Pester Lloyd - Abendblatt, September 1867 (Jahrgang 14, nr. 199-223)

1867-09-11 / nr. 207

· Mittwoch, 11.Septemv.« «Te«l.Depeschendeg,,Ällefl­erskloyd«·. Gettf,»11.September.(K.s­«B.)«Der Vizepräsi­­dent des hiesigen Friedens-Kottgreffes James Fazy hat seine Demission­­ genommen. "Garibaldi reift morgen ab. Madrid, 11. September. (KB) Die Kam­mern werden wahrscheinlic in der Meitte des nächsten Mo­­nates zusa­mmentreten. K­onstantinopel, 10. September (K.-B.) In London erscheint ein türkisches Journal, welches von der jungtürkischen Partei inspirirt zu sein scheint. Newyork,9.September.(K.-B.)Die Todes­­strafe des Fürsten Salm wurde in eine 7jährige Gefäng­­nisstrafe um­gewandelt. Wien,11.September,11 Uhr­ Minuten.(K.-B.) Isis­ schk­e Kreditaktien183.40,1860er Lose84.90,1864er Lose76.70,Staatsbahn239.60,Napoleonsd’or9.90­­«,steuer­­freies Ansehen——,Vardubitzet—,ungarische Kreditaktien 851­, Galizier 215.Gedrückt. ; so Berlin, 10. September. (R.-B.) Böhmische Westbahn 60 , Galizier 891, , Staatsbahn 131­­, 44% Freiwilliges Ans­­leben 9775,,5%% Metalliques 4744, Nationalanlehen 5414, Kredit: Loje 702%, 1860er Lore 69%,, 1864er Lore 41%, Silberan­­lehen 604. , Kreditaltien 75, Wien 817%. Matt. mor, rantimrt, 10. September, (R.:B.) Wechsel pr. Mien 96, Amerikaner pr. 1882 76­, österr. Bantattien 655, österr. ‚Kreditaltien 174, 5%% österr. . Staatsbahnaltien 229, 1854er Lofe 58, 1860er. Lofe 691, 1864er Lofe 735% , englische 1859er ‚Metalliques 601%, neues Silberanlehen — , 5% Nationalanle­­hen. 53, 5%% Metalliques alte —, neues steuerfr. 47%, Matt. Nahbörse: Kredit 174.75, Staatsbahn 229.75. ‚stansfurt, 10. September. . (X.-B.) Abendbörse. Krevitattien 174.50, Amerikaner 76%, 1860er Oofe 693/,, 1864er 2oje 73 °, , Nationalansehen —, neues steuerfreies Ansehen —, Staatsbahn 230.50. Still. · “0 Zwei Erlässe des Justizministers. Die heutige Nummer des Amtsblattes veröffentlicht zwei Erlässe des Justizministers an die Jurispiktionen des Vester Ko­­mitats und der Stadt Debreczin. Ersterer bezieht sich auf die bek­­annte Konfisfationsangelegenheit des Kosiuth’schen Briefes, und in leiterem muß die Stadt Debregzin ein zweites Mal aufgefor­­dert werden, die dortigen Bewohner israelitischen Glaubens in die Liste der Geschwworenen aufzunehmen. Man kann daraus er­­sehen, mit welchem Rechte die Linke üch­ so gebehrtet, als hätte sie in diesem Lande ganz allein die Freisinnigkeit gepachtet. Wir haben bereits des Eingehenderen nachgewiesen, dab. unter der Herrschaft des parlamentarischen Systems Liberalismus und Opposition als ganz verschiedene Begriffe zu betrag­ten seien; die Stadt Debregin liefert einen praktischen Beleg für die Wahrheit dieser Behauptung. Die beiden Erlässe lauten : 3. An die Kommunität des Weiter Komitates., Mit Befrembden habe ich aus der Meldung des Komita­­tes vom 31. August I. 3. ergeben, gab­ei das vom Untersu­­chungsrichter des Peter Schwurgerichtspistrittes, Emil Chetzky, an den ersten Bizegespan des Belter Komitates gerichtete Erfu­­en, in welem um die Beschlagnahme der gedruckten Eren­plare der von Ludwig Kossuth an den Präses des Maigner Mahlbezirkes gerichteten Erklärung gebeten wird, unter dem Borz­wande, als ob es der Form und dem Wesen nach gegen das Gefet verstieße, einfach bei Seite gelegt hat. Um die Un­­richtigkeit dieses Verfahrens des Komitates nachzumessen, halte ich es für nothwendig, nachstehende Bemerkungen zu machen. Hinsichtlich der Form macht das Komitat die Hinwen­­dung, daß es, da ihm die Ernennung Emil Checztpys amtlich nicht mitgetheilt wurde, ihn al Untersuchungsrichter des Schwur­­gerichtes nicht anerkennen kann. Diese Einwendung it durchaus unbegründet. 63 ist wohl gebräuchlich, Gefege und Verordnun­­gen den vaterländischen Jurispiktionen zuzusenden, doch tenne ich sein Gefeg, nach welchem er erforderlich­ wäre, daß die Regie­­rung die Ernennung jedes einzelnen ihrer Organe besonders zur Kenntnis der AYurisdik­tionen bringe. Die Ernennung­­ Emil Ebegziy’s zum Untersuchungsrichter für­ den Bester Schwurge­­richtspistrist wurde seiner Zeit im Amtsblatte Fundgemacht,­­ der von sich das Komitat Kenntniß verschaffen konnte. " Aber­­ selbst "wenn er dies nicht that, und ihn als Untersuchungsrichter amt­­lich nicht nannte, folgt daraus durchaus nicht, daß er berechtigt ist, sein Erfuhhen einfach bei Seite zu legen, sondern e3 wäre die Pflicht des Komitates gewesen, sich über die formelle Glaub­ mwürdigkeit des Erfuhens Gewißheit zu verschaffen und dem Re­­suliste gemäß seine Verfügungen zu treffen. Das Grundlose der erwähnten Hinwendung, it um so augenfälliger, als das Komi­­tat selbst in seiner ‚oben bezeichneten Meldung Sich auf den Ger’ fetartikel 1848 : 18, §. 22 beruft, auf welchem die Institution­­ des Untersuchungsrichers beruht. Indem daher das Komitat das Vorhandensein und die Gefeglichkeit dieser Institution an­­erkennt, kann es den Gehorsam gegen dieselbe, zu dem Jeder­­mann verpflichtet ist, nicht von der Berson abhängig machen,­­welde das fragliche Amt zufällig bekleidet. Die Berfon kann­­ wechseln, die Institution aber bleibt, und nicht von der Individ­idualität­ des Richters, sondern von der richterlichen Institution ist die an das Komitat gerichtete Aufforderung ausgegangen. Die zweite Einwendung besteht darin, daßs das­­ Koz­mitat den Untersuchungsrichter des Sch­wurgerichts nicht als ein, ‚der Komitatsbehörde Toordimirtes Organ anerkennen kann ‚und daß zu der im Grund­schreiben bezeichneten Maßnahme der Unter­­suchungsrichter feldbat berufen ist, ohne daß er in dieser Be­­­ztebung die Mitwirkung einer anderen Behörde in Anspruch neh­­­men könnte. Der .6.-A. 1848: 18, §. 2 ertheilt allerdings "dem Untersuchungsrichter das Recht, die Beschlagnahme von Drudjaden und graphischen Abbildungen anzuordnen, dad) hat ‚jede „gefechliche,­ Behörde,s jedes ‚gefegliche Organ ‚.. die ihre Gewalt aus dem Gefeke ‚schöpfen ‚das Hecht, an andere Behörden Er- Tuchschreiben zu richten, und um als Koordinirt betrachtet zu wer­­­den ist es nicht nöthig, daß sie einen gleichen Wirkungszreig bez­eigen. " A­m Beispiel erwähne ich bies die Gerichte der mit einem geregelten Magistrate versehenen Marktfleden, deren Erfuchsschrei­­ben das Komitat ebenso entsprechen muß, wie den Erfuchsschrei­­ben anderer Jurisdiktionen, deren Wirkungskreis derselbe wie jener des Komitates ist. Nachdem aber der Untersuchungsrichter ein, purch die Regierung bestelltes geiegliches Organ der Schwurgerichtsinstitu­­tion tt, und als solches sein Wirkungstreig­eic) über das Gebiet des­­ ganzen Landes erstrebt , hat er allerdings dag­eicht, Ersuchsschrei­­ben an die Jurisdiktionen zu richten, und sind diese, al­lejekliche Organe der Grelativgewalt, verpflichtet , ihnen der Teen Kriminalpraxis entsprechend nachzukommen. Obgleich ich übrigens an dem geießlichen Nechte des Untersuchungsrichters, daß er die Be­­schlagnahme, falls er er für zrgelmäßiger halten sollte, innerhalb der Landesgrenzen wo immer persönlich und unmittelbar vornehmen dürfe, festhalte, tann ichh doch das im vorliegenden Falle eingehaltene Verfahren des Peter, Untersuchungsrichters,­ nach, welchem er um die Durchführung der von ihm angeordneten Beschlagnahme auf dem Territorium des Vester Komitates die Komitatsbehörde selbst ersuchte, nur billigen ;' denn‘ ich erbliche hierin viel mehr Takt und­ viel’ weniger Veranlassung ‚zu weifersüchtigen, Besorgnissen oder Michverständnissen ‚,­­als. wenn. der Untersuchungsrichter auf dem Territorium irgend einer Jurisdittion derartige Nechtakte mit Weitergehung der Jurisdittion durch die Brachialgewalt der Regierung­ vollziehen lassen würde. Gegenüber der Behauptung,daß der Untersuchungtzrichter im Falle einer Beschlagnahme nach den Vorschriften der Prozeß­­ordnung auch den Ortt und die Person zu bezeichnen verpflichtet ist,was im fraglichen Ersuchsschreiben des Untersuchungsrichhters gefehlt habe,verweise ich einfach auf die Natur der Sache­ ver­­möge welcher dies zu thun nicht möglich war.Da übrigens das Ersuchen vom ckwmitate nichts anderes beanspruchte,als­ die­­­forderliche Kurrentirung und Beschlagnahme der aufzufindenden Exemplare,können in dieser Beziehung gewiß nicht die Vorschrif­­ten der Prozeßordnung,sondern nur die Vorschriften der beste­­henden Kriminalpraxis zur Richtschnur dienen.­ch hoffe,daß die Komitatskommune,die Unhaltbarkeit der Gründe,aus welchen sie ihre­ M­itwirkung im vorliegenden Falle verweigerte,einsehend,bei Empfang meiner gegenwärtigen Aufforderung sich beeilen werde,dem­ Ansuchen des Strafunter­­suchungsgerichtes zu entsprechen.Ich erwarte dies umso mehr, ob sich,ebenso wie ich einerseits es zu würdigen weiß,wenn die Munizipien an ihren Re­chten festhalten,andererseits auch in Folge meiner Verantwortlichkeit von Jedermann strenge fordern muß,«daß er auch den Rechten Anderer Achtung bezeuge und nicht jene moralische Grundlage der allgemeinen Freiheit und Ordnung verschüttere,welche in der wechselseitigen Rechtsachtung besteht,und in deren Zusammensturz auch die­ Rechte der Ein­­zelnen sowohl,wie der Munizipien unrettbar mitgerissen werden. Um dem Mißverständnisse zu begegnen,halte ich es schließ­­lich für nöti­ig,die Komitatskomm­une zu verständigen­ daß,in­­soferne die bisher erschienenen Justizministerialvorschriften etwa in mangelhafter Form der Komitatskommune zugesandt worden —was nur aus Versehen geschehen konnte-ich wegen sofor­­tiger Gutmachung des etwaigen Versäumnisses die gehörigen Maßregeln getroffen habe. Pest,10.September 1867.­­ ’­­­ 11.An­ die Immuniti­t der Stadt Debmzin.— Laut Bericht der Stadtkomm­une,ddto.31.Julil.J., Zahl 124X5187,hat«dieselbe,da s je nicht dafür halten kann,daß meine Anordnung in Angelegenheit der Schwurgerichtsqualifika­­tion des Iraeliten und der Ergänzung der etwa mangelhaften Konskription sich auf ihr vorschriftsmäßige­s­ Vorgehen beziehe, die Nothwendigkeit weiterer Maßregeln von ihrer Seite nicht eingesehen. « Die Stadtkommune motivirt dieses ihr Verhalten damit, daß, indem die Generalversammlung­ die behufs der Konfkribie­rung der Geihtmozenen ernannte Kommission durchaus mit keiner, eine konfessionelle Beschränkung enthaltenden Instruktion ver­­sehen und nachdem die in der Liste Fehlenden genug Zeit zur Nel­amation gehabt haben, wenn Lettere nun dennoch diese an­­zubringen versäumt haben, sie nun als­ zu betrachten seien, als haben sie sich nicht dazu qualifiziert gefunden oder als haben sie ihr bürgerliches Recht m­it ausüben gewollt, und könne daher sei ihrenthalben nicht bar mit Beobachtung des Normativs zu Stande gekommene Konskriptionsoperat umgestürzt werden. Nach dieser Auslegung des Geheges zu urtheilen, betracht­tet die Stadtkommune, wie es scheint, die Schwurgerichtsfunktion blos als ein Recht, dessen Genuß von dem Belieben der Berech­­tigten bedingt it. Der §. 6 der Ministerialverordnung wegen Errichtung der Schwurgerichte, welcher die Konskription der­ die Schwurgerichtsqualifikation Refigenzen anordnet, sowie auch der §. 28, welcher dem nicht erscheinenden Geihmwarnen eine Geld­­strafe, die sich auch auf 100 fl. belaufen kann, auflegt, hätte jedoch die Stadtkommune überzeugen künnen, daß die Geihtonn­­nenfunktion nicht blos ein­det, sondern auch eine gesehliche Pflicht it, der sich Niemand, umsoweniger aber eine ganze Ko­alle von Bürgern, ohne legalen Grund entziehen darf. Dieser Gesichtspunkt hat mir bei Berfaffung meiner Ber­­ordnung vom 17. Juli vorgeschwebt, wie auch jenes leitende Prinzip, das die Insiebenführung und Kräftigung der für die Freiheit so heilsamen Institution der Schwurgerichte von dem an Einzelner nicht abhängig gemacht werden kann und darf. Es handelt sich also.nit darum, was für Instruktionen die Generalversammlung der Konstribirungskommission gegeben, und pb. bei der Beurtheilung der­­­ einzelnen Netlamationen die Rücksicht auf Konfessionsverschiedenheit maßgebend gemesen oder nicht, sondern darum , «ob die mit der Jurequalifikation ver­­sehenen Angehörigen der israelitischen Konfession überhaupt in die Site aufgenommen wurden, oder nicht. Nachdem ich jedoch nicht blos das Net , sondern auch die Pflicht habe , über die Unabhängigkeit der Schwurgerichts­­institution und über die Nichtigkeit der Konskriptionen zu wachen, und das aus ‚dem­ eingesandten Berichte nicht hervorgeht, ob die Konskriptionsfominiliten ihre Konscription­­ auchh auf die Qnali­­fisten Iraeliten ausgedehnt hat: demzufolge fordere ich die Stadtkommune von Neuem auf, mir hierüber sofort Bericht zu erstatten, und falls bei der Konskription der Schmwurgerichtsmit­­glieder die obbezeichnete Lüde vorgekommen wäre, zur Ausfül­­lung derselben nach meinem Erlaß sub Präf.zahl 488 I. 3. vorzugehen und mich seinerzeit­ von dem Ressultat zu verständigen. OJn der heute Nachmittags 4 Uhr stattfindenden Ge­­neralversammlung der Pester Stadtrepräsentatiz wird ein auf das zwischen dem Oberbürgermeister,beziehungs­­weise Stadtmagistrate und dem Oberstadthauptmann bestehende Ministerialerlaß zur dienstliche­nerwäh­fniß bezüglicher­­ «Mittheilung gelangen,szU dek Repräsentant Hert P Mc Thanhoffer einen Antrag einbringen wird·­—Eine heute herabgelangte Überordnung­ des Ministeriums gibt der­ Pester Stadtjurisdiktion bekannt , dass die Regierung als Entschädigung für die Kosten der Erhaltung des städtischen Gerichtes den Betrag von 128.000 fl. für das laufende Jahr flüssig gemacht habe. Gleichzeitig wurde die beantragte Personalvermehrung beim Stadtgerichte genehmigt. — Im Angelegenheit der Pester Straßeneisenbahn hat Dr. Joh. Heinrich Ma­rens dem von ihm vertretenen Konsortiumg­­estern ein neues versiegeltes Offekt überreicht, welches in der heutigen Ge­­neralversammlung veröffentlit wird. — An der gestrigen Kon­ferenz der Stadtrepräsentanten wurde zur Berathung der Ela­­borate über die Wasserleitung und die Bohrung arz­tefishher Brunnen eine außerordentliche Generalver­­sammlung für nächsten Samstag anberaumt. Morgen Abende wird in der Schießstätte ein Banket zu Ehren Türr 8 und seiner Gemahlin veranstaltet. = Wien, 10. September. Heute wurde unter­ dem­ Bor] fise Sr. Majestät ein Ministerrath abgehalten, in welchem, mie ich erfahre, entfeeidende Beichlüsse in der Deputationsangelegen­­heit gefaßt wurden. 63 war hohe Zeit; die Krisis war bereits eine sehr akute geworden. Der Faden der Verhandlungen war dann bis zum Zerreißen geworden. Nun höre ich, daß die wesentlichsten Schwierigkeiten als überwunden anzusehen sind, der Antrag auf Ausscheidung eines Betrages von 30 Millionen aus dem Zinsenbudget zu Ungunsten der W­erthälfte abgelehnt oder­ richtiger gar nicht gestellt wurde. Im Prinzipe wurde die Beseitigung der Defizits und die von Herrn v. Lónyay fortwähr­­end und auch heute so energisch verfochtene Mar­me von der Herstellung und Aufrechthaltung des Gleichgewichtes im Staats­­haushalte al das Ziel anerkannt, welches zu­ erreichen unsere Finanzpolitik rastlos anstreben müsse. Die Unifizirung der Staatsschuld­­ und der ‚Entfall der Amortisationen für dieselbe werden die Reformen in unserer Finanzpolitik eröffnen und sol­len diese­ Maßnahmen eherhunlichst zur Durchführung gelangen. Die beiden Finanzminister würden den kompetenten Vertretungs­­körperschaften die nöthigen Vorschläge machen. Herr v. Bede und Herr v. Lónyay arbeiten morgen in Röslau an den Durch­­führungsmonalitäten der heute gefaßten prinzipiellen Beschlüsse. Freitag, Spätestens Samstag werden die beiden Deputationen von den Vereinbarungen der beiden Finanzminister gleichzeitig in Kenntniß gefaßt und sodann zu einer gemeinsamen Besprechung zusammentreten. Der schriftliche Verkehr wird bei der Kürze der noch reib­enden Zeit auf ein Minimum reduzirt werden. M Wien, 10. September. € 3 lebt no, umvergessen in Aller Erinnerung, dac der erste wahrhaft ernstgemeinte Bertudh diesseits der Leitha, ein parlamentarisches Mini­sterium aus den Kor­phäen der Reichsrathsmajorität zu bil­­den, an der gestellten Beringung scheiterte, daß vorher der Aus­gleich mit Ungarn eine vollbrachte Thatsache sein müsse.. Daß gegenwärtig die Saiten des Widerstandes nicht mehr so straff gespannt werden, wird seit einigen Tagen, wo die Cinfekung einer cigleithanischen parlamentarischen Negierung neuerlich am politischen Horzont auftaucht, in mehlunterrichteten Kreisen als feststehend angenommen. In der That wird jeit nicht der voll­­zogene Ausgleich, sondern nur die bündige Erklärung der unga­­rischen Deputation, daß Ungarn bereit sei, zu den Neidhglatten in Bausch und Bogen 60 Millionen beizusteuern, zur Bedin­­gung des Eintrittes ins neue Ministerium gemacht. Die unga­­rische Deputation will sich zwar nicht bequemen, die Forberun­­den des Reiches nach aufwärts bis zu dieser Summe abzurun­­den ; aber daß die Kluft zwischen den theils verwaisten, theils neu zu bejegenden Portefeuilles und den Dinistersandivaten der Reichs­­tathemtajorität weit geringer ist als im Juli, wird und kann nach dem Gejagten Niemand mehr in Abrede stellen. Die «Hin­dernisse, die noch bestehen, sind seine unübersteiglichen und somit dürften wir in Kürze ein parlamentarische Ministerium unter der Präsidentschaft des Fürsten Carlos Auersperg, der die meisten Chancen für diese dornenvolle Würde befikt, unter nennen. Graf Taaffe soll al Saul unter den Propheten Minister des Innern bleiben. Im Nedrigen werden nur Namen von vorwiegend zentralistis­cher Färbung genannt. Allen, welchen die strikte Anerkennung des dualistischen Systems und der definitive Ausgleich­ mit Ungarn das Höchhste it, wären Na­­men vom lange eines Kaiserfeld, Rehbauer, Menden. f..w. willkommen gemesen. Mach diesen Mittheilungen noch eine kurze N­ichtigstellung. Das heutige Morgenblatt der , Breife" Fonstatirt in seinem Pre­mier, Wien, 9. September, „mit, Befriedigung”, daß sie es war, welche dem Projekt eines „einjährigen Brovisoriums” von Todesstoß verfegt hat. Allerdings hat die „Bresse” gegen diesen ‚taatsrechtlichen Wechselbalg” gekämpft, aber erst nachdem der „Reiter Lloyd” fon wiederholt die Lanze gegen­­ dieses unglückelige Propisorium eingelegt hatte. H, Wien, 10. September. In meinem gestrigen Briefe erwähnte ich die Nachricht von einem Wiederaufleben der, Insur­­rention in Kreta. Ich habe in türkischen Kreisen Erkundigungen“ eingezogen und erfahren, daß man daselbst zugibt, es mögen wohl einzelne Banden wieder auftauchen, aber diesen Versuchen, die Flammen aufs Neue anzufachen , seine Bedeutung zumißt, weil die einheimische Bevölkerung Des nuslosen Kampfes mabe kid . = Ba an u EEE

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