Pester Lloyd - Abendblatt, Januar 1862 (Jahrgang 9, nr. 1-25)
1862-01-14 / nr. 10
IF ’ 4 fi Gesu Maria am See von Perlo und Auletta wurde vernichtet. Es wurden 26 i getödtet und 18 gefangen. — Nachricten aus Neapel melden, daß der General famarmora die feierliche Demolirung der alten Zitadelle unter dem Beifall des Wolfes, in welches dabei die Maraniello- und Garibaldisymme fang, in Angriff nehmen ließ. Aus Petersburg bringt der „Nord" eine interessante Mittheilung über eine Audienz, die der Nestor der Dorgater Universität, Professor Brab Te, beim Grafen gehabt. Der Korrespondent schreibt : Herr 2. Braose, welchen eine Krankheit am Gehen verhinderte, erst zum Koffer tragen. Sei Majestät dankte ihm huldreicht für das tastvolle Benehmen, wodurch er in Dorpat die Ruhe aufrechterhalten hatte, und drückte die Absicht aus, ihm die Leitung des Unterrichtsministeriums zu überlassen. Herr v. Bradfe lehnte ungefähr mit nachstehenden Worten ab : „Eie Majestät sehen, wie ich durch Alter und Krankheit gebeugt bin, indessen würde ich seinen Augenbild anstehen, die kurze Bett, die ich noch leben sol, dahinzugeben, wenn ich meinem Vaterland wüslich werden könnte. Xedteres scheint mir nicht möglich zu sein. Erstens bin ich ein Deutscher und das ist gegenwärtig in Rußland seine Empfehlung. Dann bin ich Protestant, 9. b. Igg tann bei meinem festen Glauben an Gott, die ewigen Rechte der Vernunft nicht verfennen; diese Grundsälle werden aber nicht allgemein anerkannt und mein Gewissen verbietet mir, andere Grundzüge anzunehmen.” Aufgefordert , seine Ansichten über die Organisation der Universitäten darzulegen , sprach ft Herr 9. Bradfe folgendermaßen aus : „Das beste Mittel um unsere Jugend in Ordnung zu halten wäre vielleicht, ihr so vitel Freiheit als möglich einzuräumen. Was einmal besteht hat auch einen Grund mar um es besteht, und eine gute Verwaltung muß die dur die Zeit geheiligten Gebräuche achten, während sie zugleich dem Fortschritt Die. Thür. öffnet. Ich, gestehe, daß Ich.nicht so dachte, als ich Die Rettung der Dorpater Universität übernahm, aber allmälig lernte ich jene alten Freiheiten lieben, welche, oberflächlich betrachtet, "wie Narrheiten aussehen. Ich glaube fest beser als irgend Jermand die Universitätsjugend zu fennen, in welche man bei EM. so verleumbdet hat, und ig bin überzeugt, was E. M. gerade unter ihr die treuesten und uneigenmäßigsten Diener finden wird“. Herr v. Bradfe ist zum Präsidenten des Komitee s für Nevision der Universitätsstatuten ernannt worden, man darf daher die Sache unserer Jugend für gewonnen ansehen. Das Urtheil über Bialobrzesti wird nun seinem polen Wortlaute nach mitgetheilt und lautet: Allerhöchste. Bestätigung der kriegsrechtlichen Angelegenheit des Anton Bialobrzesti, Prälat-Archidrafon des Darfhauer Metropolitankapitels. . Nach dem Absterben des Erzbischofs Strahowski hatte das Kapitel der Warschauer Diözese den Prälaten Bialybraesti zum Administrator gewählt, welcher auch das Amt des Administrators annahm und die mit diesem Ante obliegenden Mlichten ausübte, inwiewohl er der bestehenden Ordnung gemäß, wie es im derlei Füllen in der Wartehauer und in anderen Dichteten des Königreiches und des Klatferthuns fortwährend üblich war, von der Regierung nicht bestätigt wurde. Am 3. (15.) Oktober ereigneten sich die allgemein bekannten Borsäle in der Kathedrale und in der 99. Bernhardiner Kirche. Ohne dieselben zu untersuchen, hatte der Prälat Blalobrzeift, sich nur auf die Angaben der Priester aus jenen Kirchen fragend, diese Kirchen für profantrt erklärt, ließ dieselben sperren und reichte nach einem so leichtsinnigen Berfahren ein Gefuch um die formelle Konstatirung der Thatsachen ein. ‚Sich damit nicht zufriedenstellend und auf die Regierungsentschiffe bezüglich des erwähnten Gesuches nicht wartend, hatte der N Prälat Biialobrzesti ohne Nacsicht auf den inzwischen publizirten S Kriegszustand das Kapitel zusammenberufen, um über andere Mittel zum 3yede der Hintanhaltung ähnlicher Ereignisse zu berathen, zu diesen Berathungen murben, nach eigenem Gefängnisse Binlohrzesit’s, andere geistliche Personen aus der Warschauer Diözese und auch aus anderen zugelassen, wiewohl sie kein Recht hatten, im Kapitel mitzustimmen, Desaleichen haben an dieser illegalen Bersammlung auch weltliche Personen Theil genommen. Prälat Binlobrzesfi hatte nicht nur nicht diese illegale Bersammlung bekämpft, sondern er hatte seinem eigenen Geständnisser nach einigen Geistlichen, welche sein Stimmrecht besaßen, ihre Meinung im Kapitel vorzutragen erlaubt. Indem er die volle Macht besah, selbst der Ansicht des Kapitels nicht Folge zu reisten, hatte er durch die Berufung solcher illegalen Berathungen ein Mittel usurpit, zu welchen er nach eigenem Geständnisse nicht berechtigt war, und hatte angeblcch in Folge der Beschlüsse des Kapitels alle Katholischen Kirchen in Warschau gesperrt. Eine solche Verordnung hatte unverhofft und in Rücksicht auf die Zeit unbeschränkt alle Shriften des röndsichtatholischen Bekenntnisses der Wohltäaten , des Gottesdienstes beraubt, und da sie überdies ohne Verzug nach den Ereignissen in der Kathedral- und in der Bernhardiner Kirche ertroffen ist, so mußte sie auf die Gemüther einen allgemeinen und zwar ben fchäßlichsten Einfluß ausüben, weil sie als Folge derselben erfichren. In Erwägung der Umstände, melche der Sperrung der Kirchen vorangingen, daß die Geistlichkeit das Abfingen der verfälschten Lieder in den heil. Hallen nicht hinderte , welches Abfinger nach dem Geständnisse Bialobraesti’s der Gotteslästerung gleichkommt, und weil die Maffen sich Sartnädig weigerten , die Kirche zu verlassen , bot die willkürliche Sperrung der Kirchen neuen Grund zum Aufruhr und also zum blutigen Zusammenstoße, was zu vermeiden Die Negierung mit allen Mitteln bestrebt war. Indem Bialobrzesíi zu den bekannten Maßregeln griff, hatte er zur jeder Bett und umso mehr bei den erwähnten Umständen öffentlich seine geistlichen Blichten als auch die eines treuen Unterthanen gegenüber seinem Kintge und Vaterlande verlegt. Wegen solcher Thaten und in Folge des Kriegszustandes wurde Bia Iobrzesft dem Kriegsgerichte Ü übergeben. Vor dem Gerichte Hatte Bialobrzesti zu seiner Rechtfertigung ursprüngli angegeben: 1. daß in der heil. Johannes und in der Bernhardinerliche Arretirungen vorgenommen wurden, was die Erpfantung der Gotteshäuser nach sich zieht 5, hatte er dergleichen Vorfälle auch für Die Anderen Kirchen befürchtet, und dies umso mehr, weil Dieselben Töchter der Kathedralkirche sind und sich an der Sperrung der legtern ein Beispiel nehmen sollen, um sich vor, der Profandrang zu shapenzu, dab er seine Bürschaften hatte und seine bekam, wiewohl er um dieselben zur Berhütung der erwähnten Vorgänge angefucht hatte. Später wieder hatte er vor dem Kriegsgerichte erklärt, er war zu der Sperrung der Kirchen gendmigt, um hier Gotteshäuser darcbfingen verbotener Lieder nicht entweihen zu lassen, was zu verhindern der Geistlichkeit nicht möglich war. Was die erstere Rechtfertigung Bialobrzeszi’s anbetrifft, so konnte sie nicht als begründet angenommen werden, weil die Sperrung der Kirchen im Allgemeinen zum Ziede, dieselben vor möglicher Entweihung zu bewahren, nachdem Geständnisse Bialobrzeszi’s geneslich nicht vorgefährieben ist und er bis zu sein Recht hatte ; die Profanation selbst wieder war durch nichts beriesen und konnte vor der formellen und unparteiischen Beendigung der Seonstattrung derselben nicht begründet werden. Was aber die verlangten Bürgschaften für die Saintanhaltung ähnlicher Vorfälle bestrifft, so hatte sein Berlangen den Uebermuth in sich geschlossen, alle in den Kirchen und selbst auf den Gaffen Angehaltene zu entlassen, weil sie nach seiner Ansicht Die Besaimmtheit der Kirche vorstellen. Wiewohl er in der Folge erklärte, er habe thatsächlig darunter nur diejenigen verstanden, welche in der Kirche angehalten wurden und an andern Bergehen nicht beteiligt waren, so konnte auch ein solches Verlangen zur Begründung und Rechtfertigung der Verordnung Bialobrzestve nicht angenommen werden,weil die Beiführung eines DVergehens oder einer Medertretung in der Kirche die Strafwürdigkeit der That nicht mildert, sondern erhöht. Schließlich, konnte auch die rechte Rechtfertigung Bta- Yobrzessi’s, welche das Gegentheil von der ersten mar, nicht berücksichtigt werden. Das Absingen von den aufrührerischen Liedern, während des Gotteslästerung, erklärt, Seifilchen, bieselben zu verhindern, Maßregeln zur Verhinderung der fohlimmen Folgen, ten, hersorrufen, nüge nen wer welche und Bialodrzestt die hätte Unmstiäte Sa Aufrührer 'anftrebfdon von Amtswegen und eingebend des geleisteten Eides als treuer Unterthan dem legalen Ansuchen des damaligen Statthalters Gelung I des Militärstrafgefethes vom Sabre seiner Orden nicht entäußert werde. In: Heidelberg starb am 11. der Vetier der geistlichen Würden, des St. Annaordens 2. Klasse und aller staatsbürgerlichen Rechte — zum Tode dur Erschiegen verurtheilt. — Der provisorisch funktionirende Hauptkommandant der ersten Armee hatte das Urtheil des Striegsgerichtes. des a. ernannt, Prälat Binlobrzesfi begründet der Milde des Monarchen anempfehlend, Der der Festung gefunden, jedoch in Berücksichtigung des hohen Alters und der Kränklichkeit Dialodrzestr’s dasselbe Mrtheil der affergnädhaften Entregetdung b. Herr hat nach Durchsicht. sollen Anerkennung Der nicht zureichend sein Strafe dahin zu befehränfen, den und , des Beschuldigten der Angelegenheit ilegaler Beifammdes Kapitels, wegen willkürlicher Sperrung aller Fatho[feder Kircjen in Warschau, durch das Urtheil des Kriegsgerichtes rechtlich zum Tode verurtheilt worden ; er hat jedoch gleichzeitig allergnädigst berüksichtigt, Bialodrzesti habe zur weltlichen Behörde viele Sahre mehrfache geistliche Aemter verwaltet, 1831 im Jahre zur Zeit der Revolution fi untadelhaft aufgeführt, desgleichen zur Zeit aller Wirren im Königreiche, und noch deshalb, weil Bialodrzeszti im Falle, als seine Rechtfertigung geruht des Monarchen appellirt, In Berücksichtigung Dieser Umstände: hatte vera. b. be aa ade zu ‚befehlen das Ausmaß, der ein Sahr, auf er seiner geistlichen Würb. Freiherr Karl von Gagern, königlich Eingesendet, Schon morgen Abends erfolgt Die Ziehung der Salmlose, Haupttreffer 42,000 fl. sr nur 2 fl kann man sich an 2 Kosen betheiligen bei: HM. Morgenffiern $ Komp. Wechselstube gr. Brüdgaffe Nr. 11. (Eingesendet.) Donnerstag am 16. Jänner um 7 Uhr Abends halte ich den französischen Kurs im Hotel Palatin Maisnergasse). Das Abonnement für 1 Monat beträgt 2 fl. der ganze Nurs 8 fl., Der einzelne Besuch aber 1 fl. 5. W. TZomanelh * Mien, 13. Sinner. Die Barbörse eröffnete in Preditartien 180.59 und im Laufe des Defkki RRBer Kurs zwischen 180.70 und 180.90, Nordkapnartien Wurden von 2132 bis 2134 umgefebt. Die Börse war Anfangs fest wurde aber im weiteren Verlaufe matter, Siebstartien gingen von 181 auf 180,40, Nordbahn von 2132 auf 2125. Der Schranfen war ebenfalls Anfangs Fester al zum Schluß Nur 1880er Kofe und Kreditlose wurden höher bezapft ; erstere erreichten 83,60, Teptere 123,25, Banfaktien hielten sich bei 770, Devisen und Baluten blieben fast unverändert. Schluß durchgehende etwas ftlfer : Kreditaktien 180.40, Nordbahn 2125, Staatsbahn 282, Kreditiofe 12, Silber 138.75, je 123,50, London 140, , a, Major Ungern. Das nach a. Gottesdienstes, Kriegegericht Entäußerung mußte h. Herrn vorgelegt, hat sollte, sei verantwortlicher Nebalteur bet die er der demnach wegen geistlichen und die Milde Daß Bialobrzestt selbst Umstände von Prälaten Bialobrzeszt auf Grund 95, 96, 600 und 606 Bud) 1859 das Schiefal auf zu fisen habe und daß D., älterer Bruder für in Erwägung‘ a Heinrich’g bairischer. Chevenurleger : Karl Weißbiecher. von Seneffpfeffendrug von Emil Müller, Dorotheanafe Nr. 12, West, 1962, — Verlag der Better leybaesellschaft,