Pester Lloyd, November 1867 (Jahrgang 14, nr. 257-281)
1867-11-08 / nr. 262
Zur Tagesgeschichte. Es liegt Heute aus London eine ausführliche Mittheilung Über das angebliche Rundschreiben vor, dag .d. 9. Benft von Paris aus erlassen haben sol. Die leitenden Gedanken dieses Rundschreibens sollen in folgenden Siten enthalten sein : Die österreichische Regierung erswartet konstatiet mit Heft, 7. November, intehbite lebhafter Befriedigung die vollste Uebereinstimmung der Anschauungen Frankreich und elerreits in Bezug auf die großen schwebenden politischen Fragen. Diese Harmonie sei die natürliche Folge, der Lage und der Ereignisse, ohne Bita Allianz zu Grunde lege. Eine solche eriftive nicht einmal in der dee, FAR AOL R der orientalischen Politik vollkommen übereinstimmen. e . . ·JuVezug auf Deutschland bleiben für·O«esterreich die Stipulationen des Praer Friedens maßgebende Prinzipien jehrer deutschen Politik.Oesterreich perhorreszire jede Intervention in die Angelegenheiten Teutschlands,die einzig und allein Sache des deutschen Volkes hierbeistollen,und welchem letzteren freigestellt bleiben müsse,sich seine Zukunft selbstständig zu gestalten. Oesterreich hat mit Befriedigug vernommen,daß die letzten Schritte,welche die Vertreter Frankreichs und·Rußlands bei der Pforte in Angelegenheiten Kreta’s gelban haben,ein freundschaftlicher Rath war und durchaus nicht den Charakter einer Drohung in sich schloß. Von nun an werden Desterreich und Frankreich, da ihre Ansichten in im Oriente alle ihre Schritte nur gemeinsam thun. In Bezug auf die italienishen Wirren bemerkt Herr v. Beust, dab Deiterzeid, nachdem er seinen Theil an der Septemberkonvention erowhnnen und gegen ihre Haltbarkeit von auag, an schwere Bedenken ausgesprochen hatte, ihr nach wie vor ferne bleibe und sich jeder Einmiftung in die römischen Angelegenheiten enthalte. Doch begleiten seine bitten Wönsche die Französische Regierung in ihrem Bestreben, einen Diodus aufzufinden, welcher die Interessen der Rite und gleichzeitig die Italiens zu wahren vermöchte. Sollten andere Mächte eingeladen werden, an der Berathung über diese Frage theilzunehmen, werde Oesterreich dieser Aufforderung gerne nachkommen und das Seinige mit Freuden beitragen, um den Frieden zwischen Rom und Italien herzustellen. Die Existenz des Beust’schen Mundschreibens ist augenleils noch zweifelhaft. Bestäitigen sich aber die obigen Mittheilungen, so muß man annehmen, daß das österreichische Zirtular denselben Vived verfolgt, den nach der Begegnung in Salzburg das französische Nunpfchreiben anstrebte. Wie das leßtere suchte auch nunmehr die Kundgebung des Freiherrn b. Beust die europäischen Höfe über die zwischen Frankreich und Oesterreich gepflogenen Besprechungen zu beruhigen. Wenn aber Freiherr 9. Beust einerseits Tonstatirt, daß zwischen Frankreich und Oesterreich in allen großen Fragen die vollste Ueberein- Stimmung bestehe, andererseits aber behauptet, daß nicht einmal die Nee einer Allianz existire, so darf man wohl Hinzufügen, daß ein auf gemeinschaftlichenteressen und Anschauungen bafirstes Zusammengehen mehr werth sei, als alle geschriebenen Allianzverträge. Ueber den Aufenthalt Beust’s in London wird unterm 5. November geschrieben : Freiherr v. Beust, den der österreichische Botschafter, Graf Apponyi, von Paris herüberbegleitet hatte, ist heute Früh mit diesem und dem Sektonschef Herrn v. Semann nach Paris zurücgereist, von wo er am Donnerstag in Wien einzutreffen gedenst. Ihm zu Ehren war vorgestern Diner beim Grafen pbonit, dem unter Anderen Disraeli, Lord Stanley, Hon. Mr. Egerton (Unterstaatssekretär im Ministerium des Auswärtigen)‘, der zufftische Botschafter, der Vertreter der Hauptstadt und der Ti Charge d’Affaires beimwohnten. Gestern hatte der österreichische Reichskanzleren beim Prinzen v. Wales, und war dann erst bei Baron Lionel Rothschild auf dessen Land, auf Gunneräburg, und zum Diner bei Lord Stanley zu Gaste, wno selbst die eben in der Hauptstadt anwesenden engl. Minister und Diplomaten versammelt waren. Auch sonst waren die beiden Tage seines hiesigen Aufenthaltes fast ausschließlich den Besuchen und politischen Besprechungen gewidmet, denen die Zirkularnote gewissermaßen als Vorrede diente. Wenn es bisher unbegreiflich schien, wie Garibaldi sich von den Päpstlichen schlagen lassen konnte, so erklärt das Wunder sich jett auf eine sehr einfache Weise. Der Sieg bei Mentana gehört den Franzosen. Die französischen Rergimenter nahmen an dem Kampfe Theil und der französische General BVothes Tommanddirte neben dem päpstlichen General Kanzler. Nicht etwa ein den Franzosen feindliches Organ berichtet diese Details, vielmehr ist es der offiziöse „Etendard“, der die Welt durch diese Meldungen Überrascht. Nach dem genannten Blatte trafen 5000 Franzosen und päpstliche Soldaten unter dem Kommando der Generale Polhos und Kanzler mit beiläufig 10.000 Garibaldianern, welche sich bei Mentana verschanzten. Nach vierstündigem Kampfe verließen die Garibaldianer das Schlachtfeld und verloren 500 Todte und Verwundete, 1600 Gefangene und 6000 Gewehre. Die Franzosen und päpstlichen Soldaten hatten blos 150 Kampfunfähige. Sehr stolz sind die Franzosen auf diesen Steg eben nicht ; der „Moniteur" beobachtet über die Theilnahme der französissen Truppen strenges Schweigen. Mehrere Pariser Blätte stellten sogar die bezügliche Thatsache völlig in Abrebe. Dafür weiß die „Opinione" die Regimenter aufguzählen, die am Kampfe Theil genommen Haben und bie !&laubwürdig fett des Florentiner Organs läßt sich mit gutem runde nicht angrei- Wenigstens sucht Frankreich sei das Mögliche zu thun, um die Folgen des unglückchen Zwischenfalls abzuschwächen. Die gefangenen Garibaldianer, 1100 am der Zahl, wurden bereits an die italienischen Generale übergeben. Ein Oberst der italienisfchen Armee hat mit dem General de Failly eine Zusammenkunft gehabt, um zu erlangen, bas diejenigen päpstlichen Unterthanen, welche in Folge derlegten Ereignisse kompromittirt sind, doch die päpstliche Negierung nicht belästigt werden. De Failly versprach, zu diesem Ende seinen ganzen Einfluß anzuwenden. Endlich ist die Einschiffung neuer Truppen in Toulon fiftiet worden und ist Hoffnung vorhanden, da die französische Armee nicht Rom, sondern nur Civita Beccia ber festhalten wird. Der amerikanische Gesandte hat in Varignano mit Garribaldi eine Unterredung gehabt. Die "Prod.-Eorr." schreibt : Die preußische Regierung, welche in der bisherigen Entwickklung der italienischen Angelegenheiten ihr Interesse vorzugsweise der Erhaltung des Friedens gemidmet hat, wird ihre Wünsche und Nachschläge in derselben Richtung auch ferner geltend machen. Aus Baris, 4 November, wird geschrieben : € 3 fanden heute die Zusammenrottungen statt, nämlich an der Morte St. Martin und an der Ecole des Arts et Metiers. Dieselben waren jedoch nicht sehr bedentend und gingen nach der Aufforderung er Behörden sofort auseinander. Es wurde indes: „Nieder mit der Intervention gerufen. Heute Abend sollen sich dieselben den ganzen Boulevard entlang erneuern. Die Bartfer Garnison ist Tonsignirt und Seitens des Generals Canrobert sind alle Vorsichtsmaßsegeln getroffen morten, um einer ernsteren Bewegung begegnen zu können. Zehn Bolizeikommissäre wurden nämlich nach der Polizeipräfektur beschieden, um Privativverhaftungen vorzunehmen. Die Zusammenrottung an der Poste St. Martin bestand nur aus 150 Personen ; Paris ist aber doch in heftiger Erregung, da man einen Konflikt nicht für unmöglich hält, der unter den gegebenen Verhältnissen sehr ernst werden könnte. Der Kaiser wurde von der Lage der Dinge sofort in Kenntniß gefegt. Aus Petersburg wird von Nüftungen in der Türkei gemeldet. Laut dort eingetroffenen sicheren Nachrichten taufte die Türkei 50.000 Gewehre, Hinterlader nach Kent Sneyder-Shsteme, an. Im Frühjahre werden 60.000 Mann der türkischen Infanterie derartig bewaffnet sein. Außer Exzessum wird auch noch Kars befestigt. Schwere gezogene Kanonen werden aus Konstantinopel nach Kleinasien überführt, R. C. Wien, 6. November. Der konfessionele Ausschuß trat eftern nach dem von ihm befehloffenen Vorgange an die Berathung des fogedtűjatet i Religionsgelebes, welches von dem seinerzeitigen fonfefftos nellen Ausschusse ausgearbeitet und in dieser Session durch den Dr. v. Miühlfeld’schen Antrag neuerdings in Anregung gebracht wurde. Der Ausschuß entschied sich dafür, vorerst die einzelnen Artikel des vorliegenden Religionsgesehes zu und nach Beendigung dieser Berathung über sein weiteres Vorgehen sich auszusprechen. Weitergehend zur Berathung der einzelnen Artikel des Gesetes wurde betreff3 des Artikels 1 beschlossen, daß an die Stelle desselben die bezüglichen Abläge der Artikel 14 und 15 des Grundgeseßes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, welche sich auf diese der Glaubens- und Gewissensfreiheit und auf die gemeinsame häusliche Religionsübung auch von Seite derjenigen, welche einem geieglich nicht anerkannten Religionsbekenntnisse anhängen, beziehen, mit der Zitation dieses Grundgefäßes aufgeführt werden. Artikel 2, 3 und 4, welche lauten: „Die Maht des Glaubensbekenntnisses ist Jedermann nach seiner eigenen freien Weberzeugung überlafen. Derselbe muß jedoch das hiezu erforderliche Alter erlangt haben und darf sich zur Zeit der Wahl in keinem Geistesoder Gemüthazustande befinden, welcher die eigene freie Weberzeugung ausschließt. Das zur Wahl des Religionsbekenntnisses erforderliche Alter wird für beide Geschlechter auf das erreichte 18. Lebensjahr festgelegt. Für Kinder, so lange sie das zur Wahl des Religionsbekenntnisses erforderliche Alter nicht erlangt haben, wird das Religionsbekenntnik, dem sie angehören und in welchem sie daher unterrichtet und erzogen werden sollen, nach der im folgenden Artikel enthaltenen Anordnung bestimmt,” — werden unverändert angenommen. Artikel 5 wurde Gegenstand einer längeren Debatte, indem namentlich darüber sich verschiedene Meinungen geltend machten, ob bei gemischten Chen die Bestimmung der Religion in Ansehung der Söhne duch den Vater und der Töchter durch die Mutter gesciehen oder dur das Gefe verfügt werden solle, daß eben die Exsreren jenen und die Rechteren dieser im Religionsbekenntnisse zu folgen haben, ohne daß die betreffenden Elterntheile selbst eine hievon abweichende Bestimmung zu treffen hätten, sowie darüber, ob, insofern es auf eine Bestimmung der Elterntheile anstammt, dies nur in Ansehung ihrer beiderseitigen Religionen oder auch allgemein derart stattzufinden habe, daß auch ein von ihrem eigenen Religionsbekenntnis abweichendes für das Kind bestimmt werden kann. Das Ergebniß der Debatte war, daß die Bestimmung des Artikels, wonach für den Fall, als beide Elterntheile derselben Religion angehören, ihr Religionsbekenntniß für die Kinder maßgebend sein solle, angenommen wurde (nach welcher je ein im Ausfhufe angeführtes Beispiel, daß ein hiesiges israelitisches Elternpaar seine Kinder gleich Gebot an in der christlichen Religion erziehen ließ, geieglich nicht mehr statthaft wäre). Ebenso wurde die rechtliche Webereinkunft zu den den Eltern verschiedener Religion hinsichtlich des Religionsbefennt, von der driffes ihrer Kinder als entscheidend angenommen , jedoch nur insomeil , Ri at auf ein den Elterntheilen eigenes Religionsbekenntniß beschränkt worden ist und ein drittes Religionsbekenntnis nicht gemählt werden dürfe. Bei dem Mangel einer solchen rechtlichen Webereinkunft wurde vom Ausschuß beschlossen , daß unbedingt die Söhne dem Vater und die Töchter der Mutter in der Religion zu folgen haben. Was das Religionsbekenntniß der unehelichen Kinder anbelangt, wurde die Bestimmung des Artikels 5, daß die Mutter das Religionsbekenntniß zu bestimmen habe, in Konsequenz des früheren Beischlusses dahin abgeändert, daß dieselben unbedingt der Religion der Mutter zu folgen haben. Der Ausschuß, welcher über den Bericht der Ausgleichsdeputation mit Ungarn niedergefegt wurde, hat seine Sigungen wieder aufgenommen und verhandelte heute über den Gefegentwurf, bestreffend den Abschlus des Zoll- und Handelsbündnisses, mit Ungarn. Vorerst war es die Dauer des Vertrages und der Termin, binnen welchem derselbe kündbar sein sol, welche in die Debatte gezogen wurden. Nachdem der Abgeordnete Winterstein seinen bereit früher im Prinzip angenommenen Antrag formuliert vorgelegt hatte, beanftragt Abgeordneter Szene, es habe der Kümbigungstermin bereits nach 3 Jahren einzutreten. Dieser Antrag wurde bei mamentler Abstimmung mit 11 gegen zehn Stimmen angenommen. Sodann wurden die Artikel 110 ohne wesentliche Renderungen angenommen, nur s wireden über den Antrag des Dr. Herbst bei Arrifei 5 jene Bestimmungen, welche von den Hafens, Sanitäts- und Schifffahrtsgebühren handeln, zur besseren Stylisirung für dieüchste Sikung vorbehalten. Bei Art. 11, welcher die Bestimmungen über die Ueberwachung der Konteole bei Einhebung der direkten Steuer enthält, beantragt Abgeordneter v. Blener eine Abänderung, welche dahin zielt, daß die Kontrole nur in bestimmten Zeiträumen, sondern wenn es immer angemessen gefunden werde, vorgenommen werden kann. Sowohl dieser Antrag , als aucher des Abgeordneten MWinterstein, daß der legte Sat in diesem Artikel lauten sollte: Die zu diesem Zwecke bestimmten Organe sind vom Finanzminister des anderen Theiles mit der nothm wendigen Beglaubigung zu versehen ; wird von der Majorität des Ausschhisses angenommen. — Zu einer längeren Debatte führte auch die Bestimmung des Art. 6, daß die Handelsschiffe beider Theile eine und dieselbe Flagge führen sollen, welche mit den bisherigen Emblemen die Farben und Wapsen der Länder der ungarischen Krone in sich vereinigen wird. Die Debatte, an welcher sich die Abgeordneten Skene, Menpl, Brettel, Krezergunowig, Schindler, sowie auch der anwesende Herr Finanzminister beteiligten, führte schließlich zur Annahme dieser Bestimmung. Aus dem Unterhause. Heft, 7. November. Die heutige Litung des Unterhauses, die der Präsident Szentiványi kurz nach 10 Uhr Vormittags eröffnete, wurde vom Meserate der Metitionskommission und von Böpdrményi’schen Preßprozeßangelegenheiten ausgefüllt. Wir sprechen in der Mehrzahl, weil der Königl. Causarum-Direktor heute beim Hause um die Erlaubniß zur Einleitung zwei neuer Preßprozesse gegen den Ahg. Lapislaus Bökörményi, als Medafteur der "M. Újjág", nachgesucht hat. Nach Authentisation des gestrigen Situngsprotokolles meldete nämlich der Präsident, daß vom Kausarium-Direktor zwei amtliche Schreiben eingelaufen seien. Sie wurden sofort vorgelesen und lautet bag erste derselben folgendermaßen : Hohgeborner Herr Präsident der hier achtungsvoll beigelegten, am 3. November o. 3. ausgegebenen Nr. 178 des unter verantwortlicher Neuaktion des Herrn Reichstagsabgeordneten 2. Bößermenyi erscheinenden Blattes „M. Újság" ist ein anonymer Leitartikel mit der UWeberschrift: „Belt, 2. November" erschienen. Die ganze Fassung vieles Artikels und mehrere Säbe desselben, die nichts anderes als Aufreizung zur gewaltsamen Störung des öffentligen Friedens und der Ruhe, sowie Verleumdung gegen das kön. ung. Ministerium enthalten, begründen den Xhatbestand der in S$. 9 und 10 des Preßgesehes angegebenen Vergehen, für welche eventuell auch Herr 2. Bökörményi, als verantwortlicher Redakteur i a) im Sinne des Prefgefebes $. 33 die Verantwortung fehulig ist. , ,, Da aber der genannte Herr Redakteur in einem ähnlichen Falle, bezüglich dessen ich am 31. Oktober, 3. 3719, eine eigene Eingabe bei Ev. Hohlwohlgeboren einzureihen die Ehre hatte, die Zeugenschaft verweigert hat, ohne Berhör mit ihm aber der in erster Reihe verantwortlige Verfasser nicht ermittelt werden kann, da andererseits der verantwortliche Redakteur vermöge seiner Eigenschaft als Abgeordneter ohne vorgängige Erlaubniß des Abgeordnetenhauses weder zur Untersuchung n noch unter Anklage gestellt werden kann , demzufolge und entsprechend meinem Amte als öffentlicher Ankläger bitte ihm. Hocmohl geboren, dem geehrten Abgeordnetenhaufe meine dahingehende Bitte zu unterbreiten, bar mir die vorläufige Bewilligung ertheilt werde, gegen den Herrn Reichstagsabgeordneten L. Bößermenyi wegen des nm ob bezeichneten und in Nummer 178 des unter seiner verantwortlichen Redaktion erscheinenden Blattes „Magyar Uiság“ veröffentlichten Artikels enthaltenen Preßvergehens die Untersuchung und je nach dem Ergebniß derselben den etwaigen öffentlichen Prozest einleiten zu dürfen. Den vom hohen Abgeordnetenhause in dieser Angelegenheit zu fassenden Entschluß bitte ich unter Rückchluß der Beilage beburg der weiteren Amtshandlung eheitene an mich aelangen zu laffen — Veit, 4. November 1867. — Karl Rath, Caus. reg. Dir. und Anw. d. ung. Krone, als öffentlicher Ankläger. Das zweite amtliche Schreiben ist folgenden Iinhalts Sohm wohlgeborner Herr Präsivent ! In der hier beigeschlossenen, am 17. Oktober d. 3. ausgegebenen Nr. 164 best unter verantwortlicher Medidattion des Herrn Meidatags: Oftober"" veröffentlicht, in welchem das Tönigl, ung. Ministerium in bei Shonungabfesten Ausdrüchen mit Verleumdungen angegriffen und aus Anlak des Verhaltens und Verfahrens, welches angeblich bei der Belsttebung des Urtheils gegen den wegen Nichteinhaltung der Vorsschriften ver Brekgefedes bezüglich der Kaution verurtheilten Zeitungsredakteur Karl Sziny befolgt worden, solcher Thaten beschuldigt wird, die laut des hier angeschlossenen amtlichen Berichtes des Kriminalgerichtes der F. Hreistadt West als unwahr nachgetriefen worden, und wofür ohnehin auch nicht der königl. ungarischen Negierung dieerantwortlichen zufallen kann. »· Wegen Ahiidimades in dem bezeichneten Artikel enthalteneri und gegen den§.l des Preßgesetzes verstoßenden Vergebens habe ich infolge Wthfchkusses und der Ermächtigung der beleidigten Regierung an im Oitdberlszei dem untersuchungsrichter des Pester SchWUtgettciks« bezirkes die vorläufige Klage anhängig gemacht,worau«f auch um Ladislaus Bökörményi als verantwortlicher Negakteur jenes Blattes behufs der über den Verfaller des Artikels zu ertheilenden Aufklärungen dur den Untersuchungsrichter vorläufig als Zeuge zürnt wurde, auf welche an ihn gerichtete Vortanung er jedoch ohne geleglichen Grund einfach unterschien, und also die Zeugenschaft faktisch verweigerte. Da unter solchen Umständen der Berfafter des Artikels nicht ermittelt und zur Verantwoortung gezogen werden konnte, unterliegt es seinem Bioeifel tak im vorliegenden Kalle nach $. 38 des Bredgefekez auch der Redakteur des Blattes, also Herr Böhörmenyi, verantwortlich sein muß, indem jedoch der genannte verantwortliche Redakteur infolge seiner Eigenschaft als Abgeordneter ohne vorhergegangene Erlaubniß des Abgeordnetenhauses weder in Untersuchung gezogen, noch in Anklage zuständ eig werden kann, demgemäß bitte ich Kraft meines Amtes als Öffentlicher Anträger mit voller Hochachtung, Em. Hohm wohlgeboren wollen vorliegendes Erfuchtschreiben zu dem Zwecke dem gewisten Abgerordnetenhaufe vorlegen, damit ich die vorläufige Erlaubniß des geehrten Abgeordnetenhauses erlange, gegen den Herrn Reichstagsabgeordneten Ladizlaus Bökörményi wegen des im oben flitzirten und in Nummer 167 be3 unter seiner verantwortlichen Redaktion erscheinenden Blattes „Dagyar Újfag" veröffentlichten Artikels enthaltenen Preßvergehens lie al , und je nach dem Ergebniß derselben die allenfallsige öffentliche Anklage einleiten zu können. Den durch das geehrte Abgeordnetenhaus in dieser Augenheit zu fallenden Beschluß bitte ich unter Rücschluß vorliegender Mittheilung behuf3 weiterer Amtshandlung an mich gelangen zu lassen. — Bi 31. Oktober 1867. — Ew. Hochsohlgeboren ergebener Diener Karl Rathm, »., Caus. reg. Dir. und Anwalt der b. ungagarischen Krone, al öffentlicher Anträger. Beide Schreiben wurden der in der ersten Preßorreßangelegenheit Bößörmönyi’s entsendeten Zehnerkommission zur Berichterstattung zugewiesen.Madaråß verwendete sich dafür,daß die Kommission eventuell auch von Bößörmönyi aufklärende Mittheilungen annehmen möge,worauf Moriz Perczel,als Präses der Zehnerkommission,entgegnete,die Kommission werde,wie bisher,so dnch ferner ohne besondere Aufforderung und Weisung gewissenhaft ihre Pflichten erfüllen. Das Haus fand es nicht für nöthig,diesbezüglich eigens einm Beschluß zu fassen. Zur Tagesordnung übergehend,sollte das Haus über den Bericht der Zehnerkommission bezüglich der ersten Bödermönyi’schen Preßprozeßangelegenheit berathen.Hiebei zeigte der Präsident an,daß in dieser Angelegenheit vom königl. Causarum Direktor eine Nachtragserklärung angelangt sei,die er sofort vorlesen ließ.Diese Nachtragserklärung lautet: Hochwohlgeborener Herr Präsident! Am 15.Oktober d.J.,sab Nr.3514,hatte ich die Ehre,bei Euer Hochwohleboren ein Gesuch einzureichen,dahingeend:in Anelegezheit dessreßvergehens,welches in dem politisen Blatte«· Uisag,"«Nr.II-1 vom 28.August d.J.,bangen worden,vomolten Abgeordnetenhause die Erlaubniß zur Untersuchung und eventu zur Erhebung der Anklage gegen den errn Abgeordneten Ladislaus Rößers mölligi, als den verantwortlichenedakteur der»M-Ujsäg«,erwirken zu wollen, oder einen Brief von dem Berfaffer AH noch ee BIGA ohne Aufworden. ee gesandten Zuschrift ersichtlich ist, daß jener vorangestellte Um A als öffentlicher Ankläger hervorgehende Pflicht z u erklären, daß ich diesen erschwerenden Umstand als ei aner: Al) 18, Gelep- Artikels vom Jahre 1848 die Verantwortlichkeit der bereich Berichte , fen. . . ; N , « u Ladislaus Bößermengi, erscheinenden politischen Blattes „Dr. Újfág" it ein anonymer Leitartikel mit der Mederschrift: „Veit, 16. ».. Sc , Diner hennei vnsb rn Die Frau ethaliens. Von Dora d’Istria. Die auch in Deutschland wohlbekannte und hochgeschätzte Schriftstellerin Dorad’Istria,welche,wie überhaupt für Freiheit und Menschenrecht,so auch ganz besonders in die Sache der Frauen schon mehrfach erfolgreich aufgetreten ist und die durch sich selbst schon den besten Beweis liefert,welche hohe Stufe der Wissenschaft die Frau zu erreichen vermag,hat jetzt wieder ein größeres Werk veröffentlicht,betitelt:,,Die Frauen der lateinischen und germanischen Racen.«Gestützt auf tiefe,umfassende Studien,thut sie in demselben zur Evidenz dar,daß die Zivilisation einen Kolleg immer gleichen Schritt gehalten mit der Stelluug,die es seinen Frauen gewährte,mit der Bildung,die es ihnen zu Theil werden ließ,und daß in allen Ländern, wo man den Frauen verstattete,sich Wissenschaften und Künsten zu widmen,von ihnen auch Bedeutendes darin geleistet worden ist. Das Werk der Frau Dora d’Istria dürfte sehr geeignet sein,die Behautlung zu entkräften,die Naitur habe den Frauen die Befähigung für eine gründlich wissenschaftliche,philosophische Ausbildung verfagt.Die geistreiche Verfasserin behandelt die Frauen der lateinischen und germanischen Racen nach den verschiedenen Ländernideellen,nach den verschiedenen Phasen der Entwicklung der einzelnen Völker,nach der Stellung,welche der Frauen die Familie,die Kirche,das bürgerliche Gesetz angewieim und nach ihren Leistungen auf den Gebieten der Wissenschaft und Kunst,des sozialen,politischen und kirchlichen Lebens.So sorgs fähkg jeder Abschnitt bearbeitet,scheint die Verfasserin doch bei den Frau erhaltens mit besonderer Vorliebe verweilt zu sein; wir haben deshalb diesen zur ausführlicheren Mittheilung ausgewählt,behalten nun sindeß vor,später auf andere Theile des interessanten Weises zurückzukommen. Die Verfasserin leitet diesen Abschnitt ein mit der Bemerkung,dag die»Zivilisation Italiens die älteste von ganz Europa sei.His 1·aufwirft sie einen Blick auf die Völker,welche das ZLa sich bewohrt gehe esk durch Rom unter einem Szepter vereissigt ward und aus der Dämmerung des Lagerudcls Tageslicht der Geschichte trat.Dann beschäftigt sie sich mit der abhängiges iechtlosen Stelliug der Frau in Romz«Zeit der Köniige s und der Verbesserung derselben,welche dir Einflus griechisch,chi duikginte!«Tagen der Republik herbeiführte Nur flüchtig, da sie bereeits in einem anderen Abschnülte eine eingehende WEI- örter eingerfahren werden die Frauen der Kaiserzeit berührt; aus gleichen Gründen geht die DVerfasserin schnell über den Fall bes innesrömischen Neides und die ersten Jahrhunderte Ehriffene und Papstthfums in Italien hinweg und beginnt die eigentliche Geschichte berühmter Frauen Italiens mit der Gräfin Mathilde, der entäuftastischen Freundin Gregors VIII, auf deren festem Schloffe Caniija Heinrich IV. Eichenbuße that. Sachh unserer Ansicht, möchten die Folgen ihrer Handlungen ihr eher einen Bla unter den „berüchtigten“, als unter den berühmten Veauen antreffen ; jedenfalls ist sie geschichtlich höchst bemerkenswerth, und sie fleht auch berechtigt an der Sorge der nun folgenden Italienerinen , welche sich sämmtlich in heldenmühiger Vertheidigung ihres Vaterlandes oder als Staatslenferinen aus Pisa vor der Wuth der anstürmenden Araber. Adelaide, Markgräfin von Susa , gestorben 1091 , ist als die eigentliche Bergründerin des Staates zu betrachten der im unteren Tagen bestimmt war, das Königreich Italien zu bilden. Die tapfere Eleonora D’Arboren , die berühmteste Italienerin des vierzehnten Jahrhunderts, gab Italien ein Geiegbuch, (La Carta di Logu), das für seine Zeit sehr freisinnig war. Marzia Ubaldini vertheidigte im Jahre 1357 Rocca di Gefena tapfer gegen die Waffen des spanischen Kardinals Alborny ; Katharina Appianis Orsini hielt 1448 Biombino gegen Alphons von Arragonien . Orfing Bisconti Torelli rettete am 17. März 1426 Guastalladur ihre energische Haltung. Die Berfafferin wendet sich nun zu der Epoche, wo fast überall in Italien auf den Trümmern des feudalen Systems die absolute Fürstenherrschaft aufgerichtet war, und zählt wieder eine Anzahl von Frauen als Vertheidigerinen der erleichenden Freiheit auf. In den Kämpfen der Florentiner gegen Bapstlemens VII. und Karl V. spielen die Frauen eine hervorragende Rolle. Ihnen ebenbürtig zur Seite flehen die Frauen von Giena, als Cosmo I., Großherzog von Toskana, die Stadt für das Haus Oesterreich in Besug nehmen wollte. Edelfrauen, wie Bürgerinen, bewaffneten sich und bildeten drei regelrechte Schwadronen,, welche jede unter dem Befehle einer rau ftand. 8 . = Roh mehr, als an den kriegerischen und politischen Bewegungen, betheiligten sich aber, wie die Verfasserin nachweist, die italienischen Frauen an den geistigen Bestrebungen ihres Vater- Landes, und zwar zu einer Zeit, wo Französinen und Deutsche noch gänzlich abgeschoffen von der äußern Welt waren. Nach Dante und Petrarca hielt es in Italien doch schwer, Beatricens Zeitgenossinen als „untergeordnete Geschöpfe” zu behandeln. Die Sprache, der getreue Spiegel der Sitten eines Volkes, gibt dafür den deutlichsten Beweis ; sie hat eine autrice, dottoressa, poetessa, rimatrice, pittrice, scultrice, während dem flammverwandten Französisch alle diese Bezeichnungen bis auf den heutigen Tag fehlen. Das 16. Jahrhundert it so reich an berühmten Frauen, mag die Berfafferin sich begnügen muss , einzelne Beispiele aus denselben herauszugreifen und wir uns genöthigt sehen, die Zahl derselben noch zu beschränken. Es gibt kaum eine Stadt Italiens, die zu dieser Epoche nicht ihre poetessa gehabt hätte. Neapel rühmt ib einer Rittoria Colonna , Tullia D’Arregona und Isabelle di Morra , Florenz einer Clarice bei Medici Strogzi ; in Rom ist Erfilia Cortese; in Maila und Camilla Scarampa ; in Bologna Lucia Bertang u. s. w. u. s. w. Über nicht nur in der Poesie haben si die italienischen Brauen ausgezeichnet, auch Die Wissenschaft hat nach den verschiedensten Richtungen ernste, strenge Vertreterinen unter ihnen gefunden. Bor Allen erwähnt Frau Dora d’Itria die tapfere Glaubensstreiterin Olympia Morata, der sogar Deutiland die Ehre erwiesen, ihr den Lehrstuhl einer Universität (Heidelberg) einzuräumen. In Italien steht ein solcher Fall jedoch seineswege vereinzelt da, sondern wiederholt sich an der Universitäten von Padua, Bologna und Pavia. Schon im vierzehnten Jahrhundert war Dota d’Accorso Professorin der Rechte an der Universität von Bologna ; im fünfzehnten Jahrhundert zählt Brescia Laura Breta-Serina zu seinen gezeichnet Haben. Unter ihnen rettete Chinzeia im Jahre 1005 Professoren, und diese Beispiele waren von so guter Wirkung auf RER Dennannee ; inhre folgenden Jahrhunderte, daß man nicht wagte, von Frauen die Wege zur höcsten Ausbildung zu versperren. An unsterbliger Ruhm für Italiens Frauen aller Zeiten wird Maria Gaetana Agnesi hervorgehoben. Geboren zu Mailand im Jahre 1718 zeigte sie ion in frühester Jugend Spuren einer außerordentlichen Begabung. Mit neun Jahren schrieb sie bereits eine lateinische Abhandlung über die Berechtigung ihres Geldleggtes zu wissenschaftlichen Studien, mit elf Jahren verstand sie Altgriechisch , mit dreizehn überlegte sie Freinsheim’s Supplemente zu Duintus Curtius aus dem Lateinischen ins Griechische, Italienische, Französise und Deutsche und verstand mit siebzehn Jahren in Spanisch und Hebräisch. Alle diese Sprachen waren indes für sie nur Mittel, um die tiefsten Studien zu treiben. Sie war noch nicht zwanzig Jahre alt, als sie unter dem Titel propositiones philosophicae die Vertheidigung von 191 philosophischen Thesen herausgab. Durch ihre mathematischen Kenntnisse feierte sie Triumph über Triumph. Denebift XIV., ein aufgeklärter Papst und Freund der Wissenschaften, berief sie auf den Lehrstuhl der Mathematik an der Universität Bologna. Weit entfernt, um öffentlichen Beifall zu buhlen, zog sich Gaetana Agnesi, wo es irgend anging, in die Einsamkeit zurück, widmete ihre Erholungsstunden Werken der Wohlthätigkeit, wie sie denn auch die legten Jahre ihres engen Lebens gänzlich dem Dienste der Armuth weihte, und um ihrem Herzen Genüge thun zu können, selbst die ihr von der Kaiserin Maria Theresia all Zeichen der Anerkennung verehrten Juwelen verkaufte. Kurze Zeit nachdem Gignora Agnesi Italien mit ihrem Ruhm erfüllte, nahm eine andere Frau, Laura Balfi, ebenfalls in Bologna den Lehrstuhl der Naturphilosophie ein und erfüllte dabei, nachdem sie sich mit Dr. Berati verheirathet hatte, die häuslichen Pflichten so eifrig und gewissenhaft, wie die ungelehrteste ihrer Schwestern. Dieselbe Universität zeichnete auch in Tagen, welche den unseren sehr nahe Liegen, zwei rauen auf das Schmeichelhafteste aus, indem sie die 1817 gestorbene Ciotilve Zambroni als Lehrerin berief und ihrer sie um mehrere Jahrzehende überlebenden Zeitgenossin, Maria dalle Donne, die Würde einer Doktorin der Medizin verlieh. Diese dottoressa wurde im Jahre 1802 von Caterzani mit der Selbstverleugnung eines echten Philosophen für den Lehrstuhl der Philosophie vorgeslagen, jedoch die neueste Zeit war in ihren Ansichten über die Befähigung ober vielleicht mehr über die Berechtigung der Frauen für eine solche Stellung schwieriger geworden, und man wählte, statt der von ihm Empfohlenen, Caterrant selbst. An der Universität Papyra Lehrte Helena Cornaro Piscopin Philosophie, Mathematik, Astronomie und Theologie, und Novelle d’Andrea trat an die Stelle ihres Vaters als Professorin des romantischen Rechtes. Sie war ebenso schön, wie gelehrt, so daß, um die Aufmerksamkeit ihres Auditoriums nicht doch ihren Anblick abzuleiken, ihr Stuhl immer durch einen Vorhang verhüllt war. Die Universität Brescia bewahrt das Andenken der zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts noch nicht dreißig Jahre alt gestorbenen Laura Cereta-Serina, die bereits in ihrem zwanzig ften Jahre Professorin der Philosophie und Theologie war. Nur die Beschreibenheit der Neapolitanerin Marika Mardjine, welche, in den beschränktesten Verhältnissen geboren, ihre Nähhte den Studien widmete, während sie am Tage Seifenhändlerin war, verhinderte es, daß auch die Universität Rom eine Frau unter ihren Professoren zählte, indem sie den ihr gebotenen Lehrstuhl der Philosophie nicht annahm. Ebenso zeichneten Neapel und Benedig mehrere ihrer gelehrten Mitbürgerinen durch hohe Ehren aus. „Vielleicht, fährt die Verfasserin, von der Wissenschaft zur Kunst übergehen, fort, „fett es die Widersahher der Frauen weniger in Erstaunen, daß Italien pittrici, aló bag es dottoresse hervorbrachte." Und in der That ist das Baterland für ‚ fael’8 und Correggio’8 auch reich an Künstlerinen gewesen. Es werden unter Anderen angeführt die 1518 zu Bologna geborene Madonna Properzia dei Koffi, ferner die im achtzehnten Jahr Hundert blühenden Mealerinen Rosa Alboni und Lucia Casalini- Sorellini und endlicy die ebenso durch ihre Kunst, wie durch ihr tragisches Ende bekannte Elisabetta Sirani. In der Italien schwer belastenden Fremd- und Priester- Herrschaft sieht Dora d’Ifria die Fesfel, welche den Genius des Bolfes gefangen hielt, und die Ursache, weshalb die Zahl der ber beutenden Frauen sich von Jahrzehend zu Yahrzehend verringerte. Dennoch sei nicht zu verrennen, Das während des ganzen neunzehnten Jahrhunderts ernste, wenn auch vereinzelte Anstrengungen zur Regeneration gemacht wurden, und daß auch dabei die Frauen nicht müßig gewesen sind. Hierher gehören die Heldinen der ersten Revolution, die Opfer des Kardinal Ruffo und der Königin Karoline — eine Herzogin di Popoli, Eleonore fon Jesca und Luisa di San Felice. Ihnen würdig zur Geste sieht die aus den Jahren 1848 und 1849 bekannte Brinzeffin Belgiojoro, und endlich weiht der Auffag noch ein ehrenvolles Andenken Anita Garibaldi, die zwar nicht Italienerin von Gesburt, doch der lateinischen Race angehörte und, eine würdige Gefährtin ihres einen Gatten, Herz, Seele und Leben dem Glide, der Ehre und der Freiheit ihres Adoptiv-Vaterlandes widmete. Als einen Beweis, dag den fest lebenden Frauen Italiens mit Unrecht der Vorwurf gemacht werde, mag sie gar keinen Anstheil am geistigen Leben und Streben ihres Vaterlandes hätten, wird eine Reihe fest Lebenden Schriftstellerinen, Dichterinen und Improvisatricen gedacht; ebenso werden mehrere Malerinen und Bildhauerinen namhaft gemacht, und endlich erfährt Adelaide Kistori, die größte fest Lebende fragöbin, die verdiente Würdigung. Daß der Sängerinen, welche Italien Europa geschenkt, einer Grift, Alboni, Frezzolini u. s. w. nicht vergessen wird, bes darf wohl kaum der Erwähnung. Zum Schluffe brüdt Frau Dora d’Iflria den Wunsch, die Hoffnung, ja die feste Mederzeugung aus, daß der frische Hauch, welcher das befreite, aus langem, topfenähnlichem Schlafe ermassende Stalten angeweht, auch seinen belebenden Einfluß auf die Frauen nicht verfehlen werde. Die erwartet, daß ein verbessertes Schulwesen auch den Frauen zu Gute kommen, daß die Befreiung vom Drude einer finsteren Priesterherrschaft sie erlösen werde von der Last der Uumwissenheit und des Aberglaubens, daß Familie, Ehe, Erziehung, eine heilsame Umgestaltung erfahren, und daß der neue Staat, indem er seine Bürger mindig sprichund ihnen das selbstbewußten, selbstverantwortlichen Menschen zu, tommende Diaß politischer und sozialer Freiheit gewährt, auch seiner Bürgerinen nicht vergißt und eingebent ist, daß die Frauen ala Gattinen und Mütter Hochwichtige Trägerinen und Berbreiterinen der Zivilisation sind , daß ein untrüglices Kritersum , für den Bildungsgrad eines Volkes die Bildung und Stellung seiner Frauen ist. ! |