Pester Lloyd - Abendblatt, August 1862 (Jahrgang 9, nr. 176-199)

1862-08-02 / nr. 177

Samfag, 2. Augúft. Ar. 177. (Die einzelne Nummer Kostet 4 Er. 6. RB.) Def, 1862. 100 Abendblattes PesS = Mien, 1. Augus, Die gemisste Kon­mission unseres Herren- und Abgeordn­etenhauses zur Vereinbarung des Preßgesethes sammt Verfahren und Straf­­gefegnygelle­tzt mit ihrer Aufgabe gescheitert Die Mitglieder aus dem Abgeordnetenhause haben ALL e3 con­­celiert ; alle Differenzpunkte im Prefgefebe, Verfahren und in der Novelle waren bereits im Sinne der Herrenhhaus­­anträge ausgeglichen, nur die Augabe zum Artikel V. der Strafgefegnovelle, in welcher der Regierung die Macht eingeräumt­ wird, Ehrenbeleidigungen der f. £. Funktionäre, Beamten und Behörden von Amts wegen zu verfolgen, wurden unnachgiebig abgelehnt. Als nun die­se auf diese Art zu Ende geführt worden war, stellte Müh­­­­feld den Antrag, es möge an die beiden Häuser berichtet werden, daß eine­­ Vereinbarung zu Stande gekommen ist, in welcher Vereinbarung dann die Ablehnung des XArti­­kels (in feinen Zufäßen) begriffen gewesen wäre. Es erhob sig nun Die Vorfrage, ob über Diesen Antrag abgestimmt werden könne. Nachdem diese Frage beruhend entschieden und mithin die Annahme des Antrages in Aussicht war, erklärte der Borfigende, Fürst Auersperg, daß er den Borfig niederlege, nachdem er ihn unter anderen V­orauslegungen an­­genommen. Unter so bewandten Umstäden zog Mühlfeld sei­­nen Antrag zurück, und der Bruch war vollzogen, die Kom­­mission ging resultat­o 8 auseinander. Wie jebt, das Preßgefeß zu Stande kommen wird, weiß Niemand und es ist Die große Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß nicht einmal das SPreßgefes in dieser Session vereinbart werden wird. Wenn nun schon die Erklärungen, welche von der Regierung anläßlich der Revision des Strafgesebes abgegeben­­ wor­­den sind, tiefe Mißstimmung hervorgerufen haben, so ver­­mehrt das Scheitern des Preßgefettgebungswerts, aus wel­­chem ohnedies aller grobfarniger Liberalismus hinausgefiebt war, ‚dieselbe in hohem Grade. Nach fünfzehnmonatlicher Thätigkeit. des Reichsrathes bleibt die Preßordnung vom Jahre 1852 in Kraft. (Dem Berichte der „Sch. Korr.” hierüber entnehmen mir :',Da auf Minister v. Laffer erklärte, daß die Re­­gierung auf Beibehaltung des Art. 5 bestehen missse und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses sich nicht dazu verstehen wollten, so wurde endlich b­eschlossen, daß ein gemein­­schaftlicher Bericht durch Freih,­u LKcchtenfels und Dr. 9. Mühlfeld abgefaßt werde, worin das Re­­sultat der Kommissionsberathung nach dem thatsächlichen Vor­­gange den beiden Häusern mitgetheilt werden sol. Der Be­richt wird erst am 17. September den beiden Häusern vorget­­ragen werden. Nach einer Andeutung des Herrn Ministers Taffer scheint die Regierung zu beabsichtigen, die Straf­­novelle , soweit sie im Reichsrathe vereinbart Mmurde, auch ohne das neue Preigefeg der allerhöchsten Sanktion zu unter­­breiten,” gann der Brust von Millionen lebt, und in das Blut der Nation ge den Reichsrath ! Die Herren Brinz und Rehbauer werden zur Bild­ung ihres Standpunktes eine Erklärung über die Mo­­tive abgeben, welche sie zu dem Schreiben nach Frankfurt veranlaßt haben, ip heute wieder mit der lantsrechtlichen Frage. Der offiziöse „Sürgöny“ beleuchtet die Forderung , daß Un­­er, hält, so hört beschieen sol, es auf ein solches zu Wäre es ein bloßes Borurtheil, das uns davon ab­­fein, „wenn es in drungen tst , — es ist bant Fein Borurthetl mehr, sondern ein politisches Glaubensbekenntniß, das ähnlich dem einen oder Anderen religiösen Dogma vieleicht auf einem SIrrthum beruht, nichts Destoweniger aber­­ Millio­­nen beglübt." — , Sargeny" beweist dann, daß unser , Bor­urtheti” für Autonomie auf zahlreiche positive ® eiese basert und spricht am Schluß seine Zweifel darü­­ber aus, daß es möglich sei­, „das gemeinsame Gefühl der Nation plöglich zu ändern, und auf Etwas­ hinzulenten, dem es sich bisher immer entzog.” " , Magyarorhág" stimmt der, als von uns erwähnten Ansicht des „Bild.“ bei, wornach es wichtiger sei, die Art, wer Reichsrathes mit einem solchen aus unserem zur Berathung zusammentreten, — was aber, das Maß trifft, tritt unfer kollega jest fon dem „Bild.“ entgegen, das behauptet hatte : nachdem wir die Handels­frage als „gemeinsame” betrachten, müßten wir folgerecht ein Glei­­cs bezüglich der Finanz­frage zugeben. Er sagt : Sch­laffe die Zollfhranken, welche, zwischen Ungarn, die Bemerkung , vorausgeben, daß Ungarn das volle Recht beritz, auch über seine eigenen Handelsange­­legenheiten durch dem jedoch seine­ eigene Legislative zu verfügen , n­a die den Erbländern bestanden, aufgehoben errichtung: derselben zu. den bundesstaatlicher Basis — zu den Festgefecht: und die Wieder­­nationalökonomischen Unmöglich­­keiten gehört : so. muß die Ausarbeitung des Zolltarifes.und alles heffen, was damit in wesentlichem Zusammenhange steht, folglich auch die Regelung der Berzgehörungssteuerm und der Tabafangelegenheit,­genheiten gehören. gemeinschaftlichen Angele­­Daraus folgt jedoch noch bei Weitem nicht, daß all Die F­inanzangelegenheiten ge­meinschaftlich sein müssen­­; es kann daraus nur das folgen, das ein gemeistes DVBerhältniß werden­ muß, nach welchem der eine Theil der Einkünfte dem österreichischen A­erar, der andere Theil aber dem ungarischen Aerar zuflie­­ßen soi. „Hirndt“ theilt überhaupt die Ansicht des , Btlo." nicht Angelegenheiten” im Reinen sein; er argumentirt : Wir betrachten es als sehr wichtig für uns, dag wir darüber, was von den gemeinschaftlichen Angelegenheiten zur Kompetenz unserer gefeglichen Autonomie gehört, im Reinen seien, ist gewiß, daß wir ohne diese Bestimmungen, im praktischen Leben auch in den uns überlassenen Angelegen bei­­Selbstverwaltung nicht aufrecht erhalten ren uniere können, über seinen Kreuzer der Steuersumme verfügen künnte, wie könnte er da wohl die Administration und die Gerichtshöfe des Landes re­­geln, wie fünnte er die Besoldungen der Beamten und Rich­­ter festfielen , auf welche Weise Anstalten errichten, wie könnte könnte er neue öffentliche er im Sintereffe des Landes gelegene Berbefferungen durchführen, wenn eine andere Kor­­poration die hiezu erforderlichen Summen zu verweigern in der Lage wäre? Dodo hat die Sache auch noch eine­­ andere Seite, welcher eine große Aufmerksamkeit zugewendet werden meint auch, wie wir wollen, die „gemeinschaftlichen Angelegenheiten“ zu bestimmen, als das M­a genau festgeben zu wollen. Was weiter, wäre es am bequemsten, daß und will zunächst denn e8 s U9nny194a 41 új oy­t berathen f derselben im Vorpinein die Art betrifft „, heißt, es ein Ausschuß des Wien sind und — über die Spezifizirung der Wenn 3. 8, der ungarische Reichstag Reichstage natürlich wie auf „gemeinsamen

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