Pester Lloyd, Oktober 1865 (Jahrgang 12, nr. 226-251)

1865-10-18 / nr. 240

Die Vertretung der Handelsinteressen auf dem nächsten Reichstage. Pest,17.Oktober. Unsere Fürsprache zu Gunsten der Kandidatur eines Mitgliedes des hauptstädtischen Handelsstandes für die Ver­­tretung auf dem nächsten Reichstage bleibt,aller Voraussicht nach,ohne praktischen Erfolg. Wir betonen den»praktischen Erfolg«,denn der moralischen Erfolge haben wir uns aller­­dings zu erfreuen,insofern nicht nur eine ansehnliche Zahl der Wähler der WORK-WH-svkkdern—was noch bezeichnen­­der—auch der von denselben Wählern gleichzeitig als Kandidat bezeichnete Baron Kemåny selbst,die Vollgiltigkeit unserer Fürsprache in der unzweideutigsten Weise anerkannte.Ja,Letzterer sprach sich offen vor den Wählern dahier aus,wie es wünschens­­werth sei,daß ein Kaufmat­n gewählt werde,in dem der nächste Reichstag sich nicht mit staatsrechtlichen Fragen allein,sondern auch mit der Schaffung privatrechtlicher und auf die Handels-,­ namentlich Zollverhältnisse bezüglicher Gesetze,beschäftigen werde. Unsere Fürsprache bleibt aber für diesmal gleichwohl ohne Resultat,weil Herr Alexander Vecsey,der zur Ver­­tretung der Mercantil-und Gewerbe-Interessen vorzugsweise im Auge gehalten wurde,gegenüber einem,um das Vater­­land so hoch verdienten Manne wie Kemény,nicht aus­­treten mochte,und diesem Zuge der Bescheidenheit umso eher folgen zu dürfen glaubte,als er mit Recht voraussetzt,der Reichstag werde,sobald er zur Erörterung der Handelsver­­hältnisse übergeht,zur Vorberathung derselben Fachkommissionen ernennen,und ohne Zweifel fachkundige Kaufleute zu denselben zu ziehen.Wer den Werth der parlamentarischen Vertretung näher würdigt,wird freilich diesen letzerwähnten Grund wohl nur als individuellen gelten lassen können und dafür halten,daß er von Herrn Vecsey,in zu großer Bescheidenheit,überschätzt worden sei.Uebrigens mag Herrn Vecsey bei seinem Ent­­schlusse in nicht geringem Grade auch die Ueberzeugung geleitet haben,daß auch die speciellen volkswirthschaftlichen Interessen in dem,von ihm­ bevorzugten Kandidaten den wärmsten Ver­­treter finden werden,und­ wir sind ihm und dem Baron Kemåny die Erklärung schuldig-auch wir theilen diese Ueber­­zeugung vollkommen Baron Kemåny,der seit einer langen Reihe von Jahren als hervorragender Publicist wirkt,hat nicht nur—— wofür das ganze Land dem Leiter des»PestiNap16«die ungetheilte Anerkennung zollt—die nationale Interessen im Allgemeinen zu wahren gesucht;er hat nicht minder überall,wo es sich um die Förderung der Gewerbe-und Handelsfreiheit handelte,sein Blatt zum Fürsprecher derselben gemacht.Wenn hie und da Stimmen sich erhoben,welche die Agrikultur-Interessen mit de Interessen des Han­dels und der Industrie in Gegensatz zu bringen suchte er.»PestiNap16«schloß sich ihnen nie an,in seinen Spalten ward stets die Harmonie und Einheit sämmt­­licher volkswirthschaftlicher­ Interessen betont.Wenn wir es daher auch bedauern müssen,daß Herr Vecsey die Kandidatur nicht angenommen,so anerkennen wir andererseits,daß der Leiter­ des»PestiNap16«auch als Nicht-Kaufmann stets und mit Wärmedeinteressen des Handelsstandes gedient,und darum gerechten Anspruch hat,von demselben gewählt zu werden. .Unser Vaterland rü­hmt sich indessen des Besitzes noch anderer bedeutender Handelsstädte,wo sich kaufmännische Kapazitäten,welche die Stelle eines Reiche­­tags derputirten ehrenvoll auszufüllen vermögen,zur Ge­­nüge­nden dürften.Es ist wahrlich nicht die Rücksicht fü­r etwaige spezielle Interessen dieses Standes allein,was uns veranlaßt,den Wunsch nach einer direkten Vertretung des Handels durch Handelsleute lebhaft zu betonen.Vielleicht ist es die schönste Frucht des volkswirthschaftlichen Fortschritts, daß über den innigen Zusammenhang aller sozialen Elemente kein Zweifel mehr Besteht. Lebendig sieht man die Kräfte durcheinander wirken und wenn der eine Faktor der Volks­­wohlfahrt si zur vollen Blüthe entfaltet, so kommt das an allen anderen Faktoren zu Gute. Gelingt es, den Handels­­verkehr unseres Vaterlandes auf jenen Höhepunkt zu bringen, der unserer geographischen Lage, unseren natürlichen Hilfequel­­len entspricht ; so glauben wir, daß damit Großes erzielt wäre, nicht etwa­ für den SHandelsstand allein, sondern für das Vaterland im Allgemeinen. In der That wird Niemand, der sich über die gegenwärtige und fünftige Gestaltung der sozial-politischen Verhältnisse richtige Apeen gebildet hat, die immense Wichtigkeit des Handels bezweifeln wollen ; ganz ges­wiß wird das nicht bei Seien der Fall sein, welche speziell die Zukunft unseres Vaterlandes ins Auge rufen. Denn wenn wir, um nur beispielsweise Eines zu erwähnen, auch nicht so weit gehen , unsere Eisenbahrten bereits als Mittelglien für einen­­ eropäische indischen Schienenweg zu betrachten ; so ist es doch gewiß, daß wir in dem Verkehr zwischen Orient und Decivent eine Rolle zu spielen haben. Der Stand aber, dem eine so große, wir möchten sagen, welthistorische Aufgabe zu­­fällt, von dem muß man auch wünsten, daß er auf politi­­schem Gebiete seine Stimme zur Geltung bringen könne . Dennoch glauben wir manche Stimmen zu hören, welche gegen die Wahl eines Mannes aus dem Kaufmannsstande laut oder versteckt Bedenken äußern. Noch ist es nicht an der Zeit, wird man uns sagen, die materiellen­ Sintereffen in den Vordergrund zu stellen. Vor Allem gilt es Ungarns unveränderliches Recht wieder herzu­­stellen, die ererbte Verfassung mit neuen Garantien zu ums geben, die Selbstständigkeit und Integrität der ungarischen »rone sicher zu stellen. Diesen Aufgaben wird der Reichstag genügen müssen, wenn er sich den Dank der Nachkommen werben, das Vertrauen seines Königs, die Erwartungen Un­­garns und der Übrigen Völfer der Führer der sie immer, einnehmen Monarchie sol. Wir brauchen daher vor Allem solche Abgeordnete, deren Kraft im Kampfe für das Recht erprobt worden ist und de­ren Befähigung auf politischem Gebiete seinem Zweifel unter­­liegt. auch wir sind uns der höchsten Aufgaben des Reichstages voll­ommen, bewußt , aber so gewiß ist es, daß daraus seinerlei Argument­ gegen die Wahl eines Depu­­tirten aus dem Kaufmannsstande geschöpft werden kan. seinen Wirkungen alle erwarten werden im Reichstage den ersten Plab, sie sind umgeben von einer Schaar tüchtiger Männer von hoher politischer Bildung ; die Pha­­lanz, welche für die Rechte der Nation einteht, wird seine Tardfe bie­­ten, und man darf außer Sorge darüber sein, daß die politischen Spätereffen Ungarns die genügende Wahrung finden werden. Aber es wird an den Reichstag sofort auch eine Reihe der wichtigsten materiellen Fragen herantreten. Der Stillstand im Berfaffungsleben, siehe Steuerlast, er hat, wer möchte es bezweifeln, furchtbaren Stillstand vom Reichstage, sobald müssen durch den Bau der eben rechtfertigen in der materiellen Entwiclung herbeigeführt. Die Klagen über die umerschwing­­werb­ung des Landes, Über den Stillstand einnehmen, st e, da nicht dringend nothwendig, die Ent­­der Geschäfte , fie die Diskussion Über die Ber­affungsfrage geschloffen sein wird, wenigstens theilweise Abhilfe. Dem Kredit ergiebige Quellen ‚erschloffen, der Verkehr muß nothwendigen Eisen­­bahnen belebt werden , die Zollfrage ist zu einer Lebensfrage auch für Ungarn geworden, und die volfswirthschaftlichen In­­teressen im Allgemeinen und in jeder Richtung werden aus der Tagesordnung hervorragenden Plag daß auch Deputirte, die dem Handelsstande angehören, an so hochwich­­tigen Verhandlungen Theil nehmen und die in kommerziellen Kreisen herrschenden Anschauungen zur Geltung bringen ! Kaum nothwendig scheint es uns, einen zweiten Ein­­wand zu widerlegen, daß nämlich die kommerziellen Interessen ihre Vertretung finden würden, auch ohne daß man einen Kauf­­mann zu Rathe zöge ; das Wissen über ein bestimmtes Fach beschränke sich nicht auf die Standesgenossen und der Neid­e­­tag werde volfswirthschaftliche Kapazitäten befigen, welche über das Wesen kommerzieller Ant­ressen hinlänglich aufgeklärt seien. Ueber diesen Punkt läßt sich man einmal nicht strei­­ten , da muß man die Kaufleute fragen und sie werden ge­­wiß der Meinung sein, daß nur einer ihrer Standesgenossen die kommerziellen Fragen vom Grunde verstehen Töne. Da aber im konstitutionellen Staate die Kaufleute eben auch ihre eigene Meinung haben dürfen und da­bei repräsentativen Kör­­pern einzig und allein das Vertrauen entscheidet, so ist auch das Moment maßgebend, durch den die Kaufleute sich am besten vertreten glauben und da gibt die Majorität des Han­­delsstandes gewiß nur jene Antwort, welche unseren Sinten­­tionen entspricht. Unter welchem Gesichtspunkte man sich ferner auch ein Parlament denken mag, ob als Versammlung, welche in Folge trauriger Verhältnisse seine andere Pflicht hat als die Ver­­theidigung der konstitutionellen Rechte gegenüber gewaltsamen Eingriffen, oder als Versammlung, welche, nachdem der Friede mit der Krone hergestellt, auch die materiellen Fragen in den Kreis ihrer Berathungen ziehen kann, — in beiden Fällen verdient sie den Namen „Volksvertretung" in thatsächlicher Richtung erst dann, wenn alle Klassen der Bevölkerung, inso­­fern­ sie Bildung genug befigen, um den Bedingungen des Parlamentarismus zu entsprechen, gleichsam in direktem Kon­­nere mit der Vertretung stehen. Obwohl nun die Betheili­­gung an den Wahlen diese Verbindung herstellt und obwohl das 1848er Wahlgese­tz eingerichtet ist, um die Wahlfrei­­heit und damit das Zustandekommen einer wirklichen Volis­­vertretung zu sichern, so ist es doch wünschenswerth, daß die Beziehungen aller Klassen der Bevölkerung zum Reichstage sich möglichst enge gestalten. Warum sollten wir also nicht darnach trachten, daß das Unterhaus unseres Neichstages auch durch seine Zusammenlegung den Fortschritt dokumentire, wel­­chen das politische Leben bei uns gemacht hat ? Nun, Nation ; Über das des theuere Kapital, Neichstages einen über er­­Die einen in —v— Melt, 17. Oktober. Wie wir erfahren, tritt die Angelegenheit der Berieselung der weitgestrebten Boden­­fläche des ALfBLd, namentlich der Theißgegend, aus dem Stadium der Diskussion bereit in jenes der thatsächlichen Realisirung. Es wird nämlich schon in den nächsten Tagen zu­dem technischen Terrainerhebungen geschritten , fü­r welche Operation eine auf diesem Felde rühmlichst bekannte Autori­­tät, der englische Negierungsingenieur James Alber­­neth, gewonnen wurde. Derselbe hat schon sehr bedeutende Erfolge aufzuweisen, indem er in Indien die Irrigation der Gegend des Ganges mit bestem Erfolge durchführte und jüngst auch eine Berufung nach Italien erhielt, um dort die tech­­nische Prüfung der an dem Mont Cenis und am Canal Ba­­vour in Angriff genommenen Arbeiten vorzunehmen. — Zur Deckung der Erhebungstosten hat Se. Majestät die nachge­­suchten 100 Pdl. St. bewilligt, welche dem Oiner Schloß­­baufonde zu entnehmen sind. Die Leiter der Komittate, auf deren Amtsgebiet sich die Erhebungen des englischen Ingenieure erstrecen , werden beauftragt werden, demselben bei Lösung seiner Aufgabe, im Hinblick auf die Gemeinnügigkeit des in Rede stehenden Unternehmens, allen Vorschub zu leisten, Da­re = Briefe über Zivilprozes. II. : = Aus eipzig, im Oktober. „Weshalb sol man einen Andern thun lassen, wozu man selbst im Stande­, das gilt auch für die Parteien im Rechtsstreit. Es Liegt augen­­scheinlich am nächsten, daß Ledermann seine Ansprüche selbst erhebt, seine Vertheinigung selbst beschafft und daß der Geset­­geber erst dann ihm von der Geltendmachung in Person zus rüdrängt, wenn seine Umzüchtigkeit sich herausstellt. Zugleich werden Sie mir darin beistimmen, daß ein Gefetgeber, wenn anders er mit der eigenen Thätigkeit der Parteien es wirk­­lich ernsthaft meint, auch ein Verfahren anordnen muß, wel­­ches mit möglichster Durchsichtigkeit im Bau die möglichste Gemeinverständlichkeit seiner Kausalitäten verbindet ; denn sonst würde die eigene Prozeßführung wieder ohne fachmäßige Bildung nicht möglich werden und die Technik des Gesetes würde allein schon zur Vertretung durch Rechtsverständige zwingen. Dabei aber bleibt noch ein anderer Punkt zu berüc­­sichtigen. Man fan nicht gut jede Partei die Probe ihrer­­­üchtigkeit derartig liefern lassen, daß ihre Unzüchtigkeit einen erheblichen Aufschub, etwa eine Vertagung der Giltung, her­­beiführte. Wenigstens ist das dann nicht wathsam, wenn es sich um die Führung eines Prozesses vor einem Justizkolle­­gium handelt ; bei Einzelrichtern ist Aufschub wegen der grö­­ßeren Leichtigkeit der Gerichtsbewegung und wegen der gerin­­geren örtlichen Entfernung weitaus nicht so wesentlich , ganz abgesehen davon, daß die Einfüpfigkeit des Gerichts hier dem­­selben eine beweglichere Stellung gibt, es somit zur Unter­frügung der etwa stehenden Partei mehr befähigt. Es ist da­­her bei Justizkollegialsachen jedenfalls geboten, die Zuzie­­hung eines Advok­aten neben der selbstagivenden Partei zu verlangen, damit fir jeden Ausgang gleich Für­­sorge getroffen sei. Ich möchte nicht über diesen Standpunkt hinaus gehen, es ist der des sogenannten deutschen Entwurfs, welchen hier­on Bundeswegen in Hannover tagende Kom­­mission gearbeitet hat. Freilich fehlt es nicht am entge­­genstehenden Institutionen, so z. B. die unweitgerühmte han­to­­ver’sche Prozeßordnung zwingt die Vertretung jeder Partei in Justizkollegialsachen auf, sie müßte denn ihre juristische­­ Be­­fähigung durch öffentliche Prüfung dargeshen haben ; man will die Zeit und Sorgfalt der Gerichte möglichst wenig umsonst in Anspruch nehmen. Da die neueste preußische Geietgebung beabsichtigt noch weiter zu gehen und unterschiedslos jede Partei von der eigenen Führung zurückumweisen , sobald sie nicht zu den legitimirten Anwälten gehört. Für den prengischen Entwurf erklärt sich diese, jeder bisherigen Gefeggebung fremde Strenge wohl aber auch nur daraus, daß man ein au­ßerge­­wöhnlich fornales Verfahren beabsichtigt, welches man so viel wie möglich dem Vorbilde einer parlaamentarischen Debatte zu nähern gesucht hat. Bei diesem Charakter könnte man es er­­leben , daß sogar elaminirte Juristen nicht im Stande wären, die ihnen zustehenden Ansprüche mit Gesctik durch die prozes­­sualischen Klippen durchzuführen. Dem sucht man aus dem Wege zu gehen. Bei einzelrichterlichen Sachen liegt der Fall anders ; eine Vertretung zu fordern ist hier so wenig Grund, daß so­­gar Manche den Ausschlag­ von Aovoraten fordern, ein Stand­­punkt, den manche Gereggebung früherhin theilte. Wie lange hat man nicht in dem Advokaten so ziemlich einen advocatus diaboli gesehen, und, gestehen Sie nur, nicht ganz mit Un­­recht. Das schriftliche, heimliche Verfahren hatte allmälig den Advofatenstand sehr entwürdigt, die Verpflichtung , heut viefem, morgen jenem Rechtsstandpunkt seine Kräfte zu widmen, wie es der vorurtheilslosen Adnotatur nothwendig angefonnen wer­­den muß in einem Verfahren, in welchem die Rechtsansichten des Einzelnen der Deffentlichkeit vorenthalten bleiben, — diese Verpflichtung verdarb den Charakter, wo derselbe nicht stark genug war, jeder V­ersuchung Widerstand zu leisten, und so ist es gekommen, daß die besseren Aodnofaten selber nicht selten in der kollegialen Stellung einen Drud fühlen, der sie zu bhri­­tischster Stoli­ung bestimmt. Allein die letzen Jahrzehnte haben hier doch wesentlich aufgeräumt. Dan hat, gleich den Eng­­ländern und Franzosen, dem Stande der Advokaten eine völ­­lige Selbstständigkeit verliehen und indem man Advofatentammern und D­ereitten die Möglichkeit gibt, sogar bis zur Ans­chließung des grabirten Mitgliedes vorzugehen, kann man offenbar den ganzen Stand für die Führung jedes Einzelnen verantwortlich­­ machen. Nur darf man auch hier nicht erwarten, daß das Gute wie über Nacht komme ; im ersten Anlauf wird die kollegra­­fische Konfivenz manchem Mißbrauch das Leben fristen, man wird vor der Anmendung des selbst gewünschten Meesfers in begreiflicher Weise zurück­brechen, namentlich in reifen, wo das nachsichtige Gehenlaffen jeder krüstigeren Behandlung sich entgegenstenmmt ; aber der erste beste eflatante Fall wird das Eis brechen und die jüngeren Mitglieder werden mit dem Bewußtsein der­­ Verantwortlichkeit von vornherein auf die Bühne treten. Darin liegt ja gerade das Entsitticchende des bureaufrau­schen Shitems, daß er mit der Möglichkeit eigener Thätigkeit auch jedes Gefühl der Verantwortlichkeit benimmt. — I glaube, wir werden bald einen Aovoratenstand haben, der si, ohne Kühn­heit, dem Vergleiche mit jedem anderen unterwerfen kann. Dem gehen wir mit öffentlichem mündli­­chen Verfahren, meines Erachtens, so sicher entgegen, daß ich sein Bedenken trüge, die Advokaten überall zur Vertretung der Parteien zuzulassen. Nur muß er aber auch eine wirkliche Vertretung sein, Handlungen des Bevollmächtigten müssen wirklich für die des Auftraggebers gelten , so­weit sie Innerhalb des ertheilten Auftrages liegen.­­Jene kraftlose Auffassung, welche in jedem einzelnen Falle gewissermaßen wieder Akte auch fn dem Auftraggeber bindend die Nebe des Vertreters durch Gegenrede entkräftigen künne, sie fällt Heut zu Tage einer rationellen Kritik zum Opfer. Mag Partei bedacht sein, wen sie sich anvertraut, mag sie wegen etwaiger nachlässiger Geschäftsfü­hrung an ihrem Bevol­­mächtigten sich erholen, wir müssen um des geordneten Fortganges des Verfahrens willen die Unantastbarkeit ihrer, durch Vertre­­er sei entfetlich, den nachlässigen Vertreter dazu zu zwingen, daß er seinem eigenen Auftraggeber die Notlesigkeit seiner achtsam gedachten Handlung darthun müßte, um sich von dem Scha­­denanspruch besterben zu zu lassen, indem man diesem von kaum gewonnenen V­ortheil wieder aus der Hand nahm. Der Zweifel ging den Schaden ganze Prozedur zu Boden fiele­n betheiligt sind; bei anfangs ihnen ausspräche. migung und daher fann in Frage 308 , ob diese er nicht jung abgegebenen Erklärungen fordern. Früher faßte man die Sache anders auf und begünstigte in der Neichsgefeggebung die Saumseligkeit der Profuratoren, indem man, bei Mangel eigner Berfehuldung, die Prozeßpartei gegen die Nachlässigkeit ihres­­ Vertreters in integrum restituirte ; denn, sagte mal, befreien. Statt­deffen zog man es vor, den unbetheiligten Gegner die Zeche zahlen Vertreter muß seine Autorisation natürlich außer die nachträgliche Genehmi­­heiten fühnte, so ist er doch nicht wohl zu verlangen, daß der Gegner auf solche Möglichkeit hin sich mit einem nichtlegitiminten Vertreter in den Streit einläßt, da für den Fall, daß jene Genehmigung nicht erfolgte, die Imdeß s­chon seit mehr­ als zweitausend Jahren Täßt­ man einige Personen zur Ver­­tretung zu, unterachtet des etwaigen Einspruches des Gegners, weil man die Genehmigung ihrer Thätigkeit als höchst wahr­­scheinlich ansieht. Das gilt z.B. für nahe Verwandte oder auch für Personen, die ohnehin zusammen in diesem Prozeß spricht man von einem man­­datum praesumtum, von „permuthetem Auftrag”. Imdeß der Anspruch es handelt sich nicht um die Muthmaßung eines gegebenen Auftrages, diese scheinlich schwinden müssen, sobald der Gegner darthäte, daß sein Auftrag ertheilt sei, oder der Vertreter dies etwa selber gleich anscheidend ist nur die Geneh­­die Zurücweisung solcher privilegir­­ter Personen auch nur dann erfolgen, wenn gung in der Lage sein, verkehrt, die Nichtgenehmi­­fest steht. Sobald man nationales Kunstausbrüche einführt, wird jede Nachlässigkeit doppelt­ gefährlich, weil man nicht mehr mit schulmäßig Gebildeten sondern sich um jeden dieser Sprache Kundigen wendet und daher Mißverständnisse schafft, welche ein richtiger Ausdruch vermieden hätte. Neuerdings geht man mum dazu vor, auch dem Mord­­taten die Vertretung ohne besondere V­ollmachtsurfunde gestatten ; gewiß mit Recht, denn schwerlich wird zu ein Aonorat die Führung eines Rechtsstreites ohne Auf üblichen V­ollmachtsurfunden als Fortschritt anzuseben, der sich durch Vereinfachung der Schreiberei Kosten empfiehlt, beseitigen , und Ersparung von­­ Ein ordentlicher Geschäftsbetrieb aber scheint mir Un­«­achweislich zu fordern­,daß man die Advokaten auf Gerichts­­sprengel anstellt,sie bei einem bestimmten Gericht immatri­­kulirt.Bei schriftlichem Verfahren ist es möglich,daß ein und derselbe Advokat zugleich vor mehreren Gerichten thätig ist;in mündlichem hingegen,wa s eine persöntliche Gegenwart im Verhandlungstermin erforderlich ist,da würde eine Kolli­­sion der mehreren Verhandlungen unausbleiblich sein und sie müßte gegenüber der anderen benachtheiligt werden. Es ist freilich wahr, daß dadurch Hin und wieder eine Partei in der Wahl ihrer Vertreter empfindlich beschränkt sein Mann, allein das ist jedenfalls das kleinere Uebel, welches zudem nicht häufig zum Vorschein kommen wird, da bei jedem S Kollegialge­­richt eine Mehrzahl von Advokaten zur Auswahl steht. Sobald nun die Vertretung einer Partei geieglich noth­­wendig ist, ruht sie felbtredend in der Hand eines rechtefun­­digen­­ Vertreters, dessen Unbefangenheit bisweilen noch dadurch beson­ders garantirt ist, daß ihm die Fortführung der Sache in der höheren Imstanz untersagt ist, um durch den Wechsel des Advokaten eine vorurtheilslose Prüfung der Zweimäßig­­keit weiterer Verfolgung herbeizuführen. Es bleiben aber daneben immer noch Fälle freiwilliger Vertretung, in welchen die Partei zwischen beliebigen Personen frei wählen kann. Der neueste preußische Entwurf will unter diesen Personen ohne besondere Qualifikation wiederum auszeichnen , besonders zur Vertretung von dem Gericht auf Vorschlag der Gemeindeob­­rigkeit S Konzerttoni­te, neben welchen dann nur noch gewisse Klassen zur Vertretung fähig sein sollen , welche der Partei verwandtschaftlich oder geschäftlich nahe stehen. Allein ich glaube nicht, daß solche Konzession brauchbare Resultate liefert. Man thut wohl besser, der Partei die Wahl völlig frei zu geben, sobald man nicht Willens ist. Durch öffentliche Prüfungen jenen Personen eine Stellung zu verleihen, birgt­ zu Gefahren eines die eine gewisse Garan­­zugleich einen Stand von Pseudoadrofaten liefert, der alle ter zu fungiren, der geistigen Proletariats in sich die Winteladvolatur ich glaube, er hat sie nur in ein System gebracht. Nun gestatten Sie mir noch, vor einem Irrthum Gie zu warnen, der weit verbreitet ist und selbst von legislativen Elementen getheilt wird. Man mengt nämlich häufig die Er­­fordernisse des Vertreters mit denjenigen der Partei zusam­­men und behauptet, daß nur derjenige fähig­­ die eine stellen, ist sie bietet, aber denn wenn auch völlig träg zu übernehmen ; es ist daher der Wegfall schief. Der preußische Entwurf glaubt seien, se­ en : INES a och würde augen­­jener bisher, als Vertre­­auch als eigene Partei vor Gericht er- PERERERLORER Ungarische Akademie, 3.2. Böhlem und sein Museum h.j. Her Henglmann hielt in der am 16. abge­­haltenen Sigung der Historischen, philosophischen und rechtswissen­­schaftlichen Klassen der ungarischen Akadem­ie einen Vortrag über Joseph­ Daniel Böhlm und sein Museum. Böhm wurde in Zipfen, in Wallendorf geboren, sein Name ist aber im Auslande viel bekannter als in seinem Geburtslande. Er war viele Jahre l alg, Direktor derjenigen Abtheilung der Wiener Münze, in welcher das Gepräge der Münzen angefertigt wird, zugleich war er z. B. Hof-Medailleur. Außer dieser amtlichen Stellung nahm er aber auch noch eine andere, selbstgewählte Stellung in der Kunstwelt ein, denn er war ein so großer Liebhaber der Kunst, daß er zu einer Zeit, als die älteren Künste ganz vernachlässigt waren, und die neueren sich noch kaum zu regen begannen , sein Augenmerk auf alle Kunstgegen­­stände wendete, die entweder an sich einen künstlerischen Werth hatten, oder die allgemeine Entwickklung der Kunst aufzuklären vermochen. Er legte demnach eine historische Kunstsammlung an, d. h. eine Samm­­lung, in welcher man den stufenweisen Fortschritt der Kunst in­ter geit, und den Einfluß der Kunst einer Nation auf die einer andern deutlich ersehen konnte ; seine Sammlung war in Bezug auf die Kunst das, was in Bezug auf die Geschichte die Urkundensammlung it. Denn eine solche kunsthistorische Sammlung einen hinreichenden Um­­fang bessst, so gewährt sie ein lebendiges Bild von dem Fortschreiten des menschlichen Geistes, indem sie zugleich den Einfluß nachweist, melden ein Zeitalter und ein Vort auf das andere ausgeübt hat, und Zeugniß ablegt von dem Wechselverfehr der Völker, von der nachhal­­tigen Wirksamkeit jeder Geisteskraft und Geistesthätigkeit. Die histori­­­ge Kunstsammlung ist ferner in Bezug auf die moderne Kunst und die modernen Künstler die beste Schule, indem sie den Künstlern zeigt, wie ihre Kollegen in der Vergangenheit die Ansprüche ihres jeweiligen Zeitalters zu befriedigen im Stande waren, und zwar nicht blos in geistiger, sondern auch in technischer Beziehung. Böhm ging von jenen Grundlagen aus bei der Sammlung seiner Kunstschäge. Dieselbe würde es jedem Museum zur Bierde gereichen und würde bei uns, könnte sie für das Nationalmuseum an­­getauft werden, einen höchst anregenden, belehrenden, ja schöpferischen Einfluß ausüben. In der That hat auch Böhm sich zu wiederholten Daten dahin geäußert, daß er bereit wäre, seine Sammlung dem Na­­tionalmuseum für einen billigen Preis zu überlassen ; der Kauf kam jedoch nicht zu Stande, und fest, nach dem Ableben Böhm’s, wollen seine Erben die Sammlung stüdweise verkaufen, und zwar im nächsten Dezember, wo unser Reichstag kaum wo konstituirt und schwerlich in der Lage sein wird, das erforderliche Geld zu wotiren. Leider ist die­­ser nicht der erste Fall, daß Kunstschäße, die im Lande hätten bleiben sollen, ins Ausland wanderten , so geschah er mit den Sammlungen des Grafen Bieray, Gabriel, Fejörväry­s und Yanfuvic. Als Böhm in der dritten Dekade unseren Jahrhunderts seine Sammlungen begann, da gab es an in Wien noch wenig Liebhaber und noch weniger Kenner der Kunst. So konnte er geschehen, waß er troß seiner beschränkten Verhältnisse eine so reiche und faltbare Samm­­lung zu Stande brachte. So kaufte er bei Gelegenheit der Verauftro­­nkrung der Sammlung des Grafen Fried die von Raphael eigenhän­­dig gemalten Köpfe der sieben Apostel für einen Gulden W. M­. das Stück! Später änderten si freilich die Verhältnisse und Böhm mußte manche Gegenstände seiner Sammlung veräußern, um bessere, zur Er­­gänzung nothivendinere anlaufen zu können. Uebrigens­ legte er ft als echter Liebhaber alle möglichen Entbehrungen auf, um mit dem ersparten Brenning seinen Kuntdrang befriedigen zu können. So er­­­wähnte er oft mit einer gewissen Selbstbefrieigung, daß seit einer Reihe von abten kein Huhn auf seinen Tisch kam. Aber Böhm war ni­ blos ein leidenshaftlicher Sammler, sondern auch ein wahrer Kenner der Kunst ; er hatte ein so scharfes und klares Urtheil, daß man sich in allen zweifelhaften Fällen von allen Seiten an ihn als ein Forum appellatorium wendete. Böhm kam als armer Knabe nach Wien und brachte blos einen sonderbaren Kunstgegenstand mit, nämlich das in einen Kirichentern eingegrabene Abbild der drei Mitglieder der heiligen Allianz. Dieser Kirchentern bahnte ihm den Weg zu den damaligen Mäzenen der Kunst. Er fand einen Gönner, der ihn in der Wiener Akademie ausbilden ließ und dann nach Italien flichte, wo Böhm mit der wahren Kunst und mit den damaligen Koryphäen, der Geschichte, Aesthetis und Kritik bekannt wurde. Namentlich kam er dort in Bes­­ührung mit Niebuhr, Bunsen, Rumohr, Thorwald­en, Cornelius, Ooerbed und Anderen. Hierauf schilderte Herr Henglmann die eigenthümliche Nich­tung und Anschauungsweise, der welche si­­ Böhm von den damaligen Künstlern und Kunsthistorikern unterschied. Er rafte die K­unst vom praktischen und individualistischen Standpunkt auf und konnte sich mit den abstraften, überschwenglichen und rein idealistischen Anschauungen nicht befrem­den. Ferner betrachtete Böhm die Religion nicht blos als den Hauptfak­or, sondern als die einzige Duelle der Kunst, und zwar galt ihm als ausschließ­­licher Faktor der Kunst der positive Glaube, die römisch-fatho­­life Kirche, so daß er die Kunstbestrebungen seines Zeitalters im Allgemeinen als unreligiöse verdammte. Er hatte die Absicht, eine K­unstgeschichte zu schreiben , da konnte er diesen Plan nie ausführen. Er war sein Schriftsteller, auch war seine Zeit von den Amtsgeschäften und von dem Sammeln viel zu sehr in An­­spruch genomm­en. Und schließlich hinderten ihn daran auch seine Nervosität und Befangenheit. Dennoch übte Böhm einen außer­­ordentlichen Einfluß aus und man als Begründer einer Schule betrachtet werden. Den Aufschwung, welchen im letten Jahrzehnt die Wiener Kunstkritik und das archäologische Studium genon­­men hat, müssen großentheils dem Einflusse Böhm’s zugeschrieben werden. Zwei der wl­chtigsten Leiter und Mitarbeiter des Wiener archäiologischen Zentralfomitds sind seine unmittelbaren Schüler, nämlich die Herren Heiver und Eitelberger. Der Lettere steht an an der Seite des neuentstandenen Kunst- und Imdustrie- Museums, welches auf die V­eredlung der Imdustrieartikel einen großen Einfluß ausübt. Mit Schmerzen müßte er unsere Brust füllen, mit bie­­sen Worten schloß Henftmann seinen Vortrag, wenn diese Samm­­lung, duch welche unser Landsmann in Wien so große Erfolge erreichte, zersplittert werden sollte ; zwar künnten die Nachbarn, welche so viele andere Sammlungen besigen, biefe eine Samm­­lung entbehren, für uns aber, die wir im Kiefer Beziehung so unendlichh­aran sind, wäre dieser Verlust ein umnerfeglicher. Nur dem Reichen wird gegeben, sagt das Sprichwort, doch die Erfah­­rung lehrt, daß auch demjenigen gegeben werde, wer das Ger fhent zu frägen im Stande ist. Hierauf legte Herr Cyrill Horrath seinen Vor­­trag über den Cartesianismus fort, und schließlic las der Herr Sekretär einige Zuschriften vor. Der königlichy unge­­rische Statthaltereirath fchiete die von dem statistischen Zentral­komit­ ausgearbeiteten Tabellen für die statistische Aufnahme der Vereine ein, damit das statistische Komits der Akademie ein Guts­achten darüber abgebe, ob es nicht wünschenswerth wäre, für die in Ungern befindlichen Vereine einige besondere Rubrifen zu be­­stimmen.­­ Man berichtet aus Galcutta über eine frhredliche Katastrophe, welche 265 Goolies das Leben kostete. Ein mit 497 Coolied beladenes und nach Demerara bestimmtes Schiff erhielt nicht allzumweit vom Hafen, als es, durch den Riß des Taues von dem Schleppdampfer getrennt, nach einigen Sandkänken getrieben wurde, ein Led, in­ Folge dessen es allmälig vertant, da­ss der Dampfer weigerte, zur Unterftügung der Passagiere auch nur das Minnveite zu thun und selbst der Zootje seine Dienste verjagte. Unglücklicherweise war von den 26 Mann , welche den Dienst auf dem Schiffe versahen, der größte Theil beitialisch betrunken, so daß in der Noth fast Alles auf den Kapitän allein ankam, welcher endlich , vom Sonnenstich ge­­troffen, seine Rettungsversuche aufgeben mußte. Das Schiff fant Zoll­er­a und mas da great der Szene noch vermehrte, war die Shatjade, dab mehrere der Unglück­en, melde ich auf Sparsen, Körben u. s. w. nach einer nahen nsel retteten, dort von Ligen er­­griffen und fortgeschleppt wurden. Nur 232 wurden hauptsächlich dur die Anstrengungen des Kapitäns gerettet, während gar seinem Zwei­­fel unterliegt, daß, hätte der Schleppdampfer seine Pflicht gethan, und wäre die Dienstmannschaft nicht so schauderhaft betrunken ge­wesen, auch nit ein Menschenleben verloren gegangen sein würde. ” Here Prof. Günther in Prag hat als Einleitung zu sei­­nen Vorlefungen über öffentliche Sanitätspflege einige Säge vertheidigt die unter den gegenwärtigen Verhältnissen an in weiteren Kreisen Interesse finden dürften. Die Epidemie w­erden in dem Grade geringer werden, in welchem unsere Fortschritte in der öffentlichen Sanitätspflege zunehmen. So steht gegenwärtig die Heftigkeit der Veit in gar feinem V­erhältniß zu der in früherer Zeit, der Aussag ist verschwunden, der Skorbut, sonst auf jedem Schiffe heimisch, ist jet eine seltene Erscheinung. Auch die Blattern haben von ihrer Bögartigkeit viel verloren. Den Sharjah und die Majern machen häufig alte Vorurtheile in der Behandlung der Kinder von Seite der Angehörigen so­wie die schlechten häuslichen Verhältnisse gefährlicher als diese Krankheiten an und für si sind. Den Kriegen folgen ehedem Cpi­emien auf dem Fuße nach, in der neuern Zeit hatte dieses glücklicher Weise nicht statt ; die Ursache war nicht der Umstand, hab sie weniger blutig gewesen, sondern die besseren sanitären Einrichtungen gegen die früheren. — Die Gesundheit einer Stadt bes­­sert sich in dem Maße, in welchem für die Reinheit der Luft und des Wassers gesorgt wird. Der Gesundheitszustand derselben it daher nicht allein von der Menge der Gasienlehrer abhängig, sondern wird hauptsächlg bedingt von der Intelligenz, dem Kulturzustande der Be­­wohner, welche jede muthiwillige Verunreinigung auf den Straßen hintanhalten, er hängt ab von der Theilnahme,, welche die Sanitäts­­pflege in allen Schichten der Bevölkerung findet. — Die Seuchen sind allerdings eine Strafe, aber nicht ver­zürnenden Gottheit, sondern eine Strafe für unsere Indolenz und mibersinniges Handeln, wenn wir die zwei wichtigsten Lebenselemente Luft und Wasser, verderben. — Die von Frankreich in der jüngsten Zeit ausgegangene ee eines Kongresses behufs der Regelung des Sanitätsdienstes im Orient wird von der ganzen zivilisirten Welt mit Freuden begrüßt werden. — Man hat in der Neuzeit, so wie früher, an einzelnen Orten, wo die Cholera m­ütdete, große Feuer angezündet, um die Luft von schädlic­hen Beimischungen zu reinigen. Was hilft es aber, wenn man die Luft der angezündete Feuer momentan zu verbessern sucht, und­fort zur­­ Herstellung der Neinlichkeit nichts geschieht * eve anstehende Krankheit, namentlich die Cholera, kann durch angestedte Individuen in gesunde Orte getragen werden, geht aber abortiv zu Grunde, wenn sie seinen fruchtbaren Boden findet. Den fruchtbaren Boden findet sie in Bersonen, die entweder dur Noth, physisches und moralisches Glenp, namentlich duch übertriebene Zucht herabgekommen sind, oder deren Verdauungsorgane durch schlechte Kost we schwächt, oder deren­ Blut durch das Ginathmen verdorbener Luft in feiner Weischung alterirt lt, Sean m 3 i­ai ige eb near mente x ni »

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