Pester Lloyd - Abendblatt, Oktober 1862 (Jahrgang 9, nr. 225-251)

1862-10-20 / nr. 241

. Abendblatt des Pester Montag, 20. Oktober. Kr. 241. (Die einzelne Nummer Eoftet A Er. 6. XB.) Ldovd. Drift, 1862. · Sz, Paris, 17. Oktober. Man spricht no immer von weiteren Kabinetsänd­erungen, die in der nächsten Woche bevorstünden und will namentlich Herrn 9. Derfigny den Präfessen der unteren Seine Herrn feron zum Nachfolger geben ; indes dürften diese Gerüchte wenig begründet sein. Was g­efchehen ist, reicht vollkommen hin, um die Hoffnungen der liberalen Partei auf lange Zeit zu vernichten. Es macht fast einen somtidhen Eindruck, zu fehen, wie unsere Blätter nach wahrhaft süd­astischer Mer­thode Die nur zu gemeissen Erfahrungen der Gegenwart durch Schriftstellen zu beseitigen sucht ; geflern zitirte z. B. „La Drefle” paffende Stellen aus Herrn Billault’s­ Serie, und heute nimmt sie den Kaiferlichen Brief vor und demon­­strirt daraus, Daß die Sachen doch nicht so schlimm stehen könnten, wie der Augenschein sehrs. — Die offiziöse Pfesse fuht mit großer Dreistigkeit dem Publik­um Sand in die Augen zu ftreuen und behauptet einmüthig,, die Gerüchte über Kabinettwechsel würden regi­nnwohl verflummen, Mar­türlich, denn. der Wechsel it ja bereits eingetreten! Der neue Minister des Auswärtigen war gestern in St. Eloud zum Diner geladen. Unter den übrigen Gästen muß besonders Herr 9. Lagueronniäre hervorgeho­­ben werden, der trob aller Angriffe, die das Ministerium des Innern gegen ihn hat ergehen lassen, fester in der Kaiser­­then Huld steht als je, Herr Droutin de Khuyser- Laßt in diesen Tagen ein Zirkular an die diy­o­­matischen Agenten Franfretic­h im Auslande, in dem er seine politischen Prinzipien darlegen wird. Dem Bernehmen nach wird dasselbe ziemlich f­reisinnig aussehen, aber troß der schönen Form seinen wahren Sinn in dem schon so oft aufgetifäuten Postulat der Verführung Italiens und des Papstt­ums erkennen lassen. — Herr Thouvenel ist bereits nach Montereau abgereist , er hat die Gesandt­­schaften von London und Petersburg abgelehnt und zieht sich für fest ins Privatleben zurück. Doc sol er, wie auch Herr 9. Ravalette für die in den nächsten Monaten jedenfalls ber­ginnende Senatssession eine energische Campagne für ihre Speen vorbereiten. — Man sagt, ein Dordonnanzoffizier sei mit einem eigenhändigen Brief des Ratsers an Rik­­tor Emanuel nach Turin abgeseist. Wenn ih­n Riktor Emanuel dadurch beschwichtigen läßt, so muß seine Gedurd sie­ größer sein als man ihm zutraut. y.Turin,16.Oktober.Aus Paris kommen fort­­während schlimme Nachrichten.Die einzige Hoffnung de­s­jenigen,welche nicht geradezu für einen Bruch mitanb­leich stimmen,beruht darauf,daß die Hartnäckigkeit der Kutie,welche«von der Reklamation des ganzen frü­heren Kirchenstaates nicht abgehen wird,Frankreich in die faktische Unmöglichkeit versetzt,das Pogramm der»Fran­ke«rauszu­­führen, Entlasung nehme, und man fragt sich schon, ob er überhaupt einen Nachfolger erhalten werde. Herr Benedetti hat bereits erklärt , daß er seine = Die Wiener „Presse“ theilt nach Erzählungen im Ab­­­geordnetenhause eine interessante Konversation mit, die z­wischen einem freierischen Abgeordnneten und einem Minister stattgefunden haben sol. Der Minister bemerkte dem Abgeordneten „in humoristischer Weise, daß er sich mit dem in der Grazer Landhausversammlung gefaßten Beschluffe, n­ich­t nach Frant­­fuhrt zu geben. Keineswegs einverstanden erklären künne. Es sei zu Debauern, daß man sich Frankfurt fernhalte,” — „Um nach Brankfurt zu geben, müßte man erst willen, welchen Standpunkt man dort vertreten könne", erwiderte der Ab­­geordnete. „So lange die Regierung nicht erkläre, was sie die Federverfallung modifiziren wolle, können die Deutsch- Österreicher in der deutschen Frage nicht Position nehmen.“ „Die Leberverfassung” , sol der Minister geantwortet haben, bleibt wie sie if.” — „Dann wäre der Standpunkt in der deutschen Frage einfach der, daß Oesterreich mit seinem gan­­zen Rändergebiete in den deutschen Bund treten würde 2" — „Oesterreich”, lautete Die etwas orafelhafte Antwort, ist fon im deutschen Bunde, es braucht nicht mehr in denselben zu treten.“ In Prag wurde die rechte Nummer der „Humoristiche Kg“ auf Veranlassung der Staatsan­walt fast gerichtlich mit Beschlag belegt. Der Herr Finanzminister 9. Wiener sprach sich in der Wiener Abgeordnetenfibung vom 18. b. über die Erhöhung der direkten Steuern und über die Fi­­nanzlage überhaupt im Wesentlichen folgendermaßen aus : Bei der Erörterung Brandsteuer ist nur die im Allgemeinen, sondern die richtigung der Steuergrundlage, b. Katasters heraus, hing­folge von die Erhöhbung der Unerschwinglichkeit berfel­en insbesondere das Berhältniß einge­­wendet worden, daß die Ungleichmäßigkeit der Steuergrund­­lage und namentlich die an einigen Orten bestehende Grund­­ertragsüberfchäsung Anspannung Steuerleistung zu einer die Kräfte des gegenwärtigen Steuerträgers er­­schöpfenden Belastung steigern und für den Wohlstand und die Produktion fertigung solcher Wederstände stellte schlagen werden, um einerseits Als Mittel zur Be fic) zunächst wohl die Re­­Revision des erst in einem spätern Zeitpunkte zu Stande gebracht werden, als bis zu welchem mit der von den Finan­­zen aus der Steuererhöhung im Allgemeinen unerläßst ange­­sprochenen Mehreinnahme werben kann. Es mußte daher, unabhängig von der in besonderer Verhandlung flehenden anderer Weg einge­­Steuererhu­­daraus als entstehenden Ueberbür­­dungen möglichst zu beseitigen. (ES wurde sofort die Mai­­regel getroffen , daß jene Steuerpflichtigen,, bei welchen der erwähnte Nebelstand erwiesenerma­ßen eintritt, von der Steuer­­erhöhung ausgenommen werden, zu welchem Imwede in dem neuen Gefeßentwurfe die Bestimmung aufgenommen ward, daß in berlet Falln Die Abschreibung des aus der Steuer­­erhöhung er­wachsenden Mehrbetrages, und zwar im Sintereffe der Beschleunigung durch Kommissionen stattfinde, melche in den Ländern eingefegt sind, und deren, unter dem Bo fipe des Chefs der Steuerlandesbehörde, Vertreter der Steuerträ­­ger beigegeben sind, welche in den Ländern, wo die Landtags­­ordnungen gemäß des Matentró vom 23. Weber 1861 beste­­hen, von den betreffenden Landesausschliffen, im Sombarbild­­venezianischen Königreiche von der Zentralkongregation ge­­wählt, in den ungarischen Ländern aber von den politischen Landesbehörden abgeordnet werden. Eine weitere neue Bestimmung hat die Dauer der Wirksamfett der angetragenen Steuerhöhung zum Ge­genstande,. . . . Alle Ridfichten bestimmten nämlich die Ne­­sierung, in dem gegenwärtig eingebrachten Gesehentwurfe die Wirksamkett der angetragenen Steurrerhöhung auf die dreijährige Period­e der Verwalsungsjahre 1863, 1864 und 1865 zu erstreben, wobei es sich von selbst versteht, lag bei mittlerweiligen systemalen Veränderungen in einzel­­nen G Steuergattungen, wie 3. 8. in Folge der von mir neuerlich in Angriff genommenen Reformarbeit über die Ge­werbs- und Personalsteuer, die gegenwärtig an beschließende Steuererhöhung wegfallen und der neuen, im verteilungs­­mäßigen Wege zn Stande kommenden gefeglichen Besteuerung Plan machen werde. Was nun die aus der angetragenen Erhöhung der direkten Steuer erwachsende Mehreinnahme betrifft, so wurde sie von der Regierung in dem Jahresbe­­trage von 18 Millionen präliminirt und in dem in der 146. Staung beg bh. Hauses für da Verwaltungsjahr 1863 ein­­gebrachten Behehungsantrage unter dem allgemeinen Anlage der sänmtlichen Steuer- und Gebührenerh­öhungen von 33 Millionen inbegriffen. Durch die Bewilligung der angetra­­genen Steuererhöhungen geshieht in der Wirklichkeit ein ereutender und sehr wesentlicher Schritt zur Besseiung der finanziellen Zustände und erscheinen sonach die damit ver­­bundenen Opfer der den damit erreichten großen Zweck, durch die in Verbindung mit anderweitigen günstigen Ergeb­­nissen geläaffte ergiebige Hilfe auch gerechtfertigt Zu diesem Behafe ergreift die Regierung den heutigen Anfati zu fol­­genden Eröffnungen über Die gegenwärtige Finanzlage besch­leidhed : Das BDermaltungsjahr 1861 war in seinen Finanzer­­gebnissen ein ungü­nstiges, namentlich wirkten, wie ich be­reits im Vertrage vom 17. Dezember 1861 erörtert habe, die damaligen Zustände in Ungarn sehr nachtheilig auf die Einnahmen. Desto erfreulicher aber gefalteten sich die Er­­gebnisse des Verwaltungsjahren 1832. Obwohl dasselbe der­­zeit noch nicht vollständig abgelaufen und die rechnungsmä­­ßigen G­ehahrungsresultate nur für zehn Monate des Ver­­waltungsjahr­s abgeschlossen vorliegen, so bilden Doc­kiefe mit den bis zum gegenwärtigen Augenblich bekannten Ab­­fuhrsergebnissen und Kaflafländen dennoch ein entsprechendes­­ Bid für die gesammte Gehahrung des Jahres. Wenn man sich auf die Gegeneinanderhaltung der vollkommen rechnungs­­­­mäßig vorliegenden Gebahrung der ersten zehn Monate des Verwaltungsjahres beschränkt, so ergibt sich an bi­re­k­ten Steuern und indirekten Ab­g­a­­ben in den ersten zehn Monaten des Verwaltungs­­jahres 1862 gegen jene des Vorjahres 1861 eine Mehr­­e­innahme von 34,050,8%0 fl. $tervon entfallen auf die ungarischen Länder 23,621,637 fl, und auf die nichtungari­­schen Länder 10,429,183 fl. Von dem Gesammti mehr betrage direkten Gieuern , von 34 Millionen entfallen auf die 15,675,281 fl., auf die indirekten Abgaben 19.375,533 fl. Von den legteren, nämlich von den indirekten Abgaben, neh­­men einen hervorragenden Antheil an diesem Mehrbetrage : die Berzehrungssteuer mit 5.819,001 fl., der Tabakverschleiß mit 1,661,819 fl., der Stempel mit 993,683 fl., die Rechts­­gebühren mit 4,765,957 fl., das Zoßgefälle mit 1,500,090 fl., Radständen zugeschrieben werden muß, der Rest von 5 Mil. fl. entfällt fauf die ebenfalls im Er­­trage gestiegenen Rubriken des Salguerschleißes, des Lotto­­und Postgefälles. Während die Mehreinnahme der ungarischen Länder, namentlich in den bireften Steuern, mit 14,482,542 fl., und auch die N Rechtsgebühren mit 3.560,558 fl, der im Jahre 1862 stattgefundenen Eindringung von vorjährigen so gibt Do die gleichzeitige Zunahme der übrigen Indirekten Abgaben in Un­­garn um 5,578,537 fl., dann der in den Übrigen Kronlän­­dern stattgefundene Aufschwung in den indirekten Abgaben im Betrage von 9,236,444 fl. einen höchst erfreulichen Be­­weis von der Entwickklung des Verkehrs, der Produktions­­und Konsumtionsfähigkeit. Wenn diese auf die rechnungsmä­­ßig vorliegende Periode der Sabre 1861 und 1862 beschränfte­­ Bergleigung auf die Monate September und Oktober nach den Abfuhren und Kaffa-Ergebnissen ausgedehnt wird, so stellt ich das übereinstimmende und entsprechende Resultat auch für die gesammte Sabresgebarung heraus. Aber auf die­­ Vergleichung des Boranfälages für das laufende Verwaltungsjahr 1862 mit dem Erfolge bes­­sellten Liefert sehr befriedigende Resultate. Für das Ver­­w­altungsjahr 1862 wurde vom bohen Abgeordnetenhaufe das Defizit mit 94.066,962 fl, beziffert s; eg erhöhte sich die­­ses Defizit mit Rüdficht auf einige Nachträge (als für die­­ Reichsvertretung 320,300 fl., Marine 3.768,114 fl.) und andere Mehranforderungen auf 99.132,865 fl. Diese Defi­­zitsziffer wird sich aber mit Rüdficht auf den bis Ende September reinungsmäßig bekannten und den im Monat Oktober anzutreffenden Erfolg vermindern um rund 25 Mil­­lonen Gulden und zwar durch Mehreinnahmen gegen den Baranschlag um rund 20 Millionen Gulden und durch Min­­derausgaben um 5 Millionen Gulden. CS sielt sich sonach die Defisiteziffer richtig nur im Betrage von 74 Millionen Gulden. Ich bemerke hierbei, daß die 20 Millionen Mehr­­einnahmen Nettoeinnahmen sind und sowohl durch Erhöhung der reellen Bruttoeinnahme als durch die verminderten Aus­­gaben in den einzelnen Gefülldzweigen, namentlich b durch verminderte Tabakseinläufe entstanden sind. Ich bemerke ferner, das unter den Minderausgaben der Konto „Münz­­- und M Wechselverlust” allein eine Ersparung von 3.200.000 ff. auftretf. Die Bededung dieses sofort auf 74 Millionen redu- Defizits erfolgte, wie dem hohen Haufe aus früheren Mittheilungen ohnehin theilweise befan­t sein dürfte. Durch Einzahlungen auf das Lottoanlehen vom Jahre 186% erster Emission circa 2.500,090 fl., zweiter Emission 5­­.009,000 fl. (kraft des Gefäßes vom S. Juni 1262) , durch­­ Verlauf von Obligationen des englischen Anlehens (meist zur Abwiclung der Depotgeschäfte) mit 8.500,000 fl, der Berlauf anderer für die Finanzen disponialen Detigationen mit 1.500,000 fl., durch die dem hohen Haufe bekannte Mehrhinausgabe von Hypothesaran­wetfungen bis auf den Betrag von 99.370,000 fl. mit 10.000,000 fl. , durch Grundentlastungsentschädigung für Staatsgüter 500,009 fl., durch rüderhaltene V­orstiffe von ungarischen Grundentlastungsfonden 2.300,090 fl., zu­­sammen mit 75.300,600 fl. Hievon wurde zur Rüdzahlung an der sühwebenden Schuld verwendet 1.300,000 fl. Es sind also volltändig zur Bedekung des greilautenden De­­fiatts verblieben 74.090,09 fl. » Gleichzeitig haben sich die Kassastandem­­edekanf die mit Anfang des Jahres bestandene Hohegestellkunde ztvn­d der Uebergang des Verwaltungsjahres iss Zin daS Jahk 1863 mit einem Kassaüberschusse von 22 Mill.effektivec Kassai bankschafe stattfinden.(Einzelne Bkavoithentermn.) Nebenbei führe ich noch an,daßich,den dermaligen günstigen Stand der Kassamittel denu­tzend,von den als in Umlauf befindlich nachgewiesenen 99,800,01­0fl.ithpothei­katanweisungen einen Betrag von 5.()00,000fl.miteein­­e­s­komptiring für Rechnung des Lifeeaks aus dem allgemeinen Umlauf gegoben habe,welche­r somit gegenwittrig sich au m­it 94.801),0;)l)fl.dieses Effektes reduziet. Auch ist die nach den Bestim­mungen über das im J.. 1861 aufgenommene sogenannte Steueranlehen von 30 Mil­­lionen am 1. Dezember 1362 fällige erste Tilgungsquote vom 6 Millionen bereits zum größten Theile schon im Laufe die­­ses Jahres durch Verwendung bei Steuerzahlungen abgerru­­fen worden. Das wichtige Ergebniß der bisherigen B­eha­­tung besteht demnach darin, das zur Deckung des prälimi­­nirten Defizits im Verwaltungsjahre 1862 gegen­wär­tig keine weitere Beschaffung von Gelb­­m­itteln erfordert hich ist, sondern das­ei Imehr von dem Verwaltungsjahre 1862 in das Bermaltungsjahr 1863 ein Raffaüberschuß von 22 Millionen Übertragen wer­­den wird. (Einzelnes Bravo into.) Ich gehe nunmehr auf da Verwaltungsjahr 1863 über. Das mit Nachsicht auf die dem hohen Abgeordnetenhause bekannt gegebenen Nachträge berechnete Erfordernis für das Verwaltungsjahr 1863 bei­trägt mit Inbegriff des Militärertraordinariums rund 388 Mill. 700.000 fl. Die Bedebung dur die bestehenden Steuern und Ab­­gaben, dann dur­cie angetragene Erhöhung und durch die üidrigen Zweige des Staatseinkommens beträgt 338.10­0.000 fl., der Abgang somit 50.609.000 fl Hiervon entfallen im Falle der Genehmigung der Bausatre nach den Anträgen des Finanzausschusses bei der Annahme, Daß viefeldbe vom 1. Jänner 1863 in Wirksamfest tritt, rund 4.209,000 fl. 109­ , web­er der Mest des Abganges mit 46.400,000 fl. beziffert. Die außerordentliche Bededung aus dem Erlöse von zwei Drittheiten der dritten Emission des Lottoansehens von 40 Milionen zum Kurse von 9245 berechnet, beträgt 27.759,060 fl., somit bleiben nur noch zu bededen 18.650,000 fl., für deren Beschaffung im Kreditwege zu sorgen sein wird, in dem deren Entnehmung aus den Raffavorräthen aus Rück­­sichten einer gesilterten und soliden Finanzgebarung unzu­­lässig erscheint. Ohne den Detaillplan­ton fest vorzulegen, welchen ich mir für den geeigneten Zeitpunkt vorbehalte, fann Ich dennoch nicht um ein, einen Eid auf die weitere Zukunft üben das Jahr 1863 hinaus, nämlich auf das Jahr 1864 und die folgenden zu werfen. Es ist mir gar wohl bewußt, daß in den nächsten Jahren eine ähnliche außeror­­dentliche Bededungspost, wie der im Jahre 1863 aus dem­ Bankübereinkommen verfügbare Retterlös aus den 1860er Hofen im Betrage von 27.000.000 fl. nicht mehr zu Gebote steht Soniel stett aber von gegenwärtig fest, daß mit der durch die Baulatte zu erstelenden Herstellung und selbst mit der fortsäreitenden Besseiung der Baluta, aus dem Staats­­erfordernisse eine derzeit noch mit rund 8.000.000 ff. auf dem Konto „Münz- und Wechselverlust” aufgetragene oft entfallen wird, daß nebstdem noch eine mehrere Millionen erreichende Auslage entfällt, welche, ohne auf irgend­einem Spezialfonto zu stehen, bei dem Disagio der Banknoten den Staat bei seinen sämmtlichen Anschaffungen, Kieferungen u. s. w. schwer belastet, daß ferner Die erst in den nächsten Jahren zu Tage tretenden Früchte der bereits so energi begonnenen und fortschreitenden Ersparungen im Erforder­­nisse, in Verbindung mit der thatfachlichen, weil naturgemä­­ßen Entwiclung der indirekten Abgaben und im Zusam­­menhange mit der Regelung der brieften Steuern, die Be­dingungen zur bedeutenden Herabminderung und gänzlichen Begleichung des Staatsdefizits in nicht Langer Zeit bilden werden, bis zu deren Eintritt in dem unwertbvollen unbeweg­ Iden Befüge des Staates die ausreichenden Mittel zur Be­schafung der etwa abgängigen Bebedung gefunden werden können. Ich komme zum GSchlafe auf den eigentlichen Ber­genstand meines gegenwärtigen V­ertrages zurück, auf die Bewilligung der angetragenen GSteuererhöhung. Es ist Diese Mairegel eine ebenso nothwendige als unwirksame zur Berbefe­uerung der finanziellen Lage des Reiches, deren entschieden günstigere Gestaltung ist aber auch geeignet, den Muth zur Besich­erung und Bringung der Opfer zu erhöhen, welche um so leichter getragen werden Ffünnen, wenn ihr Nugen für den großen Zweck ein entscheidender und die Hoffnung auf dessen Erreigung eine schon barch fett feststehende Thatiadhen begründete ist, Hohe Versammlung ! Die ar Ösln ber Steuer­­und Gebührenerhögung und die Genehmigung der Banfakte werden zwei große, ja th glaube­nse Behauptung wagen zu können, zwei rettende Ihaten des österreichischen Reichsra­­thes bilden, und seine erste Session so in einer würdigen­ Weise bezeichnen. Die Regierung empfiehlt daher ,ihrem warmen Patriotismus und ihrer hohen Einsicht eine baldige, und günstige Erledigung der heutigen Vorlage. Über nachtheilig „wirken nicht aufzuschieben , und werde, 1. bie­ber Eine fole Tann aber jedenfalls der Flüsigmachung zugewartet Revision des Skatasters, ein Katastralüberfragungen den Beginn der andererseits bie | : ‚ | zirten

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