Pester Lloyd - Abendblatt, Dezember 1863 (Jahrgang 10, nr. 275-298)

1863-12-03 / nr. 277

uns jetzt vollständig vort und müsset­ wir zur Ergän­zxgng des hylersorphischens Auszuges der­ winisteriellen Rede noch so»eA««"euzßerungen in dek felbessnachtrages v.Heu­ v. "Bigmard sagte: „Der Londoner Bertrag bildete den Abflug einer "Reihe von Unterhandlungen,­­welche 1851 und 1852 zwischen Deutschland und Dänemark gepflogen worden waren. „Die aus denselben hervorgegangenen Zusagen Dänemarks und der Vertrag, welchen Preußen und Oesterreich auf Grund derselben in London vollzogen haben , bedingen sich gegenseitig , so da sie mit einander stehen oder fallen. Die Aufrechterhaltung dieser­ Stipulationen­ ist, einstweilen insbesondere für S­ch­le­s­­w­ig, von wesentlicher, Bedeutung. Sie gibt uns das Recht, An­­ diesem Herzogth­ume die Erfüllung vertragsmäßiger Zusagen von Dänemark zu fordern, fallen, aber mit dem Londoner Bertrage, die Verabredungen­ von 1851/52, so­­­hlen uns ín Betreff Schleswigs solche vertragsmäßige Rechte, melden­ die Anerkennung­­ der europäischen Großmächte zur Seite stände. Die­ Lossagung von den Berträgen von 1852 würde also der Stellung­ Schleswigs­ und den­ deutschen Forderungen in Betreff derselben die­ 1852 geschaffene vertragsmäßige Grund­­lage­ entziehen, und die allseitige Anerkennung einer anderen von neuen Verhandlungen, oder. von. dem Ausgange eines europäischen Krieges abhängig­ machen. Damit aber. die Beiträge für uns .biefen Werth und ihre­ Geltung behalten, ist es nothwendig, daß sie von dänischer Seite gewissenhaft ausgeführt werden. Die Entfeldung über die Frage, ob und Dann wir durch Niezerfüllung der tani­schen­ Berpflictungen in den Fall gefegt sind, ans con dem Londoner Bertrage loszusagen , muß die küntglie Hegterung f ihn vorbehalten ;; Me­rtann bieselbe meber dem heutigen Bunde überlaffen: „. noch sie hier zum. Gegenstande von. Erklärungen manßen. Im Betreff, 6­0 Literns. beruht, für uns ber, Cuc cefftenstitel auf­ dem ‚Londoner Bertrage, und IR die Berwirli­­chung beöfelden von der Erfüllung der Barverträge abhängig, welche mit dem Londoner Bertrage in fallkernigem Zusan­­menhange ı stehen... Dad Leyteres, der Fall fel, if burdj bag Zeugniss des­ fompetentesten aller Hagen, des Herrn Bluhme, welcher 1851.1und 1852. bantscher „Winter der auswärtigen Angelegenheiten. war, im dänischen Belderathe befräftigt mor­den, uf dieser Auffassung beruht unsere, bush EV. Zeitungen bereits bekannte, Absimmung in der Bunvstansbiurg nom 28,9. Mi. Wir.feben,„ so. lange, mir den kondoner Bertrag nicht als hinfällig betsachten. In König Christian von Erben des Rechts und bed Unredte seiner Vorgängers Demzufolge hefleben die Beweggründe­ fort, fur welche der Erelutionsbefhlnd vom 1. Oktober v. 93. hervorgerufen wurde, während dur­cie Umstände eine be Hleunigte Ausführung besteiben geboten erscheint. Zu diesem­ Behuf haben wir in Gemeinschaft mit Difterrei die erforderlichen Anträge zur sofortigen Rollziehung der Erelution erteilt. ß Wie auch die Untscheidung hierüber in Frankfurt aus­­fallen möge, unter allen Umständen wird Preußen nach Maß­­gabe seiner Stellung als europäan­ge Mat und als Bundesalied für das deutsche Reit in­ den Herzogthü­­­mern und für sein eigenes Ansehen im Rath der Großmächte mit besonnener­­ Beftigkeit einstehen. In Erfüllung dieser Auf­­gabe rechnet die Fönm­liche Regierung auf die bereits wil­­ligel Unterstüöpung bestandes und feiner Vertreter. Zum Behufe unserer bundesbrshlufmäßigen Mitwirkung bei der Krelation wird sie,die erforderlichen mil­tärischen Vorkehrungen­ zu­ treffen haben, und Wegen Bes­cchaffung der dazu ndthigen Geldmittel dem kandtage zu verfassungsmä­ßtiger Beschluf­­nahme eine Vorlage machen.” Die Rede ward, wie unsere obige Berlin Sor­­respondenz berichtet, mit eisiger Kälte aufgenommen. — Was die Berufung des Ministers auf den bänischen geh. Konferenzrath Bluhme betriff, so äußerte derselbe mod­ig ber Ichten Gípung vor Annahme Des neun Grundgefeßes durch den Aeldjerath In Kopenhagen am 13. November: ussch betrachte als Rechtsgrundlage für die gegenwärtige staatsrechtliche Stellung der dänischen Mona in ‚Europa die königliche Bekanntmacht vom 28. Januar 1852, melde — wie ich festzuhe bitte­n , ehe sie vom König erlassen wurde, sowohl von unter handelnden Mächten, die unsere Gegner gewesen , auf von den vermittelnden Mächten acceptirt worden Sie bildete die­ Rechsgrundlage sowohl­ für den­ Land Traktat vom 8. Mai 1852, als auch für definitive Her­führung der friedlichen Beriältnisse mit dem deutschen Bu welche in dem Bundesbeschlusse vom 29. Suli 1852 et Ausdruch fanden. Der Londoner Bertrag stop­ft­e auf die Füntgl, Bekanntmachung; der hier vorliege Gefegenttwurf : (die neue Gesammtverfassung)­ At. die B nichtung der rechtlichen Grundlage, die wir uns lügen, und die Stiftung­ einer neuen. D neue Grundlage bezwedt aber kein Zusammenhalten der dä­nen Monarchie , wie man es sich beim Londoner Traft gedacht hat, sondern eine Zerstüidelung­ des dänischen Net Ich kann nicht wissen, die weit namentlich das Herzogth Schleswig damit zufrieden if. Es if ja. ein. Fakt dag Schleswig hier In diesem Reicharathe zur Zeit nur sollständig repräsentirt if. Sch weiß auch nicht, wie Mächte, die den Londoner Traktat abgeschlossen und e Sade garantiet haben. Die Vorausfegung,unt­­er sie soutrahirt Haben, umstoßen und­e andere Sache garantiren sollten 5 ich weil auch nicht, weil man finden wird, daß­ in dieser neuen Grundlage Akt vorliegt, welcher mit dem, was der König nicht BI bei den Behandlungen von 1851— 52, mitt allein, bei d darauf folgenden Staatsarten, sondern schon vor lang Zeit und zu­ wienndholten Malen erklärt hat, nämlt S­chleswig nicht i­ntorportien und seine bach abzielenden Schritte vornehmen zu wollen, im Widersprn steht ; aber I­ gebe Dem , Ministerium zu erwägen... 0 leict sein wird , die sogenannten freundschaftlichen­ Mächte der Einsicht, zu bringen, daß­ dies Feine Schritte zur­ Inko­­horation. Schlesiwigs sind Unter diesen Umständen fann 4 nur als meine unab­weisliche Pflicht betrachten, noch in b­effften,, vielleicht in der zwölften­ Stunde der Renterung rathen, inne zu halten, ehe sie den ents­cheidend Säritt­ thut. Die neue Grundlage, auf welcher wir ban sollen, nachdem wir mit­ eigener Hand die Grundlage ve­rworfen haben, auf der wir bis zu dieser Stunde noch. sehen nämlich die Bekanntmachung vom 28. Januar 1852 — , m ja doc­. auch an anderen Orten gerechtfertigt, werden , als diesem Saale,” Es mag sim miri noch anzuerkennen sein, dag Hu v. Bismered nicht tänscher it ale der vanische Kon­zerzratg, — Dubh. hat­ die Ansssahme seiner Nede if Abgeordnetenhaufe Ihn wohl Doch naher berührt, in­ sei­nem Organe, der „Nordb, Hg, Ata." lagt er sich how gegen die, au von uns gesiern mitgekheilte Ruffen’ich Mahn-Note folgendermaßen vernehmen : „Wir bedauern ,„ daß Lord Ruffell diese Depetche nie lieber nach Kopenhagen geschieft und dort die ge­wissen­hafte Beobachtung des Vertrags vom 8. Mai anempfohle hat. Am 21. Januar d. Z. war der englische Minister die Auswärtigen der Ansicht,­ das Dänemark seine Verpflichtun­gen nicht erfüllt habe. Warum dringt er nicht Dort auf diese Erfülung des Vertrages, welche ihm so sehr am Herzen liegt . Der edle Lord war ja bei dem Diner in Blairgowree so schnell bet ter Hand, Nufland seines Befichtitels auf Polen verlustig zu erklären, weil es die Verträge nicht erfüllt, da­rum wendet er dies Argument nicht auf Dänemark an?" Einem anderen Blatte zufolge hätte die englische Rerierung Prengen zum Festhalten am Londoner Pro­­tokoll dadurch bewegen­ wollen, Daß je Ihm die Ex­he­folge in Braun ihmwetig garantirt, die Nad­­r­ut rankt und jedoch wenig glaubwürdig und wohl nur als Sehrenmittel für Hanxovir erfunden. Auf Oesterr­ei­ch Üsergehend, Afties zunächst von Interesse, daß die Versicherung des „Botich." ; „Die Regierung Sr. Majestät des Kaiserd werde stets an

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