Pester Lloyd, Januar 1865 (Jahrgang 12, nr. 1-25)

1865-01-14 / nr. 11

: Zur Tagesgeschicchte­ offenbarer , verschiedene Gründe treiben auch die kirchlich­en­ i­differenzen auf die entgegengefeite Seite. Der Papst hat in Die Ereignisse drängen dahin,daß sich die Meinungen in Frankreich immer mehr scheiden:von einer Vermittlu­ng zwischen Kirche und Staat will seit der Encyklica Nieman­d mehr hören,und man verlangt von Jedem,»daß er sich offen zu seiner Partei bekenne.Daß die Partei des heiligen Stuhles wenigstens unter den Laien wenig Anhänger zählt,wird tägli­­­­­ch Paris nicht blos durch die Encyklica verletzt,sondern auch da­­durch,daßeri»s­.»»Neujahreansprache an die Offiziere der französischen Garnison in Rom mit Affektation den Namen des Kaisers zu nennen vermied.Nachdem der heilige Val­ter einige Zeit innehielt und zu suchen schien,fügte er nach Erwähnung der Kaiserin und des kaiserlichen Prinzen hinzu: »und(ich werde beten).­...für Denjenigen,derian ank­­keich herrscht.««Auch die ultramontane Partei im französischen Klerus fährt fort,die Glut zu schürern Pater Hyacinth,der freisinnige Prediger in der Hauptstadt,welcher in der jüngsten Adventzeit so großes Aufsehen erregt hat,sprach am verflosse­­nen Sonntag in der Kathedrale und erklärte laut seiner­nter­­werfung unter die Macht des Papstes.—Der Erzbischof Hipp von Tours hat nun auch das Rundschreiben des Kul­­tus- und Justizministers beantwortet. Der Er­zbischof sagt, er habe erst die Entscheidung des Staatsrath ü­ber die Veröf­­fentlichung der Endiklica abwarten wollen, denn er habe sich gedacht, bas bas genannte Kollegium sich in Betreff eines päpstlichen, bi­s auf geistliche Angelegenheiten bezü­glichen Afts für inkompetent erklären,, aber doch ein zur Verkündigung in allen Kirchen bestimmtes apostolisches Schreiben nicht verstü­m­­meln werde. Da er sich In dieser Erwartung getäuschte, so werte er ‚die not­wendigen Inftruktionen für die Abhaltung des Jubiläums erlassen, aber auch nicht ein Stück des päpst­­lichen Schreibens verlesen lassen, das eine andere Hand zerrife­fen, als bie, so es geschrieben, „wenn Em. Grzellenz“, fährt Migr. Hipp fort, „wer Sade ihren gewöhnlichen Lauf gelassen hätten,­­ nicht von den Lehren der Kirche verstehen,sondern von den Bischöfen kommentirt und erklärt worden sein,deren Amt es ist,daschristliche Vo­lke zu unterweisen.Sie haben es nicht für geeignet gehalten,Herr Minister,uns diejenige Freiheit zu lassen,die uns gestattet hätte,die aufgeregten Geister zu beschwichtigen,indem wir sie belehren So kann man ungesthaft die Religion,ihre Lehren,die Rechte der Kirche,die Vorschriften­ der christlichen Moral und die Unterweisungen des­ Statt­­halters Jesu Christi angreifen:die Bischöfe sind es allein,denen Still­­schwer gen auferlegt inch es ist ihnen verboten,diese heiligen Dinge von der christlichen Kanzel herab zu vertheidigen, von wo das Wolf stets nur Unterweifungen voll Huhe und Ernst erhält. Wir sind sehr weit entfernt, Herr Minister, von jener Zeit, wo der Kaiser bei Eröffnung der Geisten des geießgebenden Körpers 1358 die schönen und feierlichen Worte sprach) : „Der Wille der Regierung ist, daß der Grundfa der Kultusfreiheit aufrichtig Durchgeführt werde, ohne zu vergefsen, daß die katholische Religion die der großen Mehrheit der ist. Diese Religion ist auch nie geachteter und freier gewesen. Die Provinzialfon­­zilien versammeln sich unbehindert und die Bischöfe genießen die vollste Freiheit in Ausübung ihres geheiligten Amts.” e­s würden die Encyklica und die verworfenen Säge nicht mehr blos von den irregiliösen Blättern, die Warum mußten da die Minister in den legten Jahren nicht immer­ von diesen edlen und meiien Gesinnungen des Fürsten befeelt sein, und die alten und­­ engherzigen Grundsäge der Parlamente wieder aufleben Lassen ! Man wiederholt uns unaufhörlich , daß diese Grundsäge unter der alten Monarchie in Geltung maren und der Klerus sich ihnen damals ohne Klage unterwarf. Dieses Naisonnement ist heute ohne allen Werth. In früherer Zeit hatte die Katholische Kirche festbegrün­­dete Rechte, welche ihre geistliche Unabhängigkeit verbürgten. Die Würde des Klerus war durch Besis sichergestellt ; statt vom Staate Gehalt zu bekommen, unterstütze er selbst oft den Staat in Zeiten der Notd. Er war der erste Stand der Nation und hatte einen großen Antheil an den öffentlichen Angelegenheiten. Alle diese Vortheile find­ung genommen , ist es nun zu viel verlangt, wenn wir wollen, daß man uns wenigstens nicht­ mit den Ketten des alten Regimes­ belaste und daß die Kirche ihren Antheil an der gemeinsamen Freiheit haben möge ? Mas indessen auch Tomme, die Weisungen des Statthalter De Schristi werden für uns stets eine heilige und unverlegliche Regel ein. Der Klerus weiß , daß diele Treue gegen den heiligen Stuhl ihm nicht nur von den Gemwiffen, sondern auch von dem Gefühl seiner priesterlichen Ehre geboten ist. “ Dagegen hat der Barther Erzbischof Darboh dem Justizminister erklärt, schonungslos gegen Geistliche seines Sprengels vorgehen zu wollen, welche gegen die Landesgefege­lt vergehen sollten. — Der Bischof von Poitiers wurde mei­nen Mißbrauch vorgeladen. — Der " Montteur" reproduzirt ven „Konstitutionnel”-Artikel über die Endiklica. Die „France" polemisirt seit mehreren Zügen tapfer mit der „Union“ über die Kortroberte, ob Ludiiig XIV. sein Coift vom 23. März 1682 zurückgezogen umd dadurch Boffuet und die vice Artikel besaponirt habe oder nicht. Die „France“ hatte die „Union“ aufgefordert, das Widerrufungsedift abzubruchen ; diese aber hat es nicht gethan, weil ein solches nicht existixt,. Die Sache war die, tak Ludwig XIV. in einem Schreiben an Innocenz XII. zum­ Besten eines guten Einvernehmens mit dem heili­­gen Stuhle erklärte, er wolle den Vollzug seines Ernstes vom 23. März 1682 suspendiiren ; als es aber zu neuen Streitig- G­eseiten mit dem kam, fehrte­ er am 7. Juli 1713 um den "Rgrbinial,La Tremouille einen Brief, den die , France" Heute jabbrucht nach worin er dem Innocenz XII. und dessen Nach "folget" fiat: oie Haben beide In Paris hat der finanzielle Bericht des Herrn Fould nicht befriedigt. Nach den früheren angeblichen Enthüllungen sollte derselbe äußerst glänzend ausfallen und einen bedeutenden Ueberfhhuß im Budget bartbun Nun stellt es sich aber her­­aus, daß von Liebershuß im Budget eigentlich gar nicht die Rede ist, sondern Herr Fould nur hofft, daß Ente 1865 18 Millionen Ueberfhuß da sein werden, und daß, da 1866 die Marine- und Kriegsausgaben bedeutend vermindert werden, der Etaatsihat an 67 Millionen im Ganzen zu seiner Verfü­­­gung haben wird. Herrn SFould selbst scheint es nicht ganz rat zu sein, wie bag fertig gebracht werden soll, wenigstens brit er sich so undeutlich aus, dak man kaum errathen kann, was er sagen will, und es schlechter Dinge unmöglich ist, daranó zu ersehen, ob, wenn die betreffenden Ersparnisse, wie es ja auch kommen kann, nicht gemacht werden, das Budget dann ein Defizit ergeben wird. Die schwebende Schuld ist als noch sehr be­­deutend, über 800 Millionen, während man geglaubt hatte, daß sie nach Abschluß der legten Anleihe nur noch 630 Mil­lionen ungefähr betrage. Es ist daher natürlich, daß der Fould’sche Bericht seinen günstigen Eindruck auf die Börse machen konnte und die Renten und alle anderen Werthpapiere ziemlich bedeutend heruntergingen. Zu allem Dem kommen noch die Nachwehen, d. h. die Schwierigkeit, Ersparnisse durchzuführen. Der Admiralitätsrath protestist gegen die Entwaffnung von 33 Kriegsschiffen, und die Marschälle­xemonstriren gegen die Entlassung von 10 Infanterieregimentern. Die „Berliner feudale Korrespondenz" schreibt, Detters­rei habe die Mitw­irfung Preußens bei einem eventuellen itas­lienischen Konflikte nirgends an­geregt. “ Prinz Friedrich Karl hat nach Wien telegraphirt, dag er seine Mette dahin erst nach dem Krönungsfeste antreten werde. In Warschau erzählt man von Waszlowgii , dem renolutionären Stadtchef von Warschau, dessen Verhaftung neulich gemeldet wurd­e, als authentisch,, bag er der im vers­gangenen Herbst stattgefundenen Hinrichtung Trauguts und der anderen Bier von der Nationalregierung auf dem Nichtplaße beigewohnt hat, und als ihn Bekannte auf den schreelichen An­­bliet Hinwiesen und ihm wegen seines Hierbleibens Vorstellun­­gen machten, antwortete er ihnen, daß es ihm, Angesichts der Hinrichtungen der thätigsten Männer der Nationalsache, top­­pelte Pflicht sei, auf seinem Posten auszuharren . Schlimmeres als diesen w­ärbigen Patrioten, fügte er Hinzu, auf die Hän­­genden zeigend, kann mir nicht begegnen, und bis dahin wird sich jemand finden, der mich wird erregen Tannen. Die Ne­biston, die bei Maszrowett umgestellt wurde, läßt in ihm einen Mann von stoischer Lebensart erkennen , und bemweift zur Ge­nüge, daß er, Der Leiter der Geldeinwendung aus dem Schach, für sich Hiervon nicht den mindesten Noten zog, und nach wie vor in Armuth lebte. Der Bericht der Untersuchungskommission über die Sep­­tember-Ereignisse in Turin ist erschienen und schließt fol­­gendermaßen : „Aus den mitgetheilten Dokumenten und einge­­holten Informationen geht m­it hervor, daß die Ereignisse in­folge einer Provokation der Agenten der öffentlichen Gewalt entstanden , und daß die Meinister bei der Unterprüfung die Beobachtung der Gesee außer Acht gelassen haben. Der Be­richt beklagt , daß die Regierung seine Einheit in der Aktion und seine Energie und Voransicht, welche durch die Schwere der Ereignisse erheirscht wurden , ange­wendet habe, sowie, Daß die Nation über die Natur der Turiner Vorgänge in Irrthum geführt worden sei."­­ Pest,13.sänner.­­ In Zur Verfassungsfrage. tr haben jenes Gerücht, als hätte sich der Herr Hof­­fanzler „auf die zustimmende Meinung des Freiherrn dr. Köt­­ns und des Herrn v. Ürményt zur Ortropl­ung einer Ju­­­stizorganisation berufen", bereits, so i­eit eg Ba von Edt 88 betrifft, aufs Entschiedenste dementixt. Heute ist es nun Herr v. Urmendet, der In der , Deb." der angedeuteten Zum­uthung in einer abiwehrenden Erklärung ent­gegentritt, in melcjer­e8 folgendermaßen lautet : „Bei mehreren Moden statteten Se. Erzellenz Graf Georg v. Károlyiund­ig in Angelegenheiten des ungarischen Nationalthea­­ters dem Herrn Hoflanzler einen amtlichen Besuch ab, wobei nach Be­­endigung des erwähnten Gegenstandes, durch Ge. Erzellen, angeregt, die Stage der Nothunwendigkeit einer Verbesserung der Justizorganisation zur Sprache kam. Als Motiv dieser Makregel wurden von Sr. Cr. zellenz die zahlreichen Mängel und Gebrechen der jenigen Yustiznormen und die hieraus entspringenden eben­so zahlreichen Klagen ermahnt und hiebei besonders betont, dab eine Schleunige Abhilfe als unerläßsi anerkannt werden müsse. Da sich Se. Erzellenz ü­ber den Gegenstand mit warmem Eifer aussprach, hinsichtlich der Details jedoch in den Grenzen allgemeiner Umrilfe blieb, so bemerkte ich vorläufig, daß, obwohl ich im Lande unwohnend, bei der großen Anzahl meiner Bekannten Gelegenheit habe, auch mit sehr Vielen zu verkehren, deren Interessen eben der Luftizggebahrung unterliegen, id) den­noch von den erwähnten Klagen, besonders in der eben gehörten Ausdehnung oder wohl gar in einem ed a Make im Lande sehr wenig, besto mehr aber, und eigentlich nur in Wien vernahm Was nun aber die Ostrogirung selbst beträfe, so könne ich mir es nicht rar machen, warum man, da selbst nach des Herrn Hoflanzler3 Mor­­ten, der Landtag unwahrscheinliger Weise in nicht weiter Ferne Liegt, eben jecht zu dieser BR tathen wolle. — Bei dem Umistande, daß eben diesem Landtage die Lösung bohm wichtiger Fragen obliegen dürfte, bat ih­re­ Gizellenz, die zwei Modalitäten des Beginnes­ bestellten, nämlich die, ohne, und jene , mit vorhergegangener Ostropi­ung in ihren Resultaten zusammen zu halten. Im ersten Falle würde selbstverständlich in den fünf Propor fitionen gesagt: „Daß sich auch die Erfahrung so manche Mängel der bestehenden Justiznormen herausgestellt und die väterliche Fürsorge Sr. Majestät zur schleunigen Hebung dieser, dem Einzelnen eben­so wie den Getammtmehl abträglichen Leberstände wachgerufen habe. Ginge, denk des verfassungsmäßigen Rechtes, Geseke im Verein mit den treuen Vertretern der Nation zu bringen oder bestehende abzuändern, habe Se. Majestät den Landtag unter mehreren anderen hochmichtigen Gründen, an aus dem Grunde berufen, damit derselbe ohne Verzug feiner dies­­fälligen Pflicht obliegen , und die berünlichen , jene Mängel hebenden Gelegentwürfe der königl. Bestätigung ehesteng unterbreiten möge.” — Das Resultat dieser Moralität wäre: Keime Rechteverlegung, feine Auslagen, Feine neuere Aufregung, ja der erbittertste Oppo­­sitionsmann könnte nicht umhin , die einestheils in diesem Fall durch Se. Majestät beurkundete Wahrung der Konstitutionellen Rechte des Landes ehrfurchtsvoll anzuerkennen, andererseits bereitwilligst dahin mit­­zuwirfen, daß durch eine allsogleich auszusendende Regnitulardeputation der konstitutionellen Weisung Sr. Majestät nachgenommen werde­­­n wie nun die Resultate des entgegengefegten Falles: Die neuen Gefege und Normen werden bis zum Landtag kaum gefannt sein, gewiß aber nicht Wurzel gefaßt haben können. Die Uebersiedlung der Richterkollegien,, namentlich die zeitraubenbe xheilung, somit neue Registrirung der großen Archive der Kurie, die schwierige Zuweisung der Brozesse an so viel neue Richter, werden als eben so viele Hemmnisse der eben bezweckten Beschleunigung bet­rufft, die als Hauptklage figurirende Basis der Restanzen um das Doppelt zu vermehren. — Die voraussichtliche Antivarchie selbst gegen gut neue Einführungen, welche oft ropirt sind, gesch­weige gegen die mögl­icer Weise mangelhaften, werden die allgemeine Aufregun über diese Mafregel im Lande steigern, wo dieser offenbare Verra­gungsbruch eine gewiß nit zum Vertrauen führende Ahnung erwecke dürfte, wie man es mit den, auf dem Landtag zu vereinbarenden Gr­ieben zu halten gedenke Be Melde von diesen beiden Modalitäten demnach ein größere Hinderniß für­ ein bee­ienigendst Resultat des Landtages wäre, übe ließe in der Schlußfolgerung Gr. Erzellenz.” Der F­inanzausschuß In Wien hielt am 1 Abends eine Sigung, und die ziemlich lebhafte Debatte, b handelte das Thema der „unresten Steuern". De Berichterstatter Herr v. Wurzbach beantragt die For­dauer des außerordentlichen Zuschlages für das Tausende Jah und begründet dieses mit folgenden Worten : „Sol die Regierung ihren gegen die Ban vertragsmäßig übe­nommenen Verpflichtungen nachkommen und in Folge dessen der nor­male Stand der Baluta hergestellt werden , soll der fortwährenden, s­eit seiner Zeit zum Ruin der Staatsfinanzen führenden Krei­un neuer Schulden Ginhalt geschehen, und zwischen Einnahmen und Aus­gaben des Staates das Gleichgewicht hergestellt werden, so ist die bean­­tragte Erhöhung der direkten Steuern ,wo 1865 wohl unbedingt noth wendig.“ Doc verhehlt sich der Berichterstatter nicht, daß die er­fragte Erhöhung der direkten Steuern „bei der gegenwärtig notoris bestehenden ungleichen Vertheilung detseiben und bei den dermaliger Mirthihaftsverhältnissen des Volkes eine drühende, gar oft nicht­­ dem reinen Ein­ommen des Steuerträgers zu bestreitende, sondern da Kapital selbst angreifende Last sein wird." Als sicheren Kapital dafür, ob die Steuern ihren Höhepunkt erreicht oder gar überschritte haben, bezeichnet der Bericht den reellen Erfolg bei Einhebun­g be­steuern. Wal für ein Bild zeigt sich nun da? Am Finanzj­ahre 1863 war als Schuldigkeit vorgeschrieben ein Betrag von 133.9 Millionen (15.9 Millionen als Steuerrückstand vom legten Oktober 1862 und 118 Milionen als turrente Schuldigkeit pro 1863). In Wirklichkeit aber gingen nur ein 109.9 Millionen , was einen Ausfall von 24 Millio­­nen, worunter 16.2 Millionen als Radstand auf die surrente Schul­digkeit, ergibt. „Diese Ziffern,” fährt der Bericht fort : „Konstatitet ZThatjahen , wo legtere sprechen, kann man ihnen das Gehör nit ver­­sagen . . . Wenn man ein solcher Steuerrückstand von einem Finanz, ja auf das andere bleibend übermülzt wird, so gelangt man zu dem Resultate, daß die außerordentliche Erhöhung der direkten Steuern im­ präliminirten Betrage von 16.2 Millionen einen plattischen w: Bl nicht erzielt.” Wenn nun „angesichts des dermal so gebrachten Zustan­­des der Volfswirthschaft” die außerordentliche Steuererhöhung fü­r das­ Jahr 1865 dennoch befürwonrtet­­ wird: „so geschieht dies in der Ernmarz­tung, daß in dem Voranschlag der Erfordernisse die nur immer mög­­lichen Ersparnisse stattfinden.“ Dieser Antrag rief nun eine dreistündige Debatte herver. Abgeordneter Breft­ stellt dagegen den Antrag, es sei der außerordentliche Zuschlag zur Grundsteuer für 1865 von 173] auf "0 herabzufegen. Graf Km­efy greift den Werth der in die Bededung aufgenommenen Anläse an und verlangt, in das Präliminare einen den Erfahrungen ber­legten Jahre ent­sprechenden Betrag für Steuernachsichten und Abschreibungen an den brreften Steuern in das Erforderniß einzustellen. Auch die Motivirung des Herrn vol. Wurz­bach, mit welcher er die Bewilligung der Steuererhöhungen begründete, gab Anlaß zu einer längern Debatte. Professor H­er­b­st beantragte, dag mit Müdficht auf die bedrängte Lage der Steuerträger , die Berulfigung nur in der sichern Erwartung erfolge, Das durch Abminderung der Erfordernisse in Verbindung mit der fortzu­­fegenden Steuererhöhung das Gebarungsdefizit verschwinde. Ueber die Staatsgüter hat der Abgeordnete Baron Eich­off einen Bericht abgefaßt, wer sich durch eine äußerst entschiedene Sprache bemerkbar macht. Zur Charakterisirung desselben heben wir folgenden vom Heren Berichterstatter ge­stellten Antrag hervor: „Die hohe Regierung werde aufgefordert, den nun schon in drei Sessionen ausgesprogenen Wünschen des hohen­ Hauses nachkommend, im Geiste desselben eine gänzliche Reform der Dikasterialgebäudever­­­waltung einzuführen , sollte sie dieses für unausführbar halten, so wird in der nächs­ten Session die Darlegung der Gründe erwartet, damit das Abgeordnetenhaus nicht genöthigt werde, um seinen Künschen Nach­druck zu geben, die Bewilligung der Gehalte der Beamten und Diener der Wiener Dikasterialgebäudeverwaltung zu verweigern.“ Weiter macht der Referent eine vergleichende Skizze über Werth und Erträg­­niß der ehemaligen Staatspomänen Pardubis, Smiths und Waidhofen, sie repräsentiren ein Kapital von 7Y, Millionen und trugen !« Million oder 3 °, pCt. Hätte der Staat diese 7Y, Millionen nicht durch den Verkauf der obigen Staatsgüter erzielt, so hätte er, tote natürlich, um den gleichen Betrag mehr Schulden machen müssen. Bei dem Stande seiner Sperrentigen mit 67 (leider der­ höchste, den sie seit lange erreicht) würde er, um obige 74, Millionen sich zu verschaffen, eine neue opers­zentige Schuldenlast von 11 Millionen haben aufnehmen und für deren Brisen jährlich 553,022 fl. bezahlen müssen, also 21­ Mal mehr, als er von den verkauften Gütern bezog, deren Ertrag noch überdies mit jedem Jahre zurückgegangen ist. Diese Ziffern sprechen nach der Ans­­icht des Referenten deutlicher und eindringlicher für den möglichh­t raschen Verkauf der Staatsgüter, als er jeder, noch so dringend aus; | a DRUIDEN Ungarn im Zeitalter der Türkenherrschaft. Bon Franz Salamon, U. W. L. — Und doch machte auch der Mohamenanismus Propaganda , freilich im ganz eigener Weise. — Wer einen Tur­­ban auf sein Haupt fegte, wurde zum Mebertritte gezwungen. Thury, der Zolnauer Rektor aus dem XVI. Jahrhundert, bekräf­­tigt es burcy folgende glaubwü­rdige Erzählung : „Im einem in unserer Nähe gelegenen Marktfleden kehrten einst mehrere Türken alle ungeladene Gäste bei einem evangelischen Pfarrer ein, und festen Scherzes halber hessen Hut auf ihren Kopf. Der Geistliche folgte ihrem­­ Beispiele , und wagte es den „Schleier“, vulgo Turban bes Einen seiner Gäste ebenfalls auf sein Haupt zu fegen. Der Pfarrer wurde in Folge dessen ge­­zwungen Mohamedaner zu werden, und warb später fü­r einige Zeit türkischer Beamer im Orte. — Wenn jemand auch nur aus Beriehen eine solche Bewegung machte wie die der Türken beim Grüßen , oder einen Qürfen wirklich grüßte, so war sein Schidsal ein gleiches, wie das jenes Predigers.“ Und Butterwed nannte nicht einmal diese Geschichte, als er seinen Vers sang : Die Geschichte, lieber Freund, die mußt du hören, Damit du siehst, wie du mm die Welt wo, je gemejen ! Der Zü­rke stand so hoch über­ dem „Christenhunde" jener Zeit, daß gar Fein Zeichen irgend einer Gleichheit, von ihm ge­duldet werden konnte! Wehe dem Ungläubigen , der es gewagt hätte einen weißen Turban wie ein Muslim zu tragen ! Aber man machte auch hierin einen „Fortschritt“. Drei Jahr­­hunderte lang durfte auch der Nichtmuhamedaner wenigstens einen gelben, blauen oder bunten Turban tragen, im Jahre 1584 aber fand es der aufmerksame Murad III. fir gut, auch diesen Luxus zu verbieten, und Jude und Christ mußten sich mit sehrwarzen oder rothen Tucmigen begnügen, die mit Pelz verbrämt waren und sie zu unserem Kalpag qualifizirten. Wenn ein Ungar zu Pferde einem tü­rkischen Hauptmann begegnete, mußte er allsogleich herab­­steigen ; denn so verlangt es die schuldige Ehrerbietung. Und es war ein besonders liberaler Sinn, daß hier nicht auch das Geieg der arabischen Türken galt, nach welchem die Christen ihre Häu­­ser nur mit dunfter Farbe bemalen durften, denn das Fichte wie das Licht war, ja nur bei den Gläubigen ! Wie er den Pri­­vatmenschen in der Art seiner Kleidung, so suchte er die Gemein­­den in der Aufführung von Gebäuden auf das Komischefte zu beschränken. Niemand durfte höhere Häuser bauen als sie sind, in «welchen­ der Zi­rre selbst wohnt, — und er war in sei­nen Ansprü­chen bescheiden genug , um sich mit einer Holzhütte, die gegen Regen fügte, zu begnügen. Das höchste Haus eines Ungläubigen durfte nur 3%, Klafter Hoch sein. Kirchen zu bauen war verboten, und nur in seltenen Fällen mal auf Bitten der Gemeinden das Ausbeffern shaßhaft gemorbener Bet­­häuser erlaubt ; und auch dann nur so, daß die Kirche dabırch­ „nicht breiter, nicht länger und nicht höher” werde, denn : „das Alte bleibe beim Alten.” Diese goldene Phrase des behaglichen noli me tangere Teint überhaupt die Duintessenz der Weisheit türkischer Rabi ge­wesen zu sein, denn wir finden sie in­ vielen ihrer Bescheibe in gleicher Weise wieder. Wir wollen hier einen solchen Beschreid als höchst bezeichnend, seinem ganzen Inhalte nach mittheilen, welcher „das hier unten geschrieben ist, bekräftige ich. Der Aermfte der Menschen (verzeihe ihm Allah I) Ahmed ben Mustafa, Kadi von Hatvan. Die Veranlassung dieser wahrheitrevenden Urkunde ist bie, bag die in Faß-Berny mahnenden sehurkischen Christen und nie­­verträchtigen Gottlofen (möge sie Allah, der strafende König, bis zum Tage des Gerichtes unaufhörlich, verfluchten !) vor dem gerecjz­ten Nichterstuhle und der Gerichtsversammlung (befrüge Allah deren Urheber !) erscheinend, um die Erlaubnig nachgesucht haben, das der s christliche Pöbel und gottlose Haufe der Stadt, das unnüge Dach und die zusammenfallende Mauer ihrer nach der „großen Muttergottes" benannten Kirche, — des Ortes. eitler Gewohnhei­­ten und albernen Gottesdienstes — ausbefsern dü­rfe, daß er zusam­­men fommen Fönne zur Zeit der von Täuschung, Halsstarrigkeit und Verdanmung erfüllten Feierlichkeiten. Der Gerichtshof des Pro­­pheten hat einen Gesandten ausgesandt, welcher sich ü­ber die Sachh­­lage genau instruiren solle. Dieser hat dem benannten Tempel genau geprüft und die nichtswü­rdige Aussage der Christen (möge Feuer- und Eisenstrafe sie treffen !) mit ihrer früheren abscheuli­­chen Behauptung übereinstimmend gefunden. Demgemäß erlaubt der Gerichtshof, in Folge der grimblichen Auseinanderlegung des Untersudhers, den vom­ Grumde­zır beginnenden Bau. IC: Im Jahre 1033 (1623). Zeugen : Mohamme Spahi, Sinan, Aga­­se" Das ist doch ein netter Beweis jener Liebenswü­rdigkeit, iit welchen die Tü­rfen es verstanden, tolerant zur­ein ! Aber der Tiefe war konsequenz! Allah hat das Necht geschaffen, nur in Allah lebt das Necht! Wie konnte dann­ dem schurfischen Christen, dem nichtstwürdigen Juden, dem elenden Un­­gläubigen, die Jee des Nechtes in ihrer hohen Bedeutung so klar werden als dem Getreuen Mohammed’s, wer ja die richtigste Auf­­fassung in seinem Koran schon­­ fertig vorfindet ? Für Alle galt gleiches Recht, daher für alle Sünde gleiche Strafe. Abstufungen darin sind nur für ein Bolt nöthig, wessen Rechtssinn erst ge­­schaffen werden soll. Weintrinfen ist verboten ; — bleibt es num für ein feinfühlendes Gemwiffen nicht gleich, ob man­ den Wein nur fottet, oder sich bis zur Trumfenheit beläuft ? Das Weintrinfen ist eine der zwölf Hauptsünden , das Todtschlagen aug ; — müssen diese nicht in gleicher Weise bestraft werden Mie könnte sich ein gottloser Christenpöbel zu­­ dieser Antanung erheben, bei wel­­chem­ sogar die Fischliche Obrigkeit von der weltlichen getrennt war! Gerechtigkeit und Moral, Necht und Religion sind ja so unzer­­trennlich von einander, daß der froume Moslim fi hier eine Scheidung gar nicht denken konnte. Daher war es auch der Kadt allein, welcher im religiösen Dingen echt sprach, welcher Heiratsverträge unterschrieb , und der über Eigenthum und ü­ber Leben und Freiheit entschieb. Aber der Rabi urtheilte nur, wo man seine Hilfe in An­spruch nahm. Wenn sich der Rechtssinn der beleidigten Partei nicht verlegt fühlte, so ging ja die ganze Sache den Richter nichts an. Wozu denn Staatsanwälte? Wozu denn „Spirhunde“ in der Gesellschaft, die das Verbrechen erst aufsuchen und erforschen sollen ? Der Berlegte wird sich schon melden! Wenn jemand auf offener Straße erschlagen wird,­­ so ist das eben seine Sache ! Wenn er seine Liebenden Nebenmenschen hat, die den Mör­­der anflagen, wozu soll da der Nichter unaufgefordert in ein fast accompli strafend eingreifen Wenn Allah bei geheim be­­gangenen Verbrechen nicht winscht, daß sich vor den Richterstuhl gebracht werden, — da wird sich doch der bescheidene Kabi nicht vorlaut in das Geheimmiß drängen wollen ? Yedem stand er je frei, auch im fremder Angelegenheit als Ankläger aufzutreten, — und die Gerichtsbarkeit vertraute mit großer Sicherheit dem­ allge­­meinen Nechtefinne, daß bei strafbaren Thaten sich überall auch ein Kläger finden werde. Dieser mußte daher auch, besonders gefehtigt werden, und wo findet man eine hieflic­heifere Hinrichtung al­ die ist, dag die siegen­de Partei stets die Prügelkosten trägt ? ! Ist denn die moralische Niederlage, die in dem Beflegtsein Liegt, nicht Strafe genug ? Wenn mein Nachbar ein wohlerworbenes Geschmeide hat, meld­ es meinem Urahnen einst im Kau­pfe abgenommen worden, und näm dich mehrfachen Kauf und Verkauf in Jenes Hände gelangt ist, — darf ich ba nicht wieder Gelüste danach bekommen, und im Prozesse vor dem Rabi dasselbe zurückverlangen , weil es doch so recht eigentlich meinem Ahnen nur der List weggenommen wurde ? Gewiß ! Wenn nun aber der weile Richter das streitige Geschmeive seinem jegigen Be­­siger Doch zuerkennt, soll ich da noch die Prozektorten tragen ? It es nicht genug schmerzlich für mich, dag ich den Gegenstand nicht erhalte ? — Morgen wird nun ein anderer Nachbar, der aus anderem Grunde ähnliche Ansprüche erhebt, ebenfalls abge­wie­­sen, — soll dieser, neben dem peinlichen Gefühle Unrecht zu ha­­ben, auch­ noch die Kosten tragen müssen ? , Nein," spricht der gerechte Richter, „der Sieger trägt in beiden Fällen die Kosten“ ! E83 kamen dadurch zwar mehr Prozesse vor, weil ja der Kläger in seinen Unrechte seinen Schaden zu befü­rh­ten hatte, — aber die Einfünfte des Kadi machten dadurch, und der Rechtssinn des Volkes wird gestählt ! „Die Geschichte, Lieber Freund, die mußt dit lesen" .... ! „Kann bei solchem Sosteme“, ruft Herr Salamon aus, „eine Gesellschaft bestehen ? Gibt es eine Sicherheit der Person und des Vermögens, wenn das Gefäß überall da nichts sieht, wo die Interefsirten schweigen ; wenn bei hellem Tage auf der Straße ein Mord begangen werden darf , sofern nur der Thäter dessen gewiß ist, dag die Verwandten des Opfers nicht als Kläger auf­­treten werden ? Gibt es ohne öffentliche Anklage und ohne Po­­lizei eine Wehr gegen das Verbrechen ." — Wir wollen von den­ vielen traurigen Folgen, die eine solche Rechtsverwaltung nothwendig haben mußte, nur die eine Ersceinung hervorheben,, daß zu seiner Zeit im Ungarn das Räuberwesen so sehr in Blutbe­stand, wie im Zeitalter der Türkenherrschaft. Wie wenig die türkischen Nichter hier zu helfen wußten, und wie sehr sie selbst darunter litten, zeigt ein Schreiben des Hatvaner Kadi, dem von Túr die Anzeige gemacht wurde, daß in einem Hause zwei Feine Knaben und ein Mädchen verbrannt seien. Nach fünf Tagen erhielten die Bewohner ohne weitere Untersuchung die Erlaubniß, die Leichen zu beerdigen, „penn , fo, schreibt der Stolmofer Weise, Tur ist zweit und der Dret­st gefährlicht!“ Auf die vielen, von allen Sei­­ten gegen das Näuberummwesen erhobenen Klagen, war die eigent­­liche Antwort meist, „helft Euch­ selbst.“ ever „freie Haibuf“, jeder „freie Hußar“, das heißt ever, der auf eigene YJauft aben­­teu­ert, durfte — so erlaubt er das Gefes — ohne jede Gerichts­­form hingerichtet werden. Und bag bei solcher mangelnder Justiz­­organisation jene türkischen „Sklavenhändler“, deren Aufgabe es eigentlich gewesen wäre, von Räubertreiben zu steuern , die bös­­wiligsten Naubgenoffen waren , ist wieder eine fast selbstverständ­­liche Sache. Denn der Türfe war konsequent ! — Es hat ein sehmerzliches Interesse für uns, den Bericht zu lesen, wen Leslie, der Gesandte Leopold’s I., über seinen Be­such in der Corvin’schen Bibliothek gibt. Er wa mit dem­ Gelehrten Lambecius auf seiner Durchreise von Konstan­­tinopel, wohin er 1666 gereist war, in, Drei geblieben‘, um die Bibliothek zu besichtigen. Nach vielen­ vergeblichen Versuchen gelang es ihm endlich, die Erlaubnis des Bardja zu erhalten, daß er mit sieben Gefährten Kieselbe in Augenschein nehmen dürfe. Als aber Leslie und Lambecins nächsten Tages mit ihren Begleitern zur verfallenen und verwüsteten Burg Mathias’ kamen, warb ihnen zu ihrem Erstaunen der Eintritt unter dem Vorwand vermehrt, daß der Großvezier das Gewölbe mit feinem Siegel versperrt habe und Niemand bei Todesstrafe ohne dessen besondere Erlaubniß eingelassen werden dürfe. Der Pajdja entschuldigte sie damit, daß eigentlich die Zahl der Begleiter doc zu­ groß gewesen sei ; doch, wenn der Gesandte blos drei Menschen mit sich nähme, m­ü­rde ihm der Eintritt zugestanden werden. Des andern Tages zogen daher blos Lambecius, des Gesandten Bruder, Jacob Leslie, und der Dollmetsc) Woginus in die Burg, wo sie denn auch wirklich von 15 Türken freundlich­ empfangen und in­ das Bibliothek- Gewölbe geführt wurden. Durch ein einziges halbmondförmiges Fenster fiel Licht in „ dieses unterirdische Yoh“, in welchem jene berühmte , durch Mathias mit mehr als königlicher, Freigebigkeit gesammelte Bibliothet — fein fol te! Doc der Anblid ent­sprach den Erwartungen — — in türkische barbarischer Weise. Drei­, höchstens vierhundert Bücher lagen in Haufen auf der Erde herum und waren von „Staub, Schimmel und Schmus“ ganz verliedt ; — „piese sü­nfenden Bücherhaufen boten ein gar ‚erbärn­­liches Schauspiel* 1 — Ob es bei den Türfen doc wohl ein Ge­fühl der Scham war, welches die Entdeckung dieses geistigen Ar­­muthszeugnisses befürchtete , Das sie so schwer zugänglic machte, als man die Deffnung dieses „Bibliothek-Saales” (1) verlangte ? Da menden wir uns von biesen, so­mmerfrenlichen Bildern zu einem wirbigeren Schluffe. „Mit dem Entsage Wiens am 12. September 1683" — erzählt Herr Salamon — , mal auch, ven Eroberungen der Tir­fen ein endliches Ziel gereist ı und unsere Nation, war thatsächlich der bis dahin erfüllten Pflicht enthoben, Wade zu stehen an den­­ äußersten Grenzen der Christenheit gegen die die nächsten Län­­dereien wie ganz Europa bedrohende Herrschaft der Tu­rfen. — Die Thatsache an sich, dak Europa so selten unsere Nation, in dem ungleichen Kampfe unterfa­sst hatte, ft Beweis genug, daß das ungarische Bolt seinen Play in der Geschichte ausgefüllt hat. . . Wer darüber nachpenst , in meld inniger V­erbindung in den Niederlanden das Schulbedürfniß gegen die Meeresfluth mit der Vereinigung der Wolfsgemeinden stand ; wer es weiß, wie tief in dem so Kleinen tanbde die Liebe zum Gelfgovernement, die sie zu den freiesten politischen Sustitiationen gefü­hrt hat, wir­zelt, und wer eg endlich einsieht, meldhe Gedu­ld und Ausdauer die Errichtung und Erhaltung jener Deiche vorauslegt , — der wird es auch verstehen, daß in unseren Baterlande die Vertheidi­gung gegen die Türken die Borsicht, Selbsthilfe und Neigung zur Selbstverwaltung nicht blos erhalten, sondern viel weiter entmwicelt hat ; und wenn die Nation auch vorher odt nicht Geduld­ erlernt hätte, diese langwierige und qualvolle Schule hat sie an Gebule und Ausdauer gewöhnt !" Die Geschichte, Lieber Freund, die mußt du Teten, Damit du, besser mwerdend, fiehlt, was denn biöher An deinem Unglück stet, die Schuld gemeten ! der Gemeinde Ausbesserung ihrer Kirche ertheilt wurde : von Fiß-Bereny, 1623, mit der Erlaubniß zur : E 0 EEE EEE SEES GTA TC EA ÁNTON MÁST ttA ezt nn ae a |

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