfhauer Metropolitankapitels. . Nach dem Absterben des Erzbischofs Strah­owski hatte das Kapitel der­ Warsc­hauer Diözese den Prälaten Bialy­­braesti zum Administrator gewählt, welcher auch das Amt des Administrators annahm und die mit diesem Ante obliegenden Mlichten ausübte, inwiewohl er der bestehenden Ordnung ge­­mäß, wie es im derlei Füllen in der Wartehauer und in an­deren Dichteten des Königreiches und des Klatferthuns fort­­während üblich w­ar, von der Regierung nicht bestätigt wurde. Am 3. (15.) Oktober ereigneten sich die allgemein bekannten Borsäle in der Kathedrale und in der 9­­9. Bernhardiner Kirche. Ohne dieselben­ zu untersuchen, hatte der Prälat Blalobrzeift, sich nur auf die Angaben der Priester aus jenen Kirchen fragend, diese Kirchen für profantrt erklärt, ließ die­­selben sperren­ und­ reichte nach einem so leichtsinnigen Ber­fahren ein Gefuch um die formelle Konstatirung der That­­sachen ein. ‚Sich damit nicht zufriedenstellend und auf die Regierungsentsch­iffe bezüglich des erwähnten Gesuches nicht wartend, hatte der N Prälat Biialobrzesti ohne Nacsicht auf den­ inzwischen publizirten S Kriegszustand das Kapitel zusam­­menberufen, um über andere Mittel zum 3yede der Hintan­­haltung ähnlicher Ereignisse zu berathen, zu diesen Bera­­thungen murben, nach eigenem Gefängnisse Binlohrzesit’s, andere geistliche Personen aus der Warschauer Diözese und auch aus anderen zugelassen, wiewohl sie kein Recht hatten, im Kapitel mitzustimmen, Desaleichen haben an dieser ille­­galen Bersammlung auch weltliche Personen Theil genom­­men. Prälat Binlobrzesfi hatte nicht nur nicht diese ille­­gale Bersammlung bekämpft, sondern er hatte seinem­ eigenen Geständnisser nach einigen Geistlichen, welche sein Stimmrecht besaßen, ihre Meinung im Kapitel vorzutragen erlaubt. In­­dem er die volle Macht besah, selbst der Ansicht des Kapitels nicht Folge zu reisten, hatte er durch­ die Berufung solcher illegalen Berathungen ein Mittel usurpi­t, zu welchen er nach eigenem Geständnisse nicht berechtigt war, und hatte angeb­­lcch in­ Folge der Beschlüsse des Kapitels alle Katholischen Kirchen in Warschau gesperrt. Eine solche­ Verordnung hatte unverhofft und in Rück­­sicht auf die­ Zeit unbeschränkt alle Shriften des röndsicht­a­­tholischen Bekenntnisses der Wohltäaten , des Gottesdienstes beraubt, und da sie überdies ohne Verzug nach den Ereig­­nissen in der­ Kathedral- und in der Bernhardiner Kirche er­­troffen ist, so mußte sie auf die Gemüther einen allgemeinen und zwar ben fchäßlichsten Einfluß ausüben, weil­­ sie als Folge derselben erfichren. In Erwägung der Umstände, melche der Sperrung der Kirchen vorangingen, daß die Geistlichkeit das Abfingen der verfälschten Lieder in den heil. Hallen nicht hinderte , welches Abfinger nach dem Geständnisse Bialo­­braesti’s der Gotteslästerung gleichkommt, und weil die Maffen sich Sartnädig weigerten , die Kirche zu verlassen , bot die willkürliche Sperrung der Kirchen neuen Grund zum Aufruhr und also zum blutigen Zusammenstoße, was zu vermeiden Die Negierung mit allen Mitteln bestrebt war. Indem Bialo­­brzesíi zu den bekannten Maßregeln griff, hatte er zur­­ jeder Bett und umso mehr bei den erwähnten Umständen öffentlich seine geistlichen Blichten als auch die eines treuen Untertha­­­nen gegenüber seinem Kintge und Vaterlande verlegt. Wegen solcher Thaten und in Folge des Kriegszustandes wurde Bia­ Iobrzesft dem Kriegsgerichte Ü übergeben.­­ Vor dem Gerichte Hatte Bialobrzesti zu seiner Recht­­fertigung ursprüngli angegeben: 1. daß in der heil. Jo­­hannes­ und in der Bernhardinerliche Arretirungen vorge­­nommen wurden, was die Erpfant­ung der Gotteshäuser nach sich zieht 5, hatte er dergleichen Vorfälle auch für Die Anderen Kirchen befürchtet, und dies umso mehr, weil Dieselben­ Töch­­ter der­­ Kathedralkirche sind und sich an der Sperrung der legtern ein Beispiel nehmen sollen, um sich vor, der Profa­­ndrang zu shapenz­u, dab er seine Bürschaften hatte und seine bekam, wiewohl er um dieselben zur Berhütung­ der er­­­wähnten Vorgänge angefucht hatte. Später wieder hatte er vor dem K­riegsgerichte erklärt, er war zu der Sperrung der Kirchen gendm­igt, um hier Gotteshäuser dar­cbfingen ver­­botener Lieder nicht entweihen zu lassen, was zu verhindern der Geistlichkeit nicht möglich war. Was die erstere Rechtfertigung Bialobrzeszi’s anbe­­trifft, so konnte sie nicht als begründet angenommen­­ werden, weil die Sperrung der Kirchen im Allgemeinen zum Ziede, dieselben vor möglicher Entweihung zu bewahren, nach­dem Geständnisse Bialobrzeszi’s geneslich nicht vorgefährieben ist und er bis zu sein Recht hatte ; die Profanation selbst wieder war durch nichts beriesen und konnte vor­ der formellen und unparteiischen Beendigung der Seonstattrung derselben nicht begründet werden. Was aber die verlangten Bürg­­schaften für­ die Saintanhaltung ähnlicher Vorfälle bes­trifft, so hatte sein Berlangen den Uebermuth in sich geschlossen, alle in den Kirchen und selbst auf den Gaffen An­­gehaltene zu entlassen, weil sie nach seiner Ansicht Die Be­saimmtheit der Kirche vorstellen. Wiewohl er in der Folge erklärte, er habe thatsächlig darunter nur diejenigen verstan­­den, welche in der Kirche angehalten wurden und an andern Bergehen nicht beteiligt waren, so konnte auch ein solches Verlangen zur Begründung und Rechtfertigung der Verord­­nung Bialobrzestve nicht angenommen werden,­­weil die Beiführung eines DVergehens oder einer Medertretung in der Kirche die Strafwürdigkeit der That nicht mildert, sondern erhöht. Schließlich, konnte auch die rechte Rechtfertigung Bta- Yobrzessi’s, welche das Gegentheil von der ersten mar, nicht berü­cksichtigt werden. Das Absingen von den aufrührerischen Liedern, während des Gotteslästerung, erklärt, Seifilchen, bieselben zu verhindern, Maßregeln zur Verhin­­derung der fohlimmen Folgen, ten, hersorrufen, nüge nen wer welche und Bialodrzestt die hätte Unmstiäte Sa Aufrührer 'anftreb­­fdon von Amts­­wegen und eingebend des geleisteten Eides als treuer Unter­­than dem legalen Ansuchen des damaligen Statthalters Ge­­lung I des Militärstrafgefethes vom Sabre seiner Orden nicht entäußert werde. In: Heidelberg starb­ am­ 11. der Veti­er der geistlichen Würden, des St. Annaordens 2. Klasse und aller staatsbürgerlichen Rechte — zum Tode dur­ Erschiegen verurtheilt. — Der provisorisch funktionirende Hauptkommandant der ersten Armee hatte das Urtheil des Striegsgerichtes. des a. ernannt, Prälat Binlobrzesfi begründet der Milde des Monarchen anempfehlend, Der der­ Festung gefunden, jedoch in Berücksichtigung des hohen Alters und der Kränklichkeit Dia­lodrzestr’s dasselbe Mrtheil der affergnädhaften Entregetdung b. Herr hat nach Durchsicht. sollen Anerkennung Der nicht zureichend sein Strafe dahin zu befehränfen, den und , des Beschuldigten der Angelegenheit ilegaler Beifamm­­des Kapitels, wegen willkürlicher Sperrung aller Fatho­­[feder Kircjen in Warschau, durch das Urtheil des Kriegs­­gerichtes rechtlich zum Tode verurtheilt worden ; er hat jedoch gleichzeitig allergnädigst berü­ksichtigt, Bialodrzesti habe zur weltlichen Behörde viele Sahre mehrfache geistliche Aemter verwaltet, 1831 im Jahre zur Zeit der Revolution fi­ untadelhaft aufgeführt, desgleichen zur Zeit aller Wirren im Königreiche, und noch deshalb, weil Bialodrzeszti im Falle, als seine Rechtfertigung geruht des Monarchen appellirt, In Berücksichtigung Dieser Umstände: hatte vera. b. be aa ade zu ‚befehlen das Ausmaß, der ein Sahr, auf er seiner geistlichen Wür­­b. Freiherr Karl von Gagern, königlich Eingesendet,­ Schon morgen Abends erfolgt Die Ziehung der Salmlose, Haupttreffer 42,000 fl. sr nur 2 fl kann man sich an 2 Kosen betheiligen bei: HM. Morgenffiern $ Komp. Wechselstube gr. Brüdgaffe Nr. 11. (Eingesendet.) Donnerstag am 16. Jänner um 7 Uhr Abends halte ich den französischen Kurs im Hotel Palatin Maisnergasse). Das Abonnement für 1 Monat beträgt 2 fl. der ganze Nurs 8 fl., Der­ einzelne Besuch aber 1 fl. 5. W. TZomanelh * Mien, 13. Sinner. Die Barbörse eröffnete in Pre­­ditartien 180.59 und im Laufe des Defkki RR­Ber Kurs zwischen 180.70 und 180.90, Nordkapnartien Wurden von 2132 bis 2134 umgefebt. Die Börse war Anfangs fest wurde aber im weiteren Verlaufe matter, Siebstartien gin­­gen von 181 auf 180,40, Nordbahn von 2132 auf 2125. Der Schranfen war ebenfalls Anfangs Fester al zum Schluß Nur 1880er Kofe und Kreditlose wurden­ höher bezapft ; er­­stere erreichten 83,60, Teptere 123,25, Banfaktien hielten sich bei 770, Devisen und­ Baluten blieben fast unverändert. Schluß durchgehende etwas ftl­fer : Kreditaktien 180.40, Nord­­bahn 2125, Staatsbahn 282, Kreditiofe 12, Silber 138.75, je 123,50, London 140, , a, Major Ungern. Das nach a. Gottesdienstes, Kriegegericht Entäußerung mußte h. Herrn vorgelegt, hat sollte, sei verant­wortlicher Nebalteur bet die er der demnach wegen geistlichen und die Milde Daß Bialobrzestt selbst Umstände von Prälaten Bialobrzeszt auf Grund 95, 96, 600 und 606 Bud) 1859 das Schiefal auf zu fisen habe und daß D., älterer Bruder für in Erwägung‘ a Heinrich’g bairischer. Chevenurleger­ : Karl Weißbiecher. von Seneffpfeffendrug von Emil Müller, Dorotheanafe Nr. 12, West, 1962, — Verlag der Better leybaesellschaft,

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