Pester Lloyd - Abendblatt, August 1862 (Jahrgang 9, nr. 176-199)
1862-08-02 / nr. 177
Samfag, 2. Augúft. Ar. 177. (Die einzelne Nummer Kostet 4 Er. 6. RB.) Def, 1862. 100 Abendblattes PesS = Mien, 1. Augus, Die gemisste Konmission unseres Herren- und Abgeordnetenhauses zur Vereinbarung des Preßgesethes sammt Verfahren und Strafgefegnygelletzt mit ihrer Aufgabe gescheitert Die Mitglieder aus dem Abgeordnetenhause haben ALL e3 conceliert ; alle Differenzpunkte im Prefgefebe, Verfahren und in der Novelle waren bereits im Sinne der Herrenhhausanträge ausgeglichen, nur die Augabe zum Artikel V. der Strafgefegnovelle, in welcher der Regierung die Macht eingeräumt wird, Ehrenbeleidigungen der f. £. Funktionäre, Beamten und Behörden von Amts wegen zu verfolgen, wurden unnachgiebig abgelehnt. Als nun diese auf diese Art zu Ende geführt worden war, stellte Mühfeld den Antrag, es möge an die beiden Häuser berichtet werden, daß eine Vereinbarung zu Stande gekommen ist, in welcher Vereinbarung dann die Ablehnung des XArtikels (in feinen Zufäßen) begriffen gewesen wäre. Es erhob sig nun Die Vorfrage, ob über Diesen Antrag abgestimmt werden könne. Nachdem diese Frage beruhend entschieden und mithin die Annahme des Antrages in Aussicht war, erklärte der Borfigende, Fürst Auersperg, daß er den Borfig niederlege, nachdem er ihn unter anderen Vorauslegungen angenommen. Unter so bewandten Umstäden zog Mühlfeld seinen Antrag zurück, und der Bruch war vollzogen, die Kommission ging resultato 8 auseinander. Wie jebt, das Preßgefeß zu Stande kommen wird, weiß Niemand und es ist Die große Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß nicht einmal das SPreßgefes in dieser Session vereinbart werden wird. Wenn nun schon die Erklärungen, welche von der Regierung anläßlich der Revision des Strafgesebes abgegeben worden sind, tiefe Mißstimmung hervorgerufen haben, so vermehrt das Scheitern des Preßgefettgebungswerts, aus welchem ohnedies aller grobfarniger Liberalismus hinausgefiebt war, ‚dieselbe in hohem Grade. Nach fünfzehnmonatlicher Thätigkeit. des Reichsrathes bleibt die Preßordnung vom Jahre 1852 in Kraft. (Dem Berichte der „Sch. Korr.” hierüber entnehmen mir :',Da auf Minister v. Laffer erklärte, daß die Regierung auf Beibehaltung des Art. 5 bestehen missse und die Mitglieder des Abgeordnetenhauses sich nicht dazu verstehen wollten, so wurde endlich beschlossen, daß ein gemeinschaftlicher Bericht durch Freih,u LKcchtenfels und Dr. 9. Mühlfeld abgefaßt werde, worin das Resultat der Kommissionsberathung nach dem thatsächlichen Vorgange den beiden Häusern mitgetheilt werden sol. Der Bericht wird erst am 17. September den beiden Häusern vorgetragen werden. Nach einer Andeutung des Herrn Ministers Taffer scheint die Regierung zu beabsichtigen, die Strafnovelle , soweit sie im Reichsrathe vereinbart Mmurde, auch ohne das neue Preigefeg der allerhöchsten Sanktion zu unterbreiten,” gann der Brust von Millionen lebt, und in das Blut der Nation ge den Reichsrath ! Die Herren Brinz und Rehbauer werden zur Bildung ihres Standpunktes eine Erklärung über die Motive abgeben, welche sie zu dem Schreiben nach Frankfurt veranlaßt haben, ip heute wieder mit der lantsrechtlichen Frage. Der offiziöse „Sürgöny“ beleuchtet die Forderung , daß Uner, hält, so hört beschieen sol, es auf ein solches zu Wäre es ein bloßes Borurtheil, das uns davon abfein, „wenn es in drungen tst , — es ist bant Fein Borurthetl mehr, sondern ein politisches Glaubensbekenntniß, das ähnlich dem einen oder Anderen religiösen Dogma vieleicht auf einem SIrrthum beruht, nichts Destoweniger aber Millionen beglübt." — , Sargeny" beweist dann, daß unser , Borurtheti” für Autonomie auf zahlreiche positive ® eiese basert und spricht am Schluß seine Zweifel darüber aus, daß es möglich sei, „das gemeinsame Gefühl der Nation plöglich zu ändern, und auf Etwas hinzulenten, dem es sich bisher immer entzog.” " , Magyarorhág" stimmt der, als von uns erwähnten Ansicht des „Bild.“ bei, wornach es wichtiger sei, die Art, wer Reichsrathes mit einem solchen aus unserem zur Berathung zusammentreten, — was aber, das Maß trifft, tritt unfer kollega jest fon dem „Bild.“ entgegen, das behauptet hatte : nachdem wir die Handelsfrage als „gemeinsame” betrachten, müßten wir folgerecht ein Gleics bezüglich der Finanzfrage zugeben. Er sagt : Schlaffe die Zollfhranken, welche, zwischen Ungarn, die Bemerkung , vorausgeben, daß Ungarn das volle Recht beritz, auch über seine eigenen Handelsangelegenheiten durch dem jedoch seine eigene Legislative zu verfügen , na die den Erbländern bestanden, aufgehoben errichtung: derselben zu. den bundesstaatlicher Basis — zu den Festgefecht: und die Wiedernationalökonomischen Unmöglichkeiten gehört : so. muß die Ausarbeitung des Zolltarifes.und alles heffen, was damit in wesentlichem Zusammenhange steht, folglich auch die Regelung der Berzgehörungssteuerm und der Tabafangelegenheit,genheiten gehören. gemeinschaftlichen AngeleDaraus folgt jedoch noch bei Weitem nicht, daß all Die Finanzangelegenheiten gemeinschaftlich sein müssen; es kann daraus nur das folgen, das ein gemeistes DVBerhältniß werden muß, nach welchem der eine Theil der Einkünfte dem österreichischen Aerar, der andere Theil aber dem ungarischen Aerar zufließen soi. „Hirndt“ theilt überhaupt die Ansicht des , Btlo." nicht Angelegenheiten” im Reinen sein; er argumentirt : Wir betrachten es als sehr wichtig für uns, dag wir darüber, was von den gemeinschaftlichen Angelegenheiten zur Kompetenz unserer gefeglichen Autonomie gehört, im Reinen seien, ist gewiß, daß wir ohne diese Bestimmungen, im praktischen Leben auch in den uns überlassenen Angelegen beiSelbstverwaltung nicht aufrecht erhalten ren uniere können, über seinen Kreuzer der Steuersumme verfügen künnte, wie könnte er da wohl die Administration und die Gerichtshöfe des Landes regeln, wie fünnte er die Besoldungen der Beamten und Richter festfielen , auf welche Weise Anstalten errichten, wie könnte könnte er neue öffentliche er im Sintereffe des Landes gelegene Berbefferungen durchführen, wenn eine andere Korporation die hiezu erforderlichen Summen zu verweigern in der Lage wäre? Dodo hat die Sache auch noch eine andere Seite, welcher eine große Aufmerksamkeit zugewendet werden meint auch, wie wir wollen, die „gemeinschaftlichen Angelegenheiten“ zu bestimmen, als das Ma genau festgeben zu wollen. Was weiter, wäre es am bequemsten, daß und will zunächst denn e8 s U9nny194a 41 új oyt berathen f derselben im Vorpinein die Art betrifft „, heißt, es ein Ausschuß des Wien sind und — über die Spezifizirung der Wenn 3. 8, der ungarische Reichstag Reichstage natürlich wie auf „gemeinsamen