Pester Lloyd, Januar 1863 (Jahrgang 10, nr. 1-25)
1863-01-14 / nr. 10
Der Schuldenbrreft Rr., Welt, 13. Jänner. Wenn der ungünstige Zustand unseren Handels von allen Sachundigen zum großen Theil auf den Mangel an Kredit zurückgeführt wird, so ist es wohl die Aufgabe der Prefse, die Fehler der Kreditegeseßgebung zu beleuchten und die Ausfüllung ihrer nur zu zahlreichen Juden anzudeuten. Mag auch die Hoffnung auf die Thätigkeit des Reichstages wieder in die Ferne gereiht sein, so scheint doch die Bildung einer Kopifikationskommtsion zur Vorbereitung einer Reform der einheimischen Gefesgeltung bevorzustehen und immerhin wird durch eine Besprecung Material für sinstige legislatorische Arbeiten herbeigeschafft, und die Mahnung der Presse gibt Zeugniß von dem Bedürfniß, welches sich im Verkehr durch seine Folgen fühlbar macht. Wir mollen heute einige Worte über das Evefuktionsmittel des Personalarrestes jagen. Die Berthetinger vorschuldenhaft rufen die Neulicht fett im Berfebre vas. Ansehen des richterlichen Urtheils, mit einem Worte , die Rechtssicherheit an, welche gefährdet ist, sobald man dieses Aufßerste Erefutionsmittel nicht anzuenden darf. Die Gegner aber wollen die reiheit als ein unschälbares politisches Gut gegen jeden Angriff, selbst von Seite der Ziviljustiz gewahrt sehen. So bekämpfen einander zwei Prinzipien ; richtiger würbe man vielleicht sagen, das Prinzip der Rechtesicherheit stehe dem Vorurteil der Wahrung der persönlichen Freiheit entgegen. Allein selbst ein Vorurtheil, das sich auf eine Gefühle beruft, dann nicht einfach ignorirt, es muß widerlegt und in seiner Nichtigkeit enthüllt werden. Es ist falsch, die Schuldenhaft als eine Strafe für zahlungsunfähige Schuldner anzusehen. Sie ist es, nicht, weil der Schuldner durch das Gefängnis durchaus nicht von der Zahlung frei wird, sondern wenn er hieder zu Vermögen gelangt, seine Verbindlichkeiten jederzeit erfüllen muß. Sie ist auch nicht eine Privatrache, wodurch der Gläubiger an dem Schuldner sein Mitthchen fühlt und ihm die ganze Macht des Reichen über die hilflose Armuth empfinden läßt. Dergleichen kommt in Schauspielen und Romanen sehr häufig vor, aber desto seltener im wirklichen Leben. Frage man einmal nicht die Dichter sondern die Richter und Aprofaten, und man wird erfahren, daß der Gläubiger durchaus nicht jener Bandit ist, wer sein Opfer mit dem Arrestbescheide erdolcht. Habsüchtig, was mag der Gläubiger oft sein, aber nicht rachsüchtig. Er glaubt nicht, daß sein Kapital ich durch die Verzweiflung seines Schuldners bezahlt, und wenn ein Menschenfreund ihm die Imsittlichkeit der Rache vorstellen mwordve, so möchte der Gläubiger in den meisten Fällen antworten , gegen baare Bezahlung verzichte er auf die Rache und auf einen Theil des Kapitales dazu. Der Gläubiger ist nicht der „harte Reiche” , ja oft überhaupt nicht reich, und bei vielen Konkursen kann man si tberzeugen, daß der Schuldner reicher ist, und Dant einer unvollkommenen Gefeggebung auch reicher bleibt, als die meisten seiner Gläubiger. Der Gläubiger geht, wenn er seinen Schuldner mit der Haft verfolgt, "durchaus von seinen tragischen Motiven aus: er sieht in dem Schuldner nicht einen Feind, sondern einen Mann, wer durch schlechte M Wirthschaft oder Ungeschichtheit sein Vermögen und vor Allem das ihm von Anderen anvertraute versplittert hat. Aus dem Schiffbruch noch so viel als möglich für sich zu retten, das ist das prosaische aber rechtmäßige Streben des Gläubigers. Bei der Leichtigkeit, daß der Schuldner alles bewegliche Vermögen, womit sich der Gläubiger zahlhaft machen kann , hinwegräume , bei der großen Gefahr , mag er selbst das, was sich nicht verheimlichen läßt, durch Scheinkontraste an Frau, Verwandte Ic, übertrage, ist der Personalarrest das einzige Mittel, den Schuldner zur Angabe seins Vermögens zu zwingen. In diesem Sinne, als Zwang zur Angabe der etwa verborgenen Zahlungsmittel ist auch der Arrest von den neueren Gefäßgebungen jederzeit aufgefaßt worden. Der Schuldner erhält den Auftrag, dem Gläubiger hinreichende Zahlungsmittel namhaft zu machen , und erst, wenn er diesem richterlichen Befehle nicht nachkommt, wird der Arrest verfügt, der Besit einer Realität oder eines bestimmten jährlichen Einkommens befreit nach mständen von dem Arreste se. Mehr noch als diese gefeglichen Verfügungen wirft auf den Charakter des Arrestes die Bestimmung,, daß der Gläubiger die Alimente für den Schuldner bezahlen muß. Wa daher wirklich nichts ist, verzichtet ver Gläubiger auf die Arretirung , und bittet si, unnüse Kosten aufzuwenden. Uebrigens ist es eine einseitige Ansicht in dem Personalarreste blos einen Wortheil der Gläubiger zu sehen, in mittelbarer Weise wüst viese Einrichtung selbst. ver Klaffe der Schuldner. Was zur Befestigung des Kredites dient — und diese Wirkung hat noch Niemand dem Arreste abgestritten — verbessert die Lage der redlichen Schuldner. eie dem Gläubiger auferlegte Beschränkung, jedes Hinderniß, welches die Gelege, wenn auch in der besten Absicht, zwischen von Gläubiger und die Zahlung stellen, vermindert die Zahl jener, welche Kredit geben wollen, und steigert den Preis des bewilligten Kredites. Jede Unsicherheit im Berieht erhöht den Zinsfuß und ist dieser einmal allgemein gesteigert worden, so muß auch der künstliche Schuldner den Kredit theuerer bezahlen. Nehmen wir z. B. unter dem Beistande des rreftes als Erofutionsmittel fünne vergan sichere Bürger um 5 pet. Geld erhalten, der minder verläßliche um 8 pet., so wird der septere, wenn der Arrest hinmwegfällt, vielleicht 12 pEt. zahlen müssen. Aber wenn es möglich ist, bei solchen Schulpnern sein Kapital zu 12 pet. zu verwerten, so wird schwerlig mehr wiel Geld um 5 pet. zu haben sein, und auch wer foliperte Schuldner wird sich zur einer Erhöbung des Zinses bequemen müssen. Diese Erfahrung, daß der Gläubiger den ganzen Drud, den er von einem unpaffenden Gefege erleidet, auf den Schuldner überträgt, ist noch bei allen Gefegen gemacht worden, welche im mißverstandener Humanität den Schuldner begünstigen wollten. Die Wirkung der Wuchergefege ist bespannt. A. könnte um 10 pEt. ein Darleihen erhalten, aber das Gefes verbietet mehr als 6 pEt, zu nehmen, folglich ziehen sie alle Kapitalisten, welche geneigt wären fir 10 pet, vorzuleiben, zurück, es bleiben nur Sene, welche auch auf die Gefahr eines Wucherprogenes hin Geschäfte machen wollen. Allen viese Gefahr nehmen sie nicht umsonst auf sich, sie muß ihnen von dem Bürger vergiftet werden, und A. wird vielleicht 20 pCt. bezahlen, weil das Gefes ihm nicht erlaubte 10 pCt. zu bezahlen. — Die ältere Gefeggebung wollte, besonders ven Gutsbesiter als Schuldner begünstigen, und umgab deshalb die Evolution auf Realitäten mit hindernissen, welche sie auf Jahre, manchmal auf Jahrzehente hinaugziehen. Der Kaufmann dagegen, um welchen sich das Gefeb weniger sűmmerte, wurde dem strengen Wechselverfahren preisgegeben. Die Folge ist, daß in allen Ländern der Wechseleffompfe. niedriger steht als der Bringfuß der Hypothesen, d. h. daß der Kaufmann mohlfeiler, auf seine bloße Unterschrift Geld bekommt, als der Gutäbefiger, wenn er seine Befisung verpfändet. — In der nordamerikanischen Union hat die Gefesgebung den Schuldner gegen den Pfandgläubiger so sehr in Schus genommen, daß Niemand mehr auf Pfänder leicht als gegen fürmlichen Kaufe brief. Wird das Pfand nicht ausgelöst, so verfällt es und der Eigenthhmer verliert um was es mehr werth war, als der Betrag seiner Schuld. Der „Schuß“, welchen Kreditgesete den Schuldnern zumenden, ist eben gar zu wirksam, er hilft ihnen gegen die Fünfzigen sowie gegen die jenigen Gläubiger. Denn Jevermann hütet sich der Gläubiger weffen zu werden, welchen man nur mit Mühe, Zeitverlust und Kosten zur Zahlung bringen kann. Wie unrichtig er aber ist, die Frage ver politischen Freiheit in die Schuldgeseitgebung einzumengen, zeigt die kleinste Aufmerksamkeit auf die Lehren der Geschichte. Die freiesten Völker hatten gerade die härtesten Schuldgefese. Das Haffische Alterthum steigerte die Strenge bis zur Stklaserei des Schuleners. Auch im Anfang des europäischen Mittelalters fiel der insolvente Schuldner in die Leibeigenschaft, und erst allmälig milderte man diese in die Gefangenhaltung des Schuldners zu einer Zeit, wo selbst die Gefängnißstrafe für Verbrechen noch unbekannt war. "Die „Wechselstrenge” entstand in den Danvelorepubliken des Mittelalters. Unter den jenigen Staaten ist die Schulvhaft am härtesten in England, wo sie sogar lebenslänglich dauern kann. So haben die Belfer, welche die Freiheit am besten zu würdigen wußten , für die eftigkeit, "der Verspflichtungen gefolgt. Im Orient freilich, wo die Freiheit des Individuums jeden Augenblic: der Willkür eines Mächtigeren preisgegeben it, finden wir seine Schuldhaft. Dort sind strenge Schuldengefege ebenso selten als — der Kredit. Was übrigens der Forderung strenger Kreditgefege und insbesondere der Schuldenhaft für unsere Verhältnisse eine vorrüngliche Bedeutung gibt, das ist, daß sie für den Handeld- und Wechselverkehr verlangt werden. Sollten auch wirklich der Einführung der Schuldenhaft im gewöhnlichen Beisisprozesse Bedenken entgegenstehen. Das dringende Bedürfing ist Schon befriedigt, wenn nur das Handelsrecht dieser Verbesserung theilhaft wird. Wer irgendeine zivilrechtliche Betzpflichtung eingeht, mag allenfalls nur mit seinem Vermögen, auf welches der Gläubiger Nachsicht genommen hat, dafür haften, aber es scheint logisch, daß der ganz persönliche Kredit, welchen, der Kaufmann gewährt, auch durch die Person des Schuldners gesichert werde. Und schon in dem bloßen Faftum, daß der Handelsstand Ungarns, mir dürfen sagen, in seiner Gesammtheit die Einführung des Schuldenarrestes begehrt, ist ein wichtiger Fingerzeig. Wenn ein Stand von der Gefeßgebung einen Vorzug gegen andere Klassen anspricht , so kann seine Forderung wohl mit Migrauen aufgenommen werden. „Wo aber — twie hier — eine Beschärfung vor Gefege verlangt wird, die vor Allem den Stand selbst trifft, wer sie begehrt, kann nur die Weberzeugung von einem wirklichen Bepüirfnisie die Bittsteller leiten. FH Wien, 12. Sänner.. Die Vorbereitungsarbeiten zur Einberufung des siebenbürgischen Landtages haben durch das Gefäß Über die Steuererhöhungen eine neue Verzögerung erfahren. Erst nämlich beramtlich durch ein allerhöchstes Dampfschreiben das Wahlrecht in Siebenbürgen an einen Steuerzensus von acht Gulden sämmtlicher direkten Steuern geknüpft. Auf dieser Zensus- Grundlage sind die bisherigen Wahlkonstriptionen vorgenommen und vollendet worden. Nun wurden aber in dem von dem Meichgrathe votirten Bungetgefege pro 1863 auch die Steuern erhöht , darunter die Grumpfteuer, Einkommensteuer, die Hauszing- und Handflafjensteuer,. Diese Steuererhöhungen werden auf die Mahlberechtigungen von bedeutendem Einflusse sein. Viele Steuerpflichtige, welche bisher von mindesten zur Landtagswahl berechtigenden Steuersak sen acht Gulden bezahlten, werden in Folge der Steuererhöhungen eine höhere Steuer zahlen, und Viele, deren Steuerschuldigkeit nicht den zur Mahlberechtigung nothmwendigen Betrag von acht Gulden erreicht hat, werden nun mit der erhöhten Steuer in die Klasse derjenigen eintreten, welche acht Gulden zahlen und mahlberechtigt sind. Die Steuererhöhung erweitert auf diese Art Das Wahlrecht , nachdem Derselbe voraussichtlich seinen Bestimmungsgrumd abgeben wird, an dem Wahlzensus eine Nenverung vorzunehmen und denselben etwa zu erhöhen und den Status quo der Wahlberechtigten aufrecht zu erhalten. Es müssen also die Kisten der Wahlberechtigten nach den Erfolgen der Steuererhöhung revidiert und durch den Zuwachs von Steuerberechtigten ersgänzt werden. Das ist eine bedeutende, zeitraubende Arbeit. Die Steuerämter müssen erst die neue Steuer vorschreiben und nachdem die betreffenden Verfügungen erst im verflosfenen Dionate an dieselben abgegangen sein können, wird die Arbeit vor einigen Wochen kaum beendet sein. Erst auf Grund der neuen Steuerfortschreibungen können dann die Wahllisten ergänzt und berichtigt werden. Inwwieweit die Steuererhöhung eine Vermehrung der M Wählerzahl, welche jett bei 80.000 beträgt, herbeiführen m werde , Táft sich sei noch nicht ermessen. P. Bufureft, 2. Zanner, Der Wdresentwurf auf die fürstliche Thronrenne ift von der Kommission bereits ausgearbeitet; er ist äußerst gemäßigt, und Angesichts der probenden Haltung, welche die Pforte gegen uns einnehmen zu mössen scheint, für die Negierung ermuthigend gehalten; er lautet: «»Die Eröffnung der gegenwärtigen Session erinnert uns,daß Rumänien Em. Hobeit die Hearifirung der Union der rumänischen Sürftentbhmer verdankt, und Die gesammte Nation brücht Ihnen noch einmal durch ihre Repräsentanten in feierlichereise ihren Dant aus für den ruhmreichen Akt der Union. Die Erfordernisse unserer Situation nach Außen mie nach Innen machen es zur Nothwendigkeit, daß diese Session eine fruchtbarere und nüßlichere werde. Die bereits in der außerordentlichen Seksion begonnene Arbeit der Bettrung des Budgets für das Fünfzige Jahr und der Prüfung der Staatsrechnungen aus den feitvertroffenen Jahren fortlegend , werden wir mit Aufmerksamfett und retter. Wederlegung Die bedeutungsvollen Gefegesvorlagen prüfen, welche von Em. Hoheit angekündigt wurden. Die Kammer erwartet alle diese Vorlagen mit lebhafter Freude, indem sie schon im Bombinein Em. Hoheit den thätigsten Beistand für Alles verspricht, was die moralische und materielle Prosperität bezweckt und die zufändige Größe Rumäniens anstrebt. . Die Kammer ist daher,durchdrungen von den Wünschen der Nation und überzeugt,daß inkeutschernharmonie zwischen Thwn« und Volk das Bürgerglück erfließen kann,bereit,im Hochseitsage entsprechenden Mittel an die Hand zu geben,für Entwickelung der öffentlichent einheitetU Verbesserung der Finanzen durch Herstellungeines Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben ; Organisirung des öffentlichen und Privatkredits‘; Herstelung von öffentlichen Arbeiten, Kommunikationsmitteln und insbesondere einer Eisenbahn, welche Saffy mit der Hauptstadt verbinden soll Nicht minderen Eifer sagen wir gu fir die Entwiclung unserer agrifofen Interessen, für Handel und Industrie, Firr die BVerbesserung des öffentlichen Unterrichts, Aufmunterung von Krunft und Wissenschaft, Reorganisirung der Armee mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl, Berbefferung des fofeg der Öffentlichen Funktionäre durch größere Stabilität, Lösung der Ruralfrage, Wiedereinführung des Staates in die Dollgemalt seiner Rechte über die sogenannten "Stiftungsflätter, Ausfüllung der Läden in der gegenwärtigen Gesettgebung und endlich fürc alle die politischen und sozialen Reformen, melde Rumänien erfordert, « Rumänien eine eferve auferlegten,und zweifelt seinen Aagenblik, praß die Regierung Em. Hobert, Durchdrungen von der Erbeutungsfülle derselben, mit all dem Patriotismus gearbeitet hat, Welden jene erfordern;die Regierung Ew. Hobert möge überzeugt sein,dass die Repräsentanten der Nation dbr den en eingifäften Beistand für die Lösung und den Triumph in allen den Fragen leisten werden, in welchem Beziehungsleben mit der Autonomie und der Erzistenz Rumäniens, Gott segne Em. Hoheit und stehe Rumänien bei. Unser Sppothe furs Kreditinstitut erwartet zur Stunde noch die all erhöhte Entscheidung auf die Seitens seiner Direktoren eingereichte Petition, welche gegen die Anwendung des neuen Gebührengefeßes auf dasselbe gerichtet ist; ver heutige , Független" sucht nun den Beweis zu führen, daß die Petition kaum ohne Erfolg bleiben dürfte. Er sagt im Wesentlichen : Nehmen mir an an, daß jemand den Einwurf machen würde, daß das fragliche Gebührensystem zum Gefeß wurde, und das zwar zu einem konstitutionell zu Stande gekommenen Gefeß, in welches einseitig nicht abgeändert werden kann , so hatten mir es doch nicht nöthig staatsrechtliche Fragen zu erörtern, um die Folgen dieser Behauptung von unserer Angelegenheit abzuwenden. Wir können und Fühn auf den Boden des Reichsrathes stellen, indem mir fragen, ob das Gebührensystem, welches durch die Beschlüiffe des Reichsrathes festgelöst wurde, durch Die alerh. Sanftion sogleich auch für die Länder der ungarischen Krone zum Gefeb wurde? Nein, Denn als biefes Gefeg fundgemacht wurde, beraf es für uns noch keine verbindende Kraft. Diese verbindende Kraft erhält es nodh erst durch jene allerb. Verordnung, welche Se. Majestät bezüglich der Länder der ungarischen Krone aus eigener Machtvollkommenheit erfäll. Dies ist das Mediéverhältnis auch som Gesichtspunkte des Neichsrathes. Indem aber Se, Majestät aus Machtvollkommenheit handelt, kann er an ein Gefeb nicht gebunden sein, meisl dies mit dem Begriff der Machtvollkommenheit im M Widerspruch stünde. Sene Beschlüsse können daher in diesem Falle blos die Role eines Gutachtens spielen, einem solchen gegenüber ist aber das Verfügungsrecht der Krone frei: und Se. Maiestät befist das volle Recht, solche Interessen zu berüksichtigen, welche im Reichsrath nicht vertreten waren, — RR Wir finden jedoch auf dem Boden des Reichsrathes auch, noc ein anderes Argument, fragt dessen nicht blos der im Beftne der Machtvolkommenheit befindliche König, sondern auch die sich verantwortlich nennende Zentralregierung verfassungsmäßig sich für berechtigt halten kann, auf die Stimme der Billigkett zu hören. Indem nämlich der Reichsrathb das Finanzgeseb vollendete, sprach er unter den, damit verbundenen Wünschen auch die Erwartung, aus, daß die Regierung nicht bins Einzelne, sondern auch ganze, Gemeinden von der erhöhten Steuer bispenstzen werde, wenn fias BEE als sehr drücend herausstelen sollte. Dieser Bedingung entspricht man die Gebührensteuer in übermäßiger Weise , wenn sie auf unsere Bodenkreditanstalt angewendet wird; und solte sic ‘die Regierung nicht berechtigt, fühlen, von jener ausnahmsweisen Ermächtigung, die ihr die Legislative für ganze Gemeinden gab, im Interesse einer gemeinnügigen Anstalt Gebrauch zu machen, welche von Gr. Majestät unserem D Vaterlande als ein Zeichen seiner Gnade bewilligt wurde, unter der fast des Gebührengefeges jedoch nicht zu Stande kommen könnte? 5 Sowohl das Recht, als die Billigkeit, — Schließt „Bügg.” , — Sprechen daher fir die Bitte unserer, nationalen Anstalt, und daß diese Bitte erhört, werben wird , glausben wir um so zuversichtlicher, da, wie wir vernehmen, auch Se. Erzellenz Herr v. Plener erklärt hat, bag er das Gesuch unserer. Hypothesenbanf unterftügen werde. EHER BEEUESORUEENBEETES RS SSBEENBBEREBETBERET BEREITEN EEE RER EEERERESETEREEREEEEREREERE BERGEN Tagesneuigfeiten. Meft, 13. Jänner, * 2 Am 183. b. Mi begannen, die Gesammtragungen der ungarischer Akademie Es sa men zuerst die Berichte der einzelnen Staffen zur Beriefung ; dieselben bezogen sich theils auf die um den Damenpreis fon- Furierenden Manuskripte, theils auf Die zum wählenden neuen Mitglieder... Kür. den Damenpreis von 300 Gulden waren im Ganzen acht Schemata ausgeschrieben, es wurden jedoch blos fünf beantwortet und auch unter diesen befand ich nur ein Manuskript, welches für preiswürdig erachtet wurde, nämlich eine populäre allgeine physikalische Geographie Als Berfasser derselben erwies sich Herr Julius Breguis, Professor und Rektor am hiesigen evangelischen Gymnasium, welcher fon einmal den Damenpreis für eine populäre Physis erhielt. Weber Die von den einzelnen Straffen zu neuen Mitgliedern vorgeschlagenen Individuen wird heute abgestimmt werden. In der heutigen Gisung wurde der große akademische Preis (200 Dukaten) dem ausgezeichneten Bechtähtsforscher Kardislaus Szalay zugesprocen, für den 5. und 6. Band seiner Geschichte von Ungan. Den Marezibányis Preis (50 Dukaten) erhält Hornpif für die Geschichte der Stadt Kecssemeth, von welcher bis jecht 3 Bände erschienen sind. * p Der hier städtische Magistrat bringt durch eine Kundmachung den steuerpflichtigen Berwohnern von Dett in Erinnerung, daß der Termin zur Abstattung der fälligen ersten Steuerquote auf das Jahr 1862/3 mit Ende b. M., abläuft und die Sondigen, welche ihrer Steuerschuldigkeit bis zum lebten ‚Jänner niet nachkommen, sich die Unannehmlichkeiten der evelativen Steuereintreibung selbst zuzuschreiben haben, * e Für die Ausgrabungen in Stuhl mweißenburg wurden Lieder der Museumspirestion eingefhicht : auf dem Bogen der Stadt Nibanya 11 fl. 70 Fr. s auf dem des Hledens Nemer-stereptur 4 fl. + auf dem der Stadt Echeming 5 fl. 50 fl. ; die Freistadt Tirnau 25 fl. ; auf dem Bogen der Frei- Habt Komorn 67 fl. 10 fl. ; auf dem der Freistadt Bartfeld. 2 fl. 10 fl. 5 auf dem des Obergespans-Stellvertreters des Debenburger Komitats 45 fl. * e In dem Teßten Quartal des abgelaufenen Jahres 1862 sind nach dem amtlichen Musmweise der Museumsdirektion außer Den, von uns bereits zu seiner Zeit erwähnten, Gegen fänden nachfolgende namhaftere Spenden eingelangt : : Die Bibliothek erhielt durch die Pelt-Diner T. E. Polizeidirektion die größte Bereicherung, nämlich ES 97: Bände von Probeexemplaren inländischer Druckweise ; nächst dieser ist die Druderei von Randerer und Hedenast mit 76, die Großwardeiner T. E Polizeidirektion mit 49, Der Obergespans-Stellvertreter des 3 Zempliner Komitats mit 36, Gustav Emidy’s Druderen mit 34 u. f. m. verzeichnet. Aus der Gr. tudwig Széchenyi’schen Fundation wurden um 420 fl. Hungarica angetauft. Für das Antiquitätenkabinett tlossen zumeist Silber- und Bronzeminzen ein. Als diesfältiges Resultat der Ausgrabungen in Stuhmweißenburg sind 2 Silber--und 4 Bronzemünzen, 2 Fleine, Bronze-Antiquitäten,E9 größere und mehrere kleinere Steintafeln und Bruchstücke zu erwähnen. Im Naturalienkabinet sind 349 von dem pensionirten Hofrath Nitter Karl Sacher gespendete Käfer, Baumwolle in Hilfen, melde in Folge der europäischen Baummethoth in der rühmlich besonnten Szilaffyschen Wirtschaft in PATH versuchsweise gepflangt wurde, und 99, von dem Feldprediger Mus Titins im Wege des Ts. mnaarischen Statthaltereirathes eingefähihte Moose aus Sitrien zu bemerken, * p Bei der Fön. ungarischen Septempiraltafel kommen von heute angefangen und in den folgenden Tagen nachstehende Zivilprozesse zur Verhandlung u. 3. Bei der 1. Senatsabtheilung : Ehescheidungsprozeß der Marie Szudy gegen ihren Gatten Benedikt Esüreg ; Schadenerfassuage des of. Szaldobägyi als Bormund bei Karl und Susanna Nagy gegen die Konkursmaffe des Andreas Stanaczfy und Karl Nagy 5 Besuch des Salob Spiker um Amtssendung eines Richters. Referent dieser Angelegenheiten ist Her. Sztedr. v. Matula 9, Beiliger der Fön. Tafel. — Alimentationsfrage der Susanna Kocsis gegen Gustav Landau; Schulvklage des Philipp Scherz contra Marie Meyer ; Erolutionssache des Johann Schmalhofer gegen 130b. Taufig, Referent : Hr. Sigm, 9. Szalay, Reisiger der 1. Tafel, Prozeß des Bernhard Weinberger gegen Mark. Herrmann wegen 40 Eimer Wein; Prozeß der Stadt Szentes gegen den Nachlaß des Peter Negyesiz Kontrastsache des Emerich Petroczy gegen Soh.Domotos; detto des Andr. Szabo gegen Soh. Ender ; Prozeß des Szathmarer Kapitels gegen Franz Sclachta ; Scontrastsfache des David Groat gegen Kath. Kohn; Schuldforderung des Sof. Borko contra Paul Selmeczy ; Gewährleistungsprozeß des NRud. Mattyafonpfy gegen Therese Mattyafoopfy ; Vierbfache des Jud. Stepanovító gegen Isaf und Elias Kurländer ; Schadenerlagslage des Georg Nagy contra Sob. Szél; Schuldforderung des Thom. Branda gegen Dr. Eduard Eisler erneuerter Prozeß des Ant. Dyfida gegen Lorenz Difida ; Progeß des Johann Weiß gegen Gregor Novat u, Comp, wegen Rechnungslegung. Referent : Hr. ludw. v. Sartlay, Belfiger der f. Tafel, — Berlaffenschaftssache des Sat, Wehrlin z Schuldforderung des Joh. Stoß gegen Graf Julius und Bela Keglevich ; betto des Franz Czégély contra Abraham und Therese Rosenberger ; Kontraststache des Konst. Mihradonits gegen David Schreiber und Söhne; Schadenerfabflage des Steph. 9. Varga ges gen Bahr, Nagy; Ehescheinungsfache der Mathilde Sombory von ihrem Gatten Alex, Ritter; detto der Julia Hardiesay von Franz Góvágó ; betto der Katharina Petri von Steph, Bodt; Gesuch des Mich. Forts, Referent ; Hr. Franz v. Husar, Protondtär bey Suder Curiae. — Bei der 2. Senatsabtheilung : Pfandeinlösungsprgeh bei Gregor Kolatsfoppfy gegen Amalie Pehy unt Genoffen ; Erbschaftsprogeß der Therese Varga und Genoffen contra Pauliny- Tóth Duma u. Stephan; Schuldforderung des Georg 9. Csarapa gegen Sidonie Sinefi ; Kette des Moriz Kohn gegen Leop. Steininger ; Erefutionssache bey Aron Kemberger contra Franz tebnar Neferent : Dr. Karl v. Bernoläf, Belfiker der Tf, Tafel, Pfandeinlösungsprozeß des Franz Zöl gegen Dionys Märfy ; éterferungsfache des Karl Römer gegen Franz Kosteiner ; Schadenerfüßage der ref. Kirche zu Nagyfőrös gegen Aler, Orfäg und Gattin ; Leferungsfache des Georg Gils gegen Ignaz Anpräfig. Referent : Hr. Franz v. Malatinffy, Belfiber der f. Tafel, — Exekustionsfache des Beni. Nánáffy gegen die Stadt‘ Debrerzin ; Anspruchsprogeß des Bug. Nedecziy gegen die Steph. M Nederziy’sche Konfursmaffe ; Kauffchillingsfache des Labisl, und Amalie Nyärt gegen Joh. Klein u. Comp, Referent ; Hr. Eduard Mafontky, Beifiger der F. Aafel, Anspruchsprozeß der Sulta Kardos gegen Steyb, Szabó; Schuldforderung des Sof. Marfovics gegen Karl Dies ; Prozeß der Susanna Domoff gegen Georg Szemenyets; Eigenthumssache des Mich. 306 gegen Ludwig Korsz Gesuch des Kalvesaer Erzkapitels um Aussendung eines Richters ; Schuldforderung des Emanuel Engel gegen die Samuel Engel’sche Konfursmasfe ; Kontraktssache des Sof. Kovács gegen Franz Kunghoff. Referent : Sr. Mois 9. Ettal, Beifiser der T. Tafel. — Prozeß des Alois Bittner gegen Eduard Gumprecht; Erbschaftsfadheber Susanna Bieszt gegen Joh. Trojan; Schuldforderung des Anton Berfegt gegen Georg Bory ; Detto des 904. Csapó gegen Goteph, Afamopt ; detto des Reyers, Schlie gegen Therese Notfert; Schadenerlagslage des taz, Strauß, contra Sigmi, Trits, Referent : Dr. Georg Poypca, Belfiger der 1. Tafel, — Schuldforderung des Paul Szente gegen Steph. Boztt; Prozeß des Mid, Szigethy gegen Aug, Felbermayer wegen Bezahlung von Kurgebühren ; Proseh des Sofenh Magyar gegen Sohann Zafchitfer wegen Rüczahlung ungebührlich empfangenen Geldes , Erelutionsfache des Fofeph Günsel gegen Eduard. v. Hornth, Speditionsfache des Wollner und Hofländer gegen Hermann Herzfelder, Referent : Hr. Gabriel 9. Gedeon, Beifiber der &. Tafel, * Die in den achten Jahren in unseren Handels und Gewerbetreffen widerholt aufgelaupte Spree eines in Per zu errichtenden Gewerbe-Vereins, wird Heute auch von Herrn August Trefort im "P. Naple" befürwortet. Trefort sagt unter Anderem : Unsere gegenwärtige Industrie if hauptsächlich Landwertsindustrie und die Erzeugnisse derselben -stehen bei uns, mit Ausnahme von ein oder zwei größeren Städten, noch nicht auf jener Entwicklungsstufe, die sie in anderen Kändern Tangst erreicht haben ; denn unsere Erzeugnisse sind oft schlecht und thener. Wir tönnen und fallen an auf die Hebung der Handwerke, auf die Vervollkommnung ihrer Erzeugnisse und auf die Serabminderung der Preise hinwirfen, und in derselben Zeit können wir unsere Aufmerksamkeit auch auf unsere wohl geringe, aber dennoch berücksichtiungswertbe Fabritsindustrie, melche gegenwärtig in unerem Vaterlande einftirt, ausdehnen. . . . Die Aufgabe eines in dieser Richtung zu bildenden Vereines wäre die Derschlägemiung der Handnwerfsindustrie. . Die ,hiebei anzuwendenden Mittel, sind vielerlei, z. B. eine Industrieschule, dann Ausstellungen, das Sammeln und Zusammenstellen statistischer Daten, Vorträge, gegenseitiger Speenaustausc Über Gegenstände, die sich auf die Industrie beziehen, und ‚vieles ‘Andere; f Der»Z.S.K«o«zlöny«theilt mit,daß am letzten Abend des verstossenen Jahres ein berüchtigter Räuber,ein gewisser Lippai,in die Wohnuung des Mihål der Insassen Borog eintrat und auf den schon im Bette Liegenden mit den Worten»Hund von einem blinden Panduren,bereite dich zum Tode vor,jetzt mußt du sterben«sein Gewehr anschlag. Der, Schwiegersohn des Bedrohten packte jedoch den Räuber von hinten, so daß sich dieser nicht bewegen konnte. Borog verstieg auch sein Bett und auf den entstandenen Leirm kam auch der mit feinem Gewehr bewaffnete, in der Nachbarschaft wohnende Müller B. herbei, so daß es gelang den Räuber zu entwaffnen, „zu binden und am folgenden Tag den, Gendarmen zu übergeben. „Leider blieb dieses tűhne Betragen für ‚von Müller nicht ohne schlimme Folgen. Am .7, 9. Abende um 9 Uhr traten drei „bewaffnete“ Räuber in die Wohnung des Michälder Richters und befahlen ihm, sie zum Hause des Müllers B. zu führen und dort in seinem eigenen Namen Einlaß zu verlangen. ‚Die Frau des Müllers hatte jedoch das Eintreten der verdächtigen Männer in den Hof bemerkt, so daß sie ihre Hausthür nicht öffnete und dem Richter sagte, wenn er mit ihnen zu thun habe, ‚möge er am folgenden Iage kommen. , Dieser Antwort folgte Die von einem der Räuber ausgefrorene Drohung, daß er das Haus anzünde, wenn der Müller die Hausthür nicht öffnen werde. Dieser blieb nichtsveftoweniger bei seiner Weigerung, und die Räuber stesften das Haus wirklich in Brand. Der Müller beschloß mit Weib und Kindern im Zimmer zu bleiben, und noch nicht zu öffnen Der Zeuerschein werte endlich die Nachbart, es wurde Sturm geläutet und Die Ränder entfernten sich, nahmen jedoch den Ortsrichter mit ich. Test verließ auch der Müller mit seiner Familie unversehrt durch die Senfter das brennende Haus, von seiner Habe konnte jedoch nichts gerettet werden, feine Kühe, "Pferde und Futterporräthe wurden unrettbar ein Raub’ verflammen. " Am 9. b. Abends wurden die Heu und Strohporräthe des Bischofs Haynald in Karlsburg angezündet, Duch gelang es den Bemühungen der schnell zur Hilfe herbeigeeilten Bürger und Soldaten das Feuer auf einen Heu- und auf einen Strohscheber zu beschränken, obgleich der Zwischenraum zwischen in brennenden und den nächststehenden Schobern kaum 3 Fuße trug. + Aus der am 8. eröffneten Generallongregation des Agramer Komitats wird berichtet : Zuerst wurde Über die Refruitrangsangelegenheit verhandelt. Der erste Nebner Herr Dde meinte, man solle fon aus Opportunitätsgründen und mit Rücksicht auf die vermwiderten Verhältnisse Europa’s, unter Reservirung des alten konstitutionellen Rechtes der Militärbeunwilligung, gleich wie im vorigen Jahre das verlangte Kontingent stellen, sich somit in seine Prinzipienfragen einlassen, um so mehr, als durch die Trennung von Ungarn so manches Recht in Ameifel gezogen wird. Er beantragt somit, für diese Angelegenheit ein eigenes Komite zu ernennen, Obergespan Kufulfiente sprach die Hoffnung aus, daß der Landtag nächstens zusammentreten tun werde, und unterstütte diesen Antrag. Herr Mragonte widersprach der vom Herrn Dole ausgesprochenen Ansicht der Rechtsverwirkung und beantragt gleich wie im vorigen Jahre gegen die eigenmächtige Nefrittenausschreibung zu protestiren. Herr Brbancic schloß sich dem Borredner an und verlangte, daß man Se. Majestät abermals um ehebaldigste Einberufung des Landtages bitten solle. Herr Karl». Selacte erklärte sich ebenfalls gegen die imkonstitutionell angeordnete Refratenaushebung. Die Versammlung sprach sich fehlte sich im Sinne des Antrages des ersten Herrn Pizegespans aus, und es wurde sofort vom Herrn Obergespan ein Komits unter Präsidium des zmeigen Herrn Bigegespand ernannt. Die Mitglieder desselben sind alle Richter, dann die Herren. Graf Kulmer,, Baron, Hellenbach, Dr. Sr. Spetcer und Senator. Urin, Schriftführer. it Herr ugoste. Die im verflossenen August abgehaltene Generalkorkgregation,—schreibt man dem,,Orpåg«,—hatte eine neue Geschäftsordnung festgestellt,in welcher bestimmt wurde,daß nur jene Grundbesitzer auf der Kongregation stimmberechtigt seien,welche 50 Gulden an direkter Steuer zahlen.Das Komitat stellte dabei den Zensus 71ochhöbel«,als die Banalkonferenz angeordnet hatte,welche jedem Grundbesitzer,der 40st.an direkter Steuer zahlt,das Stimmrecht entheilt hatte.Auf diese Weise wurde vielenkreisneten Grundbesitzern das Stimmrecht genommen,so daß auf der jüngsten Konigregatiok nur wenige Gutsbesitzer,dagegen aber viele Advokten erschienen,deren Zensus mit 20 fl.Einkommensteuerunverändertelassen wurde.Man könnte daher die letzte Kongregation eineeamten-und Advokatenkongregation nennen. * Spenden. Den am verfloffenen Weihnachtsfeste im hierstädtischen Knabenmwaffenhaufe (Sosephinum) Aufgestetzten Ehrtítbaum haben nachstehende Menschenfreunde mit mohrthätigen Spenden bedacht : Herr Friedrich Eplartts spendete 25 11, 3 die Herren Soseph Posch, Johann Profish, Philipp v. Kopelly je 5 fl. ; die Herren Lob, Fuchs, N. Pirchinger und ein Ungenannter je 3 fl 5. die Herren Sat. Reisfellner, Karl Schmintlechner , Georg Nutter,,Joseph Klözel, Soh. Wagner sen. (außerdem zu Neujahr 4 fl.), und die Frauen Hermine Szabo, Berti Nomeifer, Anna Sturm, endlich ein Ungenannter je 2 fl., Herr Nöd und ein Une genannter je 1 fl. Außerdem haben Frau Fuchs, Herr Mierander Körmendy, Herr Stephan Staffenberger, Herr Joh. Proftfe, Herr Michael Gehrindt für: den Christbaum Beiträge in natura, geleistet. Verstorbene in Det (vom 10. und 13. Jänner), Gotfbu Anastasia, 61 3., gem. Obergespansg., Elisabethpt. 12 , Magenerweihung. — Krener &, 4 °%., Dienerst., Neueg, 34, hr Bräune. — Bram Sf, 86 3, Priv. 2 Mohreng. 14, Altersfhmw. — Barbelats Sof., 24 9., Magd, gr. Feldg. 24, Typhus, — Hlasiy X, 3 M., Schustersf., Seltig. 11, Gedärmentz, — Geiler Ludom., 37 3, Arb., 5 Xercheng. 6, Leberverhärtung. — Wild Mich, 373, Binder, Amselg. 7, Lungenentz. — Maurer Math, 51 9., Taal., Steinbruch, Lungenentz. — Großspig Ant, 44 S., Wirth, Grabenplaß 25, Ayphus. — Send Suf., 14 3. , Notärst. , . Schwalbeng. 19, Lungentub. — Goprónyi Tb., 50 9., Nationaltheaterinsp., Perlhuhng. 7, Lungentub. — Hulk Steph., 61 9., gew. Schäßmeister,, Armend., Lungentub. — Süßfeld Sof. 25 9., Senfalent., Stephanspl. 3, Lungentub. — Schlees Iob.,..48 S. , Taglühner, Blortanig. 6, Tuberf. — Kraus EI, 51%. Zaglg., Unterg. 16, Lungentuberfeln, „Im St Rochusspital: Sons ©, 42 5, Wälcerin, Pyäamie — Galts Mid., 39 3, Steuerm., Schlagfl. — Nyifos Paul, 60 $., Gaffenfehrer, dur Ertrinken, — Lanczl Michael, 58 5., Sleifchh., Brustfellentzindung, — Rosenberg Mid. , 54 S., Tagl., Tuberf. (Vom 6.bi612.sind 67 Personen gestorben,135·männlichen und 32 weiblichen Geschlechts,inbegriffen 30 Kinder.—"6 Honoragrun,31 Handel-und Gewerbetreibende und 70 Arbeiterund jener, | ı UNe _