Pester Lloyd - Abendblatt, September 1867 (Jahrgang 14, nr. 199-223)

1867-09-12 / nr. 208

gar TIT­­I «—«­­-..·..-.-«—,« Donnerst., 12. Septemb, des Paar (Die einzelne Nummer foftet Ve T a Ír. B, TBJ BR als TAN Lloyd. eft, 1867. Tel. Depercen des „Pester Lloyd“. (8.>2.) Die „Opi­­nione“ versichert, die Angelegenheit wegen der Legion von italienischen Negie­­gelöst vor Antibes Jung und ven. Eine gestern Abend in Genf abgehaltene große Berz­sammlung des Schweizer Boltes protestirte gegen die Nich­tung des Kongresses und den Charakter, welchen namentlich die französischen Sozialisten dent Kongresse aufgebract haben. Genf, 11. September. (X.-B.) Garibaldi lid, ohne daß Jemand früher Kenntnig davon gehabt hätte, abgereift. auf Die heutige Sieung war sehr lang und sehr für mifch. Dubosquier wirft der Bersammmlung birette Angriffe eingereicht hat. Gott ben war Kapitän non Uragonien, und tábelt die Republik. Wendrid, 11. September. (R.-B.) Eine königliche Drdre ordnet eine strenge Untersuchung an wegen des Ver­­haltens bei feßten Ereignissen gegen den General» seine Demission Barbörfe. Kreditak­ten 183.70, 1860er Lore 84.90, 1864er Role 76.70, Staatsbahn 240, Napoleonsv’or 9.89, steuer­­freies Ansehen —, Pardubiger —, ungarische Kreditaltien 85 °, Galiier 215.25. Schmad). Berlin, 11. September. (8.­B.) Böhmische M Westbahn 591/,, Baltzier 89%/,, Staatsbahn. 131 /,, 414% Freiwilliges An­­tot 97"/5, 5% Metalliques 477/2, Nationalanleien 54%, Kredit: Loje 70%/, 1860er Lore 69, 1864er Loje 41%, Silberan­­lehen 60%s, Kreditak­ien 7434, Wien 81%. Anfangs unentschie­­den, wegen Geschäftsmangel matt. Frankfurt, 11. September. (8.2) Wechsel pr. Wien 957%, Amerikaner pr. 1882 7642, österr. Bankaktien 655, österr. Kreditaktien 174, 5%, österr. Staatsbahnak­ien 22912, 1854er Rose 63, 1860er, Lore 69%/s, 1864er Rofe 73%% , englische 1859er Metalliques 60, neues Silberanlehen —, 5% Nationalanle­hen 52­/,, 5% Metalliques alte —, neues steuerf­. 47 °/%. Un­­beliebt. Nahbörse : Kredit 174.62, Staatsbahn 230. Gransfurt, 11. September. (8.8) Abendbörse. Kreditaktien 174.75, Amerikaner 767/16, 1860er Rofe 691/,, 1864er oje —, Rationalanlehen —, neues fteuerfreies Ansehen —, Staatsbahn 230.25. Fest. Triest, 11. September. (R.­B.) II. Bericht. Erportumfaß 5000 Star Banater Weizen 120/117pfpg. auf Monatslieferung & 9 fl., 5000 Star 116pfba. zu Monatslieferung á 8 fl. 55 Er., ferner. auf Spekulation 8000 Star 116/114pfpg. per 15. Jänner und 15. Feber 8 fl. Köln, .11.. September. (RB) Getrei­demarkt. Weizen­beter, loto 9 Thle. 15 Spr., pr. November 81% Thle., pr. Frühjahr. 8 Thle. 16 Spr. Roggen aufgeregt, Info 7 Thlr., pr.­­ November 6% Thlr., pr. Frühjahr 6% Thle. Del Keiler, Iofg 13 Thle., pr. Herbst 12%. X Thle., pr. Frühjahr 13%10 thle. - Spiritus Iofg 28 Thlr. Frankfurt, 11. September. (R.: B.) (Getreide­­markt) Weizen, hiesiger effektiv 16, 3 Monat Termin 14­ %, Roggen hiesiger effektiv 11%, 3 Monat Termin 11%. Hamburg, 11. September. (RB) Getreidemarkt. 7Termingetreide anfangs 3 höher, b­loß angeboten. Weizen per September­ Oktober 161%, pr. Herbst 156. Roggen per Oktober 112, pr. Herbt 108. Del Sofa 241%, per Herbst 247/2, per Früh­jahr 25. Spiritus Iofo 33 Brief. Wetter schön. Barig, 11. September. (8.B.) (Getreidemarkt) eisen sehr fest, stieg 75 Cent. bis 1 Fr. Roggen 25 Fr. 50 6. Paris, 11. September. (8.­B.) Mehl. 6:Marken pr. September 86.50, pr. Oktober 85.25, pr. November: Dezember 81.75, 4 Monate vom November 81.25. Marseille, 11. September. (8.-B)Getreidemarkt. Getreide fest, lebhafte Verkäufe. = Wien, 11. September. Nach einer Version , welche heute von unterrichteter Seite als die allein Korreste gegenüber der Springfluth von falschen Gerüchten bezeichnet wird, die in den legten Tagen die Journale förmlich überschmenkten, wäre zwischen den beiden Finanzministern eine Verständigung über Form und Inhalt der zwischen den beiden Reichshälften zu tref­­fenden finanziellen Vereinbarung erzielt worden. Was die Form betrifft, so­ wird von beiden Seiten anerkannt, daß nicht über und nicht unter das Niveau jener Beitragsziffer gegangen werde, welche sich als Durchsc­hnitt der Leistung nach den Sekten sed3 Budgetaus­weisen ergibt. Also beide Neidshälften werden genau, wie in der bisherigen Weise, zu den­­ gemeinsamen Lasten beitragen. Die Beredung des noch verbleibenden Defizitrestes wird im Prinzipe als eine gemeinsame Angelegenheit erklärt, von deren Theilnahme und Betheiligung keine der beiden Reichts­hälften sich einseitig lossagen könne. It die Annahme dieser beiden Grundlage gesichert — und Gewähr hiefür bietet die fort­stitutionelle ungarische Regierung, welche aus der Annahme hier­­er Beringungen dür den Reichstag eine Kabinetsfrage machen kann — dann kann der geieglichen Forderung genügt werden, nach welcher von den beiden Deputationen die Quoten für die Bedürfnisse der Armee und der auswärtigen Vertretung firirt werden müssen, wenn nicht an die Entscheidung der Krone appel­­sit werden soll. Bei einem Abbruche der Deputationsverhand­­lungen müßte nämlich, analog der im­ Gefege für die gemeinsa­­men Angelegenheiten festgelegten Norm die Krone jene Quoten­­säffer festlegen. It dieses ein Austrittsmittel, zu dem überhaupt nur im alleräußersten alle­­ gegriffen werden sollte , so müßte man dieses Mal, wo der Dualismus­ gemeintermaßen sein erstes Debut in den Deputationsverhandlungen vollzieht­, um jeden Preis vermeiden, das Schiedsvotum der Krone für die eine oder die andere der beiden Anschauungen ins Feld unserer Konstitu­­tionellen Praxis zu rufen. Jeder das Ansehen der Krone, wo die Autorität der Konstitutionellen Maxime könnten dabei ge­win­­nen. Sind wir wet unterrichtet, soll Se. Majestät unzweideutig den Wunsth ausgesprochen haben, daß dieses Mal das erwähnte gejegliche Auskunftsmittel nicht in Anwendung ‘gebracht werde, daß Alles aufgewendet werde, um eine Einigung unter den Deputationen selbst herbeizuführen. Einmal schon­, als die Ver­­handlungen des Deputationen stohten , weil ihnen die Prüfung des eigentlichsten Streitobjektes — die wirkliche Höhe der Defizit: Ziffer — nicht ermöglicht war, weil das Reichsfinanzministerium die Erfordernisse und Bededungsmodalitäten ver wichtigsten Bolten des Reichsbunger nicht aufgestellt hatte. Schon damals, sagen wir, wurden in Folge der Initiative des Monarchen die Verhandlun­­gen wieder in Fluß gebracht. Ebenso ist er dieses Mal der virer­­ten Angerenz­er, Majestät zu warten , wenn eine, beide Theile so ziemlich befriedigende Verständigung, deren formale Momente ich oben in den äußersten Umrriffen gezeichnet habe, erreicht wer­­den wird. Was nun die Ziffer selbst betrifft, so erfahre ich Folgendes : Ungarn wird etwa 52 Millionen aus seinen Steuer­­eingängen an den Neidsihat abführen. Das Defizit für 1868 wird eventuell durch eine Kreditoperation gedeckt. Die Modali­­täten b dieser Bedeckung werden der hiezu kompetenten Körperschaft — den Delegationen — zur Beschlußfassung vorgelegt. Damit wird die Konstitutionelle Erledinung des Budgets für das Jahr 1868 ermöglicht. Die beiden Negierungen werden einen Plan zur Unifitation der Staatsschuld eher hinli­ft den beiden Vertre­­tungskörpern vorlegen und soll diese eingreifende finanzielle Re­­form schon im zweiten Semester des kommenden Verwaltungs­­jahres zur Durchführung gelangen.­­ Was das oft besprochene Präzipuum zu Gunsten Ungarns betrifft, so wird dies keinesfalls die oft genannte Ziffer von 30 Millionen umrufen, sondern es dürfte höchstens eine verhältnißmäßig Heine Summe aus der Ge­sammt­heit der Staatsschuld für jenen Bedarf ausgeschieden werden, welchen die namhaften vom Staate subventionirten Bahnbauten in der Meithälfte des Reiches beanspruchen. Die Erledigung dieser­ An­­gelegenheit steht aber im innigen­­ organischen Zusammenhange mit der Entscheidung der Bahnfrage, d. i. mit der Aufstellung eines unterscheidenden Merkmales amiichen Neidi-­ und Landesbahnen. Nach den in Poputationskreisen verwaltenden Anschauungen würde die territoriale Absonderung die meiste Aussicht auf An­­nahme haben. Bahnen, die das Ländergebiet der ungarischen Krone allein berühren , fallen in das effort des ungarischen Limanzministers . Schienenwege, die die­ cisleithanischen­ Länder durchschneiden , werden durch die Fürsorge vieler Länder ausge­­führt und unterhalten. Für gemeinsame, selton bestehende Bahnen wird je nach der Meilenlänge das Duotenverhältniß bestimmt. Für zukünftig zu erbauende gemeinsame Bahnen wird von Fall zu Fall in gemeinsamer Vereinbarung und unter N­ormirung der beiderseitigen Verpflichtungen gesorgt werden. Man hält in eingeweihten Kreisen dafür, dab die Be­­wachungen der Deputationen fi nicht über das Ende der nächsten Moe hinaus erstreben werden. „Budapesti Közlöny” publiziert heute den folgenden an die gesammten Sur­spiktionen gerichteten Grlak des A Juistizs­ministers : Da der Wirkungskreis der für VBreßvergehen bestellten Untersuchungsrichter, als der gejeglichen Organe des Schwurger­ichtsinstituts, sich über das ganze Land ausdehnt, so müssen sie, um ihre aus dem Gesetz geschöpfte Gewalt mit Erfolg geltend machen zu können, in ihrem Wirken auch von Seite der Munizipien des Landes­ gehörig unterstüßt werden. Insbesondere fordert die Konfiszirung und Beschlagnahme von angeklagten Dritchriften und araphischen Erzeugnissen solche Mitwirkung. Am Sinne des Gejesartifeld 1847/48 : 18 $. 22 und des $. 17 in einer in Angelegenheit der Schwurgerichte erlassenen Verordnung vom 17. Mai 1. 3. gehört zwar das Net der Konfiskation und Beschlagnahme in Breßangelegenheiten zum Wirkungstreffe des Untersuchungsriters , wenn man aber die­­ser Verfügung den Sinn beilegen wollte, dab der Untersuchungs­­richter nur persönlich die Konfiskation und Beschlagnahme vor­­nehmen dürfe, so wäre damit in vielen Fällen der Bried des Geseßes vereitelt, übrigens aber würde diese Auslegung an sowohl dem Geiste des Gefebes wie der geieglichen Prariz wi­­derspiegen. Der wahre Sinn der angeführten Varagraphe ist, daß in Preßfalten der Untersuchungsrichter über Konfissation und­ Beschlagnahme beschlickt und tiefen seinen Beschluß an selbst vollziehen kann ; wenn er ihn jedoch der Entfernung halber oder aus irgend­welchen anderen Ursachen nicht persönlich vollziehen könnte, so erwirkt er im Wege des Ansuhens die Ausführung seines Beschluffes durch das betreffende Munizipium. Der Untersuchungsrister bildet in dem ihm vom­ Gefe" vorgezeichneten Wirkungskreis eine eben­so legale und selbststän­­dige Gerichtsbehörde , wie die übrigen ordentlichen Gerichte im Lande ; seine Anordnungen und Anfuchen sind daher von den Munizipien eben­so aufzunehmen und zu vollführen , wie dies der­ bestehenden Praxis gemäß bezüglich der Urtheile und Anga­hen der anderen Gerichte zu geschehen pflegt. Ebensowenig ist ein Ansuchen des­ Untersuchungsrichters zurückzumeiten, worin jederselbe wegen Bewerkstelligung einer Kon­­fistation und Beschlagnahme die Mitwirkung des Bradiums von einem oder dem anderen Munizipium beansprucen sollte. Auf Grund des Gejeges sowohl, wie an der mir vom Reichstage ertheilten Ermächtigung fordere ich demnach­ die Kom­­munität­ auf,­ daß sie alle von den Schwurgerichts-Untersuchungs­­richtern an sie gerichteten gelegmäßigen Ansuchen ungeräumt er­­fülle und somit von sid) die Verantwortlichkeit für alle die Ger­fahren und Nachtheile abmälze, welche durch verspätete oder ganze lid) verweigerte Maßregeln in derartigen Angelegenheiten einzelne P­ersonen sowohl mie den Staat selber in empfindlicher Weise treffen könnten. Zugleich seße ich die Kommunität in Kenntniß , das zu Untersuchungsrichtern bestellt sind : Im Pester Schwurgerichtäpte­rtrit Emil Chbeczig im Günter Joseph Kramnik, im Tirnauer Alexander Sipos, im Debrecziner Ferdinand Kacziany, im Eper riefer Béla Románházy. AS Öffentliche Ankläger sind ernannt : In Veit der Caus, Reg.:Direftor, in Gims Lapislaus Szabó, in Zirnau Ladislaus Kanovich) , in Debreczin Stephan Kuthy, im Erem­es Konstantin Kilian. Pest, 9. September 1867. Ferner werden im Amtsblatte zwei Grläffe des Kultusmi­­nisters veröffentlicht, die an die Präfekten der Foundationak­güter, deren Verwaltung bekam­tlich zum Nesiort des Kultus­­ministers gehört, gerichtet sind. Durch den ersten Erlab werden die Präfekten angewiest, eingehende Berichte darüber einzusenden, wie groß der Bestand der ihnen untergeordneten Fundationalgü­­ter i­, welche Veränderungen durch Kauf, Verkauf oder Tausch veranlaßt wurden, welche Investitionen gemacht wurden, wie hoch sich der Neinertrag belief, wie body die Summe der­­ rücständigen Badtgelder ist, wie der Ertrag der Waldungen gehoben werden könnte, was zur Verminderung der Verwaltungskosten geschah, was in Folge der Patronatspflichten geschah, in welchem Stadium die Kommassationsangelegenheiten sich befinden, was zur Erz­haltung der Gebäude, ferner was zur Hebung der Elementarschu­­len geschah, endlich wie viel von den alten außstehenden Aktiv­­forderungen einging und wie viel von diesen uneinbringlich sein­ dürfte? Die Berichte sollen das Testverflossene Jahr vom Herbst 1866 bis zum Herbst 1.3. umfassen. — Der zweite Erlaß betrifft die in übergroßer Zahl einlaufenden Geruche um theilweisen Naßlaß des von den einzelnen Päc­ern dieser Güter zu zahlenden Bahnschil­­lings, anb­ordenet tiefer Erlaß für die Zukunft ein strenges Fest­­halten an den Besimmtungen der abgeschlossenen und abzuschlie­­ßenden Pachtverträge an. Herr Albert Szentthrályi findet sich aus Anlaß unseres Artikels über den vielbesprochenen Inzidenzfall im Schoße unserer städtischen Repräsentanz zu einer Entgegnung im „Bett Naple“ ver­­anlagt. In den zwei langen Spalten dieses Plaidoyer3 pro domo wird uns vor Allem der Vorwurf gemacht, wir hätten gegen diejenigen Mitglieder unserer städtischen Vertretung , welche den ausschließlichen Gebrauch der ungarischen Sprache urgiven , die Anklage auf Separatismus , auf Zerreißung Ungarns erhoben. Das ist nun ein Mißverständnis ganz eigenthümlicher Natur. Wir haben die frischliche, alle Theile zufriedenstellende Lösung der Sprachenfrage unter Anderem auch aus dem Grunde betont, weil „wir aus dem Vorgehen einiger unserer sogenannten Na­­tionalitätsheroen Tendenzen herausspüren , die mit der Sprache nur insofern etwas gemein haben, als eben diese zum Kette ganz neuer Staatenbildungen bewüßt werden sol." Um nun diese Tendenzen zu paralysiren, und denselben auch jeden Schein einer Berechtigung zu nehmen , muß die Sprachenfrage so schnell und 10 Joval, wie eben möglich, gelöst werden. Wenn nun der Ber­ fafter des , Naptó"-Artikels unter den „Nationalitätskernen”, auf die wir hindeuteten, sich selbst und feine Gesinnungsgenossen vers­­teht, so ist dies ein Strdium, an dem zwar nicht unser Artikel die Schuld trägt, den wir­ aber doch im Interesse der Gemüths­­ruhe unseres Gegnerz rektifiziren wollen. Denn dieselbe scheb­t doch den Itrwahn, wir hätten alle Gegner des zurückgetretenen Repräsentanten zu den „Nationalitätsherren“ geworfen, stark al­terirt zu sein. Anders können wir uns den Vorwurf nicht erklä­­ren, wir hätten mit illeyalen Waffe gekämpft. Der übrige Theil des „Naple":Artikels bezieht sich­ auf die­­ Wiedererzählung des in Rede stehenden Vorfalles. Da nun unsere diesbezügliche Mittheilung der des , Naple" ganz analog ist, so haben wir hieran gar feinen Grund, Bemerkungen zu knüpfen. Die im Verlaufe des Artikels aufgestellte Behauptung, mit dem Strohmayer’schen Falle fer jener Agitation die Mate abgerissen, die bisher still und geheim ihr Werk getrieben , „wer mit der größten Energie, mit allen möglichen Waffen gehand­­habten Agitation gegen die ungarische Sprache” — gäbe uns zwar einen sehr dankbaren Anlas zu weiteren Bemerkungen ; im­ Interesse unseres Gegners wollen wir aber dieselben unter­drücken. Wer unseren blos deutschsprechenden Repräsentanten aus dem Grunde den Gebrauch der Deutschen Sprache versagen will, weil er hierin die sichtbaren Zeichen einer geheim und offen be­triebenen, großartigen Agitation gegen­­ die ungarische Sprache sieht : der kümpft mit Waffen gegen uns, die ung den Gebrauch der eigenen überflüssig erscheinen laslen. —­ Florenz, 11. September, sei zur vollen Zufriedenheit der ‚im Geiste der September-Konvention Matenna, der Tie, 12. September, 11 Uhr — Minuten. ift plög­­ameritanische (8.B8.) 3 > f General Tür­r hat gestern, wie , Mag­yarorbág" mit: theilt, dem­ Minister­ des Innern, Baron Bela Wendheim, einen Besuch gemacht. Der Kommandant des tat. mertanisken Hukarenregis­merites, Major Wilhelm Berger, zeigt im , B. Naple" durch ein Telegramm aus Geestemünde vom 11. o. an, daß­ er nebst dem Stabsarzt Mautner, dem Nittmeister -Varjäfy, den Oberlieutenants Saab­bauser, Rosenthal, Er­zinger, dem Lieutenant Kubinyi und 200 Mann seines Regim­entes in Geestemünde angenommen lt. MT ETETETT

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