Pester Lloyd - Abendblatt, September 1862 (Jahrgang 9, nr. 200-224)

1862-09-26 / nr. 221

Seeitog, 26. September. Ar 221. Ve, 1862. (Die einzelne Nummer Koftet A Er. ő. EB.) Abendblatt. *p Heute vormittags um halb 10 Uhr ereignete sich ein Grauen erregendes Unglück. Das durch die Zeit und den Einfluß der Witterung­­ morsch gewordene Gerüste der im Bau begriffenen Ceppo Ipstädter Kirche stürzte nämlich an der Stelle, die sich über dem großen Portal (Dreifronengastenseite) befindet , in der Länge von mehreren Klaftern plöblich zusammen. Auf dem Gerüste befand sich eine sehwere eiserne Mas­chine , womit das Baumateriale in die schwindelnde Höhe hinaufgewunden wurde. Das Gerüst war offenbar au­chwach, um die Maschinen und die dabei beschäftigten Arbeiter ertragen zu können ; es brach plößlich zusammen und unter Entfehen erregendem Cefradie stürzte das ganze losgewor­dene Gehälfe mit der schweren Aufzug­­maschine und den unglücklichen Arbeitern in den Gou­terrain des Slirpenbaues. Sechs Leichen wurden unter dem zertrümmerten Gehälfe und der massiven eisernen Maschine gefunden und herausgebracht. Ein Arbeiter ist schwer verlegt. Netztliche Hilfe, so­­weit diese angewendet werden konnte, war sogleich bei der Hand. Die Beru­glücten sind sammtlich Shovafen. Man brachte die ei­nen und den Schwerverwundeten in das allgemeine Aran­­tenhaus.­­ Se. Majestät der Kaiser ist am 24. b. in Brünn eingetroffen, und von der Bevölkerung festlich empfangen worden. Auf die Ansprache des Bürgermeisters haben Se. Majestät Folgendes ern­euert : Sah freue Mich in der Mitte der Brünner Bewüsferung zu sein. Die Stadt Prünn hat in guten und bösen Tagen un­ten Betreffe ihrer Anhänglichkeit und Treue für Mich und Mein Kaiserhans gegeben. Ich rege auf diese Ge­­sinnungen der Stadt Brünn einen um so größeren Werth, als sie rauch ihre Industrie- und Handelsthätigkeit eine der hervorragendsten Städte Meines Reiches ist. Se, Majestät haben noch am selben Tage Brünn ‚seh­assen und sind um 9­hr 55 Min. Abends in Ala­­drub eingetroffen . Dem „Sargonye wird aus Wien vom 94. bh getrieben, daß die a. b. Entsihltegung Über die Ablie­fung der no aus dem Marbarialverbande stammenden Remartentialgründe und der Übrigen, nit Aus dem lite­rarium entspringenden Leistungen nach dem vom­­ Tönigl, ung. Hoffanzler unterbreiteten Borschlage. Bereits er floffen­­d, und folgende Bestimmungen enthalte : 1. Die laufenden Binsen der Ablösungssummen sind durchgängig auf 5 pEt, zu bef­timmen: 2. Die Binsen der für die Ablösung der Nemanential­­­­gründe geweglich entfallenden und sor­ariftmäßig festzugehen­­den Ablösungssummen sind vom 1. Mai 1848 an zu berech­­nen ; falls aber andere L­eistungen den Gegenstand der Ab­­lösung bilden, so sind die Zinsen der betreffenden Ablösungs­­summen vom gefeglichen Aufhören jener Leistungen, aber von der Zeit der Vollzugsfegung der Ablösung an zu berechnen. 3. Zur Abtragung des festgesechten Ablösungskapitals, sowie der Sperr. Zinsen bestehden ist im Allgemeinen ein zehnjähriger Zeitraum in der Art zu bestimmen, daß die betreffende Ablösungssumme und deren rüdständige Zinsen in halbjährigen Raten pünktlich abgesahlt werden, 4. Den zum Bezuge der Ablösungssumme Berechtig­­ten wird es freistehen, die auf politischen­ oder gerichtlichen Wege festgestellte Ablösungssumme durch gebü­hrenfreie grund­­bücherliche Einverleibung auf die zu entlastenden Gründe sicherzustellen, sowie all diese S­tabulation seiner Zeit 7 bührenfrei Löschen zu Iaffen, wobei es den betreffenden Bet­­ugsberec­htigten auch freigestellt wird, im Falle der Zah­­lungsverweigerung oder im Falle der Nichtabtragung der verfallenen Raten, im Wege des im §. 43 der provisortschen Justiznorm festgelegten summarischen mündlichen Prozesses stempel- und gebührenfrei einzutreiben. Das in der gestrigen Wiener Abgeord­­netenfibung verlesene Schreiben des Grafen Clam-Martinisg, in welchem derselbe die Mor­tive entwickelt, die ihn zur Niederlegung sei­­nes Mandat­s als Abgeordneter veranlassen, lautet: „Hohes Haus der Abgeordneten! Auf Grundlage eines ärztlichen Zeugentiffes habe ich die Bitte an das schlagen, Saufes nachhaltig ich. Haus gestellt , mir einen einmonatlichen Urlaub zu erthellen. Diese sondern Bitte wurde nicht nur abge­­ich wurde sogar für die Dauer eines Monats zum Schriftführer gewählt. Der Wortlaut des vor­­gelegten Zeugnisses Aft so far baf über die Nothunwendigkeit des erbetenen Urlaubes und über die Unmög­­figkeit, in welcher ich mich befinde, ohne nachtheilige Folgen für meine Gesundheit dermal an den Theil zu nehmen, insbesondere aber das Schriftfüh­reramt zu versehen, keinen Zweifel ob­­walten kann. Unter diesen Umständen ist Die D­erweigelung des angefs­chten Urlaubs ein so außerordentlicher und mit der bisherigen Gepflogenheit des h. Hauses so wenig vereinbarer Vorgang, Dab th nicht annehmen kann, das ich. Haus habe sich zu dieser Entscheidung dur Erwägung der Sachlage bestimmen lassen, sondern Igg Fann darin — mit allen Mitteln weißer Thetl berechtigt hab­en, zu und bestimmt, Berha blungen brő b. in einer gleichzeitigen Wahl zum Schriftführer — nur einen Belvets­tehlichin, Daß das h. Haus gemillt ist, dem In der Sigung vom 17.1. M. von dem Herrn Präsidenten ohne Widersp­uch von Seiten des h. Hauses Fun gegebenen Nachbruch so fie nament­ zu verleihen, dem Entschluß nämlich : alle Abgeordneten zur A­ne wesenhett und zum Mitsiimmenbetalien Berhhandlungen —also an bei folgen­de Antwendung der Normen der Geschäftsordnung verhalten zu wollt, an nehmen sie ih­m­­ für Böhmen üb­ertragene Mandat als angenom­men In der Meherzeugung, ín dei­ Ber fu­mmüngen des Graniegrundgewebes seine Begrenzung finde, und In der Hoffnung, daß durch dag Zusammen­wirfen der Ich in Entschluffe ir unmöglich Durch gemacht , weiter diesen irgend Keen­de Beh­erbanlungen des Entschluß aber melden tít ich. Hau;es Überhaupt, Ich habe daz mir von dem Landtage es Antheil zu des Königreichs Reich herathsabgeordneter daß dasselbe

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