Pester Lloyd, Januar 1863 (Jahrgang 10, nr. 1-25)

1863-01-14 / nr. 10

Der Schuldenbrreft R­r., Welt, 13. Jänner. Wenn der­ ungünstige Zustand unseren Handels von allen Sachundigen zum gro­­ßen Theil auf den Mangel an Kredit zurü­ckgeführt wird, so ist es wohl die Aufgabe der Prefse, die Fehler der Kredite­geseßgebung zu­ beleuchten und die Ausfüllung ihrer nur zu zahlreichen Juden anzudeuten. Mag auch die Hoffnung auf die Thätigkeit des Reichstages wieder in die Ferne gereiht sein, so scheint doch die Bildung einer Kopifikationskommt­sion zur Vorbereitung einer Reform der einheimischen Gefesge­­ltung bevorzustehen und immerhin wird durch eine Besprec­­ung Material für sinstige legislatorische Arbeiten herbeigeschafft, und die Mahnung der Presse gibt Zeugniß von dem Be­­dürfniß, welches sich im Verkehr durch seine Folgen fühlbar macht. Wir mollen heute einige Worte über das Evefuk­tionsmittel des Personalarrestes jagen. Die Berthetinger vor­schuldenhaft rufen die Neulicht fett im­ Berfebre vas. Ansehen des richterlichen Urtheils, mit einem Worte , die Rechtssicherheit an, welche gefährdet ist, sobald man dieses­­ Aufßerste Erefutionsmittel nicht­­ anz­uenden darf. Die Gegner aber wollen die reiheit als ein unschälbares politisches Gut gegen jeden Angriff, selbst von Seite der Ziviljustiz gewahrt sehen. So bekämpfen einander zwei Prinzipien ; richtiger würbe man vielleicht sagen, das Prinzip der Rechtesicherheit stehe dem Vorurt­eil der Wahrung der persönlichen Freiheit entgegen. Allein selbst ein Vorurtheil, das sich auf eine Gefühle beruft, dann nicht einfach ignorirt, es muß widerlegt und in seiner Nichtigkeit enthüllt werden. Es ist falsch, die Schuldenhaft als eine Strafe für zahlungsunfähige Schuldner anzusehen. Sie ist es, nicht, weil der Schuldner durch das Gefängnis durchaus nicht von der Zahlung frei wird, son­dern wenn er hie­der zu Vermö­­gen gelangt, seine Verbindlichkeiten jederzeit erfüllen muß. Sie ist auch nicht eine Privatrache, wodurch der Gläubiger an dem Schuldner sein Mitthchen fühlt und ihm die ganze Macht des Reichen über die hilflose Armuth empfinden läßt. Dergleichen kommt in Schauspielen und Romanen sehr häufig vor, aber desto seltener im wirklichen Leben. Frage man einmal nicht die Dichter sondern die Richter und Aprofaten, und man wird erfahren, daß der Gläubiger durchaus nicht jener Bandit ist, wer sein Opfer mit dem Arrestbescheide er­­dolcht. Habsüchtig, was mag der Gläubiger oft sein, aber nicht rachsüchtig. Er glaubt nicht, daß sein Kapital ich durch die Verzweiflung seines Schuldners bezahlt, und wenn ein Menschenfreund ihm die­ Imsittlichkeit der Rache v­or­­stellen mwordve, so möchte der Gläubiger in den meisten Fällen antworten , gegen baare Bezahlung verzichte er auf die Rache und auf einen Theil des Kapitales dazu. Der Gläu­­biger ist nicht der „harte Reiche” , ja oft überhaupt nicht reich, und bei vielen Konkursen kann man si­ tberzeugen, daß der Schuldner reicher ist, und Dant einer unvollkom­­menen Gefeggebung auch reicher bleibt, als die meisten seiner Gläubiger. Der Gläubiger geht, wenn er seinen Schuldner mit der Haft verfolgt, "durchaus von seinen tragischen Motiven aus: er sieht in dem Schuldner nicht einen Feind, sondern einen Mann, wer durch schlechte M Wirthschaft oder Ungeschicht­­heit sein Vermögen und vor Allem das ihm von Anderen anv­ertraute versplittert hat. Aus dem Schiffbruch noch so viel als möglich für sich zu retten, das­­ ist das prosaische aber rechtmäßige Streben des Gläubigers. Bei der Leichtigkeit, daß der Schuldner alles bewegliche Vermögen, womit sich der Gläubiger zahlhaft machen kann , hinwegräume , bei der großen Gefahr , mag er selbst das, was sich nicht verheimli­­chen läßt, durch Scheinkontraste an Frau, Verwandte Ic, übertrage, ist der Personalarrest das einzige Mittel, den Schuldner zur Angabe seins Vermögens zu zwingen. In diesem Sinne, als Zwang zur Angabe der et­wa verborgenen Zahlungsmittel ist auch der Arrest von den neueren Gefäß­­gebungen jederzeit aufgefaßt worden. Der Schuldner erhält den Auftrag, dem Gläubiger hinreichende Zahlungsmittel namhaft zu machen , und erst, wenn er diesem richterlichen Befehle nicht nachkommt, wird der Arrest verfügt, der Besit einer Realität oder eines bestimmten jährlichen Einkommens befreit nach mständen von dem Arreste se. Mehr noch als diese gefeglichen Verfügungen wirft auf den Charakter des Arrestes die Bestimmung,, daß der Gläubiger die Alimente für den Schuldner bezahlen muß. Wa daher wirklich nichts ist, verzichtet ver Gläubiger auf die Arretirung , und bittet si, unnüse Kosten aufzuwenden. Uebrigens ist es eine einseitige Ansicht in dem Perso­­nalarreste blos einen Wortheil der Gläubiger zu sehen, in mittelbarer Weise wüst viese Einrichtung selbst. ver Klaffe der Schuldner. Was zur Befestigung des Kredites dient — und diese Wirkung hat noch Niemand dem Arreste abgestrit­­ten — verbessert die Lage der redlichen Schuldner. eie dem Gläubiger auferlegte Beschränkung, jedes Hinderniß, welches die Gelege, wenn auch in der besten Absicht, z­wis­­chen von Gläubiger und die Zahlung stellen, vermindert die Zahl jener, welche Kre­dit geben wollen, und­ steigert den Preis des be­willigten Kredites. Jede Unsicherh­eit im Ber­­ieht erhöht den Zinsfuß und ist dieser­ einmal allgemein ges­­teigert worden, so muß auch der künstliche Schuldner den Kredit theuerer bezahlen. Nehmen wir z. B. unter dem Bei­stande des rreftes als Erofutionsmittel fünne ver­gan sichere Bürger um 5 pet. Geld erhalten, der minder ver­­läßliche um 8 pet., so wird der septere, wenn der Arrest hinmwegfällt, vielleicht 12 pEt. zahlen müssen. Aber wenn es möglich ist, bei solchen Schulpnern sein Kapital zu 12 pet. zu verwert­en, so wird schwerlig mehr wiel Geld um 5 pet. zu haben sein, und auch wer foliperte Schuldner wird­ sich zur einer Erhöbung des Zinses bequemen müssen. Diese Erfahrung, daß der Gläubiger den ganzen Drud, den er von einem unpaffenden Gefege erleidet, auf den Schuldner überträgt, ist noch bei allen Gefegen gemacht worden, welche im mißverstandener Humanität den Schuldner begünstigen wollten. Die Wirkung der Wuchergefege ist bes­pannt. A. könnte um 10 pEt. ein Darleihen erhalten, aber das Gefes verbietet mehr als 6 pEt, zu nehmen, folglich ziehen sie alle Kapitalisten, welche geneigt wären fir 10 pet, vorzuleiben, zurück, es bleiben nur Sene, welche auch auf die Gefahr eines Wucherprogen­es hin Geschäfte machen wol­­len. Allen viese Gefahr nehmen sie nicht umsonst auf sich, sie muß ihnen von dem Bürger vergiftet werden, und A. wird vielleicht 20 pCt. bezahlen, weil das Gefes ihm nicht erlaubte 10 pCt. zu bezahlen. — Die ältere Gefeggebung wollte, besonders ven Gutsbesiter als Schuldner begünstigen, und umgab deshalb die Evolution auf Realitäten mit hin­dernissen, welche sie auf Jahre, manchmal auf Jahrzehente hinaugziehen. Der Kaufmann dagegen, um welchen sich das Gefeb weniger sűmmerte, wurde dem strengen Wechselver­­fahren preisgegeben. Die Folge ist, daß in allen Ländern der Wechseleffompfe. niedriger steht als der Bringfuß der Hypothesen, d. h. daß der Kaufmann mohlfeiler, auf seine bloße Unterschrift Geld bekommt, als der Gutäbe­­figer, wenn er seine Befisung verpfändet. — In der nordame­­rikanischen Union hat die Gefesgebung den Schuldner gegen den Pfandgläubiger so sehr in Schus genommen, daß Nie­­mand­ mehr auf Pfänder leicht als gegen fürmlichen Kaufe brief. Wird das Pfand nicht ausgelöst, so verfällt es und der Eigenthh­mer verliert um was es mehr werth war, als der Betrag seiner Schuld. Der „Schuß“, welchen Kredit­­gesete den Schuldnern zumenden, ist­ eben gar zu­­ wirksam, er hilft ihnen gegen die Fünfzigen so­wie gegen die jenigen Gläubiger. Denn Jevermann hütet sich der Gläubiger wef­­fen zu werden, welchen man nur mit Mühe, Zeitverlust und Kosten zur Zahlung bringen kann. Wie unrichtig er aber ist, die Frage ver politischen Freiheit in die Schuldgeseitgebung einzumengen,­ zeigt die kleinste Aufmerksamkeit auf die Lehren der Geschichte. Die freiesten Völker hatten­­ gerade die härtesten Schuldgefese. Das Haffische Alterthum­­ steigerte die Strenge bis zur Stkla­­serei des Schuleners. Auch im Anfang des europäischen Mittelalters fiel der insolvente Schuldner in die Leibeigen­­schaft, und erst allmälig milderte man diese in die Gefan­­genhaltung des Schuldners zu einer Zeit, wo selbst die Ge­fängnißstrafe für­ Verbrechen noch unbekannt war. "Die „Wechselstrenge” entstand in den Danvelorepubliken des Mittelalters. Unter den jenigen Staaten ist die Schulvhaft am härtesten in England, wo sie sogar lebenslänglich dauern kann. So haben die Belfer, welche die Freiheit am besten zu würdigen wußten , für die eftigkeit, "der Vers­pflichtungen gefolgt. Im Orient freilich, wo die Freiheit des Individuums jeden Augenblic: der Willkür eines Mäch­tigeren preisgegeben it, finden wir seine Schuldhaft. Dort sind strenge Schuldengefege eben­so selten als — der Kredit. Was übrigens der Forderung­ strenger Kreditgefege und insbesondere der Schuldenhaft für unsere Verhältnisse eine vorrüngliche Bedeutung gibt, das ist, daß sie für den Handeld- und Wechselverkehr verlangt werden. Sollten auch wirklich der Einführung der Schuldenhaft im gewöhnlichen Beisisprozesse Bedenken entgegenstehen. Das dringende Bedürfing ist Schon befriedigt, wenn nur das Handelsrecht dieser Ver­­besserung theilhaft wird. Wer irgend­eine zivilrechtliche Betz­pflichtung eingeht, mag allenfalls nur mit seinem Vermö­­gen, auf welches der Gläubiger Nachsicht genommen hat, dafür haften, aber es scheint logisch, daß der ganz persön­­liche Kredit, welchen, der Kaufmann gewährt, auch durch die Person des Schuldners gesichert werde. Und schon in dem bloßen Faftum, daß der Handelsstand Ungarns, mir dürfen sagen, in seiner Gesammtheit die Einführung des Schulden­­arrestes begehrt, ist ein wichtiger Fingerzeig. Wenn ein Stand­­ von­ der­ Gefeßgebung einen Vorzug­ gegen andere Klas­sen anspricht , so kann seine Forderung wohl mit Mig­­rauen aufgenommen werden. „Wo aber — twie hier — eine Beschärfung vor Gefege verlangt wird, die vor Allem den Stand selbst trifft, wer sie begehrt, kann nur die Weberzeu­­gung von einem wirklichen Bepüirfnisie die Bittsteller leiten. FH Wien, 12. Sänner.. Die Vorbereitungsarbeiten zur Einberufung des siebenbürgischen Landta­­g­e­s haben durch das Gefäß Über die Steuererhöhun­­gen eine neue Verzögerung erfahren. Er­st nämlich ber­­am­tlich durch ein allerhöchstes Dampfschreiben das Wahlrecht in Siebenbü­rgen an einen Steuerzensus von a­cht Gulden sämmtlicher direkten Steuern geknüpft. Auf dieser Zensus- Grundlage sind die bisherigen Wahlkonstriptionen vorgenom­­men und vollendet worden. Nun wurden aber in dem von dem Meichgrathe votirten Bungetgefege pro 1863 auch die Steuern erhöht , dar­unter die Grumpfteuer, Einkommensteuer, die Hauszing- und Handflafjensteuer,. Diese Steuererhöhun­­gen werden auf die Mahlberechtigungen von bedeutendem Einflusse sein. Viele Steuerpflichtige, welche bisher von mindesten zur Landtagswahl berechtigenden Steuersak sen acht Gulden bezahlten, werden in Folge der Steuererhöhun­­gen eine­­ höhere Steuer zahlen, und Viele, deren Steuer­­schuldigkeit nicht den zur Mahlberechtigung nothmwendigen Betrag von acht Gulden erreicht hat, werden nun mit der erhöhten Steuer in die Klasse derjenigen eintreten, welche acht Gulden zahlen und mahlberechtigt sind. Die Steuererhö­­hung erweitert auf diese Art Das Wahlrecht , nachdem Der­selbe voraussichtlich seinen Bestimmungsgrumd abgeben wird, an dem Wahlzensus eine Nenverung vorzunehmen und den­­selben etwa zu erhöhen und den Status quo der Wahlbe­­rechtigten aufrecht zu erhalten. Es müssen also die Kisten der Wahlberechtigten nach den Erfolgen der Steuererhöhung revidiert und durch den Zuwachs von Steuerberechtigten ers­gänzt werden. Das ist eine bedeutende, zeitraubende Arbeit. Die Steuerämter müssen­­ erst die neue Steuer vorschreiben und nachdem die betreffenden Verfügungen erst im verflosfe­­nen Dionate an dieselben abgegangen sein können, wird die Arbeit vor einigen Wochen kaum beendet sein. Erst auf Grund der neuen Steuerfortschreibungen können dann die Wahllisten ergänzt und berichtigt werden. Inwwieweit die Steuererhöhung eine Vermehrung der M Wählerzahl, welche jett bei 80.000 beträgt, herbeifü­hren m werde , Táft sich sei noch nicht ermessen. P. Bufureft, 2. Zanner, Der Wdresent­­wurf auf die fürstliche Thronrenne ift von der Kommission bereits ausgearbeitet; er ist äu­ßerst gemä­­ßigt, und Angesichts der proben­den Haltung, welche die Pforte gegen uns einnehmen zu mössen scheint, für die Negierung ermuthigend gehalten; er lautet: «»Die Eröffnung der gegenwärtigen Session erinnert uns,daß Rumänien Em. Hobeit die Hearifirung der­ Union der rumänischen Sürftentbh­mer verdankt, und Die gesammte Nation brücht Ihnen noch einmal durch ihre Repräsentanten in feierlicher­­­eise ihren Dant aus für den ruhmreichen Akt der Union. Die Erfordernisse unserer Situation nach Außen mie­ nach Innen machen es zur Nothwendigkeit, daß diese Session eine frucht­­barere und nüßlichere werde. Die bereits in der außerordentlichen Seksion begonnene Arbeit der Bettrung de­s Budgets für das Fünf­­zige Jahr und der Prüfung der Staatsrechnungen aus den feitver­­troffenen Jahren fortlegend , werden wir mit Aufmerksamfett und retter. Wederlegung Die bedeutungsvollen Gefegesvorlagen prüfen, welche von Em. Hoheit angekündigt wurden. Die Kammer erwartet alle diese Vorlagen mit lebhafter Freude, indem sie schon im Bom­­­binein Em. Hoheit den thätigsten Beistand für Alles verspricht, was die moralische und materielle Prosperität bezweckt und­ die zufän­dige Größe Rumäniens anstrebt. .­­ Die Kammer ist daher,durchdrungen von den Wünschen der Nation und überzeugt,daß inkeutschernharmonie zwischen Thwn«­ und Volk das Bürgerglück erfließen­ kann,bereit,im Hochseitsage entsprechenden Mittel an die Han­d zu geben,für Entw­ickelung der öffentlichent einheitetU Verbesserung der Fin­anzen durch Herstellun­g­­eines Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben ; Organisi­­­­rung des öffentlichen und Privatkredits‘; Herstelung von öffentlichen Arbeiten, Kommunikationsmitteln und insbesondere einer Eisenbahn, welche Saffy mit der Hauptstadt verbinden soll Nicht minderen Eifer sagen wir gu fir die Entwiclung unserer agrifofen Interessen, für Handel und Industrie, Firr die BVerbesserung des öffentlichen Unterrichts, Aufmunterung von Krunft und Wissenschaft, Reorganisi­­rung der­ Armee mit Rücksicht auf das öffentliche Wohl, Berbeffe­­rung des fofeg der Öffentlichen Funktionäre durch größere Stabili­­tät, Lösung der Ruralfrage, Wiedereinführung des Staates in die Dollgemalt seiner Rechte über die sogenannten "Stiftungsflätter, Ausfüllung der Läden in der gegenwärtigen Gesettgebung und end­­lich fürc alle die politischen und sozialen Reformen, melde Rumä­­nien erfor­dert, « Rumänien eine eferve auferlegten,­­und zweifelt seinen Aagenblik, praß die Regie­­rung Em. H­obert, Durchdrungen von der Er­­beutungsfülle d­erselben, mit all dem Pa­­tri­otismus gearbeitet hat, Welden jene er­fordern;die Regierung Ew. Hobert m­öge über­­zeugt sein,dass die Repräsentanten der Na­­tion dbr den en eingifäften Beistand für die Lö­­sung und den Triumph in allen den Fragen leisten werden, in welchem­ Beziehungsleben mit­ der Autonomie und der Erzistenz Rumäniens, Gott segne Em. Hoheit und stehe Rumänien bei. Unser Sppothe furs Kreditinstitut erwartet zur Stunde noch die all erhöh­te Entscheidung auf die Seitens seiner Direktoren eingereichte Petition, welche gegen die Anwendung des neuen Gebührengefeßes auf dasselbe gerichtet ist; ver heutige , Független" sucht nun den Beweis zu führen, daß die Petition kaum ohne Erfolg bleiben dürfte. Er sagt im Wesentlichen : Nehmen mir an an, daß jemand den Einwurf machen würde, daß das fragliche Gebührensystem zum Gefeß wurde, und das zwar zu einem konstitutionell zu Stande gekommenen Gefeß, in welches einseitig nicht abgeändert werden kann , so hatten mir es doch nicht nöthig staatsrechtliche Fragen zu erörtern, um die Folgen dieser Behauptung von unserer Angelegenheit abzuwenden. Wir können und Fühn auf den Boden des Reichsrathes stellen, indem mir fragen, ob das Gebührensystem, welches durch die Beschlüiffe des Reichsrathes fest­­gelöst wurde, durch Die alerh. Sanftion sogleich auch für die Länder der ungarischen Krone zum Gefeb wurde? Nein, Denn als biefes Gefeg fund­­gemacht wurde, beraf es für uns noch keine verbindende Kraft. Diese verbindende Kraft erhält es nodh erst durch jene allerb. Verordnung, welche Se. Majestät bezüglich der Länder der ungarischen Krone aus eigener Machtvollkommenheit erfäll. Dies ist das Mediéverhältnis auch som Gesichtspunkte des Neichsrathes. Indem aber Se, Majestät aus Machtvollkommenheit handelt, kann er an ein Gefeb nicht gebunden sein, meisl dies mit dem Begriff der Macht­­vollkommenheit im M Widerspruch stünde. Sene Beschlüsse können da­­her in diesem Falle blos die Role eines Gutachtens spielen, einem solchen gegenüber ist aber das Verfügungsrecht der Krone frei: und Se. Maiestät befist das volle Recht, solche Interessen zu berü­ksich­­tigen, welche im Reichsrath nicht vertreten waren, —­­ RR Wir finden jedoch auf dem Boden des Reichsrathes auch, noc ein anderes Argument, fragt dessen nicht blos der im Beftne der Machtvolk­ommenheit befindliche König, sondern­ auc­h die­ sich verant­­wortlich nennende­­ Zentralregierung verfassungsmäßig sich für berechtigt halten kann, auf die Stimme der Billigkett zu­­ hören. Indem nämlich der Reichsrathb das Finanzgeseb vollendete, sprach er unter den, damit verbundenen Wünschen auch die Erwartung, aus, daß die Regierung nicht bins Einzelne, sondern auch ganze, Gemein­­den von der erhöhten Steuer bispenstzen werde, wenn fias BEE als sehr drücend herausstelen sollte. Dieser Bedingung entspricht man die Gebührensteuer in übermäßiger Weise , wenn sie auf unsere Bodenkreditanstalt angewendet wird; und solte sic ‘die Regierung nicht berechtigt, fühlen, von jener­ ausnahmsweisen Ermächtigung, die ihr die Legislative für ganze Gemeinden gab, im Interesse einer gemeinnügigen Anstalt Gebrauch zu machen, welche von Gr. Ma­­jestät unserem D Vaterlande als ein Zeichen seiner Gnade bewilligt wurde, unter der fast des Gebührengefeges jedoch nicht zu Stande kommen­ könnte? 5 Sowohl das Recht, als die Billigkeit, — Schließt „Bügg.” , — Sprechen daher fir die­ Bitte unserer, nationa­­len Anstalt, und daß diese Bitte erhört, werben wird , glaus­ben wir um so zuversichtlicher, da, wie wir vernehmen, auch Se. Erzellenz Herr v. Plener erklärt hat, bag er das Ges­­uch unserer. Hypothesenbanf unterftügen werde. EHER BEEUESORUEENBEETES RS SSBEENBBEREBETBERET BEREITEN EEE RER EEERERESETEREEREEEEREREERE BERGEN Tagesneuigfeiten. Meft, 13. Jänner, * 2 Am 183. b. Mi begannen, die Ge­sammtra­­gungen der ungarischer Akademie Es sa men zuerst die Berichte der einzelnen Staffen zur Beriefung ; dieselben bezogen sich theils auf die um den Damenpreis fon- Furierenden Manuskripte, theils auf Die zu­m wählenden neuen Mitglieder... Kür. den Damenpreis von 300 Gulden waren im Ganzen acht Schemata ausgeschrieben, es wurden jedoch blos fünf beantwortet und auch unter diesen befand ich nur ein Manuskript, welches für preiswürdig erachtet wurde, nämlich eine populäre al­lgeine physik­alische Ge­ogr­a­phie Als Berfasser derselben erwies sich Herr Julius Breguis, Professor und Rektor am­ h­iesigen evangelischen Gymnasium, welcher fon einmal den Damenpreis für eine populäre Physis erhielt. Weber Die von den einzelnen Straffen zu neuen Mitgliedern vorgeschlagenen Individuen wird heute abgestimmt werden.­­ In der heutigen Gisung wurde der große akademische Preis (200 Dukaten) dem ausgezeichneten­­ Be­chtähtsforscher Kardislaus Szalay zugesprocen, für den 5. und 6. Band seiner Geschichte von Ungan. Den Marezi­­bányis Preis (50 Dukaten) erhält Hornpif für die Geschichte der Stadt Kecssemeth, von welcher bis jecht 3 Bände erschie­­nen sind. * p Der hier städtische Magistrat bringt durch eine Kund­machung den steuerpflichtigen Berwohnern von Dett in Erinnerung, daß der Termin zur Abstattung der fälligen ersten Steuerquote auf das Jahr 1862/3 mit Ende b. M., abläuft und die Son­digen, welche ihrer Steuerschuldigkeit bis zum lebten ‚Jänner niet nachkommen, sich die Unannehmlichkeiten der evelativen Steuereintreibung selbst zuzuschreiben haben, * e Für die Ausgrabungen in Stuhl mweißenburg wurden Lieder der Museumspirestion ein­­gefhicht : auf dem Bogen­ der Stadt Nibanya 11 fl. 70 Fr. s auf dem des Hledens Nemer-stereptur 4 fl. + auf dem der Stadt Echeming 5 fl. 50 fl. ; die Freistadt Tirnau 25 fl. ; auf dem Bogen der Frei- Habt Komorn 67 fl. 10 fl. ; auf dem der Freistadt Bartfeld. 2 fl. 10 fl. 5 auf dem des Obergespans-Stellvertreters des Debenburger Komitats 45 fl. * e In dem Teßten Quartal des abgelaufenen Jahres 1862 sind nach dem amtlichen Musmweise der Museumsdirektion außer Den, von uns bereits zu seiner Zeit erwähnten, Gegen­­ fänden nachfolgende namhaftere Spenden eingelangt : : Die Bibliothek erhielt durch die Pelt-Diner T. E. Poli­­zeidirektion die größte Bereicherung, nämlich ES 97: Bände von Probe­exemplaren inländischer Druckweise ; nächst dieser ist die Druderei von Randerer und Hedenast mit 76, die Großwardeiner T. E Poli­­zeidirektion mit 49, Der Obergespans-Stellvertreter des 3 Zempliner Komitats mit 36, Gustav Emidy’s Druderen­ mit 34 u. f. m. verzeich­­net. Aus der Gr. tudwig Széchenyi’schen Fundation wurden um 420 fl. Hungarica­­ angetauft. F­ür das Antiquitätenka­­binett­ tlossen zumeist Silber- und Bronzeminzen ein. Als dies­­fältiges Resultat der Ausgrabungen in Stuhmweißenburg sind 2 Sil­­ber--und 4­­ Bronzemünzen, 2 Fleine, Bronze-Antiquitäten,E9 größere und mehrere kleinere Steintafeln und Bruchstücke zu erwähnen. Im Naturalienkabinet sind 349 von dem pensionir­­ten Hofrath Nitter Karl Sacher gespendete Käfer, Baumwolle in Hilfen, melde in Folge der europäischen Baummethoth in der rühmlich besonnten Szilaffyschen Wirtschaft in PATH versuchsweise gepflangt wurde, und 99, von dem Feldprediger Mus Titins im Wege des Ts. mnaarischen Statthaltereirathes eingefähihte Moose aus Sitrien zu bemerken, * p Bei der Fön. ungarischen Septempiraltafel kommen von heute angefangen und in den folgenden Tagen nachstehende Zivilprozesse zur Verhandlung u. 3. Bei der 1. Senatsabtheilung : Ehescheidungsprozeß der Marie Szudy gegen ihren Gatten Benedikt Esüreg ; Schadenerfassuage des of. Szaldobägyi als Bormund bei Karl und Susanna Nagy gegen die Konkursmaffe des Andreas Stanaczfy und Karl Nagy 5 Besuch des Salob Spiker um Amtssendung eines Richters. Referent­ dieser Angelegenheiten ist Her. Sztedr. v. Matula 9, Beiliger der Fön. Tafel. — Alimentationsfrage der Susanna Kocsis gegen Gustav Landau; Schulvklage­­ des Philipp Scherz contra Marie Meyer ; Erolutionssache des Johann Schmalhofer gegen 130b. Taufig, Re­­ferent : Hr. Sigm, 9. Szalay, Reisiger der 1. Tafel,­­ Prozeß des Bernhard Weinberger gegen Mark. Herrmann wegen 40 Eimer Wein; Prozeß der Stadt Szentes gegen den Nachlaß des Peter Negyesiz Kontrastsache des Emerich Petroczy gegen Soh.Domotos; detto des Andr. Szabo gegen Soh. Ender ; Prozeß des Szathmarer Kapitels gegen Franz Sclachta ; Scontrastsfache des David Groat gegen Kath. Kohn; Schuldforderung des Sof. Borko contra Paul Selmeczy ; Ge­währleistungsprozeß des NRud. Mattyafonpfy gegen Therese Mattyafoopfy ; Vierbfache des Jud. Stepanovító gegen Isaf und Elias Kurländer ; Schadenerlagslage des Georg Nagy contra Sob. Szél­; Schuldforderung des Thom. Branda gegen Dr. Eduard Eisler erneuerter Prozeß des Ant. Dyfida gegen Lorenz Difida ; Progeß des Johann Weiß gegen Gregor Novat u, Comp, wegen Rechnungslegung. Referent : Hr. ludw. v. Sartlay, Bel­figer der f. Tafel, — Berlaffenschaftssache des Sat, Wehrlin z Schuldforderung des Joh. Stoß gegen Graf Julius und Bela Keg­­levich ; betto des Franz Czégély contra Abraham und Therese Ro­­senberger ; Kontraststache des Konst. Mihrad­onits gegen David Schreiber und Söhne; Schadenerfabflage des Steph. 9. Varga ges gen Bahr, Nagy; Ehescheinungsfache der Mathilde Sombory von ihrem Gatten Alex, Ritter; detto der Julia Hardiesay von Franz Góvágó ; betto der Katharina Petri von Steph, Bodt; Gesuch des Mich. Forts, Referent ; Hr. Franz v. Husar, Protondtär bey Suder Curiae. — Bei der 2. Senatsabtheilung : Pfandeinlösungsprg­­eh bei Gregor Kolatsfoppfy gegen Amalie Pehy unt Genoffen ; Erbschaftsprogeß der Therese Varga und Genoffen contra Pauliny- Tóth Du­ma u. Stephan; Schuldforderung des Georg 9. Csarapa gegen Sidonie Sinefi ; Kette des Moriz Kohn gegen Leop. Stei­­ninger ; Erefutionssache bey Aron Kemberger contra Franz tebnar Neferent : Dr. Karl v. Bernoläf, Belfiker der Tf, Tafel,­­ Pfandeinlösungsprozeß des Franz Zöl gegen Dionys Märfy ; éter­ferungsfache des Karl Römer gegen Franz Kosteiner ; Schadenerfüß­­age der ref. Kirche zu Nagyfőrös gegen Aler, Orfäg und Gattin ; Leferungsfache des Georg Gils gegen Ignaz Anpräfig. Referent : Hr. Franz v. Malatinffy, Belfiber der f. Tafel, — Exekus­tionsfache des Beni. Nánáffy gegen die Stadt‘ Debrerzin ; An­­spruchsprogeß des Bug. Nedecziy gegen die Steph. M Nederziy’sche Konfursmaffe ; Kauffchillingsfache des Labisl, und Amalie Nyärt gegen Joh. Klein u. Comp, Referent ; Hr. Eduard Mafontk­y, Beifiger der F. Aafel,­­ Anspruchsprozeß der Sulta Kardos gegen Steyb, Szabó; Schuldforderung des Sof. Marfovics gegen Karl Dies ; Prozeß der Susanna Domoff gegen Georg Szemenyet­s; Eigenthumssache des Mich. 306 gegen Ludwig Korsz Gesuch des Kalvesaer Erzkapitels um Aussendung eines Richters ; Schuldfor­­derung des Emanuel Engel gegen die Samuel Engel’sche Konfurs­­masfe ; Kontraktssache des Sof. Kovács gegen Franz Kunghoff. Re­­ferent : Sr. Mois 9. Ettal,­ Beifiser der T. Tafel. — Prozeß des Alois Bittner gegen Eduard Gumprecht; Erbschaftsfadhe­ber Susanna Bieszt gegen Joh. Trojan; Schuldforderung des Anton Berfegt gegen Georg Bory ; Detto des 904. Csapó gegen Goteph, Afamopt ; detto des Reyer­s, Schlie gegen Therese Notfert; Scha­­denerlagslage des taz, Strauß, contra Sigmi, Trits, Referent : Dr. Georg Poypca, Belfiger der 1. Tafel, — Schuldforderung des Paul Szente gegen Steph. Boztt; Prozeß des Mid, Szigethy gegen Aug, Felbermayer wegen Bezahlung von Kurgebühren ; Pros­eh des Sofenh Magyar­ gegen Sohann Zafchitfer wegen Rüczah­­lung ungebührlich empfangenen­ Geldes , Erelutionsfache des Fofeph Günsel gegen Eduard. v. Horn­th, Speditionsfache des Wollner und Hofländer gegen Hermann Herzfelder, Referent : Hr. Gabriel 9. Gedeon, Beifiber der &. Tafel,­­ * Die in den achten Jahren in unseren Handels und Gewerbetreffen widerholt aufgelaupte Spree eines in Per zu errichtenden Ge­werbe-V­ereins, wird Heute auch von Herrn August Trefort im "P. Naple" befürwortet. Trefort sagt unter Anderem : Unsere gegenwärtige Industrie if hauptsächlich Land­­wertsindustrie und die Erzeugnisse derselben -stehen bei uns, mit Ausnahme von ein oder zwei größeren Städten, noch nicht auf jener Entwicklungsstufe, die sie in anderen Kändern Tangst erreicht haben ; denn unsere Erzeugnisse sind oft schlecht und thener. Wir tönnen­ und fallen an auf die Hebung der Hand­werke, auf die Vervollkommnung ihrer Erzeugnisse und auf die Serabminderung der Preise hinwirfen, und in derselben Zeit können wir unsere Aufmerk­­samkeit auch auf unsere wohl geringe, aber dennoch berücksichti­­ungswertbe F­abritsindustrie, melche gegenwärtig in un­­erem V­aterlande einftirt, ausdehnen. . . . Die Aufgabe eines in dieser Richtung zu bildenden Vereines wäre die Derschlägemiung der Handnwerfsind­ustrie. . Die ,hiebei anzuwendenden Mittel, sind vieler­­lei, z. B. eine Industrieschule, dann Ausstellungen, das Sammeln und Zusammenstellen statistischer Daten, Vorträge, gegenseitiger Speenaustausc Über Gegenstände, die sich auf die Industrie beziehen, und ‚vieles ‘Andere;­­ f Der»Z.­S.K«o«zlöny«theilt mit,daß am letzten Abend des verstossenen Jahres ein berüchtigter Räub­er­,ein gewisser Lippai,in die Wohnuung des Mihål der Insassen Borog eintrat und auf den schon im Bette Liegenden mit den Worten»Hund von einem blinden Panduren,bereite dich zum Tode vor,jetzt mußt du sterben«sein Gewehr anschlag. Der, Schwiegersohn­ des Bedrohten packte jedoch den Räuber von hinten, so daß sich dieser nicht bewegen konnte. Borog vers­tieg auch sein Bett und auf­­ den entstandenen Leirm kam auch der mit feinem Gewehr bewaffnete, in der Nachbarschaft­­ woh­­nende Müller B. herbei, so daß es gelang den Räuber zu ent­­waffnen, „zu binden und am­ folgenden Tag den, Gendarmen zu übergeben. „Leider blieb dieses tűhne Betragen für ‚von Müller nicht ohne schlimme Folgen. Am .7, 9. Abende um 9 Uhr tra­­ten­ drei „bewaffnete“ Räuber in die Wohnung des Michälder Richters und befahlen ihm, sie zum Hause des Müllers B. zu führen und dort in seinem eigenen Namen Einlaß zu verlan­­gen. ‚Die Frau­ des Müllers hatte jedoch das Eintreten der verdächtigen Männer in den Hof bemerkt, so daß sie ihre Haus­­thür nicht öffnete und dem Richter sagte, wenn er mit ihnen zu­ thun habe, ‚möge er am folgenden Iage kommen. , Dieser Antwort folgte Die von einem der Räuber ausgefrorene Dro­­hung, daß er das Haus anzünde, wenn der Müller die Haus­thür nicht­ öffnen werde. Dieser­ blieb nichtsveftoweniger bei sei­­ner Weigerung, und die Räuber stesften das Haus wirklich in Brand. Der Müller beschloß mit Weib und Kindern im Zim­­mer zu bleiben, und noch nicht zu öffnen Der Zeuerschein werte endlich die Nachbar­t, es wurde Sturm geläutet und Die Ränder entfernten sich, nahmen­ jedoch den Ortsrichter mit ich. Test verließ auch der Müller mit seiner Familie unversehrt durch die Senfter das brennende Haus, von seiner Habe konnte jedoch nichts gerettet werden, feine Kühe, "Pferde und Futter­porräthe wurden unrettbar ein Raub’ ver­flammen. " Am 9. b. Abends wurden die Heu und Strohporräthe des Bischofs Haynald in Karlsburg angezündet, Duch ge­­lang es den Bemühungen der schnell zur Hilfe herbeigeeilten Bürger und Soldaten das Feuer auf einen Heu- und auf einen Strohscheber zu beschränken, obgleich der Zwischenraum zwischen in brennenden und den nächststehenden Schobern kaum 3 Fuß­e trug. + Aus der am 8. eröffneten Generallongrega­­tion des Agramer Komitats wird berichtet : Zuerst wurde Über die Refruitrangsangelegenheit verhandelt. Der erste Nebner Herr Dd­e meinte, man solle fon aus Oppor­­tunitätsgründen und mit Rücksicht auf die vermwiderten Verhältnisse Europa’s, unter Reservirung des alten konstitutionellen Rechtes der Militärbeunw­illigung, gleich wie im vorigen Jahre das verlangte Kon­­tingent stellen, sich somit in seine Prinzipienfragen einlassen, um so mehr, als durch die Trennung von Ungarn so manches Recht­ in Ameifel gezogen wird. Er beantragt­ somit, für diese­ Angelegen­­heit ein eigenes Komite zu ernennen, Obergespan Kufulfiente sprach die Hoffnung aus, daß der Landtag nächstens zu­­sammentreten tun werde, und unterstütte diesen Antrag. Herr Mragonte widersprach der vom Herrn Dole ausgesproc­henen Ansicht der Rechtsverwirkung und beantragt gleich wie im vorigen Jahre gegen die eigenmächtige Nefrittenausschreibung zu protestiren. Herr Brbancic schloß sich dem Borredner an und verlangte, daß man Se. Majestät abermals um ehebaldigste Einbe­­rufung des Landtages bitten solle. Herr Karl». Selacte er­klärte sich ebenfalls gegen­ die imkonstitutionell­ angeordnete Refra­­tenaushebung. Die Versammlung sprach sich fehlte sich im Sinne des Antrages des ersten Herrn Pizegespans aus, und es wurde so­­fort­ vom Herrn Obergespan ein Komits unter Präsidium des zmei­­gen Herrn Bigegespand ernannt. Die Mitglieder desselben sind alle Richter, dann die Herren. Graf Kulmer,, Baron, Hellenbach, Dr. Sr. Spetcer und Senator. Urin, Schriftführer. it Herr ugoste. Die im verflossenen August abgehaltene Generalkorkgregation,­­—schreibt man dem,,Orpåg­«,—­hatte eine neue Geschäftsordnung festgestellt,in welcher bestimmt wurde,daß nur j­ene Grund­­­besitzer auf der Kongregation stimmberechtigt seien,welch­e 50 Gulden an direkter Steuer zahlen.Das Komitat stellte dabei den Ze­nsus­ 71ochhöbel«,als die Banalkonferenz angeordnet h­atte,­welche jedem Grundbesitzer,der 40st.an direkter Steuer zahlt,das Stimm­­recht entheilt hatte.Auf diese Weise wurde vielenkreisneten Grun­d­­besitzern das Stimmrecht genommen,so daß auf der jüngsten Koni­gregatiok nur wenige Gutsbesitzer­,dagegen aber viele Advok­ten erschienen,deren Zensus mit 20 fl.Einkommensteuerunveränderte­­lassen wurde.Man könnte daher die letzte Kongregation einee­­amten-und Advokatenkongregation nennen. * Spenden. Den am verfloffenen Weihnachtsfeste im hier­­städtischen Knabenmwaffenhaufe (Sosephinum) Aufgestetz­­ten Ehrtítba­um haben nachstehende Menschenfreunde mit mohr­­thätigen Spenden bedacht : Herr Friedrich Eplartts spendete 25 11, 3 die Herren Soseph Posch, Johann Profish, Philipp v. Kopelly je 5 fl. ; die Herren Lob, Fuchs, N. Pirchinger und ein Ungenannter je 3 fl 5. die Herren Sat. Reisfellner, Karl Schmintlechner , Georg Nutter,,­­Joseph Klözel, Soh. Wagner sen. (außerdem zu Neujahr 4 fl.), und die Frauen Hermine Szabo, Berti Nomeifer, Anna Sturm, endlich ein Ungenannter je 2 fl., Herr Nöd und ein Une genannter je 1 fl. Außerdem haben Frau Fuchs, Herr Mierander Körmendy, Herr Stephan Staffenberger, Herr Joh. Proftfe, Herr Michael Gehrindt für: den Christbaum Beiträge in natura, geleistet. Verstorbene in Det (vom 10. und 13. Jänner), Gotfbu Anastasia, 61 3., gem. Obergespansg., Elisabethpt. 12 , Magener­­weihung. — Krener &, 4 °%., Dienerst., Neueg, 34, hr Bräune. — Bram Sf, 86 3, Priv. 2 Mohreng. 14, Altersfhmw. — Bar­belats Sof., 24 9., Magd, gr. Feldg. 24, Typhus, — Hlasiy X, 3 M., Sc­hustersf., Seltig. 11, Gedärmentz, — Geiler Ludom., 37 3, Arb., 5 Xercheng. 6, Leberverhärtung. — Wild Mich, 373, Binder, Amselg. 7, Lungenentz. — Maurer Math, 51 9., Taal., Steinbruch, Lungenentz. — Großspig Ant, 44 S., Wirth, Graben­­plaß 25, Ayphus. — Send Suf., 14 3. , Notärst. , . Schwalbeng. 19, Lungentub. — Goprónyi Tb., 50 9., Nationaltheaterinsp., Perlhuhng. 7, Lungentub. — Hulk Steph., 61 9., gew. Schäß­­meister,, Armend., Lungentub. — Süßfeld Sof. 25 9., Senfalent., Stephanspl. 3, Lungentub. — Schlees Iob.,..48 S. ,­ Tagl­ühner, Blortanig. 6, Tuberf. — Kraus EI, 51%. Zaglg., Unterg. 16, Lungentuberfeln, „Im St Rochusspital: Sons ©, 42 5, Wälcerin, Pyäamie — Galts Mid., 39 3, Steuerm., Schlagfl. — Nyifos Paul, 60 $., Gaffenfehrer, dur Ertrinken, — Lanczl Michael, 58 5., Sleifchh., Brustfellentzindung, — Rosenberg Mid. , 54 S., Tagl., Tuberf. (Vom 6.bi612.sind 67 Personen gestorben,135·männlichen und 32 weiblichen Geschlechts,inbegriffen 30 Kinder.­—"6 Honora­­grun,­­31 Handel-und Gewerbetreibende und 70 Arbeiterund jener, | ı U­Ne _

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