Pester Lloyd - Abendblatt, November 1866 (Jahrgang 13, nr. 251-275)
1866-11-22 / nr. 268
g emeinsamer Grundsätzebiebei anerkennt,die FeststellungPech elben aber nicht der Delegation überträgt,sondern als einen Gegenstand internationalen Vertrages erklärt har undem eigentlich das allerhöchste königliche ReskriptYom Surkonittevorschlage abweicht.Wie viele Punkte,nur inllgemeinen und flüchtig betrachtet, hätte also das offiziöse Blatt finden können, doch deren Erfläsung es uns zu großem Dante verpflictet hätte ! Und zwar zu um so größerem Dante, als wir, da die Ministerfesiel im ungarischen Reichstage leer tehen, onst von Niemanden Auklärung erbitten können. Die oerungsmänner dürften wirklich wenigstens ihre journalistischen Organe als einiges Surrogat benügen. Uebrigens gereiht und nur zur Freude die Gklärung der „Wiener Abendpost” , daß dieset an der Regierung bes findlichen Männer in der staatsrechtlichen Frage wie in vielem Uderen den Prinzipien des Liberalismus huldigen und diesen gemis fürgsben wollen ; so wie au die Grklärung , daß die Regierung nun fon die Lenaz rasch beendet zu sehen unwünscht, welcher Wunsch auch in dem anderen Regierungsorgan, im ‚Wiener Tournai ein Echo findet. Indessen bleiben uns doch einige Biotifel bezüglich der groben Raschheit ; denn wenn die offiziösen Blätter den Gedanken der Negierungsmänner getreu ausbrüchen, so ist aus den erwähnten Artikeln ersichtlich, daß man die Ueberzeugung hege,, es sei nun schon alles das gewährt, worüber noch hinauszugehen schon unmöglich wäre. Und hier finden wir e83 am Pluße, auf den in unserem vornesteigen Blatte erschienenen einleitenden NWxtitel zu den Neidsta eberichten (wiedergegeben in unserem Abendblatte v. 20. — Ned.), der von mehreren Selten mit Betroffenheit aufgenommen wurde, zurückzukommen. Mir müssen bemerken, daß das dort Beiaute blos auf die Situation und nicht auf das vorzüglichste Moment des eben eröffneten Reichstages, das Restript, sich bezieht, über welches lektere da Dlatt seine Meinungsäußerung auf später verschoben hat. u. Bilag” erklärt entgegen einer gestzigen Mittheilung des „Napfs” aus Mienak im Nathe der Krone bei Betchluß, den ungarischen Reichstag einzuberufen, bereits vor dem Cintent de3 Hexen dr. Beust in’s Kabinet eine vollendete Ibbatfahe war. Zum Beweise, daß die Forderung nach der unmittelbaren Ernennung eines ungarischen Ministerium hier eine allgemeine sei, theilt der hiesige Korrespondent der „Bresle" die Neußerung eines Abgeordneten mit, der bei den Abstimmungen gewöhnlich mit dem Orsten Xpyponyi voliste. Dieselbe lautete : 03% kannen überhaupt nicht einsehen, warum die gegenwärtige Regierung mit der Bewilligung eines Ministeriums für die nach derselben Regierung unzweifelhaft ungarischen und demzufolge durch ein ungarises Ministerium zu verwaltenden Angelesenheiten auch nur einen Agenbild zögert. Als unabweisbare Postulate der Anteressen 83 Bejaumtreiges stellt die Regierung viele und biese Forderung hin, die um seinen Preis aufzugeben sind ; was hindert man die Regierung, dieselben Angelegenheiten als Defekte der eben im Zuge begriffenen Transakion in suspenso an behalten, für alles. Andere aber sofort ein ungartiges Diinisterium ernennen zu lassen ? Entweder will die Regierung mehr, als unter allen Umständen auf ihrem Plabe zu verbleiben. dann darf sie einen Augendlich zögern, die Darchickung der unabweisbaren Reichsforderungen eben Durch die Ernennung eines ungarischen Ministeriums und durs die damit demwertistelligte Stärkung der Dealpartei zu ermöglichen ; aber aber sie will eben nur Nererung bleiben, und da dürfte sie wenn doch die Rechnung, ohne von Mictb gemacht haben. Der Arbeitsplan der Resoaare miıht nur duch und such unbaih, sondern aucr das Land wie für dad Reich gefährlich. Dazu gehört es nicht eben zu den Unmöglichesten, dab die gefährlichen Folgen eines derartigen Vorgehens die Regierung selbst vor allem Anderen bersparen dürfte. Auch das Degan dr Autonomisten, der Grazer ara”, spricht sich in seiner Kritik es Nestriptes analog indem er faut : „Die Regierung gewährt gewichtige, bedeutungsvolle Konzessionen, sie verlangt nicht mehr, daß die 1818er Gefege zuerst modifizirt und revidiert doch den Landtag im Verkehre mit der illegalen Negierung werben, sondern will diese Revision auf verfassungsmäßigem Wege doch ein verantwortliches Ministerium im Einvernehmenn mit dem Landtage bewerkstelliget willen. „ Gleichzeitig soi dann al das System der autonymen Munizipien wiederhergestellt werden ; die Zusage, allgemein das verantwortliche Regierungssystem zur Geltung gebracht werden soll, ist darauf berechnet, in Ungarn die Bedenken zu beseitigen, daß die Regierung überhaupt die konstitutionelle Praxis nicht durchgeführt sehen wolle. Was die Behandlungder gemeinsamen Angelegenheiten betrifft, so verlangt das Deskript die Einheit des Heeres in der Führung und Organisation, während bezüglich der Heeresergänzung, und der Dienstzeit übereinstimmende Grundsäge vereinbart werden sollen, deren Art der Duchführung dann dem Hanptagen überlassen werden könnte. Bollwesen, indirekte Besteuerung undds Staatsmonopolmessen sind nicht als Gegenstände der gemeinsamen Behauplung bezeichnet, sondern sollen zwischen den beiden Parlamenten nad vereinbarten Grundlagen geordnet werden. — Nady, dem sich die Neuierung zu bieten sehr beveuteriven Konzessionen er,bat, ist es um so unbegreiflicher, daß sie nicht mit dem Jakstum der Ernennung eines verantwortlichen Ministeriums vor den Landtag getreten ist. Nachdem die vitalistische Staatsform von dem königlichen Reskripte rüdhaltlos acceptirt worden. So ist es umso bedauerlicher, daß man si in unserer Regierungssphäre nicht zu der rüdhaltlosen, ehrlichen Konsequenz jenes Prinzipes entschließen konnte, in welches endlich nach langen unglücklichen Zrrfahrten auf die Fahne der Regierung ge Mahben wurde. Nach all’ den Zugeständnissen, melche das Reskript macht, bleibt die Weigerung, das verantwortliche Ministerium feßt einzufeßen, ein Vproblem, wessen Dantel durch die Sichtpunkte des Neskriptes nicht aufgehellt wird.” Man darf dabei nicht übersehen, daß das Autonomistens Programm fest von nahezu allen Deutschen jenseits der Leitha getheilt wird. Aus diesem Grunde verdient es ans Beachtung, in welcher Weise der „Telegraf” die Bemerkung des offiziösen „Wiener Journals” zurückweist, als sei nach dem Autonomistenprogramm nur der weitere Reichsrath, zu dem auch Ungarn und Kroatien geladen werden müßten, zur Revision der Verfassung kompetent. Der „telegraf” sagt : « «»Die Autonomisten haben zur Zeit,als die Zens tralisation ein üppigster Blutbestand»,jenen Begriff des weiteren Reichsrathes,eine Ausgeburtver Berswirkungstheorie,auf das entschiedenftes perhorreszirt und es ist wahrhaft läppisch-uns deute instauieren zu wollen daß wir s die Einberufung der Ungarn in deoatenisiven weiteren Reichsrath verlangen.Wir wissen-Sunphabekinie eins sieht daraus geweacht,daß ein Widerspuch zwischen einigen Vesums mungen der Felxuarverfassung und vom von nixs anerkannten ungarischen Verfassungsrecht bestehe,allein dieser Widerspruch ver man weder dadurch gelöst zu werden,daß das ungarische Verfassungsrecht,wie unterschmechtig,in Acht erklärt wird,noch dadurch,daß das von der Krone feierlichstratektion axte und von den Ländern jahrelang geübte diesseitige Verfassungsrecht zudiktion, zum berei Nschts Herabgedrückt wird,svie dies die Offenbarung vor Septemberpolitik gethan.«Nicht daducb,daß mitwquelassungsrechten der beiden Recchshälften tahulaka sie gemicht wird,sowse eudgvurch,daß sie beide in Uebung gesetzt werden, vermag der Widerszruch,der bereits an de Marke Oesterreichs zehrt,seine beleiebigeste Lössung zu erlangen.Nur die beiden Vertretungen vermögen den durch die beiden legten Regierungen gestörten Einklang:wieder herzustellen. Die Regierung ermöglich püben und bens ben ein legales Vorgehen ; se ernenne für Ungarn ein verantwortliches Ministerium um, berufe für die diesfeitigen Länder den 4