Pester Lloyd - Abendblatt, September 1867 (Jahrgang 14, nr. 199-223)
1867-09-11 / nr. 207
· Mittwoch, 11.Septemv.« «Te«l.Depeschendeg,,Älleflerskloyd«·. Gettf,»11.September.(K.s«B.)«Der Vizepräsident des hiesigen Friedens-Kottgreffes James Fazy hat seine Demission genommen. "Garibaldi reift morgen ab. Madrid, 11. September. (KB) Die Kammern werden wahrscheinlic in der Meitte des nächsten Monates zusammentreten. Konstantinopel, 10. September (K.-B.) In London erscheint ein türkisches Journal, welches von der jungtürkischen Partei inspirirt zu sein scheint. Newyork,9.September.(K.-B.)Die Todesstrafe des Fürsten Salm wurde in eine 7jährige Gefängnisstrafe umgewandelt. Wien,11.September,11 Uhr Minuten.(K.-B.) Isis schke Kreditaktien183.40,1860er Lose84.90,1864er Lose76.70,Staatsbahn239.60,Napoleonsd’or9.90«,steuerfreies Ansehen——,Vardubitzet—,ungarische Kreditaktien 851, Galizier 215.Gedrückt. ; so Berlin, 10. September. (R.-B.) Böhmische Westbahn 60 , Galizier 891, , Staatsbahn 131, 44% Freiwilliges Ansleben 9775,,5%% Metalliques 4744, Nationalanlehen 5414, Kredit: Loje 702%, 1860er Lore 69%,, 1864er Lore 41%, Silberanlehen 604. , Kreditaltien 75, Wien 817%. Matt. mor, rantimrt, 10. September, (R.:B.) Wechsel pr. Mien 96, Amerikaner pr. 1882 76, österr. Bantattien 655, österr. ‚Kreditaltien 174, 5%% österr. . Staatsbahnaltien 229, 1854er Lofe 58, 1860er. Lofe 691, 1864er Lofe 735% , englische 1859er ‚Metalliques 601%, neues Silberanlehen — , 5% Nationalanlehen. 53, 5%% Metalliques alte —, neues steuerfr. 47%, Matt. Nahbörse: Kredit 174.75, Staatsbahn 229.75. ‚stansfurt, 10. September. . (X.-B.) Abendbörse. Krevitattien 174.50, Amerikaner 76%, 1860er Oofe 693/,, 1864er 2oje 73 °, , Nationalansehen —, neues steuerfreies Ansehen —, Staatsbahn 230.50. Still. · “0 Zwei Erlässe des Justizministers. Die heutige Nummer des Amtsblattes veröffentlicht zwei Erlässe des Justizministers an die Jurispiktionen des Vester Komitats und der Stadt Debreczin. Ersterer bezieht sich auf die bekannte Konfisfationsangelegenheit des Kosiuth’schen Briefes, und in leiterem muß die Stadt Debregzin ein zweites Mal aufgefordert werden, die dortigen Bewohner israelitischen Glaubens in die Liste der Geschwworenen aufzunehmen. Man kann daraus ersehen, mit welchem Rechte die Linke üch so gebehrtet, als hätte sie in diesem Lande ganz allein die Freisinnigkeit gepachtet. Wir haben bereits des Eingehenderen nachgewiesen, dab. unter der Herrschaft des parlamentarischen Systems Liberalismus und Opposition als ganz verschiedene Begriffe zu betragten seien; die Stadt Debregin liefert einen praktischen Beleg für die Wahrheit dieser Behauptung. Die beiden Erlässe lauten : 3. An die Kommunität des Weiter Komitates., Mit Befrembden habe ich aus der Meldung des Komitates vom 31. August I. 3. ergeben, gabei das vom Untersuchungsrichter des Peter Schwurgerichtspistrittes, Emil Chetzky, an den ersten Bizegespan des Belter Komitates gerichtete Erfuen, in welem um die Beschlagnahme der gedruckten Erenplare der von Ludwig Kossuth an den Präses des Maigner Mahlbezirkes gerichteten Erklärung gebeten wird, unter dem Borzwande, als ob es der Form und dem Wesen nach gegen das Gefet verstieße, einfach bei Seite gelegt hat. Um die Unrichtigkeit dieses Verfahrens des Komitates nachzumessen, halte ich es für nothwendig, nachstehende Bemerkungen zu machen. Hinsichtlich der Form macht das Komitat die Hinwendung, daß es, da ihm die Ernennung Emil Checztpys amtlich nicht mitgetheilt wurde, ihn al Untersuchungsrichter des Schwurgerichtes nicht anerkennen kann. Diese Einwendung it durchaus unbegründet. 63 ist wohl gebräuchlich, Gefege und Verordnungen den vaterländischen Jurispiktionen zuzusenden, doch tenne ich sein Gefeg, nach welchem er erforderlich wäre, daß die Regierung die Ernennung jedes einzelnen ihrer Organe besonders zur Kenntnis der AYurisdiktionen bringe. Die Ernennung Emil Ebegziy’s zum Untersuchungsrichter für den Bester Schwurgerichtspistrist wurde seiner Zeit im Amtsblatte Fundgemacht, der von sich das Komitat Kenntniß verschaffen konnte. " Aber selbst "wenn er dies nicht that, und ihn als Untersuchungsrichter amtlich nicht nannte, folgt daraus durchaus nicht, daß er berechtigt ist, sein Erfuhhen einfach bei Seite zu legen, sondern e3 wäre die Pflicht des Komitates gewesen, sich über die formelle Glaub mwürdigkeit des Erfuhens Gewißheit zu verschaffen und dem Resuliste gemäß seine Verfügungen zu treffen. Das Grundlose der erwähnten Hinwendung, it um so augenfälliger, als das Komitat selbst in seiner ‚oben bezeichneten Meldung Sich auf den Ger’ fetartikel 1848 : 18, §. 22 beruft, auf welchem die Institution des Untersuchungsrichers beruht. Indem daher das Komitat das Vorhandensein und die Gefeglichkeit dieser Institution anerkennt, kann es den Gehorsam gegen dieselbe, zu dem Jedermann verpflichtet ist, nicht von der Berson abhängig machen,welde das fragliche Amt zufällig bekleidet. Die Berfon kann wechseln, die Institution aber bleibt, und nicht von der Individidualität des Richters, sondern von der richterlichen Institution ist die an das Komitat gerichtete Aufforderung ausgegangen. Die zweite Einwendung besteht darin, daßs das Kozmitat den Untersuchungsrichter des Schwurgerichts nicht als ein, ‚der Komitatsbehörde Toordimirtes Organ anerkennen kann ‚und daß zu der im Grundschreiben bezeichneten Maßnahme der Untersuchungsrichter feldbat berufen ist, ohne daß er in dieser Beztebung die Mitwirkung einer anderen Behörde in Anspruch nehmen könnte. Der .6.-A. 1848: 18, §. 2 ertheilt allerdings "dem Untersuchungsrichter das Recht, die Beschlagnahme von Drudjaden und graphischen Abbildungen anzuordnen, dad) hat ‚jede „gefechliche, Behörde,s jedes ‚gefegliche Organ ‚.. die ihre Gewalt aus dem Gefeke ‚schöpfen ‚das Hecht, an andere Behörden Er- Tuchschreiben zu richten, und um als Koordinirt betrachtet zu werden ist es nicht nöthig, daß sie einen gleichen Wirkungszreig bezeigen. " Am Beispiel erwähne ich bies die Gerichte der mit einem geregelten Magistrate versehenen Marktfleden, deren Erfuchsschreiben das Komitat ebenso entsprechen muß, wie den Erfuchsschreiben anderer Jurisdiktionen, deren Wirkungskreis derselbe wie jener des Komitates ist. Nachdem aber der Untersuchungsrichter ein, purch die Regierung bestelltes geiegliches Organ der Schwurgerichtsinstitution tt, und als solches sein Wirkungstreigeic) über das Gebiet des ganzen Landes erstrebt , hat er allerdings dageicht, Ersuchsschreiben an die Jurisdiktionen zu richten, und sind diese, allejekliche Organe der Grelativgewalt, verpflichtet , ihnen der Teen Kriminalpraxis entsprechend nachzukommen. Obgleich ich übrigens an dem geießlichen Nechte des Untersuchungsrichters, daß er die Beschlagnahme, falls er er für zrgelmäßiger halten sollte, innerhalb der Landesgrenzen wo immer persönlich und unmittelbar vornehmen dürfe, festhalte, tann ichh doch das im vorliegenden Falle eingehaltene Verfahren des Peter, Untersuchungsrichters, nach, welchem er um die Durchführung der von ihm angeordneten Beschlagnahme auf dem Territorium des Vester Komitates die Komitatsbehörde selbst ersuchte, nur billigen ;' denn‘ ich erbliche hierin viel mehr Takt und viel’ weniger Veranlassung ‚zu weifersüchtigen, Besorgnissen oder Michverständnissen ‚,als. wenn. der Untersuchungsrichter auf dem Territorium irgend einer Jurisdittion derartige Nechtakte mit Weitergehung der Jurisdittion durch die Brachialgewalt der Regierung vollziehen lassen würde. Gegenüber der Behauptung,daß der Untersuchungtzrichter im Falle einer Beschlagnahme nach den Vorschriften der Prozeßordnung auch den Ortt und die Person zu bezeichnen verpflichtet ist,was im fraglichen Ersuchsschreiben des Untersuchungsrichhters gefehlt habe,verweise ich einfach auf die Natur der Sache vermöge welcher dies zu thun nicht möglich war.Da übrigens das Ersuchen vom ckwmitate nichts anderes beanspruchte,als dieforderliche Kurrentirung und Beschlagnahme der aufzufindenden Exemplare,können in dieser Beziehung gewiß nicht die Vorschriften der Prozeßordnung,sondern nur die Vorschriften der bestehenden Kriminalpraxis zur Richtschnur dienen.ch hoffe,daß die Komitatskommune,die Unhaltbarkeit der Gründe,aus welchen sie ihre Mitwirkung im vorliegenden Falle verweigerte,einsehend,bei Empfang meiner gegenwärtigen Aufforderung sich beeilen werde,dem Ansuchen des Strafuntersuchungsgerichtes zu entsprechen.Ich erwarte dies umso mehr, ob sich,ebenso wie ich einerseits es zu würdigen weiß,wenn die Munizipien an ihren Rechten festhalten,andererseits auch in Folge meiner Verantwortlichkeit von Jedermann strenge fordern muß,«daß er auch den Rechten Anderer Achtung bezeuge und nicht jene moralische Grundlage der allgemeinen Freiheit und Ordnung verschüttere,welche in der wechselseitigen Rechtsachtung besteht,und in deren Zusammensturz auch die Rechte der Einzelnen sowohl,wie der Munizipien unrettbar mitgerissen werden. Um dem Mißverständnisse zu begegnen,halte ich es schließlich für nötiig,die Komitatskommune zu verständigen daß,insoferne die bisher erschienenen Justizministerialvorschriften etwa in mangelhafter Form der Komitatskommune zugesandt worden —was nur aus Versehen geschehen konnte-ich wegen sofortiger Gutmachung des etwaigen Versäumnisses die gehörigen Maßregeln getroffen habe. Pest,10.September 1867. ’ 11.An die Immunitit der Stadt Debmzin.— Laut Bericht der Stadtkommune,ddto.31.Julil.J., Zahl 124X5187,hat«dieselbe,da s je nicht dafür halten kann,daß meine Anordnung in Angelegenheit der Schwurgerichtsqualifikation des Iraeliten und der Ergänzung der etwa mangelhaften Konskription sich auf ihr vorschriftsmäßiges Vorgehen beziehe, die Nothwendigkeit weiterer Maßregeln von ihrer Seite nicht eingesehen. « Die Stadtkommune motivirt dieses ihr Verhalten damit, daß, indem die Generalversammlung die behufs der Konfkribierung der Geihtmozenen ernannte Kommission durchaus mit keiner, eine konfessionelle Beschränkung enthaltenden Instruktion versehen und nachdem die in der Liste Fehlenden genug Zeit zur Nelamation gehabt haben, wenn Lettere nun dennoch diese anzubringen versäumt haben, sie nun als zu betrachten seien, als haben sie sich nicht dazu qualifiziert gefunden oder als haben sie ihr bürgerliches Recht mit ausüben gewollt, und könne daher sei ihrenthalben nicht bar mit Beobachtung des Normativs zu Stande gekommene Konskriptionsoperat umgestürzt werden. Nach dieser Auslegung des Geheges zu urtheilen, betrachttet die Stadtkommune, wie es scheint, die Schwurgerichtsfunktion blos als ein Recht, dessen Genuß von dem Belieben der Berechtigten bedingt it. Der §. 6 der Ministerialverordnung wegen Errichtung der Schwurgerichte, welcher die Konskription der die Schwurgerichtsqualifikation Refigenzen anordnet, sowie auch der §. 28, welcher dem nicht erscheinenden Geihmwarnen eine Geldstrafe, die sich auch auf 100 fl. belaufen kann, auflegt, hätte jedoch die Stadtkommune überzeugen künnen, daß die Geihtonnnenfunktion nicht blos eindet, sondern auch eine gesehliche Pflicht it, der sich Niemand, umsoweniger aber eine ganze Koalle von Bürgern, ohne legalen Grund entziehen darf. Dieser Gesichtspunkt hat mir bei Berfaffung meiner Berordnung vom 17. Juli vorgeschwebt, wie auch jenes leitende Prinzip, das die Insiebenführung und Kräftigung der für die Freiheit so heilsamen Institution der Schwurgerichte von dem an Einzelner nicht abhängig gemacht werden kann und darf. Es handelt sich also.nit darum, was für Instruktionen die Generalversammlung der Konstribirungskommission gegeben, und pb. bei der Beurtheilung der einzelnen Netlamationen die Rücksicht auf Konfessionsverschiedenheit maßgebend gemesen oder nicht, sondern darum , «ob die mit der Jurequalifikation versehenen Angehörigen der israelitischen Konfession überhaupt in die Site aufgenommen wurden, oder nicht. Nachdem ich jedoch nicht blos das Net , sondern auch die Pflicht habe , über die Unabhängigkeit der Schwurgerichtsinstitution und über die Nichtigkeit der Konskriptionen zu wachen, und das aus ‚dem eingesandten Berichte nicht hervorgeht, ob die Konskriptionsfominiliten ihre Konscription auchh auf die Qnalifisten Iraeliten ausgedehnt hat: demzufolge fordere ich die Stadtkommune von Neuem auf, mir hierüber sofort Bericht zu erstatten, und falls bei der Konskription der Schmwurgerichtsmitglieder die obbezeichnete Lüde vorgekommen wäre, zur Ausfüllung derselben nach meinem Erlaß sub Präf.zahl 488 I. 3. vorzugehen und mich seinerzeit von dem Ressultat zu verständigen. OJn der heute Nachmittags 4 Uhr stattfindenden Generalversammlung der Pester Stadtrepräsentatiz wird ein auf das zwischen dem Oberbürgermeister,beziehungsweise Stadtmagistrate und dem Oberstadthauptmann bestehende Ministerialerlaß zur dienstlichenerwähfniß bezüglicher «Mittheilung gelangen,szU dek Repräsentant Hert P Mc Thanhoffer einen Antrag einbringen wird·—Eine heute herabgelangte Überordnung des Ministeriums gibt der Pester Stadtjurisdiktion bekannt , dass die Regierung als Entschädigung für die Kosten der Erhaltung des städtischen Gerichtes den Betrag von 128.000 fl. für das laufende Jahr flüssig gemacht habe. Gleichzeitig wurde die beantragte Personalvermehrung beim Stadtgerichte genehmigt. — Im Angelegenheit der Pester Straßeneisenbahn hat Dr. Joh. Heinrich Marens dem von ihm vertretenen Konsortiumgestern ein neues versiegeltes Offekt überreicht, welches in der heutigen Generalversammlung veröffentlit wird. — An der gestrigen Konferenz der Stadtrepräsentanten wurde zur Berathung der Elaborate über die Wasserleitung und die Bohrung arztefishher Brunnen eine außerordentliche Generalversammlung für nächsten Samstag anberaumt. Morgen Abende wird in der Schießstätte ein Banket zu Ehren Türr 8 und seiner Gemahlin veranstaltet. = Wien, 10. September. Heute wurde unter dem Bor] fise Sr. Majestät ein Ministerrath abgehalten, in welchem, mie ich erfahre, entfeeidende Beichlüsse in der Deputationsangelegenheit gefaßt wurden. 63 war hohe Zeit; die Krisis war bereits eine sehr akute geworden. Der Faden der Verhandlungen war dann bis zum Zerreißen geworden. Nun höre ich, daß die wesentlichsten Schwierigkeiten als überwunden anzusehen sind, der Antrag auf Ausscheidung eines Betrages von 30 Millionen aus dem Zinsenbudget zu Ungunsten der Werthälfte abgelehnt oder richtiger gar nicht gestellt wurde. Im Prinzipe wurde die Beseitigung der Defizits und die von Herrn v. Lónyay fortwährend und auch heute so energisch verfochtene Marme von der Herstellung und Aufrechthaltung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte al das Ziel anerkannt, welches zu erreichen unsere Finanzpolitik rastlos anstreben müsse. Die Unifizirung der Staatsschuld und der ‚Entfall der Amortisationen für dieselbe werden die Reformen in unserer Finanzpolitik eröffnen und sollen diese Maßnahmen eherhunlichst zur Durchführung gelangen. Die beiden Finanzminister würden den kompetenten Vertretungskörperschaften die nöthigen Vorschläge machen. Herr v. Bede und Herr v. Lónyay arbeiten morgen in Röslau an den Durchführungsmonalitäten der heute gefaßten prinzipiellen Beschlüsse. Freitag, Spätestens Samstag werden die beiden Deputationen von den Vereinbarungen der beiden Finanzminister gleichzeitig in Kenntniß gefaßt und sodann zu einer gemeinsamen Besprechung zusammentreten. Der schriftliche Verkehr wird bei der Kürze der noch reibenden Zeit auf ein Minimum reduzirt werden. M Wien, 10. September. € 3 lebt no, umvergessen in Aller Erinnerung, dac der erste wahrhaft ernstgemeinte Bertudh diesseits der Leitha, ein parlamentarisches Ministerium aus den Korphäen der Reichsrathsmajorität zu bilden, an der gestellten Beringung scheiterte, daß vorher der Ausgleich mit Ungarn eine vollbrachte Thatsache sein müsse.. Daß gegenwärtig die Saiten des Widerstandes nicht mehr so straff gespannt werden, wird seit einigen Tagen, wo die Cinfekung einer cigleithanischen parlamentarischen Negierung neuerlich am politischen Horzont auftaucht, in mehlunterrichteten Kreisen als feststehend angenommen. In der That wird jeit nicht der vollzogene Ausgleich, sondern nur die bündige Erklärung der ungarischen Deputation, daß Ungarn bereit sei, zu den Neidhglatten in Bausch und Bogen 60 Millionen beizusteuern, zur Bedingung des Eintrittes ins neue Ministerium gemacht. Die ungarische Deputation will sich zwar nicht bequemen, die Forberunden des Reiches nach aufwärts bis zu dieser Summe abzurunden ; aber daß die Kluft zwischen den theils verwaisten, theils neu zu bejegenden Portefeuilles und den Dinistersandivaten der Reichstathemtajorität weit geringer ist als im Juli, wird und kann nach dem Gejagten Niemand mehr in Abrede stellen. Die «Hindernisse, die noch bestehen, sind seine unübersteiglichen und somit dürften wir in Kürze ein parlamentarische Ministerium unter der Präsidentschaft des Fürsten Carlos Auersperg, der die meisten Chancen für diese dornenvolle Würde befikt, unter nennen. Graf Taaffe soll al Saul unter den Propheten Minister des Innern bleiben. Im Nedrigen werden nur Namen von vorwiegend zentralistischer Färbung genannt. Allen, welchen die strikte Anerkennung des dualistischen Systems und der definitive Ausgleich mit Ungarn das Höchhste it, wären Namen vom lange eines Kaiserfeld, Rehbauer, Menden. f..w. willkommen gemesen. Mach diesen Mittheilungen noch eine kurze Nichtigstellung. Das heutige Morgenblatt der , Breife" Fonstatirt in seinem Premier, Wien, 9. September, „mit, Befriedigung”, daß sie es war, welche dem Projekt eines „einjährigen Brovisoriums” von Todesstoß verfegt hat. Allerdings hat die „Bresse” gegen diesen ‚taatsrechtlichen Wechselbalg” gekämpft, aber erst nachdem der „Reiter Lloyd” fon wiederholt die Lanze gegen dieses unglückelige Propisorium eingelegt hatte. H, Wien, 10. September. In meinem gestrigen Briefe erwähnte ich die Nachricht von einem Wiederaufleben der, Insurrention in Kreta. Ich habe in türkischen Kreisen Erkundigungen“ eingezogen und erfahren, daß man daselbst zugibt, es mögen wohl einzelne Banden wieder auftauchen, aber diesen Versuchen, die Flammen aufs Neue anzufachen , seine Bedeutung zumißt, weil die einheimische Bevölkerung Des nuslosen Kampfes mabe kid . = Ba an u EEE